Fachbeiträge & Kommentare zu Offenlegung

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.5 Materialaufwand (Positionen 5a und 5b nur GKV)

Rz. 83 In der GuV-Rechnung kommt diese Position nur beim Gesamtkostenverfahren vor; beim Umsatzkostenverfahren geht der Materialaufwand in die entsprechenden Funktionskosten (Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen, Vertriebskosten, allgemeine Verwaltungskosten oder sonstige betriebliche Aufwendungen bei nicht möglicher Zuordnung zu einem ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.2.1 Für nicht publizitätspflichtige Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften (ohne Kapitalgesellschaften & Co.)

Rz. 3 Für diesen Personenkreis der Unternehmen ist die Aufstellung einer Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge (GuV-Rechnung) in § 242 Abs. 2 HGB vorgeschrieben, sofern nicht ausnahmsweise für Einzelkaufleute die größenabhängige Befreiung des § 242 Abs. 4 HGB i. V. m. § 241a HGB greift. Die GuV-Rechnung unterliegt den "Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung" (GoB). ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.2.4 Für publizitätspflichtige Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften (ohne Kapitalgesellschaften & Co.)

Rz. 10 Für nach dem Publizitätsgesetz rechnungslegungspflichtige Unternehmen sind die Vorschriften für den Inhalt der GuV-Rechnung, ihre Gliederung und für einzelne Posten, wie sie für Kapitalgesellschaften gelten (mit Ausnahme der Gliederungserleichterungen des § 276 HGB aufgrund der Größenmerkmale der publizitätspflichtigen Unternehmen) sinngemäß anzuwenden (§ 5 Abs. 1 Sat...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 1 Grundlagen

Rz. 1 Unternehmen sind verpflichtet, zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen. Dieser besteht gem. § 242 Abs. 3 HGB aus einer Bilanz als stichtagsbezogene Gegenüberstellung von Vermögensgegenständen und Kapital (Eigenkapital und Fremdkapital bzw. Schulden) sowie einer Gewinn- und Verlustrechnung als zeitraumbezogene Gegenüberstellung von Ert...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 3.4 Größenabhängige Erleichterungen

Rz. 34 Bei der Gliederung der GuV können kleine und mittelgroße Gesellschaften (§ 267 HGB Abs. 1, 2 HGB) das Erleichterungswahlrecht nach § 276 HGB bei der Offenlegung der Erfolgsrechnung in Anspruch nehmen und eine verkürzte GuV erstellen. Die Erleichterung erlaubt die Zusammenfassung der Posten 1–5 der GuV/GKV bzw. 1–3 und 6 der GuV/UKV zu einem Posten unter der Bezeichnun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlussgliederung / 8 Lageberichterstattung (ergänzend zum Jahresabschluss)

Rz. 71 Der Lagebericht (§ 289, § 315 HGB) ist ein zusätzliches Berichtsinstrument, das den Jahresabschluss ergänzt.[1] Er ist pflichtmäßig nur von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften zu erstellen. Kleine Kapitalgesellschaften können freiwillig einen Lagebericht aufstellen (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB). Anteilseigner kleiner Kapitalgesellschaften können eine Aufstellung...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Dekarbonisierung in Scope 1... / 4.2 Kurzfristige und langfristige CO2-Bilanzierung – Strategieentwicklung im Übergang zur Klimaneutralität

Die Erstellung einer belastbaren CO2-Bilanz ist ein zentraler Bestandteil jeder Dekarbonisierungsstrategie. Sie bildet nicht nur die Grundlage für operative Maßnahmen, sondern dient auch der internen Steuerung, externen Kommunikation und regulatorischen Absicherung. Unternehmen stehen dabei vor der Wahl zwischen einem kurzfristig umsetzbaren, aber groben Proxy-Ansatz und ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues Anwendungsschreiben z... / V. Zurechnung von Einkünften bei Nießbrauch (Rz. 117a)

Neu in das Anwendungsschreiben wurden Ausführungen zur Zurechnung von Einkünften aus Kapitalvermögen in Fällen des Nießbrauchs aufgenommen. Ausweislich der Ausführungen in Rz. 117a erfolgt die Zurechnung von Einkünften i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG aufgrund einer Nießbrauchbestellung beim wirtschaftlichen Eigentümer der Anteile. Wer der wirtschaftliche Eigentümer der A...mehr

