Fachbeiträge & Kommentare zu Offenlegung

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Zweck und Konzeption des § 160 AO

Rz. 1217 [Autor/Stand] Nach § 160 AO sind Schulden und andere Lasten, Betriebsausgaben, Werbungskosten und andere Ausgaben regelmäßig steuerlich nicht zu berücksichtigen, wenn der Stpfl. dem Verlangen der Finanzbehörde, die Gläubiger oder Empfänger der Ausgaben genau zu benennen, nicht nachkommt.[2] Empfänger i.S.d. § 160 AO ist derjenige, dem der in der Betriebsausgabe enth...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Allgemeines

Rz. 1192 [Autor/Stand] Der Straftatbestand der Geldwäsche i.S.d. § 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB im Zusammenhang mit einer Steuerhinterziehung als Vortat ist vor allem angesichts der weitreichenden Meldepflichten für Kreditinstitute nach dem GwG von erheblicher praktischer Bedeutung. BMF[2] und BaFin[3] haben 2014 Rundschreiben veröffentlicht, in denen weitreichende Pflichten...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Steuerhinterziehung durch Unterlassen einer Berichtigung nach § 153 AO

Rz. 1783 [Autor/Stand] Grundsätzlich in Betracht käme ferner eine Strafbarkeit der Verantwortlichen auf Erwerberseite nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO wegen Steuerhinterziehung durch Unterlassen einer Berichtigungspflicht nach § 153 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO. Voraussetzung wäre dazu, dass nachträglich vor Ablauf der Festsetzungsfrist erkannt wird, dass die ursprünglichen Erstattungsa...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Erscheinungsformen und gesetzliche Maßnahmen

a) Erscheinungsformen Rz. 1261 [Autor/Stand] Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in all ihren Erscheinungsformen vernichten Arbeitsplätze, verzerren den Wettbewerb und verursachen enorme Einnahmeausfälle bei den Sozialkassen und dem Fiskus. Sie umfassen vielfältige Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Pflichten[2]. Zum einen betrifft das die Besch...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Konkrete Bedarfsberechnung

Rz. 1601 Bei außergewöhnlich guten Einkommensverhältnissen bedarf es jedoch einer konkreten Bemessung des eheangemessenen Unterhalts. Rz. 1602 Von einer bestimmten Einkommenshöhe an ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass die Eheleute das zur Verfügung stehende Einkommen nicht vollständig dem Konsum widmen, sondern Vermögensbildung betreiben.[1738] Rz. 1603 Da die Höhe des de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Fehlerhafte Aufzeichnungen und Buchführung

Schrifttum: Abele, Einschränkung des Anwendungsbereichs des Zeitreihenvergleichs bei Schätzungen, BB 2015, 1968; Beyer, Anmerkung zu einer Entscheidung des BGH, Beschluss vom 6.4.2016 (1 StR 523/15) – Zu den Voraussetzungen einer Schätzung im Steuerstrafverfahren, NZWiSt 2016, 357; Beyer, Betriebsprüfung: Grenzen für Sicherheitszuschläge, DB 2018, 985; Beyer, Kritische Anmerk...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Materielle Rechtsfragen

a) Sanktionsgewalt deutscher Behörden Rz. 1984 [Autor/Stand] In Zusammenhang mit der Bebußung ausländischer Bankinstitute stellt sich zunächst die Frage der Sanktionsgewalt deutscher Behörden. Die Festsetzung einer Verbandsgeldbuße gegen einen ausländischen Unternehmensträger setzt voraus, dass (1) die Struktur des ausländischen Unternehmens mit einem der in § 30 Abs. 1 OWiG ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Werturteile und Rechtsauffassungen als Tatsachen?

