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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Trinkgelder / II. Steuerfreies Trinkgeld

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Rz. 13

Stand: EL 142 – ET: 06/2025

Freiwillige Trinkgelder bleiben unbesteuert; eine Begrenzung der Höhe nach ist nicht vorgesehen (vgl § 3 Nr 51 EStG). Nicht alle Leistungen, die dem ArbN von dritter Seite ohne Rechtsanspruch im Rahmen des Dienstverhältnisses zufließen, sind aber ohne Weiteres solche "Trinkgelder". Die Steuerfreiheit ist von folgenden Voraussetzungen abhängig:

• Das Trinkgeld muss freiwillig von einem Dritten an einen Arbeitnehmer gezahlt werden (> Rz 14 ff);
• es darf kein Rechtsanspruch gegen den ArbG auf das Trinkgeld bestehen (> Rz 12, 18);
• es muss anlässlich einer Arbeitsleistung (> Rz 19 ff) und
• es muss zusätzlich zu der vom Dritten mit dem ArbG vereinbarten Arbeitsvergütung gegeben werden (> Rz 21 – 21/2);
• es muss sich auch in Grenzfällen begrifflich um ein "Trinkgeld" handeln (> Rz 22 ff).

Mit der Steuerbefreiung wird der LSt-Abzug für den ArbG in bestimmten Gewerbezweigen vereinfacht, aber nicht überall. Im Einzelnen:

1. Freiwillige Leistung eines Dritten an einen Arbeitnehmer

 

Rz. 14

Stand: EL 142 – ET: 06/2025

Das Trinkgeld in Form eines kleineren Geldgeschenkes (> Rz 22 ff) muss ein Dritter (Leistungsempfänger/Kunde) geben. Er gibt es als eine typischerweise persönliche Zuwendung an den ArbN zur Anerkennung seiner Leistung. Die Rechtsprechung des BFH zusammenfassend BFH 250, 159 = BStBl 2016 II, 751, dort Rz 16. Der Dritte gibt das Trinkgeld freiwillig; er darf weder dem Grunde noch der Höhe nach zur Hingabe eines Trinkgelds verpflichtet sein. Das gilt gleichermaßen für eine Verpflichtung gegenüber dem ArbN als auch gegenüber dem ArbG (dazu > Rz 18, 21).

 

Beispiel 1:

Soweit der Gast in der Gastronomie zur Zahlung des Bedienungsgeldes in Höhe von 15  % des Rechnungsbetrags verpflichtet ist, steht das der "Freiwilligkeit" iSv § 3 Nr 51 EStG entgegen.

Werden einem Kunden aber – zB im Restaurant, in eine...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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