Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pflichten des GmbH-Geschäft... / 5 Pflichten gegenüber dem Finanzamt

Alle steuerlich erheblichen Tatsachen müssen die Geschäftsführer als Organ der GmbH sowohl dem zuständigen Finanzamt als auch der für die Erhebung der Realsteuern zuständigen Gemeinde mitteilen (§§ 20, 137, 138 AO). Die Geschäftsführer haben vor allem die folgenden steuerlich erheblichen Tatsachen anzuzeigen: die Gesellschaftsgründung, hier ist u. a. eine Eröffnungsbilanz ein...mehr

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Pflichten des GmbH-Geschäft... / Zusammenfassung

Begriff Mit der Bestellung zum Geschäftsführer übernimmt der GmbH-Geschäftsführer Rechte und Pflichten. Diese ergeben sich aus dem Handelsrecht für Kaufleute, aus den speziellen Vorschriften des GmbH-Gesetzes, aus dem Gesellschafts- und dem Anstellungsvertrag, aber auch aus anderen gesetzlichen Vorschriften wie dem Arbeitsrecht, der Abgabenordnung oder aus Datenschutzbestimm...mehr

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Pflichten des GmbH-Geschäft... / 2 Rechte und Pflichten nach Handelsrecht und Steuerrecht

Der Geschäftsführer ist verantwortlich dafür, dass die Buchführungspflichten (§ 41 GmbHG) erfüllt und dass der Jahresabschluss der GmbH erstellt (§ 42 GmbHG) und den Gesellschaftern zur Feststellung vorgelegt wird. Er ist dazu verpflichtet, den Jahresabschluss unverzüglich nach der Aufstellung den Gesellschaftern zur Feststellung vorzulegen (§ 42a GmbHG). Zusätzlich trägt er...mehr

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Führung auf Probe / 5 Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen

Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen im Zusammenhang mit der Führung auf Probe ergeben sich lediglich für interne Bewerber. Dort müssen für die Dauer der Führungstätigkeit aufgrund des erhöhten Entgelts entsprechend höhere Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Gleiches gilt für die Lohnsteuer.mehr

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GmbH: Fremd-Geschäftsführer / 3 Stellung des Fremd-Geschäftsführers im Steuerrecht

Der Fremd-Geschäftsführer – übrigens auch der Gesellschafter-Geschäftsführer- wird steuerlich wie ein Arbeitnehmer der GmbH behandelt. Die Bezüge unterliegen der Lohnsteuer und werden im Lohnsteuerabzugsverfahren abgeführt. Wie ein Arbeitnehmer kann er Werbungskosten ansetzen oder Sonderausgaben geltend machen. Auch wenn der Fremd-Geschäftsführer im Vergleich zu einem vergle...mehr

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Einkommensteuer / Zusammenfassung

Begriff Die Einkommensteuer ist die größte Steuereinnahmequelle in Deutschland, noch vor der Umsatzsteuer. Steuerschuldner sind alle natürlichen Personen mit ihren Einkünften im In- und Ausland. Besondere Erhebungsformen sind die Lohnsteuer und die Kapitalertragsteuer. Die Einkommensteuer zählt zu den Ertragsteuern. Ihre Bemessungsgrundlage ist der wirtschaftliche Erfolg. Kri...mehr

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Steuervorauszahlungen / Zusammenfassung

Begriff Die Höhe der Einkommensteuer und folglich des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer lassen sich erst nach Ablauf eines Jahres berechnen. Trotzdem sind bereits im Laufe des Jahres Vorauszahlungen auf die voraussichtliche Steuerschuld zu leisten. Damit sichert sich der Fiskus ein stetigeres Steueraufkommen und vermeidet die sonst drohenden Zinsverluste. Schließli...mehr

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Steuervorauszahlungen / 1.3 Nachträgliche Anpassung der Vorauszahlungen

Erfährt das Finanzamt im Laufe eines Jahres, dass die Einkünfte des Steuerpflichtigen voraussichtlich höher ausfallen werden als im Vorjahr, kann es die für das laufende Jahr festgesetzten Vorauszahlungen erhöhen. Diese Änderung setzt zusätzlich voraus, dass die Vorauszahlungen für den einzelnen noch ausstehenden Vorauszahlungszeitpunkt um mindestens 100 EUR angehoben werden...mehr

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Steuervorauszahlungen / 2 Vorauszahlungen auf den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer

Vorauszahlungen auf den Solidaritätszuschlag und ggf. auf die Kirchensteuer, soweit der Steuerzahler oder sein Ehegatte einer hebeberechtigten Kirche angehören, werden grundsätzlich zusammen mit den Einkommensteuer-Vorauszahlungen festgesetzt. Formal handelt es sich um jeweils gesondert anfechtbare Bescheide. Bemessungsgrundlage für diese sog. Zuschlagsteuern ist die für die ...mehr

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Unternehmergesellschaft / 2.2 Haftungsrisiko – Insolvenzgefahr

Ohne Kapital geht es in den meisten Fällen nicht. Bei der Gründung ist das Stammkapital zugleich das Startkapital der GmbH. Geschäftsführer/Gesellschafter bei der "Mini-GmbH" riskieren bei nicht seriöser Verwaltung immer eine persönliche Haftung mit ihrem Privatvermögen, denn das GmbH-Recht schreibt eine unverzügliche Einberufung der Gesellschafterversammlung schon bei drohe...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.1 Lohnsteuer und Arbeitslosengeld

Für Bezieher von Arbeitslosengeld hat die Wahl der Steuerklasse[1] direkte finanzielle Folgen. Die Höhe der Zahlungen richtet sich nach dem letzten Nettolohn, der von der Steuerklasse abhängt. Arbeitnehmer mit Steuerklasse V erhalten geringere Leistungen als diejenigen mit gleichem Bruttolohn in Steuerklasse III oder IV. Wenn einem Ehepartner/eingetragenem Lebenspartner[2] d...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 4 Arbeitgeberdarlehen

Ein Arbeitgeberdarlehen ist die Überlassung von Geld durch den Arbeitgeber oder aufgrund des Dienstverhältnisses durch einen Dritten an den Arbeitnehmer, die auf dem Rechtsgrund eines Darlehensvertrags gemäß §§ 488 ff. BGB beruht. Ist der Anwalt mit dem Entwurf eines solchen Darlehensvertrags betraut, kann er dem Arbeitgeber-Mandanten über Folgendes informieren: Die Zinsvorte...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.8 Veruntreuung durch Arbeitnehmer

Überweist ein Arbeitnehmer unter eigenmächtiger Überschreitung seiner Befugnisse Beträge, die ihm vertraglich nicht zustehen, auf sein Konto, so liegt darin kein Arbeitslohn i. S. d. § 19 EStG. Eine Änderung der Festsetzung der Lohnsteuer-Entrichtungsschuld ist unter den Voraussetzungen des § 164 Abs. 2 Satz 1 AO auch nach Übermittlung oder Ausschreibung der Lohnsteuerbesche...mehr

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Pensionszusage: Vorsichtsma... / 2 Überblick über die Folgen des Verzichts

Verzichtet der GGF aus gesellschaftsrechtlichen Gründen auf seine werthaltige Pensionszusage, führt dies nach der Rechtsprechung des BFH[1] auf der Ebene des Gesellschafters steuerrechtlich zum Zufluss von Arbeitslohn und zu einer verdeckten Einlage in gleicher Höhe. Gleichzeitig fallen beim Gesellschafter nachträgliche Anschaffungskosten auf seine Beteiligung an. Auf der Eb...mehr

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Neue DIN-Norm für Compliance in KMU

Zusammenfassung Unternehmen sehen sich stetig wachsenden gesetzlichen Anforderungen gegenüber. Bei Verstößen drohen hohe Geldbußen (siehe 1). Geschäftsleiter müssen organisatorisch gewährleisten, dass Mitarbeiter Gesetze einhalten (siehe 2). Kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) fehlen häufig die Ressourcen für Compliance. Eine kürzlich veröffentlichte DIN-Norm will Abhi...mehr

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Sterbegeld / 18 Steuer-, Sozial- und Zusatzversorgungspflicht

Hinsichtlich der Zahlung von Arbeitslohn an die Erben oder Hinterbliebenen eines verstorbenen Arbeitnehmers ist R 19.9 der Lohnsteuer-Richtlinien zu beachten. Arbeitslohn, der nach dem Tod des Beschäftigten gezahlt wird, darf grundsätzlich unabhängig vom Rechtsgrund der Zahlung nicht mehr nach den steuerlichen Merkmalen des Verstorbenen versteuert werden. Bei laufendem Arbei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 69... / 4 Datenübermittlung des BZSt an die Familienkassen bei Vergabe einer IdNr. aufgrund der Geburt eines Kindes

