Fachbeiträge & Kommentare zu Neubau

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Teil II Mietprozessrecht / 1.6 Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung

Rz. 160 Achtung Zulässigkeit der Klage Die Einhaltung der Förmlichkeiten des Verfahrens auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung durch den Vermieter nach § 558a BGB (Erklärung und Begründung des Erhöhungsverlangens in Textform) und nach § 558b Abs. 2 BGB (Fristen zur Erhebung der Zustimmungsklage) betrifft nicht die Zulässigkeit der Klage (BGH, Urteil. v. 29.4.2020, VIII ZR 355/1... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.13.1.5 Kosten der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums

Rz. 132 Zu den umlagefähigen Heizungskosten gehören die Kosten der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums einer koksbefeuerten Zentralheizungsanlage (a. A. KG, ZMR 1976, 207; AG Berlin-Neukölln, MM 1979, 20). Zu den Kosten der Reinigung des Heizungsraums gehören auch die Aufwendungen des Vermieters für das Reinigungsmaterial (Putzlappen, Besen, Schrubber, Reinigungsmitte... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Prozessuales

Rz. 18 Der Mieter kann die Auskunft grundsätzlich einklagen, wenn der Vermieter die geschuldete Auskunft nicht erteilt. Die Darlegungs- und Beweislast für den Verstoß gegen die höchstzulässige Miete nach § 556d Abs. 1 trägt der Mieter (Fleindl, WuM 2015, 212). Hinsichtlich des Rückforderungsanspruchs hat der Mieter zu beweisen, dass er qualifiziert sowie rechtzeitig gerügt ha... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.6.3 Vorwegabzug bei einzelnen Betriebskosten

Rz. 58 a) Grundsteuer Bei der Betriebskostenabrechnung für ein teils gewerblich und teils zu Wohnzwecken genutztes Grundstück bedarf es bezüglich der Umlage der Grundsteuer keines Vorwegabzugs für die gewerblich genutzten Einheiten, weil die Praxis der Grundsteuererhebung zur Festsetzung des Einheitswertes auf einen lange zurückliegenden Zeitpunkt dazu führt,, dass die konkre... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.5 Verjährung und Verwirkung der Betriebskostennachforderung

Rz. 93 Die sich aus der Abrechnung über Betriebskostenvorschüsse ergebenden Ausgleichsansprüche verjähren sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter in drei Jahren (Schmidt-Futterer/Lehmann-Richter, § 556 Rn. 558). Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss desjenigen Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Tatsachen... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1.1 Nettokaltmiete mit Vorauszahlungen

Rz. 8 Die Mietvertragsparteien können eine Nettokaltmiete vereinbaren, in der die Betriebskosten nicht enthalten sind, und Vorauszahlungen, die der Höhe nach den auf das jeweilige Mietobjekt entfallenden Betriebskosten bemessen werden. Muster Vereinbarung Nettokaltmiete mit Vorauszahlungen Die Miete ohne kalte Betriebskosten und ohne die Kosten für Heizung und Warmwasser beträ... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.13.1.1 Kosten der Brennstoffe und ihrer Lieferung

Rz. 121 Zu den Brennstoffkosten gehört der Kaufpreis für die verbrauchten Brennstoff; bei Koks/Kohle fallen auch die Kosten für Anfeuerungsmaterial darunter, nicht jedoch Brennstoffadditive (Schmidt-Futterer/Lammel, § 7 HeizkostenV Rn. 28). Der Vermieter darf nur die Kosten für die Wärmeerzeugung umlegen. Daher scheidet eine Umlage der Kosten für Trockenheizen in einem Neubau... mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.9 Urkundenprozess

Rz. 331 Der Vermieter kann Ansprüche auch in einem beschleunigten Verfahren mit eingeschränkten Beweismitteln, dem sog. Urkundenprozess, geltend machen, wenn die sämtlichen zur Begründung des Anspruchs erforderlichen Tatsachen unstreitig sind oder durch Urkunden bewiesen werden können. Unstreitige, zugestandene oder offenkundige Tatsachen bedürfen im Urkundenprozess keines B... mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 54 Darlegungslast bedeutet im Prozess die Verpflichtung, dass jede Partei sämtliche Tatbestandsmerkmale einer für sie günstigen Rechtsnorm behaupten muss. Hinweis Schlüssig- und Erheblichkeit des Sachvortrags Ein Sachvortrag zur Begründung eines Klaganspruchs ist dann schlüssig und erheblich, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeign... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.2.5 Abrechnungsfrist

