Fachbeiträge & Kommentare zu Offenlegung

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 1.1.1 EU-Gesetzgebungen und Aktionspläne mit Bezug zu Verschmutzung

Rz. 6 In den ESRS sollen diverse EU-Richtlinien und Verordnungen sowie weitere unionsrechtliche Instrumente, die mit den verschiedenen Themenbereichen zusammenhängen, eingebunden werden.[1] Daher ergibt sich dieser Standard aus den einschlägigen Bestimmungen der CSRD, aus der bestehenden EU-Gesetzgebung (Rz 7 ff.) sowie aus dem EU-Aktionsplan "Schadstofffreiheit von Luft, Wa...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / Vorbemerkung

Die besonderen Herausforderungen des Klimaschutzes und die Informationsbedürfnisse der Adressaten haben die (parallele) Entwicklung von drei Rahmenwerken – bedeutsam sind die Verlautbarungen der SEC und des ISSB, die sich bislang ausschl. Klimaaspekten widmen, und die Berichtsanforderungen der EU-Kommission in den ESRS – zur Nachhaltigkeitsberichterstattung beschleunigt. Die...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.5.1 Allgemeine Angabepflicht

Rz. 66 Angabepflicht ESRS E2-4 sieht die Offenlegung von Parametern zur Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung vor. Offenzulegen sind die Schadstoffe, die bei Produktionsprozessen entstehen bzw. verwendet oder beschafft werden und die das Unternehmen als Emissionen, als Produkte oder als Teil von Produkten bzw. Dienstleistungen verlassen. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 2.2.1 ESRS E4-1 – Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell

Rz. 17 Das berichtende Unternehmen hat die Auswirkungen, Abhängigkeiten, Risiken und Chancen auf und von biologischer Vielfalt und Ökosystemen offenzulegen, die sich aus der Unternehmensstrategie ergeben oder zu einer Anpassung der Unternehmensstrategie und des Geschäftsmodells führen (ESRS E4.11). Bei der Erfüllung der Angabepflichten nach ESRS E4.11 muss das Unternehmen zu...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 1.3 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten

Rz. 22 ESRS S4 ist vorbehaltlich der Ergebnisse der vom berichtspflichtigen Unternehmen durchzuführenden Wesentlichkeitsanalyse in ESRS 2 anzuwenden (ESRS S4.5). Allerdings werden einige der im Standard vorgesehenen und unter dem Wesentlichkeitsvorbehalt stehenden Datenpunkte nach anderen EU-Rechtsakten für jeweils dort bestimmte Unternehmen vorgeschrieben. Nach der Aufstell...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 21 Gem. ESRS E5.11 müssen die Unternehmen, i. V. m. ESRS 2 IRO-1, das Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft beschreiben, insbes. hinsichtlich der Ressourcenzuflüsse, Ressourcenabflüsse und Abfälle. Folgende Informationen sind zu geben: ob das Unternehmen seine Vermögenswerte un...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 2.10 ESRS S1-9 – Diversitätsparameter

Rz. 93 Mit dem Ziel der Förderung von Vielfalt sowie Gleichstellung in der Belegschaft und den Leitungs- und Aufsichtsgremien haben Unternehmen nach ESRS S1-9 definierte Diversitätsparameter offenzulegen (ESRS S1.64). Diese ergänzen die Angabepflichten in ESRS 2 GOV-1, insbes. ESRS 2.21 (§ 4 Rz 32). "Diversität" i. S. d. ESRS S1-9 soll ein Verständnis zur Repräsentanz von Fr...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.6.3 Abfälle

Rz. 111 Vergleichbar zu den ergänzenden Angaben zu Produkten und Materialien enthält der Abschnitt "Abfälle" weitere Angaben zu den allgemeinen Berichtspflichten zu Ressourcenabflüssen nach ESRS E5-5. Dieser Abschnitt ist den Angaben nach ESRS E5.34(b) inhaltlich zugeordnet. Gem. ESRS E5.37 hat das berichtende Unternehmen zur Gesamtmenge an Abfällen aus dem eigenen Betrieb fo...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 3 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen: ESRS G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

