Fachbeiträge & Kommentare zu Neubau

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.20 § 7h EStG (Erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen)

• 2019 Immobilieninvestitionen in Sanierungsgebieten/Gesetzlich verankertes Steuersparmodell/§ 7h EStG/§ 10f EStG Bei Vorliegen der Voraussetzungen für in Sanierungsgebieten belegenen Bestandsimmobilien können Sonderabschreibungen nach § 7h bzw. 10f EStG geltend gemacht werden. Nicht begünstigt sind Aufwendungen, die zu einem bautechnischen Neubau führen. Gleiches gilt für Au...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.25 § 10d EStG (Verlustabzug)

• 2019 Finale Auslandsverluste/§ 10d EStG Aus dem Urteil des EuGH v. 17.12.2015 (EuGH, Urteil v. 17.12.2015, C-388/14, BFH/NV 2016 S. 365) wurde abgeleitet, dass der EuGH seine Rechtsprechung zur finalen Verlustberücksichtigung bei EU-Betriebsstätten durch den Ansässigkeitsstaat des Stammhauses aufgegeben hat. Dem hat sich der BFH mit Urteil v. 22.2.2017 (BFH, Urteil v. 22.2....mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.3 § 2b UStG (Juristische Personen des öffentlichen Rechts)

• 2019 Vereinbarkeit mit Europarecht/§ 2b UStG/Art. 13 MwStSystRL Fraglich ist, ob § 2b UStG mit dem Unionsrecht, also der Regelung in Art. 13 MwStSystRL, vereinbar ist. Dies dürfte zu verneinen sein. Zum einen übernimmt § 2b UStG nicht den gemeinschaftsrechtlichen Begriff "sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts". Danach können auch juristische Personen des Privatrech...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.18 § 7b EStG (Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau)

• 2019 Mietwohnungsneubau/ Zweifelsfragen/Gestaltungsüberlegungen/§ 7b EStG Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG kann neben anderen Fördermaßnahmen in Anspruch genommen werden. Es muss zusätzlich und erstmalig eine Wohnung geschaffen werden. Die Verlegung einer Wohnung oder die Erweiterung der Wohnfläche reichen nicht aus. Anders ist dies bei der erstmaligen Schaffung einer ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.1 Anwendungsbereich

Rz. 1 Achtung Wohnraummiete Die Vorschriften der §§ 556d ff. gelten nur für den Bereich der Wohnraummiete. Auf Gewerbemietverhältnisse finden die Vorschriften keine Anwendung (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 556d Rn. 18). Auf Mischmietverhältnisse sind die Vorschriften der §§ 556d ff. anwendbar, wenn die Wohnraumnutzung nach den vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parte...mehr

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HeizKV: Auswirkungen der Wä... / 2.2.2 Bestandsbauten und Neubauten in Baulücken

Für Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken gelten längere Fristen. Die Pflichten nach § 71 Abs. 1 GEG gelten erst einen Monat nach Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung (§ 71 Abs. 8 GEG). Sind die durch das neue WPG vorgesehenen Fristen für die Wärmeplanung abgelaufen, ohne dass eine Gemeinde eine Wärmeplanung vorgelegt hat, wird diese Gemeinde so behandelt, als läge ei...mehr

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HeizKV: Auswirkungen der Wä... / 2.2.1 Neubauten in Neubaugebieten

Es sind künftig in Neubauten und in Gebäuden, für die ab dem 1.1.2024 ein Bauantrag gestellt wird, nur noch solche Heizungen erlaubt, die mindestens 65 % erneuerbare Energie nutzen (§ 71 Abs. 1 GEG), sog. 65%-EE-Pflicht. Diese Vorgaben gelten auch für Heizungsanlagen, die in ein Gebäudenetz einspeisen (§ 71 Abs. 1 Satz 2 GEG). Es besteht die Möglichkeit, unvermeidbare Abwärm...mehr

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HeizKV: Auswirkungen der Wä... / 2.1.1 Anforderungsniveau

Der von der EU geforderte Niedrigstenergiegebäude-Standard (= Fast-Nullenergiehaus) wurde für Neubauten ab 2021 eingeführt. Seit 1.1.2024 darf der Jahresprimärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung das 0,55fache des auf die Gebäudenutzfläche bezogenen Wertes des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes, das die gleiche Geometrie, Gebäud...mehr

