Fachbeiträge & Kommentare zu Mitverschulden

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Mehrheit von Schädigern.

Rn 42 Bei einer Mehrheit von Schädigern hat der Geschädigte idR Ersatzansprüche gg jeden von ihnen. Der Umfang dieser Ansprüche wird zweifelhaft, wenn den Geschädigten eine zu verantwortende Mitwirkung trifft, deren Abwägung gg die Mitwirkung der Schädiger zu verschiedenen Ergebnissen führt. Rn 43 Sind die Schädiger Mittäter, Anstifter oder Gehilfen einer unerlaubten Handlung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 §§ 618 III, 62 III HGB verweisen auf § 846. Direkt (also ohne § 846) gilt § 254, soweit den nach §§ 844 f anspruchsberechtigten Dritten ein Eigenverschulden (etwa an der Ausweitung des Schadens) trifft: der Anspruch kann sich, wenn § 846 ebenfalls einschlägig ist, um beide Mitverschuldensbeiträge mindern (Köln NJW-RR 92, 424 [BGH 02.12.1991 - II ZR 274/90]). Zweifelhaft...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Schaden.

Rn 6 Dem Mündel muss durch die Pflichtverletzung ein Schaden entstanden sein. Es gelten die §§ 249 ff. Schädigt das Mündel aufgrund einer Pflichtverletzung des Vormunds einen Dritten, so steht ihm ein Freistellungsanspruch gg den Vormund zu. Ein Mitverschulden des Mündels führt zur Kürzung des Ersatzanspruchs (§ 254).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Schaden.

Rn 4 Dem Betreuten muss durch die Pflichtverletzung ein Schaden entstanden sein. Es gelten die §§ 249 ff. Schädigt der Betreute aufgrund einer Pflichtverletzung des Betreuers einen Dritten, so steht ihm ein Freistellungsanspruch gg den Betreuer zu. Ein Mitverschulden des Betreuten führt zur Kürzung des Ersatzanspruchs (§ 254). Resultiert aus der Pflichtverletzung des Betreue...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Außenverhältnis.

Rn 4 Im Außenverhältnis haften die Schädiger gem § 840 I als Gesamtschuldner iSd §§ 421 ff, dh der Gläubiger kann von jedem Ersatz des gesamten Schadens verlangen, aber insgesamt nur einmal. Probleme ergeben sich bei Haftungsprivilegierungen einzelner Schuldner sowie bei Mitverschulden des Geschädigten. 1. Haftungsprivilegierungen. Rn 5 Bei Haftungsprivilegierungen im Außenver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsfolgen.

Rn 3 Ein Verstoß gg die Mitwirkungsobliegenheit kann im Schadensfalle als Mitverschulden nach § 254 gewertet werden (Erman/Rehborn/Gescher Rz 3).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / dd) Abgasproblematik.

Rn 24 Im Zusammenhang mit der Abgasproblematik lässt sich argumentieren, dass in der fehlenden Aufklärung über eine unzulässige Abschaltvorrichtung ein grob leichtfertiges, gewissenloses Verhalten des Herstellers liegen kann (dazu ausf Schaub NJW 20, 1028, 1028 f mwN). Nachdem die Annahme von Sittenwidrigkeit jedenfalls in den ›klassischen‹ Diesel-Fällen nicht mehr infrage g...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / III. Schmerzensgeld

Rz. 82 Ist der Mandant bei dem Verkehrsunfall verletzt worden, gehört zum Auftrag des Anwalts regelmäßig auch die Geltendmachung eines Schmerzensgeldes. Dies bringt bei der Bestimmung des Gegenstandswertes insofern Besonderheiten mit sich, als ein Schmerzensgeld im Klageverfahren ausnahmsweise nicht konkret bestimmt sein muss, sondern im Rahmen eines unbezifferten Antrags ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Haftungsmilderung für Arbeitnehmer.

Rn 23 Schädigt bei betriebsbezogenen Tätigkeiten der Arbeitnehmer den Arbeitgeber (s § 611 Rn 91 ff), haftet der Arbeitnehmer bei leichtester Fahrlässigkeit unter bestimmten Voraussetzungen (s Rn 24) nicht, während bei mittlerer, ausnw sogar bei grober Fahrlässigkeit eine Schadensteilung eintritt (vgl BAG NJW 90, 468, 469 f [BAG 12.10.1989 - 8 AZR 276/88] [Missverhältnis zwi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Regress des Vertreters gg den Vertretenen.