Rz. 5 Bei der Geburt eines Kindes erteilt das BZSt regelmäßig eine Identifikationsnummer. Diese dient im Rahmen des Kindergeldverfahrens der Identifizierung des Kindes (§ 63 Abs. 1 S. 3 EStG, § 139b AO). Die Vorschrift (§ 69 S. 3 EStG) bestimmt eine unverzügliche Datenübermittlung des BZSt an die Familienkasse, sobald aufgrund der Geburt eines Kindes eine neue Identifikation...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Finanzämter sind die für die Verwaltung derjenigen Steuern zuständigen örtlichen Finanzbehörden, die nicht durch § 12 Abs. 2 FVG den Hauptzollämtern zugewiesen sind. Die örtliche Zuständigkeit der Finanzämter folgt aus den §§ 18-22, 24-29a AO oder aus Einzelgesetzen.[1] In den meisten Bundesländern ist von der Möglichkeit des Art. 108 Abs. 4 S. 2 GG Gebrauch gemach...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 4 Datenaustausch und Auskünfte für die Pauschsteuer gem. § 40a EStG (Abs. 5)

Rz. 7 Nach § 40a Abs. 2 EStG kann der Arbeitgeber für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte (Minijobs) die LSt pauschalieren. Der Einzug der Pauschsteuer ist Aufgabe des BZSt, das sich dabei in Organleihe der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung bedient. Das BZSt, die in Organleihe tätige knappschaf...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 13.5 Steuerliche Behandlung der verbleibenden Anteilseigner

Es gilt Folgendes: Abbildung 17 Für die im Rückbeziehungszeitraum erfolgten Zahlungen an verbleibende Anteilseigner gilt die Rückbeziehung nach § 2 Abs. 1 UmwStG in vollem Umfang. Im Rückbeziehungszeitraum gezahlte Vergütungen an den Gesellschafter für die Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft (Arbeitslohn oder Honorar); die Hingabe von Darlehen (an den Gesellschafter bezahlte Zi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift enthält für die in § 5 Abs. 1 Nr. 1 FVG genannte Aufgabe des BZSt (Mitwirkung an Außenprüfungen) die Regelung im Einzelnen. Sie ist Ausfluss des Art. 108 Abs. 4 S. 1 GG, der gesetzliche Bestimmungen über ein Zusammenwirken von Bundes- und Landesfinanzbehörden für solche Bereiche ermöglicht, in denen dadurch der Vollzug der Steuergesetze erheblich verbess...mehr

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Jansen, SGB IV § 28r Schade... / 2.1 Schadensersatzpflicht der Einzugsstelle (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 10 Die Voraussetzungen der Schadensersatzpflicht der Einzugsstelle regelt Abs. 1. Die Vorschrift differenziert nach der Schadensersatzpflicht (Abs. 1 Satz 1) und jener wegen entgangener Zinsen (Abs. 1 Satz 2). Abs. 1 Satz 1 setzt voraus, dass ein Organ oder ein Bediensteter der Einzugsstelle schuldhaft eine ihm nach diesem Abschnitt auferlegte Pflicht verletzt. In der R...mehr

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Umzugskosten / 14 Steuer- und Sozialabgabenpflicht

Umzugskostenvergütung ist nach § 3 Nr. 13 EStG steuerfrei (R 41 der Lohnsteuer-Richtlinien, wobei Verpflegungsaufwendungen nur bis zu den Pauschbeträgen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG steuerfrei sind). Sie ist deshalb auch nicht sozialabgabenpflichtig.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Beck, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH, DStR 2002, 473; Centrale für GmbH, Stliche Auswirkungen des Verzichts bei Verschlechterung der wirtsch Lage der GmbH, GmbHR 2002, 105; Haßellberg, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH – Erwiderung zu Beck, DStR 2002, 1803; Alber/Herold, Verzicht auf lfd Geha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1 Allgemeines

Tz. 222 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 8b Abs 3 S 3 KStG idF des sog Korb II-Ges sind Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit dem in § 8b Abs 2 KStG genannten Anteil entstehen, bei der Gewinnermittlung nicht zu berücksichtigen. Vor seiner Änderung durch das sog Korb II-Ges bestand der Regelungsinhalt des § 8b Abs 3 KStG nur aus dem heutigen S 3. § 8b Abs 3 S 3 KStG rege...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.3 Formvorschriften

