Fachbeiträge & Kommentare zu Neubau

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.1 Darlegungslast des Mieters

Rz. 49 Auch wenn nach dem Wortlaut des § 536 die Minderung ‹automatisch› eintritt, wenn ein erheblicher Fehler vorliegt, muss der Mieter nach allgemeiner Meinung grundsätzlich das Vorliegen von Mängeln darlegen und im Streitfall auch beweisen, wenn er sich auf Minderung beruft. Macht der Mieter einen zur Mietminderung berechtigenden Mangel der Mietwohnung in Gestalt von Geräu...mehr

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Keine Sonderabschreibung für Mietwohnung bei Abriss und Neubau

Zusammenfassung Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass für den Abriss einer vermieteten Wohnung und den anschließenden Neubau keine Sonderabschreibung nach § 7b Einkommensteuergesetz (EStG) gewährt wird. Die Sonderabschreibung ist nur möglich, wenn tatsächlich neuer Wohnraum geschaffen wird – ein bloßer Ersatz bestehender Wohnungen reicht nicht aus. Entscheidend ist,...mehr

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Keine Sonderabschreibung fü... / Entscheidung

Der BFH bestätigte die Entscheidung des Finanzamts: Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG wird nicht gewährt. Die Sonderabschreibung kann für die Anschaffung oder Herstellung neuer Wohnungen in der EU genutzt werden. Sie beträgt bis zu 5 % der Herstellungskosten pro Jahr, zusätzlich zur regulären Abschreibung, und ist auf vier Jahre begrenzt. Die Sonderabschreibung ist nur mög...mehr

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Keine Sonderabschreibung fü... / Zusammenfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass für den Abriss einer vermieteten Wohnung und den anschließenden Neubau keine Sonderabschreibung nach § 7b Einkommensteuergesetz (EStG) gewährt wird. Die Sonderabschreibung ist nur möglich, wenn tatsächlich neuer Wohnraum geschaffen wird – ein bloßer Ersatz bestehender Wohnungen reicht nicht aus. Entscheidend ist, ob der Neubau ...mehr

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Keine Sonderabschreibung fü... / Hintergrund

Entscheidung Der BFH bestätigte die Entscheidung des Finanzamts: Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG Die Klägerin war Eigentümerin eines Grundstücks, das zunächst mit einem älteren Einfamilienhaus bebaut und zu Wohnzwecken vermietet war. Nachfolgend fasste die Klägerin den Entschluss, das sanierungsbedürftige, aber bewohnte Einfamilienhaus aus Wirtschaftlichkeitsgründen ab...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.3 Teilmärkte

Rz. 39 Diese Begriffsnutzung hat sich zu § 5 WiStG eingebürgert. Danach kommt es auf die Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen an. Es wird auf entsprechende Teilmärkte nach objektiven Vergleichbarkeitskriterien abgestellt. Personenbezogene Teilmärkte (Studentenwohnungen, Wohngemeinschaften, Ausländerwohnungen) bleiben unberücksichtigt (vgl. Beuermann, a...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.1 Anwendungsbereich

Rz. 50 Die Kappungsgrenze gilt nur für Mieterhöhungen nach § 558. Daraus ergibt sich im Umkehrschluss, dass Mietvereinbarungen bei Neuvermietungen nicht erfasst werden. Der Gesetzgeber hat im BGB eine entsprechende gesetzliche Regelung (vgl. für die Vergangenheit z. B. § 3 GVW-Berlin und Art. 2 § 2 MÜG für den Übergang von der Preisgebundenheit zur Miete nach MHG) nicht gesc...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2 Wohnmerkmale

Rz. 17 Art Mit dem Wohnwertmerkmal "Art" ist insbesondere die Struktur des Hauses und der Wohnung erfasst (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 558 BGB Rn. 51). Zur Struktur gehört insbesondere die Frage, ob die Wohnung in einem Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus liegt; ebenfalls spielen Merkmale der Baustruktur, wie Mehrfamilienfachwerkhaus, Stadtvilla, Plattenbau (Both in Herrle...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Begründung der Mieterhöhung – Abs. 2

