Fachbeiträge & Kommentare zu Offenlegung

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Offenlegung von Rechnungsle... / 4.7 Öffentlichkeit

Allgemeine Öffentlichkeit steigend Die allgemeine Öffentlichkeit hat über die dargestellten begründeten Interessen der einzelnen Adressaten des Abschlusses nur ein generelles Informationsbedürfnis, was auch in dem schon im Jahr 2000 erweiterten Kreis antragsberechtigter Personen auf jedermann deutlich wurde. Dies führte jedoch entgegen der Vermutung bei Einführung der Verschä... mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 5.2 Jahresabschlussersetzende Veröffentlichung eines Konzernabschlusses

Nach § 264 Abs. 3 HGB besteht für Kapitalgesellschaften und nach § 264 b HGB für Personenhandelsgesellschaften ohne natürlichen Vollhafter die Möglichkeit, statt eines Jahresabschlusses einen befreienden Konzernabschluss zu veröffentlichen, wenn sie selbst Tochterunternehmen sind.[1] Der Reiz dieser Variante liegt darin, dass die Informationen des Jahresabschlusses für die E... mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 4.2 Aktuelle und potenzielle Fremdkapitalgeber

Bei den Fremdkapitalgebern haben die Kreditinstitute im Vergleich zu anderen Gläubigergruppen, wie z. B. Lieferanten, Mitarbeiter (Pensionsansprüche), Kunden (Garantieansprüche) und viele mehr, eine Sonderstellung. Durch das Kreditwesengesetz sowie aus eigenem wirtschaftlichem Interesse bestehen diese i. d. R. auf der Überlassung der Jahresabschlüsse bei Kreditverhandlungen ... mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 4.3 Aktuelle und potenzielle Mitarbeiter

Im Gegensatz zu den Kapitalgebern haben Mitarbeiter ein persönliches Interesse an Informationen über die wirtschaftliche Lage ihres Unternehmens, gleichzeitig aber auch i. d. R. deutlich geringere Kenntnisse hinsichtlich der Auswertungsmöglichkeiten des Jahresabschlusses.[1] Konkret besteht das potenzielle Interesse an Jahresabschlussdaten für Mitarbeiter in den Feldern Arbe... mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 3.3 Offenlegungspflicht für Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften nach § 264a HGB

Größenklassen Kapitalgesellschaften und diesen über § 264a HGB gleichgestellte Personengesellschaften ohne mindestens eine natürliche Person als Vollhafter haben stets den Jahresabschluss offenzulegen. Allerdings gibt es größenabhängige Erleichterungen; für deren Gewährung werden die Kapitalgesellschaften zunächst nach § 267 HGB in 3 Kategorien eingeteilt: große, mittelgroße ... mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 4.6 Steuerbehörden

Die Steuerbehörden und weitere staatliche Stellen haben vom Gesetz eingeräumte Rechte auf die fristgerechte Vorlage von Abschlüssen bzw. Rechnungslegungsinformationen. Eine weitergehende allgemeine Veröffentlichung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses tangiert diese Pflichten nicht. Der Abschluss nach HGB ist zwar maßgeblich für die steuerrechtliche Darstellung, doch ist... mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 5.3 Abschlusspolitische Maßnahmen zur Unterschreitung der Größengrenzen

Über abschlusspolitische Maßnahmen lassen sich die in Kapitel 3 dargestellten Eckwerte des Unternehmens mehr oder weniger stark beeinflussen, um als "echte" Personengesellschaft nach dem PublG die Offenlegung komplett zu vermeiden oder als Kapitalgesellschaft bzw. dieser gleichgestellten Personengesellschaft nach § 264a HGB zumindest in den Genuss von Offenlegungserleichteru... mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 2.2 Begründung der Offenlegungspflichten bei Personengesellschaften nach dem Publizitätsgesetz

Deutlich schwieriger ist die Begründung der Offenlegungspflichten bei Personengesellschaften, da hier keine Haftungsbeschränkungen vorliegen. Die Haftung umfasst das Betriebs- und Privatvermögen einer oder mehrerer natürlicher Personen. Gleichwohl wird allein durch die Größe ein Informationsinteresse gesehen. Der Gesetzgeber hat zur Begründung des Publizitätsgesetzes, welches... mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 4.5 Aktuelle und potenzielle Kunden und Lieferanten

