Fachbeiträge & Kommentare zu Neubau

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2.1 Fördermodell 1 – Öffentliches Baudarlehen für Neubauten

Haushalte mit niedrigen Einkommen Fördermodell 1 unterstützt den Neubau von Wohnungen durch öffentliche Baudarlehen, deren Höhe sich am Bodenwert orientiert, sowie durch zusätzliche finanzielle Zuschüsse. Dieses Modell ist speziell auf Haushalte mit niedrigem Einkommen ausgerichtet, erlaubt aber eine leichte Überschreitung der Einkommensgrenzen nach § 9 Abs. 2 Wohnraumförderu...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2.3 Fördermodell 3 – Öffentliches Baudarlehen für Neubauten zur Berücksichtigung von mittleren Einkommen

Ergänzung zu Modell 1 und 2 Fördermodell 3 zielt darauf ab, Wohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen zu schaffen. Es ergänzt die bisherigen Modelle 1 und 2 und trägt zu einer ausgewogenen sozialen Durchmischung bei. Die Förderung ist jedoch an die Bedingung geknüpft, dass mindestens 30 % der Neubauwohnungen nach Fördermodell 1 gefördert werden. Fördermittel: Baudarlehen:...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 4 Weitere interessante Förderprogramme des Landes Niedersachsen

Modernisierung Das Land Niedersachsen bietet verschiedene Programme zur sozialen Wohnraumförderung an, die über die NBank abgewickelt werden. Hier sind einige der wichtigsten Fördermöglichkeiten: Modernisierung von Mietwohnraum: Unterstützung für die Modernisierung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern, einschließlich energetischer Modernisierung von Mietwohnungen, die vor d...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.4 Förderfähige Maßnahmen

Neubau Bauliche Maßnahmen: Neubau von Ein- und Mehrfamilienhäusern Erweiterungen und Nutzungsänderungen von Gebäuden Energetische Modernisierung (z. B. Dämmung, Heizungserneuerung, erneuerbare Energien) Modernisierung: Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse (z. B. Barrierefreiheit). Klimaanpassungen (z. B. Begrünung, Starkregenschutz). Wohnraumversogungskonzepte Strategische Ansätze:...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2 Überblick über die Förderung

Neubau oder Modernisierung Das Land Niedersachsen gewährt Zuwendungen aus dem Sondervermögen "Wohnraum- und Wohnquartierförderfonds Niedersachsen". Ziel ist die Unterstützung bei der Bereitstellung von angemessenem Wohnraum, insbesondere durch: Neubau von Wohnraum: Schaffung von dauerhaft nutzbarem Wohnraum durch neue Gebäude. Modernisierung und energetische Sanierung: Maßnahme...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.1 Geförderte Wohnflächen gemäß WFB 2023

Zusätzlich ist eine Förderung für Gemeinschaftsflächen möglich. 3.1.1 Grundsätzliche Förderung 0 % bis 0,5 % Zinsen Öffentliche Baudarlehen zinsloses Baudarlehen: Fördermo...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.4 Antragsverfahren

Antrag vor Baubeginn Anträge für die Programmaufnahme müssen frühzeitig vor Baubeginn bei der Programmleitstelle eingereicht werden. Die Anträge sollten folgende Informationen enthalten: Beschreibung des Bauvorhabens Angaben zur Belegenheit und Anzahl der geförderten sowie frei finanzierten Wohnungen Informationen zu Gewerbeeinheiten Wohnungsschlüssel (Verteilung der Wohnungen) Vi...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3 Klimagerechter Wohnungsbau

Effizienzhäuser Mehrkosten zur Erreichung eines Effizienzhaus-Standards werden je geförderter Wohnung pauschal bezuschusst bei einem erreichten Standard vonmehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / Zusammenfassung

Überblick Diese Ausführungen sollen Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten der sozialen Wohnraumförderung in diesem Bundesland geben. Die soziale Wohnraumförderung des Landes Berlin zielt darauf ab, bezahlbaren Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen zu schaffen und den sozialen Zusammenhalt in der Stadt zu stärken. Sie umfasst finanzielle Unterstützungsmaßnahmen w...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2 Fördermodelle

