Fachbeiträge & Kommentare zu Konzern

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Tatgegenstände, Tatmittel

Rz. 50 [Autor/Zitation] Mögliche Tatmittel nach § 17 Abs. 1 Nr. 2 PublG sind der Konzernabschluss, der Teilkonzernabschluss, der Konzernlagebericht oder der Teilkonzernlagebericht nach HGB , für den nach § 11 Abs. 6 Nr. 1 PublG § 290 Abs. 2 bis 5 HGB über die Pflicht zur Aufstellung sowie §§ 291 und 292 HGB über befreiende Konzernabschlüsse sinngemäß gelten. Nach § 13 Abs. 2 S...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Gegenstand und Maßstäbe der Überwachung

Rz. 229 [Autor/Zitation] § 107 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AktG-E setzt in knappen Worten Art. 39 Abs. 6 Buchst. b APrRL 2006/43/EG idF CSRD (EU) 2022/2464 um. Nach dieser gemeinschaftsrechtlichen Vorgabe gehört es (künftig) zu den Aufgaben des (regulären) Prüfungsausschusses, den Rechnungslegungsprozess und ggf. den Nachhaltigkeitsberichterstattungsprozess, einschließlich des Prozes...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Berichterstattung über die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Rz. 253 [Autor/Zitation] Obwohl nach Abs. 2 Satz 3 lediglich darauf einzugehen ist, ob der Abschluss insgesamt unter Beachtung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft (und nicht des Konzerns) vermittelt, sollte – angesichts des Fehlens eines sachlichen Grundes für eine unterschiedliche Beh...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) 1986 bis 1992

Rz. 85 [Autor/Zitation] § 331 wurde im Zuge der Umsetzung der 4. (Jahresabschluss-RL 78/660/EWG), 7. (Konzernabschluss-RL 83/349/EWG) und 8. (Abschlussprüfer-RL 84/253/EWG) EG-Richtlinie durch das BiRiLiG v. 19.12.1985 als Teil des sechsten Unterabschnitts "Straf- und Bußgeldvorschriften" des zweiten Abschnitts im dritten Buch des HGB eingefügt (Biener/Berneke, Bilanzrichtlin...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Tatgegenstände bei Kapitalgesellschaften

Rz. 74 [Autor/Zitation] Die folgende tabellarische Übersicht zeigt die Tatgegenstände des § 331 Abs. 1, die in Abschnitt B. (Rz. 98 ff.) im Einzelnen erläutert werden, sowie die von den Rechenwerken intendierten Darstellungen der Verhältnisse der Kapitalgesellschaft, die durch § 331 vor Täuschungsversuchen geschützt werden sollen.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel

Rz. 58 [Autor/Zitation] Der (Teil-)KA nach PublG umfasst grds. entsprechend § 297 Abs. 1 HGB iVm. § 13 Abs. 2 PublG eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel. Von deren Aufstellung sind nach § 13 Abs. 3 Satz 2 PublG nicht kapitalmarktorientierte MU in der Rechtsform einer Personengesellschaft oder eines Einzelkaufmanns befreit (s. Rz. 80). Rz. 59 [Autor/Zitation]...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Platzierung der Beschreibung

Rz. 168 [Autor/Zitation] Der Gesetzeswortlaut ("der Bestätigungsvermerk hat … Art und Umfang der Prüfung zu beschreiben", § 322 Abs. 1 Satz 2) deutet an, dass die Beschreibung der Verantwortung der Abschlussprüfer für die Prüfung der Rechnungslegung inhaltlich stets in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen ist. Aufgrund der Zwecksetzung dieser Beschreibung (vgl. Rz. 150) ist da...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Sinn und Zweck des § 11 PublG

Rz. 11 [Autor/Zitation] Nach den Gesetzesmaterialien sollte das PublG die ursprünglich im AktG kodifizierte Konzernrechnungslegungspflicht ergänzen, indem die Verpflichtung auf MU unabhängig von ihrer Rechtsform ausgedehnt wurde (BT-Drucks. V/3197, 23 f.). Dabei erkannte der historische Gesetzgeber in der Konzernrechnungslegung zugleich ein Korrektiv, um ein Unterlaufen der A...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die geprüfte Rechnungslegung (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 229 [Autor/Zitation] Im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter …" soll den Adressaten des Bestätigungs- bzw. Versagungsvermerks verdeutlicht werden, dass den gesetzlichen Vertretern des geprüften Unternehmens oder Konzerns die Verantwortung für die Aufstellung der zu prüfenden Rechnungslegung (Abschluss und Lage- bzw. Konzernlagebericht) obliegt und welche As...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Unrichtige Wiedergabe oder Verschleierung der Verhältnisse oder das Machen unrichtiger Angaben in Aufklärungen und Nachweisen gegenüber dem Abschlussprüfer oder Sonderprüfern

