Fachbeiträge & Kommentare zu Neubau

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.3 Immobilienanalyse

Das Thema Vermögensaufbau über Immobilien ist nicht erst seit der Finanzkrise ein Dauerbrenner in der Beratung. Seitdem hat es aber an Bedeutung gewonnen, weil seit 2008 durch die gestiegene Nachfrage "gute "Angebote seltener geworden sind. Gerade an gefragten A- und B-Standorten sind die Preise überproportional gestiegen. Deshalb wird es immer wichtiger vorher durchzurechne...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.2.6 Lärm

Rz. 13 Hinweis Außenlärm Der Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus kann nicht erwarten, dass Geräusche von Außen überhaupt nicht mehr wahrgenommen werden; anders ist es nur bei Baumängeln (Trittschallschutz) oder vermeidbarem Lärm, für den der Mieter beweispflichtig ist (AG Berlin-Charlottenburg, Urteil v. 25.11.2004, 211 C 476/02, GE 2005, 1199). Hat der Mieter den E...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.5.2 Balkon

Rz. 22 Der Vermieter haftet auch für schon bei Vertragsbeginn vorhandene Undichtigkeiten des Balkonbodens über der Wohnung des Mieters, selbst wenn diese erst später zu einem Wasserschaden führen (LG Berlin, Urteil v. 19.12.1997, 64 S 68/97). Hinweis Verglasung Der Vermieter braucht aber die vom Mieter angebrachte Verglasung eines Balkons, die anlässlich einer Fassadenrenovier...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.7 Nachträgliche Mängel

Rz. 38 Nach Abschluss des Mietvertrags eintretende erhöhte Geräusch- und Schmutzimmissionen begründen, auch wenn sie von einer auf einem Nachbargrundstück eines Dritten betriebenen Baustelle (hier: zur Errichtung eines Neubaus in einer Baulücke) herrühren, bei Fehlen anders lautender Beschaffenheitsvereinbarungen grundsätzlich keinen gemäß § 536 Abs. 1 Satz1 zur Mietminderun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Minderungsausschluss bei unerheblichem Mangel

Rz. 54 Gemäß § 536 Abs. 1 Satz 3 ist die Minderung jedoch ausgeschlossen, wenn die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch nur unerheblich eingeschränkt ist. Dies ist der Fall, wenn die Auswirkungen des Mangels derart gering sind, dass sie kaum spürbar sind. Auf den Kostenaufwand für die Beseitigung des Mangels ist dagegen nicht abzustellen. Beispiele: bis auf ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.1 Darlegungslast des Mieters

Rz. 49 Auch wenn nach dem Wortlaut des § 536 die Minderung ‹automatisch› eintritt, wenn ein erheblicher Fehler vorliegt, muss der Mieter nach allgemeiner Meinung grundsätzlich das Vorliegen von Mängeln darlegen und im Streitfall auch beweisen, wenn er sich auf Minderung beruft. Macht der Mieter einen zur Mietminderung berechtigenden Mangel der Mietwohnung in Gestalt von Geräu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Handwerkerleistungen

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Seit dem...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verkehrssicherung im Wohnun... / 1.2.2.1 Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Sowohl die Wohnungseigentümer als auch der Verwalter können einer Inanspruchnahme wegen Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflichten vorbeugen. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung erstreckt sich neben der Haftung der Wohnungseigentümer in aller Regel nämlich auch auf eine solche des Verwalters und hat zum Inhalt, dass Schadensersatzansprüche insbesondere aus d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verkehrssicherung im Wohnun... / 5.14 Rauchwarnmelder

Die Pflicht zur Ausstattung der Wohnungen mit Rauchwarnmeldern besteht bei Neubauten und Bestandsgebäuden in sämtlichen Bundesländern. Zwischenzeitlich besteht auch die Pflicht zur Nachrüstung in Bestandsgebäuden in allen Bundesländern Übersicht: Einbaufristen und Verantwortlichkeiten für Rauchwarnmeldermehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Solarpflicht für Wohngebäude: Weitere Regeln in Kraft