Rz. 83 Die Abrechnungsfrist ist diejenige Frist nach Ablauf des Abrechnungszeitraums, innerhalb derer der Vermieter über die Betriebskosten und die darauf geleisteten Vorauszahlungen des Mieters abrechnen muss. Selbst der Vermieter einer Eigentumswohnung hat über die Betriebskostenvorauszahlungen des Mieters grundsätzlich auch dann innerhalb der Jahresfrist abzurechnen, wenn... mehr

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Photovoltaikanlagen / 9.6 Solarpflicht auf Länderebene

Die sog. Solarpflicht war fester Bestandteil des Koalitionsvertrags der vergangenen Ampelregierung, wurde aber noch nicht in geltendes Recht umgesetzt. In einigen Bundesländern greift sie unabhängig von Entscheidungen auf Bundesebene schon heute durch unterschiedliche Ländergesetze, die in ihren Vorgaben variieren. Baden-Württemberg Baden-Württemberg hat als erstes Bundesland ... mehr

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Photovoltaikanlagen / 7.2 BAFA: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Neben der KfW fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Investitionen in nachhaltiges und effizientes Wohnen über die "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) mit nichtrückzahlbaren Zuschüssen. Die BEG fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem... mehr

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Photovoltaikanlagen / 2.3 Montageformen und Montagesysteme

Zellen und Module der PV-Anlage sind in sog. Strings angeordnet, also Gruppen von Zellen und Modulen, die miteinander verbunden installiert und verdrahtet werden. Das wird als Verschaltung bezeichnet. Sie hat einen gravierenden Einfluss auf die elektrischen Eigenschaften. Montageformen Dabei wird zwischen der Reihen- und der Parallelschaltung unterschieden (siehe Abb. 5): Abb. ... mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.16.3 Thüringer Familienbaudarlehen, Neubau und Erwerb

Das Thüringer Familienbaudarlehen ist eines der älteren und etablierten Programme der TAB. Es unterstützt Familien und einkommensschwache Haushalte bei der Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum durch ein nachrangig besichertes, zinsgünstiges Darlehen. Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Haushalte, deren Einkommen die Grenzen des § 10 Thüringer Wohnraumförderungsges... mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.1 Eigentumsförderung – Darlehen

Dieses Programm dient der Unterstützung des Neubaus oder Erwerbs von selbstgenutztem Wohnraum oder der energetischen Modernisierung einer Bestandsimmobilie. Die Förderung erfolgt über zinslose Darlehen und Zuschüsse. Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind natürliche Personen als Eigentümer eines Baugrundstücks oder als Erbbauberechtigte an einem geeigneten Grundstück. Beim... mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.7.1 Hessisches Programm zur Energieeffizienz im Mietwohnungsbau

Dieses Programm dient der Förderung der Energieeffizienz im Mietwohnungsbau in Hessen. Mit dem Programm sollen Eigentümer und Investoren motiviert werden, in die nachhaltige energetische Modernisierung von Mietwohnungen sowie in den Neubau von hocheffizienten Mietwohngebäuden unter Einbeziehung der entsprechenden Programme der KfW zu investieren. Antragsberechtigung Antragsber... mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.2 Saarländische Wohnraumförderung – Mietwohnungsbau

Dieses Programm ersetzt das frühere Programm "Saarländische Wohnraumförderung, Modernisierung von Mietwohnraum", das zum 31.12.2024 ausgelaufen ist. Das Programm steht als Kredit- und als Zuschussvariante zur Verfügung. Ziel des Programms ist es, einen Beitrag zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Wohnversorgung für Haushalte zu leisten, die sich am Markt nicht angemessen... mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.15.3 IB.SH Immokonstant