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KI: Europäische KI-Verordnu... / 3.1 Pflichten für Arbeitgeber ("Betreiber") nach der KI-Verordnung

Auf Unternehmen, die Hochrisiko-KI-Systeme einsetzen, kommen vor allem folgende Pflichten zu: Menschliche Aufsicht durch kompetente, ausgebildete und befugte Personen sicherstellen und erforderliche Unterstützung gewähren. Hierfür sollen Schulungen angeboten werden.[1] Information der Arbeitnehmervertreter und betroffenen Arbeitnehmer vor Inbetriebnahme oder Verwendung eines H...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Offenlegung der Prozessstandschaft.

Rn 41 Im Interesse der Gegenpartei hat der Prozessstandschafter die Ermächtigung offenzulegen und mitzuteilen, wessen Rechte er einklagt (BGHZ 125, 196, 201 = NJW 94, 2549; BGHZ 94, 117, 122 = NJW 85, 1826; BGH NJW 99, 2110 f; NZG 08, 711). Einer Offenlegung bedarf es nicht, sofern allen Beteiligten bekannt ist, welches Recht eingeklagt wird (BGHZ 108, 52, 58 = NJW 89, 2751;...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VDuG § 6 VDuG – Offenlegung von Beweismitteln; Androhung und Festsetzung von Ordnungsgeld.

Gesetzestext (1) Ordnet das Gericht die Vorlage einer Urkunde oder sonstiger Unterlagen (§ 142 der Zivilprozessordnung), die Vorlage von Akten (§ 143 der Zivilprozessordnung) oder die Vorlage eines Gegenstandes (§ 144 der Zivilprozessordnung) an, so kann es der vorlagepflichtigen Partei für den Fall, dass diese der Anordnung nicht nachkommt, die Festsetzung eines Ordnungsgel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Offenlegung.

Rn 12 Sofern die Tatsachengrundlage nicht offenkundig ist, hat der SV die von ihm ermittelten und die zugrunde gelegten Tatsachen nachprüfbar darzulegen. Befundtatsachen (zu den Begrifflichkeiten s § 414 Rn 2) sind damit grds immer offenzulegen, ansonsten ist das Gutachten unverwertbar. Gleiches gilt grds für die wesentlichen Anknüpfungstatsachen (BGH NJW 94, 2899 [BGH 15.04...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Offenlegung der Finanzierung (Abs 3).

Rn 5 Finanziert der Verbandskläger die Klage aus eigenen Mitteln, so reicht eine entsprechende Mitteilung aus. Es sind keine betriebswirtschaftlichen Analysen nötig, warum der Kläger sich diese Klage leisten kann. Rn 6 Bei Drittfinanzierung sind die Vereinbarungen mit dem Dritten dem Gericht ggü offenzulegen. Dies dient der Beurteilung der Zulässigkeitsregeln des Abs 2 durch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Beweisrechtliches Geheimverfahren.

Rn 5 Soweit der beweisbelasteten Partei kein materiell-rechtlicher Auskunftsanspruch gg die andere Partei zusteht (vgl dazu Baumgärtel/Laumen Bd 1 Kap 15 Rz 1 ff), scheitert ihre Beweisführung nicht selten daran, dass die andere Partei (oder eine dritte Person) ein berechtigtes Interesse an der Wahrung ihrer Betriebs-, Geschäfts- und Unternehmensgeheimnisse geltend machen ka...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Pflichten des Schiedsrichters.

Rn 2 Die zentrale Bedeutung der Unparteilichkeit und der Unabhängigkeit des Schiedsrichters hat den Gesetzgeber veranlasst, dem Schiedsrichter selbst konkrete Pflichten zur Prüfung und zur Offenlegung von Umständen aufzuerlegen, die Zweifel an seiner Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit auftreten lassen können. Eine solche Prüfung und Offenlegung setzt voraus, dass dem Schie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Der Mediator und die in die Durchführung des Mediationsverfahrens eingebundenen Personen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, soweit gesetzlich nichts anderes geregelt ist. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihnen in Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt geworden ist. Ungeachtet anderer gesetzlicher Regelungen über die Verschwiegenheitspflicht gilt sie nicht, soweitmehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Hauptverhandlung

Rz. 661 [Autor/Stand] Der wichtigste Abschnitt des Strafprozesses ist die Hauptverhandlung. Unabhängig von den vorher getroffenen Ermittlungen hat das Gericht in der Hauptverhandlung noch einmal alle Beweise zu erheben. Für das Urteil sind allein die hier getroffenen Ergebnisse maßgeblich (§ 261 StPO). a) Ablauf der Hauptverhandlung Rz. 662 [Autor/Stand] Der Ablauf der Hauptve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Hinweispflicht.