Rz. 65 [Autor/Zitation] Bei wörtlicher Auslegung werden wie in § 331 Abs. 1 Nr. 4 HGB auch in § 17 Abs. 1 Nr. 1 PublG drei Tathandlungen im Zusammenhang mit dem Abschlussprüfer gegebenen Aufklärungen und Nachweisen unter Strafe gestellt: Unrichtige Wiedergabe (Alt. 1) oder Verschleierung (Alt. 2) der Verhältnisse der KapGes. und das Machen unrichtiger Angaben (Alt. 3; Waßmer ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 170 [Autor/Zitation] Die EU-Verordnung 537/2014 (APrVO) sieht Vorschriften zur Sicherung der Unabhängigkeit vor, die über die Vorgaben des nationalen Gesetzebers deutlich hinausgehen. Anzuwenden sind diese Vorgaben auf "Unternehmen von öffentlichem Interesse" (public interest entities; PIE) und ihre Abschlussprüfer. Die APrVO enthält keine eigenständige Definition dieses ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Zusammengefasstes Prüfungsergebnis in Schriftform (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 119 [Autor/Zitation] Abschlussprüfer müssen im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk "das Ergebnis der Prüfung schriftlich … zusammenfassen" (§ 322 Abs. 1 Satz 1). Das Schriftformerfordernis wurde mit dem AReG in das HGB aufgenommen (vgl. Art. 1 Nr. 7 AReG, BT-Drucks. 18/7219, 45 f.) und normierte damit lediglich die vorherige Abschlussprüfungspraxis. Aus der Schriftform fo...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 40 [Autor/Zitation] Nach § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ist das private Rechnungslegungsgremium zuständig für die "Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung". Grundsätze der Konzernrechnungslegung sind – vermittelt über den Zusammenhang mit § 342q Abs. 2 ("Beachtung der die Konzernrechnungslegung betreffenden GoB") – mit GoB der...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Adressierung

Rz. 216 [Autor/Zitation] Eine Adressierung des Bestätigungs- oder Versagungsvermerks ist in Deutschland bisher nicht gesetzlich vorgeschrieben, ihr steht aber auch nichts entgegen. Der Bestätigungs- oder Versagungsvermerk deutscher Abschlussprüfer wendet sich nicht nur an eine begrenzte Gruppe von Adressaten, sondern dient im Rahmen der Offenlegung auch der Information der Öf...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Unrichtige Wiedergabe oder Verschleierung der Verhältnisse oder das Machen unrichtiger Angaben in Aufklärungen und Nachweisen gegenüber dem Abschlussprüfer

Rz. 194 [Autor/Zitation] Bei wörtlicher Auslegung werden durch § 331 Abs. 1 Nr. 4 drei Tathandlungen im Zusammenhang mit dem Abschlussprüfer gegebenen Aufklärungen und Nachweisen unter Strafe gestellt: Unrichtige Wiedergabe (Alt. 1) oder Verschleierung (Alt. 2) der Verhältnisse der KapGes. und das Machen unrichtiger Angaben (Alt. 3; vgl. Waßmer in BeckOGK HGB, § 331 Rz. 248 [...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Anforderungen und Erläuterungen

Rz. 363 [Autor/Zitation] Veröffentlichen Unternehmen oder Konzerne ihre geprüfte Rechnungslegung und den dazu gehörenden Bestätigungsvermerk mit weiteren, aber ungeprüften finanziellen und nichtfinanziellen Informationen in einem Geschäftsbericht, handelt es sich bei den darin aufgenommenen ungeprüften Informationen für Abschlussprüfer um sog. sonstige Informationen (vgl. zB ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Sinngemäße Anwendung der Vorschriften des HGB

Rz. 39 [Autor/Zitation] Das PublG schreibt wie das HGB keine eigenständigen Gliederungen für den KA bzw. seine Bestandteile vor (Hachmeister in HKMS3, § 13 PublG Rz. 22; Poll in Staake/Schülke, § 13 PublG Rz. 24). Für HGB-KA (s. dazu § 298 HGB Rz. 102 ff.) verweist § 298 Abs. 1 Satz 1 HGB bezüglich der Gliederung von Konzernbilanz bzw. Konzern-GuV auf die Vorgaben der §§ 266,...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / J. Strafantrag