Große Kunden und Lieferanten können den Jahresabschluss nutzen, um sich ein Bild vom Geschäftspartner zu machen. Es wird in diesem Zusammenhang auch vom Jahresabschluss als Visitenkarte des Unternehmens gesprochen. In einigen Branchen, wie etwa in der Automobilindustrie oder bei Fastfood-Ketten, ist es inzwischen üblich, dass sich die Lieferanten einem eigenen Ratingprozess ... mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 3.4 Offenlegungsumfangserleichterungen

3.4.1 Kleine Kapitalgesellschaften und Kleinstkapitalgesellschaften Als zentrale Erleichterung wird im § 326 HGB bestimmt, dass kleine Gesellschaften keine Gewinn- und Verlustrechnung zu veröffentlichen haben.[1] Auch können alle Angaben, die sich im Anhang auf die GuV beziehen, unterlassen werden. Zudem müssen kleine Kapitalgesellschaften sowie die ihnen gleichgestellten Per... mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 2 Begründung der Offenlegungspflichten

Die Offenlegungspflichten von Rechnungslegungsdaten werden von den Gesetzgebungsorganen einerseits mit dem Ausgleich für bestehende Haftungsbeschränkungen und andererseits mit einem allgemeinen öffentlichen Interesse gerechtfertigt. 2.1 Begründung der Offenlegungspflichten bei Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften nach § 264 a HGB Die zentrale und einfachste Begründ... mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 2.1 Begründung der Offenlegungspflichten bei Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften nach § 264 a HGB

Die zentrale und einfachste Begründung für die Offenlegungspflichten resultiert aus der Verknüpfung von Haftungsbeschränkung und Publizität. Der deutsche und europäische Gesetzgeber sind der Auffassung, dass derjenige, der sich einer Rechtsform bedient, die sein unternehmerisches Risiko auf das eingesetzte Eigenkapital beschränkt, auf der anderen Seite akzeptieren muss, dass... mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 4.1 Aktuelle und potenzielle Anteilseigner

Aktuelle Anteilseigner Die Veröffentlichung von Rechnungslegungsdaten erbringt gegenüber den aktuellen Anteilseignern keine Veränderung, da diese ohnehin in Abhängigkeit von der konkreten Rechtsform mehr oder weniger stark gesetzlich zugesicherte Einblicksrechte in die Unternehmensdaten haben. Spätestens zur Gesellschafterversammlung, auf der der Beschluss über die Gewinnvert... mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 3.4.2 Mittelgroße Kapitalgesellschaften

Mittelgroße Gesellschaften haben zwar grundsätzlich die Bilanz nach den ausführlichen Gliederungsvorschriften zu erstellen, dürfen aber für die Veröffentlichung sich auch auf die Angabe der Oberpositionen (Buchstaben und römische Ziffern) beschränken, wobei in der Bilanz oder im Anhang jedoch die folgenden Posten des § 266 Abs. 2, 3 HGB zusätzlich gesondert anzugeben sind: mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 3.4.1 Kleine Kapitalgesellschaften und Kleinstkapitalgesellschaften

Als zentrale Erleichterung wird im § 326 HGB bestimmt, dass kleine Gesellschaften keine Gewinn- und Verlustrechnung zu veröffentlichen haben.[1] Auch können alle Angaben, die sich im Anhang auf die GuV beziehen, unterlassen werden. Zudem müssen kleine Kapitalgesellschaften sowie die ihnen gleichgestellten Personengesellschaften ohne natürlichen Vollhafter keinen Lagebericht ... mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 5.3.1 Minimierung der Vermögensseite

Ohne Änderung der betrieblichen Realität kann der Vermögensausweis über die Darstellungsgestaltung optisch verringert werden. Dafür stehen Personengesellschaften im HGB nur noch einige wenige Wahlrechte zur Verfügung, die inzwischen im Wesentlichen vergleichbar sind mit denen von Kapitalgesellschaften gem. den §§ 264 ff. HGB und für Konzernabschlüsse. Generell ist zu untersch... mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 5.3.3 Minimierung des Ausweises der Mitarbeiter

Bei der Option, das Größenkriterium Mitarbeiter kleiner als die gesetzlich determinierten Schwellenwerte zu halten, ist darauf zu achten, ob ein hoher Anteil an Teilzeitarbeitskräften vorliegt, da diese jeweils als volle Person zählen und nicht etwa Vollzeitäquivalente berechnet werden dürfen; Auszubildende sind jedoch nicht zu berücksichtigen. Wer fällt nicht unter Mitarbeit... mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / 1. Aufklärungsverpflichtung über Rückvergütungen (sog. "kick-backs")