Dieses Darlehen bietet einen fest vereinbarten Zinssatz über die gesamte Darlehenslaufzeit und damit maximale Planungssicherheit. Nach Ablauf der Laufzeit ist das Darlehen vollständig zurückgezahlt. Antragsberechtigung Privatpersonen als Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie. Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze sind ausgeschlossen. Was wird gefördert? Neubau, Kauf oder Moder... mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.15.1 IB.SH Immofix

Dieses Darlehen ergänzt die Immobilienfinanzierung zu einem günstigen Zinssatz. Es stehen 2 Tilgungsvarianten zur Wahl. Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Privatpersonen für eine selbstgenutzte Immobilie. Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze sind ausgeschlossen. Was wird gefördert? Gefördert wird Neubau, Kauf oder Modernisierung. Die Immobilie muss im Land Schleswig-Holstein b... mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.15.5 IB.SH Immo Eigentum

IB.SH Immo Eigentum ergänzt die Immobilienfinanzierung mit einem günstigen Zinssatz und langfristiger Zinsbindung. Seit Dezember 2025 wurden die Konditionen verbessert und das Programm erheblich flexibler gestaltet. Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Privatpersonen als Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie. Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze sind ausgeschlossen. Wa... mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.16 Thüringen

Die Förderungen des Freistaats Thüringen im Bereich Wohnraum werden über die Thüringer Aufbaubank (TAB) abgewickelt. Die TAB ist die Staatsbank und zentrale Förderbank des Freistaats und gehört zu 100 % dem Land Thüringen. Das Land haftet vollumfänglich für seine Aufbaubank. Zuständiges Fachministerium ist das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur (TMDI); Bew... mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.16.1 EigenheimPlus, Erwerb und Modernisierung von Bestandsimmobilien

Mit EigenheimPlus fördert der Freistaat Thüringen den Erwerb und/oder die Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum im Bestand mit zinsgünstigen, langfristigen Darlehen. Das Programm reagiert gezielt auf den erheblichen Altbaubestand und den strukturellen Leerstand im ländlichen Raum und soll einen Anreiz schaffen, bestehende Gebäude zu erwerben und zu ertüchtigen, sta... mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.16.2 Wohneigentum für Familien, Erwerbszuschuss

Haushaltsjahr 2026 ausgeschöpft Aktueller Hinweis (Stand: Juni 2026): Die für das Haushaltsjahr 2026 veranschlagten Mittel sind durch vorliegende Anträge bereits vollständig gebunden. Neue Anträge können über das Förderportal weiterhin gestellt, aber derzeit nicht bewilligt werden. Sobald neue Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, informiert die TAB auf ihrer Website. Das Pr... mehr

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Steuerrechtliche Möglichkei... / 3.6.1 Photovoltaikanlagen

Ist die Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Gebäudes aufgesetzt, wird diese regelmäßig als Betriebsvorrichtung angesehen. Hierbei handelt es sich um eine auf einer Trägerkonstruktion montierte Photovoltaikanlage. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt 20 Jahre. Wird die Photovoltaikanlage in das Dach integriert, zählen die Aufwendungen für die Anschaffung und Install... mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.3 Saarländische Wohnraumförderung, Eigentumsförderung

Dieses Programm ersetzt das frühere Programm "Saarländische Wohnraumförderung, Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum", das zum 31.12.2024 ausgelaufen ist. Es steht als Kreditvariante zur Verfügung. Das Merkblatt "Kredit Eigentumsförderung" (Stand 06/2026) enthält die vollständigen Konditionen. Das Programm unterstützt die Schaffung und den Erwerb von selbstgenutztem... mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.4 Saarländische Wohnraumförderung, Junges Wohnen

Das Programm "Junges Wohnen" richtet sich an Studierende und Auszubildende und fördert die Schaffung von Wohnplätzen für diese Zielgruppe im Saarland. Es ergänzt die bestehenden Programme und trägt der wachsenden Nachfrage nach günstigem Wohnraum für jüngere Menschen Rechnung. Förderfähige Maßnahmen Neubau, Ersterwerb, Umbau unter wesentlichem Bauaufwand Nutzungsänderung und Er... mehr

