Fachbeiträge & Kommentare zu Konzern

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Generalnorm und Einheitsgrundsatz

Rz. 37 [Autor/Zitation] Der KA muss nach § 297 Abs. 2 Satz 2 HGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermitteln. Diese sog. Generalnorm gilt über die Verweisung des § 13 Abs. 2 Satz 1 PublG sinngemäß für einen nach PublG aufzustellenden KA. Die A...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Beispiele aus der Abschlussprüfungspraxis

Rz. 421 [Autor/Zitation] Beispiele für Einschränkungen des Prüfungsurteils zum Lage- bzw. Konzernlagebericht, weil dieser nicht in allen wesentlichen Belangen den für seine Aufstellung geltenden gesetzlichen Vorschriften entspricht bzw. nicht insgesamt ein zutreffendes Bild der Lage des jeweiligen Unternehmens oder Konzerns vermittelt (vgl. IDW PS 350 nF Rz. A111 f.; IDW PS 4...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Angabe immaterieller Ressourcen im Konzernlagebericht (Abs. 2a) [nach CSRD-Übernahme]

Rz. 12 [Autor/Zitation] Im Konzernlagebericht sind gem. § 315 Abs. 3a HGB die wichtigsten immateriellen Ressourcen nur dann anzugeben, wenn die Voraussetzungen für eine größenabhängige Befreiung des (Mutter-)Versicherungsunternehmens von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernlageberichts gem. § 293 Abs. 1, 2 und 4 nicht vorliegen oder das (Mutter-)Versicherungsunternehmen ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Arbeitnehmer

Rz. 43 [Autor/Zitation] Für das Kriterium der Zahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer sind nach § 11 PublG lediglich die bei inländischen Konzernunternehmen beschäftigten Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Maßgebend ist folglich nicht der gesamte (ggf. auch ausländische) Konsolidierungskreis des Konzerns. Arbeitnehmer im Ausland von Konzernunternehmen mit Sitz im I...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Infolge des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität v. 1.7.2021 wurde § 331 Nr. 3a HGB aF aufgehoben und in den eigenständigen Straftatbestand des § 331a ausgegliedert. Der vorherige Regelungsgehalt wurde überführt und um die Verweisungen auf § 325 Abs. 2a Satz 3 und 4 sowie auf § 315e Abs. 1 ergänzt (Olbermann in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts-...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Prüfungsgegenstand: Konzernabschluss und Konzernlagebericht

Rz. 101 [Autor/Zitation] § 316 Abs. 2 nennt als Prüfungsobjekte den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht. Der Konzernabschluss eines MU, das keine kapitalmarktorientierte KapGes. (§ 264d) ist, besteht abweichend vom JA obligatorisch aus Konzernbilanz, Konzern-GuV, Konzernanhang, Kapitalflussrechnung sowie Eigenkapitalspiegel und kann um eine Segmentberichterstattung erw...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Verweigerung von Aufklärungen und Nachweisen gegenüber dem Abschlussprüfer

Rz. 67 [Autor/Zitation] Verlangt der (Konzern-)Abschlussprüfer oder Sonderprüfer für die jeweiligen Prüfungszwecke einen Nachweis und wird dies vom zuständigen Management verweigert, ist dieses Verhalten wie bei § 331 Abs. 1 Nr. 4 HGB nicht strafbewehrt iSv. § 17 Abs. 1 Nr. 4 PublG, weil die Vorschrift nur die Erlangung vollständiger, richtiger und klarer Prüfungsnachweise, n...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Einklang mit dem geprüften Abschluss und Aufstellung unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften (Abs. 6 Satz 1)

Rz. 381 [Autor/Zitation] Durch die Erklärung, dass der geprüfte Lage- bzw. Konzernlagebericht mit dem geprüften Abschluss in Einklang steht, bestätigen Abschlussprüfer, dass beide Teile der geprüften Rechnungslegung in Bezug auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in der Weise übereinstimmen, dass sie kein zueinander widersprüchliches Bild vermitteln. Erfo...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 6 [Autor/Zitation] § 341n wurde im Rahmen des Versicherungsbilanzrichtlinie-Gesetzes aufgenommen und sukzessive ergänzt. Insbesondere die Tatbestände in Bezug auf Ordnungswidrigkeiten durch den Abschlussprüfer wurden erweitert bzw. in Bezug auf Ordnungswidrigkeiten durch den Prüfungsausschuss neu formuliert. Rz. 7 [Autor/Zitation] Zuletzt wurde durch Art. 1 Nr. 19 des Geset...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Formale und inhaltliche Berücksichtigung der Einschränkung

