Fachbeiträge & Kommentare zu Neubau

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Anlagen im Bau

Rz. 138 [Autor/Zitation] Als Anlagen im Bau sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der noch nicht fertiggestellten Anlagen auszuweisen. Auch die Anschaffungskosten, einschließlich Nebenkosten von Anlagen, die noch nicht in einen betriebsbereiten Zustand versetzt sind (§ 255 Abs. 1 Satz 1), sind idR hier einzubeziehen. Zu den Zeitpunkten der Fertigstellung bzw. Betrieb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Sustainability Office
Zukunftsfähige Praxis: Wie ... / 2.3.1 Wärmepumpen

Überall, wo es um den Ersatz von Gas oder Öl zur Beheizung von Büros oder Betriebsgebäuden geht, ist der Einsatz von Wärmepumpen zu erwägen. Wenn Abwärme auf einem so niedrigen Temperaturniveau entsteht, dass sie nicht zur direkten Nutzung verwendet werden kann (die Abwärme von Kompressoren kann direkt zur Beheizung von Duschwasser oder zum Einblasen in Hallen verwendet werd...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Sustainability Office
Zukunftsfähige Praxis: Wie ... / 4.2 Kapitalgüter

Die Vorgehensweise bei der Beschaffung von Gebäuden, Anlagen, Fahrzeugen und Maschinen, also den so genannten Kapitalgütern, ist vergleichbar. Nach hinten, also bei den historischen Emissionen, die im CCF eines Unternehmens ja über den Nutzungszeitraum verteilt werden können, kann nichts geändert werden. Wird hingegen ein Neubau geplant oder eine neue Anlage beschafft, dann ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Sachanlagen

Rn. 14 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 In der Bilanz werden unter der Position A. II. gemäß § 266 Abs. 2 als Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen, BGA sowie geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau ausgewiesen. Rn. 15 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Grundstücke u...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umweltschutz / 2.2 Krankheitskosten

Der Begriff der Krankheit setzt einen anormalen, regelwidrigen (körperlichen, geistigen oder seelischen) Zustand voraus, erschöpft sich darin jedoch nicht. Wesentlich ist vielmehr auch die Auffassung der Gesellschaft und der jeweiligen Rechtskultur, die regelwidrige körperliche (geistige, seelische) Zustände oder Erscheinungen in einer unter Umständen dem geschichtlichen Wan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Aktualisierungen der Normalherstellungskosten (Abs. 3)

Rz. 61 [Autor/Stand] Zu § 259 Abs. 3 BewG lautet die Gesetzesbegründung:[2] „... Die Normalherstellungskosten sind auf dem Kostenstand 2010 ermittelt worden. Sie müssen nach Maßgabe der zum Hauptfeststellungszeitpunkt maßgebenden Baupreisindizes angepasst werden. Dabei ist auf die Preisindizes für die Bauwirtschaft abzustellen, die das Statistische Bundesamt für den Neubau in...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / K. Der Wohnteil (Abs. 9)

Rz. 253 [Autor/Stand] Gebäude oder Gebäudeteile, die dem Inhaber eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft und den zu seinem Haushalt gehörenden Familienangehörigen zu Wohnzwecken dienen, sind dem Wohnteil zuzurechnen, wenn der Betriebsinhaber oder mindestens einer der zu seinem Haushalt gehörenden Familienangehörigen durch eine mehr als nur gelegentliche Tätigkeit in dem...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nor... / 3. Inhalt der Vorschrift

Rz. 79 [Autor/Stand] Bis zu der im Zuge des Jahressteuergesetzes 2024 erfolgten Ergänzung durch § 220 Abs. 2 BewG [2] (Rz. 30) sah der Gesetzeswortlaut des Bundesrechts keine Möglichkeit vor, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. § 2 NWGrStHsG räumt den Steuerpflichtigen eine solche Möglichkeit ein. Damit reagiert der Landesgesetzgeber auf Rechtsprechung des BFH[3] (R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 259 BewG ist die zentrale Vorschrift für die Bewertung von Grundbesitz im Rahmen des Sachwertverfahrens für Zwecke der Grundsteuer. Die Vorschrift schreibt im einzeln vor, in welcher Art und Weise die durch § 258 BewG gemachten Vorgaben zur Ermittlung des Gebäudesachwerts, vgl. § 258 Abs. 1 BewG, umzusetzen sind. Rz. 2 [Autor/Stand] Bei § 259 BewG ist di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Steuerliche Begünstigungsfähigkeit von Neubauten nach vorherigem Abriss nach § 7b EStG