Mehr als die Hälfte der Bundesländer hat eine Pflicht zur Installation und zum Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Hausdächern – mal mehr, mal weniger streng. Wo zum Jahreswechsel strengere Regeln in Kraft getreten sind. Eine bundesweite Photovoltaikregel für private Hausdächer war mit dem Ampel-Aus erst einmal vom Tisch. Aber immer mehr Bundesländer haben eigene Gesetze und ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Immobilienboom 2026 mit kleinen, neuen Wohnungen

Der Rückgang der Neubaugrößen deutet auf einen strukturellen Wandel des Wohnungsmarkts hin, zeigt eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Ein Grund sind gestiegene Immobilienpreise – Makler erwarten für 2026 einen Boom. Seit 1965 ist die durchschnittliche Wohnungsfläche von 69 qm auf 94 qm gestiegen und damit um mehr als ein Drittel – die Wohnfläch...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Preisdelle bei Eigentumswohnungen und Bestandshäusern

Der Europace Hauspreisindex EPX zeigt sich zum Jahresende 2025 insgesamt stabil. Gestiegen sind die Preise aber nur noch bei neuen Ein- und Zweifamilienhäusern, Bestandshäuser und Eigentumswohnungen verlieren an Wert. Im Dezember 2025 gab es einen Abfall der Immobilienpreise in den Teilsegmenten Eigentumswohnungen sowie bestehende Ein- und Zweifamilienhäuser – nur der Neubau ...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Grundstück im Betriebsvermö... / 4.2 Bewertung in der Steuerbilanz

Die Bewertung des Grund und Bodens erfolgt steuerlich ebenfalls grundsätzlich und maximal mit seinen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Der wahlweise Ansatz eines niedrigeren Teilwerts erfordert – unabhängig von der Einstufung als Anlage- oder Umlaufvermögen – das Vorliegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung. Im Gegensatz zum Grund und Boden unterliegen Gebäude...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Außergewöhnliche Abnutzung / 4 Zeitpunkt des Abzugs

Die AfaA ist grundsätzlich in dem Jahr vorzunehmen, in dem der Schaden eintritt, bei einem Brand- oder Wasserschaden also im Jahr des Ereignisses. Lediglich bei Schäden, die nicht sofort erkennbar sind, lässt die Rechtsprechung zu, dass der Eigentümer die AfaA erst in dem Jahr vornimmt, in dem der Schaden entdeckt wird.[1] Liegt in diesen Fällen für das Jahr des Schadenseint...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Rechtliche und steuerliche Neuerungen ab 2026

Das Mietrecht wird weiter verschärft, die Grundsteuer kommt wieder auf den Prüfstand, die große Reform des Baugesetzbuchs wird vollendet – welche Änderungen Immobilieneigentümer, Vermieter, Verwalter & Co. im Jahr 2026 erwarten. Einige Gesetze hat der Bundestag im alten Jahr noch beschlossen, manche haben den Bundesrat noch im Dezember passiert. Andere Vorhaben wurden auf den...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Außergewöhnliche Abnutzung / 3 Beseitigung der Schäden

Das Gesetz verlangt, dass eine AfaA wieder rückgängig gemacht wird, wenn die Gründe in einem späteren Wirtschaftsjahr entfallen. Dazu ist im Zweifel der Buchwert des Wirtschaftsguts, gewinnerhöhend um den Betrag der früheren AfaA, aufzustocken – sog. Zuschreibung. Insbesondere bei der Reparatur eines materiellen Wirtschaftsguts erwachsen dem Steuerpflichtigen hieraus im Ergeb...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Die Verordnung über Arbeits... / 3.1.8 Verkehrswege (Anhang 1.8)