Rz. 30 Die Angabepflicht umfasst – sofern wesentlich – Informationen zum System der Aufdeckung und Verhinderung, Untersuchung als auch Verfolgung betreffend Anschuldigungen oder Vorfälle[1] im Zusammenhang mit Korruption und Bestechung inkl. zugehöriger Schulungen[2] des Unternehmens (ESRS G1.16). Die Angabepflicht bezieht sich somit auf den durch die CSRD [3] neu hinzugefügt...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 1.3 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten

Rz. 28 Die Angabepflichten aus ESRS E2 sind zum größten Teil vorbehaltlich der Ergebnisse der vom berichtspflichtigen Unternehmen durchzuführenden Wesentlichkeitsanalyse zu tätigen. Die Kategorisierung nach Angabebereichen, die für die Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse zu den Angabepflichten in ESRS E2 maßgeblich ist (§ 3 Rz 57 ff.), findet sich in Anlage A von ESRS 2....mehr

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§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 2.5 ESRS S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zur Minderung wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze

Rz. 56 Die Angabepflichten des ESRS S1-4 verlangen von berichtspflichtigen Unternehmen die Offenlegung ihrer Maßnahmen, um wesentliche negative und positive Auswirkungen zu adressieren. Weiterhin sind Maßnahmen darzustellen, wie wesentliche Risiken und Chancen in Bezug auf die eigene Belegschaft gesteuert werden. Auch die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ist darzustellen (ESRS S...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 12 Anlage B von ESRS 1 enthält die Aufstellung der Nachhaltigkeitsaspekte, die bei der Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens mind. zu würdigen sind (§ 3). Die für ESRS S4 einschlägige Aufstellung von Themen, Unterthemen und Unter-Unterthemen zeigt die Tab. 1:mehr

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§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 2.7 ESRS S1-6 – Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens

Rz. 66 ESRS S1-6 sieht vor, dass berichtspflichtige Unternehmen Schlüsselinformationen zur Struktur der eigenen Belegschaft offenlegen sollen. Diese Angabepflicht bezieht sich lediglich auf alle Beschäftigten der Unternehmen, die in der Nachhaltigkeitsberichterstattung erfasst wurden (ESRS S1.AR53), aber nicht auf nicht angestellte Beschäftigte. Die Intention dieser Offenlegu...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.8 ESRS S4-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Rz. 121 Die Metriken und Ziele sind in Set 1 der ESRS für den ESRS S4 noch nicht tiefergehender ausgeführt, was aber in einer späteren Überarbeitung nachgeholt werden soll. Daher haben Unternehmen nach ESRS S4.38 nur die zeitgebundenen und ergebnisorientierten Ziele offenzulegen, die sie sich ggf. gesetzt haben: zur Verringerung der negativen Auswirkungen auf die Verbraucher ...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 2.3.3 ESRS E4-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

Rz. 31 Die Angabepflichten zu Maßnahmen und Ressourcen verweisen auf ESRS 2 MDR-A ("Maßnahmen und Mittel in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte"; ESRS E4.27; § 4 Rz 129 – Rz 136). Die Angaben, die spezifisch durch ESRS E4 zu tätigen sind, umfassen Maßnahmen im Zusammenhang mit Biodiversität und Ökosystemen sowie die für ihre Durchführung bereitgestellten Ressourcen ...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 2.9 ESRS S1-8 – tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog

Rz. 85 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-8 sollen einen Überblick geben, inwiefern Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der eigenen Belegschaft durch Tarifverträge [1] bestimmt oder beeinflusst werden und inwieweit Arbeitnehmer in den sozialen Dialog im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) auf betrieblicher und europäischer Ebene einbezogen werden (ESRS S1.58). Zur Erfüllung d...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.5 ESRS S4-2 – Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf die Auswirkungen

