Fachbeiträge & Kommentare zu Offenlegung

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Datenschutz: Diese Regeln s... / 1 Grundlagen des Datenschutzes

Im Unternehmen sind insbesondere folgende Bereiche besonders sensibel für datenschutzrechtliche Belange: Interne Daten, wie Finanzdaten, Erfindungen, Business Planning etc. Daten von Mitarbeitenden sowie Daten im Rahmen des Personalwachstums (z. B. Bewerbende) Daten von Kunden und Lieferanten Daten, die im Rahmen von Kommunikationsmaßnahmen und Internetauftritten erhoben werden D... mehr

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Datenschutz: Diese Regeln s... / 3.1 Technische und organisatorische Maßnahmen

Was hinsichtlich des Datenschutzes zu tun ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen gibt es allgemeine Empfehlungen, die immer beachtet werden sollten, auch wenn hierzu keine expliziten vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen bestehen. Diese Regeln dienen dem Schutz des Unternehmens vor vermeidbaren Unannehmlichkeiten durch einen Datenmissbrauch durch Dritt... mehr

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Leitfaden 2025 - Vordruck G... / 6 Mitteilung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen

Zeilen 22–25 Nach § 138d AO sind grenzüberschreitende Steuergestaltungen anzuzeigen. Ist der Stpfl. der Nutzer der Steuergestaltung, hat er dies nach § 138k AO in der Steuererklärung des Erhebungszeitraums anzuzeigen, in dem der steuerliche Vorteil aus der Steuergestaltung sich erstmals auswirken soll. Dafür genügt in der Steuererklärung die Angabe der Registriernummer und de... mehr

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Schonfrist bei Offenlegung: Ordnungsgeld erst ab März 2026

Zusammenfassung Unternehmen mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 bekommen mehr Zeit für die Offenlegung ihres Jahresabschlusses. Das Bundesamt für Justiz startet Ordnungsgeldverfahren erst ab Mitte März 2026. Hintergrund Kaufleute und Handelsgesellschaften müssen für jedes Geschäftsjahr einen Jahresabschluss erstellen. Bestimmte Unternehmen, vor allem Kapitalgesellschaften,... mehr

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Schonfrist bei Offenlegung:... / Schonfrist für die Offenlegung

Kommt ein Unternehmen seinen Offenlegungspflichten nicht nach, leitet das Bundesamt für Justiz in der Regel ein Ordnungsgeldverfahren ein. Auch fehlerhafte Abschlüsse können Konsequenzen haben: Verstoßen veröffentlichte Unterlagen gegen gesetzliche Form- oder Inhaltsvorgaben, kann ein Bußgeldverfahren folgen. Nicht gezahlte Ordnungsgelder, Bußgelder und Verfahrenskosten werd... mehr

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Schonfrist bei Offenlegung:... / Zusammenfassung

Unternehmen mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 bekommen mehr Zeit für die Offenlegung ihres Jahresabschlusses. Das Bundesamt für Justiz startet Ordnungsgeldverfahren erst ab Mitte März 2026. mehr

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Schonfrist bei Offenlegung:... / Hintergrund

Kaufleute und Handelsgesellschaften müssen für jedes Geschäftsjahr einen Jahresabschluss erstellen. Bestimmte Unternehmen, vor allem Kapitalgesellschaften, sind außerdem verpflichtet, ihre Rechnungslegungsunterlagen elektronisch offenzulegen. Das bedeutet: Die Unterlagen müssen veröffentlicht oder zumindest hinterlegt werden, damit sie für die Öffentlichkeit einsehbar sind. F... mehr

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Schonfrist bei Offenlegung:... / Was jetzt gilt

Nach Mitteilung des Bundesamts für Justiz werden Ordnungsgeldverfahren für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 vor Mitte März 2026 nicht eingeleitet. Voraussetzung ist, dass die reguläre Offenlegungsfrist am 31. Dezember 2025 endet. Die Entscheidung wurde in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz getroffen. Nach Angabe... mehr

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Anlagespiegel/Anlagegitter / 2.1 Vertikale Gliederung nach dem Bilanzschema

