Fachbeiträge & Kommentare zu Neubau

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2.1 Wer antragsberechtigt ist

Investoren und Ersterwerbende Antragsberechtigt sind Investierende und Ersterwerbende. Dazu zählen insbesondere natürliche Personen, Wohneigentumsgemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Einzelunternehmen, Freiberufler sowie Unternehmen, auch mit kommunaler Beteiligung. Ebenfalls antragsberechtigt sind Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie sons...mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2.5 Was von der Förderung ausgeschlossen ist

Erwerb von Grundstücken Von der Förderung ausgeschlossen sind insbesondere: der Erwerb von Grundstücken Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben eine mehrfache Förderung derselben Wohneinheit im Programm 296. Hinweis Vermögensübertragungen Ebenfalls nicht förderfähig sind bestimmte entgeltliche Vermögensübertragungen, etwa zwischen verbundenen Unterneh...mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2.9 Nutzungsbedingungen

10-Jahres-Frist Die geförderten Wohngebäude bzw. Wohneinheiten müssen mindestens 10 Jahre zweckentsprechend zu Wohnzwecken genutzt werden. Bei einer Veräußerung innerhalb dieses Zeitraums sind die Erwerber über die Förderung, die Nutzungspflicht sowie das Verschlechterungsverbot der energetischen Qualität nach den §§ 46 und 57 GEG zu informieren. Bei Nutzungsänderung, Aufgabe ...mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3.1 Wer antragsberechtigt ist

Programm 297 richtet sich ausschließlich an natürliche Personen, die die geförderte Wohneinheit oder das Wohngebäude selbst zu Wohnzwecken nutzen. Programm 298 steht einem deutlich weiteren Kreis offen. Antragsberechtigt sind unter anderem: natürliche Personen ohne Selbstnutzung Wohnungseigentümergemeinschaften Gesellschaften bürgerlichen Rechts Einzelunternehmen und Freiberufler...mehr

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KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 4.6 Umfang der Finanzierung

Bis zu 270.000 EUR Die Höhe des möglichen Kredits hängt sowohl vom erreichten Förderstandard als auch von der Anzahl der Kinder ab. Beim Standard "Klimafreundliches Wohngebäude" beträgt der maximale Kredit 170.000 EUR bei ein oder zwei Kindern, 200.000 EUR bei drei oder vier Kindern und 220.000 EUR ab fünf Kindern. Beim Standard "Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG" erhöht sich ...mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3.8 Wie die Antragstellung erfolgt

Stichtag 16.12.2025 Die Antragstellung erfolgt zwingend vor Vorhabenbeginn über einen Finanzierungspartner, etwa eine Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder Versicherung. Grundlage ist eine von einer Energieeffizienz-Expertin oder einem Energieeffizienz-Experten erstellte und vom Antragsteller unterzeichnete "Bestätigung zum Antrag". Als Vorhabenbeginn gelten grundsätzlich Liefer-...mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3.5 Was von der Förderung ausgeschlossen ist

Nicht förderfähig sind insbesondere: der Erwerb von Grundstücken Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben eine mehrfache Förderung desselben Objekts innerhalb der KFN-Programme. Wichtig Vermögensübertragungen Ebenfalls ausgeschlossen sind entgeltliche Vermögensübertragungen, die über einen echten Ersterwerb hinausgehen, etwa zwischen verbundenen Unter...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Neue, geänderte und neu gef... / Bundesrecht

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Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bauherrengemeinschaft / 2 Erwerber oder Bauherr