Rz. 292 [Autor/Zitation] Nach den angewandten Prüfungsgrundsätzen wird die Begründung für die Einschränkung des Prüfungsurteils zum geprüften Abschluss in den bei nicht modifizierten Prüfungsurteilen als "Grundlage für die Prüfungsurteile" bezeichneten Abschnitt aufgenommen (vgl. ISA 705 (Revised) Rz. 20 b); IDW PS 405 nF Rz. 40 b)). Dessen Überschrift wird in ihrer Formulier...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Rechnungslegung und Offenlegung (Abs. 1)

Rz. 9 [Autor/Zitation] § 341n Abs. 1 Satz 1 definiert den Katalog der Ordnungswidrigkeiten, der sich an die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs, des AR bzw. des Hauptbevollmächtigten richtet. Dabei wird zwischen Ordnungswidrigkeiten bei Zuwiderhandlung gegen Vorschriften der Aufstellung oder Feststellung des JA, der Aufstellung des Konzernabschlusses, der Aufstellun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Änderungen durch das CSRD-UmsG

Rz. 32 [Autor/Zitation] Aufgrund des vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesentwurfs zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive sollen die neuen EU-Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von bilanzrechtlich großen sowie kleinen oder mittelgroßen kapitalmarktorientierten Unternehmen und Mutterunternehmen großer Gruppen im Rahmen des CSRD-Umsetz...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 4.4 Offenlegungsmöglichkeiten

Rz. 19 Grundsätzlich ist die Erklärung zur Unternehmensführung bzw. zur Konzernführung als ein gesonderter Abschnitt in den (Konzern-) Lagebericht zu integrieren. Der Gesetzgeber lässt jedoch ein Ausgliederungswahlrecht in § 289f Abs. 1 Satz 2 HGB zu, wonach die Angaben gesondert auf einer Internetseite statt im (Konzern-) Lagebericht veröffentlicht werden können, was jedoch...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Vorlagepflicht gegenüber dem Aufsichtsrat (Abs. 3)

Rz. 50 [Autor/Zitation] Hat das MU einen AR, so sind diesem der Konzern- oder Teilkonzernabschluss und der Konzern- oder Teilkonzernlagebericht sowie der Prüfungsbericht dazu unverzüglich nach dessen Eingang, dh. ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB), von den gesetzlichen Vertretern zur Kenntnisnahme vorzulegen (§ 14 Abs. 3 Satz 1 PublG). Die Vorlagepflicht besteht gege...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Billigung erlaubter Nichtprüfungsleistungen

Rz. 213 [Autor/Zitation] Art. 5 Abs. 4 UAbs. 1 APrVO enthält eine zusätzliche Beschränkung für die Erbringung anderer als der verbotenen, also erlaubter, Nichtprüfungsleistungen. Demnach dürfen der Abschlussprüfer und die Mitglieder seines Netzwerks erlaubte Nichtprüfungsleistungen nur dann erbringen, wenn der Prüfungsausschuss des geprüften Unternehmens diese Leistung billig...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Ausweis Steueraufwendungen

Rz. 75 [Autor/Zitation] Sofern die GuV dem Gliederungsschema des § 275 HGB entspricht, erlaubt § 5 Abs. 5 Satz 2 PublG, dass der Steueraufwand der Personenhandelsgesellschaft bzw. des Einzelkaufmanns unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen wird (s. § 5 Rz. 270). Aus der sinngemäßen Anwendung nach § 13 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 PublG ergibt sich, dass in der Ko...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute

Rz. 68 [Autor/Zitation] Wenn es sich bei dem zu befreienden MU um eine Personenhandelsgesellschaft oder einen Einzelkaufmann handelt und keine Kapitalmarktorientierung besteht, muss der befreiende (Teil-)Konzernabschluss aufgrund von § 13 Abs. 3 Satz 2 PublG nicht um eine Kapitalflussrechnung (DRS 21) oder einen Eigenkapitalspiegel (DRS 22) erweitert werden (s. § 13 Rz. 80 f....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Für die nach § 11 PublG zur Konzernrechnungslegung verpflichteten MU regelt § 13 PublG die Verantwortlichkeiten für die Aufstellung des KA und Konzernlageberichts. Es wird zum einen bestimmt, wer für die Aufstellung verantwortlich ist (s. Rz. 14), und zum anderen, welche Aufstellungsfristen bestehen (s. Rz. 24). Rz. 2 [Autor/Zitation] Hinsichtlich der Bes...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Anforderungen und Erläuterungen

