Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenkassenwechsel

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die allgemeinen Bestimmungen über die Ausübung der in §§ 173, 174 eingeräumten Wahlrechte und das dabei zu beachtende Verfahren für die Wahl einer Krankenkasse oder einen Krankenkassenwechsel. Rz. 3 Abs. 1 regelt die Grundsätze des Wahlrechts, so in Satz 1 die Wahlrechtserklärung, in Satz 2 den Kontrahierungszwang und in Satz 3 den Ausschluss des ...mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.4.2 Unterlassene oder zu spät vorgenommene Mitteilung (Satz 2)

2.4.2.1 Zuletzt zuständige Krankenkasse (HS 1) Rz. 81 Hat der Versicherungspflichtige der zur Meldung verpflichteten Stelle nicht spätestens 2 Wochen nach Eintritt der Versicherungspflicht Angaben über die gewählte Krankenkasse gemacht, hat die zur Meldung verpflichtete Stelle den Versicherungspflichtigen ab Eintritt der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse anzumelden, b...mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.6.3.3.4 Fristende

Rz. 141 Da die Kündigung immer nur mit dem Ende eines Kalendermonats wirksam werden kann, erfolgt der Krankenkassenwechsel immer zum Monatswechsel; dies auch unabhängig davon, wann z. B. eine neue Krankenversicherungspflicht beginnt.mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.3.2 Behinderung des Kassenwechsels (Satz 2)

Rz. 58 Satz 2 ordnet die Handlungsbefugnis der Aufsichtsbehörde auch bei Behinderung des Kassenwechsels oder bei Verletzung der Bestätigungspflicht (Abs. 2 Satz 1) an. So darf die Aufsichtsbehörde auch tätig werden, wenn die Krankenkasse einen Krankenkassenwechsel behindert oder die Meldung nach Absatz 2 Satz 1 nicht fristgerecht beantwortet.mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.4.4 Selbstverwaltung – Spitzenverband Bund der Krankenkassen (Satz 4)

Rz. 92 Satz 4 schließlich weist dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen im Rahmen seiner Selbstverwaltung das Recht zu, Regeln über die Zuständigkeit festzulegen, soweit ein Versicherungspflichtiger keine Angaben über die gewählte Krankenkasse macht.mehr

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Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.1.9 Verfahren beim Wechsel

Rz. 60 Das Verfahren bei Krankenkassenwechsel ist in § 175 Abs. 4 Satz 4 f. geregelt. Das Krankenkassenwahlrecht wurde insoweit im Jahre 2021 vereinfacht, indem die neue Krankenkasse die Kündigung bei der alten automatisch übernimmt. Rz. 61 § 175 Abs. 4 Satz 4 regelt das Verfahren wie folgt: Zitat Bei einem Wechsel in eine andere Krankenkasse ersetzt die Meldung der neuen Krank...mehr

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Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.1.11.2 Erneute Ausübung des Wahlrechts

Rz. 71 Das Recht zur Wahl einer Krankenkasse an sich bleibt über den Beginn der Versicherungspflicht hinaus als Recht zum Krankenkassenwechsel bestehen und ist nicht auf die einmalige Ausübung beschränkt. Jedoch ist in diesen Fällen erneut die Bindungsfrist von 12 Monaten zu beachten. Die Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse nach Ablauf der Bindungsfrist kann nämlich nur ei...mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.4.3 Bestätigungspflicht der Krankenkasse (Satz 3)

Rz. 90 Nach Satz 3 hat die Krankenkasse nach Eingang der Anmeldung der zur Meldung verpflichteten Stelle im elektronischen Meldeverfahren das Bestehen oder Nichtbestehen der Mitgliedschaft zurückzumelden. Rz. 91 Aus Gründen der Rechtsklarheit und der Rechtssicherheit trifft die Krankenkasse daher eine Bestätigungspflicht.mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.6.3.3.2 Weitere Wirksamkeitsvoraussetzung

Rz. 138 Als weitere Wirksamkeitsvoraussetzung ist die Regelung in Satz 5 HS 2 zu beachten. Danach wird die Kündigung nur wirksam, wenn das Mitglied innerhalb der Kündigungsfrist das Bestehen einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall nachweist. Rz. 139 Eine Kündigung vor Ablauf der Bindungsfrist von 12 Monaten für einen Krankenkassenwechsel ist nicht zulässig und muss ...mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.6.3.6 Weitere Wirkungen einer Kündigung