Anhang 1.8 begründet die spezielle Pflicht, Verkehrswege so einzurichten und zu gestalten, dass Unfallgefahren aufgrund des innerbetrieblichen Personen- und Güterverkehrs vermieden werden. Verkehrswege sind ausreichend zu bemessen und anzulegen. Die dafür erforderlichen baulichen, sicherheitstechnischen und organisatorischen Maßnahmen sind bereits bei Planung und Gestaltung ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 4 KfW Wohneigentum für Familien – Neubau (300)

Familie mit Kind Das KfW-Förderprogramm 300 "Wohneigentum für Familien, Neubau" richtet sich gezielt an Familien mit Kindern, die ein klimafreundliches Eigenheim bauen oder erstmals erwerben möchten. Gefördert wird ausschließlich selbst genutztes Wohneigentum in Deutschland. Voraussetzung ist, dass der Neubau bestimmte ökologische Standards erfüllt. Förderfähig sind die Standa...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3 KfW Klimafreundlicher Neubau – Wohnungen (297/298)

Investoren Die Programme 297 und 298 sind Teil der Bundesförderung "Klimafreundlicher Neubau, Wohngebäude" (KFN). Während Programm 297 auf selbstnutzende private Bauherren ausgerichtet ist, richtet sich Programm 298 an sonstige Investoren. Gefördert werden Neubauvorhaben und Ersterwerbe klimafreundlicher Wohngebäude in Deutschland. Neben der dauerhaften Reduzierung von Treibha...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2 KfW Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude (296)

Förderabsicht Das KfW-Programm 296 ist ein zinsverbilligtes Kreditprogramm des Bundes. Gefördert werden flächeneffiziente, klimafreundliche Neubauwohnungen im sogenannten Niedrigpreissegment. Der Fokus liegt auf dauerhaft niedrigen Energie- und Lebenszykluskosten bei klar definierten baulichen Mindeststandards. Unterstützt wird der Neubau und der Ersterwerb klimafreundlicher W...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 1 Schnellübersicht über die Programme

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Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 4.2 Voraussetzungen an das Objekt

Neubau in Deutschland Gefördert wird ausschließlich eine Neubau-Wohneinheit in Deutschland. Nach Fertigstellung muss das Gebäude dem Gebäudeenergiegesetz unterliegen und die technischen Mindestanforderungen für den "Klimafreundlichen Neubau, Wohngebäude" erfüllen, insbesondere das Effizienzhaus-40-Niveau. Die Wohneinheit muss mindestens fünf Jahre ab Einzug selbst genutzt werd...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 4.3 Was gefördert wird

Neubau oder Ersterwerb Gefördert werden der Neubau sowie der Ersterwerb eines klimafreundlichen Wohngebäudes oder einer entsprechenden Eigentumswohnung. Als Ersterwerb gilt der Kauf innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme. Förderfähig sind die Bauwerkskosten einschließlich Fachplanung, Baubegleitung, Lebenszyklusanalyse und Nachhaltigkeitszertifizierung. Auch Materialkosten b...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3.3 Was gefördert wird

Gefördert werden der Neubau sowie der Ersterwerb förderfähiger Wohngebäude und Wohneinheiten, sofern der Erwerb innerhalb von 12 Monaten nach Abnahme erfolgt. Zu den förderfähigen Kosten zählen insbesondere: Bauwerkskosten Kosten für Fachplanung und Baubegleitung Aufwendungen für Lebenszyklusanalyse Kosten der Nachhaltigkeitszertifizierung bei QNG-Vorhaben. Hinweis Eigenleistunge...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 4.8 Kombination mit anderen Fördermitteln

Keine Überförderung Grundsätzlich ist die Kombination mit anderen Krediten, Zuschüssen oder Zulagen möglich, sofern die Summe aller Fördermittel die förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Nicht kombinierbar für dasselbe Objekt sind insbesondere die Bundesförderung für effiziente Gebäude (KfW 261/461) und die Bundesförderung "Klimafreundlicher Neubau" (KfW 297/298, 299, 498, 49...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3.2 Welche Voraussetzungen das Objekt erfüllen muss

