Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Allgemeines

Rz. 4/3 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Telekommunikationsgeräte werden in der Praxis zum einen zeitweise den ArbN überlassen, zum anderen an ArbN übereignet. Vorangestellt werden im Folgenden die umsatzsteuerlichen Grundsätze. (Unentgeltliche) Sachzuwendungen von ArbG an seine ArbN stellen entweder als Vergütung für geleistete Dienste, für die der ArbN einen Teil seiner Arbeitslei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Geräteübereignung an ArbN

Rz. 4/7 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Vorsteuerabzug: Kauft der ArbG das Gerät im Wissen, es dem ArbN zu übereignen, ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen (§ 3 Abs 1b Nr 2 UStG iVm > A 15.2b Abs 2 Satz 5 und > A 15.15 UStAE). Wird das Gerät zunächst für den Betrieb bezogen, ohne dass eine Übereignung an einen ArbN geplant ist, ist der Vorsteuerabzug möglich (§ 15 Abs 1 Satz 1 U...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Kein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers

Rz. 18 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Selbst wenn der Dritte das Trinkgeld freiwillig gegeben hat, ist es nicht steuerfrei, wenn und soweit der ArbN einen Rechtsanspruch auf das Trinkgeld hat. Gemeint ist ein Rechtsanspruch des ArbN gegenüber dem ArbG (Innenverhältnis); wäre auch ein Rechtsanspruch gegenüber dem Dritten (Außenverhältnis) gemeint, wäre das im Verhältnis zu "freiw...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Ausschließliche Privatnutzung durch ArbN

Rz. 4/5 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Vorsteuerabzug: Bezieht der ArbG das Gerät im Wissen, es dem ArbN zur ausschließlichen Privatnutzung zu überlassen, ist der Vorsteuerabzug aus dem Erwerb und den Verbindungskosten des Geräts unter den weiteren Voraussetzungen des § 15 Abs 1 UStG zulässig, wenn keine Ausschlussgründe nach § 15 Abs 2 iVm § 15 Abs 3 UStG vorliegen. Umsatzverste...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Glaubhaftmachung der (beruflichen) Nutzung

Rz. 4 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Feststellungslast für den beruflichen Umfang liegt beim ArbN (BFH 170, 230 = BStBl 1993 II, 348; > Beweislast). Schwierig ist im Einzelfall schon die Abgrenzung, was private und was berufliche Nutzung ist und was womöglich in den Bereich der Berufsausbildung gehört, der zum Abzug als SA führt. Hinzu kommt, dass es gerade die Tatsache eine...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. Folgewirkungen der Steuerbefreiung

Rz. 25 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Fehlbeträge aus Zechprellerei oder Manko beim Wechselgeld sind WK (> Fehlbeträge in der Kasse). Die Steuerfreiheit der Trinkgelder nach § 3 Nr 51 EStG steht dem Abzug uE nicht entgegen; es besteht kein unmittelbarer Zusammenhang iSv § 3c EStG (> Werbungskosten Rz 70, 71) zum vereinnahmten Trinkgeld. Rz. 26 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Für die >...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Durchlaufende Posten

Rz. 10 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Pflichtbeiträge der katholischen Geistlichen, die ihre Bezüge vom Bistum erhalten, für die Diasporahilfe sind ‚durchlaufende Gelder’ (RFH, RStBl 1932, 926); werden Geistliche nicht von kirchlichen Kassen besoldet, ziehen sie die Pflichtbeiträge als > Werbungskosten oder > Sonderausgaben ab (BMF vom 06.12.1994, BStBl 1994 I, 921). Durchlaufen...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Telefon-/Telefaxbenutzung

Rz. 9 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Kostenlose Privatgespräche vom betrieblichen Telefon oder ein privates > Telefax sind von den begünstigten Personen (> Rz 8 ff) nicht zu versteuern (§ 3 Nr 45 EStG). Das gilt gleichermaßen für die Grundgebühr und die laufenden Gebühren bei Orts- wie bei Ferngesprächen. Entsprechendes gilt für die Benutzung betrieblicher Datenverarbeitungsgerä...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Dienstanschlüsse in der Privatwohnung