Rn 20 Besteht zwischen dem Vertreter und dem Vertretenen ein Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag oder ein ähnliches Rechtsverhältnis, so ist der Vertretene verpflichtet, den Vertreter zu informieren, wenn er den Mangel der Vertretungsmacht erkennt oder fahrlässig nicht erkennt. Versäumt er schuldhaft die Information, ist er dem Vertreter aus §§ 280, 241 II zum Schadensersatz...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 1. Auftrag

Rz. 5 Zunächst muss dem Anwalt der Auftrag für eine Beratung erteilt werden. Unter einer Beratung versteht man einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft. Ein Rat ist die Empfehlung des Anwalts, wie sich der Mandant in einer bestimmten tatsächlichen Situation verhalten soll. Rz. 6 Beispiel Fahrer F meldet sich telefonisch bei Anwalt A. Er hat gerade ein parken...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verschulden als Voraussetzung/Anwendung des § 254.

Rn 6 Die Anwendung des § 277 ist aufgrund des Regelungsgehalts des § 989 ausgeschlossen: Spätestens ab Eintritt der Rechtshängigkeit des Herausgabeverlangens muss der Besitzer – auch wenn er weiterhin ein Besitzrecht für sich beansprucht – davon ausgehen, die Sache herausgeben zu müssen. Deshalb greift ab diesem Zeitpunkt die unbeschränkte Verantwortlichkeit iS jeder Fahrläs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Sicherungsaufklärung.

Rn 214 Die Sicherungsaufklärung (therapeutische Aufklärung, Sicherheitsaufklärung) ist erforderlich, um die notwendige Mitwirkung des Patienten am Heilungsprozess (›compliance‹) zu gewährleisten (s dazu insb BGH NJW 05, 427, 428; BGHZ 162, 320, 323; 163, 209, 217 ff; NJW 09, 2820 Rz 8 ff; VersR 18, 1192 Rz 11, alle mwN; Frahm NJW 22, 2899, 2899 f; zur Abgrenzung zum Befunder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 231 BGB – Irrtümliche Selbsthilfe.

Gesetzestext Wer eine der in § 229 bezeichneten Handlungen in der irrigen Annahme vornimmt, dass die für den Ausschluss der Widerrechtlichkeit erforderlichen Voraussetzungen vorhanden seien, ist dem anderen Teil zum Schadensersatz verpflichtet, auch wenn der Irrtum nicht auf Fahrlässigkeit beruht. Rn 1 Das Selbsthilferecht stellt eine Durchbrechung des staatlichen Gewaltmono...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Haftung des Entleihers.

Rn 3 Haftungsmaßstab, auch für die Haftung nach § 278, ist § 276 I. Rn 4 Bei Überlassung eines Kfz durch den Händler zur Probefahrt oder für die Dauer einer Reparatur gelangt die Rspr zu einer Beschränkung der Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit entweder über einen stillschweigenden Haftungsausschluss (BGH NJW 79, 643; NJW 80, 1681 [BGH 18.12.1979 - VI ZR 52/78]) ode...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Haftungsbeschränkung.

Rn 2 Die summenmäßige Haftungsbeschränkung nach § 702 I ist von der Art der Sache und dem Beherbergungspreis (reiner Brutto-Übernachtungspreis, ohne Verpflegung: MüKo/Henssler § 702 Rz 3) abhängig. Ausgangsgröße ist eine Mindesthaftsumme von 600 EUR. Liegt der Tagespreis höher als 6 EUR, kann Ersatz für einen darüber hinausgehenden Schaden bis zum Hundertfachen des Tagesprei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Schadensersatzansprüche.

Rn 12 Der Dritte hat aus der zu seinen Gunsten bestehenden Schutzwirkung Schadensersatzansprüche gg den Schuldner. Dabei muss er sich nach dem Rechtsgedanken der §§ 334, 846 ein Mitverschulden des Gläubigers anrechnen lassen (BGHZ 127, 378, 385 mN als Grundsatz, nicht als ›unverrückbares Prinzip‹). Ausnahmen soll es insb aus der ›Natur des Deckungsverhältnisses‹ geben. So so...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) ›Weiterfresserschäden iwS‹.

