Fachbeiträge & Kommentare zu Kredit

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FF 03/2022, Beschwerdewert ... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die beteiligten Ehegatten streiten im Scheidungsverbund um einen Stufenantrag zum Zugewinnausgleich. [2] Der Antragsteller war zum Stichtag der Eheschließung gemeinsam mit seinem Vater Eigentümer der Wohnungen 3 und 4 auf einem Grundstück in E. Die beiden Wohnungen waren mit einer Grundschuld belastet, welche ein alleiniges Darlehen des Vaters absicherte. [3] Da...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Geschäftsleitende Funktionen

Rz. 446 [Autor/Stand] Wahrnehmung geschäftsleitender Funktionen gegenüber mindestens zwei Tochtergesellschaften. Hat die Körperschaft mindestens zwei Beteiligungen von einigem Gewicht erworben (dazu ausf. Rz. 439 ff.), muss zur Annahme einer aktiven Beteiligungsverwaltung hinzukommen, dass gegenüber mindestens zwei Tochtergesellschaften geschäftsleitende Funktionen wahrgenom...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Weiterleitung der Einkünfte (Var. 2: sog. Durchleitungstest)

Rz. 272 [Autor/Stand] Überblick. Die bloße Weiterleitung (s. Rz. 282 ff.) der Einkünfte (s. Rz. 280) an beteiligte oder begünstigte Personen (s. Rz. 281) gilt nach § 50d Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Halbs. 2 Var. 2 EStG nicht als Wirtschaftstätigkeit. Ausweislich der Gesetzesbegründung soll durch die Var. 2 das Kriterium der "Durchleitungsgesellschaft" abgebildet werden, das in der R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.5 Beispiel zu § 8a Abs 3 KStG (in Anlehnung an JbFSt 2007/2008, 199ff)

Tz. 178 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 a) Sachverhalt: Die M-AG hält 100 % der Anteile an der T1-GmbH, 74 % der Anteile an der T2-GmbH sowie 51 % der Anteile an der französischen F-Sarl. Sämtliche Gesellschaften sind in den Konzernabschluss einbezogen. 49 % der Anteile der F-Sarl werden von der französischen F-SA, und 26 % der Anteile an der T2-GmbH werden von der unbeschr stpfl ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Fremdkapital/Kapitalforderung

Tz. 214 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Aus der Ges-Begr (s BT-Drs 16/4841, 49) kann hergeleitet werden, dass es sich um die vorübergehende Überlassung von Geld-Kap handeln muss. FK sind damit alle als Verbindlichkeit passivierungsfähigen Kap-Zuführungen in Geld, die nicht zum EK gehören. Dies sind ua Darlehen (einschließlich partiarischer Darlehen), typisch stille Beteiligungen, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.2.2 Vergleichsgröße 1: Vergütungen für Gesellschafterfremdkapital

Tz. 165 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 § 8a Abs 3 S 1 KStG ist nur für Zinsaufwendungen auf konzernexterne Gesellschafterfremdfinanzierungen anzuwenden. Das sind Fremdfinanzierungen, die im vollkonsolidierten Konzernabschluss nach § 4h Abs 2 S 1 Buchst c EStG ausgewiesen sind und im Falle einer Finanzierung durch einen Dritten einen Rückgriff gegen einen nicht zum Konzern gehören...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.1 Zinsaufwendungen

Tz. 218 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Zinsaufwendungen sind lt Gesetz die für die Überlassung des FK im og Sinne gezahlten Vergütungen (grundlegend zum Zinsbegriff iSd Zinsschranke s Häuselmann, FR 2009, 401ff und FR 2009, 506ff). Dabei ist der Zinsbegriff der Zinsschranke nach Verw-Auff nicht zwingend deckungsgleich mit dem in § 20 Abs 1 Nr 7 EStG. Insoweit ist der Auff von Häu...mehr

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FF 03/2022, Freistellung vo... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten haben am 00.00.2007 geheiratet. Die Antragsgegnerin ist Alleineigentümerin der Immobilie A-Straße in B, die als Ehewohnung diente. Zur Finanzierung nahmen die Beteiligten im Jahr 2010 und 2011 die drei verfahrensgegenständlichen Darlehn auf. [2] Im Zuge der Trennung zog die Antragsgegnerin mit den 2011 und 2015 geborenen Kindern am 30.5.2019 aus...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / l) Sonderfall: (Konzern-)Finanzierungsgesellschaften