Der Begriff der neuen, bisher nicht vorhandenen Wohnung setzt im Rahmen einer quantitativen Betrachtung voraus, dass durch die begünstigungsfähige Maßnahme eine zusätzliche Wohnung geschaffen wird. Wird dagegen eine nutzbare Wohnung i.S.d. Vorschrift abgerissen und im Anschluss neu aufgebaut, ist dem Gesetzeszweck der Sonderabschreibung des § 7b EStG nicht genügt. Nach Auffa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abschreibungen auf Wohnimmo... / 1. Gesetzgeberische Anreize

Die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau wurde durch das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus in das Einkommensteuergesetz eingefügt.[1] Der Gesetzgeber wollte auf diese Weise zeitlich befristet Anreize im frei finanzierten Wohnungsmarkt setzen, um die Bautätigkeit anzuregen. Die Norm begünstigt sowohl Wohnungen, die durch Neubau von Gebäuden entsteh...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Instandhaltung und Instands... / 7.4 Trittschall

Nach ständiger Rechtsprechung ist der Vermieter nicht zur andauernden Modernisierung der Wohnung und zur ständigen Anpassung an neue Normen und steigende Bedürfnisse verpflichtet. Daher kann der Mieter keine Schallschutzmaßnahmen verlangen, die es zur Zeit der Errichtung des Gebäudes (hier: 1924) noch gar nicht gab. Ein älteres Anwesen muss somit nicht die heute geltenden We...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Instandhaltung und Instands... / 7 Altbauten

Nicht alles, was bei Neubauten und im modernen Wohnungsbau zwischenzeitlich üblich geworden ist, kann bei Altbauten als üblich angesehen oder zum Maßstab gemacht werden. Nach der Verkehrsanschauung ist grundsätzlich der bei Errichtung des Gebäudes geltende Maßstab anzulegen.[1] Dies gilt grundsätzlich sowohl für Wohn- als auch für Geschäftsräume.[2] 7.1 Modernisierung Hinweis...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Koalitionsvertrag 2025 aus Immobiliensicht

Überblick Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD steht. Von Mietpreisbremse über Wohnungsbauturbo bis Elementarschadenversicherung – die wichtigsten Immobilienthemen für die kommende Legislaturperiode. Union und SPD haben sich am 9.4.2025 auf einen Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode geeinigt. Damit ist der Weg frei für die Bildung einer schwarz-roten Bundesr...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Bürogestaltung für störungs... / 4 Gestalterische und technische Lärmminderungs-Maßnahmen

Entsprechend dem im Arbeitsschutz geltenden Grundprinzip der frühen Gefahrenvermeidung sollte Lärm möglichst an der Quelle vermieden werden. In Büroräumen kann das z. B. bedeuten: Betriebsgeräusche von gebäudetechnischen Anlagen minimieren, Türenschlagen vermeiden, leise Bürogeräte auswählen, Bodenbeläge wählen, die wenig Trittschall erzeugen, Bürostruktur so anlegen, dass Arbeit...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mieten in Berlin steigen um 12,5 Prozent, zu wenig Neubau

Die Mieten in der deutschen Hauptstadt steigen kräftig weiter – es werde zu wenig gebaut, teilt die Investitionsbank IBB mit. Besonders teuer ist die Innenstadt: Dort vertreiben immer mehr Neuberliner die Altberliner. Weil es zu wenig Wohnungen gebe, habe die mittlere Angebotsmiete im vergangenen Jahr um 1,75 EUR pro Quadratmeter auf 15,74 EUR zugelegt, heißt es im aktuellen ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Heizungstausch: BEG-Förderung vorerst gesichert

Überblick Für den Austausch fossiler Heizungen gegen klimafreundliche Alternativen soll es trotz der Diskussion um die Abschaffung des Heizungsgesetzes vorläufig weiterhin Geld aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) geben – das Finanzministerium hat 1,22 Mrd. Euro genehmigt. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird im Rahmen der vorläufigen Haushal...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. "Überlagerungen" im Wege einer wertenden Betrachtung

