Fachbeiträge & Kommentare zu Konzern

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Berichtspflichten des Abschlussprüfers an die Aufsichtsbehörde (Abs. 2)

Rz. 32 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer eines Versicherungsunternehmens ist dazu verpflichtet, der Aufsichtsbehörde über festgestellte Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften sowie Tatsachen zu berichten, die den Bestand des geprüften Versicherungsunternehmens bzw. des Konzerns gefährden oder die Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können oder schwerw...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) 2015 bis 2017

Rz. 92 [Autor/Zitation] Durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) v. 17.7.2015 wurde durch Art. 1 Nr. 27 § 292 neu gefasst. Die Konzernabschlussbefreiungsverordnung wurde ersatzlos aufgehoben und die inhaltlichen Voraussetzungen für die Befreiung wurden im neuen § 292 geregelt (Begr.RegE BT-Drucks. 18/4050, 71). In der Folge war in § 331 Nr. 3 die Formulierung der ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Unrichtige Darstellung

Rz. 33 [Autor/Zitation] Gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 4 PublG wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft, wer als gesetzlicher Vertreter eines MU bei Aufklärungen oder Nachweisen, die gem. § 12 Abs. 3 Satz 3 iVm. § 2 Abs. 3 Satz 4 PublG iVm. § 145 Abs. 2 und 3 AktG einem Prüfer vorgelegt werden, unrichtige Angaben macht oder die Verhältnisse ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 4 [Autor/Zitation] Auch § 20 PublG schützt zunächst das Vertrauen in die Richtigkeit und Vollständigkeit der Information über die Verhältnisse des Unternehmens oder Konzerns (Straßer in Graf/Jäger/Wittig3, § 20 PublG Rz. 1 mwN; Altenhain in HKMS3/4, § 20 PublG Rz. 8 [9/2024]). Abs. 2 ergänzt diesen Schutzzweck um das Vertrauen in die Richtigkeit und Vollständigkeit der Be...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Das PublG verpflichtet Konzerne ab einer bestimmten Größenordnung, einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufzustellen, prüfen zu lassen sowie Konzernabschluss und Konzernlagebericht mit dem Bestätigungsvermerk oder dem Vermerk über dessen Versagung offenzulegen. Dies begründet sich zum einen aus der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung von Großkonze...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Hinweis auf besondere Umstände (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 683 [Autor/Zitation] Ein Hinweis auf besondere Umstände nach § 322 Abs. 3 Satz 2 kann infolge eines sehr unsicheren wirtschaftlichen Umfelds, einer pandemischen Situation oder eines kriegerischen Ereignisses zB in den folgenden Fällen in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen sein: Die Ermittlung zumindest eines in den geprüften Abschluss eingehenden geschätzten Werts unterli...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 3 [Autor/Zitation] Entsprechend des Gesamtanwendungsbereichs des Vierten Unterabschnitts gelten auch die Regelungen des § 342l für bestimmte umsatzstarke multinationale Unternehmen und Konzerne (vgl. §§ 342–342f; Fehrenbacher/Traut in MünchKomm. HGB5, § 342l HGB Rz. 1). Die Vorschriften sind gem. Art. 90 Abs. 1 Satz 2 EGHGB erstmals für nach dem 21.6.2024 beginnende GJ an...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 342a enthält eine (nicht vollständige) Aufzählung von Legaldefinitionen von im Vierten Unterabschnitt des Vierten Abschnitts des Dritten Buchs des HGB "Ergänzende Vorschriften für bestimmte umsatzstarke multinationale Unternehmen und Konzerne" verwendeten Begriffen (Benzinger/Hachmeister in HKMS3/4, § 342a HGB Rz. 1 [7/2023]; Merk/Poll in BeckOK HGB, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Unrichtige Darstellung