Rz. 11 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Mit Dienstanschluss wird ein Anschluss an ein Festnetz in der Wohnung des ArbN bezeichnet, wenn der ArbG die Einrichtung des Telefons veranlasst hat. IdR wird der Telefonanschluss sowie die Gebührenrechnung auf den Namen des ArbG lauten; das ist aber nicht unabdingbar (> Rz 7). Früher sollte der Dienstanschluss die ständige Erreichbarkeit de...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Mit Gehaltsumwandlung – arbeits- und sozialversicherungsrechtlich ‚Entgeltumwandlung’ (> Arbeitsentgelt) – wird ein arbeitsrechtlicher Vorgang bezeichnet, der steuerrechtliche Auswirkungen hat. Es geht darum, dass Bestandteile von Lohn oder Gehalt, die der ArbN nicht unbedingt in > Geld benötigt, in andere Leistungen des ArbG ‚getauscht’ werd...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Tantiemen als Arbeitslohn

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Tantiemen sind nach Umsatz oder Gewinn bemessene > Sondervergütungen. Sie werden im Rahmen der > Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit gewährt. Aus der Form der Zuwendung allein kann man darum nicht auf die Einkunftsart schließen; zu Hinweisen > Arbeitnehmer, > Arbeitslohn, > Bonus, > Gesellschafter-Geschäftsführer von Kap...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Geräteüberlassung an ArbN und Verbindungsentgelt

Rz. 4/4 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Steuerfreiheit des § 3 Nr 45 EStG ist nicht auf die USt übertragbar. Da die USt als allgemeine Verbrauchsabgabe den gesamten privaten Verbrauch von Waren und Dienstleistungen belasten soll, unterliegt die private Internet- und Telefonnutzung betrieblicher Geräte durch den ArbN ebenso den Vorschriften des USt-Rechts, wie zB die unentgelt...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Berufliche Nutzung mit Privatnutzung durch ArbN

Rz. 4/6 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Vorsteuerabzug: Wird das Gerät für eine berufliche Nutzung des ArbN durch den ArbG bezogen, ist der Vorsteuerabzug auch dann zulässig, wenn der ArbN das Gerät auch privat nutzen darf (§ 15 Abs 1 Satz 1 UStG). Sowohl die aus den Anschaffungskosten als auch aus den Unterhaltskosten sowie der Verbindungsentgelte anfallenden Vorsteuerbeträge kö...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Aufwandsentschädigungen

Rz. 8 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Kassen der > Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften sind jeweils > Öffentliche Kasse iSv § 3 Nr 12 Satz 2 EStG. Die von den als Körperschaft des öffentlichen Rechts (> Juristische Person Rz 1) anerkannten Kirchen gezahlten, als Aufwandsentschädigung bezeichneten und als solche im Haushaltsplan ausgewiesenen Beträge sind deshalb im ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Trinkgelder als Ausgaben

Rz. 30 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Abzugsbeschränkung des § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 1 EStG für > Geschenke gilt grundsätzlich auch bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (vgl § 9 Abs 5 Satz 1 EStG; > Werbungskosten Rz 85). Ein Geschenk setzt begrifflich allerdings eine unentgeltliche Zuwendung an einen Dritten voraus. Da Trinkgelder regelmäßig den Charakter einer zusätzli...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Übernahme der Anschaffungskosten des Arbeitnehmers

Rz. 14 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Setzt der ArbN einen eigenen PC/Laptop zB im Rahmen von Außendienst oder > Telearbeit für betriebliche Zwecke ein, darf der ArbG die anteiligen Aufwendungen nicht steuerfrei ersetzen. Das gilt selbst dann, wenn das Gerät ein so gut wie ausschließlich beruflich genutztes > Arbeitsmittel ist (> Rz 1). Dazu grundsätzlich > Auslagenersatz Rz 10 ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Sonstiges

Rz. 11 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Zu einem – nicht anerkannten – Dienstverhältnis zwischen einem Pfarrer und seiner Ehefrau vgl BFH 181, 486 = BStBl 1997 II, 187. Zur Behandlung von > Beihilfen im Krankheitsfall, die für den CVJM-Gesamtverband tätige Bedienstete der evangelischen Kirche erhalten, vgl FinMin HE vom 25.09.1997 – S 2342 A-18-II B 22, DB 1997, 2355. Zur Kürzung ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Benutzung von Mobiltelefonen (Handy)/Autotelefonen/Navigationsgeräten

