Fachbeiträge & Kommentare zu Mitverschulden

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 4. Rechtsschutzversicherung

Rz. 295 Die Gebühr für eine gerichtliche Einigung wird im Rahmen eines bestehenden Verkehrsrechtsschutzes grundsätzlich vom Rechtsschutzversicherer übernommen. Hier ist allerdings eine Einschränkung durch die ARB zu beachten, die in der Praxis nicht unerhebliche Auswirkungen hat: Nach Ziffer 3.3.2 der Muster-ARB 2021 trägt der Versicherer die Kosten einer einverständlichen E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Nichterfüllung, Leistungsstörungen, Nebenpflichtverletzungen, Schadensbemessung (Abs 1 lit c).

Rn 32 Das Vertragsstatut bestimmt die Folgen einer Vertragsverletzung (BGHZ 153, 244, 248), ist aber – arg ›insb‹ in I (iE ebenso ex Art 32 I Nr 3 EGBGB u Art 10 I lit c EVÜ) – auch auf die Voraussetzungen anzuwenden (soweit man das Vertragsstatut nicht bereits insoweit nach Art 12 I lit b – Art 10 I lit b EVÜ heranzieht); s BGH NJW-RR 06, 1694, 1695: zB den Verschuldensmaßs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Weitergehender Schadensersatz gem § 546a II.

Rn 13 Bei Schlechterfüllung der Rückgabepflicht (vgl § 546 Rn 9) gelten die §§ 280 ff (vgl § 546 Rn 6). Bei Substanzschäden an der Mietsache, die der Mieter unter Verletzung seiner Obhutspflicht (vgl § 536c Rn 1) verursacht hat, ist keine vorherige Fristsetzung durch den Vermieter erforderlich (BGH NJW 18, 1746 [BGH 28.02.2018 - VIII ZR 157/17]; NJW-RR 18, 1103 [BGH 27.06.20...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Wegfall des Kündigungsgrundes und vorgetäuschter Eigenbedarf.

Rn 32 Entfallen die den Eigenbedarf rechtfertigenden Gründe, bevor die Kündigungsfrist abgelaufen ist (für diese Zäsur BGH ZMR 21, 211: selbst wenn im Räumungsvergleich ein späterer Auszugstermin des Mieters vereinbart wurde; NJW 09, 1141; ZMR 03, 664; ZMR 06, 119, NJW 07, 2845) und – nach weitergehender Ansicht auch noch bis der Mieter die Wohnung geräumt hat (LG Hamburg ZM...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Einzelfragen.

Rn 15 Bei nach Intensität und Dauer geringfügigen Beeinträchtigungen kann ein Schmerzensgeld ganz entfallen (etwa BGH NJW 93, 2173, 2175 [BGH 27.05.1993 - III ZR 59/92]); Schmerzensgelder unter etwa 50 EUR dürften daher kaum vorkommen. Dass dies bei der Neufassung des § 253 II nicht ausdrücklich gesagt worden ist, beruht nur darauf, dass der BGH es ohnehin schon anerkannt ha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zustandekommen des Bürgschaftsvertrages.

Rn 8 Meist wird der Bürgschaftsvertrag zweiseitig zwischen Bürgen und Gläubiger abgeschlossen, ohne dass es einer Mitwirkung des Schuldners bedarf. Als abstraktes Rechtsgeschäft kann die Bürgschaft auch ohne Wissen und gg den Willen des Schuldners übernommen werden (BGHZ 143, 381, 385), sie ist unabhängig von einem Rechtsverhältnis zwischen Bürgen und Schuldner (FG München B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Rechtsfolgen.

Rn 21 Rechtsfolge der Haftung aus § 823 ist der Ersatz des durch die unerlaubte Handlung verursachten materiellen oder immateriellen Schadens iSd §§ 249 ff (ggf ergänzt durch §§ 842–846, 848–851). Zu ersetzen ist der konkret entstandene Schaden (idR ohne Auf- oder Abschläge), vorbehaltlich des Eingreifens von § 254. Im Unterschied zum Vertragsrecht ist der Schadensersatzansp...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Rn 4 III erweitert die Haftung des Zahlers auf den gesamten Schaden des Zahlungsdienstleisters, der infolge eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs entstanden ist. Voraussetzung ist aber entweder die betrügerische Absicht des Zahlers oder die grob fahrlässige bzw vorsätzliche Pflichtverletzung. Die Pflichtverletzung des Zahlers muss sich auf die gesetzlich bestimmten (§ 6...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Haftung.