Rz. 330 [Autor/Zitation] Nach § 322 Abs. 2 Satz 3 müssen Abschlussprüfer im Bestätigungsvermerk auf Risiken, die den Fortbestand des geprüften Unternehmens oder eines Konzernunternehmens gefährden, gesondert eingehen. § 321 Abs. 1 Satz 3 enthält mit der Berichtspflicht im Prüfungsbericht "über bei Durchführung der Prüfung festgestellte … Tatsachen …, die den Bestand des geprü...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Tatgegenstände bei Unternehmen des PublG

Rz. 23 [Autor/Zitation] Die folgende tabellarische Übersicht zeigt die Tatgegenstände des § 17 Abs. 1 PublG, die in Rz. 37 ff. erläutert werden, sowie die von den Rechenwerken intendierten Darstellungen der Verhältnisse des Unternehmens, die durch § 17 PublG HGB vor Täuschungsversuchen geschützt werden sollen.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Voraussetzungen für die Erteilung eines Bestätigungsvermerks und inhaltliche Besonderheiten

Rz. 700 [Autor/Zitation] Wird die Rechnungslegung zB der Einzelkaufleute oder der Personenhandelsgesellschaften, die mit ihrer Rechnungslegung nicht unter die im PublG normierte Prüfungspflicht fallen, oder der nicht prüfungspflichtigen kleinen KapGes. (einschließlich Kleinstkapitalgesellschaft) freiwillig geprüft und soll das Ergebnis der Prüfung in einem Bestätigungsvermerk...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Hinweis auf bestandsgefährdende Risiken (Abs. 2 Satz 3 und 4)

Rz. 200 [Autor/Zitation] Als weiteres Element im Rahmen der Beurteilung des Prüfungsergebnisses und der dabei geforderten problemorientierten Darstellung müssen Abschlussprüfer nach § 322 Abs. 2 Satz 3 auch auf Risiken, die den Fortbestand des geprüften Unternehmens oder Konzerns gefährden, in ihrem Bestätigungs- oder Versagungsvermerk gesondert eingehen. Im Bestätigungs- ode...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Forster, Neue Pflichten des Abschlußprüfers nach dem Aktiengesetz von 1965, WPg 1965, 585; Forster, Die durch § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes erweiterte Abschlußprüfung, WPg 1975, 393; Baetge, Früherkennung negativer Entwicklungen der zu prüfenden Unternehmung mit Hilfe von Kennzahlen, WPg 1980, 651; Forster, Abschlußprüfer und Abschlußprüfung im Wandel – Auswirkungen d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Ermittlung der Kennziffern

Rz. 33 [Autor/Zitation] Konzernrechnungslegungspflicht besteht, wenn zwei der drei Größenkriterien Umsatzerlöse, Bilanzsumme und Zahl der Arbeitnehmer an mindestens drei aufeinander folgenden Konzernabschlussstichtagen überschritten werden. Wie im HGB (§§ 267, 293 HGB) ist dabei unbeachtlich, ob zu allen drei Abschlussstichtagen die gleichen oder unterschiedliche Kriterien üb...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Darstellungs- und Formulierungsbeispiele

Rz. 275 [Autor/Zitation] Die folgenden Darstellungs- und Formulierungsbeispiele fassen die in den Rz. 251 ff. erläuterten Anforderungen zu den Erklärungen nach § 322 Abs. 3 Satz 1 zusammen und dienen zugleich dazu, sie im Zusammenhang zu verdeutlichen. Zugrunde liegen den Beispielen die Prüfung eines Jahres-, Konzern- oder IFRS-Einzelabschlusses zum 31.12.01, aufgestellt nach...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Berichterstattung über Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und über unternehmensgefährdende Tatsachen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 230 [Autor/Zitation] Nach Abs. 1 Satz 3 ist im Konzernprüfungsbericht darzulegen, ob bei Durchführung der Prüfung Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften sowie Tatsachen festgestellt wurden, die den Bestand des Konzerns gefährden oder seine Entwicklung beeinträchtigen können oder die schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von Arbeitne...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Nicht nach § 1 PublG zur Rechnungslegung verpflichtete Mutterunternehmen

