Fachbeiträge & Kommentare zu Konzern

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsverkauf: Factorin... / 6.2 Asset-Backed-Securities

Rz. 57 Eine mögliche Einbeziehung der Zweckgesellschaft in den Konsolidierungskreis des Originators oder eines verbundenen Unternehmens regelt § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Danach liegt ein beherrschender Einfluss des Mutterunternehmens vor, wenn es bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Mehrheit der Risiken und Chancen eines Unternehmens trägt. Das Unternehmen hat den Zweck, ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erklärung zur Unternehmensf... / 2 Verpflichtete Unternehmen

Rz. 3 Die Erklärung zur Unternehmensführung müssen abgeben börsennotierte Aktiengesellschaften sowie Aktiengesellschaften, die ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien zum Handel an einem organisierten Markt i. S. d.§ 2 Abs. 11 WpHG ausgegeben haben und deren Aktien mit Wissen der Gesellschaft[1] über ein multilaterales Handelssystem i. S. d. § 2 Abs. 8 Satz 1 Nr. 8 WpHG...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Prüfungsumfang, Bestellung, Auskunftsrechte

Rz. 24 [Autor/Zitation] § 316 Abs. 3 HGB regelt die Pflicht zur Prüfung bei Änderung ua. eines zu prüfenden Konzernabschlusses, Konzernlageberichts (nach Vorlage des Prüfungsberichts) oder des Prüfungsgegenstands nach § 317 Abs. 3a HGB. Für diese sog. (Konzern-)Nachtragsprüfung existieren im Gegensatz zur Nachtragsprüfung eines geänderten JA (vgl. § 8 Abs. 3 Satz 1 und 2 Publ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 3 [Autor/Zitation] § 342f ist mit seiner Stellung im Zweiten Titel des Vierten Unterabschnitts (des Vierten Abschnitts des Dritten Buchs des HGB) systematisch den Vorschriften über die Pflicht zur Ertragsteuerinformationsberichterstattung zugeordnet. Rz. 4 [Autor/Zitation] Sinn und Zweck des Vierten Unterabschnitts – und damit von § 342f – ist es, Ertragsteuerinformationen ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Uneingeschränktes Prüfungsurteil

Rz. 395 [Autor/Zitation] Aufgrund ihrer bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse müssen sich Abschlussprüfer zum geprüften Lage- bzw. Konzernlagebericht ein Urteil in Bezug auf die nach § 322 Abs. 6 Satz 1 abzugebenden Erklärungen (vgl. Rz. 376 f.) bilden. Sind gegen die Inhalte und Aussagen im geprüften Lage- bzw. Konzernlageberichts keine Einwendungen zu erheben und konnten d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 3 [Autor/Zitation] § 342d ist mit seiner Stellung im Zweiten Titel des Vierten Unterabschnitts (des Vierten Abschnitts des Dritten Buchs des HGB) systematisch den Vorschriften über die Pflicht zur Ertragsteuerinformationsberichterstattung zugeordnet. Rz. 4 [Autor/Zitation] Sinn und Zweck des vierten Unterabschnitts – und damit von § 342d – ist es, Ertragsteuerinformationen ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Erfüllung der Generalnorm (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 263 [Autor/Zitation] Die im uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nach § 322 Abs. 3 Satz 1 geforderte Erklärung, dass "der von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft aufgestellte Jahres- oder Konzernabschluss aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse des Abschlussprüfers nach seiner Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Brinkmann/Reichardt, Konzernrechnungslegung nach dem Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen – Erfahrungen mit dem Publizitätsgesetz, DB 1971, 2417; Biener, Einzelne Fragen zum Publizitätsgesetz, WPg. 1972, 1 und 85; Goerdeler, Probleme des Publizitätsgesetzes, in Bartholomeyczik (Hrsg.), Beiträge zum Wirtschaftsrecht, FS Heinz Kaufmann, 1972...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 3 [Autor/Zitation] § 342c ist mit seiner Stellung im Zweiten Titel des Vierten Unterabschnitts (des Vierten Abschnitts des Dritten Buchs des HGB) systematisch den Vorschriften über die Pflicht zur Ertragsteuerinformationsberichterstattung zugeordnet. Rz. 4 [Autor/Zitation] Sinn und Zweck des Vierten Unterabschnitts – und damit von § 342c – ist es, Ertragsteuerinformationen ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 4 [Autor/Zitation] § 342m ist mit seiner Stellung im Vierten Titel des Vierten Unterabschnitts (des Vierten Abschnitts des Dritten Buchs des HGB) systematisch den Vorschriften über die Offenlegung und Veröffentlichung des Ertragsteuerinformationsberichts zugeordnet. Rz. 5 [Autor/Zitation] Sinn und Zweck des Vierten Unterabschnitts – und damit von § 342m – ist es, Ertragsteu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 3 [Autor/Zitation] § 342b ist mit seiner Stellung im Zweiten Titel des Vierten Unterabschnitts (des Vierten Abschnitts des Dritten Buchs des HGB) systematisch den Vorschriften über die Pflicht zur Ertragsteuerinformationsberichterstattung zugeordnet. Rz. 4 [Autor/Zitation] Sinn und Zweck des vierten Unterabschnitts und damit von § 342b, ist, Ertragsteuerinformationen multin...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen zu §§ 1–23 P... / Schrifttum:

