Fachbeiträge & Kommentare zu Konzern

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Abschlussprüfer als Adressat

Rz. 193 [Autor/Zitation] Die falschen Prüfungsnachweise müssen von den Tätern gegenüber dem Abschlussprüfer gemacht werden, dh. dem Abschlussprüfer der zu prüfenden KapGes (§ 316 Abs. 1 iVm. § 319 Abs. 1), dem MU eines Konzerns (§ 316 Abs. 2 iVm. § 319 Abs. 5) oder eines mit diesem verbundenen Unternehmens (§ 271 Abs. 2; Klinger in MünchKomm. HGB4, § 331 Rz. 88; Grottel/Hoffm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 4.2.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 31 Die Inanspruchnahme der zwischenstaatlichen Amtshilfe durch deutsche Finanzbehörden geschieht nach Maßgabe des deutschen Rechts.[1] Die Amtshilfevorschriften der §§ 111ff. AO sind daher entsprechend anwendbar. Danach darf zur Wahrung des Grundsatzes der voraussichtlichen Erheblichkeit, nur die zur Durchführung erforderliche Amtshilfe gefordert werden.[2] Das ist der F...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Zusammengefasster Bestätigungsvermerk gem. § 325 Abs. 3a

Rz. 566 [Autor/Zitation] § 325 Abs. 3a gestattet die Zusammenfassung der Bestätigungs- oder Versagungsvermerke, wenn der geprüfte Konzernabschluss zusammen mit dem geprüften JA des MU oder mit einem von diesem aufgestellten Einzelabschluss iSd. § 325 Abs. 2a offengelegt wird; in diesem Fall dürfen auch die jeweiligen Prüfungsberichte zusammengefasst werden. Nach dem RefE CSRD...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Auswirkungen auf den Bestätigungsvermerk (Abs. 6a Satz 2)

Rz. 469 [Autor/Zitation] Im Fall der Bestellung mehrerer Prüfer oder Prüfungsgesellschaften zum gemeinsamen Abschlussprüfer soll von diesen die Beurteilung des Prüfungsergebnisses einheitlich erfolgen (§ 322 Abs. 6a Satz 1). Die Gemeinschaftsprüfer sollen sich also auf ein gemeinsames gleichlautendes Prüfungsurteil zum geprüften Abschluss und zum geprüften Lage- bzw. Konzernl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Clemm, Abschlussprüfer und Aufsichtsrat, ZGR 1980, 455; Leffson, Wirtschaftsprüfung, 4. Aufl. 1988; Martens, Die Vorlage des Jahresabschlusses und des Prüfungsberichts gegenüber dem Wirtschaftsausschuß, DB 1988, 1229; Niehaus, Bedeutung und Inhalt des Berichts über die handelsrechtliche Jahresabschlussprüfung, DB 1988, 817; Plendl, Die Berichterstattung des Abschlussprüfers ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Reaktion auf beurteilte Risiken wesentlicher falscher Darstellungen

Rz. 640 [Autor/Zitation] In Bezug auf die Reaktion auf beurteilte Risiken wesentlicher falscher Darstellungen regelt ISA 600 (Revised 2022) Rz. 37 ff., dass der Konzernabschlussprüfer die Verantwortung für Art, zeitliche Einteilung und Umfang weiterer durchzuführender Prüfungshandlungen zu übernehmen hat. Dies umfasst auch die Festlegung der Teilbereiche, bei denen weitere Pr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Überschrift (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 209 [Autor/Zitation] § 322 verlangt nicht ausdrücklich eine gesonderte Überschrift für den Bestätigungsvermerk, doch lässt sich die Forderung danach aus dem Gesamtzusammenhang der Vorschrift und insbes. aus § 322 Abs. 4 Satz 2 ableiten. Danach ist der "Vermerk … als Bestätigungsvermerk zu bezeichnen", außer im Fall seiner Versagung. Dementsprechend bezeichnet die Abschlus...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Christiansen, Der Grundsatz der Einzelbewertung, DStZ 1995, 385; Christiansen, Zum Grundsatz der Einzelbewertung, DStR 2003, 264; Prinz/Hick, Der neue § 5 Abs 1a EStG – gelungene gesetzliche Verankerung der steuerbilanziellen Bildung von Bewertungseinheiten, DStR 2006, 771; Patek, Steuerbilanzielle Behandlung von Sicherungszusammenhängen, FR 2006, 714; Schiffers, Steuerbilanziel...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Keine doppelte Zuordnung (Abs. 2 Satz 4)