Rz. 6 Um Missverständnissen sogleich vorzubeugen: Die Begründung des Mieterhöhungsverlangens nach § 558 mit einem der Begründungsmittel des § 558a Abs. 2 ist Voraussetzung für ein ordnungsgemäßes Mieterhöhungsverlangen. Wird das Mieterhöhungsverlangen nicht begründet, ist es formell unwirksam und nicht geeignet, überhaupt Grundlage für ein Zustimmungsverfahren nach § 558b Abs...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 2.2.1 Handwerkerleistungen → Zeilen 6–9

Aufwendungen für Handwerkerleistungen (ohne Materialkosten; nur Arbeitslohn, Fahrt- und Maschinenkosten zzgl. Umsatzsteuer) i.Z.m. dem eigenen Haushalt (eigene oder gemietete Wohnung) sind begünstigt. Dazu zählen sämtliche Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ebenso wie alle Wartungen und Reparaturen rund ums Haus, z. B. auch die Reparatur von Haushaltsger...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.1 Abschreibungen von Gebäuden

Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden → Zeilen 33–41 Wegen ihrer unterschiedlichen steuerlichen Auswirkung sind folgende Aufwendungen in Zusammenhang mit einem vermieteten Grundstück zu unterscheiden: Die AK für den Grund und Boden können nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Die AK oder HK für das Gebäude sind nur im Wege der Absetzungen für Abnutzung (AfA) als Werbungs...mehr

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"Gewerbe zu Wohnen" wird ohne Mietobergrenzen gefördert

Der Büroleerstand in Deutschland hat massiv zugenommen: die Bundesregierung will die Umnutzung von Flächen attraktiv machen. Eigentümer von Büros und anderen Nichtwohngebäuden sollen ab Sommer 2026 zinsverbilligte Darlehen erhalten, wenn sie Wohnraum durch Umnutzung schaffen. Mietobergrenzen wird es laut Bundesregierung für das Förderprogramm nicht geben. Die Bundesregierung h...mehr

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Ressourceneffizientes Bauen aus der Staatskasse

Die Bauforschung soll dazu beitragen, dass der Gebäudesektor bis 2045 klimaneutral und ressourceneffizient wird. Der Staat übernimmt einen Großteil der Kosten. Die Regierung will noch 2025 Eckpunkte mit den beteiligten Ländern unterzeichnen. Bis zu 40 % aller CO2-Emissionen in Deutschland entstehen durch die Herstellung von Baustoffen wie Zement, Stahl und Glas sowie die Heiz...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Anwendungsbereich

Rz. 8 Die Staffelmietvereinbarung ist grundsätzlich zulässig bei allen Arten von Wohnraummietverhältnissen, also sowohl bei Altbauten als auch Neubauten. Auch auf Verträge über die Anmietung von Räumen durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder einen anerkannten privaten Träger der Wohlfahrtspflege dar, die geschlossen werden, um die Räume Personen mit dringe...mehr

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EH55-Neubauförderung kommt im Dezember zurück

Die Bundesregierung reaktiviert die beliebte Neubauförderung für Effizienzhäuser mit dem Standard EH55. Die war im Jahr 2022 eingestampft worden. Ab Mitte Dezember 2025 soll es wieder Geld geben. Das sind die Bedingungen. Die Bundesregierung will den Wohnungsbau ankurbeln und reaktiviert dafür eine vor Jahren abgeschaffte Neubauförderung. 800 Mio. Euro sollen nach Information...mehr

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Sonnenfalle Eigenheim?