Rz. 4 Zur Erstellung des Anlagespiegels verpflichtete Unternehmen haben diesen vertikal entsprechend dem Bilanzgliederungsschema des § 266 Abs. 2 HGB aufzubauen, d. h. sämtliche Posten des Anlagevermögens einzubeziehen. Gem. § 265 HGB sind auch im Anlagespiegel abweichende, der Klarheit dienende Postenbezeichnungen zulässig, neue Posten dürfen eingefügt, unerhebliche Posten ... mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 2.4 Durchführung der Berichtigung/Änderung

Rz. 44 Werden die Berichtigungen bzw. Änderungen nicht im nächsten aufzustellenden Jahresabschluss durchgeführt, so müssen diese regelmäßig von denselben Organen (z. B. Haupt- oder Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat oder Beirat) beschlossen werden, die den zu ändernden Jahresabschluss bereits festgestellt hatten. Der abgeänderte Jahresabschluss ist als solcher deutlich ... mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 2.3 Änderung fehlerfreier Jahresabschlüsse

Rz. 34 Eine Änderung nicht fehlerhafter Ansätze nach Feststellung des Jahresabschlusses durch die zuständigen Organe, d. h. die Ersetzung gesetzlich zulässiger Ansätze durch andere ebenso zulässige Ansätze, z. B. anderweitige Ausübung von Ansatz- und Bewertungswahlrechten,[1] ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Die Möglichkeit der Änderung unterliegt dabei jed... mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.8.3 Ertragsteuerinformationsbericht

Rz. 121a Im Ertragsteuerinformationsbericht (EIB) hat eine Berichterstattung über Ertragsteuern und Ertragsteuer-relevante Informationen aufgeschlüsselt nach den einzelnen Mitgliedstaaten der EU und anderen Vertragsstaaten des EWR sowie nach weiteren sog. "nicht kooperativen" Steuerhoheitsgebieten,[1] in denen eine Geschäftstätigkeit ausgeübt wird, zu erfolgen. Mit dem EIB "... mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.8.1.2 Anhang

Rz. 114 Im HGB finden sich für den Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften (einschl. Kapitalgesellschaften & Co) folgende Offenlegungspflichten: Angabepflicht für außergewöhnliche Steueraufwendungen und -erträge (§ 285 Nr. 31 HGB) Nach § 285 Nr. 31 HGB sind im Anhang Betrag und Art der einzelnen Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlic... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 1.2 Bedeutung der Regelung

Rz. 2 Die Finanzbehörde ist nach § 249 Abs. 1 AO befugt, Ansprüche, mit denen eine Geldleistung gefordert wird, selbst zu vollstrecken und hierbei zur Vorbereitung nach § 249 Abs. 2 AO die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Vollstreckungsschuldners (s. Rz. 98ff.) zu ermitteln. Der Inhalt dieses Ermittlungsrechts der Finanzbehörde bestimmt sich auch im Vollstreckungsve... mehr

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Sommer, SGB V § 273 Sicheru... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften v. 17.7.2009 (BGBl. I S. 1990) zum 23.7.2009 eingeführt und seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 3 Nr. 28 des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 371) zum 1.1.2026. Rz. 2 Die Regelung sichert einen fai... mehr

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Sommer, SGB V § 35a Bewertu... / 2.2.3 Vorlage von Nachweisen

Rz. 13 Die Grundlagen der Nutzenbewertung hat der pharmazeutische Unternehmer zu erbringen. Abs. 1 Satz 3 verpflichtet ihn, die wesentlichen Daten zum Nutzen vorzulegen, über die er sowieso verfügt. Die Bewertung soll aufgrund dieser Daten erfolgen. Ein erheblicher Zusatzaufwand gegenüber dem bisherigen Verfahren entsteht i. d. R. nicht, da der pharmazeutische Unternehmer au... mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.8.2 Mitwirkungspflichten

Allgemein sind die Mitwirkungspflichten für Steuerpflichtige in § 90 Abs. 1 AO beschrieben. Sie verpflichten die Steuerpflichtigen die erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen sowie die bekannten Beweismittel anzugeben.[1] Bei Auslandssachverhalten trifft die Steuerpflichtigen eine erhöhte Mitwirkungspflicht.[2] Bei der Ausdifferenzierung der Mitwirku... mehr