Rz. 20 [Autor/Zitation] Nach Satz 4 dürfen Angaben zu einer Niederlassung, festen Geschäftseinrichtung oder dauerhaften Geschäftstätigkeit nicht mehr als einem Steuerhoheitsgebiet zugeordnet werden (§ 342i Abs. 2 Satz 4). Bei einer Verlegung von Tätigkeiten oder Arbeitnehmern innerhalb des Berichtszeitraums in ein anderes Steuerhoheitsgebiet wird eine zeitlich entsprechende Z...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Angabe von Ort der Niederlassung und Tag der Unterzeichnung sowie weitere Angaben (Abs. 7 Satz 1 Halbs. 1)

Rz. 486 [Autor/Zitation] Bei der Unterzeichnung des Bestätigungs- oder Versagungsvermerks müssen Abschlussprüfer den Ort ihrer Niederlassung und den Tag der Unterzeichnung angeben (§ 322 Abs. 7 Satz 1). Die Angabe von Ort und Tag der Unterzeichnung war bereits in § 167 Abs. 3 Satz 1 bzw. § 336 Abs. 6 Satz 4 AktG 1965 normiert. Nunmehr stützt sich die Vorschrift auf Art. 28 Ab...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Verhältnis zu berufsständischen Verlautbarungen

Rz. 66 [Autor/Zitation] Für Zwecke der praktischen Umsetzung und Anwendung des Bestätigungsvermerks durch Abschlussprüfer werden § 322 HGB und Art. 10 Abs. 2 APrVO vor allem mit Hilfe von Verlautbarungen des IDW konkretisiert, insbes. folgende (Datumszusätze zur Kennzeichnung der aktuellen Fassung werden aus Vereinfachungsgründen weggelassen): IDW PS 400 nF "Bildung eines Prüf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Freiheit von Einwendungen und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 256 [Autor/Zitation] Die in § 322 Abs. 3 Satz 1 vorgesehene Bestätigung, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat, bedeutet im Kern nichts anderes, als dass nach ihrer Beendigung in Bezug auf den geprüften Abschluss keine wesentlichen Beanstandungen festzustellen waren. Dieses Ergebnis tritt auch dann ein, wenn Beanstandungen in Bezug auf die Anwendung von Ansa...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Konzernabschluss, Teilkonzernabschluss, Konzernlagebericht und Teilkonzernlagebericht

Rz. 15 [Autor/Zitation] Die Konzernrechnungslegung wurde im zweiten Abschnitt des PublG geregelt. § 11 PublG bestimmt die zur Rechnungslegung verpflichteten Mutterunternehmen mit Sitz (Hauptniederlassung) im Inland, die keine AG, KGaA, GmbH, Kreditinstitute iSd. § 340 HGB oder Personen nach § 2 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 KWG, Versicherungsunternehmen iSd. § 341 HGB oder Personenha...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Gesetzlicher Norminhalt und Darstellungsanforderungen

Rz. 111 [Autor/Zitation] Nach Transformation der EU-rechtlichen Vorgaben aus Art. 28 Abs. 2 APrRL für den Inhalt des Bestätigungsvermerks nennt § 322 die darin, teilweise auch lediglich fallweise, aufzunehmenden Inhalte wie folgt (zur notwendigen Schriftform dieser Inhalte und für die Abgabe des Bestätigungsvermerks vgl. Rz. 119):mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 3 [Autor/Zitation] § 342j richtet sich an die jeweils berichtspflichtige Geschäftseinheit. Für die Fälle des § 342b (Unverbundene Unternehmen mit Sitz im Inland), des § 342c (Oberste Mutterunternehmen mit Sitz im Inland) und des § 342d Abs. 2 Nr. 2 (Tochterunternehmen mit Sitz im Inland eines obersten Mutterunternehmens mit Sitz in einem Drittland, wobei das oberste Mutte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Angabe der angewendeten Prüfungsgrundsätze (Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1)