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HeizKV: Auswirkungen der Wä... / 2.1.4 Solarstrom

Bei der Erfüllung der energetischen Standards für Neubauten wird die Anrechnung von gebäudenah erzeugtem Solarstrom erleichtert. Der maximal anrechenbare Anteil bestimmt sich nun aus der Gegenüberstellung des monatlichen Ertrags der Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien mit dem Strombedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Kühlung und Hilfsenergie...mehr

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HeizKV: Auswirkungen der Wä... / 2 Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das GEG macht Vorgaben zur energetischen Sanierung sowie zu energetischen Anforderungen an Bestandsgebäude und Neubauten. Es hat das Ziel, den Energieverbrauch in Gebäuden zu reduzieren. Gleichzeitig soll durch das Gesetz die Nutzung erneuerbarer Energien zur Produktion von Wärme, Kälte und Strom unterstützt werden. GEG 2020 Mit dem am 1.11.2020 in Kraft getretenen "Gesetz zur...mehr

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HeizKV: Auswirkungen der Wä... / 2.6 Innovationsklausel

Geändert wurde die sog. Innovationsklausel. Sie galt ursprünglich vorerst bis Ende 2023 und wurde nun bis Ende 2025 verlängert. Sie ermöglicht im Hinblick auf 2 Punkte innovative Lösungen: Liegt eine Befreiung der zuständigen Behörde vor, können Immobilieneigentümer nachweisen, dass sie die Anforderungen des Gesetzes einhalten, indem sie den zulässigen Jahresprimärenergiebed...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 85. Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms (FKPG) vom 23.06.1993, BGBl I 93, 944. Verwaltungsanweisung: BMF-Schreiben vom 20.07.1993, BStBl I 93, 559.

Rn. 105 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz lautet im vollen Wortlaut: Zitat "Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den Neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte" und ändert ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Errichtung einer Wohnung; Wohnungsbegriff

Rn. 95 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Die Steuerbefreiung setzt die Errichtung einer neuen vollständigen – bisher noch nicht vorhandenen – Wohnung auf zum BV gehörenden Grund u Boden voraus. Der Begriff der Wohnung ist dem Bewertungsrecht zu entnehmen. Zum Begriff der Wohnung s Rn 78. Rn. 96 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Umbauten, Ausbauten, Aufstockungen u andere Wohnflächenerweite...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 98. Gesetz zur Neuregelung der steuerrechtlichen Wohnungseigentumsförderung vom 15.12.1995 BStBl I 1995, 775

Rn. 118 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das neue Gesetz, das 15 Artikel umfaßt, ist durch den Bundestag am 27.10.1995 und durch den Bundesrat am 24.11.1995 verabschiedet worden. Das Eigenheimzulagengesetz (EigZulG) ist in Art. 1 geregelt und umfaßt 19 Paragraphen. Art. 2 ändert die Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 AO, Art. 3 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Feststellung der Tierbestände

Rn. 22 Stand: EL 126 – ET: 02/2018 Bei der Feststellung der Tierbestände ist von den regelmäßig u nachhaltig im Wj erzeugten (aus Vereinfachungsgründen stellt die FinVerw auf die verkauften bzw verbrauchten Tiere ab) u den im Durchschnitt des Wj gehaltenen Tieren auszugehen, wobei als erzeugt diejenigen Tiere gelten, deren Zugehörigkeit zum Betrieb sich auf eine Mastperiode o...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Schlagartiger Strukturwandel

Rn. 141b Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Beruht das Überschreiten der maßgeblichen Abgrenzungskriterien auf einem nach außen hin objektiv erkennbaren Entschluss des Landwirts, bislang (noch) der Landwirtschaft zugerechnete Betätigungen erheblich auszuweiten, ist schon in der ersten Maßnahme, die der Umsetzung dieses Entschlusses dient, eine gewerbliche Betätigung zu sehen (BFH v ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hiller, Ferien auf dem Bauernhof, Inf 1987, 411. Verwaltungsanweisungen: OFD Nbg v 16.01.1985, S 2230–28/St 22 (Einkommensteuerliche Behandlung der Einkünfte aus der Vermietung von Zimmern an Feriengäste durch Land- und Forstwirte); BayLfSt v 23.01.2019, S 2230.1.1–16/2 St 32 (Einkommensteuerliche Behandlung der Einkünfte aus der Vermietung von Zimmern an Feriengäste durch Land...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 82. Gesetz zur Förderung von Investitionen und Schaffung von Arbeitsplätzen im Beitrittsgebiet sowie zur Änderung steuerrechtlicher und anderer Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1991 – StÄndG 1991), BGBl I 90, 1322