Rz. 10 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Steuerbefreiung (§ 3 Nr 45 EStG; > Rz 5–8/3) gilt auch für die kostenlose Benutzung eines vom ArbG gestellten Mobiltelefons (Handy/Smartphone) oder eines Autotelefons im Firmenwagen für Privatgespräche. Das gilt selbst dann, wenn dem ArbN mehrere betriebliche Handys oder zusätzlich ein Autotelefon zur Verfügung stehen; ebenso bei der Nut...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Kosten eines Strafverfahrens

Rz. 15 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Kosten des Strafverfahrens, vor allem Kosten der Strafverteidigung, können WK sein, wenn der strafrechtliche Vorwurf durch das berufliche Verhalten veranlasst ist. Das ist nicht der Fall, wenn die Straftat mit dem Beruf nur insoweit im Zusammenhang steht, als dadurch die Gelegenheit verschafft wurde, oder wenn der ArbN seinen ArbG vorsätzlic...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Sozialversicherung

Rz. 4/2 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Steuerfreier > Arbeitslohn iSd § 3 Nr 45 und Nr 50 EStG bleibt beitragsfrei in der SozVers, wenn dieser zusätzlich zu den Löhnen und Gehältern gezahlt wird und soweit dieser vom ArbG mit der Entgeltabrechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum steuerfrei belassen wird (§ 1 Abs 1 Satz 1 Nr 1 HS 1 und Satz 2 SvEV). Hinsichtlich der Zusätz...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Werbungskosten

Rz. 6 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Aufwendungen für Fachbücher und Predigerhandschriften sind > Werbungskosten (BFH 77, 313 = BStBl 1963 III, 435; allgemein > Fachliteratur). Aufwendungen anlässlich einer Pilgerwallfahrt oder Tertiatskursfahrt können WK sein, soweit das auslösende Moment für die Reise im beruflichen Bereich liegt; davon ist auszugehen, wenn es zu den dienstlic...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Überlassung betrieblicher Geräte zur Nutzung im Privatbereich des Arbeitnehmers (§ 3 Nr 45 EStG)

Rz. 15 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die unentgeltliche oder verbilligte private Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten ist steuerfrei (vgl § 3 Nr 45 EStG). Dazu gehören auch PCs. Sie können sich in den Betriebsräumen befinden; begünstigt ist aber auch die Nutzung transportabler Laptops, Notebooks, Smartphones, Tablets, Handys und eines Auto...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Ersatz von Geldstrafen und Geldbußen durch den Arbeitgeber

Rz. 11 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Ersetzt der > Arbeitgeber dem > Arbeitnehmer Geldstrafen und > Bußgelder, die der ArbN verwirkt hat, so führt der Ersatz grundsätzlich zu stpfl > Arbeitslohn (BFH 222, 448 = BStBl 2009 II, 151) und ist als sonstiger Bezug zu versteuern (> Sonstige Bezüge und > R 39b.6 LStR). Das gilt selbst dann, wenn der ArbN im Interesse des ArbG zu handel...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Ermittlung der Werbungskosten

Rz. 29 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Abziehbar sind die Verbindungsgebühren und die festen Kosten des Telekommunikationsanschlusses (Anschlussgebühr, Grundgebühr für Telefon und Internet), soweit sie anteilig auf berufliche und andere Verbindungen entfallen und die berufliche Nutzung des Telekommunikationsanschlusses im Verhältnis zur privaten Nutzung insgesamt nicht nur von un...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Freiwillige Leistung eines Dritten an einen Arbeitnehmer

Rz. 14 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Das Trinkgeld in Form eines kleineren Geldgeschenkes (> Rz 22 ff) muss ein Dritter (Leistungsempfänger/Kunde) geben. Er gibt es als eine typischerweise persönliche Zuwendung an den ArbN zur Anerkennung seiner Leistung. Die Rechtsprechung des BFH zusammenfassend BFH 250, 159 = BStBl 2016 II, 751, dort Rz 16. Der Dritte gibt das Trinkgeld frei...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Voraussetzungen für den Abzug als Werbungskosten