Rn. 121 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die dargestellten Konkretisierungen des Veranlassungsprinzips dürfen nicht schematisch angewandt werden. Sie dienen zwar der besseren Handhabbarkeit des Veranlassungsprinzips. Die Rspr hat sich aber immer wieder Freiräume für einzelfallbezogene Bewertungen geschaffen. Letztlich sind die Gesamtumstände des Einzelfalls für die Zuordnung der A...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
So soll Schwarz-Rot Mieter und Vermieter beglücken

Überblick CDU, CSU und SPD sind in den Verhandlungen formell einen Schritt weiter: 16 Arbeitsgruppen haben Textvorschläge für einen Koalitionsvertrag eingereicht, auch zum Bauen und Wohnen – das ist von Mietpreisbremse bis Steuerbonus geplant. Die erste Phase der Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD ist beendet. 16 Arbeitsgruppen mit insgesamt 256 Unterhändlern hab...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzbesteuerung der öffen... / 2.1.5 Beistandsleistungen

§ 2b Abs. 3 UStG enthält eine Sonderregelung für Kooperationen zwischen jPdöR, sog. (bisher nicht steuerbare) Beistandsleistungen. Auch hier gilt wieder: Voraussetzung ist, dass zunächst eine Tätigkeit im Rahmen der öffentlichen Gewalt vorliegt (s. o.). Bei Kooperationen auf privatrechtlicher Grundlage greift also Absatz 3 erst gar nicht.[1] Hintergrund der Regelung des Absatz...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Versicherungen für den Verein / 11 Weitere Versicherungen im Überblick

Nachfolgend weitere Versicherungen, die unter Umständen sinnvoll sein können: Erweiterte Produkthaftpflicht: Nach dem Produkthaftungsgesetz haftet ein Warenhersteller (und in einigen Fällen sogar der Importeur) für Schäden aus Produktmängeln auch dann, wenn ihn kein Verschulden trifft. Risiken durch Produktfehler sollten deshalb über eine Produkthaftpflichtversicherung abgede...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
CSRD und Verwaltung / 3.3 Praxisbeispiele aus Ländern und Kommunen

Mehrere öffentliche Verwaltungen in Europa haben bereits erfolgreich Aspekte der Nachhaltigkeitsberichterstattung umgesetzt und zeigen, wie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) auch in staatlichen Institutionen wirkungsvoll eingesetzt werden kann. Schweden ist bekannt für seine führende Rolle in der nachhaltigen öffentlichen Verwaltung. Bereits seit den frü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 17 Neuvera... / 2 Neuveranlagung infolge der Fortschreibung des Grundsteuerwerts (Abs. 1)

Rz. 10 In § 17 Abs. 1 GrStG wird eine Neuveranlagung der Steuermessbeträge angeordnet, wenn eine Fortschreibung der Grundsteuerwerte gem. § 222 Abs. 1 oder 2 BewG durchgeführt wurde. Hierbei ist es gleichgültig, ob es sich um eine Wert-, Art- oder Zurechnungsfortschreibung handelt. Die Vorschriften zur Veranlagung der Steuermessbeträge korrespondieren eng mit Vorschriften zur...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 7 Unmittel... / 3 Beginn der unmittelbaren Benutzung für einen steuerbegünstigten Zweck (Satz 2)

Rz. 12 Nach § 7 S. 2 GrStG liegt eine unmittelbare Benutzung vor, sobald der Steuergegenstand (§ 2 GrStG) für den steuerbegünstigten Zweck hergerichtet wird. Satz 2 der Vorschrift wurde im Rahmen der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973[1] neu in das GrStG eingefügt. Bis dahin war für eine unmittelbare Benutzung der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Grundbesitz dem b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.10 Wiederbeschaffungsrücklage nach § 62 Abs 1 Nr 2 AO

Tz. 112 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im AEAO Nr 6 zu § 62 Abs 1 Nr 2 wurde geregelt, dass eine Wiederbeschaffungsrücklage für Fahrzeuge und andere WG, für deren Anschaffung die lfd Einnahmen nicht ausreichen, zulässig ist. Daraus folgt aber nicht, dass Mittel iHd Abschr generell einer Rücklage nach § 62 Abs 1 Nr 2 AO zugeführt werden dürfen. Vielmehr ist es erforderlich, dass ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wohnungsbaugesetze und Wohnraumförderungsgesetze der Länder (Abs. 3)

