Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Pauschalbesteuerung gemäß § 40 Abs 1 Satz 1 Nr 1 EStG

Rz. 63 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Gewährt der ArbG > Sonstige Bezüge (> Rz 67) in einer größeren Zahl von Fällen (> Rz 70), kann die LSt pauschal erhoben werden, soweit der Gesamtbetrag der pauschal besteuerten Bezüge eines ArbN den Betrag von 1 000 EUR im Kalenderjahr nicht übersteigt (> Rz 74 ff). Rz. 64 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Pauschalbesteuerung wird auf Antrag des...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Einzelheiten

Rz. 72 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien sind nur dann abziehbar, wenn die Partei bei Zufluss der Zuwendung die Voraussetzungen für den Abzug (> Rz 71) erfüllt (> R 10b.2 EStR). Der Parteibegriff setzt nicht nur die inhaltlichen Kriterien von § 2 PartG voraus, sondern er wird auch durch die in den nachfolgenden Vorschriften des P...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Förderung der Elektromobilität (§ 3 Nr 46 EStG)

Rz. 78 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Durch das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr vom 07.11.2016 (BGBl 2016 I, 2498) wurde mit der Neufassung des § 3 Nr 46 EStG der Vorteil für das elektrische Aufladen eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs einschließlich der Überlassung der Ladevorrichtung von der ESt/LSt befreit. Voraussetzung ist, da...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Steuervergünstigungen und Subventionen

Rz. 16 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die nachfolgenden Steuervergünstigungen und Subventionen haben ein Volumen in den folgenden Größenordnungen (BMF: 28. Subventionsbericht der Bundesregierung [Bundestags-Drucksache 19/32170; abrufbar unter https://dserver.bundestag.de/btd/19/321/1932170.pdf]): Rz. 17 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Für die Steuerfreiheit der Zuschläge für Sonntags-...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Verteilung der Steuerklassen und Bruttoarbeitslöhne

Rz. 12 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die folgende Tabelle gibt für 2017 einen Überblick über die > Steuerklassen der Lohnsteuerpflichtigen sowie die Brutto-Lohnsumme und den Durchschnittslohn je Steuerklasse (BMF, Datensammlung zur Steuerpolitik 2022, Tabelle 2.7.6):mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Anwendungsbereich

Rz. 245 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Seit dem VZ 2005 gilt für Zuwendungen an kapitalgedeckte > Pensionskassen sowie für Beiträge an eine Direktversicherung die Steuerbefreiung des § 3 Nr 63 EStG (> Betriebliche Altersversorgung Rz 83). Werden den Höchstbetrag übersteigende Beiträge oder Zuwendungen erbracht, unterliegen sie grundsätzlich dem individuellen LSt-Abzug, weil § 40...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Pauschalbesteuerung von Vorteilen aus der Gewährung verbilligter Mahlzeiten im Betrieb

Rz. 140 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Der ArbG kann die LSt mit dem festen Pauschsteuersatz von 25 % auf den geldwerten Vorteil pauschalieren, soweit er odermehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 19. Versicherungsleistungen (§ 3 Nr 1 EStG)

Rz. 220 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Nach § 3 Nr 1 EStG sind steuerfrei die Zahlungen aus einer Krankenversicherung, der Pflegeversicherung, einer gesetzlichen Unfallversicherung, Sachleistungen aus der GRV, Übergangsgelder sowie das Mutterschaftsgeld und vergleichbare Leistungen. Rz. 221 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Zum Begriff der Krankenversicherung siehe BFH 95, 447 = BStBl 1...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 9. Gesundheitsvorsorge (§ 3 Nr 34 EStG)

Rz. 92 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Durch das JStG 2009 (BGBl 2008 I, 2794) wurden mit dem neu eingefügten § 3 Nr 34 EStG Leistungen des ArbG für die betriebliche Gesundheitsförderung von der ESt/LSt befreit. Die Leistungen müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden und waren zunächst auf 500 EUR je ArbN begrenzt. Durch das Dritte Bürokratieentlastu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Leistungen nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz (§ 3 Nr 47 EStG)

Rz. 124 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Durch das Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst (Arbeitsplatzschutzgesetz), das am 16.07.2009 neu gefasst wurde (vgl BGBl 2009 I, 2055), werden > Arbeitnehmer, > Heimarbeiter und > Handelsvertreter geschützt, die zum Wehrdienst oder einer Wehrübung einberufen werden. Dies ist nach § 78 Abs 1 ZDG auch auf a...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 8. Entschädigungen iZm Infektionskrankheiten (§ 3 Nr 25, Nr 68 und Nr 69 EStG)