Rn 47 ›Weiterfresserschäden iwS‹ traten in der Rspr erst später auf (BGHZ 117, 183; 138, 230; 146, 144) und werden vielfach nicht als eigenständige Fallgruppe behandelt (vgl aber Brüggemeier JZ 99, 99; Franzen JZ 99, 702 ff; Gsell Substanzverletzung und Herstellung 03, 8 ff u passim; Foerste FS v Westphalen 161, 173 ff), obwohl sie sich strukturell von ›Weiterfresserschäden ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Tatbestand.

Rn 2 Eine geduldete Überziehung auf einem laufenden Konto (§ 504 Rn 4) ist ein Allgemein-Verbraucherdarlehen auf (rahmen-)vertraglicher Grundlage (Frankf WM 15, 721, 722; Köln WM 99, 1003), das erst im Moment der Auszahlung zustande kommt (BTDrs 16/11643, 90). Sie unterscheidet sich vom eingeräumten Überziehungskredit dadurch, dass es an der vorherigen Vereinbarung eines Kre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Durch die Aufsichtspflichtverletzung verursachter Schaden eines Dritten.

Rn 17 Erfasst werden alle Schäden Dritter (einschließlich mittelbarer Verletzungen) ohne Beschränkung auf bestimmte Rechtsgüter. Nicht in Betracht kommt ein Schaden des Aufsichtsbedürftigen (BGHZ 73, 190, 194; NJW 96, 53; Fuchs NZV 98, 7, 9). Ebenfalls nicht anwendbar ist § 832 auf Schäden eines weiteren Aufsichtspflichtigen (Saarbr OLGR 07, 572, 573). Rn 18 Ein Mitverschulde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Beweislast.

Rn 18 Bei § 833 2 muss der Geschädigte beweisen, dass er durch ein vom Anspruchsgegner gehaltenes Tier eine Rechtsgutsverletzung erlitten hat. Will sich der Tierhalter exkulpieren, muss er beweisen, dass es sich bei diesem Tier um ein Haustier mit Nutztiereigenschaft iSd § 833 2 handelt (BGH NJW-RR 05, 1183, 1184 [BGH 03.05.2005 - VI ZR 238/04]) und dass er entweder bei der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kausalität.

Rn 35 Der Erklärende muss durch die Drohung zur Abgabe der Willenserklärung bestimmt worden sein. Ohne Drohung darf die Willenserklärung überhaupt nicht, nicht mit diesem Inhalt oder nicht zu dieser Zeit abgegeben worden sein (BGHZ 2, 299; BAG NZA 06, 841 Tz 19). Eine Abwägung der mit der Willenserklärung verbundenen Vor- und Nachteile schließt eine Anfechtbarkeit nicht aus,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Schadensverursachung lässt sich nicht ermitteln.

Rn 11 Zweite Voraussetzung ist die Unaufklärbarkeit der Schadensverursachung entweder im Hinblick auf den Verursacher (Urheberzweifel) oder die Anteile der einzelnen Beteiligten (Anteilszweifel). Einerseits muss mit Sicherheit feststehen, dass der Schaden durch mindestens einen Beteiligten verursacht wurde (BGHZ 25, 271, 274), andererseits darf kein Beteiligter nachweislich ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gläubiger und Hauptschuldner.

Rn 4 Gläubiger und Hauptschuldner sind durch das die Hauptschuld begründende Rechtsverhältnis verbunden, das dem zu sichernden Anspruch zugrunde liegt. Grds ist kein Schuldner verpflichtet, seinem Gläubiger einen Bürgen zu stellen. Häufig machen (künftige) Gläubiger die Gewährung einer Leistung aber in einer Sicherungsabrede oder aufgrund gesetzlicher Regelung (zB § 650f) vo...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / c) Abrechnungsgrundsätze

Rz. 139 Für die Leistungspflicht des Rechtsschutzversicherers ist ohne Belang, ob der Anwalt des Versicherungsnehmers gegenüber dem gegnerischen Haftpflichtversicherer nach den sog. Abrechnungsgrundsätzen liquidiert. Die Leistungsumfang nach Ziffer 2.3 der Muster-ARB 2021 berechnet sich nur nach den gesetzlichen Gebühren. Solange diese nicht überschritten werden, erhält der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Funktion.

