Fachbeiträge & Kommentare zu Ordentliche Kündigung

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.6.2 Anhörung des Sprecherausschusses

Rz. 52 Besteht ein Sprecherausschuss, so ist dieser nach § 31 Abs. 2 SprAuG vor jeder Kündigung eines leitenden Angestellten zu hören. Die Anhörungspflicht besteht bei jeder Kündigung, gleichgültig, ob ordentliche oder außerordentliche Beendigungskündigung oder Änderungskündigung. Im Wesentlichen gelten die gleichen Grundsätze wie im Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG. Ein...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.4 Kündigungsfristen

Rz. 48 Die gesetzlichen Kündigungsfristen in § 622 BGB gelten auch für leitende Angestellte i. S. v. § 14 Abs. 2 KSchG. Nach Auffassung des BAG [1] gelten für die Kündigung des Anstellungsvertrags eines GmbH-Geschäftsführers die Fristen des § 621 BGB . § 622 BGB ist nach dem BAG – seinem Wortlaut entsprechend – nur auf die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses anzuwenden. Wegen ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3 Anrechnung von böswillig unterlassenem Verdienst

Rz. 19 Nach § 11 Nr. 2 KSchG muss sich der Arbeitnehmer auf das Arbeitsentgelt, das ihm der Arbeitgeber für die Zeit nach der Entlassung schuldet, das anrechnen lassen, was er hätte verdienen können, wenn er es nicht böswillig unterlassen hätte, eine ihm zumutbare Arbeit anzunehmen. Die Vorschrift ist inhaltsgleich mit § 615 Satz 2 BGB. [1] Beide Bestimmungen stellen darauf a...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1.1 Fortbestehendes Arbeitsverhältnis

Rz. 4 Voraussetzung für das Wahlrecht des Arbeitnehmers ist, dass gerichtlich rechtskräftig festgestellt wird, dass die vom Arbeitnehmer mit der Kündigungsschutzklage angegriffene Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst hat, sondern dass dieses fortbesteht. Dabei ist gleichgültig, ob es sich um eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung handelt. Für die außeror...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.1 Entscheidung für Weiterarbeit

Rz. 12 Wenn sich der Arbeitnehmer für die Fortsetzung des alten, unwirksam gekündigten Arbeitsverhältnisses entscheidet, muss er gegenüber dem alten Arbeitgeber keine besondere Erklärung abgeben. Es reicht aus, dass er die Wochenfrist des § 12 KSchG verstreichen lässt (hierzu unten Rz. 31). Rz. 13 Allerdings muss er sich regelmäßig von dem neuen Arbeitsverhältnis lösen, da di...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2 Beendigung des alten Arbeitsverhältnisses

Rz. 35 Erklärt der Arbeitnehmer form- und fristgerecht, dass er das Arbeitsverhältnis mit dem alten Arbeitgeber trotz rechtskräftigem Obsiegen im Kündigungsschutzprozess nicht fortsetzen will, endet das Arbeitsverhältnis mit Zugang der Erklärung beim alten Arbeitgeber ( § 12 Satz 3 KSchG ). Der Arbeitnehmer hat damit einen Vergütungsanspruch bis zu diesem Zeitpunkt, ggf. unter...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1.2 Eingehen eines neuen Arbeitsverhältnisses

Rz. 7 Der Arbeitnehmer muss nach Zugang der Kündigung [1] und vor der Rechtskraft [2] des Urteils im Kündigungsschutzverfahren ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen sein. Bei einem erst nach Rechtskraft des aus der Perspektive des Arbeitnehmers obsiegenden Urteils eingegangenen Arbeitsverhältnis greift § 12 KSchG nicht. Auf die Art des neuen Arbeitsverhältnisses kommt es nich...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3 Schweigen/Fristversäumnis