Rz. 65 Nach der Berichterstattung über die Unternehmenspolitik bzgl. des Umgangs mit Verbrauchern und Endnutzern müssen nach ESRS S4.18 bei bestehender Wesentlichkeit die allgemeinen Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern sowie deren Vertretern in Bezug auf tatsächliche und potenzielle Auswirkungen auf sie offengelegt werden. Ziel dieser Angabepflicht ist...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 2.11 ESRS S1-10 – angemessene Entlohnung

Rz. 100 Mit der Offenlegungspflicht ESRS S1-10 soll ein Überblick geschaffen werden, ob Beschäftigte des berichtspflichtigen Unternehmens eine angemessene Entlohnung erhalten, die mit geltenden Referenzwerten (Benchmarks) im Einklang steht (ESRS S1.68). Ist dies der Fall, wird eine entsprechende Angabe zu Erfüllung der Offenlegungspflicht als ausreichend erachtet, und es sin...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.5.8 Mikroplastik

Rz. 89 Die gem. ESRS E2.28(b) vorzulegenden Informationen über Mikroplastik umfassen Mikroplastik, das bei Produktionsprozessen erzeugt oder verwendet wurde oder das beschafft wird und das die Anlagen des Unternehmens als Emissionen, als Produkt oder als Teil von Produkten oder Dienstleistungen verlässt. Mikroplastik kann unbeabsichtigt entstehen, wenn sich größere Kunststof...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.4.3 ESRS E1-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimastrategien

Rz. 33 Die Angabepflicht ESRS E1-3 erfordert Angaben darüber, welche Klimaschutzmaßnahmen und welche Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel ergriffen und welche entsprechenden Ressourcen erlassen wurden, um die Strategien, über die in ESRS E1-2 berichtet werden soll, zu implementieren (ESRS E1-3.1 f.[1]). Achtung Ab dieser Angabepflicht unterscheiden sich die Nummerierung...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.7.1 Rahmen der Beschreibung

Rz. 93 Das berichtspflichtige Unternehmen muss nach ESRS S4.28 offenlegen, wie es Maßnahmen ergreift, um wesentlichen Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer zu begegnen, wesentliche Risiken zu managen und wesentliche Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern zu nutzen, und wie wirksam diese Maßnahmen und Ansätze sind. In ESRS S4.BC81 wird klargesellt, dass ...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.6.5 Sicherstellung der Wirksamkeit

Rz. 89 Bei der Beschreibung der Wirksamkeit der Kanäle, über die Verbraucher und/oder Endnutzer ihre Anliegen und Bedenken vorbringen können, kann sich das Unternehmen nach ESRS S4.AR24 von den folgenden Fragen leiten lassen, die auf den "Wirksamkeitskriterien für außergerichtliche Beschwerdeverfahren" basieren, wie sie in den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrec...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 5 Prüfungshandlungen

Rz. 54 Im Zuge eines Attestierungsauftrags zur sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfung gibt der Wirtschaftsprüfer über die in der Nachhaltigkeitsberichterstattung inkludierten Sachverhaltsinformationen eine zusammenfassende Beurteilung ab.[1] Von besonderer Bedeutung hierfür ist das Zusammenspiel zwischen Nachhaltigkeitsbelangen, den für die Messung bzw. Evaluierung der N...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.5 Treibhausgasintensität auf der Grundlage der Nettoeinnahmen

Rz. 75 Von der Systematik her vergleichbar mit der Angabe der Energieintensität hat das Unternehmen die Intensität seiner Treibhausgasemissionen zu veröffentlichen. Anders als bei der Energieintensität ist eine gesonderte Berechnung der Treibhausgasintensität für unterschiedliche klimaintensive Sektoren jedoch nicht gefordert. Die Treibhausgasintensität ist eine Information,...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.5.7 Ozonabbauende Stoffe

