Fachbeiträge & Kommentare zu Konzern

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Bericht von Fachkraft für A... / 5 Fazit

In der Praxis können die Berichte nach § 5 DGUV-V 2 ganz unterschiedlich ausfallen. Ein umfangreicher und gut strukturierter Bericht dient als Leistungsdokumentation der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes. Er hinterlässt einen nachhaltigen Eindruck, etwa bei Vertretern der Unfallversicherungsträger, der Gewerbeaufsicht oder anderen Fachabteilungen in einem...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Bericht von Fachkraft für A... / 4.2 Erstellung von Publikationen

In einigen, meist größeren Unternehmen, wird die Berichtspflicht nach § 5 DGUV-V 2 umfangreicher ausgelegt: In diesen Unternehmen werden eigene "Jahresberichte" oder "Arbeits- und Gesundheitsschutzberichte" verfasst. Diese Leistungsdokumentationen werden konzernintern verteilt, aber auch externen Personen und Institutionen zugänglich gemacht. Bei der Entstehung arbeiten häuf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 6.1 Interner oder externer Mechanismus

Unternehmen können ein unternehmensinternes Beschwerdeverfahren einrichten[1] oder sich an einem externen Beschwerdeverfahren beteiligen [2]. Beide Arten von Verfahren müssen den gleichen Anforderungen gerecht werden. Externes Beschwerdeverfahren meint zunächst die Beteiligung an Brancheninitiativen oder "Multi-Stakeholder-Initiativen".[3] Dabei schließen sich mehrere Unterneh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Abhilfemaßnahmen bei ... / 3.1 Verletzung menschenrechtsbezogener und umweltbezogener Pflichten im eigenen Geschäftsbereich

Bei der Betrachtung des eigenen Geschäftsbereichs ist zwischen dem eigenen Geschäftsbereich im Inland und dem eigenen Geschäftsbereich im Ausland zu differenzieren. Im eigenen Geschäftsbereich im Inland gelten die strengsten Regeln, sodass die Abhilfemaßnahmen stets zu einer klaren Beendigung der Verletzung führen müssen. Im eigenen Geschäftsbereich im Ausland ist die Formul...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 1 Geltungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Laut § 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) unterliegen den Sorgfaltspflichten in der Lieferkette ab 1.1.2023 ungeachtet der Rechtsform alle Unternehmen, die ihre Hauptverwaltung, ihre Hauptniederlassung, ihren Verwaltungssitz oder ihren satzungsmäßigen Sitz im Inland haben[1] und in der Regel mindestens 3.000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen; ins Ausland ent...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 3 Der deutsche Nachhaltigkeitskodex

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) ist ein Transparenzstandard, der 2011 vom Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) entwickelt wurde. Er kann von großen und kleinen, öffentlichen und privaten Unternehmen, Organisationen mit und ohne Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, kapitalmarktorientierten Unternehmen und solchen, die ihre Stakeholder) über ihre unternehmeri...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.3 Strukturelle Erfolgsanalyse

Rz. 73 Im Rahmen der strukturellen Erfolgsanalyse stehen die Erfolgsspaltung nach Ergebnisschichten und die Erfolgsspaltung nach Unternehmenssegmenten im Mittelpunkt der Betrachtung. Bei der Erfolgsspaltung nach Ergebnisschichten wird das vom Unternehmen ausgewiesene Jahresergebnis in homogene Teilergebnisse mit betriebswirtschaftlich relevanter Aussage zerlegt, wobei aus ex...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzanalyse in der HGB- u... / 1 Begriff und Zielsetzung der Bilanzanalyse

Rz. 1 Der Jahresabschluss ist – zusammen mit dem in jüngster Zeit immer wichtiger werdenden Lagebericht – für externe Interessenten ein zentrales, oft sogar das einzige Instrument zur Unterrichtung über die wirtschaftliche Lage von Unternehmen.[1] Bei Nichtkapitalgesellschaften besteht er aus der Bilanz und GuV,[2] bei Kapitalgesellschaften tritt der Anhang hinzu.[3] Von mit...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzanalyse in der HGB- u... / 2.2 Notwendige Analysekonzeption für deutsche Unternehmen