Rn 6 § 139 gebietet, dass das Gericht den Beweisführer auf erkannte Mängel seines Beweisantritts hinweist, ihn also zB zur Präzisierung seines Vorbringens oder zur Offenlegung seiner Erkenntnisquellen auffordert. Unbeachtlich ist der Beweisantritt unter diesen Voraussetzungen überdies nur dann, wenn der Beweisführer eine ihm vom Gericht gesetzte Frist fruchtlos hat verstreic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Pflichten der Versorgungsträger (Abs 4).

Rn 6 Jeder Versorgungsträger ist nach § 5 I und III VersAusglG verpflichtet, den Ehezeitanteil des bei ihm bestehenden Anrechts zu berechnen und dem Gericht einen Vorschlag für die Bestimmung des Ausgleichswerts (und ggf für einen korrespondierenden Kapitalwert) zu unterbreiten. Damit das Gericht die mitgeteilten Werte prüfen und den Ausgleichswert abschließend bestimmen kan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 § 432 regelt eine besondere Form des Beweisantritts, wenn die (öffentliche oder private) Urkunde sich in der Verfügungsgewalt einer Behörde oder eines Beamten befindet. Die Vorschrift kann analog angewendet werden, wenn die Urkunde erst noch hergestellt werden muss, insb in Form eines Auszugs aus öffentlichen Registern oder Büchern (MüKoZPO/Schreiber § 432 Rz 2; Wieczor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Klageberechtigte Stellen für Verbandsklagen sindmehr

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§ 2 Beraterpflichten bei de... / IV. Mediation

Rz. 59 Im Rahmen der anwaltlichen Beratung zur Erstellung einer letztwilligen Verfügung kann es in bestimmten Fällen erforderlich oder ratsam sein, den Beteiligten die Durchführung eines Mediationsverfahrens zu empfehlen. Eine Mediation bietet die Möglichkeit, familiäre Spannungen und potenzielle Konflikte, die im Zusammenhang mit der Vermögensnachfolge stehen, offen anzuspr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Schutzwürdiges Interesse an Prozessführung.

Rn 42 Neben der Ermächtigung erfordert eine gewillkürte Prozessstandschaft ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Prozessführung im eigenen Namen, das auch durch ein wirtschaftliches Interesse begründet werden kann (BGHZ 119, 237, 242 = NJW 93, 918; BGHZ 108, 52, 56 = NJW 89, 2750; BGHZ 100, 217 f = NJW 87, 2018; BGHZ 96, 151, 152 f = NJW 86, 850; BGH GRUR 08, 1108, 111...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Editionspflicht.

Rn 5 Neben der tatsächlichen Verfügungsgewalt des Gegners wird für den Beweisantritt nach § 421 vorausgesetzt, dass der Gegner nach bürgerlichem Recht (§ 422) oder weil er sich selbst auf die Urkunde bezogen hat (§ 423) zur Vorlegung der Urkunde im Prozess verpflichtet ist. Dies ergibt sich aus dem Grundsatz, dass keine Partei gehalten ist, dem beweisbelasteten Gegner das fü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm macht noch einmal deutlich, dass die Unparteilichkeit und die Unabhängigkeit der Schiedsrichter die absolut zentrale Grundlage jedes schiedsgerichtlichen Verfahrens darstellt. Insofern knüpft die Norm an die Regelungen der §§ 1034 II, 1035 V an. Die Verpflichtung zur Wahrung der Unparteilichkeit und der Neutralität wird sowohl dem Schiedsrichter selbst im Wege ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Kraft Natur der Sache.