Rz. 46 [Autor/Zitation] Die Gliederungsvorschriften der §§ 266, 275 HGB sind für den JA des MU zum einen dann nicht bindend, wenn das MU nur nach allgemeinen handelsrechtlichen Grundsätzen (§§ 238–263 HGB) Rechnung zu legen hat, mithin also ein Unternehmen vorliegt, das nicht nach § 1 PublG zur Rechnungslegung verpflichtet ist (bspw. nicht haftungsbeschränkte Personenhandelsg...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Unvollständige bzw. verschwiegene Angaben

Rz. 174 [Autor/Zitation] Auch bewusst unvollständige bzw. verschwiegene Angaben im Konzernabschluss, dort überwiegend im Konzernanhang, oder im Konzernlagebericht, zB fehlende Angaben (Beurteilungen, Erläuterungen mit Bezugnahme auf die zugrundeliegenden Annahmen) zu wesentlichen Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns nach § 315 Abs. 1 Satz 4 sind "grundsätzli...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Literatur:

Biener, Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen (Publizitätsgesetz), BB 1969, 1097; Hellner, Das Publizitätsgesetz, Bank-Betrieb 1969, 338; Hellner, Das Publizitätsgesetz, ZfgK 1969, 718; Prühs, Die Rechnungslegung nach dem Publizitätsgesetz, AG 1969, 375; Huber, Vermögensanteil, Kapitalanteil und Gesellschaftsanteil an Personengesellschaften...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Abs. 2 Satz 2) und, sofern einschlägig, auch des Aufsichtsorgans

Rz. 191 [Autor/Zitation] Die im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk notwendige Beurteilung des Prüfungsergebnisses soll nicht nur allgemein verständlich und problemorientiert erfolgen (vgl. Rz. 184), sondern auch den Umstand berücksichtigen, "dass die gesetzlichen Vertreter den Abschluss zu verantworten" haben (§ 322 Abs. 2 Satz 2). Diese Anforderung geht auf Gesetzesänderun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Modifizierungen eines Prüfungsurteils (Abs. 4 und 5)

Rz. 680 [Autor/Zitation] Infolge eines sehr unsicheren wirtschaftlichen Umfelds, pandemischer Situationen oder kriegerischer Ereignisse kann die Modifizierung eines Prüfungsurteils im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk aufgrund von Einwendungen zB in den folgenden Fällen notwendig sein: Der geprüfte Abschluss (JA, Konzern- oder IFRS-Einzelabschluss) enthält wesentliche falsc...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Bestätigungsvermerk ist kein Gütesiegel

Rz. 22 [Autor/Zitation] Mit dem ohne Einschränkung erteilten Bestätigungsvermerk übernimmt der Abschlussprüfer keine Garantiefunktion gegenüber der Öffentlichkeit. Demgemäß sieht § 323 Abs. 1 Satz 3 eine Haftung des Abschlussprüfers nur gegenüber der geprüften Gesellschaft oder verbundenen Unternehmen und nicht gegenüber Dritten vor (vgl. § 323 Rz. 179 ff.). Daher kann man de...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundlagen

Rz. 680 [Autor/Zitation] Unter dem Begriff des Prüfungsumfangs (vgl. Rz. 10) versteht man die Prüfungshandlungen, die ein Prüfer im Einzelfall für notwendig erachtet, um die Ziele der Prüfung zu erreichen. Das Ziel einer Prüfung ist es im Allgemeinen, das Vertrauen von Zielpersonen zum Prüfungsgegenstand zu erhöhen, indem der Prüfer ein oder mehrere Prüfungsurteile über den P...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Kein Bestätigungsvermerk bei Kündigung des Prüfungsauftrags

Rz. 639 [Autor/Zitation] Wird der Prüfungsauftrag nach § 318 Abs. 6 aus wichtigem Grund gekündigt, entfällt die Erteilung eines Bestätigungs- oder Versagungsvermerks. Verstöße des zu prüfenden Unternehmens oder Konzerns gegen die in § 320 normierten Vorlage-, Auskunfts- und Mitwirkungspflichten (Rz. 312) oder Meinungsverschiedenheiten über Inhalt und/oder Form des Bestätigung...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Geschütztes Rechtsgut (Schutzweck)