Rz. 472 [Autor/Stand] Begriff. Als Finanzierungsgesellschaften sollen hier solche verstanden werden, die innerhalb eines Konzerns zur kosteneffizienten Finanzierung des Konzernverbunds gebündelt und zentral die Finanzierungsfunktion für die (operativen) Einheiten des Konzerns übernehmen. Dazu können z.B. die zentralisierte (externe) Fremdkapitalaufnahme und Fremdkapital-Weit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4.2 Vergütungen für Gesellschafterfremdkapital

Tz. 102 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Die Rechtsfolge des § 8a Abs 2 KStG wird ausgelöst, wenn ein bestimmter Teil der Vergütungen für FK iHv 10 % des Nettozinsaufwands an den wes beteiligten AE, eine diesem nahe stehende Person oder einen rückgriffberechtigten Dritten fließt. Für die in § 8a Abs 2 KStG vorgeschriebene 10 %-Prüfberechnung sind nach dem Gesetzeswortlaut eine Sald...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4.4.2 Nahe stehende Person

Tz. 110 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Schädlicher Geldgeber kann auch eine dem wes beteiligten AE nahe stehende Pers sein. Ob es sich bei der nahe stehenden Pers um einen Inländer oder einen Ausländer handelt, ist unerheblich. § 8a Abs 2 (und Abs 3) KStG verweist wegen des Begriffs der nahe stehenden Pers tw auf § 1 Abs 2 AStG. Der Verweis ist "dynamisch" ausgestaltet, sodass §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4.4.3 Rückgriffsberechtigter Dritter

Tz. 116 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die durch das URefG 2008 erfolgte Neufassung des § 8a KStG ist hinsichtlich der stlichen Sanktionierung von FK-Vergütungen an rückgriffsgesicherte Dritte schärfer als der bisherige § 8a KStG. Dritter ist nach wie vor jeder, der nicht wes beteiligter AE oder nahe stehende Pers ist (ebenso s Frotscher, in F/D, § 8a KStG Rn 202; s Stangl, in R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.1 Allgemeines

Tz. 159 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 8a Abs 3 KStG nennt Zusatzvoraussetzungen für die Anwendung der Escapeklausel iSd § 4h Abs 2 S 1 Buchst c EStG. Sie kann nur in Anspruch genommen werden, wenn (s Köhler, DStR 2007, 599): die Kö, der Organkreis bzw die konzernzugehörige MU-Schaft (Kö umfasst ebenfalls eine optierende Gesellschaft iSd § 1a KStG (s Tz 4) für alle weltweiten ko...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.4 Rechtsfolgen des § 8a Abs 3 KStG

Tz. 174 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Wenn die in § 8a Abs 3 KStG genannten Zusatzvoraussetzungen nicht vorliegen (dh wenn die maßgeblichen Vergütungen für Gesellschafter-FK bei einem zum Konzern gehörenden Rechtsträger mehr als 10 % des Nettozinsaufwands insges betragen), kann kein konzernzugehöriger Rechtsträger die in § 4h Abs 2 S 1 Buchst c EStG geregelte Escapeklausel in An...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5 Verhältnis zu § 8b KStG

Tz. 26 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Ebenfalls nicht geklärt ist, in welchem Verhältnis § 8b Abs 5 KStG und § 8a KStG iVm § 4h EStG zueinander stehen. Hier stellt sich zunächst die Frage, ob die Pauschalierung der nabzb BA nach § 8b Abs 5 KStG auch die wegen § 4h EStG iVm § 8a KStG nabzb BA mit abgilt. Dies ist uE nicht der Fall, weil § 4h EStG iVm § 8a KStG als Spezialregelung...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Bestehender Entlastungsanspruch

"... hat [...] Anspruch auf Entlastung ..." a) Anspruch auf Entlastung Rz. 135 [Autor/Stand] Überblick. § 50d Abs. 3 EStG ist nur anwendbar (sachlicher Anwendungsbereich, vgl. Rz. 75) auf Ansprüche, die (i) sich aus ganz bestimmten Rechtsgrundlagen ergeben (s. Rz. 137) und (ii) zu einer Entlastung von der Kapitalertragsteuer oder der Abzugsteuer nach § 50a EStG führen (s. Rz. ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Erstes Missbrauchsindiz: Fehlende persönliche Entlastungsberechtigung (Satz 1 Nr. 1)

a) Systematik Rz. 167 [Autor/Stand] Regelungssystematik. Die Nr. 1 statuiert das erste Missbrauchsindiz. Nach der Gesetzeskonzeption soll ein Indiz für einen steuerlichen Gestaltungsmissbrauch sein, wenn den an der Körperschaft Beteiligten oder durch diese begünstigten Personen der geltend gemachte Entlastungsanspruch nicht zustände, wenn sie (fiktiv) die abzugsteuerpflichtig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Sicherungseinrichtungen der Verbände der Kreditinstitute (§ 5 Abs 1 Nr 16 S 1 KStG)