Rz. 48 [Autor/Stand] Für Grundstücke, für die nach dem Ersten Wohnungsbaugesetz[2], nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz[3] oder nach den Wohnraumförderungsgesetzen der Länder eine Förderzusage erteilt wurde, gilt nach § 15 Abs. 3 GrStG ebenfalls eine um 25 % ermäßigte Grundsteuermesszahl. Somit wird auch diesen Grundstücken eine entsprechende Grundsteuervergünstigung gewährt....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Fortschreibung auf Antrag

Rz. 115 [Autor/Stand] Das Finanzamt muss nach § 22 Abs. 4 Satz 1 BewG die Fortschreibung durchführen, sobald ihm die Voraussetzungen dafür bekannt werden. Es besteht kein Ermessensspielraum. Das gilt für alle drei Arten einer Fortschreibung. Umstände, die zu einer Fortschreibung führen können, werden dem Finanzamt oft nur durch eine dritte Seite bekannt. So wird das Finanzam...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. § 7 GrStG: Unmittelbare Benutzung für einen steuerbegünstigten Zweck

Rz. 76 [Autor/Stand] Gemäß ausdrücklicher Gesetzesbegründung ist Zweck des § 7 Satz 1 GrStG eine Ergänzung u.a. zu den Befreiungsvorschriften der §§ 3, 4 GrStG.[2] Für eine Befreiung nach § 3 Abs. 1 GrStG ist in Zusammenhang mit § 7 Satz 1 GrStG erforderlich, dass der steuerlich zu befreiende Grundbesitz für den steuerbegünstigten Zweck unmittelbar benutzt wird. Damit wird e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG, BewG § 259 ... / 5 Anpassung der Normalherstellungskosten auf den Hauptfeststellungszeitpunkt mittels Baupreisindex (Abs. 3)

Rz. 34 Die Kostenkennwerte der NHK 2010 und damit auch die NHK in der Anlage 42, Teil II. zum BewG beziehen sich auf den Kostenstand des Jahres 2010 (Jahresdurchschnitt; Rz. 10). Infolgedessen sind die NHK in der Anlage 42, Teil II. zum BewG gem. § 259 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 BewG anhand der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Baupreisindizes noch an den Hauptfeststel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG, BewG § 259 ... / 6 Berücksichtigung der Alterswertminderung (Abs. 4)

Rz. 36 Die mithilfe des Baupreisindex auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 bezogenen NHK (Rz. 34) sind Kosten, die marktüblich für die Neuerrichtung einer entsprechenden baulichen Anlage (Gebäudeart) aufzuwenden wären (Rz. 10). Soweit es sich auf den Hauptfeststellungszeitpunkt nicht um einen Neubau handelt, ist daher zur Ermittlung des Gebäudesachwerts vom Gebäudeno...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG, BewG § 259 ... / 4.1 Anpassung der Normalherstellungskosten an den Hauptfeststellungszeitpunkt

Rz. 30 Da sich die Kostenkennwerte der NHK 2010 und damit auch die NHK in der Anlage 42, Teil II. zum BewG auf den Kostenstand 2010 beziehen (Rz. 10), sind sie gem. § 259 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 BewG noch auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 anzupassen bzw. umzurechnen. Für diese Anpassung ist nach § 259 Abs. 3 BewG auf die Preisindizes für die Bauwirtschaft, die das S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG, BewG § 259 ... / 6.1 Alterswertminderung

Rz. 38 Die Alterswertminderung hat das Ziel, den zunächst nach üblichen Kosten eines Neubaus ermittelten (Herstellungs-)Wert auf einen marktüblichen Wert zu reduzieren, der für ein wirtschaftlich gealtertes Objekt im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbar ist. Mit der Alterswertminderung soll dementsprechend die Wertminderung erfasst werden, die im gewöhnlichen Geschäftsver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG, BewG § 258 ... / 2.1 Exkurs: Sachwertverfahren nach der ImmoWertV 2010

Rz. 10 Das Sachwertverfahren i. S. d. §§ 21 – 23 ImmoWertV 2010 kann in der Verkehrswertermittlung insbesondere dann zur Anwendung kommen, wenn im gewöhnlichen Geschäftsverkehr – marktüblich – der Sachwert und nicht die Erzielung von Erträgen für die Preisbildung ausschlaggebend ist.[1] Noch tiefergehender formuliert kommt das Sachwertwertverfahren dann zur Anwendung, wenn d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Politischer Reboot beim Wohnungsbau nötig