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Anschaffungskosten eines Computers (PC) / Notebooks sind WK, wenn das Gerät ein Arbeitsmittel des Stpfl ist (BFH/NV 2004, 1241). Ein > Arbeitsmittel iSd § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 6 EStG ist der PC aber nur, wenn er so gut wie ausschließlich der Berufsausübung oder der Fortbildung dient. Wird ein privat angeschaffter PC zu nicht mehr als 10 % pr...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Weitere Begriffsmerkmale des Trinkgelds

Rz. 22 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Der Begriff "Trinkgeld" ist für sich ein Tatbestandsmerkmal des § 3 Nr 51 EStG. Er kann im Auslegungswege näher bestimmt werden. § 107 Abs 3 Satz 2 GewO definiert: "Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt". Es steht dem ArbN u...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Höhe der abziehbaren Aufwendungen

Rz. 8 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Anschaffungskosten eines PC werden grundsätzlich auf die Kalenderjahre der voraussichtlichen Nutzungsdauer verteilt (> Rz 11); sie werden – beginnend mit dem Monat der Lieferung (> Absetzung für Abnutzung Rz 10) -- anteilig in den Nutzungsjahren abgezogen, in denen der Computer (immer noch) so gut wie ausschließlich oder zu einem bestimmten A...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / V. Datenverarbeitungsgeräte, Zubehör, Software, ­Dienstleistungen

Rz. 12 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Steuerfrei (§ 3 Nr 45 EStG; > Rz 3) ist ferner die unentgeltliche oder verbilligte Privatnutzung von betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten (> Rz 2/1) – selbstverständlich unter Einschluss ihrer Betriebssysteme und der mit dem Datenverarbeitungsgerät überlassenen Software (> R 3.45 LStR) – sowie den funktional dazu gehörenden Telekommunikat...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Geldstrafen und Geldbußen als Werbungskosten

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Einheit der Rechtsordnung verbietet es seit jeher, Geldstrafen (> Rz 3) durch eine sich aus dem Abzug von der > Bemessungsgrundlage ergebende Steuerermäßigung zu mindern (BFH 140, 50 = BStBl 1984 II, 160; vgl § 12 Nr 4 EStG). Darüber hinaus ist nicht nur der BA/WK-Abzug von Geldstrafen, sondern auch von Geldbußen, Ordnungsgeldern und Verw...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Ersatz von Aufwendungen durch den Arbeitgeber

Rz. 15 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Grundsätzlich gilt: Einen privaten Telefonanschluss unterhält ein ArbN, wenn dieser auf seinen Namen registriert und er selbst Schuldner der Verbindungsentgelte ist. Das gilt auch dann, wenn der ArbG das Gerät als Sachbezug übereignet (> Rz 13); anders, wenn sich der ArbG verpflichtet hat, dem ArbN die Aufwendungen für die Benutzung des betr...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Voraussetzungen einer Gehaltsumwandlung

Rz. 2 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Wird ein bestehender Arbeitsvertrag einvernehmlich dahin geändert, dass der ArbN den vertraglichen Barlohn zukünftig nur in geringerer Höhe beanspruchen kann, und gewährt ihm der ArbG stattdessen Sachlohn zB in Form eines Nutzungsvorteils (Gehaltsumwandlung), so ist der verbliebene Barlohn mit dem Nennwert und der Sachlohn mit den Werten des ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Bestandteile

Rz. 163 [Autor/Zitation] Angabepflichtig sind die im GJ gewährten Gesamtbezüge. Sie umfassen nach der Definition des Gesetzes (vgl. dazu im Einzelnen Rz. 164 ff.): Gehälter (vgl. Rz. 166) und Sondervergütungen jeder Art (gewinnunabhängige Tantiemen, Jubiläumsgelder, Urlaubsgelder (vgl. Rz. 164, 166), Gewinnbeteiligungen (zB gewinnabhängige TU; vgl. Rz. 164, 166), Bezugsrechte un...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.3.2.3 Gesetzliche Abzüge

Rz. 49 Das im maßgeblichen Bemessungszeitraum nach den vorgenannten Grundsätzen ermittelte Bruttoarbeitsentgelt ist um die gesetzlichen Abzüge zu mindern (§ 24i Abs. 2 Satz 1 SGB V). Es sind die zu entrichtenden Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer) und Sozialversicherungsbeiträge (Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung)...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.2.1.2.3 Gesetzliche Abzüge