Rz. 17 Die konzeptionelle Gestaltung und das Instrumentarium der Bilanzanalyse sind in der Praxis stark abhängig von der zugrunde gelegten Rechnungslegungskonzeption und deren Ausgestaltung. So kann etwa in Deutschland eine stark durch die handelsrechtlichen Gliederungsschemata determinierte und im Hinblick auf das abschlusspolitische Potenzial von HGB-Abschlüssen auf Aufber...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzanalyse in der HGB- u... / 8 Tool Jahresabschlussanalyse

Rz. 179 Mit dem " Jahresabschlussanalyse-Tool " kann eine eigene teilflexible und standardisierte Jahresabschlussanalyse nach HGB oder IFRS für Einzel- oder Konzernabschlüsse vorgenommen werden. Das Programm ist kompatibel mit den Microsoft-Excel-Versionen 1997-2003, 2007, 2010, 2013 und 2016. Rz. 180 Das Programm besteht aus 18 Excel-Arbeitsblättern: Startseite Hilfe Deckblatt Gli...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzanalyse in der HGB- u... / 7 Erweiterte Risiko- und Chancenanalyse durch Einbeziehung von Lage- und anderen Berichten

Rz. 178a In den letzten Jahren kann ein vorsichtiger Wandel weg von bzw. ergänzend zu der bislang im Zentrum der Betrachtung stehenden Jahres- sowie Konzernabschlüsse hin zur stärkeren Einbeziehung einer Analyse des Lageberichts und weiterer Berichte, insbesondere der Nachhaltigkeitsberichte festgestellt werden. Die – teilweise auf gesetzlich verpflichteter Basis – bisherige...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wertorientierte Unternehmen... / 4.1.3 Eigenkapitalkosten

Die Ermittlung der Eigenkapitalkosten ist zumindest für kleine Unternehmen schwieriger. Zum einen wissen Inhaber oft gar nicht, dass sie auch ihr Eigenkapital gegen Entgelt „arbeiten“ lassen müssen. Hinzu kommt, dass oft nicht bekannt ist, wie sich die Kosten für das Eigenkapital überhaupt berechnen lassen. Um diese näherungsweise bestimmen zu können, werden folgende Größen ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigene Anteile in Handels- ... / 5.1 Aktiengesellschaft

Rz. 38 Gem. § 272 Abs. 1b HGB entfällt nach der Veräußerung der eigenen Anteile der nach § 272 Abs. 1a Satz 1 HGB erforderliche offene Ausweis in einer Vorspalte vom gezeichneten Kapital. Bei der Veräußerung der eigenen Anteile handelt es sich wirtschaftlich um eine Kapitalerhöhung und nicht um einen Veräußerungsvorgang (entsprechend der Regelung beim Erwerb eigener Anteile;...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigene Anteile in Handels- ... / 3.1 Aktiengesellschaft

Rz. 16 Der Nennbetrag von eigenen Anteilen ist gem. § 272 Abs. 1a HGB grundsätzlich auf der Passivseite offen – und zwar in der Vorspalte – vom gezeichneten Kapital abzusetzen. Die eigenen Anteile sind dabei mit ihrem Nennbetrag zu berücksichtigen. Wenn kein Nennbetrag vorliegt, tritt an dessen Stelle der rechnerische Wert der erworbenen eigenen Anteile.[1] Die Regelungen de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Erleichterungen bezüglich der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

a) Vereinfachte Gliederung Rz. 73 [Autor/Zitation] Nach § 5 Abs. 5 Satz 1 PublG dürfen Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute in ihrem JA die GuV nach den für ihr Unternehmen geltenden Bestimmungen aufstellen (s. ausführlich hierzu § 5 Rz. 253). Die Erleichterung darf über die Verweisung in § 13 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 PublG entsprechend in deren KA angewendet werden...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Prüfung der Maßnahmen nach § 91 Abs. 2 AktG im Konzern

Rz. 1043 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer hat die vom Vorstand getroffenen Maßnahmen zur konzernweiten Identifikation, Bewertung, Steuerung und Überwachung der für das MU bestandsgefährdenden Entwicklungen in seine Prüfung gem. § 317 Abs. 4 einzubeziehen. Bei der Festlegung von Art und Umfang der Prüfungshandlungen hat der Abschlussprüfer die Bedeutsamkeit der von Konzern...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Inhaltliche Prüfung der nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung im Rahmen der Abschlussprüfung

