Fachbeiträge & Kommentare zu Offenlegung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Finanzdienstleistungen.

Rn 66 Anlageberatung: Wendet sich ein Interessent wegen einer konkreten Anlageentscheidung an ein Kreditinstitut/Beratungsunternehmen und lässt dieses sich auf die Beratung ein, so kommt auch ohne ausdrückliche Vereinbarung ein Beratungsvertrag zustande (BGHZ 123, 126, 128; 100, 117, 122; BGH NJW 00, 3275; zum Finanzierungsberatungsvertrag s BGH BKR 24, 1095). Dies gilt auch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Aufklärung und Information.

Rn 70 Das deutsche Recht kennt keine generelle Pflicht der Parteien von Schuldverhältnissen zur gegenseitigen Aufklärung (Auskunft, Anzeige, Hinweis, Mitteilung, Offenbarung, Information), und zwar weder vertraglich noch außervertraglich. Das gilt auch für Personen, die fremde Angelegenheiten zu betreuen haben (BGH NJW 88, 1906f). Jedoch kennt das Gesetz zahllose einzelne Ta...mehr

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Sauer, SGB III § 319 Mitwir... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Bundesagentur für Arbeit erhält Einsichtnahme in Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher, andere Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen. Die Berechtigung zur Einsichtnahme bezieht sich auf eine konkrete Ermittlung im Einzelfall. Rz. 4 Zu diesem Zwecke sind ihr während der Geschäftszeit Zutritt zu den relevanten Grundstücken und Geschäftsräumen zu gewähren. Eine Anmeldung ...mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / b) KapESt-Abzug bei Treuhandverhältnissen im Allgemeinen

Nach dem 2025er BMF-Schreiben ergeben sich hinsichtlich des KapESt-Abzugs für Treuhandverhältnisse kaum Änderungen. Wie bisher greifen danach für Zwecke des KapESt-Abzugs (nur) bei Offenlegung einer Nießbrauchskonstellation die geltenden festge legten Grundsätze für Treuhandkonten, vgl. Rz. 152 ff. (neu). Danach sind Treuhandkonten und -depots i.R.d. Abgeltungsteuer nach den ...mehr

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Anlage 3: Verordnung über d... /   § 4 Gliederung des Jahresabschlusses bei der Offenlegung

Abweichend von § 327 Nummer 1 des Handelsgesetzbuchs ist § 325 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs auf mittelgroße Wohnungsunternehmen mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Bilanz nur in der für kleine Wohnungsunternehmen nach § 2 Absatz 4 Satz 1 vorgeschriebenen Form der das Unternehmensregister führenden Stelle elektronisch zur Einstellung in das Unternehmensregister übermittel...mehr

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Anlage 1: Größenklassen der Unternehmen gemäß § 267 HGB und ihre Bedeutung für die Rechnungslegung und Offenlegung

Größenklassen der Unternehmen gem. § 267 HGB und ihre Bedeutung für die Rechnungslegung Rz. 1 Die Anforderungen an die Gliederung des Jahresabschlusses sind in Teilbereichen größenabhängig ausgestaltet. Für Kleinstkapitalgesellschaften sowie kleine und mittelgroße Unternehmen sind gegenüber großen Kapitalgesellschaften partiell Gliederungserleichterungen zugelassen (vgl. z. B...mehr

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Teil E: Offenlegung des Jah... / IV. Form und Inhalt der Unterlagen bei der Offenlegung

Durch Gesetz oder Satzung vorgeschriebene Offenlegung Rz. 11 Bei der durch Gesetz oder Satzung vorgeschriebenen Offenlegung muss der Jahresabschluss in der Form offengelegt werden, die für seine Aufstellung maßgeblich ist. Das bedeutet, dass der Jahresabschluss in der Form offenzulegen ist, in der er aufgestellt und – soweit die Prüfung vor der Feststellung des Jahresabschl...mehr

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Teil E: Offenlegung des Jah... / IV. Form und Inhalt der Unterlagen bei der Offenlegung

Durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vorgeschriebene Offenlegung Rz. 9 Bei der durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vorgeschriebenen Offenlegung muss der Jahresabschluss in der Form offengelegt werden, die für seine Aufstellung maßgeblich ist. Das bedeutet, dass der Jahresabschluss in der Form offenzulegen ist, in der er aufgestellt, geprüft und festge...mehr

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Teil E: Offenlegung des Jah... /   Durch Gesetz oder Satzung vorgeschriebene Offenlegung

Rz. 11 Bei der durch Gesetz oder Satzung vorgeschriebenen Offenlegung muss der Jahresabschluss in der Form offengelegt werden, die für seine Aufstellung maßgeblich ist. Das bedeutet, dass der Jahresabschluss in der Form offenzulegen ist, in der er aufgestellt und – soweit die Prüfung vor der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Generalversammlung durchgeführt wurde –...mehr

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Teil E: Offenlegung des Jah... /   Durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vorgeschriebene Offenlegung

Rz. 9 Bei der durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vorgeschriebenen Offenlegung muss der Jahresabschluss in der Form offengelegt werden, die für seine Aufstellung maßgeblich ist. Das bedeutet, dass der Jahresabschluss in der Form offenzulegen ist, in der er aufgestellt, geprüft und festgestellt wurde. Lediglich bei Inanspruchnahme von zulässigen gesetzlichen Erlei...mehr

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Teil E: Offenlegung des Jah... / A. Offenlegung bei Kapitalgesellschaften

I. Vorbemerkungen Rz. 1 Die Offenlegung umfasst und Rechtsgrundlagen sind §§ 325 bis 329 HGB. Rz. 2 Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen und die Offenlegungsfristen sind in Abhängigkeit von den Größenklassen des § 267 HGB unterschied...mehr

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Teil E: Offenlegung des Jah... / B. Offenlegung bei Genossenschaften

I. Vorbemerkungen Rz. 1 Die Offenlegung umfasst und Rechtsgrundlage ist § 339 i. V. m. § 325 Abs. 2a, 2b, 4 und 6 sowie die §§ 326 bis 329 HGB. II. Einreichung beim Betreiber des Unternehmensregisters Rz. 2 Der Vorstand der Genossenschaft ...mehr

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Teil E: Offenlegung des Jah... / I. Vorbemerkungen

Rz. 1 Die Offenlegung umfasst und Rechtsgrundlage ist § 339 i. V. m. § 325 Abs. 2a, 2b, 4 und 6 sowie die §§ 326 bis 329 HGB.mehr

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Teil E: Offenlegung des Jahresabschlusses und anderer Unterlagen

A. Offenlegung bei Kapitalgesellschaften I. Vorbemerkungen Rz. 1 Die Offenlegung umfasst und Rechtsgrundlagen sind §§ 325 bis 329 HGB. Rz. 2 Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen und die Offenlegungsfristen sind in Abhängigkeit von den...mehr

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Teil E: Offenlegung des Jah... / III. Veröffentlichung im Unternehmensregister

Rz. 10 Die gesetzlichen Vertreter der Genossenschaften haben die einzureichenden Unterlagen (vgl. Tz. 2) jeweils unverzüglich nach der Einreichung im Unternehmensregister bekannt machen zu lassen (§ 325 Abs. 2 HGB).mehr

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Teil E: Offenlegung des Jah... / III. Veröffentlichung im Unternehmensregister

Rz. 8 Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalgesellschaften haben die einzureichenden Unterlagen (vgl. Tz. 3) jeweils unverzüglich nach der Einreichung im Unternehmensregister bekannt machen zu lassen (§ 325 Abs. 2 HGB).mehr

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Teil E: Offenlegung des Jah... /   Freiwillige Veröffentlichungen

Rz. 14 Für freiwillige Veröffentlichungen ist eine besondere Form nicht vorgeschrieben. Der Jahresabschluss kann daher auch in verkürzter Form oder auszugsweise veröffentlicht werden. Rz. 15 Die Abweichungen von der gesetzlich vorgeschriebenen Form dürfen allerdings nicht so weit gehen, dass die Verhältnisse der Genossenschaft nicht mehr den tatsächlichen Verhältnissen entspr...mehr