Rn 20 Durch die Natur der Sache kann Verschwiegenheit geboten sein, wenn gerade die fragliche Tätigkeit herkömmlicherweise von einem besonderen Geheimhaltungsbedürfnis geprägt ist, etwa diejenige von Mitarbeitern von Banken (BGH WM 24, 302, Rz 10; MDR 14, 44, Rz 23; NJW 54, 72, juris Rz 21; Stuttg NJW-RR 2012, 171, Rz 10 mwN; Naumbg GRUR-RR 12, 388, Rz 24; Hamm 3.3.17 – 30 W...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift macht das Vollstreckungsverfahren für die beteiligten Personen transparent und kontrollierbar, in dem es ihnen das Recht einräumt, Einsicht in die Akten des GV und Abschrift einzelner Aktenstücke zu verlangen. Die Akteneinsicht dient sowohl der Kontrolle des Vollstreckungsverfahrens durch den Gläubiger als auch der Offenlegung aller dabei erstellten Schri...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fassung Brüssel IIb-VO1Zur Brüssel IIa-VO s shop.wolterskluwer-online.de/code (s Impressum S IV).

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 81 Absatz 3,auf Vorschlag der Europäischen Kommission,nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,nach den Stellungnahmen des Europäischen Parlaments (1),nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Soziala...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Haftung.

Rn 10 Nach heute anerkannter Auffassung ist die streitentscheidende Tätigkeit des Schiedsrichters Rspr im materiellen Sinn. Daher wird ihm für diesen Bereich heute nahezu allgemein das Haftungsprivileg des § 839 II BGB zuerkannt (Götz SchiedsVZ 12, 311). Soweit der Schiedsrichter seine vertraglichen Pflichten in anderer Weise als durch die streitentscheidende Tätigkeit verle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtsnachfolge beim Kläger.

Rn 14 Es ergeht ein Urt des Rechtsnachfolgers gg Bekl, aber nicht über die Kosten des ausgeschiedenen Kl; diese müsste der Kl mit eigener Klage gg den Rechtsnachfolger oder den Bekl geltend machen. Statt Übernahme kann der Rechtsnachfolger auch als einfacher Nebenintervenient beitreten (§ 67). Der Rechtsnachfolger kann auch eine Hauptintervention erheben (§ 64) zB Klage gg K...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des erkennenden Gerichts (Nr 1).

Rn 5 Die vorschriftsmäßige Besetzung des erkennenden Gerichts ist von entscheidender Bedeutung für die Frage, ob das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter, Art 101 I 2 GG, gewährleistet wurde. Der Richter muss im Vorhinein durch normative, abstrakt-generelle Bestimmung ermittelt werden können; seiner Bestimmung darf keine Ermessensentscheidung zu Grunde liegen, durch die et...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verzichtbarer Verfahrensverstoß.

Rn 3 Erfasst sind Verfahrenshandlungen, die entweder die geforderte Form, die Voraussetzungen, die Zeit oder den Ort einer Prozesshandlung des Gerichts oder der Parteien missachten, zB §§ 253, 166 ff, 271, 274, 283, 311 ff, 355 ff. Unter § 295 fallen nicht Bestimmungen, die den Inhalt der Prozesshandlung betreffen, wie zB §§ 139, 286, 287, 308 (§ 308 Rn 11). Rn 4 Eine Heilung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / (2) Kontakte iRd aktuellen Begutachtung und deren Vorbereitung.

Rn 16 Auch das aktuelle Verhalten des SV iRv Ermittlungen oder Untersuchungen kann Anlass zu Zweifeln an seiner Unparteilichkeit geben. Von besonderer Relevanz sind Kontakte zu den Parteien oder zu in deren Lager stehenden Personen, zB zu Angestellten (vgl Hamm MDR 73, 144) oder Geschäftspartnern (Köln MDR 11, 507; Frankf MDR 10, 652). Auch der Kontakt zum Gericht unter Auss...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / ff) Zuwendungen mittels Kompetenzüberschreitung

Rz. 192 [Autor/Stand] Einschlägige Fälle sind dadurch gekennzeichnet, dass Vertretungsorgane von Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG oder andere Personen, die mit der Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen beauftragt sind, rechtswirksam Zuwendungen zu Lasten des ihnen anvertrauten Vermögens vornehmen oder vera...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO P