Rz. 89 [Autor/Zitation] Gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 2 PublG wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft, wer als gesetzlicher Vertreter eines MU bzw. im Falle eines Einzelkaufmanns als MU dessen Inhaber oder dessen gesetzlicher Vertreter die Verhältnisse des (Teil-)Konzerns im (Teil-)KA oder (Teil-)Konzernlagebericht unrichtig wiedergibt ode...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] § 3 PublG verpflichtet bestimmte "Großunternehmen" zur Rechnungslegung, die nicht bereits durch andere Gesetze – insbes. das HGB – erfasst sind, für die indes gleichermaßen ein Bedürfnis an Publizität besteht. Grund ist (1.) ihre gesamtwirtschaftliche Bedeutung mit Blick auf die Versorgung der Märkte und die Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Volkswir...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] § 19a PublG dient vordergründig dem Vertrauen der Öffentlichkeit in die Jahresabschlüsse und konsolidierten Abschlüsse von Unternehmen von öffentlichem Interesse (Erwägungsgrund 1 der APrVO [EU] Nr. 537/2014). Dieses Vertrauen gründet auf der sorgfältigen und pflichtgemäßen Arbeit der Abschlussprüfer oder Prüfungsgesellschaften (Kupfer in BeckOGK PublG,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) 1998 bis 2004

Rz. 88 [Autor/Zitation] Durch das Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz (KapAEG) v. 20.4.1998 (BGBl. I 1998, 707) wurde § 331 Nr. 3 um die Bezugnahme auf § 292a ergänzt. § 292a HGB aF regelte die Befreiungsmöglichkeiten von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts, falls der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht nach international...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Bestandsgefährdende Entwicklungen und frühes Erkennen

Rz. 916 [Autor/Zitation] Nach § 91 Abs. 2 AktG hat der Vorstand geeignete Maßnahmen zu treffen, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden. Gemäß Gesetzesbegründung zum KonTraG gehören zu den Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, insbes. risikobehaftete Geschäfte, Unrichtigkeiten der Rechnungslegung und Verstö...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] § 342p gehört mit seiner Stellung im Fünften Titel des Vierten Unterabschnitts (des Vierten Abschnitts des Dritten Buchs des HGB) systematisch zu den Vorschriften über Buß- und Ordnungsgelder betreffend die unter die Pflicht zur Veröffentlichung eines Ertragsteuerinformationsberichts fallenden Adressaten. Rz. 3 [Autor/Zitation] Sinn und Zweck des Vierten ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Müller/Rieker, Der Unternehmensbegriff des Aktiengesetzes 1965, WPg. 1967, 197; Biener, Einzelne Fragen zum Publizitätsgesetz, WPg. 1972, 1 und 85; Goerdeler, Probleme des Publizitätsgesetzes, in Bartholomeyczik (Hrsg.), Beiträge zum Wirtschaftsrecht, FS Heinz Kaufmann, 1972, 169; Biener, Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen (PublG), 1973;...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 322 verlangt von Abschlussprüfern, über das Ergebnis ihrer Prüfung des JA und des Lageberichts bzw. des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in einem Bestätigungsvermerk schriftlich zu berichten (§ 322 Abs. 1 Satz 1, Abs. 6 Satz 1). In der Prüfungspraxis wird der Bestätigungsvermerk auch als "Testat" bezeichnet. Rz. 2 [Autor/Zitation] Über das...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 266 [Autor/Zitation] Im Konzernprüfungsbericht erscheint es sinnvoll, weitere Angaben zu machen. Dazu gehören insbes. Angaben zum Prüfungsauftrag (§ 318 Abs. 2). Ferner kommt eine Darstellung der Entwicklung der rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen des Konzerns in Betracht.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Mutter-Tochter-Richtlinie –... / 1 Systematische Einordnung

Die Mutter-Tochter-Richtlinie[1] gehört als Richtlinie zum europäischen Sekundärrecht. Sie dient der Herstellung von binnenmarktähnlichen Verhältnissen für Gewinnausschüttungen innerhalb von Konzernen, die für diese Gewinnausschüttungen von der Dividendenbesteuerung ausgenommen werden sollen. Entsprechende Ziele verfolgt die Zins- und Lizenzrichtlinie. Als Richtlinie ist die ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Sanktionen