Rz. 86 In der Veröffentlichung zu Schadstoffen aus der E-PRTR-Verordnung sind Informationen über ozonabbauende Stoffe, die das Unternehmen erzeugt, in Tonnen oder Kilogramm anzugeben. Welche Stoffe zu den ozonabbauenden Stoffen zählen, wurde im Montrealer Protokoll[1] festgelegt und in der Verordnung über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen[2], verankert. Hierzu zäh...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 7 Zukunftsorientierte Information, Schätzungen und Ergebnisunsicherheit

Rz. 68 Falls notwendig, sollen in der Nachhaltigkeitserklärung historische mit zukunftsbezogenen Informationen verknüpft werden, um ein besseres Verständnis der offengelegten Nachhaltigkeitsinformationen zu ermöglichen (ESRS 1.74). Im Zuge der Offenlegung von Parametern müssen u. U. Annahmen und Schätzungen, inkl. Szenario- und Sensitivitätsanalysen, herangezogen werden (ESR...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 3 Empfehlungen für die (Nachhaltigkeits-)Berichterstattung

Rz. 23 Die Berichterstattung über die Nachhaltigkeit der Unternehmen steckt noch in den Kinderschuhen, es bestehen noch zahlreiche Zweifelsfragen, und es fehlen "best practices". Das Nebeneinander von drei Rahmenwerken, die zwar Überschneidungen aufweisen, sich aber auch in großen Teilen voneinander unterscheiden, macht die Umsetzung insbes. in der gebotenen kurzen Frist nic...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 8.2 Realitätsgetreue Darstellung

Rz. 82 Das qualitative Informationscharakteristikum der realitätsgetreuen Darstellung wird in ESRS 1.QC5 bis QC9 spezifiziert. Konkret wird unter der realitätsgetreuen Darstellung u. a. die Notwendigkeit der Vollständigkeit, Neutralität und Fehlerfreiheit von Information verstanden (ESRS 1.QC5). Hiermit im engen Zusammenhang stehend ist das Informationscharakteristikum der Ü...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 9 Anlage A von ESRS 1 (§ 3 Rz 61) enthält Nachhaltigkeitsaspekte, die i. R. d. Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens mind. zu würdigen sind. Bezogen auf ESRS E5 wird nur ein Thema (Kreislaufwirtschaft) mit drei Unterthemen (Ressourcenzuflüsse einschl. Ressourcennutzung, Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen sowie Ab...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 2.3.2 ESRS E4-2 – Strategien im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

Rz. 28 Die Angabepflichten zu Unternehmensrichtlinien (policies [1]) in ESRS E4-2 verweisen auf ESRS 2 MDR-P ("Strategien zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten"; ESRS E4.22; § 4 Rz 127 – Rz 128). Die Angaben, die spezifisch durch ESRS E4 zu tätigen sind, umfassen Richtlinien zur Steuerung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken, Abhängigkeiten und Chancen im Zusa...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.5.3 Messmethoden und Messhierarchie

Rz. 76 Neben den Kontextinformationen sind weiterführende Erklärungen zu den Messmethoden und zur Messhierarchie anzugeben. Wird zur Quantifizierung der Emissionen eine im Vergleich zur direkten Messung der Emissionen schlechtere Methode gewählt, so sind die Gründe für die Wahl dieser schlechteren Methode darzulegen. Verwendet das Unternehmen Schätzungen, so legt es den Stan...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.3 ESRS E5-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Rz. 41 ESRS E5-2 betrifft die Berichterstattung zu Maßnahmen zur Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft und die internen Ressourcen (in der deutschen Sprachfassung untechnisch als "Mittel" bezeichnet), die für die Umsetzung dieser Maßnahmen eingesetzt werden. Hierdurch sollen die bereits eingeleiteten sowie die geplanten Maßnahmen zur Erreichung der internen Vorgaben und ...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.4.1 Systematiken der Berichterstattung