Biener, Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen (Publizitätsgesetz), BB 1969, 1097; Prühs, Die Rechnungslegung nach dem Publizitätsgesetz, AG 1969, 375; Prühs, Probleme der Rechnungslegung von Großunternehmen, BB 1970, 516; Biener, Einzelne Fragen zum Publizitätsgesetz, WPg 1972, 1 und 85; Forster, Ausgewählte Fragen zur Rechnungslegung nach ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Tatgegenstände, Tatmittel

Rz. 184 [Autor/Zitation] Tatmittel ist ein Konzernabschluss oder Konzernlagebericht, der von einem übergeordneten Unternehmen zum Zweck der Befreiung nachgeordneter TU von der Aufstellung und Offenlegung von (Teil-)Konzernabschlüssen oder (Teil-)Konzernlageberichte nach §§ 291 Abs. 1 und 2, 292 offengelegt wurde. In den offengelegten Konzernabschlüssen oder -lageberichten müs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 3 [Autor/Zitation] § 342e ist mit seiner Stellung im Zweiten Titel des Vierten Unterabschnitts (des Vierten Abschnitts des Dritten Buchs des HGB) systematisch den Vorschriften über die Pflicht zur Ertragsteuerinformationsberichterstattung zugeordnet. Rz. 4 [Autor/Zitation] Sinn und Zweck des Vierten Unterabschnitts – und damit von § 342e – ist es, Ertragsteuerinformationen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) GoB-Begriff/Rechtsnatur

Rn. 383 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der GoB-Begriff ist ein unbestimmter Rechtsbegriff (vgl Döllerer BB 1959, 1217; BFH v 12.05.1966, IV 472/60, BStBl III 1966, 371; BMF v 28.11.2019, BStBl I 2019, 1269 Tz 17). Mit dessen Abgrenzung ist zugleich die Reichweite des Maßgeblichkeitsgrundsatzes wesentlich abgesteckt. Gesetzliche GoB-Inbezugnahme: Die handelsrechtlichen GoB werden ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Brinkmann/Reichardt, Konzernrechnungslegung nach dem Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen – Erfahrungen mit dem Publizitätsgesetz, DB 1971, 2417; Biener, Einzelne Fragen zum Publizitätsgesetz, WPg. 1972, 1 und 85; Forster, Ausgewählte Fragen zur Rechnungslegung nach dem Publizitätsgesetz, WPg. 1972, 469; Goerdeler, Probleme des Publizitäts...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vorgesehene Änderungen des § 340a durch das CSRD-UmsG

Rz. 151 [Autor/Zitation] Die Regelungen in den bisherigen Abs. 1a und 1b werden nach Abs. 5 und 6 verschoben. Künftig sollen die Abs. 2 bis 4 Besonderheiten zum Abschluss bzw. Zwischenabschluss von Kreditinstituten regeln und die Abs. 5 und 6 besondere Vorschriften zum LB enthalten. Vor dem Hintergrund der Ergänzung der Abs. 5 und 6 werden in Abs. 1 Satz 2 nach dem Wort "aufz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Unternehmen

