Fachbeiträge & Kommentare zu Konzern

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2 Umwandlung auf eine Personengesellschaft

Tz. 82 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Umw einer OG auf eine Pers-Ges oder natürliche Person (auch Formwechsel) ist gem § 14 Abs 4 S 5 KStG idF vor KöMoG der Veräußerung der Organbeteiligung gleichgestellt und führt zur stwirksamen Auflösung eines organschaftlichen AP (s § 14 KStG Tz 1322 ff). Die Beantwortung der Frage, ob der Aufwand oder Ertrag aus der Auflösung eines organ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Auswirkungen auf die Konzernrechnungslegung

Rz. 87 [Autor/Zitation] Folgt man der vorstehend dargestellten Position von Möllers/Fekonja (ZGR 2012, 777), § 342q Abs. 2 enthalte eine sog. normative Konformitätsvermutung, ergibt sich als Auswirkung, dass die DRS zur Interpretation und Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe (GoB der Konzernrechnungslegung) geeignet sind und herangezogen werden müssen. Soweit die Standards o...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 13 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Erstattung eines Prüfungsberichts gilt für alle gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfungen (§ 316 Rz. 28). Unternehmen öffentlichen Interesses (§ 316a) haben auch einen "zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss" gem. Art. 11 APrVO zu erstatten, der in der Sache nichts anderes als ein gesetzlich vorgeschriebener Prüfungsbericht ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5.5.2 Gegen die Übermittlung der Informationen

Rz. 63 Da die Entscheidung, Amtshilfe zu gewähren, und die Erteilung einer Auskunft im Amtshilfeweg keine Verwaltungsakte sind[1], kann der von ihr Betroffene weder Einspruch einlegen noch Anfechtungsklage erheben.[2] Diese Rechtsbehelfe würden ihm zudem im Regelfall nichts nützen, da sie zu spät kommen. Demgegenüber kann eine vorbeugende Unterlassungsklage[3] oder nach § 41...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 3.2.1 Strategie

Im strategischen Kontext des ESRS S2 spielen die Teilbereiche SBM[2]-2 und SBM-3 eine zentrale Rolle, deren Offenlegungspflichten den Einkauf vor neue Herausforderungen, aber auch vor bedeutende Chancen stellen: ESRS S2 SBM-2: Interessen und Standpunkte der Interessenträger Dieser Teilstandard fordert Unternehmen dazu auf, darzulegen, wie die Interessen, Rechte und Standpunkte...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand und Geltungsbereich der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 14 Abs. 1 Satz 1 PublG normiert für alle nach § 11 PublG zur Konzernrechnungslegung verpflichteten MU die Pflicht zur Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (bzw. des Teilkonzernabschlusses und des Teilkonzernlageberichts). Die Überschrift der Vorschrift, die nur den Konzernabschluss in Bezug nimmt, ist zu eng gefasst. Mutterunterne...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Bestandteile

Rz. 32 [Autor/Zitation] Gemäß § 297 Abs. 1 Satz 1 HGB, auf den § 13 Abs. 2 Satz 1 PublG Bezug nimmt, besteht der KA grds. aus Konzernbilanz, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzernanhang, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel. Der KA kann freiwillig um eine Segmentberichterstattung erweitert werden (§ 297 Abs. 1 Satz 2 HGB iVm. § 13 Abs. 2 Satz 1 PublG). Die Verpfl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Milatz/Lütticken, Wann und wie lange muss die Mehrheit der Stimmrechte für die Anwendbarkeit des § 20 Abs 1 S 2 UmwStG gegeben sein? GmbHR 2001, 560; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Benz/Rosenberg, Einbringungsvorgänge nach dem Reg-Entw des SEStEG, BB-Special 2006, Nr 8, 51; Dörfler/Rautenstrauch/Adrian, Ei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Entsprechende Prüfung der im einheitlichen elektronischen Berichtsformat erstellten Wiedergabe (ESEF, Abs. 3 Satz 3)

Rz. 141 [Autor/Zitation] Bei Inlandsemittenten von Wertpapieren, die nicht unter § 327a fallen, ist der Prüfungsgegenstand um die gem. § 328 für Offenlegungszwecke im EU-einheitlichen elektronischen Berichtsformat (ESEF) erstellten Wiedergaben des JA und des Lageberichts sowie des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts erweitert (§ 317 Abs. 3a; vgl. § 317 Rz. 800 ff.)...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Überblick