Rn. 102 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Am 15.06.1991 wurde die erforderliche Einigung im Vermittlungsausschuß erzielt. Danach sind im EStG folgende Änderungen vorgesehenmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 73. Gesetz zur stl Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 (WoBauFG) vom 22.12.1989, BGBl I, 2408

Rn. 85 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das WoBauFG verbindet zwei ursprünglich unabhängig voneinander eingebrachte Gesetzesentwürfe, nämlichmehr

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Außergewöhnliche Abnutzung / 4 Zeitpunkt des Abzugs

Die AfaA ist grundsätzlich in dem Jahr vorzunehmen, in dem der Schaden eintritt, bei einem Brand- oder Wasserschaden also im Jahr des Ereignisses. Lediglich bei Schäden, die nicht sofort erkennbar sind, lässt die Rechtsprechung zu, dass der Eigentümer die AfaA erst in dem Jahr vornimmt, in dem der Schaden entdeckt wird.[1] Liegt in diesen Fällen für das Jahr des Schadenseint...mehr

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Außergewöhnliche Abnutzung / 3 Beseitigung der Schäden

Das Gesetz verlangt, dass eine AfaA wieder rückgängig gemacht wird, wenn die Gründe in einem späteren Wirtschaftsjahr entfallen. Dazu ist im Zweifel der Buchwert des Wirtschaftsguts, gewinnerhöhend um den Betrag der früheren AfaA, aufzustocken – sog. Zuschreibung. Insbesondere bei der Reparatur eines materiellen Wirtschaftsguts erwachsen dem Steuerpflichtigen hieraus im Ergeb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.2.3 Beschränkungen bei vollem Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers

Rz. 539h1 Umstritten war, ob die Mindestbemessungsgrundlage auch dann zur Anwendung kommt, wenn die Leistung von einem Unternehmer an eine nahestehende Person ausgeführt wird, die selbst Unternehmer ist und zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Während der BFH[1] die Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage in diesen Fällen 2008 noch grundsätzlich bejaht hatte, ist er zumindest...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.5.2 Regelherstellungskosten des Gebäudes

Rz. 547 Nach § 190 Abs. 1 S. 1 BewG ist bei der Ermittlung des Gebäudesachwerts von den Regelherstellungskosten des Gebäudes auszugehen. Dies sind die durchschnittlichen Herstellungskosten je Flächeneinheit.[1] Dass die Ermittlung des Gebäudesachwerts nicht auf der Grundlage tatsächlicher, sondern gewöhnlicher Herstellungskosten erfolgt, trägt dem Umstand Rechnung, dass ein ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.5 Einzelne Hinzurechnungen

Rz. 352 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BewG sind dem Ausgangswert hinzuzurechnen: a) Investitionsabzugsbeträge, Sonderabschreibungen oder erhöhte Absetzungen, Bewertungsabschläge, Zuführungen zu steuerfreien Rücklagen sowie Teilwertabschreibungen Die Hinzurechnungsregelung beruht auf der Überlegung, dass sich die Bewertung nach dem künftigen ausschüttungsfähigen Ertrag, d. h. na...mehr

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Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.1 Heizungseinbau in Neubauten

Neu zu errichtende Gebäude sind als Niedrigstenergiegebäude zu errichten (§ 10 GEG). Ein Niedrigstenergiegebäude ist ein Gebäude, das eine sehr gute Gesamtenergieeffizienz aufweist und dessen Energiebedarf sehr gering ist und, soweit möglich, zu einem wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden soll (§ 3 Abs. 1 Nr. 25 GEG). Im Hinblick auf die eing...mehr

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Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 1 Historie Gebäudeenergiegesetz 2020/2023/2024