Rz. 148 Bindungs- und Kündigungsfrist von Satz 1 und 2 sind nur im Zusammenhang mit einem Krankenkassenwechsel zu sehen. Sie haben keine Bedeutung für andere Sachverhalte, für die ein Vorbehalt in § 175 nicht aufgenommen ist. Eine Pflichtversicherung und die damit verbundene Mitgliedschaft endet nach wie vor kraft Gesetzes und ungeachtet der Kündigungsfrist. Sie kann daher a...mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.6.6.2 Geltung von Satz 4 (HS 2)

Rz. 168 Im Rahmen dieses Sonderkündigungsrechts gilt Satz 4 gilt entsprechend, das ordnet Satz 6 HS 2 ausdrücklich an. Rz. 169 Durch die Einfügung in Satz 6 wird klargestellt, dass Satz 4 anzuwenden ist. Dadurch wird auch im Fall eines Sonderkündigungsrechts ein Krankenkassenwechsel erleichtert (so schon die Gesetzesmotive zum MDK-Reformgesetz v. 14.12.2019, BGBl. I S. 2789: ...mehr

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Sommer, SGB V § 174 Besonde... / 2.3.1.2 Voraussetzungen

Rz. 33 Diese gesetzliche Anordnung bezieht sich allerdings allein auf die Gruppe der Versicherungspflichtigen, bei denen ein Versicherungsverhältnis nie bestanden hat (BSG, Urteil v. 11.9.2018, B 1 KR 10/18 R; mit Anm. von Chandna-Hoppe, NZS 2019, 336; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 11.3.2010, L 16 KR 41/09; Bay LSG, Urteil v. 27.5.2019. L 20 KR 61/19, Rz. 30). Für die F...mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.4.2.2 Sonderfall keine Vorversicherung (HS 2)

Rz. 89 Bestand vor Eintritt der Versicherungspflicht keine Versicherung, hat die zur Meldung verpflichtete Stelle den Versicherungspflichtigen bei einer nach § 173 Abs. 2 wählbaren Krankenkasse anzumelden und den Versicherungspflichtigen unverzüglich über die gewählte Krankenkasse in Textform zu unterrichten.mehr

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Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 177 Allgeier, Zuständige Krankenkasse bei unentdeckt gebliebener Auffangpflichtversicherung – Anm. zu BSG v. 29.6.2021, B 12 KR 38/19 R, jurisPR-SozR 4/2022 Anm. 3. Chandna-Hoppe, Krankenkassenwahlrecht bei Änderung der Versicherungspflichttatbestände in der gesetzlichen Krankenversicherung, NZS 2019, 336. Debus, Mehr Wettbewerb zwischen den Krankenkassen durch das GKV-FQW...mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.8.1 Grundsätze (HS 1)

Rz. 204 Die Regelungen des Abs. 5 sind durch das Gesetz zur Neuregelung des Krankenkassenwahlrechts nicht geändert oder angepasst worden. Da die Vorschrift weiterhin nur die Pflichtversicherten betrifft, ist für freiwillig Versicherte, insbesondere die in den Betrieben nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 versicherungsfreien Beschäftigten, ein kurzfristiger Wechsel nicht möglich. Bisher ha...mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.4.2.1 Zuletzt zuständige Krankenkasse (HS 1)

Rz. 81 Hat der Versicherungspflichtige der zur Meldung verpflichteten Stelle nicht spätestens 2 Wochen nach Eintritt der Versicherungspflicht Angaben über die gewählte Krankenkasse gemacht, hat die zur Meldung verpflichtete Stelle den Versicherungspflichtigen ab Eintritt der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse anzumelden, bei der zuletzt eine Versicherung bestand; Satz...mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.6.1 12-monatige Bindungsfrist (Satz 1)

Rz. 109 Nach Satz 1 Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte sind an die von ihnen gewählte Krankenkasse mindestens 12 Monate gebunden. Rz. 110 Mit dem MDK-Reformgesetz v. 14.12.2019 (BGBl. I S. 2789) wurde mit Wirkung zum 1.1.2021 die Bindungsfrist von 18 Monaten auf 12 Monate verkürzt. Durch die Verkürzung des Zeitraums, in dem eine Mitgliedschaft mindestens bes...mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.4.1 Mitteilungspflicht des Versicherungspflichtigen (Satz 1)