Rz. 220 [Autor/Zitation] § 324 selbst beschreibt konkret nur die spezielle subsidiäre Aufgabe des Prüfungsausschusses, den Gesellschaftern einen Vorschlag für die Wahl des Abschlussprüfers zu machen, wenn die KapGes. keinen AR oder Verwaltungsrat hat oder wenn der AR oder Verwaltungsrat für den Vorschlag nicht zuständig ist (Abs. 2 Satz 5; Rz. 366 ff.). Der Gesetzestext ("wen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Auswirkungen auf das Gesamtbild (Abs. 4 Satz 4)

Rz. 285 [Autor/Zitation] Ein Bestätigungsvermerk darf mit Einschränkung des Prüfungsurteils zum geprüften Abschluss (Jahres-, Konzern- oder IFRS-Einzelabschluss) nur erteilt werden, wenn der geprüfte Abschluss auch trotz der vom Abschlussprüfer in ihrer Tragweite erkennbar gemachten Einwendungen oder Prüfungshemmnisse unter Beachtung der GoB oder sonstiger maßgeblicher Rechnu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Klauser, Steuerliche Berücksichtigung von Bürgschaftsverlusten, BB 1980, 1574; Koops, Bürgschaft des Gesellschafters für seine GmbH, DStR 1991, 533; Hahne, Auswirkungen der Options-Entscheidung des BFH auf die Bilanzierung von Bürgschaften und Kreditgarantien, BB 2005, 819; Lüdenbach/Freiberg, Strittige Fragen der IFRS-Bürgschaftsbilanzierung beim Garanten, BB 2007, 650; Rätke, ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Rechtsfolgen von Ordnungswidrigkeiten (Abs. 3, 3a und 3b)

Rz. 22 [Autor/Zitation] Verstöße gegen die in § 341n Abs. 1 bis 2a aufgeführten Vorschriften können gem. § 341n Abs. 3 und 3a mit Geldbußen geahndet werden. Die Höhe der Geldbuße ist grds. abhängig von der Ordnungswidrigkeit. Rz. 23 [Autor/Zitation] Bei allen Versicherungsunternehmen können gem. § 341n Abs. 3 Satz 1 Geldbußen iHv. bis zu 50.000 EUR bei Verstößen gegen Rechnungsl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Anwendung des § 296 Abs. 1 Nr. 3

Rz. 9 [Autor/Zitation] Grundsätzliche Voraussetzung für das Eintreten der Rechtsfolgen nach § 340j ist die Inanspruchnahme des Wahlrechts nach § 296 Abs. 1 Nr. 3, demzufolge TU nicht in den (Vollkonsolidierungs-)Kreis einbezogen werden müssen, sofern die Anteile an dem TU ausschließlich zum Zwecke ihrer Weiterveräußerung gehalten werden (vgl. § 296 Rz. 95). Auf die Ausübbarke...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Herzig, IAS/IFRS und steuerliche Gewinnermittlung, Eigenständige StB und modifizierte Überschussrechnung – Gutachten für das BMF, 2004; Herzig, IAS/IFRS und steuerliche Gewinnermittlung, WPg 2005, 211; Schön, Steuerliche Maßgeblichkeit in Deutschland und Europa 2005; Endres et al., The Determination of Corporate Taxable Income in the EU-Member States, 2006; Gehm/Kirsch, Der IFRS...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Abgrenzung zur Einschränkung (Abs. 4 Satz 4)

Rz. 302 [Autor/Zitation] § 322 unterscheidet zwei Fälle der Versagung eines Prüfungsurteils. Der erste Fall ist in Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 iVm. Abs. 4 der Vorschrift geregelt und betrifft die Versagung aufgrund von Einwendungen. Dieser Fall der Versagung setzt voraus, dass der geprüfte Abschluss (Jahres-, Konzern- oder IFRS-Einzelabschluss) auch trotz der vom Abschlussprüfer in ih...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Mayer, Ergänzungs-Bil bei der Verschmelzung von Kap-Ges auf Pers-Ges, FR 2004, 698; Klingberg/van Lishaut, Die Internationalisierung des UmwSt-Rechts, DK, 2005, 698; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I), DB 2006, 2704; Förster/Felchner, Umw von Kap-Ges in Pe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Auswahlverfahren und Wahlvorschlag