Tz. 248 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Für Abschluss und Änderung eines schuldrechtlichen Vertrags besteht grds kein Formzwang. Auch mündlich getroffene Vereinbarungen sind gültig. Dies ändert allerdings nichts daran, dass es in der Praxis zweckmäßig ist, Verträge zwischen einer Kap-Ges und ihrem beherrschenden Gesellschafter schriftlich abzuschließen. Wird für Vertragsänderungen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.3 Kosten für den Vermögensübergang (Einbringungskosten)

Tz. 252 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Literaturhinweise s vor Tz 233 Kosten für den Vermögensübergang (Einbringungskosten) sind Aufwendungen, die ihr "auslösendes Moment" in der Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG haben (dh in einem Veranlassungszusammenhang mit dem Einbringungsvorgang stehen). Es sind Aufwendungen, die nach einer wertenden Selektion der Aufwandsursachen ganz oder...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.6 Übertragung auf eine (Schwester-)Gesellschaft

Tz. 260 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 In letzter Zeit wird zur "Entsorgung" von Pensionszusagen häufiger die Möglichkeit genutzt, die Verpflichtung entgeltlich auf ein verbundenes Unternehmen zu übertragen. Diese Variante hat den Vorteil, dass eine hohe Einmalzahlung bei frühzeitigem Versterben des Berechtigten für die Erben nicht verloren wäre, wie dies bei Zahlungen an extern...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4 Verhältnis des Fremdvergleichs zu § 12 EStG

Tz. 135 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Während im Fall des Vorteilsausgleichs (dazu s Tz 82ff) mehrere, uU auch verschiedenartige Vorgänge (Leistungen und Gegenleistungen) zusammengefasst und saldiert werden, konnte die wirtsch Betrachtungsweise bisher nicht dahin führen, formal einheitliche Leistungen, die sowohl den betrieblichen als auch den gesellschaftlichen Bereich berühren...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.8 Erstmalige Anwendung

Tz. 398 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die ges Regelungen für Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen gelten in Fällen eines kj-gleichen Wj nach § 34 Abs 7 S 8 KStG idF vor der Neufassung durch das Kroatien-St-AnpG grds erstmals für den VZ 2004. Die betroffenen Unternehmen hatten jedoch die Möglichkeit bis zum 30.06.2004 einen unwiderruflichen Antrag zu stellen, wonach die N...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.4 Umqualifizierung von Einnahmen des Gesellschafters

Tz. 442 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die vGA, die beim begünstigten Gesellschafter bereits iRd Einkommensermittlung vor Annahme einer vGA erfasst war, darf nicht noch einmal beim begünstigten Gesellschafter erfasst werden. Die Doppelerfassung wird dadurch vermieden, dass die bereits erfassten Eink umqualifiziert werden. Beispiel: Die Z-GmbH zahlt ihrem Ges-GF B in 01 ein monatl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.3 Übertragung auf einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse

Tz. 254 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Wird weder ein Verzicht noch eine Abfindung des Anspruchs in Erwägung gezogen (oder sind die stlichen Nachteile zu groß), ist auch eine Übertragung der Verpflichtung auf einen externen Versorger denkbar. Hierfür kommt zB ein Pensionsfonds oder eine Pensionskasse in Betracht. Dies stellt uE ungeachtet der BFH-Rspr zur Abfindung eines Pension...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.3.2 Forderungsverzicht

Tz. 36 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Klassischer Fall einer Zuwendung des Gesellschafters, die zum Wegfall eines Passivpostens führt, ist ein Forderungsverzicht, den der Gesellschafter für ein Gesellschafterdarlehen ausspricht; s H 8.9 "Forderungsverzicht" KStH 2022. Aber auch ein Verzicht auf andere Forderungen kann zu einer verdeckten Einlage führen. Auf die Bezeichnung (als ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 1.1 Entstehungsgeschichte, Zweck

Rz. 1 § 5a EStG ist durch das Seeschifffahrtsanpassungsgesetz v. 9.9.1998[1] in das EStG eingefügt worden. § 41a Abs. 4 EStG gestattet es Arbeitgebern unter weiteren Voraussetzungen, die gesamte LSt ihrer Arbeitnehmer für sich einzubehalten.[2] Im Gegensatz zu § 5a EStG ist für die Inanspruchnahme des § 41a EStG insbesondere das Führen der deutschen oder einer EU- bzw. EWR-Fl...mehr