Rz. 780 [Autor/Zitation] Gemäß Abs. 2 Satz 4 ist in Bezug auf die nichtfinanzielle Erklärung bzw. Konzernerklärung (§§ 289b bis 289e bzw. §§ 315b und 315c) nur zu prüfen, ob die entsprechenden Erklärungen bzw. Berichte vorgelegt wurden (vgl. Rz. 673). Dies schließt nicht aus, dass der Abschlussprüfer auf freiwilliger Basis auch zur inhaltlichen Prüfung der nichtfinanziellen E...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) (Konzern-)Abschlussprüfer oder Sonderprüfer als Adressat

Rz. 62 [Autor/Zitation] Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 PublG ist der JA und der Lagebericht durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. § 5 Abs. 1 Satz 2 PublG verweist auf die sinngemäße Geltung verschiedener HGB-Vorschriften zur Abschlussprüfung und – für Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 316a HGB – auf die VO (EU) Nr. 537/2014, die vorrangig anzuwenden ist. Abschlussprüfer ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzern von 1969

Rz. 28 [Autor/Zitation] Das "Gesetz über die Rechnungslegung von Großunternehmen und Konzernen" (kurz: Publizitätsgesetz, PublG) v. 15.8.1969 wurde am 20.8.1969 im Bundesgesetzblatt veröffentlich (BGBl. I 1969, 1189) und trat am Tag nach seiner Verkündigung in Kraft. Erstmals anzuwenden war das Gesetz für nach dem 31.12.1970 beginnende GJ (§ 23 PublG idF von 1969). Rz. 29 [Aut...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Stellungnahme zur Beurteilung der Lage des Konzerns durch die gesetzlichen Vertreter (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 227 [Autor/Zitation] Im Konzernprüfungsbericht ist vorweg zur Beurteilung der Lage des Konzerns durch die gesetzlichen Vertreter Stellung zu nehmen, wobei insbes. auf die Beurteilung des Fortbestands und der künftigen Entwicklung des Konzerns unter Berücksichtigung des Konzernlageberichts einzugehen ist, soweit die geprüften Unterlagen und der Konzernlagebericht eine solc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Verhältnisse des Konzerns

Rz. 160 [Autor/Zitation] Unter Strafe gestellt wird eine unrichtige Wiedergabe oder Verschleierung der Verhältnisse des Konzerns im Konzernabschluss, im Konzernlagebericht oder im Konzernzwischenabschluss nach § 340i Abs. 4. Der Begriff "Verhältnisse des Konzerns" baut auf dem Begriff "Verhältnisse der Kapitalgesellschaft" (s. Rz. 106 ff.) auf und bezieht ihn auf die Konzerne...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Ausgestaltung der Maßnahmen nach § 91 Abs. 2 AktG bei Konzernen

Rz. 995 [Autor/Zitation] Wie sich aus der Begründung zum Regierungsentwurf des KonTraG zu § 91 Abs. 2 AktG (vgl. Begr.RegE KonTraG, BT-Drucks. 13/9712, 15) ergibt, besteht in den Fällen, in denen die AG MU iSv. § 290 ist, eine entsprechende Organisations- und Überwachungspflicht für den gesamten Konzern, sofern von TU den Fortbestand des MU gefährdende Entwicklungen ausgehen ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Veränderungen in den rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Konzerns

Rz. 268 [Autor/Zitation] Weiterhin kann es sinnvoll sein, die (wesentlichen) Veränderungen in den rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Konzerns ähnlich wie im Bericht über die Jahresabschlussprüfung darzustellen (vgl. die Ausführungen in Rz. 60 f., die hier entspr. gelten). Der Umfang der Berichterstattung hat sich an dem vernünftigerweise anzunehmenden Informat...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Vermittlung eines zutreffenden Bildes von der Lage des Unternehmens/Konzerns (Abs. 6 Satz 1)

Rz. 389 [Autor/Zitation] Die geforderte Erklärung, dass der Lage- bzw. Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des geprüften Unternehmens oder Konzerns vermittelt, wurde im Zuge ihrer Einführung durch den Gesetzgeber (vgl. Rz. 86) unter dem Aspekt der Erwartungslücke nicht unkritisch gesehen (vgl. dazu Gelhausen, AG Sonderheft August 1997, 73, 80), da ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Zutreffendes Bild von der Lage der Kapitalgesellschaft bzw. des Konzerns