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Steuerrechtliche Möglichkei... / 1.4 Neue Wohnung

Mit der Sonderabschreibung des § 7b EStG werden nur neue Wohnungen gefördert. Der Gesetzgeber spricht immer dann von einer "neuen Wohnung", wenn der Wohnraum bisher nicht vorhanden war. Das bedeutet also nicht, dass das Gebäude noch nicht vorhanden sein durfte – ein kleiner, aber wichtiger Unterschied. Bei folgenden Maßnahmen entsteht i. S. d. § 7b EStG neuer Wohnraum:[1] Dur... mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.1 Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik

Dieses Programm ist für Privatpersonen, die an ihrem Wohnhaus eine Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) installieren. Hierfür erhalten die Antragsteller ein zinsverbilligtes Darlehen der L-Bank. Die Förderung kann nicht nur für die erstmalige Installation einer PV-Anlage, sondern auch für die Erweiterung oder die Modernisierung bestehender Anlagen verwendet werden. Zudem wird auc... mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.2.1 Bayerisches Modernisierungsprogramm

Dieses Programm soll Eigentümer motivieren, Wohnungen in Mehrfamilienhäusern zu modernisieren oder zu erneuern. Gefördert werden auch Pflegeplätze in zugelassenen stationären Pflegeeinrichtungen nach den §§ 71 und 72 SGB XI (stationäre Pflegeeinrichtungen). Antragsberechtigung Das Förderprogramm richtet sich an Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucher von Mietwohngebäude... mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.4 Hamburger Heizungsförderung – Erneuerbare Wärme

Wärmepumpenförderung Wichtige Änderung seit 1.2.2025: Die Wärmepumpenförderung erfolgt nicht mehr nach kW-Leistung (frühere Sätze: 75,100 EUR/kW), sondern pauschal mit 20 % der Investitionskosten, maximal 9.000 EUR je Einfamilienhaus oder Wohneinheit. Das Programm ist nun in die "Hamburger Heizungsförderung" eingebettet. Die Versorgung von Gebäuden mit Heizung und Warmwasser... mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.4.2 Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau

Dieses Programm fördert energieeffiziente Wohnungsbaumaßnahmen im Land Brandenburg. Gefördert wird mit einem weiteren Tilgungszuschuss zu einem von der KfW geförderten Effizienzhausstandard. Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind: kommunale Wohnungsgesellschaften Wohnungsgenossenschaften private Investoren der Wohnungswirtschaft Wie wird gefördert? Die ILB gewährt den Tilgungsz... mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.2 Modernisierung von Mietwohnraum – Darlehen

Dieses Programm unterstützt Investoren bei der Modernisierung und energetischen Modernisierung von Mietwohnungen im Bestand durch zinsarme Darlehen. Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Investoren, die Mietwohnungen modernisieren oder energetisch modernisieren möchten. Fertigstellungstermin beachten Das Förderobjekt muss vor dem 1.2.2002 fertiggestellt worden sein. Was wi... mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.1.4 Was ist ausgeschlossen?

Eigenbauanlagen und Prototypen gebrauchte Anlagen oder solche mit wesentlich gebraucht erworbenen Teilen Neubauten (der Bauantrag muss mindestens 5 Jahre zurückliegen) im Grundbuch eingetragene GbR und ihre Gesellschafter Kombination mit steuerlicher Förderung nach §35a oder §35c EStG für dieselbe Maßnahme Kombination mit einer BEG-Förderung der Effizienzhaus-EE-Klasse Wichtig: ... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.4 Einhaltung von DIN-Vorschriften

Rz. 128 Geschuldet wird der vertragsgemäße Zustand der Mietsache. Dabei kommt es auf den Zustand an, der zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses bestand. Allerdings können technische oder wissenschaftliche Entwicklungen zu der Erkenntnis führen, dass bestimmte Einrichtungen der Mietsache nicht mehr geeignet sind, den vertragsgemäßen Gebrauch zu gewährleisten, z. B. den Auf... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.2.1 Anderweitige wirtschaftliche Verwertung