Rz. 237 [Autor/Stand] Von den Tatsachen abzugrenzen sind Werturteile, d.h. Äußerungen, bei denen Tatsachen einer Wertung unterzogen werden, wie z.B. Schlussfolgerungen, Schätzungen, rechtliche Beurteilungen oder Prognosen über eine zukünftige Entwicklung (s. aber zur inneren Tatsache Rz. 228). Werturteile sind nicht dem Beweis zugängliche Ereignisse und keine Tatsachen. Somi...mehr

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GmbH: Feststellung des Jahr... / 4 Beschlussfassung zum Jahresabschluss

Mit der Feststellung des Jahresabschlusses genehmigen die Gesellschafter die vorgelegten wirtschaftlichen Zahlen und Fakten zur Geschäftsführung der GmbH. Die Beschlussfassung erfolgt in der Regel mit einfacher Mehrheit. Der Gesellschafter-Geschäftsführer ist stimmberechtigt. Der festgestellte Jahresabschluss ist grundsätzlich offenzulegen, wobei sich der Umfang der offenzul...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 1.2.1 Insolvenzreife

Zahlungsunfähigkeit besteht, wenn die Gesellschaft voraussichtlich dauernd und nicht nur vorübergehend außer Stande ist, ihre fälligen Verbindlichkeiten zu begleichen und deshalb fällige Zahlungspflichten nicht erfüllt (vgl. § 17 Abs. 2 InsO). Diese Definition hat der BGH in ständiger Rechtsprechung mit Leben gefüllt und bestimmt, dass von einer Zahlungsunfähigkeit auszugehe...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.5.2 Folgebewertung

Rz. 81 Die Leasingverbindlichkeit wird unter Anwendung der Effektivzinsmethode folgebewertet (IFRS 16.36 ff.). Somit werden die laufenden Zahlungen in einen Tilgungs- und einen Zinsanteil aufgespalten, wobei ein konstanter Zinssatz auf die jeweilige Höhe der Leasingverbindlichkeit über die gesamte Laufzeit verwendet wird. Dies führt zu einer über die Laufzeit fallenden Aufwa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4 Lieferungen oder sonstige Leistungen "für sein Unternehmen"

Rz. 94 Es müssen Lieferungen oder sonstige Leistungen für das Unternehmen des Abzugsberechtigten ausgeführt worden sein. Das bedeutet, dass die Vorumsätze der unternehmerischen Betätigung unmittelbar oder mittelbar dienen müssen und der Unternehmer der Leistungsempfänger ist. Diese Voraussetzung muss als Erstes zweifelsfrei feststehen.[1] Rz. 94a Der BFH sieht im Regelfall de...mehr

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Controlling & Nachhaltigkei... / 3.2.3 Die wesentlichen oder berichtspflichtigen Themen finden

Welche Themen wesentlich sind, ist in einem nächsten Schritt in gemeinsamen Dialogen mit den wichtigsten internen und externen Stakeholdern zu erarbeiten. Als Orientierung für Themen und Handlungsfelder lohnt der Blick in Rahmenwerke (siehe Kapitel 1). Dazu gehören z. B. die Global Reporting Initiative (GRI), die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) inkl. den ...mehr

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Sustainable Risk Management... / 2 Nachhaltigkeit und Risikomanagement

Der Umgang mit Nachhaltigkeit lässt sich grds. innerhalb des Risikomanagements als sog. ESG-Risiken (Environmental, Social und Governance) abbilden. Die BaFin definiert Nachhaltigkeit in Bezug auf Risiken als "[…] Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die ...mehr

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Personengesellschaften in d... / 3.4 Spezialregelungen für publizitätspflichtige Personenhandelsgesellschaften

Rz. 31 Sofern Personenhandelsgesellschaften gem. § 1 Abs. 1 PublG für den Ablauf eines Geschäftsjahres und für die 2 darauffolgenden Abschlussstichtage mindestens 2 der folgenden Größenkategorien überschreiten, müssen diese Unternehmen (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 PublG) spezifische Aufstellungs-, Prüfungs- und Offenlegungsvorschriften des Jahresabschlusses beachten. Die angesprochenen...mehr

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Personengesellschaften in d... / 3.1.2 Feste und variable Kapitalkonten

Rz. 14 In der Praxis weichen jedoch die Gesellschaftsverträge häufig von der gesetzlichen Vorstellung variabler Kapitalkonten ab, indem vereinbart wird, dass feste Kapitalanteile auf Dauer für die Verteilung der Rechte und Pflichten der Gesellschafter maßgebenden Charakter besitzen sollen. Derartige Regelungen zielen auf eine Sicherung des Einfluss-, Rechte- und Pflichtenver...mehr