Rz. 75 Nach Satz 1 haben Versicherungspflichtige der zur Meldung verpflichteten Stelle unverzüglich Angaben über die gewählte Krankenkasse zu machen. Rz. 76 Die bis zum 31.12.2020 geltende Pflicht des Versicherungspflichtigen, eine Mitgliedsbescheinigung vorzulegen (Sätze 1, 2 und 3 a. F.) ist durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und andere...mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.6.3.3 Kündigungsfrist und Wirksamwerden

Rz. 133 Die Kündigung im Zusammenhang mit der Ausübung eines Wahlrechts beinhaltet im Wesentlichen die Bestimmung des Zeitpunktes des Krankenkassenwechsels. 2.6.3.3.1 Fristbeginn und Wirksamwerden Rz. 134 Die Kündigungsfrist beginnt daher mit ihrer Erklärung, was Satz 3 ausdrücklich auch anordnet: "... gerechnet von dem Monat, in dem das Mitglied die Kündigung erklärt." Rz. 13...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 10 Zuständigkeit bei Krankenkassenwechsel

Für die Erbringung von Arzneimitteln ist die Krankenkasse leistungspflichtig, bei der am Tag der Abgabe des Arzneimittels ein Versicherungsverhältnis besteht.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heilmittel / 9 Zuständigkeit bei Krankenkassenwechsel

Für die Erbringung von Heilmitteln ist die Krankenkasse leistungspflichtig, bei der am Tag der Erbringung des Heilmittels ein Versicherungsverhältnis besteht. Dies gilt auch bei Serienbehandlungen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zusatzbeitragssatz in der K... / 6.2 Hinweispflicht der Krankenkasse

Die Krankenkasse hat spätestens einen Monat vor Ablauf des Monats, für den der Zusatzbeitrag erstmals erhoben oder für den der Zusatzbeitragssatz erhöht wird, ihre Mitglieder in einem gesonderten Schreiben auf das Sonderkündigungsrecht, auf die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes sowie auf die Übersicht des GKV-Spitzenverbandes zu den Zusatzbeitragssätzen hinzuw...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.2.4 Neuer Meldegrund Unzuständige Krankenkasse/unbekannte Person

Ebenfalls zum 1.1.2026 neu eingeführt wurde der Meldegrund "67 – Unzuständige Krankenkasse/unbekannte Person". Eine Rückmeldung mit "67 – Unzuständige Krankenkasse/unbekannte Person" ist von einem Sozialversicherungsträger nur dann an Arbeitgeber zurückzumelden, wenn dem Sozialversicherungsträger diese Person nicht bekannt ist. Zusätzlich meldet der Sozialversicherungsträger ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.3.2.1 Erledigungseintritt

Rz. 17 Der Verwaltungsakt muss sich "durch Zurücknahme oder anders" objektiv erledigt haben (vgl. § 39 Abs. 2 SGB X), der bloß subjektive Wegfall des Interesses des Klägers an der Beseitigung des Verwaltungsakts reicht nicht. Auch die bloße Behauptung, der Verwaltungsakt habe sich erledigt, genügt für die Statthaftigkeit nicht (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, § 113 Rz. 99; a. A. Bu...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 291 Elektro... / 2.1 Ausstellende Krankenkasse (Abs. 1)

Rz. 3 Die Krankenkassen stellen für jeden Versicherten (Mitglieder und Familienversicherte, §§ 186 ff., § 10) eine elektronische Gesundheitskarte aus. Rz. 4 Mit der elektronischen Gesundheitskarte weisen Versicherte nach, dass sie berechtigt sind Leistungen der vertragsärztlichen Versorgung zu beanspruchen (Versicherungsnachweis; § 291a Abs. 1 Satz 1 HS 1). Die Karte dient au...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.2 Einzelheiten zum Meldeverfahren

Tz. 76 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Hier eine Auflistung der wichtigsten Meldegründe: Schlüsselzahlen für die Abgabegründe in den Meldungen nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) Anmeldungenmehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 2.1.1 Meldepflicht der Zahlstelle (Satz 1)