Rz. 74 [Autor/Zitation] § 333 ist ein absolutes Antragsdelikt und nicht vom Katalog der Privatklagedelikte in § 374 StPO erfasst. Nach Abs. 3 ist nur die KapGes. antragsberechtigt. Das MU ist im Konzern allein antragsberechtigt, so dass angesichts des strengen Wortlauts TU sowie die gemeinsam geführten und assoziierten Unternehmen nicht antragsberechtigt sind, da diese in Abs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Berichterstattung über die inhaltliche Prüfung einer nichtfinanziellen Erklärung im Bestätigungsvermerk

Rz. 707 [Autor/Zitation] Zur künftigen Ablösung der nichtfinanziellen Berichterstattung durch den Nachhaltigkeitsbericht vgl. Rz. 101 ff. § 317 Abs. 2 Satz 4 verlangt, die oder den nach den Vorgaben der §§ 289b bis 289e bzw. der §§ 315b und 315c zu erstellende(n) nichtfinanzielle Erklärung, gesonderten nichtfinanziellen Bericht, nichtfinanzielle Konzernerklärung oder gesondert...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Janis, Victims of Groupthink, 1972; Hüffer, Der Aufsichtsrat in der Publikumsgesellschaft, ZGR 1980, 320; Clemm, Abschlussprüfer und Aufsichtsrat, ZGR 1980, 455; Bleicher/Paul, Das amerikanische Board-Modell im Vergleich zur deutschen Vorstands-, Aufsichtsratsverfassung, DBW 1986, 263; Goerdeler, Das Audit Committee in den USA, ZGR 1987, 219; Lück, Audit Committee, ZfbF 1990...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Hinweis bei Offenlegung in verkürzter Form gem. § 328 Abs. 1a Satz 2

Rz. 645 [Autor/Zitation] Soll der erteilte Bestätigungs- oder Versagungsvermerk zusammen mit einem allein für Offenlegungszwecke verkürzten Abschluss der das Unternehmensregister führenden Stelle übermittelt werden, sind das geprüfte Unternehmen bzw. der geprüfte Konzern verpflichtet, dem Bestätigungs- oder Versagungsvermerk bei der Offenlegung den Hinweis voranzustellen, das...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Rechtsfolgen bei Verstößen

Rz. 51 [Autor/Zitation] Hat keine Abschlussprüfung nach § 14 Abs. 1 PublG stattgefunden, können die Offenlegungspflichten nach § 15 PublG in Bezug auf den Prüfungsvermerk des Konzernabschlussprüfers nicht erfüllt werden (vgl. auch § 6 PublG Rz. 40). Das begründet eine Ordnungswidrigkeit nach § 20 Abs. 1 Nr. 5 PublG, die mit Geldbuße geahndet werden kann (Geldbuße bis zu 50.00...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. (Kredit-)Institute (Abs. 1)

Rz. 23 [Autor/Zitation] Gemäß § 340l Abs. 1 Satz 1 iVm. § 340 Abs. 4 bis 5 haben Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Wertpapierinstitute sowie Zahlungs- und E-Geldinstitute den JA und den Lagebericht sowie den KA und den Konzernlagebericht und die anderen in § 325 Abs. 1 aufgeführten Unterlagen nach den dort genannten Vorschriften (§§ 325 Abs. 1 Satz 2 Abs. 1a bi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Keine wichtigen Gründe iSd. § 318 Abs. 6

Rz. 312 [Autor/Zitation] Wie die Beispiele zeigen, sind Fälle der Erklärung der Nichtabgabe des Prüfungsurteils zum geprüften Abschluss nicht selten mit der Verletzung der in § 320 Abs. 1 bis 3 normierten Obliegenheiten zur kooperativen Mitwirkung durch das geprüfte Unternehmen bzw. den geprüften Konzern als Auftraggeber des Prüfungsvertrags verbunden. Eine Kündigung des Prüf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Offenzulegende Unterlagen