Rz. 277 [Autor/Zitation] Gemäß Art. 16 APrVO haben Unternehmen von öffentlichem Interesse ein Auswahlverfahren in Vorbereitung der Entscheidung über die Bestellung des Abschlussprüfers durchzuführen. Dabei hat der Prüfungsausschuss mindestens zwei Vorschläge für das Prüfungsmandat an den AR zu machen. Damit soll einerseits die Rolle des Prüfungsausschusses gestärkt und zum an...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Fachqualifikation: Begriff Rechnungsleger

Rz. 52 [Autor/Zitation] Die Vorstellung der Legislative über die fachliche Kompetenz der "Rechnungsleger" ergibt sich aus der Gesetzesbegründung: "Rechnungsleger sind dabei alle Personen, die als Diplom-Kaufmann bzw. Kauffrau, Diplom-Volkswirt oder mit entsprechender Qualifikation die Handelsbücher oder die sonstigen in § 257 Abs. 1 Nr. 1 bezeichneten Unterlagen für Kapitalge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Bedeutung des Widerrufs und weiteres Verfahren

Rz. 662 [Autor/Zitation] Das betroffene Unternehmen bzw. der betroffene Konzern darf den widerrufenen Bestätigungsvermerk ebenso wie den Prüfungsbericht nicht mehr verwenden und der jeweilige Abschlussprüfer ist diesen gegenüber für den widerrufenen Bestätigungsvermerk nicht weiter haftbar. Rz. 663 [Autor/Zitation] Die Rechtsgültigkeit eines bereits festgestellten oder gebillig...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Wesentlichkeit einer Falschdarstellung nach HGB und IFRS

Rz. 36 [Autor/Zitation] Am sorgfältigsten ausgearbeitet wurde der Begriff der Wesentlichkeit für die Zwecke der Prüfung des JA und Lageberichts. Nach § 317 Abs. 1 Satz 3 ist eine Prüfung des JA und Konzernabschlusses so anzulegen, dass (unbewusste) Unrichtigkeiten und (bewusste) Verstöße gegen die einschlägigen Rechnungslegungsnormen (HGB, IFRS), die sich auf die Darstellung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Breuninger, Organschaft und Umwandlungen, in Herzig (Hrsg), Neues UmwSt-Recht – Praxisfälle und Gestaltungen im Querschnitt, Vlg O Schmidt (1996), 144; Dötsch, Organschaft und UmwStG, in Herzig (Hrsg), Neues UmwSt-Recht – Praxisfälle und Gestaltungen im Querschnitt, Vlg O Schmidt (1996), 160; Walter, Stliche Rückwirkung des Formwechsels und Organschaft, GmbHR 1996, 905; Fey/Kra...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Übernahmegewinn bzw -verlust und Gewinnabführungsvertrag

Tz. 58 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Hinsichtlich der Auswirkungen eines umwandlungsbedingten Vermögensübergangs auf eine OG ist wie folgt zu unterscheiden: a) Seitwärtsverschmelzung einer SchwGes auf die OG Bei einer Seitwärtsverschmelzung erzielt die übernehmende OG unabhängig davon, ob hr-lich die Bw der Überträgerin übernommen oder höhere Werte angesetzt werden, einen Übernah...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Aufstellungsfrist

Rz. 30 [Autor/Zitation] Der JA ist in den ersten drei Monaten des GJ für das vergangene GJ aufzustellen (§ 5 Abs. 1 Satz 1) Die Regelung stellt im Verhältnis zu § 243 Abs. 3 HGB lex specialis dar und geht dem längeren Aufstellungszeitraum ("innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit") somit vor. Der formalen Konzeption des § 5 folgend orientiert sic...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Grundlage für die Prüfungsurteile (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 225 [Autor/Zitation] In den Abschnitt "Grundlage für die Prüfungsurteile" werden üblicherweise die folgenden Inhalte aufgenommen (vgl. IDW PS 400 nF Rz. 41 ff.; vgl. auch ISA 700 (Revised) Rz. 28): Beschreibung von Eckpunkten zu Art und Umfang der Prüfung, einschließlich Wahrung der Unabhängigkeit vom geprüften Unternehmen oder Konzern und mit Angabe der angewandten Prüfung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Haftungsbeschränkte Gesellschaften