Rz. 79 Die bisherigen Darstellungen zur Wesentlichkeitsanalyse (Rz 57–Rz 78) widmeten sich der Frage, wie die inhaltliche Wesentlichkeit einer Auswirkung, eines Risikos oder einer Chance identifiziert werden kann. Die Frage, ob eine Angabe hierzu zu tätigen ist, ist in einem zweiten, daran knüpfenden Schritt zu überprüfen. Hierbei steht die Wesentlichkeit der damit vermittel...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.6.2 Allgemeines Konzept und Abhilfemaßnahmen

Rz. 77 Bei der Erfüllung der Angabepflichten in ESRS S4-3 kann sich das Unternehmen nach ESRS S4.AR18 am Inhalt der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen orientieren, die sich auf Abhilfemaßnahmen und Beschwerdemechanismen konzentrieren. ESRS S4.BC75 verdeutlicht die Zweiteilung der Betrachtung: Einerseits s...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 1.3 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten

Rz. 9 Bei der Erstellung der ESRS wurde darauf geachtet, dass die ESRS möglichst kohärent zu anderen unionsrechtlichen Vorschriften sowie einschlägigen Berichtsrahmenwerken und Leitlinien sind. Speziell für die Offenlegungspflichten des ESRS G1 erfolgte im Erstellungsprozess der ESRS insbes. eine Einbeziehung der einschlägigen Regelungen der CSRD, der NFRD (Richtlinie über d...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.10 ESRS 2 SBM-3 – wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Rz. 99 Ziel der Angabepflicht des ESRS 2 SBM-3 ist einerseits, die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, mit denen ein berichtspflichtiges Unternehmen konfrontiert ist, auszuführen. Andererseits ist darzustellen, auf welche Weise diese Auswirkungen, Risiken und Chancen mit Strategie und Geschäftsmodell zusammenhängen – d. h. aus diesen resultieren bzw. zu deren Anp...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / Literaturtipps

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Geleitwort zur 1. Auflage

Eine Gleichstellung von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung: diesen Anspruch verkündete die Finanzmarktkommissarin der Europäischen Union, Mairead McGuinness, in ihrer Keynote-Rede auf der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) Conference im Jahr 2022. Tatsächlich setzt die EU-Kommission mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und de...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 ESRS E1 adressiert das Thema "Klimawandel" unter Betrachtung der zwei Dimensionen: Klimaschutz (climate change mitigation) und Anpassung an den Klimawandel (climate change adaptation).[1] Der Berichtsstandard befasst sich allerdings auch explizit mit Sachverhalten rund um Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien, sofern diese Relevanz hinsichtlich des Obe...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 15 ESRS E4 erläutert eingangs die Verbindung der Angabepflichten des ESRS E4 mit den Angabepflichten nach ESRS 2, Kap. 2, 3 und 4 (ESRS E4.8). Die sich hieraus ergebenden Angabepflichten sind zentral mit den weiteren Offenlegungen nach ESRS 2 vorzulegen. Bei der Angabepflicht nach ESRS 2 SBM-3 zu Biodiversität und Ökosystemen besteht demgegenüber das Wahlrecht, die einsc...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.2 ESRS E1-5 – Energieverbrauch und Energiemix

Rz. 54 ESRS E1-5 verlangt Informationen zum Energieverbrauch und zum Energiemix des Unternehmens, um ein Verständnis für den Gesamtenergieverbrauch des Unternehmens, die Energieeffizienz, die Aktivitäten in den Bereichen Kohle, Öl und Gas und den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergiemix zu vermitteln (ESRS E1-5.11(f)[1]). Rz. 55 Gem. ESRS E1-5.12[2] ist der Gesamtenergiev...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 33 ESRS S1 erläutert eingangs die beiden themenspezifischen Angabepflichten, die sich aus ESRS 2 ergeben: ESRS 2 SBM-2 und ESRS 2 SBM-3. Beide Angabepflichten müssen immer dann (und nur dann) erfüllt werden, wenn das Thema der eigenen Belegschaft i. R. d. Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert wird. Die Angaben gem. ESRS 2 SBM-2 zur eigenen Belegschaft sind ...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.5 ESRS 2 GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