Tz. 2 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die Befreiung der Sicherungseinrichtungen der Verbände der Kreditinstitute wurde durch das StÄndG 1977 v 16.08.1977 (BStBl I 1977, 442) (s § 54 Abs 8 KStG idF des StÄndG 1977) eingeführt. Sie sollte die Einlagensicherung auch dann stlich erleichtern, wenn sie über selbständige Sondervermögen der Kreditwirtschaftsverbände betrieben wird. Tz. 3...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Einzelheiten (Konkretisierung des Zusammenhangs)

Rz. 410 [Autor/Stand] Konkretisierung des wesentlichen Zusammenhangs. Wie bereits dargelegt (vgl. Rz. 405 f.), ist der erforderliche Zusammenhang nach dem Veranlassungsprinzip im Wege einer wirtschaftlich-funktionalen Betrachtungsweise zu konkretisieren. Dabei sind die Kriterien für das Bestehen eines solchen wesentlichen Zusammenhangs am normspezifischen und unionsrechtlich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1.1.2 Abgrenzung verdeckte Gewinnausschüttung und verdeckte Einlage(§ 8 Abs 3 S 2 und 3 KStG)

Tz. 62 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Innerhalb der Vorschriften des KStG ist die Entstrickung nach § 12 Abs 1 KStG insbes ggü der vGA nach § 8 Abs 3 S 2 KStG sowie der verdeckten Einlage nach § 8 Abs 3 S 3 KStG abzugrenzen. Ausweislich der Ges-Begr werden ausschl "betrieblich veranlasste Vorgänge" von der Regelung erfasst. Durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Vorgänge so...mehr

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FF 03/2022, Freistellung vo... / Leitsatz

1. Übernimmt ein Ehegatte die Mithaftung für Darlehen zur Finanzierung einer dem anderen Ehegatten gehörenden Immobilie, wird hiermit stillschweigend ein Auftragsverhältnis begründet. 2. Die endgültige Trennung der Ehegatten, die bereits in dem Auszug aus der Ehewohnung und nicht erst in der Zustellung des Scheidungsantrags zu sehen ist, stellt einen wichtigen Grund für die K...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

a) Kommentare und Einzelschriften Brandis/Heuermann, Komm zum Ertragsteuerrecht, Vlg Franz Vahlen München (vormals Blümich); Frotscher/Drüen, Komm zum KStG und UmwStG, Haufe-Vlg (vormals Frotscher/Maas); Frotscher/Geurts, Komm zum EStG, Haufe-Vlg; Gosch, KStG, 4. Aufl (2020), CH Beck Vlg; Heuser/Theile, IAS/IFRS-Hdb – Einzel- und Konzernabschluss; 2. Aufl (2005), Vlg Otto Schmidt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4.1 Allgemeines

Tz. 101 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Für nicht zu einem Konzern gehörige Kö sieht § 8a Abs 2 KStG die Nichtanwendbarkeit der Ausnahmeregelung des § 4h Abs 2 S 1 Buchst b EStG vor, wenn ein wes beteiligter AE, eine diesem nahe stehende Pers oder ein rückgriffsberechtigter Dritter der Kö FK zur Verfügung stellt und mehr als 10 % des Nettozinsaufwands der Kö als Gegenleistung für...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.6 Ermittlung der Eigenkapitalquote bei Personengesellschaften

Tz. 157 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die Ermittlung der EK-Quote kann insbes bei Unternehmen problematisch sein, die nach IFRS bilanzieren. Pers-Ges weisen ihre Kap-Konten hier häufig als FK aus. Dies folgt aus IAS 32.16ff im Hinblick auf die nicht abdingbare Kündigungsmöglichkeit der Gesellschafter. Denn nach IAS 32.18b ist eine Verbindlichkeit auszuweisen, wenn dem Gesellsch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.2.3 Vergleichsgröße 2: Die die Zinserträge übersteigenden Zinsaufwendungen

