Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenkassenwechsel

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heilmittel / 8 Zuständigkeit bei Krankenkassenwechsel

Für die Erbringung von Heilmitteln ist die Krankenkasse leistungspflichtig, bei der am Tag der Erbringung des Heilmittels ein Versicherungsverhältnis besteht. Dies gilt auch bei Serienbehandlungen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ruhen des Leistungsanspruch... / 7.3 Krankenkassenwechsel

Bei einem Wechsel der Krankenkasse besteht für den Versicherten zunächst ein voller Anspruch auf Leistungen gegenüber der aufnehmenden Krankenkasse. Sofern die abgebende Krankenkasse die aufnehmende Krankenkasse darüber informiert, dass Beitragsrückstände bestehen, hat die aufnehmende Krankenkasse festzustellen, dass der Anspruch auf Leistungen ruht. Sie muss hierüber einen ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kieferorthopädische Behandlung / 4 Krankenkassenwechsel

Zur Frage der Leistungsabgrenzung bei Krankenkassenwechsel hat das BSG mit 2 Urteilen[1] klargestellt, dass die Leistungspflicht der Krankenkasse für eine konkrete Behandlungsmaßnahme nicht von der Mitgliedschaft im Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls, sondern von der Mitgliedschaft im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung abhängt. Auch nach der o. g. BSG...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfsmittel / 12 Zuständigkeit bei Krankenkassenwechsel

Für die Erbringung von Hilfsmitteln ist die Krankenkasse leistungspflichtig, bei der am Tag der Abgabe des Hilfsmittels ein Versicherungsverhältnis besteht. Es kommt nicht darauf an, wann die ärztliche Verordnung erfolgte.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Berufsfachschüler / 4 Zuständige Krankenkasse

Fach- und Berufsfachschüler können eine Krankenkasse nach den Bestimmungen des allgemeinen Krankenkassenwahlrechts wählen. Da keine Krankenversicherungspflicht besteht, kann auch eine private Krankenversicherung gewählt werden. Bei einem Krankenkassenwechsel oder der Kündigung der Mitgliedschaft sind Fristen zu beachten.mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 2.1.1 Meldepflicht der Zahlstelle (Satz 1)

Rz. 3 Zahlstellen zahlen die Versorgungsbezüge (§ 229 Abs. 1) an den Berechtigten aus. Hierbei ist es unerheblich, mit wem das versorgungsberechtigende Dienst- oder Arbeitsverhältnis bestanden hat, gegen wen sich der Versorgungsanspruch richtet und wer dem Grunde oder der Höhe nach über diesen Anspruch entscheidet. Rz. 4 Die Zahlstellen sind verpflichtet, bei der erstmaligen ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / d) Erfüllungswirkung

Rz. 866 Hat ein Drittleistungsträger mit dem Ersatzpflichtigen einen Abfindungsvergleich geschlossen, so hat er seinerseits einen ihm nachfolgenden Leistungsträger nicht am erzielten Abfindungsbetrag zu beteiligen (Beispiel: Krankenkassenwechsel).[882] Der Anspruch ist auch mit Wirkung gegen Rechtsnachfolger endgültig erledigt. Rz. 867 Die Abfindung des Drittleistungsträgers ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / IV. Rechtsnachfolge des abgefundenen Leistungsträgers

Rz. 1322 Bei einem Wechsel des zuständigen SVT übernimmt der nachfolgende SVT den Regressanspruch in dem Zustand, in dem er sich beim Wechsel der Zuständigkeit befand.[1355] Einreden und Einwendungen, Vergleiche und Anerkenntnisse können der Forderung des Rechtsnachfolgers daher entgegengehalten werden.[1356] Rz. 1323 Hat ein Drittleistungsträger mit dem Ersatzpflichtigen ein...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.3.2.1 Erledigungseintritt

Rz. 17 Der Verwaltungsakt muss sich "durch Zurücknahme oder anders" objektiv erledigt haben (vgl. § 39 Abs. 2 SGB X), der bloß subjektive Wegfall des Interesses des Klägers an der Beseitigung des Verwaltungsakts reicht nicht. Auch die bloße Behauptung, der Verwaltungsakt habe sich erledigt, genügt für die Statthaftigkeit nicht (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, § 113 Rz. 99; a. A. Bu...mehr

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Sommer, SGB V § 24h Haushal... / 2.1.1 Voraussetzung: Versicherungsverhältnis