Rz. 77 [Autor/Zitation] Von den Straf- und Bußgeldvorschriften der §§ 17–21 PublG bezieht sich lediglich § 17 Abs. 1 Nr. 3 PublG auf eine Verletzung der Aufstellungspflichten gem. § 11 PublG. Demnach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer als gesetzlicher Vertreter eines MU bzw. beim Einzelkaufmann als Inhaber oder dessen gesetzlicher Ve...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Hinweis auf bestandsgefährdende Risiken (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 682 [Autor/Zitation] Ein Hinweis auf bestandsgefährdende Risiken nach § 322 Abs. 2 Satz 3 ist infolge eines sehr unsicheren wirtschaftlichen Umfelds, einer pandemischen Situation oder eines kriegerischen Ereignisses nur in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: Situationsbedingt besteht eine wesentliche Unsicherheit im Zusamme...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Mayer/Maiß (Hrsg.), EG-Bankbilanzrichtlinie – Synoptische Darstellung der Entstehung der Richtlinie des Rates über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Banken und anderen Finanzinstituten mit weiteren Materialien, 1987; Krumnow ua., Rechnungslegung der Kreditinstitute, 2. Aufl. 2004; Erb, EHUG-Die neuen HGB-Offenlegungspflichten für Zweigniederlassungen a...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Biener/Berneke, Bilanzrichtlinien-Gesetz, 1986; Krämer, Zur Schutzrichtung des Tatbestandes der unrichtigen Darstellung (§ 331 HGB) – unter Einbeziehung der internationalen Rechnungslegungsstandards, NZWiSt 2013, 286; Bülte, Blankette und normative Tatbestandsmerkmale: Zur Bedeutung von Verweisungen in Strafgesetzten, JuS 2015, 769; Schäfer, Gesetz über die Rechnungslegung v...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 3 [Autor/Zitation] § 342n gehört mit seiner Stellung im Vierten Titel des Vierten Unterabschnitts (des Vierten Abschnitts des Dritten Buchs des HGB) systematisch den Vorschriften über die Offenlegung und Veröffentlichung des Ertragsteuerinformationsberichts an. Rz. 4 [Autor/Zitation] Sinn und Zweck des vierten Unterabschnitts, und damit von § 342n, ist es, Ertragsteuerinfor...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erklärung zur Unternehmensf... / Zusammenfassung

Überblick Die Erklärung zur Unternehmensführung ist nach § 289f HGB von bestimmten börsennotierten Unternehmen in den Lagebericht aufzunehmen und stellt einen Bericht über die Corporate Governance dar. Nach § 315d HGB wird diese Pflicht auf bestimmte Konzerne übertragen. Bereits seit einigen Jahren stellt der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) klar, dass in der Erklä...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Tatgegenstände

Rz. 56 [Autor/Zitation] Analog zu § 331 Abs. 1 Nr. 3 HGB ist bei § 17 Abs. 1 Nr. 3 PublG Tatmittel ein Konzernabschluss, Teilkonzernabschluss, Konzernlagebericht oder Teilkonzernlagebericht, der von einem übergeordneten in- oder ausländischen Unternehmen zum Zweck der Befreiung nachgeordneter Tochterunternehmen von der Aufstellung und Offenlegung von (Teil-)Konzernabschlüssen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Behandlung von Zwischenergebnissen (Abs. 2)

Rz. 9 [Autor/Zitation] Bei der Vorschrift des § 304 Abs. 1 geht es um die Behandlung von Zwischenergebnissen. Demnach sind in den Konzernabschluss zu übernehmende VG, die ganz oder teilweise auf Lieferungen und Leistungen zwischen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen beruhen, in der Konzernbilanz mit einem Betrag anzusetzen, zu dem sie in der auf den Stichtag des ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Gegenstand und Zusammenhang der Führungssysteme