Rz. 45 Das im maßgeblichen Bemessungszeitraum nach den vorgenannten Grundsätzen ermittelte Bruttoarbeitsentgelt ist um die gesetzlichen Abzüge zu mindern (§ 24i Abs. 2 Satz 1). Es sind die zu entrichtenden Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer) und Sozialversicherungsbeiträge (Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) in Ab...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Abgrenzung

Rz. 186 [Autor/Zitation] Unter diesen Posten fallen alle übrigen, nicht unter Nr. 14 auszuweisenden Steuern, die von der Gesellschaft als solche getragen werden und Aufwendungen darstellen, zB: Verbrauchsteuern: Biersteuer, Branntweinsteuer, Kaffeesteuer, Mineralölsteuer, Sektsteuer, Tabaksteuer; Verkehrssteuern: Ausfuhrzölle, Rennwett- und Lotteriesteuer, Versicherungssteuer; V...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Angabepflichtige Bezüge im Einzelnen

Rz. 166 [Autor/Zitation] Der weite Katalog der in der Klammerdefinition des Nr. 9 Buchst. a enthaltenen Arten von Bezügen lässt erkennen, dass das Gesetz Angaben in sehr weitgehendem Umfang verlangt. Zu den Bezügen gehören nicht nur das vertraglich festgelegte Gehalt (laufende Bezüge und Gewinnbeteiligungen), sondern auch darüber hinaus ggf. freiwillig gewährte Zahlungen wie ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Steuerliche Risiken

Tz. 20 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Steuerliche Risiken für den Vereinsvorstand birgt insbesondere die sog. Vertreterhaftung. Die steuerliche Haftung des Vereinsvorstands ist im Rahmen der Vertreterhaftung nach den §§ 34 und 69 AO (Anhang 1b) geregelt. Während § 34 AO (Anhang 1b) die steuerlichen Pflichten eines gesetzlichen Vertreters definiert, regelt § 69 AO (Anhang 1b) die...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Form und Bezeichnung der Löhne und Gehälter

Rz. 104 [Autor/Zitation] Die Form oder Bezeichnung, in der oder unter der die Löhne und Gehälter gezahlt werden, spielt für den Ausweis unter dem Posten Nr. 6a keine Rolle. Es sind demnach ua. Bezüge von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern in den Posten Nr. 6a einzubeziehen. Rz. 105 [Autor/Zitation] Vorstandsbezüge/Bezüge der Geschäftsführer: Die Gesamtbezüge der Mitglied...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Steuerrückstellungen (B.2.)

Rz. 366 [Autor/Zitation] Die Steuerrückstellungen umfassen alle ungewissen Verbindlichkeiten aus Steuern. Dies gilt nicht nur für die Fälle, in denen die Gesellschaft selbst Steuerschuldnerin ist, sondern auch für sog. Haftungsschulden (§ 37 Abs. 1, §§ 69 ff. AO). Daher sind unter den Steuerrückstellungen auch ungewisse Lohnsteuerhaftungsschulden auszuweisen (Reiner in MünchK...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einkünfteermittlung

Rn. 600 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Gem § 2 Abs 2 Nr 2 EStG sind die Einkünfte der Abgeordneten grds als Überschuss der Einnahmen über die WK zu ermitteln. Hierbei sind die Einnahmen in dem Jahr in Ansatz zu bringen, in dem sie den Abgeordneten zufließen (§ 11 Abs 1 EStG). Die Abgeordnetenentschädigung gilt auch dann als in vollem Umfang beim jeweiligen Abgeordneten zugefloss...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Die Anspruchsberechtigung nach § 62 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst b EStG

Rn. 120 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 62 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG regelt die Kindergeldberechtigung von StPfl, die auf ihren Antrag von den FinBeh nach § 1 Abs 3 EStG als unbeschränkt estpfl behandelt werden, BFH v 12.01.2001, VI R 64/98, BFH/NV 2001, 1231. Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland können nach § 1 Abs 3 EStG einen Antrag auf Behandlung als...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung gegenüber nichtselbstständiger Arbeit