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Teil E: Offenlegung des Jah... /   Freiwillige Veröffentlichungen

Rz. 13 Für freiwillige Veröffentlichungen ist eine besondere Form nicht vorgeschrieben. Die in Tz. 3 bezeichneten Unterlagen dürfen daher auch in verkürzter Form oder auszugsweise veröffentlicht werden. Wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, so muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass die Veröffentlichung nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Form entspricht. R...mehr

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Teil E: Offenlegung des Jah... / I. Vorbemerkungen

Rz. 1 Die Offenlegung umfasst und Rechtsgrundlagen sind §§ 325 bis 329 HGB. Rz. 2 Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen und die Offenlegungsfristen sind in Abhängigkeit von den Größenklassen des § 267 HGB unterschiedlich ausgestaltet...mehr

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Teil E: Offenlegung des Jah... / II. Einreichung beim Betreiber des Unternehmensregisters

Rz. 3 Die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften haben unverzüglich nach Vorlage des Jahresabschlusses an die Gesellschafter, jedoch spätestens vor Ablauf des zwölften Monats des dem Abschlussstichtag nachfolgenden Geschäftsjahres, die nachstehenden Unterlagen beim Betreiber des Unternehmensregisters nach § 325 Abs. 1 HGB gemeinsam elektronisch einzureichen:mehr

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Teil E: Offenlegung des Jah... / II. Einreichung beim Betreiber des Unternehmensregisters

Rz. 2 Der Vorstand der Genossenschaft hat unverzüglich nach der Generalversammlung über den Jahresabschluss, die innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres stattfinden muss (§ 48 Abs. 1 GenG), jedoch spätestens vor Ablauf des zwölften Monats des dem Abschlussstichtag nachfolgenden Geschäftsjahres beim Betreiber des Unternehmensregisters elektronisch einzu...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.4.2.7 Nachweisführung

Rz. 140 Für den Nachweis einer Unterbrechung der Rentenversicherungspflicht bedarf es einzelfallbezogen einer Offenlegung ggf. weiterer bestehender Auftragsverhältnisse und eventueller Erklärungen, die gegenüber der Agentur für Arbeit abgegeben wurden (Pietrek, jurisPR-SozR 26/2014 Anm. 5).mehr

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Sauer, SGB III § 281 Arbeit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Zuge der Neuregelung des § 281 mit Wirkung zum 1.7.2020 wurde auch die Überschrift der Vorschrift um den Begriff der Verordnungsermächtigung (vgl. Abs. 4 Satz 4) erweitert. Dies entspricht dem durchgängigen Prinzip, Vorschriften bereits in der Überschrift entsprechend zu kennzeichnen, wenn sie Verordnungsermächtigungen enthalten. Rz. 2a Die Erstellung von Statistiken...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.3.5 Verhältnis zu weiteren Einzelregelungen

Rz. 58 Gem. der §§ 325ff. i. V. m. 8b, 9a HGB sind Kapitalgesellschaften und ihnen nach § 264a HGB gleichgestellte Personengesellschaften dazu verpflichtet, ihren handelsrechtlichen Jahresabschluss zum elektronischen Bundesanzeiger einzureichen. Etwas anderes würde gelten, wenn die Voraussetzungen für eine Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB erfüllt sind. Diese Regelung entbinde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.6 Leistungsbeschreibung (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 UStG)

Rz. 100 § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 UStG verlangt Angaben in der Rechnung zur Menge und Art der gelieferten Gegenstände mit der handelsüblichen Bezeichnung oder zum Umfang oder der Art der sonstigen Leistung (unionsrechtliche Grundlage: Art. 226 Nr. 6 MwStSystRL). Rz. 100a Diese Angaben tatsächlicher Art müssen insb. eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 2.1 Form der Gewinnermittlung als Anknüpfungspunkt

Rz. 62 Das EStG listet abschließend die Gewinnermittlungsarten auf, die unter die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Unterlagen fallen. Voraussetzung hierfür ist eine Bestimmung des Gewinns durch vollständigen Betriebsvermögensvergleich nach § 5 Abs. 1 EStG, durch unvollständigen Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG oder unter Anwendung der sog. Tonnag...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 2.2 Elektronische Übermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz

Rz. 68 Aufgrund der Verpflichtung aus § 5b EStG hat der Stpfl. bestimmte Unterlagen nach einem amtlich vorgeschriebenen Datensatz vorzulegen (Rz. 42 a. E. und Rz. 52). Rz. 69 Die Finanzverwaltung benennt Anforderungen, die der Stpfl. hierbei zu erfüllen hat. Vergleichbar mit einem Formular wird eine Vorlage definiert, die der Stpfl. mit Daten bestücken muss. Er hat dabei die ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vorwort zur 4. Auflage der Erläuterungen zur Rechnungslegung der Wohnungsunternehmen

Die "Erläuterungen zur Rechnungslegung der Wohnungsunternehmen" sind zu einem unverzichtbaren Standardwerk der unternehmerischen Wohnungswirtschaft geworden. Mit der Neufassung der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen (JAbschlWUV) im Juli 2023, die die bisherige Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von W...mehr

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Liquidation/Auflösung der G... / 3 Ablauf der freiwilligen Liquidation der Gesellschaft

Gesellschafterbeschluss fassen: Die Liquidation beginnt mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung, die Gesellschaft aufzulösen. Dieser Beschluss bedarf einer Mehrheit von mindestens 75 % der abgegebenen Stimmen. Grundsätzlich kann also die Minderheit überstimmt werden. Wer z. B. nur 10 % der Stimmen hat, kann sich grundsätzlich nicht dagegen wehren, dass die Gesellscha...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 3.2.3 Kennzahlen und Ziele

Die dritte Säule der Offenlegungspflichten umfasst insgesamt folgende drei Teilstandards, die sich auf die Festlegung, Steuerung und Überprüfung von Zielen, Indikatoren und Leistungskennzahlen im Bereich verantwortungsvoller Unternehmensführung beziehen: ESRS G1-4: Korruptions- oder Bestechungsfälle Der Teilstandard ESRS G1-4 verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung konkreter ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 3.2.2 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Die zweite Offenlegungssäule des ESRS G1 befasst sich mit der Frage, wie Unternehmen ihr Geschäftsgebaren im Hinblick auf potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen analysieren, steuern und weiterentwickeln – insbesondere im Verhältnis zu externen Geschäftspartnern wie Lieferanten und Dienstleistern. Im Zentrum steht die transparente Darlegung, wie Risiken wie Korruption,...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 3.1 Zielsetzung des ESRS G1

Der Standard ESRS G1 "Unternehmensführung" zielt darauf ab, Transparenz über die Integrität, Steuerung und ethische Ausrichtung unternehmerischer Aktivitäten herzustellen. Unternehmen müssen darlegen, wie sie durch Richtlinien, Verfahren und Kontrollsysteme sicherstellen, dass ein verantwortungsvolles Geschäftsverhalten nach innen wie nach außen verankert ist – also sowohl i...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.4.1 Vorbemerkung

Rz. 74 Sofern öffentliche Subventionen die Erfassungskriterien des IAS 20.7 erfüllen, sind sie unabhängig vom Zufluss der zugewendeten Mittel bilanziell zu erfassen. Da die Zuwendungen nach IAS 20.12 regelmäßig nicht unmittelbar erfolgswirksam zu vereinnahmen sind, bedarf es einer erfolgsneutralen Abgrenzung der nicht erfolgswirksam verrechneten Zuwendungsteile. Im Folgenden...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS G1: Detailbetrachtung ... / Zusammenfassung

Überblick Der European Sustainability Reporting Standard (ESRS) G1 verpflichtet Unternehmen zur umfassenden Offenlegung ihrer Governance-Strukturen – von der Unternehmenskultur über die Gestaltung von Lieferantenbeziehungen bis hin zur Korruptionsprävention, Lobbytätigkeit und verantwortungsvollen Zahlungspraktiken. Für den Einkauf bedeutet dies eine strategische Erweiterung...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 3.2.1 Governance