Tz. 169 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Wie bereits erwähnt (s Tz 163, s Tz 167), entspr die Vergleichsgröße 2 dem gesamten während des Wj angefallenen Nettozinsaufwand des jeweiligen Rechtsträgers. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Vergütungen für Gesellschafter-FK (an konzerninterne oder konzernexterne, an wes oder an nicht wes beteiligte Gesellschafter), um Vergütungen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2 Tatbestand

Tz. 192 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Voraussetzung der Regelung des § 4h Abs 2 S 2 EStG ist, dass die nachgeordnete Pers-Ges eine MU-Schaft ist. Dh, die Vorschrift ist nicht auf vermögensverwaltende Pers-Ges anzuwenden (s Schmitz-Herscheidt, BB 2008, 699, 700; s Dörfler, in E/S, 3. Aufl, § 8a KStG, Rn 103 und s Mattern, in Sch/F, § 8a KStG, Rn 268). Für Letztere ergibt sich nac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Geschäfte, die den begünstigten Tätigkeiten zuzurechnen sind

Tz. 16 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Geschäfte, die den begünstigten Tätigkeiten iSv § 5 Abs 1 Nr 10 S 1 Buchst a und b KStG zuzurechnen sind, sind alle Geschäfte, die zur Abwicklung dieser begünstigten Tätigkeiten notwendig sind und die der Geschäftsbetrieb der Vermietungsgen (des Vermietungsvereins) mit sich bringt. Im Einzelnen führt das Schr des BMF (aaO Rn 39, 40) folgende ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.6.1 § 12 Abs 1 KStG (Art 7 OECD-MA)

Tz. 52 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Nach der hier vertretenen Auff handelt es sich bei § 12 Abs 1 KStG um eine Gewinnermittlungsvorschrift, die innerhalb der St-Bil (1. Stufe der Gewinnermittlung) zur Anwendung gelangt (s Tz 29). Im Zusammenhang mit dem eigentlichen Regelungsziel – Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven – stellt sich daher im grenzüberschreitenden...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Zusammenrechnung bei Betriebsaufspaltung (Abs. 3 Satz 13)

Rz. 144 [Autor/Stand] Jedenfalls bei Betriebsaufspaltungen konnte aber nach bisherigem Verständnis wohl nicht von nachgeordneten Gesellschaften ausgegangen werden.[2] Die Anforderungen an die Entwicklung der Lohnsumme spielten bei der Besitzgesellschaft keine Rolle. Die Beschäftigten der Betriebsgesellschaft waren der Besitzgesellschaft nicht zuzurechnen. Bei Schwestergesell...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4.5 Rechtsfolgen

Tz. 118 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Das Überschreiten der 10 %-Grenze des § 8a Abs 2 KStG führt für alle Zinsaufwendungen der betroffenen Kö zur Anwendung der Zinsschranken-Grundregel lt § 4h Abs 1 EStG (s Tz 41 ff). Die Rechtsfolge ist damit gegenüber § 8a KStG aF insoweit strenger, als bisher das Überschreiten des sog safe havens bei ergebnisunabhängigen Vergütungen (dazu s ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Auswirkungen auf die Gewinnaufteilung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte

Tz. 363 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Stammhaus und BetrSt sind jeweils nur Teile eines Gesamtunternehmens. Zwischen diesen ist das stliche Ergebnis des Unternehmens aufzuteilen. Bislang fehlte es an einer bestimmten ges Regelung zur Aufteilung des Ergebnisses eines Gesamtunternehmens. Die Aufteilung des Ergebnisses erfolgt im Wege der direkten oder indirekten Methode (s Schr de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Systematik des § 4h EStG iVm § 8a KStG

Tz. 3 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die Zinsschranke führt im Falle ihrer Anwendbarkeit zu einer Einschränkung der Abziehbarkeit von Zinsaufwendungen als BA. § 8a Abs 1 S 1 KStG iVm § 4h Abs 1 S 1 HS 2 EStG "deckelt" für Kö den abzb Nettozinsaufwand auf das sog verrechenbare EBITDA. Das verrechenbare EBIDTA beläuft sich auf 30 % des um die Zinsaufwendungen, um die AfA-Beträge n...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ee) Rechtsfolge

Rz. 461 [Autor/Stand] Sachliche Entlastungsberechtigung. Erfüllt die Tätigkeit der Körperschaft die Kriterien einer geschäftsleitenden Holding, so ist die Körperschaft in aller Regel sachlich entlastungsberechtigt, sodass ihr Entlastungsanspruch – unabhängig von der persönlichen Entlastungsberechtigung – nicht nach § 50d Abs. 3 EStG versagt wird. Um zu diesem Ergebnis zu gel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Bedeutung der Neuregelung

