Fachbeiträge & Kommentare zu Offenlegung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte (§ 285 Nr. 3)

Rn. 300 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 3 ist im Anhang zu berichten über "Art und Zweck sowie Risiken, Vorteile und finanzielle Auswirkungen von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften, soweit die Risiken und Vorteile wesentlich sind und die Offenlegung für die Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens erforderlich ist". Mit dieser Angabepflicht zu nicht in de... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XV. Name und Sitz des Mutterunternehmens für den größten Kreis des Konzernabschlusses (§ 285 Nr. 14)

Rn. 548 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 14 sind im Anhang anzugeben "Name und Sitz des Mutterunternehmens der Kapitalgesellschaft, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, sowie der Ort, wo der von diesem Mutterunternehmen aufgestellte Konzernabschluss erhältlich ist". Die im nationalen Recht umgesetzte Aufspaltung und Ergänzung von ... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XIX. Finanzinstrumente des Finanzanlagevermögens, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden (§ 285 Nr. 18)

Rn. 621 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 18 sind im Anhang „für zu den Finanzanlagen (§ 266 Abs. 2 A. III.) gehörende Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, da eine außerplanmäßige Abschreibung nach § 253 Absatz 3 Satz 6 unterblieben ist, [anzugeben, d.Verf.] der Buchwert und der beizulegende Zeitwert der einzelnen VG oder angemes... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXVI. Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder Beschluss über seine Verwendung (§ 285 Nr. 34)

Rn. 881 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 34 ist im Anhang der "Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder der Beschluss über seine Verwendung" anzugeben. Die Vorschrift setzt Art. 17 Abs. 1 lit. o) der Bilanz-R in nationales Recht um. Rn. 882 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die Vorschrift gilt für (mittel-)große KapG und PersG i. S. d. § 264a, Kredit-, Finanzdienstle... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Parallele Anwendung unterschiedlicher Verbundkonzeptionen

Rn. 90 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Mit der Änderung des HGB durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) hatte der Gesetzgeber neben den Vorschriften der §§ 15ff. AktG erstmals eine weitere Begriffsbestimmung "verbundener UN" in § 271 Abs. 2 etabliert, die sich auch in der aktuellen Fassung in Gestalt des sog. Gesetzes zur Umsetzung de... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / X. Besitz von Anteilen (§ 285 Nr. 11)

Rn. 501 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 11 muss das bilanzierende UN im Anhang bestimmte Angaben zu seinem Beteiligungsbesitz machen. Angabepflichtig sind "Name und Sitz anderer Unternehmen, die Höhe des Anteils am Kapital, das Eigenkapital und das Ergebnis des letzten Geschäftsjahrs dieser Unternehmen, für das ein Jahresabschluss vorliegt, soweit es sich um Beteili... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XXVIII. Haftungsverhältnisse gemäß den §§ 251, 268 Abs. 7 (§ 285 Nr. 27)

Rn. 770 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Im Anhang sind "für nach § 268 Abs. 7 im Anhang ausgewiesene Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse die Gründe der Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme" anzugeben. § 285 Nr. 27 setzt Art. 16 Abs. 1 lit. d) der Bilanz-R in nationales Recht um. Rn. 770a Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die Vorschrift gilt für (mittel-)große KapG und PersG ... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Änderung der Form der Darstellung (§ 265 Abs. 1)

Rn. 25 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 "Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung der aufeinander folgenden Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen, ist beizubehalten, soweit nicht in Ausnahmefällen wegen besonderer Umstände Abweichungen erforderlich sind. Die Abweichungen sind im Anhang anzugeben und zu begründen" (§ 265 Abs. 1). Inhalt und Auslegung dieser Vorschr... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Gesamtbezüge der tätigen und früheren Organmitglieder, Vorschüsse und Kredite an Organmitglieder sowie zugunsten von Organmitgliedern eingegangene Haftungsverhältnisse und gebildete Rückstellungen (§§ 285 Nr. 9 lit. a) Satz 1–4, b), c), 286 Abs. 4)

Rn. 391 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 9 sind im Anhang anzugeben „für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrats, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung jeweils für jede Personengruppe die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge (Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Bezugsrechte und sonstige aktienbasierte Vergütungen, Aufwa... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Vertikale Gliederung des Anlagespiegels