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Künstliche Intelligenz und ... / 4.4 Haftungsrecht

Das haftungsrechtliche Umfeld für Künstliche Intelligenz wird maßgeblich durch spezifische zivilrechtliche Haftungsrichtlinien bestimmt. Ziel war es, die bestehenden Asymmetrien bei der Durchsetzung von Ansprüchen, bedingt durch die technische Komplexität und Intransparenz (s. sog. „Blackbox-Effekt“) von KI-Systemen, auszugleichen. Hierzu wurden auf EU-Ebene zwei Richtlinien... mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 2.6 Ergebnisverwendung

Maßstab für das von der GmbH in einem Wirtschaftsjahr erzielte Ergebnis ist der Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag. Davon zu unterscheiden ist ein Gewinn- oder Verlustvortrag, der sich beim Ausweis in der Bilanz der GmbH nicht auf das laufende Wirtschaftsjahr bezieht, sondern den Rest des nicht verwendeten Gewinns bzw. nicht ausgeglichenen Verlusts der Vorjahre darstellt... mehr

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Verbundene Unternehmen im H... / 3.1 Offenlegung von Verbundbeziehungen

Rz. 8 Sofern eine Unternehmensverbindung nach § 271 Abs. 2 HGB besteht, gehen damit zugleich mehrere Rechtskonsequenzen für die betroffenen Unternehmen einher. Die für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften bzw. denen qua § 264a HGB gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 267 HGB maßgebliche Bilanzgliederung gemäß § 266 HGB sieht für nachfolgende Verbun... mehr

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Verbundene Unternehmen im H... / 3.3.1 Unschärfen der (neuen) Begriffsdefinition i. e. S.

Rz. 42 Soweit es richtigerweise für den Verbundtatbestand nicht auf die Rechtsform und den Sitz betreffender Unternehmen ankommt, ist die Bezugnahme in § 271 Abs. 2 1. Halbsatz HGB auf § 290 Abs. 1 Satz 1 HGB missverständlich. Dies nämlich könnte den offenkundig nicht beabsichtigten[1] Eindruck erwecken, als sei der Kreis verbundener Unternehmen (neuerlich) auf inländische K... mehr

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Verbundene Unternehmen im H... / 1 Recht der verbundenen Unternehmen

Rz. 1 An einem Bild festzuhalten, welches das völlig isolierte Handeln eines Unternehmens in seinem wirtschaftlichen Umfeld zeichnet, würde der ökonomischen Realität vollkommen widersprechen. Stattdessen können aufgrund der wirtschaftlichen Verflechtungen die Interessen aus Sicht des Unternehmens in den Hintergrund treten und dem Willen anderer Gesellschafter, die Einfluss a... mehr

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Verbundene Unternehmen im H... / 3.2.2.1 Neukonturierung des Verbundbegriffs

Rz. 19 Gemäß Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes wurde § 271 Abs. 2 HGB wie folgt (neu) gefasst:[1] "Verbundene Unternehmen im Sinne ... mehr

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Digitale Modernisierungsstr... / 2.2.2 Dimension 2: Bürgerorientierte Verwaltung

Die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung stellt gewissermaßen eine Daueraufgabe dar. Ein zentraler Aspekt ist hierbei seit geraumer Zeit die verstärkte Orientierung an den Interessen, Anforderungen und Bedürfnissen der Verwaltungskunden. Allen voran stellt sich die Frage des Zugangs zur Verwaltung und ihren Dienstleistungen. Bereits in den 1990er-Jahren sollte mit der ... mehr

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Verbundene Unternehmen im H... / 3.3.3 Conclusio und Handlungsempfehlungen

Rz. 48 All dies berücksichtigend, sollte daher i. S. e. größtmöglich transparenten Offenlegung von Verbundbeziehungen § 271 Abs. 2 1. Halbsatz HGB dahingehend (um-)formuliert werden, als der Passus "die im Verhältnis zueinander Mutterunternehmen und Tochterunternehmen gemäß § 290 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 bis 4 sind" zu ersetzen wäre durch "auf die das oberste Mutterunter... mehr

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Verbundene Unternehmen im H... / 3.2.1 Historischer Rückblick und Kritik