Rn 1 § 830 regelt Aspekte der Beteiligung mehrerer an einer unerlaubten Handlung; bei Abs 1 handelt es sich um eine eigenständige Anspruchsgrundlage (s nur BGHZ 67, 14, 17 ff; 72, 355, 358; NJW 94, 932, 934; NK-BGB/Katzenmeier § 830 Rz 1; Grüneberg/Sprau § 830 Rz 6; die Urteile, die den Charakter als Beweislastregel hervorheben, zB BGHZ 25, 271, 273; 55, 86, 92; 101, 106, 11...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Die Anrechnung von Betriebsgefahren.

Rn 33 Nach dem Wortlaut des § 254 muss ein Verschulden des Geschädigten mitgewirkt haben. Ausnahmsweise stellen Spezialvorschriften im Recht der Gefährdungshaftung (§ 17 I 2 StVG, § 13 II HaftpflG, § 41 2 LuftverkG) aber auf ›die Umstände‹ ab, die nicht notwendig ein Verschulden des Geschädigten erfordern. Die Rspr hat das unter Zustimmung großer Teile der Lehre ausgeweitet:...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einwendungen.

Rn 4 ›Einwendung‹ in § 334 meint im weitesten Sinn jedes Leistungsverweigerungsrecht aus dem Deckungsverhältnis, sogar Einreden aus prozessualen Vereinbarungen (Grüneberg/Grüneberg Rz 3). Erfasst werden auch Mängel der Geschäftsgrundlage (BGHZ 54, 145, 156). Ausgeschlossen sind dagegen Einreden aus dem Valutaverhältnis zwischen dem Versprechensempfänger und dem Dritten (BGHZ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Rechtsfolgen der Verletzung von Nebenpflichten und Obliegenheiten.

Rn 62 Die Verletzung von Nebenpflichten und Obliegenheiten führt zum Verlust des Anspruchs aus § 765 I, wenn sich die Inanspruchnahme aufgrund der Pflichtverletzung als rechtsmissbräuchlich darstellt (s Rn 61). Dabei kann die Unterscheidung zwischen Nebenpflichten und Obliegenheiten (dazu § 241 Rn 28) idR dahinstehen (vgl zB BGH WM 63, 24, 25: Einordnung als Obliegenheit), d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Beschränkungen.

Rn 8 Für die Ermittlung des gem § 637 I erstattungspflichtigen Aufwands sind die allg Grundsätze der Vorteilsausgleichung zu berücksichtigen. Der Besteller muss sich also Sowiesokosten auf den Erstattungsbetrag anrechnen lassen, die auch dann entstanden wären, wenn der Unternehmer sogleich vertragsgerecht geleistet hätte (iE dazu § 635 Rn 6 mwN). Soweit den Besteller ein Mit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Haftungsausschluss.

Rn 12 Die Haftung des Gastwirts ist ausgeschlossen, wenn der Gast oder eine ihm zurechenbare Person den Schaden allein verursacht hat (§ 701 III). Auf das Verschulden kommt es nicht an. Mitverursachung und Mitverschulden (Diebstahl mit Nachlässigkeit des Gastes) werden lediglich nach § 254 berücksichtigt (BGHZ 32, 149). Zum Ausschluss führt ferner, falls die Beschaffenheit e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Haftung des Arbeitnehmers.

Rn 91 Führt ein Pflichtverstoß des ArbN iRe betrieblichen Tätigkeit (BAG NZA 18, 1216) zu einem Schaden, so hat der ArbG uU Anspruch auf Schadensersatz (§§ 823 ff, §§ 7, 18 StVG, § 280 I 1). Der ArbN haftet iRd innerbetrieblichen Schadensausgleichs nach den vom Großen Senat des BAG entwickelten Grundsätzen über die beschränkte Arbeitnehmerhaftung bei leichtester Fahrlässigke...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsfolgen/Beweislast.

Rn 12 Rechtliche Konsequenzen einer Verletzung der Offenbarungspflicht sieht § 630c nicht vor (zu denkbaren Rechtsfolgen Spickhoff JZ 15, 11, 24 ff; Wagner VersR 12, 789, 797 f; gg die Einordnung von § 630c II 2 als Schutzgesetz iSd § 823 II Spickhoff JZ 15, 11, 23), insb geht der Anspruch aus der Verletzung der Offenbarungspflicht nicht über denjenigen Anspruch hinaus, der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Nicht geeigneter Ersatzmieter.