Rn. 153 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die vertikale Gliederung des Anlagengitters gemäß § 284 Abs. 3 ist grds. am allg. Bilanzgliederungsschema gemäß § 266 Abs. 2 zu orientieren, soweit das AV betroffen ist. Demnach sind folgende Zeilen auszuweisen: Immaterielle VG (Postengruppe A. I.), Sach- (Postengruppe A. II.) und Finanzanlagen (Postengruppe A. III.). Rn. 154 Stand: EL 47 – E... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Literaturverzeichnis

Rn. 156 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Baetge/Kirsch/Thiele (2004), Konzernbilanzen, 7. Aufl., Düsseldorf. Bieg et al. (2009), Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, München. Bieg/Waschbusch (2017), Bankbilanzierung nach HGB und IFRS, 3. Aufl., München. Biener/Berneke (1986), Bilanzrichtlinien-Gesetz, Düsseldorf. Busse von Colbe et al. (2010), Konzernabschlüsse, 9. Aufl., Wiesbaden. Claus... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XIII. Aufgliederung der sonstigen Rückstellungen (§ 285 Nr. 12)

Rn. 537 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 12 sind "Rückstellungen, die in der Bilanz unter dem Posten ‚sonstige Rückstellungen’ nicht gesondert ausgewiesen werden, [...] zu erläutern, wenn sie einen nicht unerheblichen Umfang haben". Nicht an dieser Stelle zu erläutern sind "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" sowie "Steuerrückstellungen", zumal... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Neukonturierung des Verbundbegriffs

Rn. 108 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Gemäß Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes wurde § 271 Abs. 2 wie folgt (neu) gefasst (vgl. dazu au... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Aufgliederung der Verbindlichkeiten sowie Art und Form der Sicherheiten (§ 285 Nr. 2)

Rn. 298 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 2 sind im Anhang anzugeben die "Aufgliederung der in Nummer 1 verlangten Angaben für jeden Posten der Verbindlichkeiten nach dem vorgeschriebenen Gliederungsschema". Mit dieser Angabe wurde Art. 16 Abs. 1 lit. g) der Bilanz-R umgesetzt. Rn. 298a Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die Vorschrift gilt für (mittel-)große KapG und PersG i. ... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XI. Außerplanmäßige Abschreibungen (§ 277 Abs. 3 Satz 1)

Rn. 82 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 "Außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 5 und 6 sind jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben" (§ 277 Abs. 3 Satz 1). Rn. 83 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die Vorschrift gilt grds. größenunabhängig für alle KapG und PersG i. S. d. § 264a, Kredit-, Finanzdienstleistungs-, Wertpapier-, Zahlungs- und E-Geld-Institute (vgl... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XXII. Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen (§ 285 Nr. 21)

Rn. 667 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Gemäß § 285 Nr. 21 sind im Anhang zumindest die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommenen Geschäfte, soweit sie wesentlich sind, mit nahe stehenden UN und Personen, einschließlich Angaben zur Art der Beziehungen, zum Wert der Geschäfte sowie weiterer Angaben, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind, anzugeben. Aus... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Aufgliederung der Umsatzerlöse (§ 285 Nr. 4)

Rn. 342 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 4 ist im Anhang anzugeben, die "Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen sowie nach geografisch bestimmten Märkten, soweit sich unter Berücksichtigung der Organisation des Verkaufs, der Vermietung oder Verpachtung von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft die Tätigkeitsbereich... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Conclusio und Handlungsempfehlungen

Rn. 141 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 All dies berücksichtigend, sollte daher i. S.e. größtmöglich transparenten Offenlegung von Verbundbeziehungen § 271 Abs. 2 (1. Halbsatz) dahingehend (um-)formuliert werden, als der Passus "die im Verhältnis zueinander Mutterunternehmen und Tochterunternehmen gemäß § 290 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 bis 4 sind" zu ersetzen wäre durch "auf die... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a)

Rn. 315 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 3a ist im Anhang der "Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen [anzugeben, d.Verf.], die nicht in der Bilanz enthalten sind und die nicht nach § 268 Absatz 7 oder Nummer 3 anzugeben sind, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist; davon sind Verpflichtungen betreffend die Altersver... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Historischer Rückblick und Kritik

Rn. 102 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Mit dem BiRiLiG hatte der Gesetzgeber – divergierend zu dem aktienrechtlichen Terminus des § 15 AktG (vgl. HdR-E, AktG §§ 15–19, Rn. 1ff.) – den Verbundbegriff erstmals und insoweit zusätzlich mit § 271 Abs. 2 im HGB legal definiert, womit Art. 41 der 7. EG-R (derweil: Art. 2 Nr. 12 der Bilanz-R) – wie folgt – in nationales Recht umgesetzt w... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IX. Disagio (§ 268 Abs. 6)