Überblick Der Einbruch beim privaten Solardachanlagen-Boom 2025 gilt vielerorts als Schock. In Wahrheit markiert er den Beginn einer überfälligen Marktbereinigung – und die Chance auf eine ehrliche, effiziente Energiewende. Über Jahre galt die private Photovoltaikanlage als Symbol moderner Eigenverantwortung. Wer ein Haus hatte, montierte Module aufs Dach, speiste Strom ins ...mehr

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Ladeinfrastruktur: Mehr Spielraum für Eigentümer und WEGs

Die Bundesregierung will den Ausbau der E-Mobilität fördern. Was beim Einbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern zu beachten ist – und was der "Masterplan Ladeinfrastruktur 2030" an Vorteilen mit sich bringt. "Das Laden zu Hause am eigenen Wohngebäude ist der relevanteste und beliebteste Anwendungsfall im Bereich der privaten Nutzung von E-Autos", heißt e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.2 Grundregelungen der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie

Rz. 15 Bei der Beurteilung umsatzsteuerrechtlicher Sachverhalte kommt dem Unionsrecht (seit dem 1.1.2007 umgesetzt durch die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie [1]) entscheidende Bedeutung zu. Der Unternehmer kann sich in jedem Mitgliedstaat vor den nationalen Behörden und Gerichten auf für ihn günstige Vorschriften des Unionsrechts berufen[2], soweit die unionsrechtliche Regelu...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / c) Öffentlich-rechtliche Vorschriften

Rz. 85 Zur ggf. erstmaligen ordnungsmäßigen Instandsetzung zählen auch öffentlich-rechtlich vorgeschriebene bauliche Veränderungen, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen.[399] Insoweit entspricht die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen immer ordnungsmäßiger Verwaltung. Der bei der Beschlussfassung über Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung ...mehr

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Anhang zu § 9a Die Durchset... / B. Anwendung von Werkvertragsrecht

Rz. 6 Für Mängelansprüche des Erwerbers eines Grundstücks mit vom Veräußerer darauf zu errichtenden oder im Bau befindlichen Haus oder Eigentumswohnung gilt nach ständiger Rechtsprechung des BGH für vor dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes geschlossene Verträge in aller Regel Werkvertragsrecht.[10] Dies gilt auch, wenn der Vertrag als Kaufvertrag und die...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Kostenarten des Betriebs und Kosten der Wärmelieferung

Rz. 146 Bei den Kostenverteilung der Heiz- und Warmwasserkosten ist zu differenzieren.[491] Diese regelt § 7 Abs. 2 HeizkostenV. Unter die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungslage fallen die folgenden Positionen, die unter § 7 Abs. 2 HeizkostenV aufgeführt sind. Die Vorschrift entfaltet jedoch Wirksamkeit im Verhältnis zwischen vermietenden Wohnungseigentümern und ihre...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / V. Erhaltungsrücklage (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 116 Nach Absatz 2 Nr. 4 gehört die Ansammlung einer angemessenen Erhaltungsrücklage zur ordnungsmäßigen Verwaltung. Die Ansammlung einer Erhaltungsrücklage in angemessener Höhe dient der Sicherung notwendiger Reparaturen des gemeinschaftlichen Eigentums größeren Ausmaßes (Dachsanierung, Reparatur der Heizungsanlage, Fassadenrenovierung u.Ä.), es können aber alle Maßnahme...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 3. Einzelfälle in alphabetischer Übersicht

Rz. 20 Aufzug Der Einbau eines (Außen-)Aufzugs in einem umgewandelten Altbau ist bauliche Veränderung.[35] Auf die Gestattung seines Einbaus kann nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 ein gesetzlicher Anspruch bestehen. Sie kann dann regelmäßig mit einfacher Mehrheit beschlossen werden und ist in der Regel weder eine grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage noch eine unbillige Benachte...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Wohnungen

Rz. 15 Die Voraussetzungen für die Abgeschlossenheit einer Wohnung sind in § 5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 2 und § 32 Abs. 2 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetztes[47] (AVA; vgl. Teil 4 D) aufgeführt. Diese Verwaltungsvorschrift kann den gesetzlichen Begriff der Abgeschlossenheit, der vom sachenrechtlichen ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / bb) Maßstab – DIN 4109

Rz. 76 Im Wohnungseigentumsrecht ist nicht der jeweils neueste Stand der DIN 4109 maßgeblich. Maßgeblich ist vielmehr die bei Errichtung des Gebäudes geltende Fassung der DIN 4109.[368] Auf die Lästigkeit des Geräusches kommt es nicht an.[369] Ein höherer Schallschutz kann sich aber aus der Gemeinschaftsordnung bzw. einer nachträglichen Vereinbarung ergeben; nicht hingegen a...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Verhältnis zwischen Mieter und Untermieter