Neubau und Erstwerb Gefördert werden ausschließlich Neubauten oder Ersterwerbe, die dem Gebäudeenergiegesetz unterliegen und die jeweils einschlägigen technischen Mindestanforderungen erfüllen. Je nach Förderstufe gelten unterschiedliche Anforderungen: Für "Klimafreundliches Wohngebäude" ist der Effizienzhaus-40-Standard einzuhalten, ergänzt um verbindliche Treibhausgas-Grenzw...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3.9 Kombination mit anderen Fördermitteln

Keine Überförderung Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist grundsätzlich zulässig, sofern die Summe aller Förderungen die förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Nicht kombinierbar sind die Programme 297 und 298 für dieselbe Maßnahme oder Wohneinheit mit Förderungen nach der Kälte-Klima-Richtlinie (NKI), dem KWKG, dem EEG oder der BEW. Ebenfalls ausgeschlos...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2.3 Was gefördert wird

Wohngebäude in Deutschland Gefördert werden der Neubau sowie der Ersterwerb förderfähiger Wohngebäude und Wohneinheiten in Deutschland. Als Ersterwerb gilt der Kauf innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme. Zu den förderfähigen Kosten zählen insbesondere: die gesamten Bauwerkskosten Kosten für Fachplanung und Baubegleitung Aufwendungen für Lebenszyklusanalyse und Lebenszykluskos...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2.11 Kombination mit anderen Fördermitteln

Keine Überförderung Eine Kombination mit anderen Fördermitteln wie Krediten, Zuschüssen oder Zulagen ist grundsätzlich zulässig, sofern die Summe aller Förderungen die förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Nicht kombinierbar ist das Programm 296 für dieselben Kosten mit Förderungen nach der Kälte-Klima-Richtlinie (NKI), dem KWKG, dem EEG oder der BEW. Ebenfalls ausgeschlossen...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 1 Schnellübersicht

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Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2.2 Welche Voraussetzungen das Objekt erfüllen muss

Wohnungen im Sinne des GEG Gefördert werden ausschließlich Wohngebäude und Wohneinheiten, die nach Fertigstellung dem Gebäudeenergiegesetz unterliegen und die technischen Mindestanforderungen zum "Klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment, Wohngebäude" erfüllen. Konkret bedeutet das unter anderem: Einhaltung definierter Treibhausgas-Grenzwerte über den gesamten Lebenszyk...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2.8 Abruf des Darlehens

100 % Auszahlung Die Auszahlung erfolgt zu 100 % des zugesagten Kreditbetrags, entweder in einer Summe oder in Teilbeträgen. Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage und verlängert sich automatisch um bis zu 24 Monate. Ab dem 13. Monat fällt eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat auf noch nicht abgerufene Beträge an. Abgerufene Mittel sind innerhalb von 12 Mona...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 4.6.1 Zinsbindungen und Laufzeiten

10 Jahre Die Mindestlaufzeit des Kredits beträgt 4 Jahre. Möglich sind unter anderem Kredite mit bis zu 10 Jahren Laufzeit und endfälliger Tilgung bei vollständiger Zinsbindung. Alternativ können Annuitätendarlehen mit Laufzeiten von bis zu 35 Jahren gewählt werden, bei denen der Zinssatz für die ersten 10 Jahre festgeschrieben ist. Der Zinssatz wird aus Bundesmitteln verbill...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3.4 Das gilt als Wohnung

Als Wohneinheit gelten räumlich abgeschlossene Räume, die dauerhaft zu Wohnzwecken bestimmt sind und die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen. Dazu gehören ein eigener abschließbarer Zugang, Wohnräume sowie Anschlüsse für Küche oder Kochnische und Bad bzw. WC. Altenwohnungen In Wohn-, Alten- und Pflegeheimen gelten auch Apartments oder Wohnschlafräume als Wohneinheiten....mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 4.7 Antragstellung