Rz. 16 [Autor/Zitation] In der Literatur finden sich unterschiedliche Ansichten über den Schutzzweck von § 331. Diese Strafvorschrift – wie auch § 17 PublG – schützt nach hM als Kollektivrechtsgut das Vertrauen der Rechnungslegungsadressaten in die Vollständigkeit, Richtigkeit und Klarheit der Informationen über die Lage der von der Vorschrift betroffenen Gesellschaften und K...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Berichterstattung und Kommunikation

Rz. 655 [Autor/Zitation] In Bezug auf den Prüfungsvermerk regelt ISA 600 (Revised 2022) Rz. 53, dass der Prüfungsvermerk zum Konzernabschluss keinen Bezug zu Teilbereichsprüfern nehmen darf, außer wenn eine solche Bezugnahme durch Gesetze oder andere Rechtsvorschriften gefordert wird. Wenn eine solche Bezugnahme durch Gesetze oder andere Rechtsvorschriften gefordert wird, mus...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Anwendungsbereich und Prüfungsgegenstand

Rz. 670 [Autor/Zitation] Lagebericht und Konzernlagebericht sind bereits in § 316 Abs. 1 und 2 als Gegenstand der Prüfung genannt. Insoweit verzichtet § 317 darauf, sie nochmals als Gegenstand zu benennen, zumal die Prüfungsurteile, die der Abschlussprüfer in Bezug auf JA und Konzernabschluss zu treffen hat, im Einzelnen näher bestimmt werden. Rz. 671 [Autor/Zitation] Prüfungsp...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Darstellungen zum Konzernabschluss

Rz. 244 [Autor/Zitation] Im Konzernprüfungsbericht ist ferner darzustellen, ob der KA den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung des MU entspricht (Abs. 2 Satz 1; vgl. hierzu auch die entsprechenden Ausführungen zum Bericht über die Jahresabschlussprüfung unter Rz. 119 ff.). Rz. 245 [Autor/Zitation] Im Rahmen seiner...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Unterstützung durch die externe Abschluss- und Nachhaltigkeitsprüfung

Rz. 240 [Autor/Zitation] Umfang und Intensität der erforderlichen Aktivitäten des Prüfungsausschusses zur Überwachung der Finanz- und der Nachhaltigkeitsberichterstattung hängen wesentlich davon ab, inwieweit die einzelnen Komponenten der Rechnungslegung der gesetzlichen Abschlussprüfung bzw. der Nachhaltigkeitsprüfung unterliegen (Rz. 241 ff.). Dabei gilt grds., dass sich di...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Abgrenzung der Prüfungsleistungen von den erforderlichen und nicht erforderlichen Nichtprüfungsleistungen

Rz. 189 [Autor/Zitation] Für die Berechnung des Fee Cap ist die Abgrenzung der Prüfungsleistungen von Nichtprüfungsleistungen von entscheidender Bedeutung. Darüber hinaus nimmt Art. 4 Abs. 2 UAbs. 2 APrVO Nichtprüfungsleistungen, die gem. Art. 5 Abs. 1 APrVO zulässig sind, von der Berücksichtigung als Nichtprüfungsleistungen aus, wenn sie nach Unionsrecht oder nationalem Rech...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 4 [Autor/Zitation] § 342g unterscheidet systematisch zwischen den Fällen unverbundener (Nr. 1) und verbundener (Nr. 2) Unternehmen (Fehrenbacher/Traut in MünchKomm. HGB5, § 342g Rz. 3). Die Einbeziehung der aufgeführten Unternehmen in den Ertragsteuerinformationsbericht hat nach dem Wortlaut der Vorschrift ("sind") zwingend zu erfolgen, sofern die Kriterien nach Nr. 1 bzw...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Vorliegen einer Änderung

Rz. 115 [Autor/Zitation] Eine Änderung des JA oder Konzernabschlusses liegt immer vor, wenn der Inhalt oder die Form eines solchen Abschlusses geändert werden. Das gilt insbes. für eine Änderung der Bewertung von Aktiv- und Passivposten oder der Einstellung in und Entnahmen aus Rücklagen, ferner, wenn von den zunächst nicht berücksichtigten Möglichkeiten des § 268 Abs. 1 (Auf...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Beginn