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Personengesellschaften in d... / 3.2.2 Kapitalkonten des Kommanditisten

Rz. 21 Die Wahl des Charakters der für den Kommanditisten in Betracht kommenden Kapitalkonten ist vor dem Hintergrund ihres Ausweises in der Bilanz der KG zu entscheiden. So soll mit Hilfe des Kapitalkontos I den Adressaten des Jahresabschlusses gezeigt werden, ob bzw. in welcher Höhe die Kommanditisten ihre gem. Gesellschaftsvertrag zu erbringenden (Pflicht-)Einlagen – auch...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Besteuerungsverfahren gemäß § 29b AO

Leitsatz 1. § 29b der Abgabenordnung (AO) legitimiert die Finanzbehörde, unter den dort genannten Voraussetzungen für sämtliche das Steuerverfahrensrecht betreffende Maßnahmen personenbezogene Daten zu verarbeiten. 2. § 29b AO genügt den Vorgaben des Art. 6 Abs. 3 der Datenschutz-Grundverordnung und verletzt nicht das unionsrechtliche Normwiederholungsverbot. 3. § 29b AO verst...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Offenlegung (Nr. 4)

Rn. 23 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Zur Wirksamkeit der Befreiung sind der KA, Konzernlagebericht und BV für betreffende (haftungsbeschränkte) PersG der das UN-Register führenden Stelle zwecks Einstellung in das UN-Register zu übermitteln (vgl. § 325). Die Offenlegung hat demnach sämtliche Bestandteile des KA zu umfassen, die nach den für seine Aufstellung geltenden Regeln anzu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Zu unterzeichnende Unterlagen

Rn. 11 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Unterzeichnung hat auf dem Original des JA bzw. des erweiterten JA, das gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 1 aufzubewahren ist, zu erfolgen. Ist das UN zur Offenlegung verpflichtet, so erscheint es sachgerecht und zulässig, die Unterschriften unter dem JA für Zwecke der Offenlegung durch die Angabe der Namen der Unterzeichner zu ersetzen (vgl. HdR-E,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gleichstellung von Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a mit Kapitalgesellschaften

Rn. 4 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung der JA von KapG & Co. unterliegt seit Inkrafttreten des KapCoRiLiG im Jahre 2000 in vollem Umfang den bisher schon von einer KapG zu beachtenden Regeln des HGB. Das sind konkret die allg. Vorschriften für den JA (vgl. §§ 242 bis 256a) sowie die ergänzenden Bestimmungen für KapG und haftungsprivilegierte...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Betroffene Rechtsformen

Rn. 7 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 § 264a Abs. 1 unterwirft ausdrücklich nur Gestaltungsformen der OHG und KG den RL-, Prüfungs- und Offenlegungsvorschriften für KapG. Andere Formen von PersG ebenso wie andere Rechtsformen werden nicht adressiert. Rn. 8 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Das Vorliegen einer OHG ist an folgende Kriterien geknüpft: Unbeschränkte Haftung aller Gesellschafte...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Bilanzrechtliche Implikationen

Rn. 9 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Kleinst-KapG können grds. folgende Vereinfachungen anwenden (Wahlrecht): Aufstellung einer verkürzten Bilanz, die nur die mit (Groß-)Buchstaben bezeichneten Posten gesondert ausweist:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Für die Unterzeichnung maßgebender Zeitpunkt