Rz. 23 [Autor/Zitation] Die von einem privaten Rechnungslegungsgremium gem. § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 erarbeiteten Empfehlungen zur Anwendung von Grundsätzen der Konzernrechnungslegung, die Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) des DRSC, richten sich an Unternehmen, die nach § 290 iVm. § 264a einen Konzernabschluss aufzustellen haben sowie an Unternehmen, die nach § 11 ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Interaktion mit dem Abschlussprüfer gem. § 171 Abs. 1 Satz 2 und 3 AktG (Abs. 2 Satz 4 Var. 3)

Rz. 382 [Autor/Zitation] Mit dem durch das BilMoG eingeführten (s. BT-Drucks. 16/10067, 94 iVm. 104 f.) Verweis in Abs. 2 Satz 4 auf § 171 Satz 2 und 3 AktG werden strenggenommen keine zusätzlichen Aufgaben des Prüfungsausschusses beschrieben, sondern Modalitäten der Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer angesprochen. Dabei betrifft § 171 Abs. 1 Satz 2 die generelle Überwach...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 9 [Autor/Zitation] § 324a wurde mit dem BilReG (Bilanzrechtsreformgesetz v. 4.12.2004, BGBl. I 2004, 3166) in das HGB aufgenommen. Seitdem haben sich Regelungsgehalt und Wortlaut der Vorschrift nicht verändert. Das liegt nicht zuletzt auch daran, dass die Vorschrift, die bei der Prüfung des Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a anzuwendenden HGB-Prüfungsnormen nicht expliz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Prüfung unter ergänzender Anwendung der ISA

Rz. 697 [Autor/Zitation] Abschlussprüfer können im Rahmen der Abschlussprüfung dazu beauftragt sein, die Prüfung unter ergänzender Beachtung der ISA durchzuführen. Auf die Beachtung der ISA darf dann bei der Angabe der angewandten Prüfungsgrundsätze (zusätzlich zu den GoA des IDW; vgl. dazu Rz. 152 f.) Bezug genommen werden, wenn bei der Prüfung auch alle relevanten ISA angew...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Nichtfinanzielle Konzernerklärung (Abs. 4) [Abs. 4 wird nach CSRD-Übernahme gestrichen]

Rz. 22 [Autor/Zitation] Ein Mutterversicherungsunternehmen muss den Konzernlagebericht um eine nichtfinanzielle Konzernerklärung (vgl. § 315b) erweitern, sofern im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Arbeitnehmer bei den in den Konzern einzubeziehenden Unternehmen beschäftigt sind und gleichzeitig die größenabhängige Befreiung nach § 293 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder 2 nicht greift. R...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 3.2.2 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Im Rahmen des ESRS S2 sind im Teilbereich "Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen" vier zentrale Offenlegungspflichten definiert, die auch für den Einkauf weitreichende Auswirkungen haben: ESRS S2-1: Richtlinien und Policies in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Dieser Teilstandard verlangt von Unternehmen eine detaillierte Darstellung ihrer Strategie...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ankündigung des Bestätigungsvermerks vor Prüfungsbeendigung

Rz. 626 [Autor/Zitation] Eine Erteilung des Bestätigungsvermerks vor Beendigung der Prüfungshandlungen ist weder zulässig noch überhaupt möglich, da sich ein Abschlussprüfer in diesem Stadium noch kein endgültiges Urteil über das Prüfungsergebnis bilden kann. Aus demselben Grund wäre auch eine verbindliche Ankündigung, dass ein Bestätigungsvermerk ohne Einschränkung oder mit ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Befreiung von der Beschreibung des Diversitätskonzepts

Rz. 69 [Autor/Zitation] Die Verpflichtung nach § 289f Abs. 2 Nr. 6 zur Beschreibung des Diversitätskonzepts besteht für unter den Anwendungsbereich des § 289f fallende Unternehmen nur dann, wenn diese auch ungeachtet ihrer Kapitalmarktorientierung aufgrund Überschreitens der Größenkriterien nach § 267 als große Gesellschaften gelten würden (Rz. 68). Nach § 340i Abs. 6 wird di...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Frist