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Pauschalierung – ABC IntStR / 4 Beratungshinweise

Für die Anwendung des Pauschalierungserlasses im Rahmen der unbeschränkten Stpfl. ist ein Antrag des Stpfl. erforderlich, der nach der Verwaltungsanweisung nur gestellt werden kann, wenn die Steuerfestsetzung noch nicht unanfechtbar ist oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht.[1] Anders als nach dem Auslandstätigkeitserlass in der alten Fassung, in der keine zeitliche...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 7.4 Absatz 3

Absatz 3 erweitert die Berücksichtigung von Bewährungs- und Fallgruppenaufstiegen nach der Überleitung. Zunächst war geregelt, dass Beschäftigte mit relativ kurzer Aufstiegszeit in dem Zeitraum 1.12.2006 und 31.10.2008 höhergruppiert worden wären. , Der Aufstieg in die nächsthöhere Entgeltgruppe wäre ohne Berücksichtigung der sog. 50-v. H.-Klausel nachgeholt worden. Diese Reg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.2 Errechnung des besonderen Steuersatzes bei Lohnersatzleistungen (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 76 Die Berechnung des besonderen Steuersatzes für Lohnersatzleistungen und ähnlichen steuerfreien Bezügen (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG) erfolgt grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln (Rz. 70 und Rz. 82).[1] Zusätzlich enthält § 32b Abs. 2 Nr. 1 EStG jedoch eine besondere Bestimmung für den Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Bei der Berechnung des besonderen Steuersatzes aufgr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.3 Errechnung des besonderen Steuersatzes bei ausländischen, durch Abkommen steuerfrei gestellten Einkünften (§ 32b Abs. 1 Nr. 2–5 EStG)

Rz. 82 Auch die Ermittlung des besonderen Steuersatzes bei den Tatbeständen des § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 bis 5 EStG erfolgt grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln (Rz. 70). § 32b Abs. 2 Nr. 2 EStG enthält darüber hinaus eine besondere Bestimmung, wenn in den steuerfreien Einkünften außerordentliche Einkünfte enthalten sind (Rz. 61). Rz. 83 einstweilen frei Rz. 84 Für die Erm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.2 Dem Progressionsvorbehalt unterliegende Ersatzleistungen

Rz. 16 In den Progressionsvorbehalt werden nach der aktuellen Gesetzeslage folgende Lohnersatzleistungen einbezogen: Nach § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. a) EStG [1] Arbeitslosengeld (§§ 136ff. SGB III): Es beträgt 60 %, bei Vorhandensein von Kindern 67 % des um die gesetzlichen Abzüge, die bei Arbeitnehmern gewöhnlich anfallen, verminderten Arbeitsentgelts (§ 149 SGB III). Als...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.3 Zusammenhang mit Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EStG)

Rz. 48 Nach § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EStG greift der Progressionsvorbehalt schließlich auch ein, wenn eine Veranlagung von nicht im Inland ansässigen Personen auf Antrag erfolgt. Der Antrag kann auf eine Veranlagung als unbeschränkt stpfl. oder als beschr. stpfl. gerichtet sein. Die einschlägigen Anträge auf Veranlagung werden durch § 1 Abs. 3 EStG, § 1a EStG bzw. § 50 Abs. 2...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2 Persönlicher und zeitlicher Anwendungsbereich (§ 32b Abs. 1 S. 1 EStG)

Rz. 6 Bei allen Tatbeständen des Progressionsvorbehalts (Rz. 3) werden in persönlicher Hinsicht i. d. R. nur unbeschränkt Stpfl. erfasst; nur in Sonderfällen ist der Progressionsvorbehalt auch bei beschränkt Stpfl. anzuwenden.[1] Der Progressionsvorbehalt ist auch anzuwenden, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 2 EStG oder, auf Antrag, nach § 1 Abs. 3 EStG best...mehr

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Versuchte Steuerhinterziehu... / 1. Versuchte Steuerhinterziehung

Problematischer ist, ob der Täter oder Teilnehmer durch Steuerhinterziehung in Höhe ersparter Aufwendungen etwas erlangt, wenn die Steuerhinterziehung im Versuchsstadium stecken bleibt. Konkret stellt sich die Frage, ob das Kriterium "etwas erlangt" bereits vor Vollendung der Steuerhinterziehung erfüllt ist. Für den Versuchsbeginn ist zwischen Steuerhinterziehung durch Handel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2 Gliederung