Rz. 152 [Autor/Zitation] Als anzuwendende Prüfungsgrundsätze sieht § 317 Abs. 5 die internationalen Prüfungsstandards (ISA) vor, allerdings erst, wenn diese von der Europäischen Kommission nach dem in Art. 26 Abs. 3 APrRL (2006/43/EG) beschriebenen Verfahren angenommen worden sind. Das ist gegenwärtig nicht der Fall. Der Anwendung der ISA als Mindestprüfungsstandards bei alle...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Der Dritte Abschnitt des Dritten Buchs des HGB enthält in §§ 336 bis 339 Vorschriften über die Aufstellung und Offenlegung des JA und Lageberichts eingetragener Genossenschaften, die ergänzend zu den allgemeinen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften für alle Kaufleute in §§ 238 bis 263 sowie jenen für Kapitalgesellschaften in §§ 264 bis 335c zu be...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Uneingeschränktes Prüfungsurteil

Rz. 426 [Autor/Zitation] Die folgenden Darstellungs- und Formulierungsbeispiele fassen die in den Rz. 376 ff. erläuterten Anforderungen zu den Erklärungen nach § 322 Abs. 6 Satz 1 zusammen und dienen zugleich dazu, sie im Zusammenhang zu verdeutlichen; zugrunde liegen den Beispielen die Prüfung eines Lage- oder Konzernlageberichts für das GJ vom 1.1. bis zum 31.12.01 einer na...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Anforderungen und Erläuterungen

Rz. 156 [Autor/Zitation] Im Bestätigungsvermerk muss eine Beschreibung von Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung enthalten sein (§ 322 Abs. 1 Satz 2). Die Beschreibung des Gegenstands der Prüfung ist in einem einleitenden Abschnitt des Bestätigungsvermerks aufzunehmen (vgl. Rz. 126). Somit kann die Beschreibung von Art und Umfang der Prüfung davon separiert werden. Das ist i...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Bereits im Rahmen der Vierten Richtlinie zur Koordinierung der einzelstaatlichen Vorschriften über Form und Inhalt des JA und des Lageberichts (LB) von Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie über die Offenlegung und Prüfung dieser Unterlagen (78/660/EWG; Bilanz-RL) wurde eine einheitlic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1.3 Sinn und Bedeutung zwischenstaatlicher Amtshilfe

Rz. 7 Die Besteuerung geschieht stets aufgrund nationaler Gesetze der einzelnen Staaten. Eine internationale Besteuerung ist, abgesehen von der Zollerhebung an den Außengrenzen der EU, bisher nicht verwirklicht. Daran ändert auch die Einführung der globalen Mindeststeuer (sog. "Säule 2", bzw. "pillar two") nichts, da die diese nur national umzusetzende Mindeststandards regel...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 15 [Autor/Zitation] Der sachliche Geltungsbereich des § 319b ist eng an den sachlichen Geltungsbereich des § 319 angelehnt (s. § 319 Rz. 8 ff.). § 319b Abs. 1 findet nach seinem Wortlaut unmittelbar auf "Abschlussprüfungen" Anwendung. Darunter fallen nach der systematischen Verortung im Dritten Unterabschnitt des zweiten Abschnitts des Dritten Buches des HGB alle Pflichtp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Pellens/Crasselt, Bilanzierung von Stock Options, DB 1998, 217; Herzig, Steuerliche u bilanzielle Probleme bei Stock Options u Stock-Appreciation-Rights, DB 1999, 1; Vater, ­Bilanzielle u körperschaftsteuerliche Behandlung von Stock Options, DB 2000, 2177;Arbeitsgruppe Stock Options des DSR in www.drsc.de mit Stellungnahmen ua von Haarmann, Schruff; Lange, Rückstellungen für St...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Biener/Berneke, Bilanzrichtlinien-Gesetz, 1986; Budde/Steuber, Normsetzungsbefugnis eines deutschen Standard Setting Body, DStR 1998, 1181; Hommelhoff/Schwab, Gesellschaftliche Selbststeuerung im Bilanzrecht – Standard Setting Bodies und staatliche Regulierungsverantwortung nach deutschem Recht, BFuP 1998, 38; Moxter, Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee: Aufgaben ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Unternehmen in Abwicklung gem. Abs. 3