Energieexperte erforderlich Vor Antragstellung ist zwingend eine Energieeffizienz-Expertin bzw. ein -Experte aus der BEG-Expertenliste einzubinden, der die "Bestätigung zum Antrag" (BzA) erstellt. Der Antrag ist vor Vorhabenbeginn über einen Finanzierungspartner (Bank, Sparkasse, Bausparkasse, Vermittler oder Versicherung) bei der KfW zu stellen; maßgeblich ist der Eingang be...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3.6.1 Welche Zinsbindungen es gibt

4 bis 35 Jahre Die Mindestlaufzeit beträgt 4 Jahre. Angeboten werden Laufzeiten von bis zu 10, 25 oder 35 Jahren mit unterschiedlichen tilgungsfreien Anlaufzeiten. Möglich sind: endfällige Kredite bis zu 10 Jahre mit voller Zinsbindung, Annuitätendarlehen bis zu 10 Jahre mit bis zu zwei tilgungsfreien Jahren, längere Laufzeiten bis 25 oder 35 Jahre mit bis zu drei bzw. fünf tilg...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / Zusammenfassung

Überblick Gefördert werden nicht mehr einzelne technische Maßnahmen, sondern ganzheitliche Gebäudekonzepte mit niedrigen Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus. Dabei wird bewusst zwischen bezahlbarem Wohnraum im Niedrigpreissegment und qualitativ höherwertigem, besonders nachhaltigem Neubau unterschieden. Die Programme setzen klare Leitplanken, damit öffentli...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2.7 Welche Zinsbindungen es gibt

4 bis 35 Jahre Die Mindestlaufzeit des Kredits beträgt 4 Jahre. Es stehen mehrere Laufzeit- und Zinsbindungsvarianten mit einer Gesamtlaufzeit von bis zu 35 Jahren zur Verfügung. Möglich sind unter anderem: endfällige Darlehen bis zu 10 Jahre mit voller Zinsbindung Annuitätendarlehen bis zu 10 Jahre mit bis zu zwei tilgungsfreien Jahren und voller Zinsbindung längere Laufzeiten ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 4.4 Das gilt als Wohnung

Wohngebäude nach GEG Förderfähig ist jeweils eine einzelne Wohneinheit, die nach dem KfW-Merkblatt als Wohngebäude oder Wohnung im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes genutzt wird und rechtlich als Wohnimmobilie im Grundbuch eingetragen ist. Je Förderfall kann höchstens eine Wohneinheit über das Produkt 300 finanziert werden. Voraussetzung ist zudem, dass mindestens eine anspruc...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 4.6.2 Abruf des Darlehens

100 % Auszahlung Die Auszahlung erfolgt zu 100 % des zugesagten Kreditbetrags und kann in einer Summe oder in Teilbeträgen erfolgen. Die Abruffrist beträgt zunächst 12 Monate nach Zusage und verlängert sich automatisch um bis zu 24 Monate für noch nicht abgerufene Beträge. Ab dem 13. Monat nach Zusage fällt für nicht abgerufene Kreditbeträge eine Bereitstellungsprovision von 0...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3.6 Welchen Umfang die Finanzierung hat

Bis zu 150.000 EUR Die KfW finanziert bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Der maximale Kreditbetrag je Wohneinheit ist jedoch begrenzt: 100.000 EUR für "Klimafreundliches Wohngebäude" 150.000 EUR für "Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG" 100.000 EUR für "Effizienzhaus 55, Wohngebäude". Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Wohneinheiten. Eine nachträgliche Aufstockung des b...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3.6.2 Abruf des Darlehens

100 % Auszahlung Die Auszahlung erfolgt zu 100 % des zugesagten Kreditbetrags und kann in einer Summe oder in Teilbeträgen erfolgen. Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage und verlängert sich automatisch um bis zu 24 Monate. Ab dem 13. Monat fällt auf noch nicht abgerufene Beträge eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat an. Abgerufene Mittel sind innerhalb von...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2.6 Welchen Umfang die Finanzierung hat