Rz. 186 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Im Zusammenhang mit Infektionskrankheiten werden einerseits durch § 3 Nr 25 EStG die generellen Entschädigungen nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (> Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 20.07.2000 (BGBl 2000 I, 1045) sowie bestimmte Leistungen bei Infektionen mit dem Hepatitis-C-Virus (§ 3 Nr...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Beihilfen aus öffentlichen Kassen (§ 3 Nr 11, 43 und 44 EStG)

Rz. 150 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 3 Nr 11 EStG befreit Bezüge aus öffentlichen Mitteln oder aus Mitteln einer öffentlichen Stiftung, die wegen Hilfsbedürftigkeit oder als Beihilfe zu dem Zweck bewilligt werden, die Erziehung oder Ausbildung, die Wissenschaft oder Kunst unmittelbar zu fördern, von der ESt/LSt. Zu Einzelheiten > Beihilfen Rz 5 ff. Rz. 151 Stand: EL 134 – ET:...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Verfahren bei der Zulassung der Pauschalbesteuerung durch das Finanzamt

Rz. 92 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Zulassung der Pauschalbesteuerung mit den nach den betrieblichen Verhältnissen besonders zu errechnenden Steuersätzen des § 40 Abs 1 EStG muss der ArbG beim > Betriebsstätten-Finanzamt beantragen (§ 40 Abs 1 Satz 1 EStG). Das jeweilige Betriebsstätten-FA bleibt auch dann zuständig, wenn der ArbG mehrere lohnsteuerliche Betriebsstätten (er...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / g) Aufzeichnungen

Rz. 269 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die pauschal besteuerten Leistungen und die darauf entfallende LSt sind im > Lohnkonto einzutragen (§ 4 Abs 2 Nr 8 LStDV; > R 41.1 Abs 1 LStR). Wird ein Durchschnittsbetrag zur Abstimmung mit dem Grenzbetrag ermittelt (§ 40b Abs 2 Satz 2 EStG; > Rz 259), ist der Durchschnittsbetrag im Lohnkonto eines jeden ArbN zu erfassen. Zu weiteren Aufz...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 11. Ehemalige Postbedienstete

Rz. 96 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 3 Nr 35 EStG enthält eine Besitzstandswahrungsregelung für Postbeamte, die aufgrund der Privatisierung der > Deutsche Post nicht mehr im öffentlichen Dienst beschäftigt sind. > Einnahmen, die sie in ihrer früheren Position steuerfrei nach § 3 Nr 11 bis 13 oder Nr 64 EStG erhalten haben, bleiben weiterhin von der ESt/LSt befreit. Dabei hand...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit (§ 3 Nr 26 bis 26b EStG)

Rz. 130 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Der sog Übungsleiterfreibetrag in § 3 Nr 26 EStG wurde durch das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einkommensteuergesetzes vom 25.06.1980 (BGBl 1980 I, 731) in das EStG eingefügt. Ziel war es, Bürger, die im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich nebenberuflich tätig sind, von steuerlichen Verpflichtungen freizust...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 9. Pauschalierung bei der Übertragung von betrieblichen Fahrrädern

Rz. 160 Gem § 40 Abs 2 Satz 1 Nr 7 EStG besteht die Möglichkeit eine Übertragung von betrieblichen Fahrrädern an den ArbN mit 25 % pauschal zu besteuern (zur Rechtsentwicklung > Rz 59/1). Bei Fahrrädern handelt es sich um Fortbewegungsmittel, die nicht als Fahrzeuge iSd § 6 Abs 1 Nr 4 Satz 2 2 HS EStG bewertet werden. Die Pauschalierung findet deshalb (nur) auf Fahrräder und...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 8. Förderung der Elektromobilität und Reduzierung des Individualverkehrs

a) Förderung der Elektromobilität (§ 3 Nr 46 EStG) Rz. 78 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Durch das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr vom 07.11.2016 (BGBl 2016 I, 2498) wurde mit der Neufassung des § 3 Nr 46 EStG der Vorteil für das elektrische Aufladen eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs einschließlich der Überlassung der Ladevorricht...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Innerstaatliche Steuerbefreiungen außerhalb des EStG