Der BFH hat erstmals 1989 entschieden, die Beteiligten seien bei einem Bauherrenmodell in aller Regel als Erwerber des (meist noch fertigzustellenden) Gebäudes anzusehen, nicht – wie es Rechtsprechung und Verwaltung bis dahin gesehen hatten – als Bauherren.[1] Die Finanzverwaltung hat sich dieser Auffassung angeschlossen.[2] Dieser Rechtsprechung ist zuzustimmen. Im Rahmen de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) HK, die zu einem Neubau führen

aa) Rechtslage für Baumaßnahmen, die vor dem 31.12.2018 begonnen wurden (Altfälle) Rn. 5a Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Nicht begünstigt waren auch schon bisher HK, die zu einem (steuerlichen) Neubau (BFH BStBl II 2009, 596; Kaligin, DStR 2009, 1763; Geurts/Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7h EStG Rz 19 (02/2023) 19) oder zu einem bautechnisch neuen Gebäude führen (OFD Rheinland ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Keine Förderung von Neubauten

Rn. 1g Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Wie bereits unter s Rn 1b ausgeführt, sind ausdrücklich durch § 7h Abs 1a EStG Neubauten von der Förderung ausgeschlossen aufgrund Art 1 Nr 8 Buchst a des Gesetzes v 12.12.2019 (BGBl I 2019, 2451) – vorher entsprach dies bereits der Rspr (s Rn 5a–5c). Der Gesetzgeber (BT-Drs 19/13436, 93) führt dazu aus, dass nach dem Normzweck der Vorschrif...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. ABC der nach § 7i EStG begünstigten bzw nicht begünstigten Baumaßnahmen

Rn. 8 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Abbruchkosten grds nicht begünstigt (Büchner/Fritzsch, DStR 2004, 2169). Sollten diese aber in Zusammenhang mit einem Neubau stehen, dürfte dies nach neuer Rspr des BFH (s "Neubau") anders zu beurteilen sein. Architekturkopie Nach bisheriger Rspr waren Aufwendungen für den Wiederaufbau eines beseitigten, eingestürzten oder verloren gegangenen Ba...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Rechtslage für Baumaßnahmen, die vor dem 31.12.2018 begonnen wurden (Altfälle)

Rn. 5a Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Nicht begünstigt waren auch schon bisher HK, die zu einem (steuerlichen) Neubau (BFH BStBl II 2009, 596; Kaligin, DStR 2009, 1763; Geurts/Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7h EStG Rz 19 (02/2023) 19) oder zu einem bautechnisch neuen Gebäude führen (OFD Rheinland v 18.04.2006, DStR 2006, 847; OFD Magdeburg v 03.05.2011, S 2198 A – 6 – St 222 au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Rechtslage für Baumaßnahmen, die nach dem 31.12.2018 begonnen wurden (Neufälle = § 7h Abs 1a EStG)

Rn. 5d Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Diese Rechtslage war dem Gesetzgeber ein Dorn im Auge (BT-Drs 19/13436, 93 f). Daher legt Art 1 Nr 8 Buchst a des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451) in einem neu eingefügten Abs 1a Folgendes fest: S 1: Nicht begünstigt sind Maß...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Büchner/Fritzsch, Steuerliche Förderung von denkmalgeschütztem Eigentum, DStR 2004, 2169; Ronig, Feststellungsverfahren bei Baudenkmalen, NWB F 3, 13 489; Kleeberg, Das Baudenkmal als Alt- oder Neubau – Anmerkungen zum BFH-Urt v 14.01.2004, X R 19/02, FR 2005, 365; Kaligin, Immobilieninvestitionen unter Inanspruchnahme der erhöhten Absetzungen nach §§ 7h, 7i EStG, DStR 2008, 17...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 4. Ausgewählte Hilfsmittel bei Pflegebedürftigkeit

Rz. 318 Neben den Ansprüchen auf Erstattung der Pflegekosten hat der pflegebedürftige Geschädigte eine Anzahl weiterer vermehrter Bedürfnisse, die im Einzelnen vom Rechtsanwalt zu regulieren sind. So kann zum Beispiel die behindertengerechte Ausstattung des bereits vorhandenen Wohnraums zum Tragen kommen. Im Einzelfall kann auch die Notwendigkeit des Umbaus von vorhandenem W...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wohnumfeldverbessernde Maßn... / 3 Wohnung/Haushalt

Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes kommen in der Wohnung des Pflegebedürftigen oder in dem Haushalt, in den er aufgenommen wurde, in Betracht. Es kann der vorhandene Wohnraum wie auch ein Neubau infrage kommen. Entscheidend ist, dass es sich um den auf Dauer angelegten, unmittelbaren Lebensmittelpunkt des Pflegebedürftigen handelt und auf die individue...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wohngeld / 3.3.2 Belastung

Belastung sind die Kosten für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung des Wohnraums. Die Kosten für den Kapitaldienst bestehen insbesondere aus den Darlehenszinsen und den Tilgungsraten für Neubau, Erwerb oder Modernisierung. Als Kosten für die Belastung aus der Bewirtschaftung werden nach § 13 Abs. 2 WoGV je m² Wohnfläche jährlich 36 EUR zuzüglich der Grundsteuer angesetzt.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Ausnahme?

Rn. 13c Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 7h EStG begünstigte nicht (und begünstigt nach wie vor nicht, s Rn 5a–5 f) Aufwendungen für einen Neubau oder ein bautechnisch neues Gebäude. Ob sich die Bindungswirkung (s Rn 13) auch darauf erstreckte, wenn die Gemeindebehörde zwar die Bescheinigung erteilte, aber ganz offensichtlich ein solcher Neubau oder ein bautechnisch neues Gebäud...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtslage bis 31.12.2020

Rn. 20 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Die FinBeh haben dagegen zu prüfen (= dies sind die übrigen Tatbestandsvoraussetzungen der Vorschrift, BFH BStBl II 2004, 711):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begünstigte Anschaffungs-/Herstellungkosten (§ 7i Abs 1 S 1, S 5 EStG)

Rn. 12 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Nach § 7i EStG sind begünstigt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Ablösezahlung des Vermieters zur Beendigung eines Mietverhältnisses

Derartige Zahlungen des Vermieters fließen im VZ der Zahlung ab und zu, soweit sie nicht den AK oder HK zuzurechnen sind. Werden sie geleistet, um den Abriss und den Neubau eines Gebäudes zu ermöglichen, gehören sie zu den HK des neuen Gebäudes, BFH v 09.02.1983, I R 29/79, BStBl II 1983, 451. IdR führt die Ablösung schuldrechtlicher Verpflichtungen zu WK, BFH v 17.01.1978, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Ausnahme?

Rn. 18b Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Ob sich die Bindungswirkung auch darauf erstreckt, wenn die Denkmalbehörde die Denkmaleigenschaft bescheinigt, aber ganz offensichtlich ein Neubau oder ein bautechnisch neues Gebäude vorlag, war umstritten. Es gelten die Ausführungen unter s § 7h Rn 13c (Handzik) entsprechend, so dass seit BFH BStBl II 2015, 367 die Bindungswirkung uneinges...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Errichtung einer Wohnung; Wohnungsbegriff

Rn. 95 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Die Steuerbefreiung setzt die Errichtung einer neuen vollständigen – bisher noch nicht vorhandenen – Wohnung auf zum BV gehörenden Grund u Boden voraus. Der Begriff der Wohnung ist dem Bewertungsrecht zu entnehmen. Zum Begriff der Wohnung s Rn 78. Rn. 96 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Umbauten, Ausbauten, Aufstockungen u andere Wohnflächenerweite...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Berücksichtigun... / 2 Privilegiertes "nicht zu berücksichtigendes" Vermögen

Zum privilegierten (nicht zu berücksichtigenden) Vermögen gehören:[1] Angemessener HausratFür die Beurteilung der Angemessenheit sind die Lebensumstände während des Bezugs von Bürgergeld maßgeblich. Im Allgemeinen ist davon auszugehen, dass es sich bei dem Hausrat um Gegenstände des Alltagsgebrauchs handelt, die zur Haushaltsführung bzw. zum Wohnen üblich und notwendig sind. E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Schlagartiger Strukturwandel