Rz. 26 Auf den Untermietvertrag zwischen dem Mieter und dem Untermieter finden alle Vorschriften über die Miete Anwendung (OLG Düsseldorf, Urteil v. 30.7.2002, 24 U 200/01, ZMR 2003, 102 [103]), auch § 550 (BGH, Urteil v. 15.6.1981, VIII ZR 166/80, BGHZ 81, 46). Wird der Untermietvertrag auf längere Zeit als ein Jahr abgeschlossen, bedarf er daher der Schriftform (BGH, VIII ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.1 Anwendungsbereich

Rz. 1 Achtung Wohnraummiete Die Vorschriften der §§ 556d ff. gelten nur für den Bereich der Wohnraummiete. Auf Gewerbemietverhältnisse finden die Vorschriften keine Anwendung (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 556d Rn. 18). Auf Mischmietverhältnisse sind die Vorschriften der §§ 556d ff. anwendbar, wenn die Wohnraumnutzung nach den vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parte...mehr

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§ 50 Vergaberecht / IV. Muster: Eilantrag nach § 169 Abs. 2 S. 1 GWB

Rz. 15 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 50.2: Eilantrag nach § 169 Abs. 2 S. 1 GWB Vergabekammer bei der Bezirksregierung K-Stadt Vergabestraße 12K-Stadt Eilantrag nach § 169 Abs. 2 S. 1 GWB In dem Vergabeverfahren der Bieter GmbH ./. K-Stadt Az. VK10–150/24 beantragen wir für die Antragsgegnerin:mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 1. Anwendungsbereich

Rz. 29 Beim persönlichen Anwendungsbereich bestehen keine Besonderheiten (vgl. § 310 Abs. 3 BGB). Der sachliche Anwendungsbereich entspricht nicht dem des Bauvertrages aus § 650a Abs. 1 BGB, sondern ist wesentlich enger. Umfasst werden nur der Bau eines neuen Gebäudes oder erhebliche Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude, § 650i Abs. 1 BGB. Die Abgrenzung von übrigen Ba...mehr

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§ 50 Vergaberecht / IV. Muster: Antrag nach § 169 Abs. 2 S. 6 GWB

Rz. 24 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 50.3: Antrag nach § 169 Abs. 2 S. 6 GWB Oberlandesgericht K-Stadt Gerichtsstraße 10K-Stadt Antrag nach § 169 Abs. 2 S. 6 GWB der Bieter GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Billig, geschäftsansässig _________________________ – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ ge...mehr

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§ 50 Vergaberecht / IV. Muster: Nachprüfungsantrag nach §§ 160 ff. GWB

Rz. 8 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 50.1: Nachprüfungsantrag nach §§ 160 ff. GWB Vergabekammer bei der Bezirksregierung K-Stadt Vergabestraße 12K-Stadt Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gem. §§ 160 ff. GWB der Bieter-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Billig, geschäftsansässig _________________________ – Antragstellerin – Verfahre...mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / G. Muster: Eilantrag gegen Planfeststellungsbeschluss

Rz. 90 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 33.4: Eilantrag gegen Planfeststellungsbeschluss Verwaltungsgerichtshof/Oberverwaltungsgericht _________________________ Im Namen und mit hier beigefügter Vollmacht von _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ stelle ich gegen das Landesamt für Straßenbau __...mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / F. Muster: Klage gegen Planfeststellungsbeschluss

Rz. 89 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 33.3: Klage gegen Planfeststellungsbeschluss Verwaltungsgerichtshof/Oberverwaltungsgericht _________________________ Im Namen und mit hier beigefügter Vollmacht von _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ erheben wir gegen das Landesamt für Straßenbau ______...mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / 1. Schallimmissionen