Rn 13 Eine schuldhafte Pflichtverletzung (zB Aufklärung bei Berufungsrücknahme, BGH WM 13, 1426) des Anwalts kann zu einem Schadensersatzanspruch des Mandanten nach § 280 I führen (zur Haftung nach § 826 bei unzulässigem Einlagengeschäft, BGH NJW-RR 15, 675 [BGH 10.02.2015 - VI ZR 569/13]). Der Zurechnungszusammenhang zwischen einer anwaltlichen Pflichtverletzung und dem bei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Berechnung (I 2).

Rn 5 Wie bei § 638 III (§ 638 Rn 3, 5) ist der Reisepreis bei Vorliegen eines Mangels in dem Verhältnis herabzusetzen, in dem der tatsächliche Wert der mangelbehafteten Reise zu dem wirklichen Wert gestanden hätte (BGH NJW-RR 23, 755 [BGH 14.02.2023 - X ZR 18/22] Rz 35). Die Minderung des Preises der Pauschalreise hat dem Wert der vertragswidrigen Reiseleistungen zu entsprec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Berechnung der Minderung (Abs 3).

Rn 3 § 638 III gibt vor, wie die Minderung zu berechnen ist: Die geminderte Vergütung muss in demselben Verhältnis zum vollen Werklohn stehen, in dem der Wert der mangelhaften Leistung zum Wert der vertragsgerechten (mangelfreien) Werkleistung steht. Maßgeblich ist der (objektive) Verkehrswert, der nicht notwendig der vereinbarten Vergütung und damit den subjektiven Wertvors...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Leistungsumfang nach ARB

Rz. 169 Die Gebühr für eine außergerichtliche Einigung wird im Rahmen eines bestehenden Verkehrsrechtsschutzes grundsätzlich vom Rechtsschutzversicherer übernommen. Hier ist allerdings eine Einschränkung durch die ARB zu beachten, die in der Praxis nicht unerhebliche Auswirkungen hat: Nach Ziffer 3.3.2 der Muster-ARB 2021 des GDV[128] trägt der Versicherer die Kosten, die im...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Nach § 278 hat der Schuldner für seine gesetzlichen Vertreter und sog Erfüllungsgehilfen einzustehen, ohne dass es auf Fahrlässigkeit hinsichtlich deren Auswahl oder Überwachung ankommt. Als Gründe für diese Zurechnung gelten Arbeitsteilung und Risikozurechnung (BGH NJW 96, 451 [BGH 24.11.1995 - V ZR 40/94]; MüKo/Grundmann § 278 Rz 3), Sicherung der Gefahren- und Beweis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Rechtsbeziehungen bei mehreren Unternehmern.

Rn 20 Der Besteller kann anstelle der Beauftragung eines Generalunternehmers/Generalübernehmers nebeneinander verschiedene Unternehmer mit unterschiedlichen Gewerken für die Realisierung seines Bauvorhabens beauftragen. Dann begründet er mehrere, voneinander unabhängige Rechtsbeziehungen zu den von ihm beauftragten Unternehmern, die getrennt nach allg Grundsätzen zu beurteil...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Arglistiges Verschweigen (Hs 2 Alt 1).

Rn 18 Die Rspr des V., VII. und VIII. ZS des BGH hat die Arglisthaftung erheblich ausgebaut. Danach ist arglistiges Verschweigen gegeben, ›wenn der Verkäufer den Mangel kennt oder ihn zumindest für möglich hält und zugleich weiß oder doch damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer den Mangel nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Einschränkungen der Haftung.

Rn 10 Va bei Schäden durch ein Tier, das einem anderen zur Nutzung überlassen wurde (häufig bei Unfällen eines Reiters, der das Tier im überwiegend eigenen Interesse nutzt), werden Einschränkungen der Haftung nach § 833 1 erwogen, soweit sich solche nicht bereits aus einer Parteivereinbarung, zB einer ausdrücklichen Haftungsbeschränkung oder einem Haftungsausschluss (dazu Mü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 680 BGB – Geschäftsführung zur Gefahrenabwehr.

Gesetzestext Bezweckt die Geschäftsführung die Abwendung einer dem Geschäftsherrn drohenden dringenden Gefahr, so hat der Geschäftsführer nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Rn 1 Der Geschäftsführer hat, falls das Geschäft zur Abwendung einer drohenden dringenden Gefahr dient, nur grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz zu vertreten. Die Haftungsmilderung soll ermuti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verschulden.