Rz. 7 Wie bei allen Leistungen der Krankenversicherung muss die werdende bzw. junge Mutter zur Beanspruchung der Leistung "Haushaltshilfe" bei einer gesetzlichen Krankenkasse (§ 21 Abs. 2 SGB I i. V. m. § 143 ff. SGB V) krankenversichert sein – und zwar selbst als Mitglied oder als Familienversicherte. Ein nachgehender Leistungsanspruch nach § 19 Abs. 2 oder 3 reicht allerdi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erstattungsansprüche zwisch... / 1.4.2 Entstehen des Anspruchs

Zu einer unzuständigen Leistungserbringung kann es aus 2 unterschiedlichen Gründen kommen: Unkenntnis der Unzuständigkeit Ein Sozialleistungsträger kann irrtümlich Leistungen erbringen. Hierzu kann es beispielsweise aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben des Leistungsberechtigten oder aufgrund anderer Fehler bei der Leistungsgewährung kommen. Leistung bei unklarer Recht...mehr

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Sommer, SGB V § 291c Einzug, Sperrung oder weitere Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte nach Krankenkassenwechsel; Austausch der elektronischen Gesundheitskarte

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Norm ist durch Art. 1 Nr. 24 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 vollkommen neu gefasst worden. Sie regelt nunmehr die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte. Ihr Regelungsgehalt entspricht im Wesen...mehr

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Sommer, SGB V § 256 Beitrag... / 2.1.2 Ausnahme vom Zahlstellenverfahren

Rz. 15 Das Zahlstellenverfahren findet für die Beitragszahlung aus Versorgungsbezügen nicht in allen Fällen der Zahlung von Versorgungsbezügen Anwendung. Dies wird in der Vorschrift selbst nicht ausdrücklich als Vorbehalt oder Ausnahme zum Ausdruck gebracht. Bis 30.6.2019 ergab sich dies daraus, dass das Zahlstellenverfahren nur auf Krankenversicherungspflichtige mit Rentenb...mehr

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Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.7 Krankenkassen-Zuständigkeit

Rz. 22 Für die Ermittlung der Belastungsgrenze bzw. die Erstattung der über die Belastungsgrenze hinausgehenden Zuzahlungen sind die Krankenkassen zuständig, bei der die Versicherten des Familienverbundes zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der zuerst angegangenen Krankenkasse jeweils versichert sind. Dies gilt sowohl für den Fall eines Krankenkassenwechsels im laufenden Ka...mehr

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Sommer, SGB, SGB V § 199a I... / 2.4 Krankenkassenwechsel (Abs. 4)

Rz. 8 Bei einem Krankenkassenwechsel meldet die gewählte Krankenkasse der Hochschule unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) den Beginn der Versicherung bei der gewählten Krankenkasse (Satz 1). Die Meldepflicht ist unabhängig vom Versicherungsstatus und betrifft pflichtversicherte, freiwillig versicherte oder familienversicherte Studenten. Die Hochschule meldet der gewählten...mehr

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Sommer, SGB XI § 22 Befreiu... / 2.2.3 Wirksamkeit und Unwiderruflichkeit der Befreiung

Rz. 32 Die Regelung über die Wirksamkeit der Befreiung in zeitlicher Hinsicht ist der Regelung des § 8 Abs. 2 SGB V nachgebildet. Die Befreiung wirkt nach Abs. 2 Satz 2 (auch für die berechtigten Angehörigen oder Lebenspartner) vom Beginn der Versicherungspflicht an, wenn seit diesem Zeitpunkt noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden, andernfalls vom Beginn des Kale...mehr

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Sommer, SGB V § 24c Leistun... / 2.1 Leistungsrahmen

Rz. 5 Der in § 24c aufgeführte Leistungskatalog deckt sich inhaltlich mit dem des § 21 Abs. 1 Nr. 3 SGB I. Allerdings ist die Betriebshilfe für landwirtschaftliche Unternehmerinnen bei Schwangerschaft und Mutterschaft nicht in § 24c aufgeführt. Deren Erbringung ist speziell den landwirtschaftlichen Krankenkassen vorbehalten und in § 9 des Zweiten Gesetzes über die Krankenver...mehr

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Sommer, SGB V § 191 Ende de... / 2.3.2 Wirksamwerden der Kündigung bei Krankenkassenwechsel

Rz. 30 Die Voraussetzungen und das Verfahren der Kündigung der freiwilligen Mitgliedschaft zum Zwecke des Krankenkassenwechsels richtet sich auch bei Versicherungsberechtigten (freiwillig versicherten Mitgliedern) nach den gleichen rechtlichen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen, wie dies für pflichtversicherte Mitglieder vorgeschrieben und in § 175 Abs. 4 geregelt ist...mehr