Berechnung der Förderhöhe Die Förderhöhe wird im Rahmen der unterschiedlichen Fördermodelle ermittelt, die in einem Bauvorhaben wohnungsbezogen miteinander kombiniert werden können. Die Wahl des jeweiligen Fördermodells (3.2.1 bis 3.2.4) beeinflusst die Förderhöhe, die Belegungsbindung und die Mietbindung Die Höhe des öffentlichen Baudarlehens wird auf Grundlage der im Fördero...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.1.1 Grundsätzliche Förderung

0 % bis 0,5 % Zinsen Öffentliche Baudarlehen zinsloses Baudarlehen: Fördermodelle 1 und 2 zinsgünstiges Baudarlehen: 0,5 % Zinssatz (nur für Fördermodell 3) Mindesttilgung: 1,5 % des Darlehensursprungsbetrags Verwaltungskostenbeitrag: 0,15 % bis 0,6 % (abhängig von der Darlehenshöhe) Baukostenzuschuss nur für Fördermodell 1 bis zu 1.800 EUR pro m2 geförderter Wohnfläche Einmalige Zus...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2.4 Fördermodell 4 – Öffentliches Baudarlehen bei Aufstockungen, Dachausbauten oder Nutzungsänderungen

Aufstockungen und Ähnliches Fördermodell 4 unterstützt Bauvorhaben, die Wohnraum durch Aufstockungen, Dachausbauten oder die Umnutzung bestehender Gebäude schaffen. Die Konditionen richten sich je nach Vorhaben und zielen darauf ab, Projekte wirtschaftlich tragfähig zu machen. Förderung bei Aufstockungen und Dachausbauten Die Förderkonditionen entsprechen den Regelungen des För...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3 Förderprogramm zur Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen (Wohnungsbau-Sozial)

Mit diesem Programm möchte das Land Mecklenburg-Vorpommern Investoren zur Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen durch Neubau, Änderung, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden motivieren. Förderfähig sind aber nur Vorhaben in Gemeinden, die in den regionalen Raumentwicklungsprogrammen als Ober-, Mittel- oder Grundzentren oder Tourismusschwerpunktraum mit meh...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 5.1 Zielgruppe

Wohnungen in Mecklenburg-Vorpommern Antragsberechtigt sind Eigentümer oder Erbbauberechtigte von Wohnungen in Mecklenburg-Vorpommern. Selbst genutztes Wohneigentum wird nur gefördert, wenn die Antragsteller einkommensabhängige Voraussetzungen erfüllen. Maßnahmen an Ferienwohnungen, Neubauten oder unzweckmäßige Projekte sind von diesem Programm ausgeschlossen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Restnutzungsdauer und Moder... / bb) Ermittlung der Restnutzungsdauer nach Modernisierung

Die Restnutzungsdauer ist nach der folgenden Formel zu berechnen: "GND" steht für Gesamtnutzungsdauer, "Alter" für das Alter der baulichen Anlage am Stichtag. Die Variablen sind entsprechend der Modernisierungspunktzahl anhand der folgenden Tabelle zu bestimmen:mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wohnumfeldverbessernde Maßn... / 3 Wohnung/Haushalt

Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes kommen in der Wohnung des Pflegebedürftigen oder in dem Haushalt, in den er aufgenommen wurde, in Betracht. Es kann der vorhandene Wohnraum wie auch ein Neubau infrage kommen. Entscheidend ist, dass es sich um den auf Dauer angelegten, unmittelbaren Lebensmittelpunkt des Pflegebedürftigen handelt und auf die individue...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wohngeld / 3.3.2 Belastung

Belastung sind die Kosten für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung des Wohnraums. Die Kosten für den Kapitaldienst bestehen insbesondere aus den Darlehenszinsen und den Tilgungsraten für Neubau, Erwerb oder Modernisierung. Als Kosten für die Belastung aus der Bewirtschaftung werden nach § 13 Abs. 2 WoGV je m² Wohnfläche jährlich 36 EUR zuzüglich der Grundsteuer angesetzt.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Errichtung einer Wohnung; Wohnungsbegriff