Rz. 3 Zahlstellen zahlen die Versorgungsbezüge (§ 229 Abs. 1) an den Berechtigten aus. Hierbei ist es unerheblich, mit wem das versorgungsberechtigende Dienst- oder Arbeitsverhältnis bestanden hat, gegen wen sich der Versorgungsanspruch richtet und wer dem Grunde oder der Höhe nach über diesen Anspruch entscheidet. Rz. 4 Die Zahlstellen sind verpflichtet, bei der erstmaligen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Krankenkassenwahl / 6.2 Krankenkassenwechsel im Kündigungsverfahren

Sofern kein sofortiges Wahlrecht besteht, haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, ihre Krankenkasse im Kündigungsverfahren zu wechseln. Dies bedeutet, dass ein Krankenkassenwechsel unter Beachtung der 12-monatigen Bindungsfrist und der Kündigungsfrist möglich ist. Erforderliche Schritte beim Krankenkassenwechsel im Kündigungsverfahren Die folgende Übersicht zeigt die Schritte bei ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ende der Beschäftigung: Loh... / 6.3 Krankenkassenwechsel/Ausscheiden eines einzelnen Arbeitnehmers

In Fällen, in denen das endgültige Beitragssoll nicht abgerechnet werden konnte, ist für den Monat nach dem Ausscheiden aus der Beschäftigung ein Beitragsnachweis mit der Restschuld/Guthaben abzugeben (sog. "nachgehender Beitragsnachweis"), wenn an eine Einzugsstelle nur die Gesamtsozialversicherungsbeiträge für einen Arbeitnehmer gezahlt werden und dieser Arbeitnehmer aus der...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenhausbehandlung / 6 Leistungsabgrenzung bei Krankenkassenwechsel

6.1 Krankenkassenwechsel Wechselt ein Versicherter während der stationären Krankenhausbehandlung die Krankenkasse, rechnet das Krankenhaus bei Fallpauschalen mit dem Kostenträger ab, bei dem der Patient am Aufnahmetag versichert war.[1] Die Krankenkassen untereinander haben bei dem Kostenträgerwechsel während eines stationären Krankenhausaufenthalts jedoch einen Erstattungsans...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Elternzeit / 6.3.3 Krankenkassenwechsel und Beendigung der Beschäftigung während der Elternzeit

Bei einem Krankenkassenwechsel ist zum Zeitpunkt des Wechsels gegenüber der abgebenden Krankenkasse eine Ende-Meldung und der aufnehmenden Krankenkasse eine Beginn-Meldung abzugeben. Endet das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis während der Elternzeit, ist zusätzlich zur Abmeldung eine Ende-Meldung mit dem Datum des Beschäftigungsendes abzugeben.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenhausbehandlung / 6.1 Krankenkassenwechsel

Wechselt ein Versicherter während der stationären Krankenhausbehandlung die Krankenkasse, rechnet das Krankenhaus bei Fallpauschalen mit dem Kostenträger ab, bei dem der Patient am Aufnahmetag versichert war.[1] Die Krankenkassen untereinander haben bei dem Kostenträgerwechsel während eines stationären Krankenhausaufenthalts jedoch einen Erstattungsanspruch gegenüber der neue...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Krankenkassenwahl / 6.1 Sofortiges Krankenkassenwahlrecht

Bei Aufnahme einer neuen Beschäftigung bzw. bei Arbeitgeberwechsel haben Arbeitnehmer ein sofortiges Krankenkassenwahlrecht ohne Rücksicht auf Bindungsfristen und ohne Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse. Erforderliche Schritte beim sofortigen Krankenkassenwechsel Nachfolgend werden die Schritte bei einem sofortigen Kassenwechsel aufgezeigt: Der Arbeitnehmer wählt eine ne...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Krankenkassenwahl: Vorschri... / 1 Bindungswirkung

Der Beginn einer neuen Bindungsfrist wird an 2 Voraussetzung geknüpft: Die aktive Wahl einer Krankenkasse durch den Arbeitnehmer. Es findet ein tatsächlicher Wechsel der Krankrankenkasse statt. Nach der Ausübung des Wahlrechts ist der Arbeitnehmer an die gewählte Krankenkasse zunächst für 12 Monate gebunden. Die Bindungsfrist ist ein Zeitraum von 12 zusammenhängenden Zeitmonate...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenhausbehandlung / 6.2 Unfallversicherung