Rz. 31 Gibt der Arbeitnehmer nach rechtskräftigem Obsiegen im Kündigungsschutzprozess überhaupt keine Erklärung ab, besteht das alte Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten fort.[1] Gleiches gilt, wenn der Arbeitnehmer die Wochenfrist verpasst und die Erklärung erst verspätet abgibt bzw. diese dem alten Arbeitgeber verspätet zugeht. Eine verspätete Erklärung kann n...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1 Form

Rz. 19 § 12 KSchG schreibt für die Erklärung des Arbeitnehmers, das alte Arbeitsverhältnis trotz Obsiegens im Kündigungsschutzprozess nicht fortsetzen zu wollen, keine bestimmte Form vor. Da die Nichtfortsetzungserklärung aber als Ausübung eines gesetzlichen Sonderkündigungsrechts anzusehen ist (Rz. 1), bedarf sie nach § 623 BGB der Schriftform.[1] Hinweis Eine Übermittlung d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Verdachtskündigung / 1 Voraussetzungen

Eine Verdachtskündigung kann nicht schon dann wirksam ausgesprochen werden, wenn der Arbeitgeber subjektiv der Auffassung ist, dass sich der Arbeitnehmer etwas zuschulden kommen lassen hat. Die Verdachtskündigung ist vielmehr an das Vorliegen verschiedener Voraussetzungen geknüpft. Die Verdachtskündigung ist nur gerechtfertigt, wenn objektive Tatsachen vorliegen, die den drin...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Verdachtskündigung / Zusammenfassung

Begriff Unter einer Verdachtskündigung versteht man die Kündigung eines Arbeitnehmers, die sich nicht auf einen erwiesenen Straftatbestand oder eine schwerwiegende Pflichtverletzung stützt, sondern die ausgesprochen wird, weil ein dringender Verdacht hinsichtlich einer Straftat oder einer schwerwiegenden Pflichtverletzung besteht. Die Verdachtskündigung kann stets als außero...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 1.1.1.1 Kündigung durch den im Grundbuch eingetragenen Erwerber

Der Erwerber ist dann zur Kündigung berechtigt, wenn er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Es gelten für ihn dann die für die ordentliche[1] bzw. außerordentliche Kündigung[2] von Mietverhältnissen geltenden gesetzlichen Regelungen.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 1.1.1.2 Kündigung vor Eintragung in das Grundbuch

Ermächtigungserklärung beifügen Will der Erwerber das Mietverhältnis kündigen, muss er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sein. Das Kündigungsrecht kann nämlich nicht abgetreten werden.[1] Allerdings kann sich der Erwerber vom Veräußerer vor Grundbucheintragung auch zur Kündigung ermächtigen lassen.[2] Lässt sich der Erwerber zur Kündigung des Mietverhältnisses vom Veräu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 1.2.1.1 Kündigungsfristen beachten

Dieses Sonderkündigungsrecht gewinnt an Bedeutung, wenn es sich bei dem zu kündigenden Mietverhältnis um ein bereits seit mehreren Jahren bestehendes handelt. Bekanntlich regelt die Bestimmung des § 573c Abs. 1 Satz 2 BGB zugunsten des Mieters gestaffelte Kündigungsfristen nach der Dauer des Bestehens des Mietverhältnisses. So verlängert sich die knapp 3-monatige Grundkündig...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Haftung und Verantwortung i... / 1.2.5 Beschäftigte als Adressaten

Die Beschäftigten sind nach dem ArbSchG verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten und gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu sorgen. Damit korrespondiert die Pflicht des Arbeitgebers, die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsunfähigkeit / 9 Anzeigepflicht

Nach § 5 Abs. 1 EFZG ist jeder Beschäftigte verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dies bedeutet, dass der Beschäftigte grundsätzlich am 1. Tag der Erkrankung, und zwar zu Arbeitsbeginn, den Arbeitgeber zu informieren hat. Die Anzeigepflicht besteht unabhängig davon, ob die Arbeitsunfähigkeit verschuldet...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsunfähigkeit / 10 Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – Nachweis- bzw. Feststellungspflicht