Rz. 19 [Autor/Zitation] Die Erklärung ist unverzüglich, dh. ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 2 BGB) abzugeben, wenn für den jeweiligen Abschlussstichtag zwei der drei Größenmerkmale des § 11 Abs. 1 PublG erfüllt sind. Ein schuldhaftes Zögern kann in diesem Kontext erst entstehen, wenn die gesetzlichen Vertreter von der Überschreitung der Größenkriterien Kenntnis erlangt h...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Zur Teilkonzernrechnungslegung verpflichtete Unternehmen (Abs. 3)

Rz. 47 [Autor/Zitation] Für oberste MU mit Sitz im Ausland kann der deutsche Gesetzgeber keine Pflicht zur Aufstellung eines Abschlusses für den gesamten Konzern anordnen. Der historische Gesetzgeber sah es daher als erforderlich an, zumindest für den deutschen Teilkonzern eine Verpflichtung zur Teilkonzernrechnungslegung zu normieren (BT-Drucks. V/3197, 24). Die Teilkonzernre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / III. Absatz 3 a.F. (i.d.F. des StÄndG 1992)

"(3) Soweit in Anwendung des § 10 Abs. 3 Wirtschaftsgüter erstmals zu bewerten sind, sind sie mit den Werten anzusetzen, die sich ergeben würden, wenn seit Übernahme der Wirtschaftsgüter durch die ausländische Gesellschaft die Vorschriften des deutschen Steuerrechts angewendet worden wären." Rz. 68 [Autor/Stand] Keine inhaltliche Gesetzesänderung. § 20 Abs. 3 wurde im StÄndG ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Verstöße bei der Abschlussprüfung (Abs. 2)

Rz. 12 [Autor/Zitation] § 340n Abs. 2 stellt für Abschlussprüfer geltende Ordnungswidrigkeiten dar und dient der Sicherung der Unvoreingenommenheit von Abschlussprüfern (Gaber in BeckOGK HGB, § 340n Rz. 8 [8/2024]; Waßmer in MünchKomm. BilR, § 334 HGB Rz. 49). Diese Vorschrift sanktioniert abschließend die Erteilung eines Bestätigungsvermerks nach § 322 Abs. 1, wenn Ausschlus...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Empfänger und Erbringer der Leistung

Rz. 202 [Autor/Zitation] Art. 5 Abs. 1 UAbs. 1 APrVO verbietet die Erbringung der sog. Blacklist-Leistungen "direkt oder indirekt für das geprüfte Unternehmen, dessen Mutterunternehmen oder die von ihm beherrschten Unternehmen in der Union". Rz. 203 [Autor/Zitation] Fraglich ist, ob mit "Mutterunternehmen" nur das unmittelbare MU gemeint ist oder auch mehrere MU bzw. "Großmutte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Zeitraum der Leistungserbringung

Rz. 207 [Autor/Zitation] Der Überwachungszeitraum für die Erbringung von Nichtprüfungsleistungen an Prüfungsmandanten beginnt nach Art. 5 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a grds. mit dem Beginn des Prüfungszeitraums, also bei Abschlussprüfungen mit dem Beginn des geprüften GJ, und endet mit der Abgabe des Bestätigungsvermerks. Für Leistungen iSd. Art. 5 Abs. 1 UAbs. 2 Buchst. e, dh. Be...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Auskunftsverlangen (Abs. 4 Satz 2 und 3)

Rz. 18 [Autor/Zitation] Die Vorschrift des § 342m Abs. 4 Satz 2 erlaubt es der das Unternehmensregister führenden Stelle bei inländischen Zweigniederlassungen von KapGes. iSd. § 342 Abs. 2 Nr. 1 von den angemeldeten ständigen Vertretern oder, wenn solche nicht vorhanden sind, von den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs der KapGes. zu verlangen, ihr innerhalb einer ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Verweise in gesellschafts- und berufsrechtlichen Vorschriften

Rz. 10 [Autor/Zitation] Verweise auf die Definition des Begriffs "Unternehmen von öffentlichem Interesse" aus § 316a Satz 2 finden sich außerhalb des HGB in zahlreichen weiteren Gesetzen, die Vorschriften im Zusammenhang mit der gesetzlichen Abschlussprüfung oder auch anderen betriebswirtschaftlichen Prüfungen enthalten, ua. im AktG, GmbHG, SEAG, PublG, GenG und in der WPO. Et...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Negativerklärung zu verbotenen Nichtprüfungsleistungen und Unabhängigkeitserklärung (Art. 10 Abs. 2 Buchst. f APrVO)