I. Fünftes Vermögensbildungsgesetz Rz. 240 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 ArbN erhalten nach dem 5. VermBG unter bestimmten Voraussetzungen eine Arbeitnehmer-Sparzulage. Nach § 13 Abs 3 des 5. VermBG handelt es sich dabei weder um eine stpfl > Einnahme iSd EStG noch um > Arbeitsentgelt im Sinne der > Sozialversicherung (> Vermögensbildung der Arbeitnehmer Rz 110 ff). Rz. 241 Stand...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Kindergartenbetreuung (§ 3 Nr 33 EStG)

Rz. 53 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des ArbG zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der ArbN in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen sind steuerfrei nach § 3 Nr 33 EStG. Zu Einzelheiten > Kindergarten.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG)

Rz. 242 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Der Wohnungsbau wird ua durch die Zahlung von Wohnungsbauprämien unterstützt, die nach § 6 WoPG steuerfrei sind (> Wohnungsbau-Prämiensparen). Rz. 243–244 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Randziffern einstweilen frei.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Begriff der Spende

I. Freiwillige Zuwendung ohne Gegenleistung 1. Freiwilligkeit Rz. 10 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 10b Abs 1 EStG begünstigt "Zuwendungen" zur Förderung bestimmter Zwecke. Damit sind Spenden und Mitgliedsbeiträge gemeint. Zu den Mitgliedsbeiträgen gehören auch Umlagen und Aufnahmegebühren. Die Rechtsprechung zieht nur solche Zuwendungen nach § 10b EStG ab, die vom Stpfl freiwil...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Pauschalbesteuerung mit festen Steuersätzen (§ 40 Abs 2 EStG)

1. Gemeinsame Voraussetzungen Rz. 130 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 40 Abs 2 EStG ermöglicht es dem ArbG, die LSt in bestimmten Fällen mit gesetzlich festgelegten Pauschsteuersätzen zu erheben. Dabei handelt es sich um Sachverhalte, bei denen sich der ArbG häufig aus arbeitsrechtlichen oder auch betriebspolitischen und personalwirtschaftlichen Gründen einer Übernahme der LSt n...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Besonderheiten bei Sach- und Aufwandsspenden (§ 10b Abs 3 EStG)

1. Sachspenden Rz. 18 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Zuwendungen iSd § 10b Abs 1 EStG sind nicht nur Geldbeträge, sondern auch Wirtschaftsgüter (§ 10b Abs 3 Satz 1 EStG). Das Wirtschaftsgut muss aus dem geldwerten Vermögen des Spenders abfließen und dem begünstigten Empfänger iSv § 10b Abs 1 EStG (> Rz 48) unmittelbar zufließen (BFH 159, 327 = BStBl 1990 II, 570). Es genügt zB ni...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Begünstigte Zwecke

1. Allgemeines Rz. 25 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 10b Abs 1 EStG begünstigt Spenden (> Rz 10–22), soweit sie zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke iSd §§ 52–54 AO dienen. Grundsätzlich kann eine Spende auch im > Ausland Rz 1 verwendet werden (zum Spendenempfänger > Rz 50). Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass mit der Spende entweder natürliche Pe...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Sparverträge zum Ansparen von Geldvermögen

Rz. 9 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 VwL können auf Sparverträge zum Ansparen von Geldvermögen weiterhin angelegt werden; sie sind seit 1990 aber nicht mehr zulagebegünstigt – sog Nullförderung – (> Vermögensbildung der Arbeitnehmer Rz 15). Rz. 10–12 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Randziffern einstweilen frei.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Kurzfristige Aushilfen (§ 40a Abs 1 EStG)

1. Allgemeines Rz. 190 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 40a Abs 1 EStG erlaubt die Pauschalierung der LSt mit 25 % des Arbeitslohns bei ArbN, die nur kurzfristig beschäftigt werden. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für eine Pauschalbesteuerung > Rz 166–189. Ein ArbN ist kurzfristig iSd § 40a Abs 1 EStG beschäftigt, wenn ermehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Steuerbefreiungen nach dem EStG

I. Rechtsentwicklung Rz. 12 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Bereits das EStG vom 29.03.1924 (RGBl 1924, 359) kannte Steuerbefreiungen, die im § 12 in 13 Ziffern aufgeführt waren, darunter bereits die Befreiung von Leistungen einer Krankenkasse (heute § 3 Nr 1 EStG) sowie Bezüge aus öffentlichen Mitteln oder von einer öffentlichen Stiftung aus Gründen der Hilfsbedürftigkeit oder al...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Bilaterale Vereinbarungen