Rn 17 Grds ist die Suche des Ersatzmieters Angelegenheit des Mieters. Sofern der Vermieter sich die Suche von Nachmietinteressenten vorbehält, ist der Mieter bei Vorliegen des berechtigten Interesses vorzeitig aus dem Mietvertrag zu entlassen, da insoweit der Vermieter selbst die Verantwortung für die Suche übernommen hat. Eine Pflicht zur Suche gibt es für den Vermieter – i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Regelungszweck.

Rn 1 § 311a I erfasst objektive und subjektive (gerade für den Schuldner bestehende) Leistungshindernisse (§ 306 aF hatte eine Nichtigkeit nur im Falle einer objektiven, also für jedermann bestehenden anfänglichen Unmöglichkeit der Leistung angeordnet). Rn 2 Der auf eine unmögliche Leistung gerichtete Vertrag ist wirksam; dass die Primärleistung nicht erbracht zu werden brauc...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 2. Unterschiedliche Erledigungswerte

Rz. 24 Sind die Gebührenansprüche gegenüber Haftpflichtversicherer und Mandant deshalb unterschiedlich, weil den jeweiligen Abrechnungen andere Gegenstandswerte zugrunde liegen, ist eine Nachforderung beim Mandanten nach herrschender Meinung zulässig.[11] Eine solche Differenz kann insbesondere auftreten, wenn der Versicherer die vom Mandanten geltend gemachte Forderung nur ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Verschulden.

Rn 131 Das Verschulden setzt jedenfalls voraus, dass der Schädiger die Verkehrspflicht erkennen konnte und erkannt hat (BGH NJW 85, 620, 621 [BGH 23.10.1984 - VI ZR 85/83]; 95, 2631, 2632; Erman/Wilhelmi § 823 Rz 87; v Bar JuS 88, 169, 173). Eine weitergehende Ansicht (BGHZ 58, 48, 56; 93, 351, 357; Larenz/Canaris § 76 III 7a) verlangt auch die Vorhersehbarkeit der Möglichke...mehr

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zfs 09/2025, Zur Haftung ei... / 1 Aus den Gründen:

Die Berufung ist auf den Hinweis zurückgenommen worden. Im Einzelnen: 1. Eine Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG kommt nicht in Betracht, da das beteiligte Pedelec des Beklagten gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 StVG kein Kraftfahrzeug ist, so dass der Kläger, der – wie das Landgericht zutreffend festgestellt hat – gemäß § 24 Abs. 1 StVO entsprechend einem Fußgänger zu behandeln ist, nicht be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beeinträchtigung des Eigentumsrechts.

Rn 34 Das Eigentumsrecht kann durch schuldhaft unberechtigte Verfügungen über das Eigentum eines anderen beeinträchtigt werden, zB durch Übereignung an einen gutgläubigen Dritten oder die Belastung mit einem Sicherungsrecht (BGHZ 56, 73, 77 mwN; NJW 86, 1174 f; 96, 1535, 1537). Der Anspruch aus § 823 I steht hier (sofern nicht durch §§ 989 ff ausgeschlossen) neben demjenigen...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / a) Anspruch nur teilweise begründet

Rz. 134 Haften die Gegner nicht für sämtliche Schäden des Unfalls bzw. aufgrund Mithaftung des Mandanten nur nach einer Quote, so verbleibt ein Differenzbetrag an Anwaltskosten, der nicht vom Erstattungsanspruch erfasst wird. Rz. 135 Beispiel 1 Eigentümer E macht Schadensersatz in Höhe von 10.000 EUR geltend. Der gegnerische Versicherer V wendet ein Mitverschulden am Unfall e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Zu berücksichtigende Umstände.

Rn 4 Nach § 3 I lit a ist für die Ermittlung der berechtigten Sicherheitserwartungen zunächst die Darbietung des Produkts, also seine Vorstellung ggü der Allgemeinheit bzw dem konkreten Benutzer (BTDrs 11/2447, 18), zu berücksichtigen. Sie erfolgt insb in Produktbeschreibungen (zu Produktvideos Ruttloff/E Wagner/Schuster BB 22, 67, 70), Gebrauchsanweisungen und Produktwerbun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Verschulden.