Rn. 76 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 "Ein nach § 250 Abs. 3 in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite aufgenommener Unterschiedsbetrag ist in der Bilanz gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben" (§ 268 Abs. 6). Es handelt sich also um eine sog. Wahlpflichtangabe. Rn. 77 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die Vorschrift gilt für (mittel-)große KapG und PersG i. S. d. § 264... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XXVI. Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 (§ 285 Nr. 25)

Rn. 750 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Im Anhang sind "im Fall der Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden nach § 246 Abs. 2 Satz 2 die Anschaffungskosten und der beizulegende Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände, der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden sowie die verrechneten Aufwendungen und Erträge [anzugeben, d.Verf.]; Nummer 20 Buchstabe a ist ents... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XXX. Latente Steuern (§ 285 Nr. 29)

Rn. 782 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 29 ist im Anhang anzugeben, "auf welchen Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen die latenten Steuern beruhen und mit welchen Steuersätzen die Bewertung erfolgt ist". § 285 Nr. 29 ist mit dem BilMoG – im Übrigen ohne entsprechendes Pendant in der Bilanz-R – in das HGB eingeführt worden. Rn. 783 Stand: EL 47 – ET: 12/2025... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1)

Rn. 86 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 müssen im Anhang die auf die "Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben werden". Rn. 87 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die Vorschrift gilt größenunabhängig für alle KapG und PersG i. S. d. § 264a, Kredit-, Finanzdienstleistungs-, Wertpapier-, Zahlungs- u... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXIII. Beträge außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung (§ 285 Nr. 31)

Rn. 798 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 31 sind "jeweils der Betrag und die Art der einzelnen Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung, soweit die Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind", anzugeben. Die Anhangangabe ist mit dem BilRUG in das HGB eingeführt worden und setzt Art. 16 Abs. 1 lit. f) der Bila... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl (§ 285 Nr. 7)

Rn. 361 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 7 ist im Anhang anzugeben die "durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer getrennt nach Gruppen". Mit § 285 Nr. 7 wurden Art. 16 Abs. 1 lit. h) und 17 Abs. 1 lit. e) der Bilanz-R in nationales Recht umgesetzt. Ziel der Angabe ist es, die Bedeutung des UN als Arbeitgeber offenzulegen. Außer... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 )

Rn. 105 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 "Im Anhang müssen [...] Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben und begründet werden; deren Einfluß auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist gesondert darzustellen" (§ 284 Abs. 2 Nr. 2). Ziel dieser Vorschrift ist es, eine Vergleichbarkeit des JA mit dem JA des VJ herzustellen (vgl. Beck Bil-Komm. (2024), § 28... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz (§ 265 Abs. 3 Satz 1)

Rn. 38 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 "Fällt ein Vermögensgegenstand oder eine Schuld unter mehrere Posten der Bilanz, so ist die Mitzugehörigkeit zu anderen Posten bei dem Posten, unter dem der Ausweis erfolgt ist, zu vermerken oder im Anhang anzugeben, wenn dies zur Aufstellung eines klaren und übersichtlichen Jahresabschlusses erforderlich ist" (§ 265 Abs. 3 Satz 1). Grds. Aus... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXV. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahrs (§ 285 Nr. 33)

Rn. 861 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 33 sind im Anhang "Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, unter Angabe ihrer Art und finanziellen Auswirkung" anzugeben. Die Norm ist mit dem BilRUG in das HGB eingeführt worden und setzt Art. 17... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten (§ 284 Abs. 2 Nr. 4)

Rn. 136 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Gemäß § 255 Abs. 3 Satz 2 dürfen Zinsen für FK, das zur Finanzierung der Herstellung eines VG verwendet wird, als Teil der HK dieses VG angesetzt werden. "Im Anhang müssen [...] Angaben über die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten gemacht werden" (§ 284 Abs. 2 Nr. 4). Sofern FK-Zinsen nicht aktiviert wurden, br... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXVII. Angaben zum Mutterunternehmen, das einen befreienden Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufstellt (§ 291 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4; § 292 Abs. 2)