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Sommer, SGB V § 191 Ende de... / 2.3 Ende der freiwilligen Mitgliedschaft durch wirksame Kündigung (Nr. 3)

Rz. 22 Ursprünglich enthielt die Regelung (als Nr. 4) die Beendigung der freiwilligen Mitgliedschaft durch eine Austrittserklärung. Da zugleich auch eine Austrittsfrist mit Ablauf des übernächsten Monats, gerechnet von dem Monat, in dem das Mitglied den Austritt erklärt, geregelt war, war die Austrittserklärung das Gegenstück zur Beitrittserklärung und hatte die Bedeutung, d...mehr

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Sommer, SGB V § 191 Ende de... / 2.2 Ende der freiwilligen Mitgliedschaft mit Beginn einer Pflichtmitgliedschaft (Nr. 2)

Rz. 12 Die Regelung über das Ende der freiwilligen Mitgliedschaft durch den Beginn einer Pflichtmitgliedschaft beinhaltet nicht das Ende der Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse an sich, sondern ist eine Regelung über das Rangverhältnis von freiwilliger Mitgliedschaft und Pflichtmitgliedschaft (BT-Drs. 11/2237 S. 217). Die nach dem Recht der RVO vorhanden gewesene Möglichke...mehr

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Sommer, SGB V § 191 Ende de... / 2.3.1 Notwendigkeit einer Kündigung

Rz. 27 Ungeachtet der Zwecksetzung der Kündigung der freiwilligen Mitgliedschaft folgt aus dem pauschalen Verweis auf § 175 Abs. 4, dass nach dessen Satz 2 eine freiwillige Mitgliedschaft überhaupt nur durch eine einseitige Kündigungserklärung des freiwilligen Mitgliedes beendet werden kann und beendet werden muss. Während jedoch die Beitrittserklärung der Schriftform bedarf...mehr

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Sommer, SGB V § 191 Ende de... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt abschließend das Ende der Mitgliedschaft für freiwillig Versicherte und ist insoweit als Gegenstück zu § 188 über die Begründung und den Beginn einer freiwilligen Mitgliedschaft zu verstehen; auch gegenüber der obligatorischen Weiterversicherung nach § 188 Abs. 4. Die Regelung grundsätzlich krankenkassenübergreifend. Die Vorschrift gilt kraft Verw...mehr

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Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 2.1 Freiwillige Mitgliedschaft aufgrund Beitrittserklärung

Rz. 5 Die aufgrund von Beitrittsrechten (vgl. Komm. zu § 9) begründbare freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ist von einer schriftlichen Beitrittserklärung abhängig. Die Beitrittserklärung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung des Beitrittsberechtigten, die mit dem Zugang wirksam wird (§ 130 BGB). Für die Beurteilung der Wirksa...mehr

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Sommer, SGB V § 192 Fortbes... / 2.1.3 Erhaltung der Zuständigkeit

Rz. 14 Ursprünglich war mit der Erhaltung der Mitgliedschaft auch die Erhaltung der Krankenkassenzuständigkeit verbunden (so ausdrücklich z. B. BSG, Urteil v. 4.10.1973, 3 RK 51/71, USK 73154). Rz. 15 Die Krankenkassen vertraten in ihrem gemeinsamen Rundschreiben v. 30.6.2008 zum Krankenkassenwahlrecht (im Rundschreiben vom 22.11.2016 nicht mehr angesprochen) ausdrücklich die...mehr

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zfs 2/2015, Übergang von Er... / 2 Aus den Gründen:

[8] "… Das angefochtene Urteil hält der revisionsrechtlichen Nachprüfung stand." [9] 1. Das BG hat mit Recht angenommen, dass die von der Kl. geltend gemachten Ansprüche aus übergegangenem Recht auf Ersatz von Behandlungskosten verjährt sind. [10] a) Das BG hat seiner Beurteilung zutreffend zugrunde gelegt, dass die Schadensersatzansprüche, welche die Kl. geltend macht, mit de...mehr

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Jansen, SGG § 89 Ausnahme v... / 2.2 Alternative 2 (Feststellung des zuständigen Versicherungsträgers)

Rz. 7 Betroffen ist die Feststellungsklage nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 . Gemeint sind Fälle, in denen ausschließlich die Zuständigkeit des Trägers streitig ist. Mit der Feststellungsklage nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 kann nicht auf Feststellung geklagt werden, ob überhaupt ein Rechtsverhältnis zu einem der Träger besteht. Letzteres wäre eine Feststellungsklage nach § 55 Abs. 1 Nr. 1. Ei...mehr