Pandemie § 216 ZPO 5; § 227 ZPO 2; § 233 ZPO 19a, 19b, 39 Parlamentarier Zeuge § 382 ZPO 1 Partei § 50 ZPO 1 Abgrenzung zum Zeugen § 373 ZPO 10 Nichtexistente Partei § 50 ZPO 9 Partei kraft Amtes § 50 ZPO 2 Parteiänderung § 50 ZPO 5 Parteibegriff § 50 ZPO 2 Parteiberichtigung § 50 ZPO 5 politische § 50 ZPO 29 Partei kraft Amtes § 116 ZPO 2; § 727 ZPO 14 Unterbrechung § 244 ZPO 3 Partei k...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.4.3 Einschränkungen für Körperschaften (§ 8a Abs. 3 KStG)

Rz. 237 § 8a Abs. 3 KStG enthält eine Einschränkung für Körperschaften beim Eigenkapitalvergleich. § 8a Abs. 3 KStG stellt daher eine Gegenausnahme zu der Ausnahmeregelung für die Zinsschranke nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c EStG dar und suspendiert die Möglichkeit des Eigenkapitalvergleichs bei Vorliegen einer schädlichen Gesellschafter-Fremdfinanzierung. Diese Einschränkun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft auf A... / 4.2.2 Hinterlegung statt Offenlegung

Rz. 27 Eine wesentliche Erleichterung stellt die Regelung des § 326 Abs. 2 HGB dar. Danach können die gesetzlichen Vertreter einer Kleinstkapitalgesellschaft ihren Offenlegungsverpflichtungen auch dadurch Rechnung tragen, indem sie die Bilanz der KGaA lediglich in elektronischer Form beim Betreiber des Bundesanzeigers zur dauerhaften Hinterlegung einreichen und einen entspre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.6.4.2.3 Anzuwendende Rechnungslegungsstandards

Rz. 89 § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c S. 8–11 EStG behandelt die anzuwendenden Rechnungslegungsstandards.[1] Nach S. 8 sind die für den Eigenkapitalvergleich maßgebenden Abschlüsse in erster Linie nach den IFRS (International Financial Reporting Standards) aufzustellen. Gemeint sind damit die von der EU anerkannten Standards, nicht die (noch) nicht von der EU übernommenen Standa...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Länderbezogene Berichtersta... / 3 Hinweise

Neben dem "steuerlichen" bzw. nicht-öffentlichen CbCR, der ausschließlich von den Finanzbehörden bzw. Abschlussprüfern eingesehen werden darf, besteht auf EU-Ebene eine darüber hinausgehende Verpflichtung zur Erstellung und Offenlegung eines Ertragsteuerinformationsberichts, sog. Public CbCR. In Deutschland wurde die entsprechende EU-Richtlinie in § 342 ff. HGB umgesetzt. Der...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verbindlichkeiten / 4.1 Handelsbilanz: Passivieren, wenn Verbindlichkeit zum Bilanzstichtag rechtlich bzw. wirtschaftlich verursacht

Handelsrechtlich sind sämtliche Schulden in der Bilanz gesondert auszuweisen und hinreichend aufzugliedern.[1] Die Passivierung kann nur erfolgen, wenn die Verbindlichkeit zum Bilanzstichtag rechtlich bzw. wirtschaftlich verursacht ist. Wichtig Nicht passivierungspflichtige Verbindlichkeiten Nicht zu den passivierungspflichtigen Verbindlichkeiten gehören Bürgschaftsverpflichtu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anhang / 5.4.3 Die Passivseite der Bilanz betreffende Angaben und Erläuterungen

Eigenkapital Angabe des gezeichneten Kapitals in DM, falls noch keine Umstellung auf EUR erfolgt ist.[1] Angabe des in andere Gewinnrücklagen eingestellten Eigenkapitalanteils von Wertaufholungen bei Vermögensgegenständen.[2] Gewinn- oder Verlustvortrag Das Eigenkapital wird als erster Posten der Passivseite ausgewiesen. Es unterteilt sich in die Posten Gezeichnetes Kapital Kapita...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anhang / 5.4.1 Sowohl Aktiva als auch Passiva der Bilanz betreffende Angaben und Erläuterungen

Mitzugehörigkeit Nach dem Grundsatz der Bilanzklarheit[1] ist ein Vermögensgegenstand oder eine Schuld bei dem Posten des gesetzlichen Gliederungsschemas auszuweisen, zu dem er überwiegend gehört.[2] Lassen sich Vermögensgegenstände und Schulden mehreren Posten zuordnen, gehören sie also nicht überwiegend zu einem bestimmten Posten, so sind sie unter einem der infrage kommende...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.4.3 Einzelne verhaltensbedingte Kündigungsgründe