Rn 12 Die Obliegenheitsverletzung muss regelmäßig verschuldet sein. Hierfür gelten § 276 und ebenso die §§ 827 (weshalb etwa der Einwand des Beifahrers, man habe aufgrund seiner eigenen starken Alkoholisierung die absolute Fahruntüchtigkeit des Fahrers nicht mehr erkennen können, nicht verfängt, weil der Mitverschuldensvorwurf gem §§ 254, 827 S 2 bereits daran anknüpft, dass...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Ausschlussfrist des § 562b II 2.

Rn 14 Nach dem besonderen Erlöschensgrund in § 562b II 2 erlischt das Pfandrecht nach Ablauf eines Monats (vAw zu beachtende Ausschlussfrist; Burbulla MietRB 23, 178), nachdem der Vermieter von der Entfernung der Sachen Kenntnis erlangt hat bzw der Entfernung erfolglos widersprochen hat, wenn er nicht den Anspruch auf Herausgabe aus § 562b II 1 vorher gerichtlich geltend gem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 27 Darlegungs- und beweispflichtig sind: Der Besteller nach Abnahme für Mängel der Werkleistung (BGH NJW 02, 223; BauR 94, 242, 243), es sei denn, diese wurden bei Abnahme vorbehalten – § 640 II (BGH NJW-RR 97, 339; krit: Marbach/Wolter BauR 98, 36, 38f); für den Mangelvorbehalt bei Abnahme – § 640 III (Grüneberg/Retzlaff § 640 Rz 22); für die Höhe der Mängelbeseitigungskoste...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Schuldnerverzug.

Rn 3 Dass 1 den Verfall der Vertragsstrafe an Schuldnerverzug knüpft, ist irreführend. Vielmehr genügt auch Unmöglichkeit, obwohl diese den Verzug ausschließt (vgl § 286 Rn 9). Ebenfalls genügt schon nach dem Gesetzwortlaut eine Erfüllung in nicht gehöriger Weise. Ein qualifizierter Verstoß ist grds nicht erforderlich (BGH GRUR 10, 167 [BGH 10.06.2009 - I ZR 37/07] ›Unrichti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Das enttäuschte Vertrauen auf den Abschluss eines Vertrags. Ausgangspunkt:

Rn 48 In der zweiten Untergruppe von o Rn 41 weiß der andere Teil, dass der Vertrag noch nicht geschlossen ist, zB weil es noch an der Einhaltung einer Form fehlt. Er vertraut aber auf den erfolgreichen Abschluss der schon weit fortgeschrittenen Verhandlungen und macht Aufwendungen. Hier soll es uU Ersatzansprüche aus cic geben, gestützt auf einen unbegründeten Verhandlungsa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung.

Rn 85 Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung ist eine Geltendmachung von Ansprüchen (insb auf Unterlassung) aus Schutzrechten gg einen Konkurrenten oder dessen Abnehmer, die sich als unberechtigt erweist. Werden Herstellung oder Vertrieb bestimmter Produkte durch den Verwarnten aufgrund der Verwarnung eingeschränkt oder eingestellt, hat die Rspr einen Eingriff in das Recht am ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Vorbehalt für andere Ansprüche, Abs 5.

Rn 20 Gem V bleiben Ansprüche gg den ArbG aus anderen Rechtsvorschriften unberührt. In Betracht kommen deliktische Ansprüche aus § 823 I BGB va bei Eingriffen in die Gesundheit oder das allg Persönlichkeitsrecht (§ 823 BGB Rn 24 ff, 104), aus § 823 II BGB bei Verletzung von Schutzgesetzen (zur abzulehnenden Schutzgesetzqualität von §§ 7, 11, 16, 19 AGG s § 7 Rn 2). Hat der A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen des Eingriffs.

Rn 13 Der Eingriff in das Sacheigentum ist rechtmäßig, wenn er zur Abwendung einer gegenwärtigen Gefahr notwendig war. Der Eigentümer der Sache muss die Einwirkung dulden; er darf sie nicht abwehren. Deshalb stehen ihm die Selbsthilferechte nach §§ 227, 859 nicht zu. Auch Schadensersatzansprüche des Eigentümers gg den Einwirkenden nach § 823 sind mangels Rechtswidrigkeit der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Pflichten des Maklers.