Rz. 165 [Autor/Zitation] Für die offenzulegenden Unterlagen verweist Abs. 3 auf Abs. 1 (Rz. 73 ff.). Dabei handelt es sich aber um einen imperfekten Verweis, da nicht alle in Abs. 1 Satz 1 (Rz. 73 ff.) genannten Unterlagen im Kontext des KA eine Rolle spielen. Dies gilt insbes. für den Gewinnverwendungsbeschluss, der für den KA nicht gefasst wird; daher kann dieser auch nicht...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Einzelbetrachtung, keine Zurechnung der PIE-Eigenschaft

Rz. 60 [Autor/Zitation] Ob der PIE-Begriff nach § 316a Satz 2 erfüllt ist, ist für jedes Unternehmen gesondert zu beurteilen. Das gilt auch im Konzernverbund (ebenso zB IDW, Positionspapier Inhalte und Zweifelsfragen, 14; Spang in Hense/Ulrich4, § 43 WPO Rz. 895; Hoffmann/Lüdenbach, NWB Komm. Bilanzierung15, § 316a HGB Rz. 2). Eine "Infektionswirkung" oder Zurechnung dergesta...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erklärung zur Unternehmensf... / 5 Gliederungsvorschlag

Rz. 21 Die nachfolgende Tabelle stellt eine mögliche Gliederung für eine geschlossene Corporate Governance Berichterstattung im Rahmen der Erklärung zur Unternehmens- bzw. Konzernführung dar.[1] Die Inhalte zu den einzelnen Gliederungspunkten beruhen auf gesetzlichen Angabepflichten mit dem Stand des ARUG II, Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) sowie dem aktuellen Deut...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Mutterunternehmen in Abwicklung

Rz. 26 [Autor/Zitation] In § 11 PublG fehlt eine entsprechende Regelung wie in § 3 Abs. 3 PublG (s. § 3 Rz. 34), wonach die Rechnungslegungspflichten des 1. Abschnitts des PublG nicht für Unternehmen in Abwicklung gelten. Aus der fehlenden Regelung allein kann indes nicht auf eine Gesetzeslücke geschlossen werden, welche im Wege der Analogie zu schließen wäre. Dem steht zum ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bredow/Liebscher, Erhalt des steuerlichen Querverbundes bei Teilprivatisierungen durch Änderung von Unternehmensverträgen im GmbH-Konzern, BB 2003, 393; Baldamus, Gestaltungsspielraum bei Art und Maß von Ausgleichszahlungen nach § 304 AktG, Ubg 2010, 483; Schöneborn, Aktuelle Formfragen der ertragsteuerlichen Organschaft, DB 2010, 245. Rn. 1950 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Vo...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Aufstellung und Prüfung des Konzernabschlusses

Rz. 344 [Autor/Zitation] Gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 HGB muss der befreiende KA und Konzernlagebericht in Einklang mit der europäischen Bilanzrichtlinie 2013/34/EU aufgestellt und der europäischen Abschlussprüferrichtlinie 2006/43/EG geprüft werden. Für die Aufstellung kommen sowohl die Rechnungslegungsnormen des HGB als auch der IFRS (in entsprechender Anwendung des § 31...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 16 [Autor/Zitation] Mit den Vorschriften zum § 340l hat der deutsche Gesetzgeber die Vorschriften von Art. 44 der EG-BBRL sowie Art. 2 bis 4 der EG-Zweigniederlassungs-Offenlegungs-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Bereits bei Abfassung der EG-BBRL wurde die Notwendigkeit erkannt, dass angesichts der Bedeutung der grenzüberschreitenden Tätigkeit von Kreditinstitute...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erklärung zur Unternehmensf... / 3.4 Unternehmensführungspraktiken

Rz. 9 Nach § 289f Abs. 2 Nr. 2 HGB sind die angewandten wesentlichen Unternehmenspraktiken anzugeben, allerdings nur insoweit, wie sie über die gesetzlichen Anforderungen aus dem deutschen Recht hinausgehen. Eine Nennung der Praktiken ist ausreichend, allerdings ist anzugeben, wo diese öffentlich zugänglich sind. Es wird somit nicht explizit gefordert, in der (Konzern-)Erklä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

IDW, IDW Stellungnahme zum Entw des UmwSt-Erl (UmwStE-E), Ubg 2011, 549; Olkus/Stegmaier, SEStEG – fehlende Regelung oder planwidrige Regelungslücke? DB 2011, 2290; Pinkernell, Anmerkung zum Entw des UmwSt-Erl v 02.05.2011: Dreifache Verstrickung nach Anteilstausch mit alt-einbringungsgeborenen Anteilen? FR 2011, 568; Benz/Rosenberg, Anwendungsvorschriften (§ 27 UmwStG) und son...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Aufbau des Konzernprüfungsberichts