Tz. 10 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Anlass der Einf der Zinsschranke waren vor allem einige "Schwächen" des § 8a KStG aF. Die Fin-Verw hatte den Anwendungsbereich dieser Regelung in Fällen der Finanzierung durch außenstehende Dritte (§ 8a Abs 1 S 3 KStG aF) auf sog Back-to-Back-Sachverhalte begrenzt. Diese einschr Auslegung wurde vom Ges-Geber als zu großzügig empfunden. Vor a...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Allgemeines

Rz. 434 [Autor/Stand] Praktische Bedeutung. Die praktische Anwendung des § 50d Abs. 3 EStG ist in Fällen von Beteiligungs-Holdinggesellschaften im Wesentlichen von der Abgrenzung einer sog. "aktiven Beteiligungsverwaltung" von einer sog. "passiven Beteiligungsverwaltung" geprägt (vgl. zur Vermögensverwaltung als Wirtschaftstätigkeit bereits Rz. 345 ff.). Dabei übt nach Ansic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Wegfall der Verfügungsbeschränkung oder Stimmrechtsbindung (Abs. 6 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 216 [Autor/Stand] § 13a Abs. 6 Satz 1 Nr. 5 ErbStG muss im Zusammenhang gesehen werden mit § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG. Danach zählen Anteile an Kapitalgesellschaften zum begünstigten Vermögen, wenn die Kapitalgesellschaft zur Zeit der Entstehung der Steuer Sitz oder Geschäftsleitung im Inland oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.3 Auf- und Abzinsungen

Tz. 227 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Anders als bei § 8a KStG aF (s § 8a KStG [vor URefG 2008] Tz 118) führen auch die Auf- bzw Abzinsung unverzinslicher oder niedrig verzinslicher Verbindlichkeiten oder Forderungen – so ausdrücklich § 4h Abs 3 S 4 EStG – zu Zinsaufwendungen bzw -erträgen iSd § 4h Abs 1 EStG (krit hierzu s Grotherr, IWB Gr 3 F 3, 1489, 1497). Von der Zinsschran...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 Verhältnis zu § 8 Abs 3 S 2 und S 3 KStG

Tz. 25 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Bei FK-Gewährungen an eine Kap-Ges durch den AE bzw eine diesem nahe stehende Pers stellt sich die Frage nach dem Verhältnis zwischen § 8 Abs 3 S 2 KStG und § 4h EStG iVm § 8a KStG, wenn zB überhöhte Zinsen gezahlt werden. Die Regelungen stehen unabhängig nebeneinander. § 8 Abs 3 S 2 KStG betrifft gesellschaftsrechtlich veranlasste Vergütung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Personengesellschaften und KGaA

Tz. 56 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Bei einer Pers-Ges ist die Zinsschranke sowohl auf der Ebene der Pers-Ges als ggf auch auf derjenigen des Gesellschafters (zB einer Kö) zu prüfen, obwohl die Pers-Ges für die Besteuerung nach dem Einkommen an sich stlich transparent ist. Das ergibt sich jedenfalls dann, wenn es sich bei der Pers-Ges um eine MU-Schaft handelt, denn die MU-Scha...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Erzielen der Einkünfte (Var. 1: sog. Aktivitätstest)

Rz. 257 [Autor/Stand] Überblick. Nach dem Wortlaut des § 50d Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Halbs. 2 Var. 1 EStG soll das bloße "Erzielen der Einkünfte" nicht als Wirtschaftstätigkeit gelten. Für das Verständnis dieses Merkmals ist zu beachten, dass das bloße Erzielen der Einkünfte nach der Gesetzessystematik nicht per se "schädlich" für die Annahme einer Wirtschaftstätigkeit ist, sond...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.5.4 Erläuterung zu einzelnen Korrekturen

Tz. 151 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Ein im Konzernabschluss bilanzierter (auch negativer) Firmenwert ist auf die einzelnen Konzerngesellschaften verursachungsgerecht zu verteilen. Wegen des "Herunterbrechens" eines auf einer höheren Ebene des Konzerns bilanzierten Firmenwerts anteilig auf den nachgeordneten Betrieb/die nachgeordnete Kö s Heintges/Kamphaus/Loitz (DB 2007, 1261...mehr