Rn 67 Den Makler treffen ggü dem Auftraggeber eingeschränkte Auskunfts- und Hinweispflichten. Das ist Ausdruck der Rolle des Maklers als Interessenvertreter des Auftraggebers. Besondere Kenntnisse können vom Makler aber grds nicht erwartet werden (Celle NJW-RR 03, 418: Nachweismakler). Der Makler hat den Auftraggeber über alle ihm bekannten vertragsrelevanten Umstände (tatsä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Schadensersatzanspruch.

Rn 29 § 909 ist Schutzgesetz iSv § 823 II (BGH NJW 96, 3205, 3206). Deshalb hat der Berechtigte gg alle Verpflichteten (Rn 8f) einen verschuldensabhängigen Schadensersatzanspruch. Verschulden ist dann anzunehmen, wenn der Vertiefende vorhergesehen hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (§ 276) vorhersehen konnte, dass gerade dem Boden des geschädigten ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Körper- oder Gesundheitsverletzung.

Rn 24 Körper- und Gesundheitsverletzung lassen sich oft kaum exakt voneinander abgrenzen: Die Körperverletzung als unbefugter (nicht durch Einwilligung gedeckter) Eingriff in die Integrität der körperlichen Befindlichkeit (BGHZ 124, 52, 54 mwN; NJW 13, 3634 Rz 12; 22, 3509 Rz 16 mwN) bezieht sich stärker auf die äußere Integrität, die Gesundheitsverletzung auf innere körperl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32007R0864 Art 17 ROM II – Sicherheits- und Verhaltensregeln.

Gesetzestext Bei der Beurteilung des Verhaltens der Person, deren Haftung geltend gemacht wird, sind faktisch und soweit angemessen die Sicherheits- und Verhaltensregeln zu berücksichtigen, die an dem Ort und zu dem Zeitpunkt des haftungsbegründenden Ereignisses in Kraft sind. Rn 1 Art 17 verlangt – einem international weitgehend anerkannten Grundsatz folgend – die Berücksic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Weitere Rechtsfolgen.

Rn 22 Soweit ein Leistungsverweigerungsrecht besteht, gerät der Besteller mit der Vergütungszahlung nicht in Verzug (BGH NJW 66, 200 [BGH 26.10.1965 - V ZR 87/63]; damit insoweit kein Anspruch des Unternehmers auf Verzugszinsen). Im Vergütungsprozess erfolgt bei Geltendmachung der Einrede aus § 320 gem § 322 I eine Verurteilung Zug um Zug gg Behebung der nach ihrem Erscheinu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abweichende Regeln.

Rn 5 Die wichtigste Sondernorm zu § 254 bildet § 17 II StVG, der die Ersatzpflicht mehrerer Kfz-Halter betrifft. Hier ist – anders als regelmäßig bei § 254 – insb die wechselseitige Betriebsgefahr zu beachten: bei einem ansonsten gänzlich unaufklärbaren Unfall haften also beide Kfz nur jeweils auf die Hälfte, da jedenfalls ihrer beider Betriebsgefahr unfallursächlich gewesen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. § 827 2.

Rn 4 Bei schuldhaftem Versetzen in den Zustand der Unzurechnungsfähigkeit durch Alkohol (oder vergleichbar wirkende Medikamente, Drogen, BeckOK/Spindler/Förster § 827 Rz 6; zum Absetzen einer psychopharmakologischen Medikation Brandbg MDR 23, 1450 mwN) haftet der Handelnde gem § 827 2 für Fahrlässigkeit (diese wird vermutet), also nicht bei Taten, die Vorsatz erfordern (BGH ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 § 254 (und viele Spezialvorschriften entspr Inhalts wie § 9 StVG, § 4 HaftpflG, § 34 LuftVG, § 6 ProdhaftG, § 27 AtomG, § 85 AMG, § 11 UmweltHG, § 32 III GenTG) durchbricht mit größter praktischer Bedeutung das Prinzip des Totalersatzes (§ 249 Rn 5): Der Geschädigte soll idR nur einen Teil seines Schadens ersetzt verlangen können, wenn er selbst an dessen Entstehung zur...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen unterlassener rechtzeitiger Anzeige gem § 536c II.

