Fachbeiträge & Kommentare zu Mietverwaltung

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Ökonomi... / 4.2 Zahlenbeispiel zur Deckungsbeitragsrechnung

Zur Veranschaulichung der Deckungsbeitragsrechnung (siehe Tabelle 15) wurde als Beispiel ein Unternehmen mit zwei Bereichen gewählt: WEG- und Mietverwaltung.mehr

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Verwaltervergütung: Fachlic... / 5 Begriffliche Abgrenzungen

Die Aufgabenschwerpunkte für Verwaltungsunternehmen WEG-Verwaltung, Sondereigentumsverwaltung, Mietverwaltung und gewerbliche Immobilienverwaltung und das entsprechende Leistungsspektrum von Immobilienverwaltern ergeben sich aus den rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen. Zusätzlich kann die Eigentümerstruktur Einfluss auf die Mandatsgestaltung haben. 5.1 Rechtliches im Zus...mehr

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Verwaltervergütung: Fachlic... / 7.2 Die üblichen Sonderleistungen der Verwalter

Gegenstand aller Verwalterentgelt-Studien war die Frage, was die Basisvergütung der Verwaltungsunternehmen üblicherweise nicht abdeckt. Gerade der Vergleich zwischen den Ausgaben von 2023 und 2025 kann hilfreiche Erkenntnisse hervorbringen. Der Fokus auf neue Vertragsabschlüsse im Jahr 2025 erlaubt bei Gegenüberstellung mit den Vereinbarungen in bestehenden Vertragsverhältni...mehr

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Verwalterpreise und ihre En... / 4 Verwaltung von Garagen, Stellplätzen und weiteren Vermögensarten

Die meisten Immobilienarten verfügen über Parkmöglichkeiten, deren Verwaltung nicht zwingend mit den oben genannten Basissätzen oder den zuvor dargestellten Sonderleistungen abgegolten sind. Tabelle 30 zeigt, dass diese Leistungen in den letzten Umfragen zwischen 3 EUR und 5 EUR netto bzw. den entsprechenden 3,57 EUR und 5,95 EUR brutto vergütet wurden.mehr

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Verwaltervergütung: Ökonomi... / 4.3 Anwendungsbereich der Deckungsbeitragsrechnung

Das Zahlenbeispiel zeigt, dass sich die Deckungsbeitragsrechnung fast auf jedes Unternehmen anwenden lässt. Ihre Anpassungsfähigkeit macht die Methode so vielfältig einsetzbar. Unternehmen, die den Beitrag jeder einzelnen Stufe zur Gesamtleistung prüfen wollen, finden mit ihr ein geeignetes Tool. Größere Unternehmen sprechen im Zusammenhang mit einzelnen Produkten, die sie g...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Ökonomi... / 2.2 Selbstkostenkalkulation für Verwaltungsunternehmen

Das zuvor geschilderte allgemeine Berechnungsbeispiel basiert auf dem Materialverbrauch, weil dieser bei der industriellen Produktion im Vordergrund steht. Ergänzende Leistungen des Personals wurden durch Zuschläge, die sich meist aus Durchschnittswerten der Vergangenheit ergaben, einbezogen. Genau umgekehrt ist aus Sicht des Immobilienverwalters vorzugehen, da er eine Diens...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwalterpreise und ihre En... / 2 Verwalterentgelte für den Gesamtbestand 2023

Die Tabellen 26 und 27 spiegeln die Überlegungen im vorherigen Teilkapitel, sind jedoch auf den Gesamtbestand der Verwalter bezogen, sodass hier ein indirekter Vergleich der Entwicklung möglich ist. Basissätze 2023 für WEG-Verwaltungmehr

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Verwaltervergütung: Grundsä... / 6 Verwalterstrukturen als Grundlage für Preiskalkulationen

In der Verwalterentgelt-Studie 2023 wurden die Verwalter auch gebeten, freiwillige Angaben zu Objektbestand, Umsatz und Mitarbeiterzahl zu machen. Daraus lassen sich ein paar Kennzahlen entwickeln (siehe Tabelle 5). Dazu wurden nach Größen sortiert fünf Gruppen gebildet. Unter F1 finden sich die Kennzahlen für das Fünftel der kleinsten Unternehmen, F5 steht dementsprechend f...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwalterpreise und ihre En... / 1 Verwalterentgelte für Neuverträge 2025