Versicherte haben keinen Anspruch auf Krankenhausbehandlung zulasten der Krankenversicherung, wenn die Erkrankung auf einen Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit beruht. Sie erhalten Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Meldepflichten zu Versorgun... / 4 Meldepflichten der Krankenkasse

Die Krankenkasse des Versorgungsempfängers treffen ebenfalls weitreichende Meldepflichten. Sobald sie von der Zahlstelle des Versorgungsempfängers eine Meldung über den Beginn und die Höhe der Versorgungsbezüge des bei ihr versicherten Versorgungsempfängers erhält, muss sie dieser eine Rückmeldung geben, ob und ab wann Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von den Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Freiwillige Weiterversicherung / 1.4.1 Wechsel der Krankenkasse innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung

Beim Krankenkassenwechsel in eine andere gesetzliche Krankenversicherung müssen Versicherte bei der Kündigung grundsätzlich die 12-monatige Bindungsfrist berücksichtigen.[1] Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich, gerechnet von dem Monat, in dem das Mitglied die Kündigung erklärt.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anmeldung / 1.4 Abgabegründe der Anmeldungen

Für die Abgabe der Anmeldung sind folgende Abgabegründe zu verwenden: Beginn der Beschäftigung: Abgabegrund "10" Krankenkassenwechsel: Abgabegrund "11" Beitragsgruppenwechsel: Abgabegrund "12" Sonstige Gründe: Abgabegrund "13" Beginn der Elternzeit: Abgabegrund "17" Gleichzeitige An- und Abmeldung wegen Ende einer Beschäftigung: Abgabegrund "40" Bei den Abgabegründen 10, 11, 12 (nu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elektronische Entgeltersatz... / 3.7 Unzuständige Krankenkasse/unbekannte Person

Zum 1.1.2026 wurde der Meldegrund "67 – Unzuständige Krankenkasse/unbekannte Person" neu eingeführt. Eine Rückmeldung mit "67 – Unzuständige Krankenkasse/unbekannte Person" ist von einem Sozialversicherungsträger nur dann an Arbeitgeber zurückzumelden, wenn dem Sozialversicherungsträger diese Person nicht bekannt ist. Zusätzlich meldet der Sozialversicherungsträger mit diesem...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zahlstellenverfahren (Verso... / 4 Meldungen des Versorgungsempfängers

Empfänger von Versorgungsbezügen haben der Zahlstelle ihre Krankenkasse anzugeben, einen Krankenkassenwechsel mitzuteilen sowie die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung anzuzeigen.[1] Dadurch wird die Zahlstelle in die Lage versetzt, ihre Meldepflicht gegenüber der zuständigen Krankenkasse zu erfüllen. Auch gegenüber der Krankenkasse haben Versorgungsempfänge...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Pflegeversicherung: Digital... / 6.4.1 Nachweis von nicht vom Datenaustauschverfahren erfassten Kindern

Für nicht abruffähige Kinder (z. B. insbesondere Stiefkinder) gilt ein originäres Nachweisverfahren außerhalb des Datenaustauschverfahrens zur Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung.[1] Dem Arbeitgeber oder Zahlstellen ist ein konkreter Nachweis zum Kind vorzulegen. Nur dann kann das Kind beim Pflegeversicherungsbeitrag berücksichtigt werden. Der Nachweis ist abhän...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Krankenkassenwahl / 9.2 Bindungsfrist für Wahltarif außerhalb der allgemeinen Bindungsfrist

Die Mitgliedschaft im Kündigungsverfahren kann bei einer Krankenkasse frühestens nach Ablauf der Mindestbindungsfrist gekündigt werden. Das ist bei Wahltarifen mit 3-jähriger Bindungsfrist generell zu beachten. Hier kann die Bindungsfrist für einen Krankenkassenwechsel (12 Monate) schon abgelaufen sein, während die Mindestbindungsfrist für den Wahltarif noch läuft. Auch bei ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Krankenkassenwahl / 8.1 Arbeitgeberwechsel