Rz. 254 [Autor/Zitation] Mit dem Verweis auf § 107 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 AktG-E ordnet Abs. 1 Satz 1 dem Prüfungsausschuss ferner die Aufgabe zu, sich mit dem Kerngerüst der unternehmerischen Managementsysteme aus internem Kontrollsystem (IKS), Risikomanagementsystem (RMS) und internem Revisionssystem (IRS) zu befassen. Hinzu kommt das gesetzlich nicht explizit angesprochene, n...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Gloeckner, Die zivilrechtliche Haftung des Wirtschaftsprüfers, 1967 (zitiert "Haftung"); Schulze-Osterloh, Zur öffentlichen Funktion des Abschlußprüfers, ZGR 1976, 411; Forster, Die Praxis der Zusätze zum Bestätigungsvermerk, WPg 1980, 573; Leffson, Der Einfluß einer erkennbaren Gefährdung der Unternehmung auf die Aussagen im Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk, WPg 1980...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Fortentwicklung im HGB und in den gesellschaftsrechtlichen Kodifikationen

Rz. 15 [Autor/Zitation] Durch das HGB 1897 (Handelsgesetzbuch v. 10.5.1897, RGBl. 1897, 219) wurde die Pflicht zur Bekanntmachung der Bilanz und der GuV in § 265 HGB für die AG geregelt; eine Parallelregelung für die KGaA fand sich in § 334 Abs. 1 HGB 1897. Bei der Schaffung des HGB wurde der bisherige status quo beibehalten und nicht kontrovers erörtert (dazu Mock in Hachmei...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Auswirkungen auf Pflichten von Organmitgliedern, Wirtschaftsprüfern und der Bilanzkontrolle der BaFin.

Rz. 89 [Autor/Zitation] Da die DRS nach Möllers/Fekonja (ZGR 2012, 777, 797, 815) für die Gerichte eine Befassungs- und subsidiäre Befolgungspflicht begründen, muss ein Organmitglied, welches den DRS nicht folgen möchte, dies im Klagefall gegenüber dem Gericht ggf. begründen, etwa dadurch, dass die gewählte Abweichung von den DRS als ebenfalls GoB-konform betrachtet wird (aA ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Erwartbare Änderungen im Zuge des CSRD-UmsG

Rz. 63 [Autor/Zitation] Mögliche inhaltliche Änderungen des § 340i Abs. 5 durch das CSRD-UmsG idF des RefE v. 10.7.2025 (abrufbar unter https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2025_CSRD-UmsG.html): (5) 1 Auf den Konzernlagebericht ist § 315 Absatz 3a nur anzuwenden, wennmehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Unrichtige Wiedergabe im Konzernabschluss

Rz. 162 [Autor/Zitation] Der Tatbestand der unrichtigen Wiedergabe im Konzernabschluss ist bei evidenten Verstößen gegen die Konzernrechnungslegungsvorschriften gegeben, die nicht mehr zu einer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns führen und das Potenzial haben, sich wesentlich auf die Entscheidungen d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 17 [Autor/Zitation] Mit Inkrafttreten des PublG (v. 15.8.1969, BGBl. I 1969, 1189) umfasste § 14 PublG drei Absätze. § 14 Abs. 1 PublG erhielt seine jetzige Fassung durch das BiRiLiG (Bilanzrichtlinien-Gesetz v. 19.12.1985, BGBl. I 1985, 2355). Damit wurde auf die Nennung mehrerer Personen als Abschlussprüfer und die Verwendung des besonderen Begriffs "Konzernabschlussprü...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Schulze-Osterloh, Zur öffentlichen Funktion des Abschlußprüfers, ZGR 1976, 411; Busse von Colbe/Lutter, Wirtschaftsprüfung heute: Entwicklung oder Reform, 1977; Hopt, Vom Aktien- und Börsenrecht zum Kapitalmarktrecht, ZHR 1977, 402; M. Richter, Die Inkompatibilität von Jahresabschlußprüfung und Unternehmensberatungen durch Wirtschaftsprüfer, JfB 1977, 21; Biener, AG. KGaA. G...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 6 [Autor/Zitation] Die Regelung des § 342j setzt Art. 48c Abs. 8 RL 2013/34/EU idF der RL 2021/2101/EU um und knüpft die Währung des Ertragsteuerinformationsberichts an die Berichtswährung des JA/KA der berichtspflichtigen Einheit (Böcking/Korn in EBJS5, § 342j HGB Rz. 1; Fehrenbacher/Traut in MünchKomm. HGB5, § 342j Rz. 11; Merk/Poll in BeckOK HGB, § 342j [1/2024]; Kirsc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Gesetzliche Vertreter (Abs. 1)