Rz. 13 Mit dem Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) vom 19.12.1985[1] hatte der Gesetzgeber – divergierend zu dem aktienrechtlichen Terminus des § 15 AktG – den Verbundbegriff erstmals und insoweit zusätzlich mit § 271 Abs. 2 im HGB legal definiert, womit Art. 41 der 7. EG-Richtlinie ((83/349/EWG); derweil: Art. 2 Nr. 12 der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU) – wie folgt – in nation... mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.2.3 Wahl des Bilanzoffenlegungstermins

Rz. 28 Für die Offenlegung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 325–329, 339 HGB und §§ 9, 15 PublG. Bei größeren, insbesondere publizitätspflichtigen Unternehmen beurteilen die Jahresabschlussadressaten Abweichungen von den Erwartungen über die "üblichen Vorlagetermine" hinaus regelmäßig negativ.[1] Sofern die gesetzli... mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.3 Formen der Bilanzpolitik

Rz. 19 Nachdem im ersten Schritt die Ziele der Bilanzpolitik abgegrenzt wurden, stellt sich die Frage, welche Formen der Bilanzpolitik zur Erreichung der Ziele eingesetzt werden können. In Anlehnung an Heinhold können 3 größere Gruppen von bilanzpolitischen Instrumenten unterschieden werden:[1] Zeitliche Bilanzpolitik, die sich insbesondere auf die Wahl des Bilanzstichtags, d... mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / Zusammenfassung

Überblick Bilanzpolitik kann als willentliche, auf die Unternehmensziele ausgerichtete Beeinflussung von Form und Inhalt des Jahresabschlusses und der damit einhergehenden Berichterstattung verstanden werden, soweit die gesetzlich geltenden Regelungen beachtet werden. Mit der Bilanzpolitik werden sowohl informationspolitische (z. B. Beeinflussung der Stakeholder zur Aufrecht... mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.1 Überblick

Rz. 24 Anknüpfend an die unter Rz. 19 ff. dargestellten Formen der Bilanzpolitik lassen sich in Anlehnung an Heinhold die in Abbildung 2 dargestellten Instrumente unterscheiden. mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.4 Formelle Mittel der Bilanzpolitik

Rz. 57 Die formelle Bilanzpolitik ist vor allem auf die informationspolitische Zielsetzung der Bilanzpolitik ausgerichtet (vgl. Rz. 19). Unter diesen, die Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses gegenüber Externen betreffenden Aspekten ist es u. a. von erheblicher Bedeutung, dass Aktiv- und Passivposten, Erträge und Aufwendungen im Jahresabschluss möglichst unsaldiert in Ersc... mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.5.1 Art und Ausmaß der Erkennbarkeit bilanzpolitischer Mittel

Rz. 96 Bei der Erkennbarkeit lässt sich weiter differenzieren, ob der Einsatz der bilanzpolitischen Instrumente hinsichtlich des Betrags erkennbar (quantitative Erkennbarkeit) oder nur hinsichtlich seiner qualitativen Auswirkung in der Tendenz abzuschätzen ist (qualitative Erkennbarkeit):[1] (1) In der betragsmäßigen Auswirkung genau oder relativ genau erkennbare Maßnahmen: Be... mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.2.3 Zielkonflikte

Rz. 17 Da Bilanzpolitik meistens mehrere Ziele gleichzeitig verfolgt, können zwischen den verschiedenen Zielen Widersprüche – Zielkonflikte – entstehen. Dabei lassen sich insbesondere die folgenden Arten von Zielkonflikten unterscheiden: Zielkonflikte zwischen den einzelnen an der Unternehmung beteiligten Gruppen: Beispielsweise zählt hierzu der Konflikt zwischen Anteilseigne... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Offenlegung der Schätzungsergebnisse

Rz. 32 [Autor/Stand] Um den Eigentümern und Nutzungsberechtigten die Nachprüfung der Ergebnisse der Bodenschätzung zu ermöglichen, werden die Schätzungskarten und die Schätzungsbücher während der üblichen Dienstzeiten in den Diensträumen des Finanzamts einen Monat lang offen gelegt (§ 13 BodSchätzG). Der Beginn der Offenlegungsfrist ist durch öffentliche Bekanntgabe nach § 1... mehr