Bei einem Arbeitgeberwechsel besteht seit dem 1.1.2021 ein sofortiges Kassenwahlrecht ohne Rücksicht auf die Bindungsfrist und ohne Kündigungsfrist.[1] Auch eine besondere Bindungsfrist bei der Inanspruchnahme von Wahltarifen, ist bei einem Arbeitgeberwechsel nicht zu beachten. Praxis-Beispiel Sofortiger Krankenkassenwechsel ohne Kündigung Beginn der Mitgliedschaft bei der Kra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zahlstellenverfahren (Verso... / 3.2 Meldetatbestände

Die Krankenkassen übermitteln in dem Meldeverfahren u. a. folgende Meldungen: Rückmeldung zu Bewilligung/Beginn des laufenden Versorgungsbezugs, Änderung zum laufenden Versorgungsbezug, unzuständige Krankenkasse, Rückmeldung zur Vorabbescheinigung. Daneben meldet die Krankenkasse der Zahlstelle das Ende der Meldeverpflichtung in folgenden Fällen: Krankenkassenwechsel, Ende der gese...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Krankenkassenwahl / 5 Elektronische Mitgliedsbescheinigung

Das Wahlrecht wird nur noch gegenüber der zukünftigen Krankenkasse ausgeübt. Der Arbeitnehmer informiert unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Beginn der Versicherungspflicht, den Arbeitgeber formlos über die von ihm gewählte Krankenkasse. Nachdem die Anmeldung des Arbeitgebers bei der gewählten Krankenkasse eingegangen ist, veranlasst diese eine elektr...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Einmalzahlungen: Zeitpunkt ... / Zusammenfassung

Überblick Nachfolgend wird "einmalig gezahltes Arbeitsentgelt" als "Einmalzahlung" bezeichnet. Die vom Arbeitgeber neben dem laufenden Arbeitsentgelt gewährten Einmalzahlungen werden bei der Beitragsberechnung in der Regel in dem Monat berücksichtigt, in dem sie ausgezahlt werden. Abweichend von diesem Grundsatz sind Einmalzahlungen jedoch dem letzten Entgeltabrechnungszeitra...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Meldepflichten zu Versorgun... / 3 Meldepflichten des Versorgungsempfängers

Den Versorgungsempfänger selbst treffen ebenfalls Meldepflichten. So ist er verpflichtet, seiner Zahlstelle auf deren Anfrage hin mitzuteilen, ob und bei welcher gesetzlichen Krankenkasse er versichert ist. Auch muss er der Zahlstelle mitteilen, wenn er seine Krankenkasse wechselt, damit diese der dann neu zuständigen Krankenkasse die Versorgungsbezüge des Versorgungsempfäng...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.2.4 Neuer Meldegrund Unzuständige Krankenkasse/unbekannte Person

Ebenfalls zum 1.1.2026 neu eingeführt wurde der Meldegrund "67 – Unzuständige Krankenkasse/unbekannte Person". Eine Rückmeldung mit "67 – Unzuständige Krankenkasse/unbekannte Person" ist von einem Sozialversicherungsträger nur dann an Arbeitgeber zurückzumelden, wenn dem Sozialversicherungsträger diese Person nicht bekannt ist. Zusätzlich meldet der Sozialversicherungsträger ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ruhen des Leistungsanspruch... / 7.3 Krankenkassenwechsel

Bei einem Wechsel der Krankenkasse besteht für den Versicherten zunächst ein voller Anspruch auf Leistungen gegenüber der aufnehmenden Krankenkasse. Sofern die abgebende Krankenkasse die aufnehmende Krankenkasse darüber informiert, dass Beitragsrückstände bestehen, hat die aufnehmende Krankenkasse festzustellen, dass der Anspruch auf Leistungen ruht. Sie muss hierüber einen ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kieferorthopädische Behandlung / 4 Krankenkassenwechsel

Zur Frage der Leistungsabgrenzung bei Krankenkassenwechsel hat das BSG mit 2 Urteilen[1] klargestellt, dass die Leistungspflicht der Krankenkasse für eine konkrete Behandlungsmaßnahme nicht von der Mitgliedschaft im Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls, sondern von der Mitgliedschaft im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung abhängt. Auch nach der o. g. BSG...mehr