Rz. 258 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Auch bilaterale Verträge mit anderen Staaten können Steuerbefreiungen enthalten. Die Verträge betreffen oft den Kulturaustauch und die Entwicklungszusammenarbeit. Vgl dazu die einzelnen Länderstichworte, zB > Vereinigte Staaten von Amerika Rz 4, > Sowjetunion Rz 12. Rz. 259 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Randziffer einstweilen frei.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Verträge mit der UN und zivilen Weltorganisationen

Rz. 253 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Zu den Steuerbefreiungen im Zusammenhang mit der UN > Vereinte Nationen, > Inmarsat, > Internationales Arbeitsamt, > Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, > Internationaler Seegerichtshof, > ITSO. Rz. 254 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Randziffer einstweilen frei.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 8. Trinkgelder (§ 3 Nr 51 EStG)

Rz. 144 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 3 Nr 51 EStG befreit freiwillig geleistete Trinkgelder an > Arbeitnehmer. Vgl dazu > Trinkgelder.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Weitere Steuerbefreiungen für (frühere) Arbeitnehmer

Rz. 120 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Neben den og profitieren ArbN von einer Reihe weiterer Steuerbefreiungen, bei denen es sich aber entweder nicht um Zahlungen eines ArbG handelt oder die nicht ausschließlich für ArbN gelten. 1. Arbeitslosengeld und vergleichbare Lohnersatzleistungen (§ 3 Nr 2 EStG) Rz. 121 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 3 Nr 2 EStG befreit eine Reihe von Leistu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Betreuungsleistungen

a) Kindergartenbetreuung (§ 3 Nr 33 EStG) Rz. 53 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des ArbG zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der ArbN in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen sind steuerfrei nach § 3 Nr 33 EStG. Zu Einzelheiten > Kindergarten. b) Betreuung von Kindern oder ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Weitere Steuerbefreiungen in § 3 EStG

1. Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen (§ 3 Nr 12 EStG) Rz. 149 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Aufwandsentschädigung, die in einem Bundes- oder Landeshaushalt als solche ausgewiesen sind, bleiben in vollem Umfang steuerfrei nach § 3 Nr 12 Satz 1 EStG. Bis zur Höhe des Aufwands können darüber hinaus nach § 3 Nr 12 Satz 2 EStG andere Aufwandsentschädigungen an Personen ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeine Hinweise

1. Anwendungsbereich Rz. 240 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Zum VZ 2005 ist die Besteuerung der > Alterseinkünfte grundlegend neu geordnet worden: Die vor 2005 nach § 40b EStG pauschal besteuerten Beiträge zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung sind seither im Rahmen von § 3 Nr 63 EStG steuerfrei (zur Rechtsentwicklung > Rz 42, 54, 56). Die späteren Vers...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. In geringem Umfang und gegen geringen Arbeitslohn in Minijobs tätige (Teilzeit-)Beschäftigte (§ 40a Abs 2 und Abs 2a EStG)

1. Geringfügige Beschäftigung ohne Regelbeitrag zur Rentenversicherung (§ 40a Abs 2 EStG) Rz. 210 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Auch der > Arbeitslohn für sog Minijobs bis aktuell 520 EUR mtl (> Rz 59/4) ist steuerpflichtig. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer günstigen Pauschalbesteuerung. Der ArbG kann (Wahlrecht) – anstelle der Regelbesteuerung – eine besondere Pauschsteu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 7. Erstattung berufsbezogener Aufwendungen

a) Durchlaufende Gelder und Auslagenersatz (§ 3 Nr 50 EStG) Rz. 76 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Bei den durchlaufenden Geldern und dem Auslagenersatz handelt es sich wirtschaftlich nicht um Zahlungen an den ArbN; dieser ist lediglich als Hilfsperson tätig, die entweder einen Betrag für den ArbG verauslagt, den sie anschließend erstattet bekommt (Auslagenersatz) oder die Beträge...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Einführung