Rz. 59 In Art. 19a Abs. 2 Buchst. e) der CSRD ist geregelt, dass Unternehmen auch Angaben über das Vorhandensein von Anreizsystemen für Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, die mit Nachhaltigkeitsaspekten verknüpft sind, zu machen haben. Diese Berichtsvorgabe wird in den Offenlegungsanforderungen des ESRS 2 GOV-3 näher konkretisiert. Ziel dieser Offenl...mehr

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§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 1.3 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten

Rz. 8 ESRS E3 beinhaltet Angabepflichten, die mit den Offenlegungsanforderungen anderer EU-Rechtsakte übereinstimmen. Demnach kommt diesen Angaben durch deren Relevanz für Zwecke eines weiteren Rechtsakts eine besondere Bedeutung zu. Des Weiteren unterliegen diese Angaben Harmonisierungsbestrebungen mit den EU-Rechtsvorschriften, die korrespondierende Inhalte aufweisen. Aber...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 1.3 Phase-in-Regelungen

Rz. 7 Phase-in-Regelungen, die eine schrittweise Anwendung einzelner Angabepflichten der ESRS vorsehen, sind auch für ESRS 2 von Bedeutung. Anlage C zu ESRS 1 enthält zwei Angabepflichten von ESRS 2, für welche solche Phase-in-Regelungen vorgesehen sind. Diese gelten für alle berichtspflichtigen Unternehmen (unabhängig von ihrer Größe):mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.3 Energieintensität auf Grundlage der Nettoeinnahmen

Rz. 63 Zusätzlich zur absoluten Angabe des Energieverbrauchs haben Unternehmen mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren für diese(n) Bereich(e) die Energieintensität, also das Verhältnis von Energieverbrauch zu Erlösen (Nettoeinnahme), anzugeben (ESRS E1-5.15 – 18[1]; ESRS E1.AR36). Konkret ist die Energieintensität als der Gesamtenergieverbrauch je Nettoeinnahme definier...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 7.2 Einsatz von Verweisen

Rz. 128 ESRS 1 erlaubt den Einsatz von Verweisen bzw. ermutigt zu diesem sogar, um Redundanzen in der Berichterstattung zu vermeiden. Einzig die Lesbarkeit der gesamten Nachhaltigkeitserklärung darf nicht beeinträchtigt werden, indem diese etwa durch eine zu große Zahl an Verweisen fragmentiert wird (ESRS 1.122). Innerhalb der Nachhaltigkeitserklärung sind solche Verweise au...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.3.1 Grundlagen: doppelte Wesentlichkeit

Rz. 57 In der Nachhaltigkeitsberichterstattung fungiert die Wesentlichkeitsanalyse als Instrument zur Identifizierung und (inhaltlichen) Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen, welche in der Berichterstattung offengelegt werden sollen (ESRS 1.25). Diese Analyse bildet das Fundament der Nachhaltigkeitserklärung, da die erforderlichen Angaben gem. ESRS weites...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 3 Fazit

Rz. 133 ESRS E5 enthält Angabepflichten zur Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft. Wie auch in den anderen Standards sind einerseits Informationen zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen zu geben und andererseits zu Parametern und Zielen. Fokussiert werden dabei Ressourcenzuflüsse, Ressourcenabflüsse und Abfälle. Die inhaltliche Breite der verschiedenen Aspe...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 3 Qualitative Merkmale von Nachhaltigkeitsinformationen

Rz. 18 In einem gesonderten Kapitel enthält ESRS 1 Ausführungen zu "qualitativen Merkmalen" ("qualitative characteristics") von Nachhaltigkeitsinformationen. Diese werden eingeteilt in: grundlegende qualitative Merkmale von Informationen (fundamental qualitative characteristics of information): Relevanz (relevance) und wahrheitsgetreue Darstellung (faithful representation) so...mehr