Rz. 84 [Autor/Zitation] Für ein TU in der Rechtsform einer KapGes. oder einer haftungsbeschränkten Personenhandelsgesellschaft iSd. § 264a HGB, welches selbst MU ist, kann ein nach PublG aufgestellter KA des MU nur dann befreiend wirken, wenn in diesem keine Befreiungen nach § 13 Abs. 3 Satz 1 und 2 PublG genutzt wurden. Rz. 85 [Autor/Zitation] Nach dem Wortlaut der Norm führen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 113 [Autor/Zitation] Nach dem RefE CSRD-UmsG soll der noch geltende und nachfolgend aus Abs. 3 Satz 1 verwendete Begriff "Prüfungsbericht" durch den Begriff "Abschlussprüfungsbericht" ersetzt werden, vgl. Rz. 44 ff. In der Praxis kann es vorkommen, dass ein JA, Konzernabschluss, Lagebericht oder Konzernlagebericht nach Vorlage des Prüfungsberichts geändert wird; gemeint is...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 11 Das gepfändete Arbeitseinkommen

Im Pfändungsbeschluss wird die Forderung des Schuldners an den Arbeitgeber nur allgemein als "Arbeitseinkommen" bezeichnet. Der Begriff ist grundsätzlich zugunsten des Gläubigers weit auszulegen – die Berücksichtigung der Situation des Schuldners erfolgt durch die spezifischen Pfändungsschutzvorschriften.[1] Damit sind als Arbeitseinkommen alle in Geld zahlbaren Vergütungen ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Berufsgrundsätze internationaler Standardsetzer

Rz. 85 [Autor/Zitation] Die Bedeutung internationaler Prüfungsstandards hat in den letzten Jahrzehnten immer weiter zugenommen (vgl. Ruhnke, DB 1999, 237; Ruhnke, DB 2006, 1169; in Bezug auf die ISA vgl. Gewehr/Moser, WPg 2018, 193; Schmid, BB 2018, 2991; kritisch Olbrich/Weimann, BFuP 2011, 180; Naumann/Feld, WPg 2013, 641). Bereits in der Gesetzesbegründung zum KonTraG wird...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Bilanzsumme

Rz. 37 [Autor/Zitation] Für die Ermittlung der Bilanzsumme ist eine auf den Konzernabschlussstichtag aufgestellte (Probe-)Konzernbilanz maßgebend. § 11 PublG verweist im Gegensatz zu § 293 HGB nicht auf § 267 Abs. 4a HGB, wonach ein auf der Aktivseite ausgewiesener "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" nicht in die Bilanzsumme einzubeziehen ist. Dies entspricht der ...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen zu §§ 1–23 P... / A. Entstehungsgeschichte, Gesetzeszweck

Rz. 1 [Autor/Zitation] Das Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen – kurz Publizitätsgesetz (PublG) – ist im Jahre 1969 in Kraft getreten. Mit ihm wurden Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten für Unternehmen und Konzerne in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße begründet. Bis zum PublG war die Offenlegung des JA eines Unterne...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / X. Konzernlagebericht

Rz. 66 [Autor/Zitation] Auf den (Teil-)Konzernlagebericht ist § 315 HGB gem. § 13 Abs. 3 Satz 3 PublG sinngemäß anzuwenden. Wie bereits für den Konzernanhang sind alle nach PublG zur Konzernrechnungslegung verpflichtete Mutterunternehmen zur Aufstellung eines Konzernlageberichts verpflichtet (Kirsch, Rechnungslegung, § 13 PublG Rz. 106 [9/2020]). Eine Befreiung für MU in der ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 331 im zweiten Abschnitt, sechster Unterabschnitt des dritten Buches über Handelsbücher des HGB ist die zentrale Strafrechtsnorm im Recht der Rechnungslegung (Altenhain in HKMS3/4, § 331 HGB Rz. 1 [9/2024]). Straftatbestände des Rechnungslegungsrechts werden umgangssprachlich und verkürzend auch als "Bilanzstrafrecht" bezeichnet, obwohl sie neben der ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 16 [Autor/Zitation] Die rechtliche Tragweite des Bestätigungsvermerks ergibt sich aus der Vorschrift des § 317 über Gegenstand und Umfang der Prüfung des JA und Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und Konzernlageberichts. Danach sind der JA – unter Einbeziehung der Buchführung – und der Konzernabschluss daraufhin zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorschriften und sie e...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Konkretisierung des Prüfungsumfangs