Rn. 95 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Die Steuerbefreiung setzt die Errichtung einer neuen vollständigen – bisher noch nicht vorhandenen – Wohnung auf zum BV gehörenden Grund u Boden voraus. Der Begriff der Wohnung ist dem Bewertungsrecht zu entnehmen. Zum Begriff der Wohnung s Rn 78. Rn. 96 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Umbauten, Ausbauten, Aufstockungen u andere Wohnflächenerweite...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Allgemeines

Rz. 518 Der Verbraucher, ob als Mieter oder Hauseigentümer, hat für die Energiekosten und sonstige Leistungen – Elektrizität, Gas- und Wasserversorgung – Beiträge an die Energieversorger und Gemeinden zu zahlen. Diese Zahlungen erfolgen in periodischen (meist monatlichen) Abschlagszahlungen, die sich regelmäßig nach dem letzten Verbrauchsjahr richten. Am Ende eines Verbrauch...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Berücksichtigun... / 2 Privilegiertes "nicht zu berücksichtigendes" Vermögen

Zum privilegierten (nicht zu berücksichtigenden) Vermögen gehören:[1] Angemessener HausratFür die Beurteilung der Angemessenheit sind die Lebensumstände während des Bezugs von Bürgergeld maßgeblich. Im Allgemeinen ist davon auszugehen, dass es sich bei dem Hausrat um Gegenstände des Alltagsgebrauchs handelt, die zur Haushaltsführung bzw. zum Wohnen üblich und notwendig sind. E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Schlagartiger Strukturwandel

Rn. 141b Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Beruht das Überschreiten der maßgeblichen Abgrenzungskriterien auf einem nach außen hin objektiv erkennbaren Entschluss des Landwirts, bislang (noch) der Landwirtschaft zugerechnete Betätigungen erheblich auszuweiten, ist schon in der ersten Maßnahme, die der Umsetzung dieses Entschlusses dient, eine gewerbliche Betätigung zu sehen (BFH v ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Feststellung der Tierbestände

Rn. 22 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Bei der Feststellung der Tierbestände ist von den regelmäßig und nachhaltig im Wj erzeugten (aus Vereinfachungsgründen stellt die FinVerw auf die verkauften bzw verbrauchten Tiere ab) und den im Durchschnitt des Wj gehaltenen Tieren auszugehen, wobei als erzeugt diejenigen Tiere gelten, deren Zugehörigkeit zum Betrieb sich auf eine Mastperio...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hiller, Ferien auf dem Bauernhof, Inf 1987, 411. Verwaltungsanweisungen: OFD Nbg v 16.01.1985, S 2230–28/St 22 (Einkommensteuerliche Behandlung der Einkünfte aus der Vermietung von Zimmern an Feriengäste durch Land- und Forstwirte); BayLfSt v 23.01.2019, S 2230.1.1–16/2 St 32 (Einkommensteuerliche Behandlung der Einkünfte aus der Vermietung von Zimmern an Feriengäste durch Land...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Stichtagsprinzip

Rz. 40 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz beruht auf dem statischen Prinzip. Dieser Grundsatz kommt im Gesetz dadurch zum Ausdruck, dass bei der Einheitsbewertung die Verhältnisse zum Beginn eines Kalenderjahrs zugrunde zu legen sind. Bei der Einheitsbewertung sind dies neben dem Hauptfeststellungszeitpunkt noch der Fortschreibungszeitpunkt (§ 22 Abs. 4 BewG), der Nachfestst...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teure Fernwärme – diese Wohnungen trifft es

Die Heizkosten werden 2024 weiter sinken – mit Ausnahme von Fernwärme, wo ein deutlicher Kostenanstieg erwartet wird. Welche Städte und Wohnungsangebote es am meisten trifft, zeigt eine aktuelle Analyse von Geomap. Die Heizkosten in Deutschland sind im Jahr 2023 für die meisten Heizarten deutlich gesunken, nur Fernwärme macht eine Ausnahme: Hier sind die Kosten im Jahresvergl...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Überwachungsaufgabe des... / 9 Keine Geschäftsführungsbefugnis des Aufsichtsrats