Rn. 141b Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Beruht das Überschreiten der maßgeblichen Abgrenzungskriterien auf einem nach außen hin objektiv erkennbaren Entschluss des Landwirts, bislang (noch) der Landwirtschaft zugerechnete Betätigungen erheblich auszuweiten, ist schon in der ersten Maßnahme, die der Umsetzung dieses Entschlusses dient, eine gewerbliche Betätigung zu sehen (BFH v ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Der Wohnteil

Rz. 49 [Autor/Stand] Die Wohnungen und Wohnräume, die in die wirtschaftliche Einheit des land und forstwirtschaftlichen Vermögens einzubeziehen sind, gehören teils zum Wirtschaftsteil, teils zum Wohnteil. Soweit sie zum Wirtschaftsteil rechnen, werden sie im Vergleichswert der einzelnen Nutzungen erfasst, dabei allerdings nicht besonders bewertet. Eine Ausnahme bilden hier n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Feststellung der Tierbestände

Rn. 22 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Bei der Feststellung der Tierbestände ist von den regelmäßig und nachhaltig im Wj erzeugten (aus Vereinfachungsgründen stellt die FinVerw auf die verkauften bzw verbrauchten Tiere ab) und den im Durchschnitt des Wj gehaltenen Tieren auszugehen, wobei als erzeugt diejenigen Tiere gelten, deren Zugehörigkeit zum Betrieb sich auf eine Mastperio...mehr

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ZErb 01/2026, Immobilienrecht

Die optimale Teilungserklärung für Erbengemeinschaften Die Bedeutung der Gestaltung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen wird in der Praxis unterschätzt. Das betrifft die vorsorgende Beratung im Rahmen von Testament/Erbverträgen bzw. bei der Übertragung zur vorweggenommenen Erbfolge und auch diejenige von Erbengemeinschaften in der Auseinandersetzung. Eine sinnv...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Grundsteuerwert als Bezugsgröße der Steuermesszahl

Rz. 46 [Autor/Stand] Der Grundsteuerwert ist die Bezugsgröße der Steuermesszahl seit dem 1.1.2025. Sie wird nach § 219 Abs. 1 Satz 1 BewG gesondert festgestellt für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (§§ 232 bis 234, 240 BewG) und für Grundstücke (§§ 243, 244 BewG). Grundsteuerwert und objektabhängige Steuermesszahl werden multiplikativ verknüpft. Die Bewertung der land-...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hiller, Ferien auf dem Bauernhof, Inf 1987, 411. Verwaltungsanweisungen: OFD Nbg v 16.01.1985, S 2230–28/St 22 (Einkommensteuerliche Behandlung der Einkünfte aus der Vermietung von Zimmern an Feriengäste durch Land- und Forstwirte); BayLfSt v 23.01.2019, S 2230.1.1–16/2 St 32 (Einkommensteuerliche Behandlung der Einkünfte aus der Vermietung von Zimmern an Feriengäste durch Land...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 6.1 Arbeitsrechtliche Aspekte beim Ausbau des Firmengeländes

Als "Nebeneffekt" des Homeoffice können bei einer nachhaltigen Mobilitäts- und Gebäudemanagementstrategie langfristig Flächen eingespart werden. In einem ersten Schritt können bestimmte Flächen nicht mehr beheizt werden, was gerade im Rahmen der Energiekrise genutzt wurde.[1] Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie werden so aber auch langfristig weniger Gebäude benötigt. Die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtslage bis 31.12.2020