Rn. 12 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Funktion der Angabe des Datums besteht i.W. darin, festzustellen, wann die zu unterzeichnenden Unterlagen erstellt worden sind. Hierdurch soll dokumentiert werden, ob die Aufstellung des JA innerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraums – bzw. (bei Fehlen einer gesetzlichen Frist) innerhalb eines angemessenen Zeitraums – erfolgte, um...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Vorschrift dient der allg. Forderung des § 243 Abs. 2, wonach der JA klar und übersichtlich sein muss. Der Klarstellung bedarf es v.a. in "Anbetracht der steigenden Zahl von Handelsgeschäften, die von ausländischen Kaufleuten betrieben werden" (BT-Drs. 10/317, S. 73). Soweit inländische Zweigniederlassungen ausländischer UN gemäß den §§ 1f...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 21 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Das Normengefüge der IFRS enthält keine explizite Verpflichtung zur Unterzeichnung eines IFRS-Abschlusses. Indes vertritt Luttermann die Auffassung, dass sich bereits aus der Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung mittelbar auch eine Unterzeichnungspflicht ableiten ließe (vgl. MünchKomm. AktG (2003), § 245 HGB, Rn. 56). Die Bilanz-R 2013/34...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 15. BMF, Schr. v. 16.1.2009 – IV B 2 - S 1301 - USA/08/10001 – DOK 2009/0013814, BStBl. I 2009, 345 (DBA-USA; Verständigungsvereinbarung über die Anwendung des Schiedsverfahrens)

2 Anlagen Mit der US-Finanzbehörde ist am 8. Dezember 2008 die anliegende Verständigungsvereinbarung getroffen worden (Anlage 1). Mit der Vereinbarung werden die Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens zum Schiedsverfahren (Art. 25 Abs. 5 und 6) konkretisiert sowie Regelungen für die Tätigkeit der Schiedsstelle festgelegt (Anlage 2). Die Anlagen zu diesem Schreiben sind auf...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Verdeckte Treuhandkonten

Rn. 28 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Wird bei der Eröffnung des Treuhandkontos das Treuhandverhältnis nicht nach außen offenkundig, so handelt es sich um ein verdecktes Treuhandkonto. Treuhandkonten dieser Art werden als reine Privatkonten des Errichters betrachtet. Mit der Qualifizierung als Privatkonto verliert der Treugeber wichtige Rechte, um sein Treugut zu schützen. Die Ba...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. BMF, Schr. v. 12.4.2005 – IV B 4 - S 1341 - 1/05, BStBl. I 2005, 570 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren [Verwaltungsgrundsätze-Verfahren])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren Folgendes: Inhaltsangabemehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 242

Rn. 21 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Unterlässt ein Kaufmann, den JA oder die Eröffnungsbilanz in der vorgeschriebenen Zeit (vgl. §§ 243 Abs. 3, 264 Abs. 1 Satz 3f.) aufzustellen, so kann dies die Anwendung strafrechtlicher Vorschriften, insbesondere des § 283 Abs. 1 Nr. 7 lit. b) bzw. des § 283b Abs. 1 Nr. 3 lit. b) StGB, nach sich ziehen. Rn. 21a Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Bei K...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Anwendungsbereich

Rn. 5 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 § 264b ist lediglich auf PersG i. S. d. § 264a anzuwenden, also auf die dort geregelte OHG sowie KG, bei denen nicht unmittelbar oder mittelbar eine natürliche Person für die Verbindlichkeiten der bilanzierenden Gesellschaft unbeschränkt haftet. Mit dem sog. Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) vom 03.06.2021 (BGBl. I 2021, S. 1534ff.)...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundlagen

Rn. 17 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Für Zwecke der RL, Prüfung und Offenlegung wird zwischen kleinen, mittelgroßen und großen KapG bzw. denen qua § 264a gleichgestellten haftungsbeschränkten PersG unterschieden. Im Falle einer statischen Betrachtung der oben dargestellten Abgrenzungskriterien ergibt sich folgende Zuordnung:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gesetzliche Vertreter einer Personenhandelsgesellschaft

Rn. 17 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der Regelung des § 264a Abs. 2 bedarf es, da im Falle einer KapG & Co. die Verantwortlichkeiten für deren JA nicht so klar geregelt sind wie bei einer KapG, auf deren Verhältnisse die §§ 264ff. ausgelegt sind. Dort ist es Aufgabe des Vorstands bzw. der Geschäftsführung, den JA und Lagebericht aufzustellen, ggf. den AP zu beauftragen, ihm die ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Bilanzielle Darstellung der Ergebnisverwendung