Rn. 901 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 291 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 haben der „Konzernabschluß und Konzernlagebericht eines Mutterunternehmens mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum [...] befreiende Wirkung, wenn [...] der Anhang des Jahresabschlusses des zu befreienden Unter... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und der durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherten Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1)

Rn. 291 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 1 sind im Anhang anzugeben „zu den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren, der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, unter Angabe von Art und Form der Sicherheiten”. Mit dieser Ang... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Unterschiedsbetrag bei der Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen (§ 253 Abs. 6 Satz 3)

Rn. 17 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 "Im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXII. Tatsächlicher Steueraufwand oder Steuerertrag nach Mindeststeuergesetzen (§ 285 Nr. 30a)

Rn. 797a Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Bereits 2013 haben sich die OECD- und G20-Länder sowie Schwellen- und Entwicklungsländer zum sog. BEPS-Projekt zusammengeschlossen, mit dem die angeschlossenen Staaten weltweit Gewinnverkürzungen und -verlagerungen bekämpfen wollen. Mittlerweile gibt es mit BEPS 2.0 bereits ein Nachfolgeprojekt zur ursprünglichen BEPS-Initiative. Dieses Pro... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XI. Unbeschränkte Haftung als Gesellschafter (§ 285 Nr. 11a)

Rn. 524 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 11a sind anzugeben: "Name, Sitz und Rechtsform der Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist". Zweck der Angabe ist, die Abschlussadressaten auf das erhöhte Risiko aufmerksam zu machen, das aus einer unbeschränkten Haftung erwachsen kann. Rn. 525 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die Vorschrif... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Zusätzliche Angaben zur Erfüllung der Generalnorm (§ 264 Abs. 2 Satz 2)

Rn. 20 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 "Führen besondere Umstände dazu, dass der Jahresabschluß ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild im Sinne des Satzes 1 nicht vermittelt, so sind im Anhang zusätzliche Angaben zu machen" (§ 264 Abs. 2 Satz 2; vgl. wegen Einzelheiten zum Inhalt HdR-E, HGB § 264, Rn. 47). Solchenfalls ist ein den tatsächlichen Verhältnissen entsp... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Ergänzende Gliederung bei mehreren Geschäftszweigen (§ 265 Abs. 4)

Rn. 41 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 "Sind mehrere Geschäftszweige vorhanden und bedingt dies die Gliederung des Jahresabschlusses nach verschiedenen Gliederungsvorschriften, so ist der Jahresabschluss nach der für einen Geschäftszweig vorgeschriebenen Gliederung aufzustellen und nach der für die anderen Geschäftszweige vorgeschriebenen Gliederung zu ergänzen. Die Ergänzung ist ... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XVII. Bestehen von Genussscheinen, Genussrechten, Wandelschuldverschreibungen, Optionsscheinen, Optionen, Besserungsscheinen oder vergleichbaren Wertpapieren oder Rechten (§ 285 Nr. 15a)

Rn. 556 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 15a sind im Anhang das "Bestehen von Genussscheinen, Genussrechten, Wandelschuldverschreibungen, Optionsscheinen, Optionen, Besserungsscheinen oder vergleichbaren Wertpapieren oder Rechten, unter Angabe der Anzahl und der Rechte, die sie verbriefen", anzugeben. Die durch das BilRUG neu eingefügte Nr. 15a setzt Art. 17 Abs. 1 l... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XXI. Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente (§ 285 Nr. 20)

Rn. 660 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Gemäß § 285 Nr. 20 sind „für mit dem beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente [anzugeben, d.Verf.] mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Antizipative Aktiva und Passiva (§ 268 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 Satz 3)

Rn. 69 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 "Werden unter dem Posten ‚sonstige Vermögensgegenstände’ Beträge für Vermögensgegenstände ausgewiesen, die erst nach dem Abschlußstichtag rechtlich entstehen, so müssen Beträge, die einen größeren Umfang haben, im Anhang erläutert werden" (§ 268 Abs. 4 Satz 2). Bei diesen VG geht es um antizipative Aktiva, also um Erträge größeren Umfangs, di... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XXV. Pensionsrückstellungen (§ 285 Nr. 24; Art. 67 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 EGHGB)

Rn. 735 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Im Anhang sind "zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen das angewandte versicherungsmathematische Berechnungsverfahren sowie die grundlegenden Annahmen der Berechnung, wie Zinssatz, erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen und zugrunde gelegte Sterbetafeln" anzugeben. Die Regelung soll der Vereinheitlichung und Vergle... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Name, Sitz und gezeichnetes Kapital von Komplementärgesellschaften (§ 285 Nr. 15)