Rz. 72 In der Praxis kommen vornehmlich 3 Fallgruppen für die wirtschaftliche Verwertung in Betracht: Verkauf (vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss v. 4.6.1998, 1 BvR 1575/94, NZM 1998, 618; BVerfG, Beschluss v. 20.9.1991, 1 BvR 539/91, ZMR 1992, 17), Sanierung und Modernisierung (BGH, Urteil v. 15.4.2015, VIII ZR 281/13, WuM 2015, 416), Abriss mit dem Ziel eines Neubaus (BGH, Urt... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.1 Allgemeines

Rz. 70 Als ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses über Wohnraum ist es insbesondere anzusehen, dass der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert ist und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde (§ 573 Abs. 2 Nr. 3). Diese Regelung ist mit Art... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.4 Inhalt des Kündigungsschreibens

Rz. 85 Nach § 573 Abs. 3 sind die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters in dem Kündigungsschreiben anzugeben. Die Kündigung unterliegt damit einem Begründungserfordernis. Der Zweck der Vorschrift besteht darin, dem Mieter zum frühestmöglichen Zeitpunkt Klarheit über seine Rechtsposition zu verschaffen und ihn dadurch in die Lage zu versetzen, rechtzeitig alles... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.3.2.1 Höhe der Zuschläge

Rz. 112 Der Vermieter kann nur eine angemessene Erhöhung der Miete verlangen. Für freifinanzierten Wohnraum wird teilweise ein Zuschlag von 20 % der Hauptmiete für angemessen gehalten (LG Berlin, Beschluss v. 7.7.2016, 18 T 65/16, GE 2016, 1093; AG Hamburg, Urteil v. 13.9.2007, 49 C 95/07, ZMR 2008, 213; a. A. LG Berlin, Urteil v. 19.12.2018, 66 S 29/18, a. a. O.). Ein pausc... mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.21 § 10d EStG (Verlustabzug)

• 2021 Finale Auslandsverluste/§ 10d EStG Aus dem Urteil des EuGH v. 17.12.2015 (EuGH, Urteil v. 17.12.2015, C-388/14, BFH/NV 2016 S. 365) wurde abgeleitet, dass der EuGH seine Rechtsprechung zur finalen Verlustberücksichtigung aufgegeben hat. Dem hat sich der BFH mit Urteil v. 22.2.2017 (BFH, Urteil v. 22.2.2017, I R 2/15, BFH/NV 2017 S. 975) angeschlossen. Er vertritt nunme... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.5 Nachrüstungspflicht bei Gesundheitsgefährdungen

Rz. 129 Unabhängig von der Einhaltung von DIN-Vorschriften zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes besteht eine Nachrüstungspflicht in Anwendung des § 535 jedenfalls dann, wenn die Gesundheit des Mieters durch den Zustand der Räume und ihrer Einrichtungen nachhaltig gefährdet wird. Dabei kommt es nicht entscheidend darauf an, ob bereits ein Schaden eingetreten ist oder unm... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.3 Grenzen des Anspruchs

Rz. 127 § 536b Satz 1 bezieht sich nicht auf den Herstellungsanspruch nach § 535. Daraus folgt, dass der Mieter diesen Anspruch auch dann hat, wenn er Mängel der Mietsache bei Abschluss des Mietvertrags kennt und keinen Vorbehalt macht (vgl. u.a LG Berlin, Urteil v. 12.5.2022, 67 S 30/22, GE 2022, 693 – allgemeine Meinung). Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn der Mieter... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.1 Neubauwohnung

Rz. 1 Der Ausnahmetatbestand des § 556f Satz 1 gilt nur für die einzelne Wohnung. Unter einer Wohnung wird "ein selbstständiger, räumlich und wirtschaftlich abgegrenzter Bereich, der eine eigenständige Haushaltsführung ermöglicht" verstanden (BGH, Urteil v. 18.2.2015, VIII ZR 127/14, NZM 2015, 452). Zudem muss es sich um einen Neubau handeln (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, §... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Satz 2: Umfassend modernisierte Wohnung