Rn. 24 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der Ausweis der Posten "Gewinnvortrag/Verlustvortrag" und "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" kommt nur im Ausnahmefall für eine PersG in Betracht. Der Normalfall ist die Aufstellung des JA unter Ergebnisverwendung. Die vorgenannten EK-Posten treten dann nicht auf. Gemäß § 122 (n. F.) haben die persönlich haftenden Gesellschafter mit der Fest...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Historische Entwicklung

Rn. 1 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die §§ 264a bis 264c wurden im Jahre 2000 durch das Kapitalgesellschaften- & Co.-Richtlinie-Gesetz (KapCoRiLiG) vom 24.02.2000 (BGBl. I 2000, S. 154ff.) in das HGB eingefügt. Mit der Verkündigung im BGBl. am 08.03.2000 sind die im KapCoRiLiG enthaltenen Bestimmungen in Kraft getreten. In Art. 48 EGHGB wurden Übergangsvorschriften für die erstm...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Anforderungen an den befreienden Konzernabschluss und Konzernlagebericht (Nr. 2)

Rn. 17 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Bezüglich der konkreten Anforderungen an einen befreienden KA wird in § 264b Nr. 2 auf § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 verwiesen. Der befreiende KA und Konzernlagebericht muss nach den für das MU geltenden Rechtsvorschriften sowie im Einklang mit der – jeweils aktuellen Fassung der – Bilanz-R aufgestellt und offengelegt werden. Entsprechend gilt fü...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Grundlagen

Rn. 1 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die im Dritten Buch verankerten Vorschriften differenzieren zwischen Kaufleuten und KapG (bzw. denen qua § 264a gleichstellten PersG). Die Regelungen der Bilanz-R 2013/34/EU (ABl. EU, L 182/19ff. vom 29.06.2013, ABl. EU, L 330/1ff. vom 15.11.2014, ABl. EU, L 334/86f. vom 21.11.2014, ABl. EU, L 429/1ff. vom 01.12.2021, ABl. EU, L 322/15ff. vom ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Bedeutung der Rechtsnorm

Rn. 1 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Analog zur Wirkung des § 264 Abs. 3 im Falle einer KapG befreit § 264b eine haftungsbeschränkte PersG i. S. d. § 264a von bestimmten Pflichten in der RL. Die ebenso wie § 264a im Zuge des Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinie-Gesetzes (KapCoRiLiG) vom 24.02.2000 (BGBl. I 2000, S. 154ff.) in das HGB transformierten Erleichterungsvorschrifte...mehr

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§ 14 Datenschutzrecht / I. Muster: Auskunftsrecht und Recht auf Kopie nach Art. 15 DSGVO

Rz. 6 Muster 14.3: Auskunftsrecht und Recht auf Kopie nach Art. 15 DSGVO Muster 14.3: Auskunftsrecht und Recht auf Kopie nach Art. 15 DSGVO _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, vielen Dank für Ihre Anfrage. Es wurde eine sog. Betroffenenanfrage auf Auskunft gem. Art. 15 DSGVO an Sie gerichtet. Nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO müssen Si...mehr

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zfs 09/2023, Auskunftsanspr... / 2 Aus den Gründen:

[9] II. Das BG hat die Bekl. mit Recht verurteilt, die verlangte Auskunft zu erteilen. [10] 1. Der Klage fehlt entgegen der Auffassung der Revision nicht das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis. Dieses kann nicht wegen möglicherweise mangelnden Vortrags der Kl. zur Entstehung des Schadens aufgrund eines – der Bekl. zurechenbaren – Verschuldens eines im versicherten Gebäude un...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Persönliche Unterzeichnung