Rz. 10 [Autor/Zitation] Unter dem Begriff des Prüfungsumfangs (englisch: scope) versteht man die Prüfungshandlungen, die ein Prüfer im Einzelfall für notwendig erachtet, um die Ziele der Prüfung zu erreichen (vgl. FEE 2007, Selected Issues in Relation to Financial Statement Audits, par. 222; Justenhoven/Küster/Bernhardt in Beck BilKomm.14, § 317 HGB Rz. 10). Das Ziel einer Pr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Anforderungen und Erläuterungen

Rz. 563 [Autor/Zitation] Zur künftigen Ablösung der nichtfinanziellen Berichterstattung durch den Nachhaltigkeitsbericht vgl. Rz. 101 ff. Bei Unternehmen oder Konzernen, die zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet sind, prüfen Abschlussprüfer nach § 317 Abs. 2 Satz 4, ob die nichtfinanzielle Erklärung bzw. Konzernerklärung oder der gesonderte nichtfinanzielle Beri...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Biener, Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen (PublG) mit Regierungsbegründung u.ä. (Textsammlung), 1973; Bischof/Oser, Zweifelsfragen zur Teilnahmepflicht des Abschlußprüfers an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats – Zugleich ein Plädoyer für eine obligatorische Teilnahme, WPg 1998, 539; Pöschke, Wahlrechte und "Ermessensspielräume" im Bila...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Biener, Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen, Düsseldorf 1973; Hennrichs, Gewinnabführung und Verlustausgleich im Vertragskonzern – Zur Bedeutung des Jahresabschlusses der Tochtergesellschaft für die Ergebnisermittlung nach §§ 291, 302 AktG, ZHR 2010, 683; Schäfer, Das neue Personengesellschaftsrecht, 2022.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Oberste Mutterunternehmen (Nr. 2)

Rz. 16 [Autor/Zitation] § 342a Nr. 2 enthält die Legaldefinition des obersten MU. Das sind die MU, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellen (§ 342a Nr. 2). Rz. 17 [Autor/Zitation] Damit unterscheidet sich der Wortlaut lediglich darin von dem des Art. 48a Abs. 1 Nr. 1 RL 2013/34/EU idF RL (EU) 2021/2101 (Bilanz-RL), dass im deutschen Gesetzestext...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) § 322 in der Fassung des BiRiLiG

Rz. 78 [Autor/Zitation] Mit dem BiRiLiG wurden die Regelungen der damaligen 4. EG-RL (78/660/EWG) und 7. EG-RL (83/349/EWG) in deutsches Recht transformiert (vgl. Bilanzrichtlinie, RL 78/660/EWG v. 25.7.1978, ABl. EG 1978 Nr. L 222, 11; Konzernbilanzrichtlinie, RL 83/349/EWG v. 13.6.1983, ABl. EG 1983 Nr. L 193, 1). In beiden Richtlinien waren zu diesem Zeitpunkt noch keine e...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Cordes/Leonhardt, Gesetzentwurf zur Offenlegung von Ertragsteuerinformationen (public country by country reporting) – Analyse aus Sicht deutscher, international tätiger Familienunternehmen, FR 2023, 41; Grotherr, Das Weglassen nachteiliger Angaben im künftigen öffentlichen Ertragsteuerinformationsbericht – Anwendungsprobleme und Zweifelsfragen, DB 2023, 785; Rimmelspacher/Kl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 5 [Autor/Zitation] Die Regelungen zur Konzernrechnungslegung wurden bereits bei Einführung des PublG im Jahr 1969 (BGBl. I 1969, 1189) getroffen. Das PublG sollte damit die Neuregelungen zur Konzernrechnungslegung durch das AktG 1965 (§§ 329 ff. AktG 1965) flankieren. Nach AktG 1965 bestand eine Verpflichtung zur Konzernrechnungslegung nur, wenn die Konzernspitze als AG o...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Aufgaben des Konzernprüfungsberichts