Unabhängig von der Mitteilungspflicht nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG sind alle Beschäftigten nach § 5 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 1a EFZG verpflichtet, eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen bzw. feststellen zu lassen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage andauert (sogenannte Erstbescheinigu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 3.3 Grenzfall: Ordentliche fristgemäße Kündigung

Die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter regelt § 573 BGB. Voraussetzung einer ordentlichen Kündigung des Vermieters ist gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB im hier maßgeblichen Bereich, dass der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat. Zwar sind die zur Kündigung führenden Gründe im Kündigungsschreiben gemäß § 573 A...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.3 Personenbedingte Kündigung

Rz. 295 Die Abgrenzung von personenbedingten und verhaltensbedingten Kündigungen ist oftmals schwierig. Bei verhaltensbedingten Kündigungen liegt eine willensgesteuerte Verhaltensweise des Arbeitnehmers vor (der Arbeitnehmer kann, will aber nicht). Bei einer personenbedingten Kündigung dagegen liegt der Grund in einem nicht steuerbaren Verhalten des Arbeitnehmers, d. h., er ...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.3 Wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung

Rz. 350 Ob für die ausgesprochene außerordentliche Kündigung ein wichtiger Grund vorliegt, prüft die Arbeitsgerichtsbarkeit in 2 Stufen. Zunächst ist relevant, ob die Tatsachen, auf die der Arbeitgeber seine außerordentliche Kündigung stützt, an sich geeignet sind, als wichtiger Grund nach § 626 BGB herangezogen zu werden, z. B. eine sexuelle Belästigung i. S. v. § 3 Abs. 4 ...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 561a Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme Für einen Abbruch hat der Teilnehmer stets ...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.4 Einzelne außerordentliche Kündigungsgründe des Arbeitgebers

Rz. 355 Unter Berücksichtigung der notwendigen Einzelfallentscheidung, der Interessenabwägung und der Anlegung des Maßstabes der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit für den Arbeitgeber wird nachfolgend allein darauf abgestellt, ob Sachverhalte an sich einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen können oder nicht. Dabei sind bei Ausschluss der ordent...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.1 Überblick

Rz. 330 Das außerordentliche Kündigungsrecht regelt § 626 BGB. Dieses Recht ist unabdingbar. Es gilt für alle Arbeitsverhältnisse, bei spezifischen Personengruppen, etwa die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten Arbeitnehmer, bestehen Sonderregelungen (vgl. § 22 BBiG). Die Regelung gilt auch für die Kündigung von GmbH-Geschäftsführern. Dort wird das Anstellungsverhältnis f...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.2 Kündigungsfristen, Kündigungsbeschränkungen, Sonderkündigungsschutz

Rz. 276 Kündigungserklärungen des Arbeitgebers haben grundsätzlich gesetzliche Kündigungsfristen zu beachten. Die gesetzliche Regelkündigungsfrist für Arbeitnehmer, gleich ob sog. Arbeiter oder Angestellter, beträgt 4 Wochen entweder zum Monatsende des Kalendermonats oder zum 15. eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Zu Dienstverhältnissen vgl. § 621 BGB. Beschäftigt der ...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.1 Überblick

Rz. 269 Die Kündigung durch den Arbeitgeber ist eine privatrechtliche einseitige Willenserklärung, durch die das Arbeitsverhältnis rechtsgestaltend aufgelöst werden soll. Die Willenserklärung des Arbeitgebers ist empfangsbedürftig. Bei Einwurf in den Hausbriefkasten kommt es für den Zeitpunkt des Zugangs auf den Zeitpunkt an, zu dem nach der Verkehrsanschauung mit der Entnah...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.1 Das Instrument der Sperrzeit im System der Arbeitslosenversicherung

Rz. 38 Die Sperrzeit grenzt das durch die Arbeitslosenversicherung versicherte Risiko ab. Damit ergänzt die Vorschrift insbesondere § 138, worin Anforderungen an die Arbeitslosigkeit definiert werden und Ansprüche an die Möglichkeit der Beendigung des Versicherungsfalles gestellt werden, weil der Arbeitslose grundsätzlich vermittelbar sein muss, also für eine sozialversicher...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.4.2 Abmahnung