Wie sich aus § 111 Abs. 4 Satz 1 AktG ergibt, können dem Aufsichtsrat Aufgaben der Geschäftsführung nicht übertragen werden. Die Regelung ist abschließender Natur und steht nicht unter einem Satzungsvorbehalt. Auch der Anstellungsvertrag kann Vorstandsmitglieder nicht den Weisungen des Aufsichtsrats unterstellen. Der Aufsichtsrat ist folglich Überwachungs- und Beratungsorgan...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.1.1 Neuerungen durch das Wachstumschancengesetz

Das sicherlich wichtigste Gesetz mit unmittelbaren Auswirkungen auf die steuerliche Gewinnermittlung war im Jahr 2024 das Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108). Das Wachstumschancengesetz hat hierbei im Gesetzgebungsverfahren einiges an Bedeutung verloren. Die endgültige Gesetzesfassung stellt einen Kompromiss dar, der kaum in der Lage sein dürfte, die g...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonder-AfA für den Neubau wird angepasst

Die Sonderabschreibung (Sonder-AfA) für den Bau neuer Mietwohnungen ist zuletzt mit dem Wachstumschancengesetz noch einmal verbessert worden – mit dem Jahressteuergesetz (JStG) 2024 wurde nun noch eine Vorschrift angepasst. Die Bedingungen für die zeitlich befristete Sonder-AfA (Absetzung für Abnutzung) für den Bau neuer Mietwohnungen nach § 7b EStG wurden mit dem Wachstumsch...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Info-Portal für die Heizungswahl

Wer eine neue Heizungsanlage einbaut, muss die seit dem 1.1.2024 geltenden Neuregelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) berücksichtigen. Was private Eigentümer beachten müssen – ein Informationsportal bietet Praxishilfen. Für Immobilieneigentümer gelten seit Anfang des Jahres die Vorschriften aus dem novellierten Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024). Welche Bedingungen für den E...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Manifest gegen Hochschrauben der Gebäudeeffizienz um jeden Preis

Fünf Wissenschaftler fordern in einem Manifest einen Kurswechsel in der Klimapolitik – weg vom starren Fokus auf die Energieeffizienz im Gebäudesektor. Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW ist der Initiative beigetreten. In einem Manifest für eine nachhaltige, kosteneffiziente und sozial verträgliche Klimapolitik im Gebäudesektor kritisieren fünf Wissenschaftler aus ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grenzwand und Nachbarwand / 2.2.2 Rechtsbeziehungen der Nachbarn nach dem Anbau

Ein Anbau liegt dann vor, wenn die halbscheidige Mauer technisch-funktional als Bestandteil des angebauten Gebäudes in dieses dergestalt einbezogen wird, dass sie beispielsweise durch Auflegen oder Einlassen von Tragebalken dessen Abschlusswand bildet oder einer selbst nicht standsicheren Abschlusswand des angebauten Gebäudes erst die nötige Standsicherheit verschafft. Eine ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 4.1 Rechtsform- und Institutsmissbrauch

Eine Fallgruppe, bei der eine Durchgriffshaftung auf die Gesellschafter besteht, ist die des Rechtsform- und Institutsmissbrauchs. Hier können die Gläubiger sich direkt an die Gesellschafter wenden. Bei dieser Fallgruppe geht es um Situationen, bei denen die GmbH missbräuchlich vorgeschoben wird, um die Gläubiger zu schädigen. Es handelt sich i. d. R. um eine vorsätzliche si...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bodenerhöhungen und Grundst... / 3.4 Genügende anderweitige Befestigung