Die Lage am Wohnungsmarkt ist kritisch und wird sich noch verschärfen. Die sogenannten Immobilienweisen sprechen von einer tiefgreifenden Krise – liefern der Politik aber auch Ideen, wie es wieder zum Aufschwung kommen kann. Im Jahr 2025 werden voraussichtlich nur 230.000 Wohnungen gebaut werden – 2023 waren es 294.000 und 2024 geschätzt 260.000. Das verschärft die Knappheit ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Fossile Energien dominieren den Wohnungsbestand

Überblick Der Neubau wird klimafreundlicher, die Nachfrage nach Energieberatungen wächst – doch im Gebäudebestand wird immer noch überwiegend mit Öl und Gas geheizt. Der Austausch geht nur langsam voran, heißt es im Dena-Gebäudereport 2025. Die positive Nachricht: Im Neubau überwiegen klimafreundliche Technologien, die Energieverbräuche im Gebäudesektor insgesamt sinken leic...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Moderater Preisanstieg täuscht über Ernst der Lage hinweg

Der Bulwiengesa-Immobilienindex 2025 stagniert wie im Vorjahr – nur jetzt wieder mit einem leichten Plus von 0,8 %. Die nominalen Werte täuschen aber über den Ernst der Lage hinweg: die Unsicherheiten und die abwartende Haltung in der Branche sind unverändert. Der Bulwiengesa-Immobilienindex 2025, der am 6. Februar vorgestellt wurde, verzeichnet wieder ein leichtes nominales ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
NRW verlängert und erweitert die Mietpreisbremse & Co.

Nordrhein-Westfalen erweitert die Mieterschutzverordnung. Künftig gelten Mietpreisbremse, abgesenkte Kappungsgrenze und eine längere Kündigungssperrfrist in 57 statt 18 Städten und Gemeinden. Eine Stadt fällt heraus. Das nordrhein-westfälische Landeskabinett hat eine neue Verordnung beschlossen, mit der sich die Zahl der Kommunen, für die ein angespannter Wohnungsmarkt festge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 4.4.2.2 Bebaute Grundstücke

Rz. 33 Bebaute Grundstücke – als solche gelten nach § 146 Abs. 1 BewG die nicht unbebauten Grundstücke i. S. d. § 145 Abs. 1 BewG – sind gem. § 148 BewG nach dem Ertragswertverfahren zu bewerten.[1] Als Wert eines solchen Grundstücks war bis zum 31.12.2006 das 12,5-Fache der für dieses im Durchschnitt der letzten 3 Jahre vor dem Besteuerungszeitpunkt erzielten Jahresmiete an...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuererlass bei wesen... / 4.2 Fälle aus der Rechtsprechung zum "Vertretenmüssen"

Das Bestehen einer nicht vollziehbaren Nutzungsuntersagung mindert die Vermietungschancen, so dass sich diese Minderung der Ertragsaussicht bereits bei der zu erwartenden Rohmiete niederschlagen müsste. Insbesondere der Sinnzusammenhang, in den § 33 Abs. 1 Satz 1 GrStG [1] hineingestellt ist, ergibt, dass die gesetzliche Ausgestaltung der Grundsteuer als ertragsunabhängige Ob...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuererlass bei wesen... / 1 Grundsteuererlass und Wesentlichkeitsgrenze

Liegen die Voraussetzungen für einen Grundsteuererlass wegen wesentlicher Ertragsminderung vor, wird der Erlass pauschaliert in 2 Billigkeitsstufen wie folgt gewährt: Ist bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft der tatsächliche Reinertrag des Steuergegenstands um mehr als 50 % gemindert und hat der Steuerschuldner die Minderung des tatsächlichen Reinertrags nicht zu vertr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuererlass bei wesen... / 4.1 Allgemeine Hinweise

Ein Grundsteuererlass ist nur zu gewähren, soweit eine Ertragsminderung um mehr als 50 % (erste Billigkeitsstufe) bzw. um 100 % (zweite Billigkeitsstufe) zu bejahen und diese vom Grundstückseigentümer nicht zu vertreten ist. Das ist nach der Rechtsprechung dann der Fall, wenn die Minderung auf Umständen beruht, die außerhalb des Einflussbereiches des Steuerschuldners liegen....mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 4.6.1 Verbraucherbauvertrag