Rz. 59 Gegen den durch öffentliche Straßen, Eisenbahnen und Straßenbahnen hervorgerufenen Verkehrslärm hat der Verordnungsgeber mit der 16. BImSchV eine untergesetzliche Rechtsgrundlage geschaffen, deren Regelungsziel es ist, durch Festlegung bestimmter Immissionsgrenzwerte den Schutz der Nachbarschaft vor Verkehrslärmeinwirkungen sicherzustellen. Für Magnetschwebebahnen ist...mehr

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§ 50 Vergaberecht / IV. Muster: Sofortige Beschwerde nach §§ 171 ff. GWB

Rz. 32 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 50.4: Sofortige Beschwerde nach §§ 171 ff. GWB Oberlandesgericht K-Stadt Gerichtsstraße 10K-Stadt Sofortige Beschwerde nach §§ 171 ff. GWB der Bieter GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Billig, geschäftsansässig _________________________ – Antragstellerin und Beschwerdeführerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rech...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / VI. Muster: Antrag auf Berufungszulassung

Rz. 90 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 54.25: Antrag auf Berufungszulassung Einschreiben – Rückschein An das Verwaltungsgericht Antrag auf Zulassung der Berufung In der Verwaltungsstreitsache – Kläger – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen d...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / IV. Muster: Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB

Rz. 55 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.7: Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB Zwischen der Stadt _________________________, vertreten durch den Bürgermeister – nachfolgend "Stadt" genannt – und Fa. _________________________ – nachfolgend "Investor" genannt – wird folgender städtebaulicher Vertrag geschlossen: Präambel Der Investor ist Eigentümer der in...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / VIII. Sachmängelhaftung

Rz. 24 Bei dem Verkauf fertig gestellter Neubauten (kein Bauträgervertrag) stellt sich die Frage der Anwendbarkeit von Kauf- oder Werkvertragsrecht. Die wohl überwiegende Meinung in der Literatur plädierte auch nach der Angleichung der Verjährungsfristen (438 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) BGB) für die Anwendbarkeit von Werkrecht. Der BGH[18] entschied sich jedenfalls im Fall von e...mehr

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Kündigungsgrund – Wirtschaf... / 1.1 Angemessenheit der wirtschaftlichen Verwertung

Die wirtschaftliche Verwertung kann eine Kündigung nur rechtfertigen, wenn sie "angemessen" ist. Eine Angemessenheit ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn die Verwertung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten vernünftig und sinnvoll und nicht lediglich spekulativ ist. Praxis-Beispiel Angemessene Verwertungsmöglichkeiten Die Geldmittel aus dem Verkauf sollen für die Unterhaltung,...mehr

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Kündigungsgrund – Wirtschaf... / 1.3 Formale Anforderungen an die Kündigung

Erfahrungsgemäß wird die weit überwiegende Zahl der Räumungsklagen aufgrund Kündigung wegen Hinderung der wirtschaftlichen Verwertbarkeit nicht wegen Fehlens der tatsächlichen Voraussetzungen, sondern ausschließlich wegen Nichterfüllung der von der Rechtsprechung aufgestellten formalen Anforderungen an eine wirksame Kündigung bzw. an einen substanziierten Prozessvortrag abge...mehr

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Kündigungsgrund – Wirtschaf... / 1.4 Wirksamkeit der Kündigung

Praxis-Beispiel Abriss 2-Fam.-Haus und Neubau 6-Fam.-Haus Nach Auffassung des LG Mannheim[1] kann der Vermieter ein Miet­verhältnis wegen Hinderung einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung kündigen, wenn er ein sanierungsbedürftiges 2-Familien-Haus abreißen und auf dem Grundstück ein 6-Familien-Haus errichten will, weil er die bereits bestehenden Hypotheken in Höhe von ...mehr

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Kündigungsschutz – Sozialkl... / 2.3 Zwischenumzug

Eine andere Beurteilung kann sich ergeben, wenn es sich lediglich um einen Zwischenumzug handelt. Dessen Zumutbarkeit hängt davon ab, ob dem Mieter Ersatzwohnraum zu einem bestimmten Termin in einem überschaubaren Zeitraum (z. B. beim beabsichtigten Neubau eines Eigenheims) zur Verfügung steht.[1] Hinweis Zwischenumzug zumutbar Zumutbar wird ein Zwischenumzug jedenfalls dann s...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 3.3 Nutzung für begrenzte Zeit