An mehreren Stellen der Kostenkalkulation wurde bereits darauf hingewiesen, dass sich Bruttopreise ergeben, da die Verwalter ihre Angebote für Endkunden erstellen. Auch auf den folgenden Seiten ist dies zu bedenken. Außerdem sollte im Hinterkopf bleiben, was ebenfalls schon erwähnt wurde: Verwalter bieten meist vergleichbare Basisleistungen an, Unterschiede finden sich beim ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Fachlic... / 1 Begrifflichkeiten

Die Inhalte der bisher durchgeführten Verwalterentgelt-Studien spiegeln die Tätigkeitsschwerpunkte und Mitgliederstruktur der großen Immobilienverbände in Deutschland wider. Durchgeführt wurden diese Befragungen 2015, 2021, 2023 und 2025 von dem CRES – Center for Real Estate Studies. Einige der Ergebnisse stehen online unter www.steinbeis-cres.de/de/810/Immobilienverwaltung ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Grundsä... / 1.1 Knappheit und Marktentwicklung als Preisfaktor

Die Faustregel, dass Knappheit zu Preissteigerungen führt, hängt eng mit der ersten Erkenntnis zusammen. Denn knapp sind Dinge dann, wenn vielen Nachfragern wenige oder nur ein Anbieter gegenübersteht. Verändern sich die Zahlen auf beiden Marktseiten, bewegen sich auch die Preise. Natürlich tut sich bei Preisen mit der Zeit immer etwas. Denn hinter den Nachfragern steckt der...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwangsverwaltung (Miete) / 4 Vermietung durch Eigentümer

Der Eigentümer ist nicht zur Vermietung berechtigt. Vermietet er trotzdem, so ist der Mietvertrag gegenüber dem Mieter wirksam. Der Eigentümer kann aber nur erfüllen, wenn der Zwangsverwalter zustimmt. Es gilt dieselbe Rechtslage wie bei der Vermietung einer Sache durch den Nichtberechtigten. Stimmt der Zwangsverwalter nicht zu, ist der Mietvertrag gegenüber ihm unwirksam. De...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Wohnungseigentum / 7.2 Abmahnung gegenüber dem Mieter

Eine wirksame Abmahnung gegenüber dem Mieter kann nur der Wohnungseigentümer als Vermieter oder der Verwalter, der gleichzeitig auch mit der Mietverwaltung des Sondereigentums beauftragt ist, aussprechen. Sie ist Voraussetzung für zahlreiche Kündigungsgründe (z. B. § 543 Abs. 2 Satz 1 BGB: vertragswidriger Gebrauch; § 569 Abs. 2 und 4 BGB: Unzumutbarkeit des Mietverhältnisse...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
WEG- und Mietverwaltung: Nachfrage treibt die Honorare

Die Basissätze in der WEG- und Mietverwaltung sind im vergangenen Jahr weiter gestiegen – der Mehraufwand durch Zusatzaufgaben ist damit aber nicht gedeckt, heißt es in der aktuellen CRES-Entgeltstudie. Deutlich zugenommen hat die Zahl der Verwalter, die Sonderleistungen abrechnen. Immobilienverwaltungen von Wohneigentum in Deutschland haben auch wegen gesetzlicher Vorgaben f...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bestellung und Abberufung d... / 2.7.4 Anfechtung des Bestellungsbeschlusses

Der Beschluss über die Bestellung des Verwalters kann nach § 44 Abs. 1 Satz 1 WEG angefochten werden (siehe zur Anfechtung von Beschlüssen Kap. B.I.7.3.5). Wird der Bestellungsbeschluss rechtskräftig für ungültig erklärt, führt dies in entsprechender Anwendung von § 47 FamFG [1] weder zur Unwirksamkeit von Rechtsgeschäften oder Rechtshandlungen, die der Verwalter namens der G...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungskosten / 1 Öffentlich geförderter (preisgebundener) Wohnraum