Rz. 4 [Autor/Zitation] Gesetzliche Vertreter eines Unternehmens sind bei einer juristischen Person des privaten oder öffentlichen Rechts die Mitglieder des zur Vertretung berechtigten Organs. Hierzu finden sich gesetzliche Bestimmungen wie zB für den Verein in § 26 BGB oder für die privatrechtliche Stiftung in § 84 BGB; denkbar ist etwa auch eine Regelung in der Satzung einer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 4.6 Dreiecksauskünfte

Rz. 35 Unter Dreiecksauskunft wird die Auskunft verstanden, die sich ein Staat über ein Ersuchen an einen zweiten Staat durch diesen bei einem dritten Staat beschafft. Das kann aus unterschiedlichen Gründen geschehen, meist ist ein direktes Ersuchen an den dritten Staat aus rechtlichen Gründen nicht Erfolg versprechend. Unterschiedliche Beziehungen der betroffenen Personen k...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Anwendung bei PersGes

Rn. 1658 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Beschränkung des Abzugs der betrieblichen Schuldzinsen führt bei PersGes bzw Mitunternehmerschaften auch in der geänderten Fassung zu einer Reihe offener Fragen und wirft hinsichtlich der Anwendung nicht unerhebliche Probleme auf. Nach dem Gesetzeswortlaut muss für die Ermittlung etwaiger Überentnahmen von der StB der PersGes ausgegang...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Änderungen durch das KonTraG

Rz. 84 [Autor/Zitation] Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Finanzierung großer börsennotierter deutscher Unternehmen über internationale Kapitalmärkte zielte das KonTraG ua. darauf ab, die Tätigkeit der Aufsichtsräte zu verbessern, Transparenz zu erhöhen, die Kontrolle durch die HV zu stärken, die Zusammenarbeit zwischen Abschlussprüfer und AR zu verbessern sowie die Quali...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Darstellungen zur Konzernbuchführung

Rz. 235 [Autor/Zitation] Die Vorschriften zur Prüfungspflicht (§ 316 Abs. 2) sowie zu Gegenstand und Umfang der Prüfung (§ 317 Abs. 1) sprechen in Bezug auf die Konzernabschlussprüfung die "Buchführung" nicht an. Dies könnte den Schluss nahelegen, dass es für den Gesetzgeber eine "Konzernbuchführung" nicht gibt und sich der Begriff "Buchführung" in Abs. 2 Satz 1 dementspreche...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Abgabe der Erklärung nach außen

Rz. 176 [Autor/Zitation] Auf der Grundlage des Aufsichtsratsbeschlusses ist sodann die rechtsgeschäftliche Erklärung gegenüber dem Prüfer abzugeben. Hierzu sind grds. wiederum die Mitglieder des AR bzw. des (beschließenden) Ausschusses berufen. Ob die Erklärung in diesem Fall durch sämtliche Mitglieder des Organs abgegeben werden muss oder ob Erklärungen der Mehrheit genügen,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) 2004 bis 2007

Rz. 89 [Autor/Zitation] Durch das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) v. 4.12.2004 (BGBl. I 2004, 3166) wurde § 292a aufgehoben und die Bezugnahme darauf aus § 331 Nr. 3 entfernt (Art. 1 Nr. 11, 32b BilReG; Begr.RegE BT-Drucks. 15/3419, 31 f.), weil nunmehr mit der IAS-VO (EG) Nr. 1606/2002 zur Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards (ABl. EG 2002 Nr. L 243, 1) eine...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Modifiziertes Prüfungsurteil