I. Überblick Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Spenden und Mitgliedsbeiträge von unbeschränkt und beschränkt Stpfl sind unter bestimmten Voraussetzungen und im Rahmen bestimmter Höchstbeträge (> Rz 64 ff, > Rz 71) als > Sonderausgaben abziehbar (§ 10b, § 50 Abs 1 EStG). Das soll die Spendenbereitschaft der Bevölkerung erhöhen und die gesellschaftspolitisch erwünschten Ziele de...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Ermittlung des Pauschsteuersatzes

a) Berechnung des Pauschsteuersatzes in den Fällen des § 40 Abs 1 Satz 1 Nr 1 EStG Rz. 110 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Der variable Pauschsteuersatz ist in den Fällen des § 40 Abs 1 EStG "unter Berücksichtigung der Vorschriften des § 38a zu ermitteln" (§ 40 Abs 1 Satz 1 EStG). Maßgebend ist der "durchschnittliche Steuersatz", der sich "unter Zugrundelegung der durchschnittlich...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 14. Stipendien

a) Stipendien zur Förderung der Forschung oder der wissenschaftlichen oder künstlerischen Aus- oder Fortbildung (§ 3 Nr 44 EStG) Rz. 205 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Voraussetzung für die Steuerbefreiung nach § 3 Nr 44 EStG ist insbesondere, dass die Stipendien aus öffentlichen Mitteln oder von einer gemeinnützigen Körperschaft gezahlt werden, dass sie nicht höher sind, als für...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Freiwillige Zuwendung ohne Gegenleistung

1. Freiwilligkeit Rz. 10 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 10b Abs 1 EStG begünstigt "Zuwendungen" zur Förderung bestimmter Zwecke. Damit sind Spenden und Mitgliedsbeiträge gemeint. Zu den Mitgliedsbeiträgen gehören auch Umlagen und Aufnahmegebühren. Die Rechtsprechung zieht nur solche Zuwendungen nach § 10b EStG ab, die vom Stpfl freiwillig und ohne Gegenleistung zur Förderung be...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Spenden zur Förderung bestimmter Zwecke (§ 10b Abs 1 EStG)

I. Begünstigte Zwecke 1. Allgemeines Rz. 25 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 10b Abs 1 EStG begünstigt Spenden (> Rz 10–22), soweit sie zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke iSd §§ 52–54 AO dienen. Grundsätzlich kann eine Spende auch im > Ausland Rz 1 verwendet werden (zum Spendenempfänger > Rz 50). Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass mit der Spende e...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 13. Überlassung betrieblicher Gegenstände zur privaten Nutzung

a) Überlassung eines betrieblichen Fahrrads (§ 3 Nr 37 EStG) Rz. 100 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Durch Art 3 Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11.12.2018 (BGBl 2018 I, 2338) wurde die Steuerbefreiung für vom ArbG gewährte Vorteile für die Überlassung eines betrieblichen Fa...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Sammelbeförderung (§ 3 Nr 32 EStG)

Rz. 91 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die unentgeltliche oder verbilligte Sammelbeförderung eines ArbN zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem vom ArbG gestellten Beförderungsmittel ist steuerfrei, soweit die Sammelbeförderung für den betrieblichen Einsatz des ArbN notwendig ist. Zu Einzelheiten > Sammelbeförderung.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Aufwendungen für den Sprachunterricht als außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG)

Rz. 14 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Aufwendungen eines ArbN für den Deutschkurs seines aus dem Ausland kommenden, im > Inland studierenden Bruders sind idR keine > Außergewöhnliche Belastungen (BFH 152, 531 = BStBl 1988 II, 534). Ergänzend > Bildungsaufwendungen Rz 63 ff.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Zuwendungen an politische Parteien (§ 10b Abs 2 EStG)

I. Allgemeines Rz. 71 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Mitgliedsbeiträge und Spenden an eine > Politische Partei iSd § 2 Parteiengesetz, die nicht nach § 18 Abs 7 Parteiengesetz von der staatlichen Teilfinanzierung ausgeschlossen ist (> Rz 9/2), werden in erster Linie durch die Steuerermäßigung nach § 34g EStG gefördert. Diese beträgt 50 % der Zuwendungen, höchstens 825 EUR, bei Zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Entwicklungshelferleistungen (§ 3 Nr 61 EStG)

Rz. 127 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 3 Nr 61 EStG befreit bestimmte Leistungen nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz an Entwicklungshelfer. Zur Definition des Begriffs Entwicklungshelfer und der steuerfreien Leistungen > Entwicklungshelfer.mehr