Rn. 5 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der Kaufmann hat den JA eigenhändig und höchstpersönlich zu unterzeichnen. Er kann sich hierin durch niemanden vertreten lassen. Daher kommt z. B. die Unterzeichnung durch einen Prokuristen nicht in Betracht. Die persönliche Unterzeichnungspflicht besteht auch dann, wenn der Kaufmann über eine kaufmännische Ausbildung und ausreichende Kenntnis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 - 111/99, BStBl. I 1999, 1076 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen das Betriebsvermögen und die Einkünfte eines Unternehmens zwischen dem Stammhaus in einem Staat und seiner/seinen Betriebsstätte/n in dem anderen Staat oder anderen Staaten nach innerstaatlichem Recht und den Abkommen zur Vermeidung der D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 13. BMF, Schr. v. 5.10.2006 – IV B 4 - S 1341 - 38/06, BStBl. I 2006, 594 (Merkblatt für bilaterale oder multilaterale Vorabverständigungsverfahren auf der Grundlage der Doppelbesteuerungsabkommen zur Erteilung verbindlicher Vorabzusagen über Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen [sog. "Advance Pricing Agreements" – APAs])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für Vorabverständigungsverfahren nach den Doppelbesteuerungsabkommen zur Erteilung verbindlicher Vorabzusagen über Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen ("Advance Pricing Agreements" – APAs) Folgendes: Inhaltsübersichtmehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vertretung / 3.1.2 Konkludentes Handeln in fremdem Namen

Offene Stellvertretung ist auch dann gegeben, wenn die Umstände erkennen lassen, dass der Handelnde nicht für sich selbst, sondern für einen anderen handeln will. Maßgeblich ist der Horizont des Erklärungsempfängers: Er muss aus den Umständen erkennen können, mit wem er in Rechtsbeziehungen treten soll. Maßgeblich sind alle Umstände des Einzelfalls wie Zeit und Ort der Handl...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Unterschrift

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Steuererklärungen in Papierform müssen vom Stpfl, bei gemeinsamer Erklärung der > Ehegatten bzw > Lebenspartner von diesen beiden eigenhändig unterschrieben sein (§ 25 Abs 3 Sätze 1 und 2 EStG). Die Eigenhändigkeit der Unterschriftsleistung soll dem Stpfl die Bedeutung seiner > Steuererklärung als Wissenserklärung bewusst machen (BFH 139, 158...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.4.3 Einzelne verhaltensbedingte Kündigungsgründe

Rz. 324 Bei der nachfolgenden Zusammenstellung werden Sachverhalte dargestellt, die tendenziell eine verhaltensbedingte Kündigung eher zur Folge oder eher nicht zur Folge haben. Maßgebend sind die Umstände des Einzelfalles. Manche der Sachverhalte können je nach Ausprägung auch eine außerordentliche Kündigung begründen (wird z. T. angegeben). Auf die Notwendigkeit einer eige...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 3 Literatur/Materialien

Rz. 749 Azmons/Beck, Der Wiedereinstellungsanspruch auf einen Blick – Rechtlicher Umgang und praktische Umsetzung, NZA 2015 S. 1098. Bader, Die Befristung von Arbeitsverträgen zur Vertretung und der Rechtsmissbrauch, NJW 2017 S. 989. ders., Die Betriebsratsanhörung subjektiv determiniert – was folgt daraus?, NJW 2015 S. 1420. Bader-Jörchel, Das Befristungsrecht weiter in Bewegu...mehr

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Segmentberichterstattung na... / 3.1 Jahresabschluss und Einzelabschluss

Rz. 27 § 285 Nr. 4 HGB verlangt im Anhang zum Jahresabschluss Angaben über die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen sowie nach geographisch bestimmten Märkten, soweit sich, unter Berücksichtigung der Organisation des Verkaufs, der Vermietung oder Verpachtung von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft die Tätigkeitsbereich...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 1 Einführung

Rz. 1 In Deutschland ist die Verordnung (EG) 1606/2002 [1] durch das Gesetz zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung (sog. Bilanzrechtsreformgesetz; BilReG) umgesetzt worden. Im Einzelnen ergibt sich daraus für die Relevanz der IFRS-Rechnungslegung folgendes Bild: Eine Konzernabschlusspflicht besteht für Mutte...mehr

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Segmentberichterstattung na... / 5.3.1 Bilanzierungsmethoden und Bewertungsmethoden

Rz. 144 Da die Segmentbilanzierungs- und Segmentbewertungsmethoden in der Segmentberichterstattung nach IFRS 8 und DRS 28 mit den in der internen Finanzberichterstattung angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übereinstimmen müssen, können diese von den IFRS- bzw. HGB-Bilanzierungs- und -Bewertungsmethoden abweichen. Trotz der sowohl in der HGB- als auch IFRS-Rech...mehr