Im Rahmen des ESRS G1 verweist die Governance-Säule ausschließlich auf den Querschnittsstandard ESRS 2 GOV-1. Dieser verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung der Rollen und Zuständigkeiten ihrer Leitungs-, Verwaltungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeit. Im Zentrum steht die Frage, wer innerhalb der Organisation für die Steuerung, Überwachung und Integration von...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 1 Governance im Einkauf – Der ESRS G1 als strategischer Hebel für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung

Mit dem ESRS G1 "Unternehmensführung" rückt die Governance-Struktur von Unternehmen als zentrales Element nachhaltiger Unternehmensführung in den Fokus der regulatorischen Berichterstattung. Der Standard verlangt von CSRD-pflichtigen Unternehmen eine umfassende Offenlegung zu Leitungs- und Kontrollstrukturen, internen Kontrollsystemen, unternehmerischen Entscheidungsprozesse...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.2 Rechtsvorschriften zur Aufstellung, Prüfung und Offenlegung der GuV-Rechnung

1.2.1 Für nicht publizitätspflichtige Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften (ohne Kapitalgesellschaften & Co.) Rz. 3 Für diesen Personenkreis der Unternehmen ist die Aufstellung einer Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge (GuV-Rechnung) in § 242 Abs. 2 HGB vorgeschrieben, sofern nicht ausnahmsweise für Einzelkaufleute die größenabhängige Befreiung des § 2...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.2.2 Für Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co.

Rz. 5 Die unter Rz. 3 ff. dargestellten Rechtsvorschriften gelten auch für Kapitalgesellschaften und für solche Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter ist (Kapitalgesellschaften & Co.). Darüber hinaus sind Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co.[1] verpflichtet, den Jahresabschluss (grundsätzlich)[2] ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.2.3 Für Genossenschaften

Rz. 9 Für Genossenschaften sind die für Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co. bestimmten Vorschriften im Wesentlichen entsprechend anzuwenden (§ 336 Abs. 2 Sätze 1, 2 HGB). Kleinstgenossenschaften, welche die Größenmerkmale für Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a Abs. 1 HGB erfüllen, dürfen – unter Beachtung der §§ 337 Abs. 4 und 338 Abs. 4 HGB – die Reg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1.3 Gesamtkostenverfahren (Produktionserfolgsrechnung) oder Umsatzkostenverfahren (Umsatzerfolgsrechnung)

Rz. 20 Die GuV-Rechnung der Kapitalgesellschaften kann wahlweise nach dem sogenannten Gesamtkosten- (GKV) oder dem sogenannten Umsatzkostenverfahren (UKV) aufgestellt werden (§ 275 Abs. 1 Satz 1 HGB). Beide Verfahren führen zum betragsmäßig gleichen Ergebnis[1] und unterscheiden sich materiell insbesondere in den Positionen 2–3, 5–8 GKV bzw. 2–5 und 7 UKV. Beide Verfahren si...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.2.5 Für Konzerne

Rz. 11 Die Verpflichtung zur Aufstellung einer Konzern-GuV-Rechnung als Bestandteil des (HGB-)Konzernabschlusses (§ 297 Abs. 1 Satz 1 HGB) ergibt sich primär aus den §§ 290 ff. HGB. Rz. 12 Art. 4 der EU-Verordnung[1] enthält eine unmittelbare Verpflichtung für kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen zur Aufstellung eines IFRS-Konzernabschlusses (mit den von der EU übernomme...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 3.2.4 Gliederungserweiterung

Rz. 39 Eine tiefer gehende Untergliederung im Rahmen des vorgeschriebenen Standardschemas ist zulässig (§ 265 Abs. 5 HGB). Dazu zählen zum einen zusätzliche Vorspaltenausweise ("…, davon …"), zum anderen auch eine weitere Unterteilung eines Hauptpostens in mehrere Einzelposten. Jedoch findet die Bildung zusätzlich eingefügter Posten dann ihre Grenzen, wenn es sich nur um unw...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.2.6 Für Unternehmen mit bestimmten Unternehmensgegenständen