Rn. 15 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Die FinBeh hatten dagegen zu prüfen: ob die vorgelegte Bescheinigung von der zuständigen Gemeindebehörde ausgestellt worden war (R 7h Abs 5 Nr 1 EStR 2012), ob die bescheinigten Aufwendungen steuerlich dem Gebäude iSd § 7h Abs 1 EStG zuzuordnen waren (R 7h Abs 5 Nr 2 EStR 2012), die Höhe der begünstigten HK (BFH v 22.10.2014, X R 15/13, BStBl I...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hierzu s Schrifttum § 7i vor Rn 1. Verwaltungsweisungen: R 7h EStR 2012; H 7h EStH 2023. OFD Ffm v 15.08.2016, S 2198b A – 16 – St 214, DStR 2016, 2652 (Bindungswirkung der Bescheinigung nach § 7h Abs 2 EStG und § 7i Abs 2 EStG; kein Prüfungsrecht hinsichtlich entstandener Neubauten; BFH v 22.10.2014, X R 15/13); BMF v 21.01.2020, BStBl I 2020,169(Steuerbegünstigung zur Erhaltun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Unechte Rückwirkung des Gesetzes zur weiteren Förderung der Elektromobilität?

Rn. 1f Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (BGBl I 2019, 2451) datiert vom 12.12.2019. Die Vorschrift, wonach Neubauten nicht begünstigt sind (§ 7h Abs 1a EStG) bzw Bescheinigungen auch die Höhe der Aufwendungen zu enthalten haben (§ 7h Abs 2 S 1 Hs 2 EStG) sind ber...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität (2019)

Rn. 1b Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Art 1 Nr 8 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019 (BGBl I 2019, 2451) ergänzte § 7h EStG um einen Abs 1a, wonach Neubauten nicht begünstigt sind, fügte in Abs 2 S 1 einen Hs 2 an, wonach die Bescheinigung die Höhe der Aufwendungen für Maßnahmen nach...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Begünstigte Maßnahmen nach § 7h Abs 1 S 1 EStG

Rn. 4c Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Begünstigt sind HK (s § 7i Rn 12 (Handzik); dh nicht: Teil-HK, s Rn 7; H 7a EStH 2023 "Teil-HK") für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen iSd § 177 BauGB, also nicht HK ganz allg, sondern nur für diesen Zweck. Zum anschaffungsnahen Aufwand als HK s § 6 Abs 1 Nr 1a EStG. Dazu zählen:mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.4 Angaben zum Sachwert (Zeilen 65 bis 92 im Formular BBW 2/16 und 89 bis 119 im Formular BBW 2/23)

Die Zeilen 65 bis 92 (im Formular BBW 2/16) bzw. 89 bis 119 (im Formular BBW 2/23) betreffen das Sachwertverfahren, das für die Bewertung der sonstigen bebauten Grundstücke zugrunde gelegt wird. Das Sachwertverfahren ist auch heranzuziehen, wenn auf dem örtlichen Grundstücksmarkt keine übliche Miete für Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke ermittelt werden ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.4 Angaben zum Erwerber (Zeilen 9 bis 16)

Der begünstigte Erwerber muss das Familienheim unverzüglich[1] zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Unverzüglich erfolgt eine Handlung nur, wenn sie innerhalb einer nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessenden Prüfungs- und Überlegungszeit vorgenommen wird. Ein Erwerber muss somit innerhalb einer angemessenen Zeit nach dem Erbfall die Absicht zur Selbstnutzung des Hauses fasse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung: Ordnu... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer gestatten es Wohnungseigentümer X, eine Einzelgarage (Sondernutzungsrecht) auf seine Kosten abzureißen und durch eine Garage gleicher Bauart und gleichen Aussehens mit der Größe 350 cm x 700 cm zu ersetzen. Dagegen wendet sich Wohnungseigentümer K. Der beabsichtigte Neubau der Einzelgarage nehme eine wesentlich größere Grundfläche als der Bestandsbau e...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Facility Management: Treibe... / 1.1 Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches im November 2020 in Kraft trat, dient der Umsetzung europäischer Vorgaben zur Energieeffizienz von Gebäuden und bündelt dafür die ehemals getrennten Regelwerke Energieeinspargesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) in einem einheitlichen Gesetz. Eine wesentliche Erneuerung des GEG ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Facility Management: 5 Schr... / 2.1 Wassermanagement