GEG 2020 Das im November 2020 in Kraft getretene Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden, kurz "Gebäudeenergiegesetz" (GEG), setzt den gesetzlichen Rahmen für Neubauten und Sanierungen im Hinblick auf den sparsamen Einsatz von Energie in Gebäuden und auf die Nutzung erneuerbarer Energien. Es ersetzt die...mehr

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Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2 Heizungen nach der GEG-Reform 2024

Generell sind alle Neubauten und Gebäude, die saniert werden, von den Anforderungen der GEG-Reform betroffen. Ausgenommen sind lediglich Gebäude mit geringem Energiebedarf sowie historische Bauten, wie etwa Denkmäler oder Kirchen. Für Hausbesitzer bedeutet dies, dass sie bei einem Neubau oder einer Sanierung zwingend die energetischen Anforderungen des GEG erfüllen müssen. Im...mehr

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Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / Zusammenfassung

Überblick Am 1.1.2024 ist das neue Gebäudeenergiegesetz, weit verbreitet Heizungsgesetz genannt, in Kraft getreten.[1] Im Kern sieht das neue GEG vor, dass jede neu eingebaute Heizung zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss (65 %-EE-Pflicht). Das gilt zunächst für Neubauten in einem Neubaugebiet. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebiete...mehr

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Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.2.2 Neue Heizungsanlage (65 %-EE-Vorgabe)

Eine Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme in einem Gebäude darf seit dem 1.1.2024 nur eingebaut oder aufgestellt werden, wenn sie mindestens 65 % der mit der Anlage bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugt. Hinweis Kein Austausch bis zur Havarie Unmittelbar gilt diese 65 %-EE-Vorgabe aber nur für Neubauten, die innerhalb von N...mehr

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Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.2.3.1 Kommunale Wärmeplanung

Bis zum Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung regelt § 71 Abs. 8 und 9 GEG Übergangsfristen für Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken. Liegt das Gebäude in einem Gemeindegebiet, das am 1.1.2024 mehr als 100.000 gemeldete Einwohner hat, kann bis zum Ablauf des 30.60.2026 eine Heizungsanlage ausgetauscht und eine andere Heizungsanlage eingebaut oder aufgestellt und betri...mehr

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Heizen, kühlen und lüften m... / 5.2.5.3 Heizlastberechnung

Die Heizlastberechnung ist ein Verfahren im Bereich der Gebäudetechnik, das dazu dient, den Wärmebedarf eines Gebäudes oder einzelner Räume genau zu ermitteln. Ziel ist es, die optimale Größe und Leistungsfähigkeit der Heizungsanlage für ein Gebäude zu bestimmen, um so eine effiziente und bedarfsgerechte Beheizung sicherzustellen. Die Berechnung berücksichtigt eine Vielzahl ...mehr

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Möglichkeiten energetischer... / 1.3.1.2 Bedarfsorientierter Energieausweis

Der bedarfsorientierte Energieausweis spiegelt genau die Energiemenge wider, die die Immobilie beim Betrieb bei Normtemperaturen hat. Erfasst werden hier sehr detailliert die Gebäudehülle mit Keller, Fassade und Dach, Fenster und Türen, die Wärmeerzeugung und die Verteilung sowie das Brauchwasser. Notwendige Unterlagen Hierfür werden folgende Unterlagen und Informationen benötigt:...mehr

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Steuerrechtliche Möglichkei... / 3.6.1 Photovoltaikanlagen

Ist die Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Gebäudes aufgesetzt, wird diese regelmäßig als Betriebsvorrichtung angesehen. Hierbei handelt es sich um eine auf einer Trägerkonstruktion montierte Photovoltaikanlage. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt 20 Jahre. Wird die Photovoltaikanlage in das Dach integriert, zählen die Aufwendungen für die Anschaffung und Install...mehr

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Möglichkeiten energetischer... / 1.3.2 Energieeffizienzklassen

Mithilfe der Energieeffizienzklassen kann der Energieverbrauch und die Energieeffizienz eines Gebäudes eingeschätzt werden. Sie ermöglichen die Beurteilung des energetischen Zustands eines Gebäudes und damit den Vergleich mit anderen Gebäuden. Festgelegt sind die Werte der Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden in der Anlage 10 zum GEG. Energieeffizienzklassen von Wohngebäu...mehr