Rz. 324 Bei der nachfolgenden Zusammenstellung werden Sachverhalte dargestellt, die tendenziell eine verhaltensbedingte Kündigung eher zur Folge oder eher nicht zur Folge haben. Maßgebend sind die Umstände des Einzelfalles. Manche der Sachverhalte können je nach Ausprägung auch eine außerordentliche Kündigung begründen (wird z. T. angegeben). Auf die Notwendigkeit einer eige...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 749 Azmons/Beck, Der Wiedereinstellungsanspruch auf einen Blick – Rechtlicher Umgang und praktische Umsetzung, NZA 2015, 1098. Bader, Die Befristung von Arbeitsverträgen zur Vertretung und der Rechtsmissbrauch, NJW 2017, 989. ders., Die Betriebsratsanhörung subjektiv determiniert – was folgt daraus?, NJW 2015, 1420. Bader-Jörchel, Das Befristungsrecht weiter in Bewegung, NZ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Product Compliance bei M&A: "Augen auf bei der Target Auswahl"

Zusammenfassung Die Prüfung der Product Compliance steht oft nicht an erster Stelle bei der Suche nach einem Target, sondern wird häufig erst in einem späten Due Diligence Stadium geprüft. Vor dem Hintergrund, dass der Käufer sich mit dem Target eine bessere Zukunft mit Innovations- und Umsatzmöglichkeiten erhofft, spielt die Product Compliance aber eine wesentliche Rolle. Re...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sommer 2025: Aktuelle heiße Themen für ausländisch investierte Unternehmen in China

Zusammenfassung Ausländische Unternehmen in China müssen die Einhaltung chinesischer Gesetze sicherstellen, während sie sich gleichzeitig wachsenden Spannungen mit den Vorschriften ihrer Heimatländer stellen. Eine robuste Risikobewertungen und Strategiekoordination ist dabei entscheidend. Dazu im Folgenden eine Auswahl relevanter Themen, die dabei zu beachten sind: Datenschut...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen im Abschluss... / 3.3 Offenlegung des Umlaufvermögens in Abhängigkeit von Rechtsform und Unternehmensgröße

Rz. 32 Zu den nach § 325 HGB offenlegungspflichtigen Unterlagen rechnet in allen Fällen die Bilanz. Allerdings bestehen größenabhängige Erleichterungen für bestimmte Kapitalgesellschaften und den über § 264a HGB gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften. Während große Gesellschaften dazu verpflichtet sind, eine ungekürzte Bilanz offenzulegen, genügt es nach § 326 HGB bei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Dokumentations- und B... / 3.5 Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen

Hinweis Definition von Betriebs- und Geschäftsgeheimnis Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind vertrauliche Informationen, die von einem Unternehmen gehalten werden und einen wirtschaftlichen Wert besitzen, da sie nicht allgemein bekannt sind und nicht leicht von anderen Unternehmen oder Personen beschafft werden können. Diese Geheimnisse können verschiedene Formen annehmen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 6.4 Datenschutz bei Audits

Unabhängig davon, ob Auditklauseln als AGB zu qualifizieren sind oder nicht, müssen sie dem Datenschutzrecht Rechnung tragen. Auditklauseln, die den Klauselgegner zur Offenlegung von Informationen über natürliche Personen verpflichten, können insbesondere mit der Datenschutz-Grundverordnung in Konflikt geraten. Problematisch sind im Hinblick auf menschenrechtliche Audits hie...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
CSDDD: Die EU-Lieferkettenr... / 4.2 Reichweite der Lieferkette und der jeweiligen Sorgfaltspflichten im Rahmen der CSDDD

Bereits nach dem Ergebnis der Trilog-Verhandlungen zeichnete sich ab, dass die CSDDD hinsichtlich der Reichweite der Lieferkette schlussendlich in einigen wesentlichen Punkten dem Konzept des LkSG folgen dürfte. Auch in den nachfolgenden politischen Verhandlungen kam es entgegen ursprünglicher Versuche nicht zu einer Erweiterung im downstream-Bereich der Lieferkette (d. h. ü...mehr