Rz. 313 Da eine Kündigung das äußerste und letzte Mittel ist, bedeutet Verhältnismäßigkeit eine vorausgegangene Gelegenheit zur Verhaltensänderung (vgl. die §§ 314, 541, 543, 643 und 651e BGB). Außerhalb des gesetzlich geregelten Kündigungsschutzes nimmt die Abmahnung ihren Raum nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ein. Hier wird die Abmahnung den Ausnahmefall bilden, wei...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.2 Verdachtskündigung

Rz. 336 Eine Verdachtskündigung gründet sich auf einen dringenden Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonst schwerwiegenden Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten (vgl. BAG, Urteil v. 2.3.2017, 2 AZR 698/15). Es kommt darauf an, dass auf objektive Tatsachen beruhende erhebliche Verdachtsgründe vorhanden sind, die sich an sich dazu eignen, das für die Fortset...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.4.2 Auflösungsvereinbarungen und Rechtsprechung zum Lösungsbegriff bei nicht ausdrücklichem Aufhebungsvertrag

Rz. 172 Aus der Rechtsprechung lassen sich folgende Grundsätze für Arbeitsaufgaben durch Auflösungsvereinbarungen außerhalb von ausdrücklichen förmlichen Aufhebungsvereinbarungen zusammenfassen: Ein Aufhebungsvertrag beendet unmittelbar das Arbeitsverhältnis und damit auch das Beschäftigungsverhältnis. Ein mangels Schriftform unwirksamer Aufhebungsvertrag kann gleichwohl durc...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.7 Kündigungsschutzklage

Rz. 369 Kündigungsschutzklagen des Arbeitnehmers können sich sowohl auf formal korrekte schriftliche Kündigungen als auch auf eine die Schriftform nicht wahrende Kündigung beziehen. Wird die Schriftform für die Kündigung nicht eingehalten, ist eine Klage auf Unwirksamkeit der Kündigung aus diesem Grund grundsätzlich ohne Frist möglich, eine Grenze wird da zu ziehen sein, wo ...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.4.1 Überblick

Rz. 305 Verhaltensbedingte Kündigungen resultieren aus kündigungsrelevantem Verhalten des Arbeitnehmers, das ist ein von seinem Willen gesteuertes Handeln, durch das arbeitsvertragliche Pflichten verletzt werden. Der verhaltensbedingte Kündigungsgrund wird im Gesetz nicht definiert. Anders als bei einem personenbedingten Kündigungsgrund will der Arbeitnehmer sich nicht seine...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.1 Überblick

Rz. 130 Das Ende des Arbeitsverhältnisses kann durch Kündigung, Aufhebungs- bzw. Auflösungsvertrag, Befristung/Zeitablauf, gerichtliche Entscheidung sowie einigen Sondertatbeständen (Tod, Ernennung zum Beamten, Wegfall der Geschäftsgrundlage u. a.) herbeigeführt werden. Dagegen führen Krankheit oder Erwerbsminderung, Arbeitskampf, Betriebsübergang und weitere besondere Ereig...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 3.2.1 Unpünktliche Mietzahlung

Bei ständiger unpünktlicher Zahlung der Miete, kann sowohl die außerordentliche fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB als auch die ordentliche Kündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB in Betracht kommen.[1] Der Vermieter muss vor der außerordentlichen fristlosen Kündigung wegen einer unpünktlichen Mietzahlung zwingend abmahnen.[2] Zwar ist im Allgemeinen vor der ordentlic...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.7 Eintritt der Sperrzeit

Rz. 654 Mit dem Beginn der Sperrzeit wird ihr Eintritt beschrieben. Den regelt Abs. 2 abschließend. Die Sperrzeit tritt kraft Gesetzes ein. Sie beginnt grundsätzlich am Tag nach dem Ereignis, das den Eintritt der Sperrzeit begründet (Abs. 2 Satz 1). Eine Konkurrenz zu anderen Ruhenstatbeständen besteht nicht. D.h., dass eine Sperrzeit auch zeitgleich mit anderen Ruhenstatbes...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.4.3.2 Ausschluss aus der Maßnahme