Verbraucherbauverträge sind nach § 650i BGB Verträge, durch die der Unternehmer von einem Verbraucher zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude verpflichtet wird. Sie bedürfen nach § 650i Abs. 2 BGB der Textform. Im Gegensatz zum Bauvertrag nach § 650a BGB ist der Anwendungsbereich somit enger. Der Anwendungsbereich für die ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energetische Gebäudesanieru... / 2.4 Energieausweis

Energieausweise sind eine Kurzzusammenfassung von Wärmeschutznachweisen und enthalten wesentliche Informationen und Kennzahlen für Gebäude (siehe hierzu auch ausführlich Kap. B.VI.4.6). Nach § 80 GEG müssen in den folgenden Fällen Energieausweise erstellt werden bei Neuerrichtung eines Gebäudes, Verkauf einer Wohnung oder einer Immobilie, Vermietung, Verpachtung oder Leasing, en...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Baustoffe und Baustofftechn... / 5 Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit von Baustoffen und Bauwerken

In Zeiten des vermeintlichen Überflusses an Energie und Rohstoffen wurden die Auswirkungen von Baustoffen und Bauteilen auf Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit kaum beachtet. Sich verknappende Ressourcen sowohl bei der Energie als auch bei Rohstoffen, dazu eine deutlich fortschreitende Erderwärmung, erfordern ein Umdenken. Etwa bei den öffentlich-rechtlichen Anforderung...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erkennen von Mängeln (ZertV... / 3 Häufige technische Mängel

Typischerweise treten Mängel in folgenden Bereichen auf: Fassade, Dach, Fenster, feuchte Keller, Schallschutz, Haustechnik oder Schimmelpilze und Bakterien im Gebäude. Technische Mängel in Bezug auf Standsicherheit, Wärmeschutz, Brandschutz, Schallschutz oder Dauerhaftigkeit müssen im Regelfall durch entsprechend sachverständige Personen festgestellt werden. Sowohl bei der Abnahme v...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 6.1 Überblick

Die rechtlichen Vorgaben zu Energieausweisen sind im GEG geregelt, und zwar in den §§ 79ff. GEG. Der Energieausweis dient zunächst nur der Information über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes. Er soll einen Vergleich dieser Eigenschaften mit denen anderer Gebäude ermöglichen, was die Grundnorm des § 79 Abs. 1 GEG regelt. Im Fall von Mehrhausanlagen ist zu beachten,...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Baustoffe und Baustofftechn... / 3 Baukosten

Für die Ausschreibung, Durchführung und Abrechnung von Bauleistungen unterscheidet die DIN 276[1] in Kostengruppen und Gewerke. In der nachstehenden Tabelle findet sich zu den einzelnen Kostengruppen am Beispiel eines neu zu errichtenden Mehrfamilienhauses eine überschlägige Abschätzung der durchschnittlichen prozentualen Kostenanteile. Diese Anteile können je nach Gebäudear...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 4.9.5.1 Einführung

Die am 1.1.2024 in Kraft getretene Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) regelt in § 71 Abs. 1 GEG, dass Heizungsanlagen nur noch eingebaut oder aufgestellt werden dürfen, wenn sie mindestens 65 % der mit der Anlage bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen. Unmittelbar gilt dies allerdings nur für Neubauten, die innerhalb von Ne...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Haustechnik (ZertVerwV) / 3.6 Lüftungstechnik

In Innenräumen von Gebäuden, die zum vorübergehenden oder ständigen Aufenthalt von Menschen konzipiert sind, ist ein ausreichender Luftwechsel erforderlich. Dieser dient der Gesundheit der Bewohner und schützt die Gebäudesubstanz vor Schimmelpilzbildung. Es gibt folgende Lüftungsarten: Fensterlüftung, Lüftungsdurchlässe/Lüftungsschächte, mechanische Abluftanlagen, mechanische de...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erkennen von Mängeln (ZertV... / 3.7.3 Luftdichtheit

Bei Neubauten und bei Sanierungen der Gebäudehülle dürfen Gebäude nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) [1] und DIN 4108–7[2] einen höchstzulässigen Gesamtluftdichtheitswert nicht überschreiten. Dieser als n50-Wert bekannte Grenzwert ermittelt sich wie folgt:mehr