Rz. 32 [Autor/Zitation] Ferner sind nach Abs. 3 auch in Abwicklung (= Liquidation) befindliche Unternehmen von den Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Publizitätspflichten des Ersten Abschnitts des PublG ausgenommen. Rz. 33 [Autor/Zitation] Die Befreiung ist damit begründet worden, dass ein Unternehmen in Abwicklung keine gesamtwirtschaftlich interessanten Jahresabschlussinformati...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Allgemeinverständliche und problemorientierte Darstellung (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 184 [Autor/Zitation] Die Beurteilung des Prüfungsergebnisses soll nach § 322 Abs. 2 Satz 2 "allgemeinverständlich und problemorientiert … erfolgen" und dabei soll auch der Umstand berücksichtigt werden, "dass die gesetzlichen Vertreter den Abschluss zu verantworten haben". Obwohl sich diese Bestimmung ihrem Wortlaut nach nur auf die Beurteilung des Prüfungsergebnisses bez...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Kreditinstitutseigenschaft der Tochterunternehmen

Rz. 44 [Autor/Zitation] Die Rechtsfolgen nach § 340 Abs. 3 treten nur ein, wenn die TU ausschließlich oder überwiegend Kreditinstitute sind. Nach diesem Wortlaut der Vorschrift ist grds. fraglich, ob für die TU der Begriff des Kreditinstituts eng nach § 340 Abs. 1 HGB iVm. § 1 Abs. 1 KWG oder weit nach § 340 einschließlich dessen Abs. 4 bis 5 auszulegen ist. § 340 regelt nach...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 12 [Autor/Zitation] Der in § 322 normierte Bestätigungsvermerk ist die Zusammenfassung des Ergebnisses einer durchgeführten Abschlussprüfung, das im Prüfungsbericht nach § 321 im Einzelnen erläutert und dargestellt ist. Der Bestätigungsvermerk gibt das Gesamturteil des Abschlussprüfers wieder, dass dieser sich aufgrund pflichtgemäßer und nach den geltenden Berufsgrundsätz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Begründung (Abs. 5 Satz 2) und Anwendungsfälle

Rz. 311 [Autor/Zitation] Auch diese Form des Prüfungsergebnisses ist in einem Versagungsvermerk zu formulieren und zu begründen (§ 322 Abs. 5 Satz 2). Zu Darstellungs- und Formulierungsbeispielen vgl. Rz. 319, zu Einzelheiten zur Begründung vgl. Rz. 305 und Rz. 312. Wegen Prüfungshemmnissen mit umfassender Auswirkung sind Versagungsgründe iSd. § 322 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und Abs...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Bestätigungsvermerk als Gesamtbeurteilung des Abschlussprüfers

Rz. 27 [Autor/Zitation] Wenn der Bestätigungsvermerk auch kein Urteil über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens bzw. Konzerns darstellt, so bleibt er im Rahmen der Prüfung der Gesetz- und Ordnungsmäßigkeit einer Abschlussprüfung doch ein Gesamturteil, allerdings bezogen auf den für eine Abschlussprüfung regelmäßig maßgeblichen Prüfungsgegenstand. Dabei werden die Prüfung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Entsprechende Anwendung des Abs. 1

Rz. 255 [Autor/Zitation] Abs. 3 Satz 1 fordert, dass die im Konzernabschluss zusammengefassten JA in entsprechender Anwendung des Abs. 1 zu prüfen sind. Nach Abs. 1 Satz 1 ist in die Prüfung die Buchführung, somit auch die Buchführungen der Konzernunternehmen, einzubeziehen. Da kein gesondertes Prüfungsurteil zu den Buchführungen der Konzernunternehmen zu treffen ist, wird si...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 10 [Autor/Zitation] § 342g eröffnet den Dritten Titel des Vierten Unterabschnitts und regelt, welche Unternehmen in den Ertragsteuerinformationsbericht einzubeziehen sind. Der Dritte Titel regelt für diese einzubeziehenden Unternehmen Inhalt und Form des Ertragsteuerinformationsberichts (Kirsch in BilR eKomm., § 342g HGB Rz. 6 [7/2023]). Die Regelung dient der Umsetzung d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Entsprechende Anwendung auf Konzernabschlüsse (Abs. 4)