Rz. 476 Zum Tatbestand der Sperrzeit wegen Abbruchs einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme gehört ferner nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 auch ein maßnahmewidriges Verhalten des Maßnahmeteilnehmers als Anlass für den Ausschluss aus dieser Maßnahme (BSG, Urteil v. 19.3.1986, 7 RAr 64/85). Ein solches Verhalten liegt auch vor, wenn ein Teilnehmer bei einer Ausbildung zum Sicherheits...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 3.2.6.2 Unberechtigte Untervermietung

Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, das Mietobjekt weiterzuvermieten. Hier regelt das Gesetz in § 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB sogar einen Grund zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses. Wenn im Mietvertrag nichts ausdrücklich vereinbart ist, ist für die Aufnahme von Ehegatten, Kindern, Lebenspartnern und Verlobten, Eltern oder Geschwistern keine Erlaubni...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.2.3 Feststellungslast (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 109 Die Feststellungslast über das Vorliegen der Voraussetzungen für den Eintritt einer Sperrzeit (Auflösungssachverhalt, Ablehnungssachverhalt, Abbruchsachverhalt, unzureichende Eigenbemühungen, Meldeversäumnisse) hat grundsätzlich die Agentur für Arbeit zu tragen. Eine Umkehr der Beweislast kommt nur in Betracht, wenn die Nichterweislichkeit einer Tatsache in der Sphär...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.4.3.1 Ende des Beschäftigungsverhältnisses bei unwiderruflicher Freistellung

Rz. 227 In Fällen unwiderruflicher Freistellung bei Fortzahlung des Lohns durch vertragliche Regelung tritt Arbeitslosigkeit nach dem Ende der Beschäftigung ein (BSG, Urteil v. 11.12.2014, B 11 AL 2/14 R). Damit kann eine Sperrzeit mit Beginn der Freistellung eintreten. Mit der Freistellung des Arbeitnehmers verzichtet der Arbeitgeber mit der Folge auf die Arbeitsleistung, d...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 1.2.2.1 Verwalter

Der Vermieter kann seinen Verwalter mit der Abmahnung des Mieters beauftragen und hierzu bevollmächtigen. Aus der Abmahnung des Verwalters muss sich eindeutig ergeben, dass diese im Namen des Vermieters erfolgt. Musterschreiben: Abmahnung des Mieters durch Verwalter Herr/Frau/Firma _______________ (Name des Mieters) _______________ (Anschrift) _______________ Mietverhältnis "Baum...mehr

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Sommer, SGB V § 168 Personal / 2.2 Dienst- und Arbeitsverhältnisse (Abs. 2)

Rz. 5 Die dienstordnungsmäßig Angestellten (DO-Angestellte) mit einem beamtenähnlichen Status sind verpflichtet, eine von einer anderen Krankenkasse nachgewiesene DO-Stelle anzutreten (Satz 1). DO-Angestellte sind nur verpflichtet, wenn die Stelle nicht in auffälligem Missverhältnis zu ihren Fähigkeiten steht. Geringere Besoldungs- und Versorgungsansprüche sind auszugleichen...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.8 Betriebskostenabrechnung, Nichtzahlung

Ordentliche Kündigung Die Nichtzahlung der Nachforderungen des Vermieters aus einer Betriebskostenabrechnung kann die Kündigung des Mietverhältnisses zur Folge haben. Jedenfalls kann der Vermieter das Mietverhältnis gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB ordentlich kündigen, wenn entsprechende Forderungen nicht durch den Mieter ausgeglichen werden.[1] Voraussetzung ist allerdings, dass...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 8 Muster einer außerordentlichen fristlosen Kündigung