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Möglichkeiten energetischer... / 3.5 Lüftung

Eine gute Dämmung ist nur die halbe Miete. Wird die Gebäudehülle dichter, entsteht ein höherer Bedarf an gezielter Lüftung. Man könnte sagen: Die Dämmung hält die Wärme drinnen, aber auch die verbrauchte Luft. Wenn durch die Fenster gelüftet wird, entweicht ein Großteil der mühsam erzeugten Wärme ungenutzt. Das ist weder effizient noch ökologisch sinnvoll. Lüftungsanlage mit ...mehr

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Steuerrechtliche Möglichkei... / 1.3 Neue Wohnung

Mit der Sonderabschreibung des § 7b EStG werden nur neue Wohnungen gefördert. Der Gesetzgeber spricht immer dann von einer "neuen Wohnung", wenn der Wohnraum bisher nicht vorhanden war. Das bedeutet also nicht, dass das Gebäude noch nicht vorhanden sein durfte – ein kleiner, aber wichtiger Unterschied. Bei folgenden Maßnahmen entsteht i. S. d. § 7b EStG neuer Wohnraum:[1] Dur...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Heizen, kühlen und lüften m... / 4 Was ist der U-Wert?

Der U-Wert, auch Wärmedurchgangskoeffizient genannt, ist eine Kennzahl zur Beschreibung des Wärmeverlusts eines Bauteils. Er gibt an, wie viel Wärmeenergie durch ein Bauteil hindurchgeht, wenn zwischen den beiden Seiten des Bauteils eine Temperaturdifferenz von einem Grad Celsius besteht. Die Einheit des U-Werts ist W/(m2 x K), also Watt pro Quadratmeter und Grad Kelvin. Der ...mehr

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Heizen, kühlen und lüften m... / 5.2.2.8 Pelletheizung

Eine Pelletheizung nutzt gepresste Holzpellets als Brennstoff zur Wärmeerzeugung, was sie zu einer umweltfreundlichen und nachhaltigen Heizoption macht. Holzpellets werden aus Sägemehl oder anderen Holzresten hergestellt, die bei der Holzverarbeitung anfallen. Dies macht sie zu einem erneuerbaren Energieträger, dessen Nutzung die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduzi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Heizen, kühlen und lüften m... / 5.2.1.2 Sammelheizung

Sammelheizungen, auch Zentralheizungen genannt, zeichnen sich durch eine zentrale Wärmeerzeugung aus, von der aus die Wärme über ein System von Rohrleitungen und Heizkörpern oder Fußbodenheizungen in die verschiedenen Räume eines Gebäudes oder mehrerer Gebäudeeinheiten verteilt wird. Diese Art der Heizung ermöglicht eine effiziente und einheitliche Wärmeversorgung für ganze ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Heizen, kühlen und lüften m... / 5.2.2.2 Brennstoffzellenheizung

Eine Brennstoffzellenheizung erzeugt ebenfalls Strom und Wärme gleichzeitig und fällt ebenfalls unter die Rubrik Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Sie ist besonders effizient und umweltfreundlich, da sie im Vergleich zu herkömmlichen Verbrennungsprozessen einen höheren Gesamtwirkungsgrad aufweist und niedrigere Emissionen produziert. Als Energieträger wird in Brennstoffzellenheizun...mehr

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Heizen, kühlen und lüften m... / 5.2.2.11 Wärmepumpe

Mit Wärmepumpen können Gebäude beheizt und gekühlt werden. Sie nutzen die vorhandene Wärme aus der Umgebung – Luft, Wasser oder Erde – und wandeln diese in nutzbare Energie für Heizzwecke oder zur Warmwasserbereitung um. Der Hauptvorteil von Wärmepumpen liegt in ihrer Effizienz und Umweltfreundlichkeit, da sie mehr Wärmeenergie liefern, als elektrische Energie für ihren Betr...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Heizen, kühlen und lüften m... / 2.7 Kälte aus erneuerbaren Energien

Kälte aus erneuerbaren Energien bezieht sich auf die Nutzung nachhaltiger Energiequellen zur Bereitstellung von Kühlung oder Klimatisierung. Diese Technik nutzt häufig Solarenergie, Biomasse, Geothermie oder die Umgebungswärme, um über verschiedene Prozesse wie Absorptionskältemaschinen, Adsorptionskältemaschinen oder solarbetriebene Kühlsysteme Kälte zu erzeugen. Die Techno...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Möglichkeiten energetischer... / 3.4.1 Heizleistung