Regenwassernutzung Was vom Himmel fällt, muss nicht aus der Leitung kommen. Regenwassernutzung funktioniert nach einem bewährten Prinzip. Dachflächen werden zu Sammlern, Rohrsysteme zu Transportwegen, Speichertanks zu Reservoirs. Ein Filter entfernt grobe Verunreinigungen wie Blätter oder Schmutz, und schon steht das Wasser für alle nicht-trinkwasserrelevanten Zwecke zur Verf...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Steuer Check-up 2026 / 5.4 Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau: Ersatzneubau gilt nicht als Neubau

Die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG setzt u. a. voraus, dass neue, bisher nicht vorhandene Wohnungen i. S. des § 181 Abs. 9 BewG hergestellt werden. Der BFH äußert sich nun erstmals zur Voraussetzung einer "neuen, bisher nicht vorhandenen" Wohnung i. S. des § 7b EStG. Danach kommt es insbesondere darauf an, dass die Wohnung sowohl "erstmalig" als auc...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Baumangel / Zusammenfassung

Begriff Einen Neubau ohne "Baumangel" gibt es kaum. Auch bei Bauleistungen im Rahmen der Erhaltung, also Instandhaltung und Instandsetzung, eines Gebäudes sind Baumängel keine Seltenheit. Ihre Beseitigung verursacht in der Regel erhebliche Kosten. Im Interesse der Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. der einzelnen Eigentümer ist das rechtzeitige Erkennen eines Baumangels und ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Bauturbo schiebt planungsrechtliche Schranken zur Seite

Die neue Fassung des Baugesetzbuchs Wie bereits berichtet, ist am 30.10.2025 das "Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung" in Kraft getreten (BGBl. 2025 I Nr. 257 v. 29.10.2025). Das Gesetz ermöglicht ein Abweichen von zentralen bauplanungsrechtlichen Regeln, die im Baugesetzbuch aufgestellt sind. Insoweit unterscheidet es sich von den zahlreichen...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Gebäudereinigungsfirma beauftragt Subunternehmer mit Gebäudereinigung

Herr Huber ist Inhaber einer Gebäudereinigungsfirma. Er beauftragt die Firma Schmitz, die Reinigung von 10 Neubauten zu übernehmen. Die Firma Schmitz wird als Subunternehmer tätig. Die Firma Schmitz stellt ihm für die Reinigung einen Betrag von 3.000 EUR (ohne Umsatzsteuer) in Rechnung. Herr Huber überweist den Betrag von 3.000 EUR und berechnet die Umsatzsteuer i. H. v. (3.0...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Begriff "Neubau"

Rn. 427 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 5 EStG galt nur für Neubauten (st Rspr des BFH, zB BFH BStBl II 1992, 808; BFH BStBl II 1993, 188; BFH BStBl II 2004, 783; BFH BFH/NV 1994, 705; H 7.4 EStH 2023 "Neubau"; Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 464 (04/2023)). Dies folgte aus der Formulierung "hergestellt oder bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschaff...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Neubau

Rn. 466a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Zum Erfordernis des "Neubaus" aufgrund der Formulierung "oder bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft" (wie in § 7 Abs 5 EStG) s Rn 466k.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Neubau

ca) Begriff "Neubau" Rn. 427 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 5 EStG galt nur für Neubauten (st Rspr des BFH, zB BFH BStBl II 1992, 808; BFH BStBl II 1993, 188; BFH BStBl II 2004, 783; BFH BFH/NV 1994, 705; H 7.4 EStH 2023 "Neubau"; Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 464 (04/2023)). Dies folgte aus der Formulierung "hergestellt oder bis zum Ende des Jahres der Ferti...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) ABC bzgl Neubauten

Rn. 428 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Altbauteil Eine Verwendung von Altbauteilen war für die Frage des Neubaus unschädlich, wenn deren Teilwert 10 % des Teilwerts des (neu) hergestellten WG nicht überschritt (BFH BStBl II 1984, 631; FG Münster EFG 1997, 463 rkr). Anbau Anbauten sind ein Neubau, wenn dadurch selbstständige WG geschaffen werden oder die Anbauten mit dem bestehenden...mehr