Rz. 7 Die Aufklärungspflicht über Rückvergütungen war nicht unvorhersehbar. Bereits das Reichsgericht hatte sich mit der Frage befasst, ob der Bankier eine Emissionsbonifikation für sich behalten darf.[47] Es widersprach, nach zutreffender Auffassung des Reichsgerichts dem Grundsatz von Treu und Glauben, dass der Bankier gegenläufige Interessen wahrnimmt und zudem seinem Kun... mehr

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§ 12 Datenschutzrecht / 1. Muster: Richtlinie zum Datenschutz

Rz. 23 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.1: Richtlinie zum Datenschutz Organisationsanweisung Datenschutz der _________________________ [Firma, Rechtsform] Adressat: _________________________ Datum: _________________________ Datenschutzrichtlinie der _________________________ – Organisationsanweisung Datenschutz Änderungshistorie mehr

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§ 19 Handelsrecht / 1. Eintragungsvoraussetzungen

Rz. 54 Der Gesetzgeber[209] hat an Errichtung und Betrieb einer Zweigniederlassung mit Sitz oder Hauptniederlassung im Ausland recht hohe Anforderungen gestellt. In Umsetzung der 11. gesellschaftsrechtlichen EG-Richtlinie vom 22.12.1989 gelten in Angleichung der Vorschriften für deutsche Gesellschaften nunmehr z.B. auch Offenlegungsvorschriften für Zweigniederlassungen. Ziel... mehr

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§ 1 Aktienrecht / d) Vorratsgründung

Rz. 14 Die Gründung einer Aktiengesellschaft auf Vorrat, die als bloßer Mantel zur Eintragung gelangt und nach dem Willen der Gründer erst zu einem späteren Zeitpunkt einen Geschäftsbetrieb aufnehmen soll, hat der BGH[11] anerkannt. Zulässig ist die Vorratsgründung aber nur dann, wenn sie offen erfolgt, indem der Unternehmensgegenstand etwa lautet: "Gegenstand des Unternehmen... mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 12. Vorratsgründung und Mantelkauf – Wirtschaftliche Neugründung

Rz. 47 In der Praxis besteht ein Bedürfnis für die Vorratsgründung von GmbH, u.a. wegen der nicht effektiv beeinflussbaren Dauer der Eintragung der GmbH im Handelsregister nach der Anmeldung. Die Vorratsgründung[202] ist zulässig, wenn sie offengelegt ist; insb. ist der Unternehmensgegenstand als Verwaltung des eigenen Vermögens der Gesellschaft zu bezeichnen, und die Firma ... mehr

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§ 8 Bankrecht / VI. Checkliste: Kredit zu gewerblichen/beruflichen Zwecken

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§ 19 Handelsrecht / 6. Handelsregister

Rz. 21 Das Handelsregister dient der Offenlegung der Zugehörigkeit gewerblicher Unternehmen zum Handelsstand. Zudem verzeichnet es die Rechtsverhältnisse der Unternehmen des Handelsstandes. Seit 2007 werden die Handelsregister vollständig elektronisch geführt. Die Einsicht und der Abruf der eingestellten Dokumente sind inzwischen kostenlos. a) Negative Publizität Rz. 22 § 15 A... mehr

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§ 8 Bankrecht / VII. Muster: Kredit zu gewerblichen/beruflichen Zwecken

Rz. 15 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.2: Kredit zu gewerblichen/beruflichen Zwecken Zwischen _________________________ (Name des Kreditgebers, Ort der Geschäftsstelle) – nachstehend "Kreditgeber" genannt – und _________________________ (Name und Adresse des Kreditnehmers) – nachstehend "Kreditnehmer" genannt – wird folgender Kreditvertrag zu gewerbliche... mehr

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§ 1 Aktienrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 126 Gesetzliche Mitteilungspflichten im Hinblick auf die Beteiligung von und an einer AG oder KGaA bestehen nach §§ 20, 21 AktG [151] und nach den §§ 33 ff. (früher §§ 21 ff.) WpHG.[152] Der Adressatenkreis der Bestimmungen und ihre Tatbestandsvoraussetzungen sind unterschiedlich. Die gesetzlichen Regelungen sind allerdings aufeinander abgestimmt: Für AG und KGaA, die Emi... mehr

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§ 12 Datenschutzrecht / a) Wann liegt eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten vor?