Rn. 6 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Von einem ehemaligen ArbG gezahlte Ruhegelder sind den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit des Beziehers zuzurechnen ( § 19 Abs 1 Nr 2 EStG, § 3 Abs 2 Nr 2 LStDV ). Sie werden für eine frühere nichtselbstständige Tätigkeit geleistet und sind deshalb durch das ehemalige Arbeitsverhältnis des ArbN veranlasst. Anders als bei Versorgungsrent...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberatervergütungsvero... / 3.1 Wertgebühr und Gebührentabellen

Wertgebühren sind alle Gebühren, die in der StBVV mit "volle Gebühr" oder mit Bruchteilen der vollen Gebühr bezeichnet sind. Sie werden nach dem Gegenstandswert berechnet und ergeben sich aus den Tabellen A bis D der Verordnung. Durch die Erhöhung der vollen Gebühr um 6 %[1] in den entsprechenden Tabellen wurden der wirtschaftlichen Entwicklung sowie den gestiegenen Kosten (...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberatervergütungsvero... / 3.2 Zeitgebühr

Die Zeitgebühr ist zu berechnen, wenn die StBVV dies vorsieht oder wenn keine genügenden Anhaltspunkte für eine Schätzung des Gegenstandswerts vorliegen.[1] Letzteres gilt jedoch nicht für sonstige Einzeltätigkeiten nach § 23 StBVV.[2] Hinweis Weitergehendere Verweise entfallen Der bislang in § 15 Abs. 1 Nr. 2 Halbsatz 2 StBVV enthaltene Verweis auf die §§ 40, 44, 45 und 46 St...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.3.2 Verpflichtete Person

Rz. 21 In erster Linie greift die Anlaufhemmung für diejenigen Fälle ein, in denen der Stpfl. selbst zur Abgabe der Erklärung, der Steueranmeldung oder zur Erstattung der Anzeige verpflichtet ist, es also um die Abgabenverpflichtung desjenigen geht, der die Erklärung usw. abzugeben hat. Die Anlaufhemmung tritt nur gegenüber derjenigen Person ein, die gesetzlich verpflichtet ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.3.3 Einzelne Verpflichtungen zur Abgabe einer Steuererklärung, Steueranmeldung oder Anzeige

Rz. 25 Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht nach § 25 Abs. 3 EStG für die ESt, § 31 KStG i. V. m. § 25 Abs. 3 S. 1 EStG für die KSt, § 14a GewStG für die GewSt, § 28 BewG für die Bewertung und § 18 Abs. 3 UStG für die USt. Für die ErbSt besteht nach § 31 ErbStG eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, wenn das FA dazu auffordert. Über die Verweis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4 Ende der Anlaufhemmung

Rz. 40 Die Anlaufhemmung endet und die Festsetzungsfrist beginnt mit Erfüllung der Verpflichtung zur Abgabe der Anzeige, Steueranmeldung oder Steuererklärung. Der maßgebende Zeitpunkt ist der des Eingangs der Steuererklärung, Steueranmeldung oder der Anzeige bei dem FA. Das setzt voraus, dass es sich um eine rechtlich wirksame Anzeige, Steueranmeldung oder Steuererklärung ha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 13 Stä... / 1.2 Bedeutung des ständigen Vertreters

Rz. 3 Der wesentliche Anwendungsbereich des ständigen Vertreters liegt im internationalen Steuerrecht. Der ständige Vertreter bildet, neben der Betriebstätte, einen praktisch wichtigen Anknüpfungspunkt für Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Nach § 34d Nr. 2a EStG begründen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die durch einen in einem ausländischen Staat tätigen ständigen Vertreter erzie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 13 Stä... / 2 Begriff des ständigen Vertreters (Satz 1)

Rz. 5 Ein ständiger Vertreter ist eine Person, die nachhaltig die Geschäfte eines Unternehmens besorgt und dabei dessen Sachweisungen unterliegt. Ständiger Vertreter kann eine natürliche oder juristische Person, aber auch eine nichtrechtsfähige Personenvereinigung sein, wenn sie im Rechtsverkehr handlungsfähig ist (wie eine Personenhandelsgesellschaft). Besondere Geschäftsein...mehr