Rz. 694 [Autor/Zitation] Nach Abs. 2 Satz 1 ist der Lagebericht vom Abschlussprüfer nicht nur darauf zu prüfen, ob er mit dem JA und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, sondern auch darauf, ob er insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Unternehmens vermittelt. Danach hat der Abschlussprüfer eine Gesamtwürdigung des von der Unternehmensleit...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Prüfungspflichtige Konzerne

Rz. 99 [Autor/Zitation] Eine Prüfungspflicht nach § 316 Abs. 2 besteht nur, soweit ein Konzernabschluss nach den Bestimmungen der §§ 290 bis 293 bzw. § 315e aufzustellen ist. Haben Kapitalgesellschaften nach den dazu ergangenen Vorschriften (§§ 290 bis 293; zu Einzelheiten vgl. die Erläuterungen dort) einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen – einschlie...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen

Rz. 635 [Autor/Zitation] In Bezug auf die Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen regelt ISA 600 (Revised 2022) Rz. 33 f., dass der Konzernabschlussprüfer auf Basis seines gewonnenen Verständnisses für die Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen, einschließlich solcher mit Bezug zum Konsolidierung...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Vorgesehene Änderungen des § 340k durch das CSRD-UmsG

Rz. 58 [Autor/Zitation] Im Zusammenhang mit der geplanten Umsetzung der CSRD-Richtlinie ergeben sich für Institute, die unter den Anwendungsbereich des § 340 ff. fallen, hinsichtlich der Prüfungsanforderungen nach § 340k HGB keine substanziellen, institutsspezifischen Besonderheiten. Die Änderungen in § 340k beinhalten im Wesentlichen begriffliche Anpassungen. So wird nunmehr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Beschreibung des Gegenstands der Prüfung (Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 und Satz 3)

Rz. 122 [Autor/Zitation] § 322 Abs. 1 Satz 2 und 3 verlangt, den Gegenstand der Prüfung zu beschreiben. Weitere Konkretisierungen dazu enthalten beide Vorschriften nicht. Insbesondere bleibt damit offen, welche Angaben im Einzelnen die Beschreibung des Prüfungsgegenstands umfassen soll. Nach dem Gesamtzusammenhang der handelsrechtlichen Prüfungsvorschriften lassen sich aus § ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / g) 2017 bis 2025

Rz. 93 [Autor/Zitation] Eine wesentliche Erweiterung der möglichen Tatgegenstände erfuhr § 331 über das CSR-RUG v. 11.4.2017 (Art. 1 Nr. 16; BGBl. I 2017, 802) durch die Aufnahme der gesondert genannten nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung im (Konzern-)Lagebericht bzw. alternativ des gesonderten nichtfinanziellen (Konzern-)Berichts in § 331 Nr. 1 und 2. Die Strafvorschriften...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Gesamte ununterbrochene Mandatsdauer (Art. 10 Abs. 2 Buchst. b APrVO)

Rz. 504 [Autor/Zitation] Neben der "Angabe des Datums der Bestellung der Abschlussprüfer bzw. der Prüfungsgesellschaften" verlangt Art. 10 Abs. 2 Buchst. b APrVO im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk auch "die Angabe … der gesamten ununterbrochenen Mandatsdauer, einschließlich bereits erfolgter Verlängerungen und erneuter Bestellungen". Sachlich steht die Angabe mit den Reg...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Tatgegenstände, Tatmittel

Rz. 156 [Autor/Zitation] Mögliche Tatmittel sind der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht nach HGB , die nach § 290 von den gesetzlichen Vertretern eines MU aufzustellen sind (vgl. grundsätzlich zur Entwicklung und Funktion der Konzernrechnungslegung Vor §§ 290 ff. HGB Rz. 1 ff.). Der Konzernabschluss besteht gem. § 297 Abs. 1 aus der Konzernbilanz, der Konzern-GuV, dem...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 40 [Autor/Zitation] Durch die Vierte Richtlinie des Rates v. 25.7.1978 aufgrund von Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g) des Vertrages über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen (RL 78/660/EWG – Jahresabschluss-Richtlinie oder 4. EG-Richtlinie; ABl. EG 1978 Nr. L 222, 11) wurde in Art. 51 die Pflicht geregelt, dass bestimmte Gesellschaften ihren Jahre...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeine Grundsätze und Verantwortlichkeiten