100.000 EUR Die KfW finanziert bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 100.000 EUR pro neu errichteter oder zu erwerbender Wohneinheit. Maßgeblich ist die Anzahl der Wohneinheiten. Wichtig Nachträgliche Erhöhungen Eine nachträgliche Erhöhung des bewilligten Kreditbetrags ist nicht möglich. Bei vorsteuerabzugsberechtigten Vorhaben werden ausschließlich Nettokosten ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 3.9 Abgrenzung zu anderen KfW-Programmen

Das KfW-Förderprogramm 134 ist klar vom klassischen Wohneigentum zu unterscheiden. Während Programm 134 den Erwerb von Genossenschaftsanteilen fördert, richtet sich etwa das KfW-Förderprogramm 300 "Wohneigentum für Familien, Neubau" an Familien mit Kindern, die selbst genutztes Wohneigentum neu bauen oder erstmals erwerben möchten.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2.4 Das gilt als Wohnung

Abgeschlossene Räume Als Wohneinheit gelten räumlich abgeschlossene Räume, die dauerhaft zu Wohnzwecken bestimmt sind und die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen. Erforderlich sind insbesondere ein abschließbarer Zugang, Wohnräume sowie Anschlüsse für Küche oder Kochnische und Bad bzw. WC. Altenwohnungen In Wohn-, Alten- und Pflegeheimen gelten auch Apartments oder Wohn...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 4.1 Wer antragsberechtigt ist

Natürliche Personen Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer oder Miteigentümer eines neu errichteten, selbst genutzten Wohngebäudes oder einer entsprechenden Eigentumswohnung werden. Im Haushalt muss mindestens ein Kind unter 18 Jahren leben. Einkommensgrenzen Zusätzlich gelten Einkommensgrenzen. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei einem Kind 90.0...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2.10 Wie die Antragstellung erfolgt

Vor Vorhabensbeginn Der Antrag ist zwingend vor Vorhabenbeginn über einen frei wählbaren Finanzierungspartner zu stellen. Das kann eine Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder Versicherung sein. Grundlage ist eine von einer Energieeffizienz-Expertin oder einem Energieeffizienz-Experten erstellte und vom Antragsteller unterschriebene "Bestätigung zum Antrag". Als Vorhabenbeginn gilt...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 4.5 Was von der Förderung ausgeschlossen ist

Ferien- und Wochenendhäuser Vom Programm ausgeschlossen sind unter anderem Ferien- und Wochenendhäuser, Ferienwohnungen sowie jede Form der Wohngemeinschaftsnutzung. Ebenfalls nicht förderfähig sind der Erwerb von Grundstücken, Umschuldungen und Nachfinanzierungen. Bestehendes Wohneigentum Darüber hinaus ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn im künftigen Haushalt bereits Wohn...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3.7 Nutzungsbedingungen

10-Jahres-Frist Die geförderten Wohngebäude bzw. Wohneinheiten müssen mindestens 10 Jahre zu Wohnzwecken genutzt werden. Bei einer Veräußerung innerhalb dieses Zeitraums sind die Erwerber über die Förderung, die Nutzungspflicht sowie das Verschlechterungsverbot der energetischen Qualität nach den §§ 46 und 57 GEG zu informieren. Bei Nutzungsänderung, Aufgabe oder Abriss kann d...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 5.8 Kombination mit anderen Fördermitteln

Keine Überförderung Grundsätzlich kann Programm 308 mit anderen Fördermitteln kombiniert werden, sofern die Summe aller Förderungen die förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Für die energetische Sanierung bietet sich insbesondere eine zusätzliche Förderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude an, etwa in Form eines Kredits oder Zuschusses. Nicht möglich ist eine er...mehr