Rz. 271 [Autor/Zitation] Infolge der Änderung durch das KonTraG stellt § 321 nunmehr bestimmte Anforderungen an den Aufbau des Konzernprüfungsberichts: Ebenso wie im Bericht über die Jahresabschlussprüfung sind auch im Konzernprüfungsbericht bestimmte Feststellungen "vorweg", im Hauptteil oder in besonderen Abschnitten zu treffen (vgl. auch Rz. 124). Weiterhin kommen auch im ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erklärung zur Unternehmensf... / 3.1 Übersicht

Rz. 8 In § 289f Abs. 2 HGB (Verweis von § 315d HGB) ist der Inhalt der Erklärung zur Unternehmensführung aufgezählt. Demnach beinhaltet die (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB bzw. § 315d HGB: die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex durch den Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG, einen Bezugnahme auf die Internetseite d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Zusammenfassung der Erklärung zu Lagebericht und Konzernlagebericht (Abs. 5 Satz 2, § 298 Abs. 2)

Rz. 59 [Autor/Zitation] Die nichtfinanzielle Konzernerklärung kann nach § 340i Abs. 5 Satz 2 iVm. § 298 Abs. 2 mit der entsprechenden Erklärung auf Unternehmensebene des MU zusammengefasst werden. Im Falle der Zusammenfassung müssen der Konzernlagebericht und der Lagebericht des MU gemeinsam offengelegt werden, und aus der Erklärung muss hervorgehen, welche Angaben sich auf d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsverkauf: Factorin... / 3.4.3 Absicherungsmechanismen durch Originator oder dessen Muttergesellschaft

Rz. 23 Die kostengünstigste und einfachste Form der Besicherung der Zahlungsströme an den Investor erfolgt in der Regel durch Garantiezusagen des Originators.[1] Diese Form der Sicherheitenstellung erweist sich jedoch auch am problematischsten für die bilanzielle und steuerliche Behandlung der ABS. Die Garantiezusage des Originators besteht darin, dass er entweder eine Rückk...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Begriff der Unabhängigkeit

Rz. 171 [Autor/Zitation] Im Gegensatz zur konzeptionellen Bedeutung ist der Begriff der Unabhängigkeit schillernd und nicht abschließend positiv definierbar (Gundel/v. Werder, NZG 2024, 1295, 1298 f.; s. auch Empfehlung der Kommission v. 15.2.2005 zu den Aufgaben von nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern/börsennotierter Gesellschaften sowie zu den Aussc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Form und Platzierung der Unterzeichnung

Rz. 483 [Autor/Zitation] Nach § 322 Abs. 1 Satz 1 gilt für den Bestätigungs- oder Versagungsvermerk die Schriftform, dh. die Unterzeichnung mit Namensunterschrift (§ 126 Abs. 1 BGB). Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum AReG (vgl. Rz. 95) vertrat der Gesetzgeber die Auffassung "durch das ergänzende Schriftformerfordernis wird klargestellt, dass die Unterzeichnung eigenhä...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Geforderte Erklärungen und Beurteilungen

Rz. 376 [Autor/Zitation] In die Beurteilung des Prüfungsergebnisses (§ 322 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1) ist auch der Lage- bzw. Konzernlagebericht als eigenständiger Teil der nach § 316 prüfungspflichtigen Rechnungslegung einzubeziehen. Im Rahmen dieser Beurteilung erklären Abschlussprüfer in Bezug auf den geprüften Lage- oder Konzernlagebericht, ob dieser nach ihrem Urteil m...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Zutreffende Darstellung der Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung (Abs. 6 Satz 2)

Rz. 392 [Autor/Zitation] Zur Vermittlung eines zutreffenden Bildes von der Lage des geprüften Unternehmens oder Konzerns, muss der Lage- bzw. Konzernlagebericht auch auf Chancen und Risiken bei dessen künftiger Entwicklung eingehen (so bereits BT-Drucks. 13/9712, 27 in Bezug auf die Risiken der künftigen Entwicklung, spätere Erweiterung auch auf Chancen, um die Entscheidungsn...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Voraussetzungen