Rz. 620 [Autor/Zitation] Der internationale Prüfungsstandard für die Berücksichtigung von Besonderheiten bei der Durchführung von Konzernabschlussprüfungen ist ISA 600 (Revised 2022) "Special Considerations – Audits of Group Financial Statements (including the Work of Component Auditors)" (deutscher Titel gem. ISA [DE] 600 (Revised): "Besondere Überlegungen – Konzernabschluss...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Unrichtige Wiedergabe im Konzernlagebericht

Rz. 165 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach § 290 Abs. 1 beinhaltet zugleich die Pflicht zur Erstellung eines Konzernlageberichts durch die gesetzlichen Vertreter des MU. Der Inhalt des Konzernlageberichts nach § 315 entspricht strukturell dem Inhalt des Lageberichts gem. § 289 (s. Rz. 122 ff.). An die Stelle der "Lage der Kapitalgesells...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Geschütztes Rechtsgut (Schutzweck) und Rechtssubjekte

Rz. 4 [Autor/Zitation] Nach hM schützt § 17 PublG – wie auch § 331 HGB – als Kollektivrechtsgut das Vertrauen der Rechnungslegungsadressaten in die Vollständigkeit, Richtigkeit und Klarheit der Informationen über die Lage der von der Vorschrift betroffenen Gesellschaften und Konzernen (Eidam in Park, Kapitalmarktstrafrecht5, § 17 PublG Rz. 3; Lauterwein/Xylander in Esser/Rübe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Verzicht auf Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 77 [Autor/Zitation] Laut § 13 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 PublG ist bei einem MU in der Rechtsform einer Personenhandelsgesellschaft oder eines Einzelkaufmanns § 5 Abs. 5 PublG sinngemäß im KA anwendbar. Die rechtliche Verweisung umfasst formal auch § 5 Abs. 5 Satz 3 PublG, wonach in einer Anlage zur Bilanz bestimmte Angaben vorzunehmen sind, wenn auf die Offenlegung der GuV n...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Bei Unternehmen des öffentlichen Interesses (sog. Public Interest Entities) befindet sich die externe Berichterstattung spätestens seit der Finanzkrise 2008/2009 in einer zentralen Umbruchphase. Aufgrund der zunehmenden Komplexität durch die Megatrends der Vernetzung und Digitalisierung, die nicht selten disruptive Geschäftsmodelle zur Folge haben, ist die traditionell...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Gegenstand der Prüfung und Person des Prüfers (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 20 [Autor/Zitation] § 14 Abs. 1 Satz 1 PublG bildet die Rechtsgrundlage für die Prüfung eines nach § 13 PublG aufgestellten Konzernabschlusses oder Teilkonzernabschlusses, jeweils bestehend aus Konzernbilanz, Konzern-GuV, Konzernanhang, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel sowie ggf. Segmentberichterstattung (§ 13 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 PublG iVm. § 297 Abs. 1 HGB...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / g) Änderungen durch das CSRD-UmsG

Rz. 101 [Autor/Zitation] Das CSRD-UmsG transformiert die Regelungen der "Corporate Sustainability Reporting Directive" (CSRD, Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie; vgl. RL (EU) 2022/2464 v. 14.12.2022, ABl. EU 2022 Nr. L 322, 15) in deutsches Recht. Das Gesetzgebungsverfahren dazu sollte nach den Richtlinienvorgaben bis zum 6.7.2024 abgeschlossen sein. Ein früherer Ums...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Umsatzerlöse

Rz. 39 [Autor/Zitation] Die Umsatzerlöse nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 sind auf Basis einer Konzern-GuV zu ermitteln. Deren Zeitraum bezieht sich auf die zwölf Monate vor dem Abschlussstichtag, Aufgrund der Bezugnahme auf eine Konzern-GuV wird deutlich, dass es sich bei den Umsatzerlösen um eine konsolidierte Größe handeln muss, welche letztlich nur die vom Konzern erzielten "Außenum...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Vereinfachte Gliederung