Rn 32 Beim Verschulden gilt ein objektiver Maßstab, es genügt bereits ein objektiver Sorgfaltsverstoß (BGH NJW 03, 1308 [BGH 20.02.2003 - III ZR 224/01]). Jeder Amtsträger muss die Kenntnisse und Einsichten besitzen oder sich verschaffen, die für die Führung des übernommenen Amtes erforderlich sind (BGH NJW 05, 748 [BGH 09.12.2004 - III ZR 263/04]). Er hat bei der Gesetzesau...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / e) Einigungsgebühr

Rz. 145 Die Gebühr für eine gerichtliche oder außergerichtliche Einigung wird im Rahmen eines bestehenden Verkehrsrechtsschutzes grundsätzlich vom Rechtsschutzversicherer übernommen. Hier ist allerdings eine Einschränkung durch die ARB zu beachten, die in der Praxis nicht unerhebliche Auswirkungen hat: Nach Ziffer 3.3.2 der Muster-ARB 2021, der für gerichtliche und außergeri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, ProdHaftG § 7 ProdHaftG – Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung.

Gesetzestext (1) 1Im Falle der Tötung ist Ersatz der Kosten einer versuchten Heilung sowie des Vermögensnachteils zu leisten, den der Getötete dadurch erlitten hat, dass während der Krankheit seine Erwerbsfähigkeit aufgehoben oder gemindert war oder seine Bedürfnisse vermehrt waren. 2Der Ersatzpflichtige hat außerdem die Kosten der Beerdigung demjenigen zu ersetzen, der die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolge.

Rn 5 Der Herausgabeanspruch ist auf die Verschaffung der rechtlichen und tatsächlichen Positionen an dem jeweiligen Gegenstand gerichtet. Eigentum ist zu übertragen, Forderungen und andere Rechte sind abzutreten und Besitz ist zu überlassen. Der Anspruch ist regelmäßig bei Beendigung des Auftrags fällig. Abw Zeitpunkte können sich aus konkreten Vereinbarungen bzw den Umständ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Umfang (Abs 2).

Rn 5 Der Anspruch umfasst den gesamten für die Beseitigung des Mangels notwendigen Aufwand (Bambg BauR 05, 1219). Der Unternehmer hat also außer den unmittelbaren Mangelbeseitigungskosten alle Nebenkosten für Vor- und Nacharbeiten (BGH NJW 79, 2095; BauR 75, 130) zu tragen, die zur Herstellung eines vertragsgerechten Zustandes der Werkleistungen und zur Beseitigung evtl nach...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / 3. Einigungsgebühr

Rz. 75 Die Einigungsgebühr berechnet sich nach dem Wert derjenigen Forderungen, die Gegenstand der Einigung geworden sind, nicht nach dem Wert der Leistungen, auf die die Parteien sich verständigt haben.[36] Entscheidend ist der Betrag, über den man sich einigt, nicht der Betrag, auf den man sich einigt. Rz. 76 Der Gegenstandswert für die Einigungsgebühr kann geringer sein al...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Andere Treuepflichtverletzungen.

Rn 10 Die Verwirkung kommt neben dem in § 654 geregelten Fall der vertragswidrigen Doppeltätigkeit auch bei weiteren schweren Treuepflichtverletzungen in Betracht (Celle OLGR 09, 370). Die Rspr sieht Raum für eine entspr Anwendung der Rechtsfolge des § 654, falls die Pflichtverletzungen einen vergleichbaren Grad erreichen, insb den Tatbestand einer Strafvorschrift erfüllen (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Andere Zurechnungskriterien.

Rn 9 Weiter müssen Eintritt oder Umfang des Schadens kausal auf der Verletzung einer Pflicht oder Obliegenheit beruhen. Das ergibt sich schon aus dem Wort ›Mitwirkung‹. Es muss also zB die Trunkenheit des Fahrers für den Unfall ursächlich geworden sein (BGH VersR 60, 479) oder ein Verstoß gg die Anschnallpflicht verletzungsfördernden Charakter gehabt haben (BGH NJW 12, 2027 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Schadensersatz.

Rn 52 Bei Pflichtverletzungen ist unter den Voraussetzungen des § 280 I ein Schadensersatzanspruch denkbar (§§ 276, 278). Ersatzfähig ist der Schaden, der kausal durch das Vertrauen auf die Richtigkeit der Auskunft entstanden ist. Der Anleger ist bereits durch Erwerb einer Kapitalanlage geschädigt (BGH GWR 14, 107 [BGH 28.01.2014 - III ZR 423/12]). Der Geschädigte ist so zu ...mehr