Eine Grundstücksvertiefung ist nach dem Gesetz zulässig, wenn für eine "genügende andere Befestigung" gesorgt wird. Das kann bei ausreichendem Abstand von der Grenze zum Nachbargrundstück eine ausreichend dimensionierte Böschung sein, die ein Abrutschen der Erde vom Nachbargrundstück vermeidet. In Betracht kommen auch Stützmauern oder bei einem Baugrubenaushub Spundwände bis ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.12.4 Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Rz. 297 Nach Art. 184 MwStSystRL ist der ursprüngliche Vorsteuerabzug zu berichtigen, wenn er höher oder niedriger ist als der, zu dessen Vornahme der Unternehmer berechtigt war. Nach Art. 185 Abs. 1 MwStSystRL besteht diese Verpflichtung insbesondere dann, wenn sich die Faktoren, die bei der Bestimmung des Vorsteuerabzugsbetrags berücksichtigt werden, nach Abgabe der Mehrwe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Beispiele für zulässige Rücklagenzwecke

Tz. 28 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Bildung einer Rücklage i. S. v. § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b) bei einem Sportverein zur Errichtung, Erweiterung oder Instandsetzung einer Sportanlage ist zulässig. Eine Rücklage, die eine Wohlfahrtseinrichtung zum Neubau eines Kindergartens oder von Alten- und Pflegeheimen bildet, ist i. S. v. § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b) zulässig....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Sachversicherungen / dd) Versicherung zum Gleitenden Neuwert

Rz. 25 Bei der Wohngebäudeversicherung zum Gleitenden Neuwert bemisst sich die Versicherungssumme traditionell am Versicherungswert 1914 – vgl. Präambel zu VGB 2022 (1914) und A 13.1.1 VGB 2022 (1914) – also an den Kosten, die im Jahr 1914 für den Neubau des versicherten Objektes in Goldmark anfielen. Das hat den Vorteil, dass die Versicherungsverträge im Hinblick auf wirtsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Immobilien in der Erbe... / ee) Keine Mitwirkungspflicht

Rz. 155 Im Rahmen der außerordentlichen Verwaltung besteht keine Mitwirkungspflicht der Miterben. Die Miterben haben keinen Anspruch darauf, dass ein Miterbe einer wesentlichen Veränderung des Nachlasses zustimmt.[185] Maßnahmen der außerordentlichen Verwaltung können beispielsweise sein:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Immobilien in der Erbe... / (2) Weitere Maßnahmen der ordnungsmäßigen Verwaltung einer Immobilie

Rz. 172 Weitere Maßnahmen der ordnungsmäßigen Immobilienverwaltung können sein:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 19 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (s. Anhang 1b) gilt für alle steuerbegünstigten Einrichtungen, gleichgültig, ob Buchführungspflicht gegeben ist oder die tatsächliche Geschäftsführung durch Erstellung einer Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung (EAÜ-Rechnung) erfolgt. In der zitierten Gesetzesvorschrift fordert der Gesetzgeber, dass die Mittel (angesamm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (8) Betriebsvereinbarung zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

Rz. 631 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.53: Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 ArbSchG Zwischen dem Betriebsrat – im Folgenden Betriebsrat – und der Arbeitgeberin – im Folgenden Arbeitgeberin – wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen: 1. Geltungsbereich Diese Betriebsvereinbarung trifft Regelung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Begründung von Wohnung... / 2. Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten, § 250 BauGB; Milieuschutzsatzung, § 172 Abs. 1 S. 4 BauGB

Rz. 22 Das Baulandmobilisierungsgesetz[125] vom 14.6.2021 begründete einen neuen Genehmigungsvorbehalt für die Bildung von Wohnungs- und Teilerbbaurechten, betroffen sind Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten, § 250 BauGB . Sofern Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten i.S.v. § 201a S. 3 und 4 BauGB vorliegen und diese Gebiete durch landesrechtliche Verordnung bestimmt s...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Baunachbarrecht / 5 Energiesparmaßnahmen

Um Energie einzusparen, dämmen inzwischen viele Hauseigentümer ihre Immobilie. Dies kann allerdings zu Konflikten mit den Nachbarn führen, wenn durch die aufgebrachten Werkstoffe das Haus über die Grenze des Nachbarn reicht. So hatte etwa das OLG Karlsruhe in der Vergangenheit entschieden, dass ein Hauseigentümer seine Außenwand nicht dämmen darf, wenn die Dämmplatten (hier:...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauarbeiten (Verkehrssicher... / 5.1 Grundsatz

Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht wird von den Umständen des Einzelfalls bestimmt. Der Verkehrssicherungspflichtige muss in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise Gefahren ausräumen oder jedenfalls vor ihnen warnen. Die Verkehrssicherungspflicht reicht grundsätzlich nur so weit, wie der bestimmungsgemäße Verkehr auf der Baustelle eröffnet ist. Da nur für einen begre...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.13.1.5 Kosten der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums

Rz. 132 Zu den umlagefähigen Heizungskosten gehören die Kosten der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums einer koksbefeuerten Zentralheizungsanlage (a. A. KG, ZMR 1976, 207; AG Berlin-Neukölln, MM 1979, 20). Zu den Kosten der Reinigung des Heizungsraums gehören auch die Aufwendungen des Vermieters für das Reinigungsmaterial (Putzlappen, Besen, Schrubber, Reinigungsmitte...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.5 Verjährung und Verwirkung der Betriebskostennachforderung

Rz. 93 Die sich aus der Abrechnung über Betriebskostenvorschüsse ergebenden Ausgleichsansprüche verjähren sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter in drei Jahren (Schmidt-Futterer/Lehmann-Richter, § 556 Rn. 558). Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss desjenigen Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Tatsachen...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Baunachbarrecht / 3.2 Schäden durch Nachbars Bauarbeit

Natürlich muss ein Bauherr für Schäden, die seinem Nachbarn durch den Neu- oder Anbau entstanden sind, geradestehen und diese auf seine Kosten beseitigen lassen. Im Gegenzug müssen Sie zustimmen, wenn Handwerker für die Arbeiten Ihr Grundstück betreten müssen. Kommt es durch den Bau zu Immissionen auf dem Nachbargrundstück, können Sie sich wehren, wenn das Ihnen zumutbare Ma...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.13.1.1 Kosten der Brennstoffe und ihrer Lieferung

Rz. 121 Zu den Brennstoffkosten gehört der Kaufpreis für die verbrauchten Brennstoff; bei Koks/Kohle fallen auch die Kosten für Anfeuerungsmaterial darunter, nicht jedoch Brennstoffadditive (Schmidt-Futterer/Lammel, § 7 HeizkostenV Rn. 28). Der Vermieter darf nur die Kosten für die Wärmeerzeugung umlegen. Daher scheidet eine Umlage der Kosten für Trockenheizen in einem Neubau...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1.1 Nettokaltmiete mit Vorauszahlungen

Rz. 8 Die Mietvertragsparteien können eine Nettokaltmiete vereinbaren, in der die Betriebskosten nicht enthalten sind, und Vorauszahlungen, die der Höhe nach den auf das jeweilige Mietobjekt entfallenden Betriebskosten bemessen werden. Muster Vereinbarung Nettokaltmiete mit Vorauszahlungen Die Miete ohne kalte Betriebskosten und ohne die Kosten für Heizung und Warmwasser beträ...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.6.3 Vorwegabzug bei einzelnen Betriebskosten

Rz. 58 a) Grundsteuer Bei der Betriebskostenabrechnung für ein teils gewerblich und teils zu Wohnzwecken genutztes Grundstück bedarf es bezüglich der Umlage der Grundsteuer keines Vorwegabzugs für die gewerblich genutzten Einheiten, weil die Praxis der Grundsteuererhebung zur Festsetzung des Einheitswertes auf einen lange zurückliegenden Zeitpunkt dazu führt,, dass die konkre...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.2.5 Abrechnungsfrist

Rz. 83 Die Abrechnungsfrist ist diejenige Frist nach Ablauf des Abrechnungszeitraums, innerhalb derer der Vermieter über die Betriebskosten und die darauf geleisteten Vorauszahlungen des Mieters abrechnen muss. Selbst der Vermieter einer Eigentumswohnung hat über die Betriebskostenvorauszahlungen des Mieters grundsätzlich auch dann innerhalb der Jahresfrist abzurechnen, wenn...mehr