Musterschreiben: Außerordentliche fristlose Kündigung Herrn/Frau/Firma __________________ __________________ __________________ Mietverhältnis Bahnhofplatz 10, 2. Obergeschoss in 82139 Starnberg Hier: Außerordentliche fristlose Kündigung wegen nachhaltig erheblicher Störung des Hausfriedens Sehr geehrte(r) Frau/Herr _________, leider sehe ich mich gezwungen, das Mietverhältnis über...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 7.2.1 Stets hilfsweise ordentlich kündigen

Gerade bei der außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses ist von überragender Bedeutung, stets auch hilfsweise die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses auszusprechen. Denn es ist nicht auszuschließen, dass das Gericht im Rahmen einer anschließend erforderlich werdenden Räumungsklage in dem angegebenen Kündigungsgrund nur einen solchen sieht, der ein...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.41.4 Stets hilfsweise ordentlich kündigen

Ist der Mieter mit Mietzahlungen in Verzug, die eine außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses nach der Bestimmung des § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB rechtfertigen, kann der Vermieter das Mietverhältnis außerordentlich fristlos kündigen. Der Vermieter kann das Mietverhältnis auf Grundlage der Bestimmungen des § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB auch ordentlich kündigen. Auch wenn Letzteres...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.6.2.1 Mitarbeiter/Beauftragte des Vermieters

Die Bezeichnung von Mitarbeitern des Vermieters als "faul" und "talentfreie Abrissbirne" soll, soweit sich der Mieter durch Lärm infolge von Arbeiten an der Gartenanlage gestört fühlt, weder eine außerordentliche, noch eine ordentliche Kündigung rechtfertigen.[1] Die Bezeichnung der Objektbetreuerin als "fette Kaugummidrecksau" und "dreckige Schweinedrecksau" rechtfertigt min...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.35 Unpünktliche Mietzahlung

Zahlt der Mieter ständig unpünktlich, kann sowohl die außerordentliche fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB als auch die ordentliche Kündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB in Betracht kommen.[1] Vor einer Kündigung wegen unpünktlicher Zahlung ist der Mieter jedoch zwingend abzumahnen. Im Übrigen lassen sich die Fälle der unpünktlichen Mietzahlung nur schwer schematisie...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 5.2 Bevollmächtigter

Der Vermieter kann auch einen Dritten damit bevollmächtigen, die Kündigung zu erklären. Der Bevollmächtigte muss die Kündigung im Namen des Vermieters aussprechen. Der Dritte muss wirksam zum Ausspruch der Kündigung bevollmächtigt sein. Vorsicht: Ungenügende Bevollmächtigung! Ist der Bevollmächtigte "zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses" ermächtigt...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 4.1 "Reaktionsfrist"

Ist dem Mieter eine Pflichtverletzung zum Vorwurf zu machen, die den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, kann der Vermieter nach Kenntnisnahme des Grundes, der ihn zur Kündigung berechtigt, nicht ewig zuwarten, bis er die Kündigung tatsächlich erklärt. Die mietrechtlichen Bestimmungen des BGB schweigen sich allerdings darüber aus, innerhalb welch...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.3.4.1 Wirkung

Die Anfechtung führt zur rückwirkenden Nichtigkeit des Mietvertrags, die Kündigung beendet das Mietverhältnis für die Zukunft. Für den vor die Wahl gestellten Vermieter stellt sich hier natürlich die Frage, welche Rechtsausübung im Einzelfall vorteilhafter für ihn ist. Wie beim grundsätzlichen Recht zur Kündigung bzw. Anfechtung kommt es hier auch stets auf die Umstände des ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.28 Strafanzeige gegen Vermieter

Ob die Erstattung einer Strafanzeige einen schwerwiegenden Verstoß gegen die mietvertraglichen Pflichten darstellt, der eine fristlose oder hilfsweise ordentliche Kündigung rechtfertigt, ist unter Berücksichtigung und Abwägung aller Umstände des konkreten Einzelfalls zu beurteilen.[1] 3.28.1 Unbegründete Strafanzeige Die außerordentliche fristlose Kündigung des Mietverhältniss...mehr