Rz. 540 [Autor/Zitation] Art. 10 Abs. 2 Buchst. f APrVO verlangt im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk "die Erklärung, dass keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Absatz 1 erbracht wurden und der oder die Abschlussprüfer bzw. die Prüfungsgesellschaft(en) bei der Durchführung der Abschlussprüfung ihre Unabhängigkeit von dem geprüften Unternehmen gewahrt habe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Erklärung zur Unternehmensführung für börsennotierte Kreditinstitute (Abs. 1b)

Rz. 28 [Autor/Zitation] § 340a Abs. 1b wurde zusammen mit Abs. 1a im Zuge des CSR-RUG v. 11.4.2017 eingeführt und setzt Art. 20 Abs. 1 dieser Richtlinie um. Rz. 29 [Autor/Zitation] Mit dieser Regelung wird klargestellt, dass Institute, die börsennotierte AG oder KGaA sind, auch die Regelungen zur Abgabe einer Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289f zu beachten haben (vgl....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Angaben im Prüfungsbericht

Rz. 84 [Autor/Zitation] Die Inhalte des Prüfungsberichts sind in § 321 festgelegt. Nur ein unrichtiges Berichten bzw. ein Weglassen der in § 321 festgelegten Berichtspflichten kann den Tatbestand erfüllen. Darüber hinaus vereinbarte Berichtsteile, also solche, die ohne eine gesetzliche Berichtspflicht zwischen Abschlussprüfer und geprüftem Unternehmen vereinbart werden bzw. a...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Prüfungsumfang

Rz. 810 [Autor/Zitation] Unter dem Begriff des Prüfungsumfangs (vgl. Rz. 10) versteht man die Prüfungshandlungen, die ein Prüfer im Einzelfall für notwendig erachtet, um die Ziele der Prüfung zu erreichen. Das Ziel einer Prüfung ist es im Allgemeinen, das Vertrauen von Zielpersonen zum Prüfungsgegenstand zu erhöhen, indem der Prüfer ein oder mehrere Prüfungsurteile über den P...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Rechtsnatur und Abgrenzung zur Versagung nach Abs. 4 (Abs. 5 Satz 1)

Rz. 307 [Autor/Zitation] Der zweite Fall der Versagung (neben der Versagung aufgrund von Einwendungen), ist in § 322 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und Abs. 5 geregelt und betrifft die Versagung des Bestätigungsvermerks aufgrund von Prüfungshemmnissen mit umfassenden Auswirkungen, infolge derer sich Abschlussprüfer auch nach Ausschöpfung aller angemessenen Möglichkeiten zur Sachverhalts...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / g) Erlaubte Nichtprüfungsleistungen (Art. 10 Abs. 2 Buchst. g APrVO)

Rz. 546 [Autor/Zitation] Art. 10 Abs. 2 Buchst. g APrVO verlangt im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk die "Angabe der Leistungen, die vom Abschlussprüfer oder der Prüfungsgesellschaft oder für das geprüfte Unternehmen oder das bzw. die von diesem beherrschte(n) Unternehmen zusätzlich zur Abschlussprüfung erbracht wurden und die im Lagebericht oder in den Abschlüssen nicht ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Unabhängigkeit auf der personalen Ebene beim DRSC

Rz. 58 [Autor/Zitation] Weder in § 342q noch in der DRSC-Satzung finden sich nähere Regelungen zur Sicherung der personalen Unabhängigkeit (Urteilsbildungsfreiheit) der Fachausschussmitglieder, die zuständig sind für die Entwicklung und den Beschluss von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze für die Konzernrechnungslegung, IFRS-Interpretationen sowie für andere Stellungna...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Fleischmann, Auswirkungen des Zusammenschlusses von Daimler Benz AG und Chrysler Corp auf Wertpapierleihgeschäfte mit Daimler-Aktien, DB 1998, 2297; Prinz, Verschmelzung ausl Kap-Ges bei inl AE: Rechtsfolgen und Gestaltungsalt, FR 1998, 555; Füger/Rieger, Verdeckte Einlage und vGA bei Umw – ein Problemabriss anhand typischer Fälle, in FS Widmann, 2000, 287; Herzig, Gestaltung s...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Verrechnung mit täglich fälligen Forderungen