Bei dieser Wohnungsgruppe sind die Verwaltungskosten Teil der Kostenmiete. Es gilt die Legaldefinition in § 26 Abs. 1 II. BV. Danach zählen zu den Verwaltungskosten "die Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht sowie der Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsa...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Heizkostenabrechnung / 7.8 Mietverwaltung

Beauftragt der Vermieter eine Verwaltung mit der Mietverwaltung, ist dies kein Fall von Auftragsdatenverarbeitung. Die Verwaltung wird regelmäßig bevollmächtigt, selbstständig alle Entscheidungen bezüglich des Mietverhältnisses zu treffen. Es kommt auf den konkreten Verwaltervertrag an, denn häufig lässt sich in der Mietverwaltung eine gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß Art...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausverwalter - Bestellung,... / 3 Vergütung und Kosten

Für die Vergütung des Verwalters gibt es weder eine Gebührenordnung noch sonstige gesetzliche Vorschriften. Hinweis Vergütung frei vereinbar Sie unterliegt der freien Vereinbarung und beträgt üblicherweise bei Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ca. 18 bis 28 EUR pro Wohneinheit und Monat, ca. 3 bis 5 EUR pro Garage/Stellplatz und Monat; bei Verwaltung des Sondereigent...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vermeidung eines schwierige... / 2.4.1.2 Eingeschränkter Anwendungsbereich bei wenigen Wohnungen

Selbst wenn nun ein derartiges Näheverhältnis nicht begründet wird, der Vermieter und seine Angehörigen also nicht in einem Haus mit dem potenziellen Mieter zusammenwohnen, findet das AGG gemäß § 19 Abs. 5 Satz 3 i. V. m. § 19 Abs. 2 AGG nur sehr eingeschränkt Anwendung, wenn der Vermieter weniger als 50 Wohnungen vermietet. Insoweit besteht nur ein Diskriminierungsverbot hi...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wege aus der Krise / 7.3.11.9 Kündigung durch "Nichtberechtigten"

Nach der Bestimmung des § 180 Satz 1 BGB ist eine Kündigung unwirksam, wenn sie durch einen Nichtbevollmächtigten erklärt wird. Praxis-Beispiel Der bereits etwas betagte Vermieter hat einige Wohnungen vermietet. Zu seiner Unterstützung kümmert sich sein Sohn um die Mietverwaltung. Einer der Mieter ist ihm ein besonderer Dorn im Auge. Immer wieder kommt es zu Auseinandersetzun...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vermeidung eines schwierige... / 2 Strategien bei Anbahnung des Mietverhältnisses

"Schwierige Mietverhältnisse" würden in aller Regel erst gar nicht entstehen, sähe man es dem potenziellen Mieter an, dass es sich bei ihm um einen Mietnomaden, Messie oder Querulanten handelt. Entsprechend ihrem Duktus und ihrer psychischen Veranlagung handelt es sich hier aber um wahre Verwandlungskünstler und Blender. Dies gilt insbesondere auch für all diejenigen, die oh...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vermeidung eines schwierige... / 2.2.2 Mieterselbstauskunft

Absolutes und mit Minimalaufwand betreibbares Muss ist die Einholung einer schriftlichen Mieterselbstauskunft. Wichtig Mietverwalter Hat der Vermieter die Mietverwaltung auf einen Verwalter übertragen, handelt dieser pflichtwidrig, wenn er es unterlässt, dem Mietinteressenten ein Selbstauskunftsformular vorzulegen.[1] Im Fall der Fälle kann der Vermieter gegen den Verwalter al...mehr

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§ 2 Die Willensbildung der ... / II. Inhalt und Auslegung

Rz. 81 Den Wohnungseigentümern steht es frei, ihr Verhältnis untereinander – sprich: die Gemeinschaftsordnung – beliebig und ohne Inhaltsbeschränkung zu gestalten (Vertragsfreiheit); für den aufteilenden Alleineigentümer (Bauträger) gilt grundsätzlich das Gleiche. Üblich und wirksam sind in einer Gemeinschaftsordnung z.B. Regelungen betr. Kostenverteilung, Stimmrecht, Erhalt...mehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / II. Kostenentscheidung und Kostenerstattung