Rz. 80 Nach Art. 4 Nr. 12 DSGVO umfasst der Begriff Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten die unbefugte Offenlegung von oder den unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten. Zudem ist auch die unbefugte Vernichtung, der Verlust oder die unbefugte Veränderung personenbezogener Daten als eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten anzusehen. Regelmäßig wird... mehr

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§ 1 Aktienrecht / b) § 21 AktG

Rz. 128 § 21 AktG begründet Mitteilungspflichten von einer AG und KGaA gegenüber anderen Unternehmen. Die Bestimmung will die Offenlegung der Beteiligungsverhältnisse im Interesse der Aktionäre, der Gläubiger und der Öffentlichkeit sicherstellen.[154] Danach hat eine AG bzw. KGaA den Erwerb einer Schachtelbeteiligung von mehr als 25 % an einer anderen Kapitalgesellschaft unv... mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 1. Vorbelastung des Stammkapitals – Unterbilanzhaftung (Differenzhaftung, Vorbelastungshaftung)

Rz. 323 Soweit sich durch Verbindlichkeiten der Vorgesellschaft bei Eintragung im Handelsregister eine Differenz zwischen dem Stammkapital und dem Wert des Vermögens[1289] ergibt, haften deren Gesellschafter anteilig auf Ausgleich; die Haftung kann ebenso wie die restliche Einlagepflicht der Gesellschafter eine Ausfallhaftung der Mitgesellschafter gem. § 24 GmbHG auslösen (v... mehr

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§ 8 Bankrecht / III. Checkliste: Kreditsicherheiten

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§ 26 Kartellrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 50 Gem. § 56 Abs. 3 GWB haben die an einem Kartellverwaltungsverfahren Beteiligten einen Anspruch auf Einsicht in die Akten der Kartellbehörde, soweit die Kenntnis dieser zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Die Akteneinsicht kann nur verwehrt werden, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere zur Sicherstellung der ord... mehr

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§ 17 GmbH-Recht / cc) Offenlegungspflicht? – Registerkontrolle

Rz. 254 In § 19 Abs. 4 GmbHG geregelte Konstellationen sind nach h.M. gegenüber dem Registergericht offenzulegen.[1039] Im Gesetzgebungsverfahren ist aus Abs. 4 S. 4 abgeleitet worden, dass der Registerrichter bei verdeckter Sacheinlage die Eintragung ablehnen könne.[1040] M.E. trifft das nach dem Sinn der Regelung nicht zu, denn durch die Anrechnung erlischt die Einlageford... mehr

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§ 12 Datenschutzrecht / a) Zeitpunkt der Informationserteilung

Rz. 121 Art. 14 Abs. 3 lit. a DSGVO gibt hierzu vor, dass die Informationen nach Art. 14 DSGVO dem Betroffenen spätestens innerhalb eines Monats zur Verfügung zu stellen sind. Sofern die Daten zur Kommunikation mit dem Betroffenen genutzt werden sollen, verkürzt sich diese Frist auf den Zeitpunkt der ersten Mitteilung an den Betroffenen. Das gleiche gilt, sofern die Daten ei... mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Nachteile

Rz. 5 Nachteil sind strengere Rechnungslegungspflichten als Personengesellschaften, die Pflicht zur Veröffentlichung der Jahresabschlüsse durch Hinterlegung beim Handelsregister[13] und ggf. Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Die GmbH ist zudem in mitbestimmungsrechtlicher Hinsicht aus Gesellschaftersicht gegenüber Personengesellschaften (selbst gegenüber GmbH & Co. KG) ben... mehr

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§ 32 Personengesellschaften / III. Checkliste

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§ 17 GmbH-Recht / b) Weitere Anspruchsgrundlagen

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§ 17 GmbH-Recht / 1. Haftungsbeschränkung praktisch ohne Mindestkapital

Rz. 86 Das MoMiG (vgl. Rdn 3) hat als Kompromiss für die Beibehaltung des Mindestkapitalerfordernisses von 25.000 EUR (vgl. Rdn 31) die "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" erfunden. Diese ist keine besondere Rechtsform, sondern eine Sonderform der GmbH.[277] Sie ist ein Erfolgsmodell – mit jährlichen Wachstumsraten weitaus höher als bei gewöhnlichen GmbHs (Rdn 3).... mehr

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§ 1 Aktienrecht / 5. Weitere Änderungen des Aktiengesetzes

Rz. 10 Im Anschluss an das Gesetz für kleine Aktiengesellschaften und zur Deregulierung des Aktienrechts ist das Aktiengesetz in den letzten 25 Jahren Gegenstand einer ganzen Reihe von weiteren Änderungsgesetzen gewesen; zu nennen sind insbesondere: mehr

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§ 16 Franchiserecht / Literaturtipps