Rz. 37 [Autor/Zitation] Nach dem Wortlaut des § 10 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 RechKredV ist eine Verrechnung mit Forderungen geboten, wenn kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand und Geltungsbereich

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 316 verlangt die jährlich pflichtmäßige Prüfung des JA und des Lageberichts von Kapitalgesellschaften ab mittlerer Größe durch einen Abschlussprüfer als Voraussetzung für die Feststellung des JA sowie die jährlich pflichtmäßige Prüfung der von KapGes. aufzustellenden Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte größenunabhängig als Voraussetzung für die ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Prüfungsstandards

Rz. 1000 [Autor/Zitation] Die Art des Prüfungsgegenstands ist im Rahmen internationaler Prüfungsgrundsätze ausschlaggebend für die Frage, welche Prüfungsstandards bei der Prüfung zu beachten sind (vgl. Rz. 285). Das Assurance Framework unterscheidet Prüfungsaufträge danach, ob es sich bei den Sachverhaltsinformationen um vergangenheitsbezogene (historische) Finanzinformatione...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 7 [Autor/Zitation] Der Hauptzweck von § 13 PublG besteht darin, hinsichtlich der Aufstellung des KA und Konzernlageberichts im Wesentlichen auf die sinngemäße Anwendung der handelsrechtlichen Vorschriften zu verweisen, soweit sich aus der Rechtsform und der Geschäftstätigkeit des MU keine Besonderheiten ergeben. Als zentraler Aufstellungsgrundsatz gilt auch für einen nach...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Bedeutung und Entwicklung der Pflichtprüfung in Deutschland

Rz. 5 [Autor/Zitation] Mit § 316 ist die gesetzliche Pflicht zur Abschlussprüfung durch das BiRiLiG ( Bilanzrichtlinien-Gesetz v. 19.12.1985, BGBl. I 1985, 2355) für KapGes. rechtsformunabhängig in das Handelsrecht aufgenommen worden, was Verweisungen auf Spezialgesetze und Mehrfachnennungen vermeiden soll (vgl. Biener/Berneke, BiRiLiG, 1985, 396). Die gesetzliche Prüfungspfli...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsverkauf: Factorin... / 3.2 Ablauf einer Asset-Backed-Finanzierung

Rz. 12 Die Grundstruktur eines ABS-Programms ist auch bei der Vielzahl der Ausgestaltungen grundsätzlich identisch. Den Ausgangspunkt bildet die Kundenforderung, die in der Regel jedes Industrie- und Handelsunternehmen besitzt. Dabei ist es unerheblich, ob diese Kundenforderung in Warenlieferungen, erbrachten Dienstleistungen oder in Kreditausleihungen begründet wurde. Diese...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 13 [Autor/Zitation] Über die handelsrechtlichen rechnungslegungsbezogenen Offenlegungspflichten hinaus bestehen weitere Offenlegungsvorschriften aus spezialgesetzlichen Vorschriften, die von der handelsrechtlichen Offenlegung unberührt bleiben (§ 325 Abs. 5; vgl. Bieg/Waschbusch, Bankbilanzierung nach HGB und IFRS3, 1006 mit Verweis auf Krumnow ua., Rechnungslegung der Kr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 10.1 Gegen die Übermittlung der Informationen

Rz. 90 Da die Entscheidung, Amtshilfe zu gewähren, und die Erteilung einer Auskunft im Amtshilfeweg keine Regelungswirkung haben[1] und damit keine Verwaltungsakte sind[2], kann der von ihr Betroffene weder Einspruch einlegen noch Anfechtungsklage erheben.[3] Diese Rechtsbehelfe würden ihm zudem im Regelfall nichts nützen, da sie zu spät kommen. Demgegenüber kann eine vorbeu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 5 [Autor/Zitation] Die 4. EG-Richtlinie ermächtigte die Mitgliedstaaten, Gliederung, Nomenklatur und Terminologie bei mit arabischen Zahlen versehenen Posten der Bilanz und GuV den Besonderheiten eines bestimmten Wirtschaftszweigs anzupassen (Art. 4 Abs. 2 Satz 2). Die Ermächtigung galt auch für die Gliederung einer Konzernbilanz und einer Konzern-GuV (Art. 17 Abs. 1 der ...mehr