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Unternehmensbewertung: So e... / 1 Methoden der Unternehmensbewertung

Bezüglich der Preisvorstellungen beim Verkauf eines Unternehmens geht es leider nicht selten emotional zu. Der Vorunternehmer hat jahrzehntelang "Herzblut" und viel persönliches Engagement in den Aufbau des Betriebes investiert und möchte dies nun honoriert sehen. Oder der Verkauf der Firma war und ist als Teil der Altersvorsorge geplant, und der gewünschte Unternehmenswert ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offenlegung / 4.2 Aktuelle und potenzielle Fremdkapitalgeber

Bei den Fremdkapitalgebern haben die Kreditinstitute im Vergleich zu anderen Gläubigergruppen, wie z. B. Lieferanten, Mitarbeiter (Pensionsansprüche), Kunden (Garantieansprüche) und viele mehr, eine Sonderstellung. Durch das Kreditwesengesetz sowie aus eigenem wirtschaftlichem Interesse bestehen diese i. d. R. auf der Überlassung der Jahresabschlüsse bei Kreditverhandlungen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offenlegung / 5.3.1 Minimierung der Vermögensseite

Ohne Änderung der betrieblichen Realität kann der Vermögensausweis über die Darstellungsgestaltung optisch verringert werden. Dafür stehen Personengesellschaften im HGB nur noch einige wenige Wahlrechte zur Verfügung, die inzwischen im Wesentlichen vergleichbar sind mit denen von Kapitalgesellschaften gem. den §§ 264 ff. HGB und für Konzernabschlüsse. Generell ist zu untersch...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Rand- und Rahmenbedingungen... / 5 Finanzplan

Wie steht es um die Rentabilität und Wirtschaftlichkeit in den kommenden 3 bis 5 Jahren? Diese Frage beantwortet der Finanzplan. In dieser Übersicht werden nachprüfbare und konkrete Zahlen zusammengestellt. Sie ist für jeden Existenzgründer unverzichtbar. Praxis-Tipp Warum auch Sie einen Finanzplan brauchen! Im Zusammenhang mit einer Existenzgründung ist ein Finanzplan zum ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Basiswissen Umsatzsteuer / 13.3.2 Gruppe 2 (Verzichtsfälle i. S. d. § 9 UStG)

Unter diese Gruppe fallen die in § 9 Abs. 1 UStG abschließend genannten steuerfreien Umsätze. Ein Verzicht ist grundsätzlich nur möglich, wenn der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird. Hierbei handelt es sich um steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8 Buchst. a–g UStG, z. B. Gewährung und Vermittlung von Krediten § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG, z. B....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Factoring

Rz. 18 Bei dem Kauf/Verkauf von Forderungen ist zwischen unechtem und echtem Factoring zu unterscheiden. Beim Factoring handelt es sich um den Ankauf von Forderungen durch einen spezialisierten Unternehmer (Factor, meist eine Bank oder ein sog. Factoring-Institut) von einem die Forderung besitzenden Unternehmer (sog. Anschlusskunde) gegen einen unter dem Nominalwert der Ford...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 12 § 4 UStG beruht auf den einschlägigen Bestimmungen der Art. 131ff. bzw. 146ff. sowie auf Übergangsregelungen nach Art. 371 MwStSystRL . Art. 132 bis 137 MwStSystRL enthalten die Steuerbefreiungen, die den Vorsteuerabzug grundsätzlich ausschließen. Art. 132 bis 134 MwStSystRL regeln abschließend die Steuerbefreiungen für bestimmte dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten. Ar...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Geltung und Definition des Grundsatzes der Klarheit und Übersichtlichkeit

Rn. 41 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nach § 243 Abs. 2 muss der JA "klar und übersichtlich sein". Damit wird explizit vorgeschrieben, dass die RL aller buchführungspflichtigen Kaufleute dem Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit gerecht werden muss. Auf diese Weise ist ein zuvor bestehender Rahmengrundsatz ordnungsmäßiger Bilanzierung (vgl. auch Leffson (1987), S. 207ff.; ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / III. CRR-Kreditinstitute

Rn. 15 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 CRR-Kreditinstitute gemäß der Capital Requirements Regulation (sog. Kapitaladäquanz- bzw. Kapitalanforderungs-VO (EU) Nr. 575/2013 (ABl. L 176/1ff. vom 27.06.2013)) sind Institute, deren Tätigkeit darin besteht, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder des Publikums entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren, sog. Einlagenkr...mehr