Rn 5 Gem II 1 ist der Mieter zur Erstattung aller Schäden verpflichtet, die der Vermieter bei rechtzeitiger Anzeige hätte abwenden oder jedenfalls vermindern können (BGH NJW 87, 1072 [BGH 17.12.1986 - VIII ZR 279/85]). Der Anspruch unterliegt der kurzen Verjährung aus § 548 I. Gem II 2 sind ferner die Minderung nach § 536 (Nr 1), der Schadensersatzanspruch aus § 536a I (Nr 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB S

Sach- und Rechtsmängel § 2042 BGB 42 Sachbezüge § 611 BGB 57, 74 Sache § 985 BGB 7 Begriff § 90 BGB 1 Daten § 90 BGB 5 elektronische Wertpapiere § 90 BGB 3b Körper des Menschen § 90 BGB 6 Kryptowerte. § 90 BGB 3b NFT § 90 BGB 3 nicht vertretbare § 91 BGB 4 selbstständige § 93 BGB 5 Software § 90 BGB 5 verbrauchbare § 92 BGB 1 vertretbare § 91 BGB 3 virtuelle § 90 BGB 3 zum persönlichen Geb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB M

MaBV Art 9 ROM I 20 Mahnantrag § 291 BGB 6 Mahnbescheid § 286 BGB 15 Mahnkosten § 280 BGB 28 Mahnung Vor §§ 116 ff BGB 7; § 116 BGB 7; § 117 BGB 7; § 281 BGB 13; § 1958 BGB 14; § 2024 BGB 6; § 2039 BGB 11 angekündigte Leistungsverspätung § 286 BGB 20 Antrag auf Prozesskostenhilfe § 286 BGB 15 Begriff § 286 BGB 12 Betriebsausfall § 286 BGB 23 Datum § 286 BGB 17 einstweilige Anordnung §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Einzelfälle von A–Z. Abschleppunternehmer.

Rn 82 Nach der Werkzeugtheorie (Rn 11) handelt es sich bei einem Abschleppunternehmer, der auf polizeilicher Veranlassung ein Fahrzeug abschleppt, um einen ›Beamten‹ iSd § 839 (BGHZ 49, 108; VersR 06, 807). Rn 83 Arzt, Amtshaftung. Unterlaufen einem beamteten Arzt Fehler, sind Amtshaftungsansprüche nur gegeben, wenn das Behandlungsverhältnis mit dem Geschädigten öffentlich-re...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB K

Kabotage Art 9 ROM I 17 Kaffeefahrten Art 6 ROM I 18 Kalendermäßige Befristung § 620 BGB 11 Kalkulationsirrtum § 119 BGB 30 offener Kalkulationsirrtum § 119 BGB 32 verdeckter Kalkulationsirrtum § 119 BGB 31 Kampfsportarten § 254 BGB 41 Kanonisches Recht Vor §§ 2229 ff BGB 6 Kapital- und Zahlungsverkehr Art 9 ROM I 11 Kapitalabfindung § 1585 BGB 2 Abänderungsklage § 843 BGB 7 Berechnung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB B

Bagatellklausel Anwendungsbereich § 18 VersAusglG 2 Anwendungsfälle § 18 VersAusglG 3 ff. Ausschluss des Wertausgleichs durch die ~ § 9 VersAusglG 8 beim Versorgungsausgleich § 24 VersAusglG 4; § 25 VersAusglG 10 Ermessen des Gerichts § 18 VersAusglG 12 gerichtliche Entscheidung § 18 VersAusglG 18 geringe Ausgleichsdifferenz gleichartiger Anrechte § 18 VersAusglG 6 geringer Ausgleic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen für die Kündigung aus wichtigem Grund (Abs 1, 3).

Rn 4 Der BGH hat bereits für vor dem 1.1.18 geschlossenen Bauverträge in stRspr entschieden, dass die Vertragsparteien den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen dürfen, wenn ihnen nicht zugemutet werden kann, den Vertrag unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles fortzusetzen (BGH BauR 96, 704; BauR 99, 1469 – Kündigung des Bes...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / II. Gegenstandswert

Rz. 94 Nach herrschender Meinung richtet sich der Gegenstandswert für die Frage der Kostenerstattung allein nach der Höhe des vom Ersatzpflichtigen tatsächlich bezahlten Betrages. Insofern gelten dieselben Grundsätze wie bei der gerichtlichen Geltendmachung eines Anspruchs, wo der Kläger ebenfalls das Risiko des (teilweisen) Unterliegens zu tragen hat, wobei hier ein teilwei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Erforderliche Mitwirkungshandlung.

Rn 2 § 642 gibt weder Auskunft über die rechtliche Qualität der geforderten Mitwirkung noch über Art und Umfang erforderlicher Mitwirkungshandlungen. Gemeint sind Handlungen oder ein Unterlassen des Bestellers (BGH NZBau 18, 25; BauR 17, 1361), von deren Erbringung bzw Ausbleiben die vertragsgerechte Fertigstellung der Werkleistungen abhängt (vgl BGH NJW 03, 1601, 1602 [BGH ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2219 BGB – Haftung des Testamentsvollstreckers.