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FoVo 01/2026, Unzulässige S... / 2 II. Aus der Entscheidung

AG sieht keine ordnungsgemäße Bearbeitung durch den GV Die Erinnerung ist gem. § 5 GvKostG statthaft und auch im Übrigen zulässig. Sie ist auch in der Sache begründet, weil die zugrunde liegende Drittauskunft nicht ordnungsgemäß i.S.d. § 802l ZPO erteilt wurde und daher keine verwertbare Amtshandlung darstellt, welche die Festsetzung der Kostenposition rechtfertigt. Gemäß § 80... mehr

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Anzeigepflichten des Arbeit... / 1 Strafrechtliche Anzeigepflicht

Strafrechtliche Anzeigepflichten bestehen nur nach § 138 StGB bei der Nichtanzeige geplanter Straftaten. Diese gesetzliche Pflicht zur Anzeigeerstattung durch den Arbeitnehmer schließt automatisch das Vorliegen eines Arbeitsvertragsverstoßes bzw. eines Kündigungsgrundes aus. Sonstige Anzeigen gegen den Arbeitgeber sind ebenfalls kein arbeitsvertraglicher Pflichtverstoß[1], we... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / D. Einsichtsrecht (Abs. 2)

Rz. 5 Das Einsichtsrecht steht jedem zu, der ein rechtliches Interesse glaubhaft macht. Der Begriff des rechtlichen Interesses ist enger als der des berechtigten Interesses i.S.d. § 13 Abs. 2 FamFG. Er setzt stets ein auf Rechtsnormen beruhendes oder durch solche geregeltes, gegenwärtig bestehendes Verhältnis einer Person zu einer anderen oder einer Sache voraus.[15] Das rec... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Höhe der Abfindung

Rz. 66 Verhandlungen über eine Abfindung können für den Rechtsanwalt schwierig sein. Wird der potentielle Erblasser vertreten, kann schlicht ohne weitere Begründung eine feste Summe angeboten werden. Der kundige oder anwaltlich vertretene Gegner wird sich aber regelmäßig eine Offenlegung des Einkommens und des Vermögens des Erblassers wünschen. Rz. 67 Bei offenen Gesprächen k... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Umfang lebzeitiger Schenkungen und sonstiger Zuwendungen

Rz. 15 Da der Gesamtpflichtteil neben dem ordentlichen Pflichtteil (§ 2303 BGB) gem. § 2325 BGB auch den Pflichtteilsergänzungsanspruch umfasst, erstreckt sich der Auskunftsanspruch auch auf solche Gegenstände, die nur deshalb nicht (mehr) zum realen Nachlass gehören, weil sie zu Lebzeiten des Erblassers verschenkt oder auf andere Weise aus seinem Vermögen ausgegliedert wurd... mehr

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§ 6 Kapitalisierung von Sch... / 4. Schlussfolgerung

Rz. 30 Die voranstehenden Ausführungen verdeutlichen nochmals, dass es absolut realistisch und auch angemessen ist, den Effektivzinssatz, d.h. den Zinsfuß, der tatsächlich am Ende im Rahmen der Berechnung des Kapitalwerts anzuwenden ist, aktuell mit einem Wert zwischen 1,5 % und 2 % anzusetzen. Rz. 31 Ein Blick in das benachbarte Ausland, insbesondere in die Schweiz, zeigt, d... mehr

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Freiwillige Krankenversiche... / 2.1.2 Druckmittel bei nicht vorgelegten Nachweisen

Sofern und solange das freiwillige Mitglied die von seiner Krankenkasse geforderten Nachweise nicht vorlegt, ist als beitragspflichtige Einnahme ein Wert in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze anzusetzen. Dies gilt auch für die Fälle, in denen das Einkommen des nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Ehegatten erfragt wird, soweit es Grundlage für die Beitrag... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Zweckmäßigkeit der verbindlichen Auskunft in Einbringungsfällen