Rz. 21 Gem. § 91 Abs. 1 ZPO hat die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Bei teilweisem Obsiegen und Verlieren werden die Kosten im Urteil im Normalfall nach dem Verhältnis von Sieg und Niederlage verteilt (§ 92 Abs. 1 ZPO). Rz. 22 Mitunter besteht die unterliegende Partei aus mehreren Personen, z.B. wenn eine Beschlussklage von mehreren Wohnungseigent...mehr

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§ 10 Der Verwalter / a) Allgemeines

Rz. 277 Der Verwalter muss grundsätzlich ein Bankkonto für die Gemeinschaft anlegen und führen. Soweit bislang allgemein angenommen wurde, es müsse prinzipiell sogar mindestens zwei Bankkonten geben (ein Girokonto für die laufende Verwaltung und ein Konto zur gewinnbringenden Anlage der Erhaltungsrücklage, auf die erst mittel- oder langfristig zugegriffen werden muss), ist d...mehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / B. Zuständigkeit

Rz. 7 Gem. § 43 Abs. 1 S. 1 WEG hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ihren allgemeinen Gerichtsstand bei dem Gericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Klagen Dritter (Nichtwohnungseigentümer) gegen die Gemeinschaft sind also – abhängig vom Streitwert – am örtlichen Amts- oder Landgericht zu erheben. Das gilt gem. § 43 Abs. 1 S. 2 WEG auch im Fall des § 9a Abs. 4...mehr

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§ 29 Maklerrecht / 2. Verflechtung

Rz. 47 Der Provisionsanspruch erfordert, dass der Hauptvertrag mit einem Dritten zustande kommt, also ein "Dreiecksverhältnis" Makler-Auftraggeber-Vertragspartner vorliegt, bei dem der Makler als nachweisender oder vermittelnder Dritter zwischen den Parteien des Hauptvertrages steht.[148] Ist der Makler mit einer der Parteien so verbunden, dass diese ihre Entscheidung nicht ...mehr

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Erbengemeinschaft als Vermieter

Leitsatz Die Erbengemeinschaft kann mit Stimmenmehrheit einen der Teilhaber zur Einziehung einer Nachlassforderung ermächtigen, sofern dies einer ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht (im Anschluss an Senatsurteile, v. 11.11.2009, XII ZR 210/05, BGHZ 183 S. 131 = FamRZ 2010 S. 119 und v. 20.10.2010, XII ZR 25/09, NJW 2011 S. 61). (amtlicher Leitsatz des BGH) Normenkette BGB §§...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsätzlich kurze Verjährung

Leitsatz Aufwendungsersatzansprüche des WEG- Verwalters wegen verauslagter Gerichts- und Rechtsanwaltskosten verjähren grundsätzlich in 2 Jahren. Fakten: Der Geschäftsführer der ehemaligen Verwalterin überwies einen Gerichtskosten- und Gebührenvorschuss an einen Rechtsanwalt für ein gerichtliches Verfahren der Gemeinschaft. Die überweisung erfolgte von einem Konto, das auf de...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mietverwalter-Konkurrenzkampf in Ferienwohnanlage

Leitsatz Widerruf einer Nutzung von Wohnraum als Büro aus wichtigem Grund (wegen persönlicher Auseinandersetzungen und sogar Tätlichkeiten zweier Mietverwalter im Haus) Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 15 WEG Kommentar 1. Die Frage, ob ein berechtigtes Interesse eines Eigentümers an sachkundiger Beratung durch einen Anwalt während der Versammlung besteht (vgl. hierzu BGHZ 121, 23...mehr

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Abrechnung über tatsächliche Ausgaben

Leitsatz Verfahrenskosten ( § 16 Abs. 5 WEG) gehören als tatsächliche Ausgaben in die Abrechnung Ungültigkeit eines Verwalter-Entlastungsbeschlusses bei Entnahme von Sondereigentums-Verwaltungskosten aus gemeinschaftlichen Geldern Normenkette § 16 Abs. 2 und Abs. 5 WEG, § 27 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 4 WEG, § 242 BGB Kommentar 1. Nach neuer, heute h.R.M. (vgl. BayObLGZ 92, 210; WM ...mehr