Rz. 4 Bei den in § 556e genannten Modernisierungsmaßnahmen handelt es sich ausschließlich um die in § 555b aufgeführten Maßnahmen. Eine derartige Modernisierung ist umfassend i. S. d. § 556f Satz 2 BGB, wenn sie einen Umfang aufweist, der eine Gleichstellung mit einem Neubau gerechtfertigt erscheinen lässt. Dies ist dann der Fall, wenn die Modernisierung einerseits im Hinbli... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.3 Teilmärkte

Rz. 39 Diese Begriffsnutzung hat sich zu § 5 WiStG eingebürgert. Danach kommt es auf die Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen an. Es wird auf entsprechende Teilmärkte nach objektiven Vergleichbarkeitskriterien abgestellt. Personenbezogene Teilmärkte (Studentenwohnungen, Wohngemeinschaften, Ausländerwohnungen) bleiben unberücksichtigt (vgl. Beuermann, a... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.1 Anwendungsbereich

Rz. 50 Die Kappungsgrenze gilt nur für Mieterhöhungen nach § 558. Daraus ergibt sich im Umkehrschluss, dass Mietvereinbarungen bei Neuvermietungen nicht erfasst werden. Der Gesetzgeber hat im BGB eine entsprechende gesetzliche Regelung (vgl. für die Vergangenheit z. B. § 3 GVW-Berlin und Art. 2 § 2 MÜG für den Übergang von der Preisgebundenheit zur Miete nach MHG) nicht gesc... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.1 Anwendungsbereich

Rz. 1 Achtung Wohnraummiete Die Vorschriften der §§ 556d ff. gelten nur für den Bereich der Wohnraummiete. Auf Gewerbemietverhältnisse finden die Vorschriften keine Anwendung (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 556d Rn. 18). Auf Mischmietverhältnisse sind die Vorschriften der §§ 556d ff. anwendbar, wenn die Wohnraumnutzung nach den vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parte... mehr

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Theoretische Grundlagen der... / 5.2.2 Energiekennzahlen und Klassifizierung von Gebäuden

Der Energieausweis enthält die spezifischen Energiekennzahlen des Gebäudes für Endenergie und Primärenergie (zu den Definitionen siehe Kap. B.1.1) in kWh/m2/a. Der Wert für Endenergie ist ausschlaggebend für die Zuordnung von Gebäuden zu den Energieeffizienzklassen. Diese bewegen sich auf einer Skala von A+ bis H, zudem erfolgt die Einteilung in ein Farbschema von grün bis r... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2 Wohnmerkmale

Rz. 17 Art Mit dem Wohnwertmerkmal "Art" ist insbesondere die Struktur des Hauses und der Wohnung erfasst (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 558 BGB Rn. 51). Zur Struktur gehört insbesondere die Frage, ob die Wohnung in einem Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus liegt; ebenfalls spielen Merkmale der Baustruktur, wie Mehrfamilienfachwerkhaus, Stadtvilla, Plattenbau (Both in Herrle... mehr

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Bestandsaufnahme – Der erst... / 1.3 Quantifizierung des Wohngebäudebestands

Im Jahr 2022 umfasste der Wohngebäudebestand in Deutschland etwa 19,5 Mio. Gebäude. Von diesen Gebäuden entfallen etwa 13 Mio. auf Einfamilienhäuser, 3,2 Mio. auf Zweifamilienhäuser und 3,3 Mio. auf Mehrfamilienhäuser. Abbildung 16 zeigt die Verteilung des Wohngebäudebestands in Deutschland nach Größenklassen. Abb. 16: Wohngebäudebestand nach Größenklassen; Quelle: Destatis 2... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.5.2 Regelherstellungskosten des Gebäudes

Rz. 547 Nach § 190 Abs. 1 S. 1 BewG ist bei der Ermittlung des Gebäudesachwerts von den Regelherstellungskosten des Gebäudes auszugehen. Dies sind die durchschnittlichen Herstellungskosten je Flächeneinheit.[1] Dass die Ermittlung des Gebäudesachwerts nicht auf der Grundlage tatsächlicher, sondern gewöhnlicher Herstellungskosten erfolgt, trägt dem Umstand Rechnung, dass ein ... mehr