Die exakte Berechnung der Heizleistung eines Gebäudes stellt eine zentrale Voraussetzung für die effiziente und sparsame Beheizung der Räumlichkeiten dar. Es ist absolut erforderlich, dass die Heizanlage in der Lage ist, Wärmeverluste durch die Gebäudehülle selbst an kältesten Tagen vollständig zu kompensieren. Dies garantiert nicht nur angenehme Raumtemperaturen, sondern au...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Heizen, kühlen und lüften m... / 2.2 Umweltwärme

Umweltwärme bezeichnet die Nutzung von Wärmeenergie aus der Umgebung, wie der Luft, dem Erdreich oder dem Grundwasser zur Beheizung und Warmwasserversorgung von Gebäuden. Diese Energie wird typischerweise mittels Wärmepumpen genutzt, die die vorhandene Wärme auf ein höheres Temperaturniveau bringen, um sie effektiv für Heizzwecke oder zur Warmwasserbereitung zu verwenden. Wä...mehr

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Energieausweis (GEG) / 3.1 Neubau

Wird ein Energiebedarfsausweis für ein zu errichtendes Gebäude auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs ausgestellt, sind die Ergebnisse der nach den §§ 15 und 16 GEG oder nach den §§ 18 und 19 GEG erforderlichen Berechnungen zugrunde zu legen. Der Anwendungsbereich der §§ 15 und 16 GEG ist für Wohngebäude eröffnet. § 15 GEG enthält insoweit Vorgaben bezüglich des Ge...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energieausweis (GEG) / 6.2 Zusätzliche Angaben im Energiebedarfsausweis

Nach § 85 Abs. 2 GEG muss ein Bedarfsausweis zusätzlich mindestens folgende Angaben enthalten: Im Fall des Neubau eines Wohn- oder Nichtwohngebäudes das Ergebnisse der nach § 81 Abs. 1 Satz 1 GEG erforderlichen Berechnungen, einschließlich der Anforderungswerte, oder im Fall des § 81 Abs. 1 Satz 2 GEG die in der Bekanntmachung nach § 31 Abs. 2 GEG genannten Kennwerte und nach...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Vom leeren Metropol-Büro zur Mietwohnung

11.300 Mietwohnungen statt leerstehender Büros: Dieses Umbaupotenzial sieht der Immobilienspezialist JLL in den 7 Metropolen Berlin, Düsseldorf, Frankfurt a. M., Hamburg, Köln, München und Stuttgart. Bis 2025 könnte sich diese Zahl durch steigende Büroleerstände auf 20.000 Wohnungen erhöhen. Wie aktualisierte Berechnungen von Jones Lang LaSalle (JLL) zeigen, stehen in den Big...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.4.2.1 Ausnahmen von der Nachweispflicht

Der Nachweis ist nach § 71o Abs. 1 Satz 2 GEG dann nicht erforderlich, wenn das Gebäude nach 1996 errichtet worden ist, wobei es auf den Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung ankommt,[1] oder mindestens nach den Vorgaben der Wärmeschutzverordnung vom 16.8.1994[2] in der bis zum Ablauf des 31.1.2002 geltenden Fassung erbaut worden ist oder der Gebäudeeigentümer nachweist, ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 2.3 Bußgeld bis 50.000 EUR

Mit einem Bußgeld bis zu 50.000 EUR sind nachfolgende Gesetzesverstöße bewehrt:mehr

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Beheizungsvarianten nach GE... / 8.3 Prüfung durch Bundesnetzagentur

Der Fahrplan muss nach § 71k Abs. 3 GEG seitens der Bundesnetzagentur geprüft und genehmigt werden. Wird der Fahrplan genehmigt, wird die Genehmigung veröffentlicht. Wie im Fall der Wärmeplanung nach dem WPG, dürfte die Veröffentlichung über das Internet erfolgen, und zwar über den Internet-Auftritt der Bundesnetzagentur. Bundesnetzagentur versagt Genehmigung Kommt die Bundesn...mehr