Rz. 14 Sondervorschriften für die GuV-Rechnung bestehen geschäftszweigspezifisch für Kreditinstitute (§§ 340–340o HGB), Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds (§§ 341–341p HGB), und in den auf § 330 HGB basierenden Formblatt-Verordnungen für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsunternehmen und Wertpapierinstitute, Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds, Pflegeeinrichtunge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.5 Materialaufwand (Positionen 5a und 5b nur GKV)

Rz. 83 In der GuV-Rechnung kommt diese Position nur beim Gesamtkostenverfahren vor; beim Umsatzkostenverfahren geht der Materialaufwand in die entsprechenden Funktionskosten (Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen, Vertriebskosten, allgemeine Verwaltungskosten oder sonstige betriebliche Aufwendungen bei nicht möglicher Zuordnung zu einem ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.2.1 Für nicht publizitätspflichtige Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften (ohne Kapitalgesellschaften & Co.)

Rz. 3 Für diesen Personenkreis der Unternehmen ist die Aufstellung einer Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge (GuV-Rechnung) in § 242 Abs. 2 HGB vorgeschrieben, sofern nicht ausnahmsweise für Einzelkaufleute die größenabhängige Befreiung des § 242 Abs. 4 HGB i. V. m. § 241a HGB greift. Die GuV-Rechnung unterliegt den "Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung" (GoB). ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.2.4 Für publizitätspflichtige Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften (ohne Kapitalgesellschaften & Co.)

Rz. 10 Für nach dem Publizitätsgesetz rechnungslegungspflichtige Unternehmen sind die Vorschriften für den Inhalt der GuV-Rechnung, ihre Gliederung und für einzelne Posten, wie sie für Kapitalgesellschaften gelten (mit Ausnahme der Gliederungserleichterungen des § 276 HGB aufgrund der Größenmerkmale der publizitätspflichtigen Unternehmen) sinngemäß anzuwenden (§ 5 Abs. 1 Sat...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlussgliederung / 3.4 Größenabhängige Erleichterungen

Rz. 34 Bei der Gliederung der GuV können kleine und mittelgroße Gesellschaften (§ 267 HGB Abs. 1, 2 HGB) das Erleichterungswahlrecht nach § 276 HGB bei der Offenlegung der Erfolgsrechnung in Anspruch nehmen und eine verkürzte GuV erstellen. Die Erleichterung erlaubt die Zusammenfassung der Posten 1–5 der GuV/GKV bzw. 1–3 und 6 der GuV/UKV zu einem Posten unter der Bezeichnun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlussgliederung / 8 Lageberichterstattung (ergänzend zum Jahresabschluss)

Rz. 71 Der Lagebericht (§ 289, § 315 HGB) ist ein zusätzliches Berichtsinstrument, das den Jahresabschluss ergänzt.[1] Er ist pflichtmäßig nur von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften zu erstellen. Kleine Kapitalgesellschaften können freiwillig einen Lagebericht aufstellen (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB). Anteilseigner kleiner Kapitalgesellschaften können eine Aufstellung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlussgliederung / 1 Grundlagen

Rz. 1 Unternehmen sind verpflichtet, zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen. Dieser besteht gem. § 242 Abs. 3 HGB aus einer Bilanz als stichtagsbezogene Gegenüberstellung von Vermögensgegenständen und Kapital (Eigenkapital und Fremdkapital bzw. Schulden) sowie einer Gewinn- und Verlustrechnung als zeitraumbezogene Gegenüberstellung von Ert...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Dekarbonisierung in Scope 1... / 4.2 Kurzfristige und langfristige CO2-Bilanzierung – Strategieentwicklung im Übergang zur Klimaneutralität

Die Erstellung einer belastbaren CO2-Bilanz ist ein zentraler Bestandteil jeder Dekarbonisierungsstrategie. Sie bildet nicht nur die Grundlage für operative Maßnahmen, sondern dient auch der internen Steuerung, externen Kommunikation und regulatorischen Absicherung. Unternehmen stehen dabei vor der Wahl zwischen einem kurzfristig umsetzbaren, aber groben Proxy-Ansatz und ein...mehr