Nach einem Rechtsentscheid des BayObLG kann ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung eines Wohnraummietverhältnisses auch dann gegeben sein, wenn der Vermieter die Räume nur für begrenzte Zeit nutzen will, z. B. in der Zeit zwischen dem Abbruch des von ihm bewohnten Anwesens und der Fertigstellung des Neubaus.[1] Ob in einem solchen Fall die vom BGH geforde...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.21 § 10d EStG (Verlustabzug)

• 2021 Finale Auslandsverluste/§ 10d EStG Aus dem Urteil des EuGH v. 17.12.2015 (EuGH, Urteil v. 17.12.2015, C-388/14, BFH/NV 2016 S. 365) wurde abgeleitet, dass der EuGH seine Rechtsprechung zur finalen Verlustberücksichtigung aufgegeben hat. Dem hat sich der BFH mit Urteil v. 22.2.2017 (BFH, Urteil v. 22.2.2017, I R 2/15, BFH/NV 2017 S. 975) angeschlossen. Er vertritt nunme...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.3 § 2b UStG (Juristische Personen des öffentlichen Rechts)

• 2020 Juristische Personen des privaten Rechts als sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts/BMF v. 18.9.2019, BStBl I 2019, 921/§ 2b UStG/Art. 13 MwStSystRL Nach § 2b UStG werden an sich steuerbare Umsätze einer juristischen Person des öffentlichen Rechts wie die von einem Nichtunternehmer behandelt, wenn und soweit die juristische Person des öffentlichen Rechts im Rah...mehr

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Degressive Gebäudeabschreibung / 5 AfA nach Baumaßnahmen, durch die ein anderes Gebäude entsteht

Ist durch Baumaßnahmen an einem degressiv abgeschriebenen Gebäude ein anderes Gebäude entstanden, das kein Neubau ist, ist die weitere AfA entweder nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG oder nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG und der tatsächlichen Nutzungsdauer des entstandenen anderen Gebäudes vorzunehmen. Die Fortsetzung der bisherigen degressiven AfA ist in diesem Fall also stets ausgesch...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 4. Neuveranlagung, Nachveranlagung, Aufhebung anstelle einer Hauptveranlagung (Abs. 2)

Rz. 370 [Autor/Stand] Sind auf einen der nachfolgenden Hauptveranlagungszeitpunkte (1.1.2036, 1.1.2050 usw.) Veränderungen der tatsächlichen Verhältnisse zu berücksichtigen, welche die Voraussetzungen für eine Neuveranlagung, Nachveranlagung oder Aufhebung des Steuermessbetrages erfüllen, ist anstelle einer Hauptveranlagung eine Neuveranlagung, Nachveranlagung oder Aufhebung...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / a) Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse (Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1)

Rz. 339 [Autor/Stand] Der Steuermessbetrag ist bei Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse mit Auswirkung auf die Höhe des Steuermessbetrags neu festzusetzen. Hierunter fallen alle Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen, die für die Berechnung des Steuermessbetrags nach den §§ 4 bis 6 HGrStG maßgeblich sind. Das sind beispielsweise: Veränderungen der Flächen von B...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Degressive Gebäude-AfA (§ 7 Abs. 5 EStG)

Tz. 61 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 § 7 Abs. 5 EStG (Anhang 10) gilt wie § 7 Abs. 4 EStG (Anhang 10) grundsätzlich für Gebäude jeder Art. Eine degressive AfA nach § 7 Abs. 5 EStG kann jedoch nur der Bauherr selbst und (ab 01.01.1979) der entgeltliche Erwerber bei Erwerb bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung in Anspruch nehmen. Ein späterer entgeltlicher Erwerber ist nicht...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten Vermietung u... / Kabelfernsehanschluss

Die Aufwendungen für einen Breitbandverteilungsanschluss zählen bei einem Neubau zu den Gebäudeherstellungskosten, bei einer Nachrüstung zu den Erhaltungsaufwendungen.mehr