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§ 44 Unternehmenskauf / D. Muster: Geheimhaltungsvereinbarung

Rz. 4 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.1: Geheimhaltungsvereinbarung Geheimhaltungsvereinbarung zwischen _________________________ (Verkäufer) und _________________________ (Käufer) bezüglich _________________________ (Gesellschaft) I. Vorbemerkung mehr

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§ 8 Bankrecht / c) Muster: Mantelzessionsvertrag

Rz. 57 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.8: Mantelzessionsvertrag Zwischen _________________________ (Name, Firma und Anschrift) – nachstehend "Sicherungsgeber" genannt – und _________________________ (Name und Anschrift der Bank) – nachstehend "Bank" genannt – wird der vorliegende Abtretungsvertrag geschlossen. 1. Gegenstand der Abtretung Der Sicherungsgebe... mehr

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§ 8 Bankrecht / a) Muster: Abtretung einzelner Forderungen

Rz. 55 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.7: Abtretung einzelner Forderungen Zwischen _________________________ (Name, Firma und Anschrift) – nachstehend "Sicherungsgeber" genannt – und _________________________ (Name und Anschrift der Bank) – nachstehend "Bank" genannt – wird der vorliegende Abtretungsvertrag geschlossen. 1. Gegenstand der Abtretung Der Sich... mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / III. Checkliste: Ablauf der Verschmelzung

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§ 12 Datenschutzrecht / b) Wann kann die Meldung an die Aufsichtsbehörde unterbleiben?

Rz. 82 Die DSGVO geht grundsätzlich von einer Meldepflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde beim Vorliegen einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten aus. Die Meldung gegenüber der Aufsichtsbehörde ist dann nicht erforderlich, sofern die Datenschutzverletzung voraussichtlich zu keinem Risiko für die Rechte und Freiheiten des Betroffenen führt. Das Risiko, das Besteh... mehr

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Diskriminierungsfreie Unter... / 2.4 Verhältnis von Beschwerden nach § 13 AGG zu Meldungen nach dem neuen HinSchG

Mit Blick auf etwaige Diskriminierungstatbestände können Handlungen sowohl in den Anwendungsbereich des neuen HinSchG als auch in den Anwendungsbereich des AGG fallen. Das neue HinSchG ist am 2.7.2023 in Kraft getreten. Nach den Inhalten des Gesetzes müssen arbeitgeberseitig Whistleblowern die Möglichkeit gegeben werden, Hinweise mündlich, schriftlich oder auf Wunsch auch per... mehr

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§ 26 Kartellrecht / III. Anmerkungen zum Muster

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§ 12 Datenschutzrecht / 3. Muster: Verpflichtung zur Vertraulichkeit für Mitarbeiter

Rz. 25 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.2: Verpflichtung zur Vertraulichkeit für Mitarbeiter Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit und zur Beachtung des Datenschutzes Sehr geehrte/r Frau/Herr _________________________, da Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit voraussichtlich mit personenbezogenen Daten in Kontakt kommen, sind Sie zur Beachtung des Da... mehr

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§ 29 Maklerrecht / 1. Doppeltätigkeit

Rz. 44 Eine Doppeltätigkeit liegt vor, wenn mit beiden Seiten – Verkäufer und Käufer – ein Maklervertrag besteht. Das Gesetz verbietet die Doppeltätigkeit nicht, denn § 654 BGB entzieht den Provisionsanspruch nur bei vertragswidriger Tätigkeit für beide Seiten.[136] Die Doppeltätigkeit ist bei Grundstücksmaklern sogar der Normalfall.[137] Die Doppeltätigkeit ist grundsätzlich... mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 299 Die nach § 169 GVG gewährleistete Öffentlichkeit der mündlichen Hauptverhandlung vor dem Strafgericht stellt eine grundlegende Einrichtung des Rechtsstaates dar, weil durch sie sichergestellt wird, dass Justizverfahren der Kontrolle der Allgemeinheit unterliegen und sich die Bevölkerung über das geltende Rechtswesen informieren kann. Dennoch gibt es eine Reihe von Gr... mehr

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§ 17 GmbH-Recht / d) Pflicht zur Insolvenzantragstellung

Rz. 113 Die Pflicht zur Insolvenzantragstellung regelt § 15a Abs. 1 S. 1 und S. 2 InsO. Danach hat der Geschäftsführer ohne schuldhaftes Zögern einen Eröffnungsantrag zu stellen, wenn eine juristische Person (wie die GmbH) zahlungsunfähig oder überschuldet wird. Der Antrag ist spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Übe... mehr