Rz. 73 [Autor/Zitation] Nach § 5 Abs. 5 Satz 1 PublG dürfen Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute in ihrem JA die GuV nach den für ihr Unternehmen geltenden Bestimmungen aufstellen (s. ausführlich hierzu § 5 Rz. 253). Die Erleichterung darf über die Verweisung in § 13 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 PublG entsprechend in deren KA angewendet werden. Das Wahlrecht beschränkt...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 33 [Autor/Zitation] Zur Rechtsentwicklung bis zum BiRiLiG vgl. Rz. 5 ff. Bei Aufnahme der Abschlussprüfungspflicht mit dem BiRiLiG in § 316 wurden in der Vorschrift inhaltlich Vorgaben aus der damaligen 4. und 7. EG-RL umgesetzt (vgl. Vierte Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften v. 25.7.1978 über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Verschleierung im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht

Rz. 171 [Autor/Zitation] Im Konzernlagebericht werden die Verhältnisse des Konzerns verschleiert, wenn die in §§ 315, 315c, 315d verlangten Inhalte in einer Art und Weise dargestellt werden, die es sachkundigen Nutzern nicht mehr ermöglicht, aus den Angaben ein objektives Bild der Konzernlage zu gewinnen (s. Rz. 160). Die Verschleierung, dh. die Beeinträchtigung der Informati...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Form des Widerrufs und Pflichtenrahmen der Abschlussprüfer

Rz. 655 [Autor/Zitation] Der Widerruf ist schriftlich und mit Begründung an die Auftraggeber und an das geprüfte Unternehmen bzw. den geprüften Konzern zu richten (vgl. KG Berlin v. 19.9.2000 – 2 W 5362/00, AG 2001, 189; IDW PS 400 nF Rz. 93). Rz. 656 [Autor/Zitation] Auftraggeber sind nach § 318 Abs. 1 Satz 4 die gesetzlichen Vertreter bzw. bei Zuständigkeit des AR dieser. Erk...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erklärung zur Unternehmensf... / 3.2.1 Grundsachverhalte

Rz. 8a Nach § 289f Abs. 2 Nr. 1 HGB ist zunächst die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG in die Erklärung aufzunehmen. Diese Erklärung hat der Gesetzgeber wenig eindeutig geregelt. Sie stellt keinen Bestandteil des Jahresabschlusses dar, sondern ist ein eigenständiger Teil der externen Rechnungslegung, weshalb sie nach § 325 Abs. 1 Nr. 2 HGB gesondert als offenlegungspflich...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Offenlegungsumfang

Rz. 6 [Autor/Zitation] § 341l Satz 1 definiert durch den Verweis auf die allgemeinen Vorschriften der § 325 Abs. 2-5, §§ 328, 329 Abs. 1 HGB den Umfang der rechtsformunabhängig von Versicherungen offenzulegenden Unterlagen. Demnach sind für den Einzelabschluss der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, GuV und Anhang einschließlich des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Rechnungslegungsvorschriften

Rz. 62 [Autor/Zitation] Darüber hinaus entfalten auch einzelne Rechnungslegungsvorschriften unmittelbar Auswirkungen auf die in § 322 geforderten (Pflicht-)Inhalte des Bestätigungs- oder Versagungsvermerks, primär über die Ausprägung ihrer Formulierungen dazu. Beispiele dafür sind: § 264 Abs. 1 Satz 2; bei Anwendung der Vorschrift ist in der nach § 322 Abs. 1 Satz 2 geforderte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erklärung zur Unternehmensf... / 3.8 Konzernspezifika

Rz. 14 Der Gesetzgeber unterstellt, dass das Mutterunternehmen für den Konzern und für sich selbst gleiche Unternehmensführungsgrundsätze zugrunde legt.[1] Somit kommt es diesbezüglich in großen Teilen zu Wiederholungen der Aussagen aus dem Lagebericht des Mutterunternehmens. Fraglich ist jedoch, wie vorzugehen ist, wenn dies etwa aufgrund von kürzlich erfolgten Übernahmen n...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Voraussetzungen und Anwendungsfälle

Rz. 647 [Autor/Zitation] Erkennen Abschlussprüfer nach Erteilung des Bestätigungsvermerks, dass die Voraussetzungen dafür nicht vorgelegen haben und er daher zu Unrecht erteilt wurde bzw. unter wesentlichen Mängeln leidet, müssen sie den Bestätigungsvermerk widerrufen (vgl. zB KG Berlin v. 19.9.2000 – 2 W 5362/00, AG 2001, 187 mwN; Bormann in BeckOGK HGB, § 322 Rz. 118 [11/20...mehr