Rn. 978 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 PersG i. S. d. § 264a Abs. 1 haben im Anhang anzugeben "Name und Sitz der Gesellschaften, die persönlich haftende Gesellschafter sind, sowie deren gezeichnetes Kapital" (§ 285 Nr. 15). Hierbei handelt es sich konkret um OHG und KG, bei denen nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person, OHG, KG oder andere ... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XXVII. Anteile an Sondervermögen oder Anlageaktien an Investmentvermögen (§ 285 Nr. 26)

Rn. 761 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 26 sind im Anhang anzugeben "zu Anteilen an Sondervermögen im Sinn des § 1 Absatz 10 des Kapitalanlagegesetzbuchs oder Anlageaktien an Investmentaktiengesellschaften mit veränderlichem Kapital im Sinn der §§ 108 bis 123 des Kapitalanlagegesetzbuchs oder vergleichbaren EU-Investmentvermögen oder vergleichbaren ausländischen Inv... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXI. Latente Steuersalden (§ 285 Nr. 30)

Rn. 793 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 30 sind im Anhang die "latenten Steuersalden am Ende des Geschäftsjahrs und die im Laufe des Geschäftsjahrs erfolgten Änderungen dieser Salden" anzugeben, soweit latente Steuerschulden in der Bilanz angesetzt wurden. Die Anhangangabe ist mit dem BilRUG in das HGB eingeführt worden und setzt Art. 17 Abs. 1 lit. f) der Bilanz-R ... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XXIX. Gesamtbetrag der Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 (§ 285 Nr. 28)

Rn. 775 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Im Anhang ist der "Gesamtbetrag der Beträge im Sinn des § 268 Abs. 8, aufgegliedert in Beträge aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, Beträge aus der Aktivierung latenter Steuern und aus der Aktivierung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden Zeitwert" anzugeben. Die Vorschrift die... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Nichtvergleichbarkeit und Anpassung der Vorjahresbeträge (§ 265 Abs. 2 Satz 2f.)

Rn. 32 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 "In der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Betrag des vorhergehenden Geschäftsjahrs anzugeben. Sind die Beträge nicht vergleichbar, so ist dies im Anhang anzugeben und zu erläutern. Wird der Vorjahresbetrag angepasst, so ist auch dies im Anhang anzugeben und zu erläutern" (§ 265 Abs. 2). Sinn... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXIV. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen (§ 285 Nr. 32)

Rn. 831 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Im Anhang ist eine "Erläuterung der einzelnen Erträge und Aufwendungen hinsichtlich ihres Betrags und ihrer Art, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind, soweit die Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind", aufzunehmen. Rn. 832 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die Vorschrift gilt für große KapG und PersG i. S. d. § 264a, Kredit-, F... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Material- und Personalaufwand bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens (§ 285 Nr. 8)

Rn. 371 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Gemäß § 285 Nr. 8 sind „bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens (§ 275 Abs. 3) der Materialaufwand des Geschäftsjahrs, gegliedert nach § 275 Abs. 2 Nr. 5, der Personalaufwand des Geschäftsjahrs, gegliedert nach § 275 Abs. 2 Nr. 6 im Anhang anzugeben”. Rn. 372 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die Vorschrift gilt für (mittel-)große KapG und PersG i. S. ... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XXIII. Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten (§ 285 Nr. 22)

Rn. 687 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 22 ist im Anhang "im Fall der Aktivierung nach § 248 Abs. 2 der Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten des Geschäftsjahrs sowie der davon auf die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens entfallende Betrag" anzugeben. Rn. 688 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die Vorschrift gilt für (mitte... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Unterschiedsbeträge bei Anwendung der Gruppenbewertung sowie Bewertung nach der Verbrauchsfolge (§ 284 Abs. 2 Nr. 3)

Rn. 121 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 "Im Anhang müssen [...] bei Anwendung einer Bewertungsmethode nach § 240 Abs. 4, § 256 Satz 1 die Unterschiedsbeträge pauschal für die jeweilige Gruppe ausgewiesen werden, wenn die Bewertung im Vergleich zu einer Bewertung auf der Grundlage des letzten vor dem Abschlußstichtag bekannten Börsenkurses oder Marktpreises einen erheblichen Unters... mehr