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Wärmesektor und Energiewende / 2 Politische Ziele

Joachim Gutmann
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Energiewende bedeutet daher in jedem Fall auch Wärmewende – und die ist überfällig. Die Dekarbonisierung im Wärmebereich ist Voraussetzung für das Gelingen der Energiewende als Ganzes. Darum ist es wichtig, sich bei der Energiewende neben dem Stromsektor im gleichen Ausmaß auch auf eine Wärmewende zu konzentrieren.

Gebäude haben einen wesentlichen Anteil am Gesamtenergiebedarf und an den Treibhausgasemissionen in Deutschland. Den Energiebedarf von Gebäuden zu verringern, ist darum seit jeher ein Schwerpunkt deutscher Klimaschutzpolitik.

Der Betrieb der Gebäude verursacht in Deutschland etwa 35 % des Endenergieverbrauchs und etwa 30 % der CO2-Emissionen. Der Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung gibt auch für den Gebäudesektor ein Klimaschutzziel vor: Dieser Sektor soll im Jahr 2030 nur noch 70 bis 72 Millionen Tonnen CO2 ausstoßen.

Trotz der politisch angestrebten Klimaneutralität und der relativ hohen Anteile erneuerbarer Energien im Neubau, veränderte sich aber die Heizungsstruktur im Wohnungsbestand mit etwa 0,2 bis 0,3 % jährlich nur sehr langsam – gerade im Vergleich zum restlichen Europa (siehe unten Abb. 7). Erst in den letzten Jahren war die Emissionsentwicklung im Gebäudesektor deutlich rückläufig: Der Sektor hat 2023 die Emissionen im Jahresvergleich um rund 8,3 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente (7,5 %) auf rund 102 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente reduziert. Die im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) festgelegte Jahresemissionsmenge für den Sektor wurde aber um ca. 1,2 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente überschritten.

Gesetzliche Regelungen

Im November 2020 ist das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) in Kraft getreten. Es führte das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen und löste diese ab.

Das GEG 2020 sah vor, dass Ölheizkessel ab 2026 grundsätzlich nicht mehr eingebaut werden dürfen. Zudem gab es eine Austauschprämie in Höhe von bis zu 45 %, wenn ein klimaschonendes Modell angeschafft wird. In den bestehenden Förderprogrammen zum energieeffizienten Bauen und Sanieren sowie den Beratungsprogrammen wurden die Fördersätze deutlich auf bis zu 40 % (statt 27,5 %) beziehungsweise 80 % (statt 60 %) erhöht.

Um die Energiewende zu beschleunigen, wurde 2021 durch das Gesetz für den Handel mit Treibhausgasemissionen (TEHG) in Deutschland ein nationaler Emissionshandel eingeführt. Dieser verteuerte den Verbrauch von fossilen Heizstoffen. Für den Ausstoß von Treibhausgasen beim Heizen wurde ein CO2-Preis von 25 EUR pro Tonne emittiertem CO2 festgesetzt. Bis 2025 soll dieser Preis schrittweise auf 55 EUR ansteigen.

 
Hinweis

Europäischer Emissionshandel

Um die ambitionierten EU-Klimaziele bis 2030 und Klimaneutralität in Europa bis 2050 zu erreichen, hat die EU den im Jahr 2005 erstmals eingeführten Emissionshandel erneuert. Die neuen EU-Richtlinien zum europäischen Emissionshandel sind im Juni 2023 in Kraft getreten. Sie sind Teil des Fit-for-55-Programms. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Reform des EU-Emissionshandels nun in nationales Recht umsetzen. Mit der Anpassung des Gesetzes für den Handel mit Treibhausgasemissionen setzt die Bundesregierung die neuen EU-Regelungen in deutsches Recht um. Das Kabinett hat den Gesetzentwurf dazu im Oktober 2024 auf den Weg gebracht. Künftig werden damit für etwa 85 % aller CO2-Emissionen Zertifikate benötigt. Gleichzeitig wird die Anzahl von Zertifikaten immer weiter reduziert, so dass immer weniger klimaschädliche Gase ausgestoßen werden dürfen.

Ab 2027 wird der Emissionshandel in ganz Europa auch auf Gebäude ausgeweitet. Dort werden die Preise ab 45 EUR pro Zertifikat abgefedert und der Preis damit gedämpft.

Die Ampel-Koalition hatte bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, dass schon ab dem Jahr 2025 jede neu eingebaute Heizung auf Basis von 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Nach eher kosmetischen Änderungen des GEG, die zum 1.1.2023 in Kraft traten, wurde vor dem Hintergrund des russischen Angriffs auf die Ukraine und der dadurch ausgelösten Gaskrise die EE-65 %-Regelung durch eine Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorgezogen. Damit soll die für den Klimaschutz erforderliche Wärmewende schneller vorangebracht werden. Im Herbst 2023 wurde ergänzend das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) beschlossen. Dieses sieht vor, dass der Endenergieverbrauch gegenüber dem Wert des Jahres 2008 bis 2030 um etwa 26,5 % (1.867 TWh) und bis 2045 um 45 % (1.400 TWh) sinken soll (siehe auch Abb. 2).

 
Hinweis

GEG 2024

Im Mai 2023 wurde der Gesetzentwurf zur "Änderung des Gebäudeenergiegesetzes" vorgelegt und nach heftiger Kritik im Juni von der Regierungskoalition durch sogenannte "Leitplanken" ergänzt. Beide wurden am 15.6.2023 in 1. Lesung im Deutschen Bundestag beraten und danach an den Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen. Dem Ausschuss wurde zusätzlich eine 95-seitige "F...

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