Rz. 34 [Autor/Zitation] Die Regelung des Abs. 4 vermeidet den sonst absehbaren Streit, ob das Offenlegungsrecht des Abs. 1 sich auch auf den Bericht über die Prüfung eines KA bezieht. Dass auch über die Prüfung des KA ein Prüfungsbericht zu erstellen ist, ergibt sich unmittelbar aus § 321 Abs. 1. In den allermeisten Fällen konzernabschlusspflichtiger Muttergesellschaften ist ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen

Rz. 1020 [Autor/Zitation] Eine Vielzahl der Informationen, die der Abschlussprüfer für die Prüfung des JA und des Lageberichts benötigt, dient auch als Grundlage für die Prüfung nach Abs. 4. Die Prüfung nach Abs. 4 wird deshalb zweckmäßigerweise in die entsprechenden Phasen der Abschlussprüfung einbezogen. Rz. 1021 [Autor/Zitation] Im Rahmen der Prüfungsplanung, bei der sich de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 46 [Autor/Zitation] Ein Bestätigungsvermerk ist nach den Vorgaben des § 322 bei allen Abschlussprüfungen nach oder entsprechend § 316 zu erteilen (vgl. auch § 316 Rz. 25 und Rz. 83). Demzufolge sind die Geltungsbereiche beider Vorschriften im Wesentlichen deckungsgleich. Seinem Wortlaut nach sind die in § 322 für den Bestätigungsvermerk normierten Regelungen im Gleichklang...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 232 [Autor/Zitation] Der Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers …" bildet das Gegenstück zum Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter …" und bezweckt, die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter für die Aufstellung des Prüfungsgegenstands und der Abschlussprüfer für dessen Prüfung klar voneinander abzugrenzen. Im Fall der Prüfung des...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Berichterstattung über sonstige Prüfungsgegenstände im Bestätigungsvermerk

Rz. 688 [Autor/Zitation] Regelprüfungsgegenstand bei der gesetzlichen Abschlussprüfung ist nach § 316 Abs. 1 und Abs. 2 der JA und der Lagebericht bzw. der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sowie über § 324a Abs. 1 auch der Einzelabschluss iSd. § 325 Abs. 2a und der Lagebericht. Andere Prüfungsgegenstände als diese Rechnungslegung werden daher auch im Bestätigungsve...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Beurteilung der Annahme der Unternehmensfortführung (going concern)

Rz. 455 [Autor/Zitation] Abs. 4a stellt klar, dass sich die Prüfung, soweit nichts anderes bestimmt ist, nicht darauf zu erstrecken hat, ob der Fortbestand der geprüften KapGes. zugesichert werden kann. Wenngleich damit der Fortbestand des Unternehmens kein selbständiger Prüfungsgegenstand ist und der Abschlussprüfer dementsprechend kein Prüfungsurteil abgeben muss, ist der F...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Grenzen der Verschwiegenheitspflicht

Rz. 54 [Autor/Zitation] Die Verschwiegenheitspflicht des Abschlussprüfers und seiner Gehilfen und gesetzlichen Vertreter ist weitreichend, aber nicht unbegrenzt (Poll in BeckOK HGB46, § 323 Rz. 20): Keine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht liegt bei einer entsprechenden Befugnis zur Mitteilung vor. Eine solche ist anzunehmen, soweit die Informationsweitergabe zur Erreich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Eine sehr frühzeitige Klärung steuerlicher Risiken ist sowohl für die Unternehmen, die diesen dann frühzeitig vorbeugen, bzw. die betreffenden Jahre abschließen können, als auch für die betroffenen Finanzbehörden, die angemessene Überprüfungen initiieren oder aber die Jahre prüfungsfrei stellen können, sehr vorteilhaft. Personelle Ressourcen und die entsprechenden Unte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 4 Antrag (Abs. 3)

Rz. 6 Dem Gedanken des kooperativen und vertrauensvollen Zusammenwirkens zwischen multilateralem Unternehmen und Steuerveraltung folgend findet ein Verfahren nur dann statt, wenn das Unternehmen dies wünscht, bzw. eine ausländische Steueradministration dies (auf Grundlage eines im Ausland eingegangenen Antrags) initiiert. Je nach Ausgestaltung des ausländischen Verfahrensrec...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 3 Begriff (Abs. 2)