Rz. 5 [Autor/Zitation] Während § 11 Abs. 1 PublG bestimmt, ob ein Unternehmen nach den Vorschriften des PublG grundsätzlich zur Konzernrechnungslegung verpflichtet ist (s. § 11 Rz. 6 ff.), konkretisiert § 12 Abs. 1, ab wann der KA aufzustellen ist. Das Gesetz verweist hierzu auf die entsprechende Anwendung des § 2 Abs. 1 Satz 1 und 3 PublG (s. § 2 Rz. 5 ff.). Die Pflicht zur K...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Zwingende abweichende Gliederung

Rz. 41 [Autor/Zitation] Laut § 13 Abs. 2 Satz 2 PublG bleiben Vorschriften, die durch die Rechtsform oder den Geschäftszweig bedingt sind, unberührt. Die Vorschrift entspricht im Wesentlichen dem Vorbehalt in § 298 Abs. 1 HGB bezüglich rechtsformspezifischer oder durch den Geschäftszweig bedingter Vorgaben (s. weiterführend § 298 HGB Rz. 178 ff.). Rz. 42 [Autor/Zitation] Gebote...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Darstellungen zu den weiteren geprüften Unterlagen

Rz. 238 [Autor/Zitation] Die weiteren geprüften Unterlagen (vgl. auch Rz. 115) umfassen insbes. die im Konzernabschluss zusammengefassten und grds. nach § 317 Abs. 3 zu prüfenden Jahresabschlüsse (vgl. IDW PS 450 Rz. 123). Rz. 239 [Autor/Zitation] Soweit in den KA einbezogene JA nach den Grundsätzen der §§ 316 ff. oder nach den Anforderungen der EU-Abschlussprüfungsrichtlinie (...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Änderungen durch das BilReG

Rz. 88 [Autor/Zitation] Durch das BilReG wurden verschiedene EU-Rechtsakte mit dem Ziel der Internationalisierung und weiteren Vereinheitlichung des damaligen europäischen Bilanz- und Konzernbilanzrechts sowie der Abschlussprüfung in deutsches Recht transformiert. Zur Rechnungslegung wurden damit ua. der IFRS-Konzernabschluss (§ 315e) und der freiwillige IFRS-Einzelabschluss ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Formale und inhaltliche Berücksichtigung der Versagung

Rz. 314 [Autor/Zitation] Nach den angewandten Prüfungsstandards bzw. -grundsätzen wird die Begründung für die Versagung des Prüfungsurteils zum geprüften Abschluss aufgrund von Einwendungen oder aufgrund von Prüfungshemmnissen mit umfassender Auswirkung ebenfalls in den bei nicht modifizierten Prüfungsurteilen als "Grundlage für die Prüfungsurteile" bezeichneten Abschnitt auf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Zusammengefasster Prüfungsbericht

Rz. 275 [Autor/Zitation] Werden KA und JA (bzw. ein zulässigerweise aufgestellter Einzelabschluss nach internationalen Rechnungslagenstandards, § 325 Abs. 2a iVm. § 315e) zusammen offengelegt, so erlaubt § 325 Abs. 3a die Zusammenfassung der Bestätigungsvermerke (§ 322 Rz. 566 ff.) und – wenn von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird – auch die Zusammenfassung der Prüfungs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Erklärungen und Beurteilungen (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 251 [Autor/Zitation] Sind nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung keine Einwendungen zu erheben, müssen Abschlussprüfer den Bestätigungsvermerk ohne Einschränkungen erteilen; darauf hat das geprüfte Unternehmen einen ggf. einklagbaren Rechtsanspruch (vgl. Rz. 615 ff.). In Bezug auf den geprüften Abschluss (Jahres-, Konzern- oder IFRS-Einzelabschluss) erklären Abschlus...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Einwendungen (Abs. 4 Satz 1) oder Prüfungshemmnisse

Rz. 276 [Autor/Zitation] Sind von Abschlussprüfern gegen den von ihnen geprüften Abschluss (Jahres-, Konzern- oder IFRS-Einzelabschluss) Einwendungen zu erheben, müssen sie den Bestätigungsvermerk gem. § 322 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 einschränken oder gem. § 322 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 versagen. Die Abgrenzung zwischen Einschränkung und Versagung lässt sich nicht trennscharf ziehen, si...mehr