Tz. 24 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 In Einbringungsfällen besteht ein besonderes Bedürfnis nach Rechtssicherheit über die stlichen Auswirkungen einer beabsichtigten Umstrukturierung. Dies liegt zum einen darin begründet, dass es sich bei den §§ 20 ff UmwStG um komplexe und komplizierte ertrstliche (Sonder-)Vorschriften handelt (zust s Hageböke/Stangl, DK 2024, 277 unter 1 aE),... mehr

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Annex: Zum juristischen Ein... / I. Aktuelle Streitfragen und Rechtsprechung

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Schwarz/Pahlke, AO § 364 Mi... / 2.5 Art der Offenlegung

Rz. 19 Den Beteiligten sind die Unterlagen nach § 364 AO "offenzulegen". Der Begriff der "Offenlegung" wurde erst mit Wirkung v. 26.11.2019 in die Vorschrift eingeführt und ersetzte dort den Begriff "Mitteilung". Bis dahin waren die Unterlagen "mitzuteilen".[1] Die Änderung der Begrifflichkeiten sollte der Anpassung an die Begriffsbestimmungen der DSGVO [2] dienen. Dort wird "... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 364 Mi... / 2.7 Umfang und Grenzen der Offenlegung

Rz. 30 Die Unterlagen "der Besteuerung" sind offenzulegen. Die Offenlegung der Unterlagen muss so vollständig, schlüssig und verständlich sein, dass eine Überprüfung des angefochtenen Verwaltungsakts möglich ist[1] und der Beteiligte im Einzelnen nachvollziehen kann, wie das FA zu der von ihm beanstandeten Entscheidung gekommen ist.[2] Allerdings sind nur die Unterlagen offe... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 364 Mi... / 2 Voraussetzungen und Durchführung der Offenlegung

2.1 Berechtigung Rz. 5 Die Unterlagen der Besteuerung sind nach § 364 AO "den Beteiligten" offenzulegen. Wegen der Stellung der Vorschrift im Abschnitt der Verfahrensvorschriften des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens ergibt sich, dass mit "Beteiligten", die in § 359 AO genannten Beteiligten des Einspruchsverfahrens[1] gemeint sind, also die Einspruchsführer und die Hi... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 364 Mi... / 2.1 Berechtigung

Rz. 5 Die Unterlagen der Besteuerung sind nach § 364 AO "den Beteiligten" offenzulegen. Wegen der Stellung der Vorschrift im Abschnitt der Verfahrensvorschriften des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens ergibt sich, dass mit "Beteiligten", die in § 359 AO genannten Beteiligten des Einspruchsverfahrens[1] gemeint sind, also die Einspruchsführer und die Hinzugezogenen.[2]... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 364 Mi... / 2.2 Antrag und von Amts wegen

Rz. 16 Die Offenlegung der Unterlagen durch die Finanzbehörde hat auf "Antrag oder, wenn die Begründung des Einspruchs dazu Anlass gibt, von Amts wegen" zu erfolgen. Der Antrag des Beteiligten kann also ausdrücklich gestellt werden. Er kann sich aber ebenso konkludent aus der "Begründung des Einspruchs"" ergeben. Entsprechend ist auch keine bestimmte Form für die Antragstellu... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 364 Mi... / 2.4 Pflicht der Finanzbehörde

Rz. 18 Nach § 364 AO "sind" den Beteiligten die Unterlagen der Besteuerung offenzulegen. Die Offenlegung steht also nicht im Ermessen der Finanzbehörde.[1] Vielmehr trifft sie eine Verpflichtung und haben die Beteiligten einen Anspruch im Hinblick auf die Offenlegung der Besteuerungsunterlagen bzw. zur Ergänzung der Mitteilung, wenn die "Unterlagen der Besteuerung" im Verfah... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 364 Mi... / 3 Verletzung der Offenbarungspflicht

Rz. 40 Die Verletzung der Pflicht zur Offenbarung der Besteuerungsunterlagen ist zwar ein schwerer Verfahrensfehler.[1] Sie hat aber keinen Einfluss auf die Wirksamkeit einer erlassenen Einspruchsentscheidung und führt insbesondere nicht zu deren Nichtigkeit.[2] Rz. 41 Die Finanzbehörde kann die unterlassene Offenlegung nachholen und ihren Fehler dadurch nach § 126 Abs. 1 Nr.... mehr