Rz. 221 [Autor/Zitation] Der Konzernprüfungsbericht dient der unabhängigen Unterrichtung insbes. des Aufsichtsrats und der Gesellschafter der GmbH über die Konzernrechnungslegung (vgl. auch Ludewig, WPg 1968, 233; Petersen/Weirich, WPg 1968, 255, 256; Schichold, Redepflicht des Konzernabschlussprüfers, 8 ff.; WP Handbuch18, Kap. M Rz. 570 ff), mit der oftmals erst ein zutreff...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] § 342o gehört mit seiner Stellung im Fünften Titel des Vierten Unterabschnitts (des Vierten Abschnitts des Dritten Buchs des HGB) systematisch zu den Vorschriften über Buß- und Ordnungsgelder betreffend die unter die Pflicht zur Veröffentlichung eines Ertragsteuerinformationsberichts fallenden Adressaten. Rz. 3 [Autor/Zitation] Sinn und Zweck des Vierten ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck der Vorschrift

Rz. 10 [Autor/Zitation] Bei der Einführung des PublG (v. 15.8.1969, BGBl. I 1969, 1189) normierte der Gesetzgeber in § 14 PublG eine den Grundsätzen der damals noch im AktG geregelten pflichtmäßigen Abschlussprüfung entsprechende Prüfung. Zu Bedeutung und Entwicklung der Pflichtprüfung in Deutschland vgl. § 316 HGB Rz. 5 ff. Rz. 11 [Autor/Zitation] Zentrales Motiv der Normierun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Berichterstattung über Art und Umfang sowie das Ergebnis der Prüfung (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 225 [Autor/Zitation] Nach Abs. 1 Satz 1 hat der Abschlussprüfer über Art und Umfang sowie das Ergebnis der Prüfung des KA und Konzernlageberichts schriftlich und mit der gebotenen Klarheit zu berichten. Ebenso wie bei der Jahresabschlussprüfung (vgl. Rz. 22) wird der Berichtsumfang durch die Berichtspflichten des Abs. 1 Satz 2 und 3 sowie der Abs. 2 bis 4 konkretisiert. D...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) 1993 bis 1998

Rz. 87 [Autor/Zitation] Durch das Kreditwesenänderungsgesetz v. 21.12.1992 (BGBl. I 1992, 2211) wurde § 331 Nr. 1, 2 mit Wirkung zum 1.1.1993 geändert und zusätzlich der "Zwischenabschluss nach § 340a Abs. 3" bzw. der "Konzernzwischenabschluss nach § 340i Abs. 4" in die bei Falschdarstellungen ggf. zu sanktionierenden Rechnungslegungsinstrumente aufgenommen (Altenhain in HKMS...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Verpflichtete Unternehmen nach Abs. 1

Rz. 5 [Autor/Zitation] Sind die Größenkriterien nach § 1 PublG überschritten, unterliegen die folgenden in § 3 Abs. 1 PublG genannten Rechtsformen den erweiterten Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten des PublG: Einzelkaufleute (Nr. 1 Alt. 2), Personenhandelsgesellschaften, die nicht unter die Regelungen des § 264a HGB fallen (Nr. 1 Alt. 1), Vereine, deren Zweck...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Der Straftatbestand ordnet sich bezüglich des Regelungsbereichs in den Kreis der Vorschriften bezüglich der Verletzung von Geheimhaltungspflichten ein. Inhaltlich besteht eine weit überwiegende Identität mit § 333 HGB. Aus diesem Grund wird in der Folge an den betreffenden Stellen auf die Ausführungen zu § 333 HGB verwiesen. Ebenfalls besteht eine teilw...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Prüfungsurteile

Rz. 205 [Autor/Zitation] Unter dem Begriff des Prüfungsumfangs (vgl. Rz. 10) versteht man die Prüfungshandlungen, die ein Prüfer im Einzelfall für notwendig erachtet, um die Ziele der Prüfung zu erreichen. Das Ziel einer Prüfung ist es im Allgemeinen, das Vertrauen von Zielpersonen zum Prüfungsgegenstand zu erhöhen, indem der Prüfer ein oder mehrere Prüfungsurteile über den P...mehr