Rz. 4 §§ 1 und 2 FVG gaben die Dreistufigkeit des Aufbaus der Finanzverwaltung des Bundes und der Länder wieder, von der bereits Art. 108 Abs. 1, 2 GG grundsätzlich ausgeht. Der früher obligatorische mindestens dreistufige Aufbau der Finanzverwaltung im Bund und den Ländern wurde abgeschafft und nun ist der zweistufige Aufbau vorgesehen (Bund) bzw. möglich (Länder).[1] Obers...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5 Steuerliche Auswirkung beim Leistungsempfänger (S. 2–5)

Rz. 5 Die späteren Leistungen der Pensionskasse, des Lebensversicherers oder des Treuhänders behalten ihren Charakter, als wäre der Schuldnerwechsel nicht eingetreten (§ 3 Nr. 65 S. 2 EStG). Es kommt also nicht zu einer endgültigen Steuerbefreiung, sondern nur zu einer Verschiebung des Zuflusszeitpunkts. Die Leistungen sind der Einkunftsart zuzurechnen, zu der sie gehören wü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.4 Zertifizierung und Einwilligung

Rz. 212 Durch das JStG 2009 v. 19.12.2008[1] ist der Sonderausgabenabzug für Beiträge des Stpfl. zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG) für nach dem 31.12.2009 beginnende Vz von den Voraussetzungen einer Zertifizierung des Vertrags und einer schriftlichen Einwilligung zur Datenübermittlung nach § 10 Abs. 2a EStG gegenübe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Anspruchsübergang im Insolvenzfall auf den Arbeitnehmer (S. 1 Buchst. c)

Rz. 4 Der Übergang eines Versorgungsanspruchs im Insolvenzfall (bzw. im insolvenzgleichen Vorgang; § 7 Abs. 1 S. 4 BetrAVG) auf den Arbeitnehmer ist steuerfrei, soweit der Dritte neben dem Arbeitgeber für die Erfüllung des Versorgungsanspruchs einsteht. Hierbei handelt es sich um privatrechtliche Treuhandkonstruktionen (sog. CTA – contractual trust agreement[1]), mit der die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Beiträge des Trägers der Insolvenzsicherung (Satz 1 Buchst. a)

Rz. 1 Ansprüche aus betrieblichen Versorgungszusagen (Pensionszusage, Unterstützungskasse, abgetretene/beliehene Direktversicherung) sind aufgrund des Betriebsrentengesetzes beim Träger der Insolvenzsicherung (Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, PSVaG; § 14 BetrAVG) gegen Insolvenz des zusagenden Unternehmens abzusichern. Beiträge an eine Pens...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2.2 Begriff der Kirchensteuer

Rz. 118 KiSt ist eine Geldleistung, die von den als Körperschaften des öffentlichen Rechts gem. Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 WRV anerkannten inl. Religionsgemeinschaften aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erhoben wird. Die KiSt wird i. d. R. nach § 51a EStG als Zuschlagsteuer zur ESt bzw. LSt erhoben.[1] Rz. 118a Die anerkannten inl. Religionsgemeinschaften sind die evangeli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.4.2 Einwilligung

Rz. 214 Die schriftliche Einwilligung zur Datenübermittlung ist bis Vz 2018 in § 10 Abs. 2a EStG geregelt. Die folgenden Ausführungen gelten daher nur noch bis zum Vz 2018. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.7.2016[1] ist § 10 Abs. 2a S. 4 bis 13 mit Wirkung ab 1.1.2017 neu gefasst und an den neuen § 93c Abs. 1 AO angeglichen worden (zur Anwe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.7 Unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 16 Sonderausgaben sind grundsätzlich nur von unbeschränkt Stpfl. abzuziehen. Für beschr. stpfl. Personen gilt § 10 EStG bis Vz 2016 vollen Umfangs nicht (§ 50 Abs. 1 S. 3 EStG a. F.). Nach bisheriger Auffassung verstieß diese Regelung grundsätzlich nicht gegen Gemeinschaftsrecht, weil personen- und familienbezogene Abzugsbeträge bei beschr. Stpfl. in vollem Umfang im Ans...mehr