Gesetzestext (1) Verletzt der Testamentsvollstrecker die ihm obliegenden Verpflichtungen, so ist er, wenn ihm ein Verschulden zur Last fällt, für den daraus entstehenden Schaden dem Erben und, soweit ein Vermächtnis zu vollziehen ist, auch dem Vermächtnisnehmer verantwortlich. (2) Mehrere Testamentsvollstrecker, denen ein Verschulden zur Last fällt, haften als Gesamtschuldne...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach Abschluss der außergerichtlichen Regulierung bzw. des Rechtsstreits stellt sich die Frage, gegenüber wem und auf welche Weise die anwaltlichen Gebühren geltend zu machen sind. Rz. 2 Dabei sind zum einen die verschiedenen vertraglichen bzw. erstattungsrechtlichen Beziehungen der Beteiligten zu berücksichtigen. Der Anwalt kann sich hinsichtlich seiner Vergütung in er...mehr

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Sauer, SGB III § 321 Schade... / 2.3 Umfang und Verjährung

Rz. 12 Der Schadensersatzanspruch umfasst grundsätzlich die zu Unrecht gewährte Leistung und die darauf entfallenden geleisteten Sozialversicherungsbeiträge (gesetzliche und private Sozialversicherungsbeiträge), soweit sie nicht vom Empfänger der Leistung zu erstatten sind. Ein Schadensersatzanspruch kann auch durch Säumniszuschläge an die Sozialversicherungsträger begründet...mehr

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Sauer, SGB III § 328 Vorläu... / 2.1 Voraussetzungen für vorläufige Entscheidungen

Rz. 3 Die Vorschrift ermöglicht die Gewährung von Geldleistungen nach dem SGB III, ohne dass die Anspruchsvoraussetzungen dafür vollständig positiv festgestellt worden sind. Verwandte Vorschriften sind § 42 SGB I, nach dem bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen und Unklarheiten zur Höhe Vorschüsse gezahlt werden, § 43 SGB I, der vorläufige Leistungen bei Vorliegen der An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Mitverschulden.

1. Materiell-rechtliche Grundsätze. Rn 9 Ein mitwirkendes Verschulden des Vollstreckungsschuldners ist zu berücksichtigen (BGHZ 122, 172, 179 = NJW 93, 2685; 90, 2689, 2690; 06, 2557 Rz 23; GRUR 16, 406 Rz 38 – Piadina-Rückruf; NJW 17, 1600 Rz 25). Ein Ausschluss oder eine Minderung des Schadensersatzanspruchs aus § 945 kommt namentlich dann in Betracht, wenn ein schuldhaftes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Kein gerichtliches Mitverschulden.

Rn 60 Auf Hinweise des Gerichts, die offensichtlich nicht mit der Rechtslage in Einklang stehen (Aufforderung, den Zulassungsbegründungsantrag – entgegen § 124a IV 5 VwGO beim Berufungsgericht einzureichen, vgl BVerfG NJW 04, 2887 [BVerfG 04.05.2004 - 1 BvR 1892/03]), darf sich der Anwalt aber idR nicht verlassen. Bei einer Häufung von Verfahrensfehlern kann der Grundsatz de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Mitverschulden.

Rn 10 Bei der Feststellung eines Mitverschuldens ist ebenfalls zwischen haftungsbegründender und haftungsausfüllender Kausalität zu unterscheiden. Die Umstände, aus denen sich ein Mitverschulden des Geschädigten an der Schadensentstehung ergeben soll, gehören zum Haftungsgrund und sind deshalb nach § 286 I zu beurteilen (BGH NJW 12, 392 f [BGH 23.11.2011 - IV ZR 70/11]; MDR ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 10. Mitverschulden des Gerichts an der Fristversäumung.

a) Fehlgeleitete Schriftsätze. Rn 56 An ein unzuständiges Gericht gelangte Rechtsmittelschriften müssen iRd üblichen Verfahrens an das zuständige Gericht weitergeleitet werden; dies gilt insb für leicht erkennbare Irrläufer (BVerfG NJW 02, 3692 [BVerfG 02.09.2002 - 1 BvR 476/01]; ähnl BGH MDR 22, 261 [BGH 09.12.2021 - V ZB 12/21] Rz 7; NZM 11, 722 [BGH 20.04.2011 - VII ZB 78/...mehr