Rz. 427 [Autor/Zitation] Die folgenden Darstellungs- und Formulierungsbeispiele fassen die in den Rz. 401 ff. erläuterten Anforderungen zu den Erklärungen nach § 322 Abs. 6 Satz 1 zusammen und dienen zugleich dazu, sie im Zusammenhang zu verdeutlichen; zugrunde liegen den Beispielen die Prüfung eines Lage- oder Konzernlageberichts für das GJ vom 1.1. bis zum 31.12.01 einer na...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Gegenstand und Umfang der Prüfung durch den Abschlussprüfer

Rz. 13 [Autor/Zitation] Gegenstand und Umfang der Jahresabschlussprüfung sind in § 317 geregelt. Demnach ist Gegenstand der Prüfung der aus Bilanz, GuV und Anhang bestehende JA. Ferner ist die Buchführung in die Prüfung einzubeziehen (vgl. § 317 Abs. 1 Satz 1). Die Zielsetzung der Prüfung des JA bzw. des Konzernabschlusses besteht darin zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorschri...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Täter

Rz. 179 [Autor/Zitation] Als Täter für das in § 331 Abs. 1 Nr. 3 normierte Delikt kommen nach dem Wortlaut der Vorschrift zunächst nur Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer KapGes. bzw. KapCoGes. (§ 335b) infrage, die zum Zwecke der Befreiung gem. §§ 291 Abs. 1 und 2, 292 einen Konzernabschluss oder einen Konzernlagebericht offenlegen, die die Verhältnisse des K...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Unternehmen gem. § 3 Abs. 2 PublG

Rz. 25 [Autor/Zitation] In Abs. 2 sind bestimmte Rechtsformen aufgeführt, aus dem Anwendungsbereich des Ersten Abschnitts des PublG ausdrücklich ausgenommen sind. Der Katalog in Abs. 2 ist nicht abschließend (vgl. Staake in Staake/Schülke, § 3 PublG Rz. 50; WP Handbuch18, Kap. F Rz. 1521). Versteht man die in Abs. 1 die erfassten Rechtsformen als abschließend, hätte die exemp...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Gesetzliche Vorschriften

Rz. 210 [Autor/Zitation] Mit den "gesetzlichen Vorschriften", auf deren Einhaltung der Konzernabschluss zu prüfen ist, sind in erster Linie die in EU-Recht übernommenen internationalen Rechnungslegungsstandards (Art. 4 Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 19.7.2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards, ABl. EG...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Tatgegenstände

Rz. 190 [Autor/Zitation] Nach § 320 Abs. 2 Satz 1 iVm. Abs. 3 Satz 2 kann der Abschlussprüfer im Rahmen der Jahres- oder Konzernabschlussprüfung vom vertretungsberechtigten Organ "alle Aufklärungen und Nachweise verlangen, die für eine sorgfältige Prüfung notwendig sind". Der Begriff "alle" erzwingt eine weite Auslegung (Waßmer in BeckOGK HGB, § 331 Rz. 242 [9/2023]; Klinger ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 30 [Autor/Zitation] Folgende gesetzliche Regelungen nehmen Bezug auf § 317: § 316a Satz 1 im Zusammenhang mit der Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (vgl. im Einzelnen § 316a Rz. 30 ff.), § 321 Abs. 4 Satz 1 im Zusammenhang mit der Berichterstattung im Prüfungsbericht über die Prüfung des Risikofrüherkennungssystems nach § 91 Abs. 3 AktG (vgl. im Ei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Rechnungslegungskriminalität als empirisches Phänomen

Rz. 43 [Autor/Zitation] In der Literatur wird den Tatbeständen des § 331 aufgrund geringer Fallzahlen idR nur eine "untergeordnete Bedeutung" zugesprochen (Eidam in Park, Kapitalmarktstrafrecht5, § 331 HGB Rz. 6; Waßmer in BeckOGK HGB, § 331 Rz. 96 [9/2023]; Waßmer, ZIS 2011, 648; Ransiek in Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht5, 8.1 Rz. 27). So wurden in ...mehr