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Facility Management: Treiber, Chancen und Herausforderun ... / 1.1 Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Alexander Shevelov
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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches im November 2020 in Kraft trat, dient der Umsetzung europäischer Vorgaben zur Energieeffizienz von Gebäuden und bündelt dafür die ehemals getrennten Regelwerke Energieeinspargesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) in einem einheitlichen Gesetz. Eine wesentliche Erneuerung des GEG wurde im Oktober 2023 veröffentlicht und trat zum 1.1.2024 in Kraft. Diese Erneuerung markiert den Einstieg in die Wärmewende mit dem Ziel, das Heizen mit erneuerbaren Energien zum Standard zu machen.

Eine Kernvorgabe ist, dass ab Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen muss. Diese Pflicht wird zeitlich gestaffelt eingeführt, sprich ab Januar 2024 für Neubauten in Neubaugebieten, ab Juli 2026 für Neubauten in Baulücken und den Heizungstausch in Bestandsimmobilien in Städten über 100.000 Einwohner:innen, und ab Juli 2028 für Neubauten in Baulücken sowie den Heizungstausch in Bestandsimmobilien in Kommunen bis 100.000 Einwohner:innen. Funktionierende Altanlagen sind nicht betroffen und können weiter genutzt werden, wobei die Nutzung fossiler Brennstoffe für Heizungen bis Ende 2044 auslaufen soll. Zusätzlich gibt es Übergangsfristen für den Heizungstausch und ab Oktober 2024 gilt die Pflicht zur Heizungsprüfung, -optimierung und zum hydraulischen Abgleich.[1]

[1] https://www.ihk.de/pfalz/innovation-umwelt-und-existenzgruendung/energie-und-umwelt/energie/energierecht/gebaeudeenergiegesetz-geg-5428484

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