Rz. 401 [Autor/Zitation] Sind Einwendungen gegen den geprüften Lage- bzw. Konzernlagebericht zu erheben, müssen Abschlussprüfer ihr Prüfungsurteil dazu einschränken, aufgrund von Einwendungen versagen oder versagen, weil sie nach Ausschöpfung aller angemessener Möglichkeiten zur Sachverhaltsklärung nicht in der Lage sind, ein Prüfungsurteil abzugeben (§ 322 Abs. 4 und 5 iVm. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Konzernabschlusses (Abs. 2 Satz 5)

Rz. 255 [Autor/Zitation] Nach dem FG 2/1988 (Abschn. D II, WPg 1989, 20, 25) waren Erläuterungen sowie die Darstellung der Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nur dann erforderlich, wenn hierdurch zusätzliche Erkenntnisse gegenüber der Erläuterung des JA des MU gewonnen wurden. Die gesetzlichen Vorschriften zum KA, insbes. die Regelung der Bilanzierung, Konsol...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Durchführung der Jahresabschlussprüfung

Rz. 24 [Autor/Zitation] Abschlussprüfer bzw. die für WPG tätigen WP müssen eigenverantwortlich und nach berufsrechtlichen Vorgaben handelnd Jahresabschlussprüfungen durchführen (vgl. insbes. diverse Prüfungsstandards des IDW e.V., Düsseldorf). Der Abschlussprüfer kann somit zur Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten von den gesetzlichen Vertretern des zu prüfenden Versicheru...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Tathandlungen

Rz. 54 [Autor/Zitation] Unter Strafe gestellt wird eine unrichtige Wiedergabe oder Verschleierung der Verhältnisse des Konzerns im Konzernabschluss, Teilkonzernabschluss, Konzernlagebericht oder im Teilkonzernlagebericht. Der Begriff "Verhältnisse des Konzerns" baut auf dem Begriff "Verhältnisse der Kapitalgesellschaft" auf, bezieht ihn auf die Konzernebene und ist weit zu fa...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 17 PublG wurde im Zuge der Änderung durch das Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG) dem § 331 HGB, dh. der zentralen Strafrechtsnorm im Recht der HGB-Rechnungslegung (Altenhain in HKMS3/4, § 331 HGB Rz. 1 [9/2024]), weitgehend nachgebildet und sanktioniert damit Falschdarstellungen in Abschlüssen und Lageberichten sowie Prüfungsnachweisen für den Abschlus...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Tatgegenstände

Rz. 60 [Autor/Zitation] Tatgegenstände von § 17 Abs. 1 Nr. 4 PublG sind Aufklärungen und Nachweise, die von den gesetzlichen Vertretern eines (Mutter-)Unternehmens, dem Einzelkaufmann oder seinem gesetzlichen Vertreter einem Abschlussprüfer des Unternehmens, eines verbundenen Unternehmens, des Konzerns oder Teilkonzerns nach den folgenden Vorschriften zu geben sind:mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erklärung zur Unternehmensf... / 3.2.2 Hinweise zur Berichterstattung gem. DCGK

Rz. 8h DCGK Grundsatz 21 stellt im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Angaben klar, dass die Gesellschaft die Aktionäre bei Informationen unter gleichen Voraussetzungen gleich zu behandeln hat. Dies ist die Wiedergabe der Gesetzeslage nach § 53a AktG, etwa bei Ad-hoc-Mitteilungen, die stets an alle aktuellen und potenziellen Investoren zu richten sind. Allerdings hat ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Prüfungsbericht

Rz. 53 [Autor/Zitation] Ein Bestätigungsvermerk gem. § 322 ist bei allen Abschlussprüfungen nach oder entsprechend § 316 zu erteilen (vgl. bereits Rz. 46 sowie Rz. 621). Der Bestätigungsvermerk nach § 322 dokumentiert – wie auch der Prüfungsbericht nach § 321 bzw. bei PIE nach Art. 11 Abs. 2 APrVO iVm. § 321 HGB (vgl. § 316a Satz 1 iVm. § 321 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2) – Ergebni...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Anforderungen und Erläuterungen

Rz. 436 [Autor/Zitation] Nach § 317 Abs. 3a Satz 1 und 2 müssen KapGes., die als Inlandsemittent Wertpapiere iSd. § 2 Abs. 1 WpHG begeben und keine KapGes. iSd. § 327a sind, für Zwecke der Offenlegung eine Wiedergabe jeweils ihres JA und Lageberichts sowie ihres Konzernabschlusses und Konzernlageberichts entsprechend den Anforderungen des § 328 Abs. 1 erstellen und die Einhal...mehr