Rz. 4 Im Rahmen des Risikobewertungsverfahrens kommen die beteiligten Staaten oder Hoheitsgebiete zu einer gemeinsamen Einschätzung der steuerlichen Risiken bereits verwirklichter Sachverhalte in einem auf Kooperation und Transparenz angelegten Verfahren.[1] Das Risikobewertungsverfahren ist ein freiwilliges Verfahren, das Elemente der Außenprüfung und des zwischenstaatliche...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.1.1 Regelmäßiges Freistellungsverfahren

Rz. 19 § 50c Abs. 2 S. 1 EStG enthält zwei verschiedene Tatbestände für das Freistellungsverfahren. Abs. 2 S. 1 Nr. 1 enthält die Rechtsgrundlage für das regelmäßige Freistellungsverfahren. Abs. 2 S. 1 Nr. 2 enthält dagegen eine vereinfachende Sonderregelung für geringe Einkünfte aus Vergütungen für immaterielle Wirtschaftsgüter i. S. d. § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG, durch die da...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2 Steuerabzug trotz Ermäßigungsanspruch

Rz. 10 § 50c Abs. 1 S. 1 EStG bestimmt, dass der Steuerabzug vom Kapitalertrag, §§ 43ff. EStG, und nach § 50a EStG nach den allg. innerstaatlichen Vorschriften durchzuführen ist, ohne Rücksicht darauf, ob sich aus § 43b EStG, § 50g EStG, den Bestimmungen der DBA oder § 44a Abs. 9 S. 1 EStG eine Reduzierung oder Beseitigung der Abzugsteuer ergibt. Die Vorschrift gilt nicht fü...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.9 Betriebsstätten-ABC

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Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7.3.3 Zuordnung von Personalfunktionen (§ 4 BsGaV)

Die (richtige) Zuordnung der Personalfunktion ist Ausgangspunkt für die darauf aufbauende Zuordnung von Vermögenswerten und die Bestimmung anzunehmender schuldrechtlicher Beziehungen zwischen der Betriebsstätte und dem übrigen Unternehmen. Für die Zuordnung der Personalfunktion muss zunächst festgestellt werden, welche Tätigkeiten in der Betriebsstätte bzw. mit einem sachlic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.8 Betriebsstättenbegründung im Rahmen von Aktivitäten im Bereich der digitalen Wirtschaft

Im Rahmen der Veröffentlichung der 15 BEPS-Aktionspläne beschäftigte sich der Aktionsplan 1 insbesondere mit den Fragen einer sachgerechten Besteuerung der digitalen Wirtschaft. Hierbei wurde auch der Vorschlag unterbreitet, neben den bisherigen Merkmalen der Betriebsstättenbesteuerung (örtliche, persönliche oder zeitliche Betriebstättenbesteuerung) als weitere Fallgruppe fü...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Von der Fachkraft für Arbei... / 2 Der EHS-Manager: Definition und Profil

Im Stellenmarkt der überregionalen Tageszeitungen und Internetportale findet man sie schon regelmäßig: Große, gewöhnlich international operierende Unternehmen suchen nach sog. "Environmental, Health and Safety Managern". Was aber ist der EHS-Manager genau? Zunächst einmal: Im Gegensatz zur Sifa hat die Position des EHS-Managers keine rechtliche Grundlage. Dementsprechend gib...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.7 Sonstige Hinweise zur Erweiterung des Betriebsstättenbegriffs durch das BEPS-Projekt der OECD

Die OECD hatte im Herbst 2015 15 umfassende Berichte zu Steuergestaltungen international tätiger Konzerne veröffentlicht und den Nationalstaaten sowohl die Änderung der Abkommenspolitik als auch nationale Gegenmaßnahmen vorgeschlagen.[1] Während die nationale Umsetzung in diversen Gesetzen erfolgte, ist die Änderung der Abkommenspolitik faktisch stillschweigend erfolgt. Das B...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Nachhaltigkeitsteam aufbaue... / 2.3 Aufbau der Nachhaltigkeitsteams: Wer dabei sein sollte und warum

Diese Tabelle zeigt: welche Rollen Mitglied des Nachhaltigkeitsteams sein sollten, warum diese Rollen Mitglied des Nachhaltigkeitsteams sein sollten, welche Stakeholder für diese Rolle relevant sind, wie diese Rolle vom Mitwirken im Nachhaltigkeitsteam überzeugt werden kann.mehr