Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

I. Maßnahmen des Vorsitzenden. Rn 2 Der Vorsitzende wählt auf der Grundlage des vom Prozessgericht zu erlassenden Beweisbeschlusses den Richter aus dem Kreis der dem Spruchkörper angehörigen Richter nach seinem Ermessen aus. Er ist allerdings bei überbesetzten Spruchkörpern auf die Richter beschränkt, die nach der kollegiumsinternen Geschäftsverteilung mit der Sache befasst s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Inhalt der Einspruchsschrift (Abs 2).

I. Notwendige Angaben (S 1). Rn 5 Nach dem Gesetz muss die Einspruchsschrift das anzufechtende Urteil bezeichnen (idealiter unter richtiger Angabe des Gerichts, der Parteien, des Aktenzeichens und des Datums der Entscheidung) sowie die Erklärung enthalten, dass Einspruch eingelegt werde. Es muss auch klargestellt sein, für und gegen wen der Einspruch eingelegt wird (BGH NJW-R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / GeS.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

I. Gläubigerwahlrecht. Rn 5 Der Gläubiger hat die Wahl, welche Vollstreckungsmaßnahme er durchführt, alle Maßnahmen können auch kumulativ gewählt werden. Gegenüber dem Gläubigerinteresse tritt der Schuldnerschutz zurück. Maßnahmen können auch gleichzeitig beantragt werden, wobei dies aufgrund der Tatsache, dass zur Durchführung die Titelvorlage erforderlich ist, nur möglich i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Hilfsanträge zur Erledigung.

I. Hilfsanträge des Klägers. Rn 70 Wenn der Kl sich nicht sicher ist, ob tatsächlich Erledigung eingetreten ist, droht ihm bei einseitiger Erledigungserklärung ein Unterliegen mit seiner Feststellungsklage, weil seine ursprüngliche Klage möglicherweise zwar zulässig und begründet war, sich aber nicht erledigt hat. Insoweit ist allgemein anerkannt, dass der Kl neben der Erledi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Abs 5.

1. Gegenstand der Herausgabe-(/Mitteilungs-)pflicht. Rn 12 Von der Herausgabepflicht umfasst sind dem SV überlassene Gerichtsakten, aber auch vom SV selbst zum Zwecke der Begutachtung beigezogene Unterlagen (zB Krankenunterlagen, Lichtbilder). Zudem sind (eigene) Untersuchungsergebnisse herauszugeben oder mitzuteilen (vgl BTDrs 11/3621, 41), zB Messergebnisse, nicht aber die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verbraucherschutzgesetze.

1. Begriff. Rn 5 Die Legaldefinition in Abs 1 S 1 wird dahingehend erläutert, dass bei dem in Rede stehenden Gesetz der Verbraucherschutz der ›eigentliche Zweck‹ sein soll und nicht nur untergeordnete Bedeutung haben oder ›zufällige Nebenwirkung‹ sein dürfe (BTDrs 14/2658, 53). Der Begriff des Verbraucherschutzgesetzes ist im materiellen Sinne zu verstehen (›Vorschriften‹), d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

I. Erlass und Inhalt des Zwischenurteils. Rn 7 Das Zwischenurteil iSd § 303 kommt grds in jeder Verfahrenslage und in jeder Instanz in Betracht, wenn es sachdienlich und der Rechtsstreit nicht bereits endentscheidungsreif ist. Seiner Natur nach ist das Urt ein Feststellungsurteil. Das unselbstständige Zwischenurteil enthält weder einen Ausspruch zu den Kosten noch zur vorläuf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich und Voraussetzungen.

I. Anwendungsbereich. Rn 2 Die Bestimmung regelt nur die Weitergabe von einem inländischen Gericht an ein anderes inländisches Gericht. Der verordnete Richter kann dagegen nicht eigenständig die Beweisaufnahme an ein ausländisches oder eine für die Beweisaufnahme im Ausland zuständige deutsche Behörde delegieren. Nur das Prozessgericht kann über eine Beweisaufnahme im Ausland...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Arbeitseinkommen.

a) Arbeitnehmer. Rn 9 Einkommen von Arbeitnehmern ist der Lohn, das Gehalt, darunter fällt alles, was dem Antragsteller aus Erwerbstätigkeit zufließt (FA-FamR/Geißler 16 Rz 75). Nicht hinzuzurechnen sind Erstattungen von Fahrgeldern. Erhält der Arbeitnehmer allerdings Fahrgeld von seinem Arbeitgeber, so sind freilich die Werbungskosten um die Fahrgelderstattungen zu reduziere...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 11 Im Beschwerdeverfahren wird nach Nr 2121 KV eine Festgebühr iHv 33 EUR erhoben, wenn die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird. Wird die Beschwerde nur tw verworfen oder zurückgewiesen, kann das Gericht die Gebühr nach billigem Ermessen auf die Hälfte ermäßigen oder bestimmen, dass eine Gebühr nicht zu erheben ist (Anm zu Nr 2121 KV). Im Rechtsbeschwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

I. Zeitpunkt. Rn 5 Die Entscheidung, ob in das Verfahren gem § 495a eingetreten wird, kann jederzeit erfolgen. Sie liegt bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen im freien Ermessen des Gerichts (Ausnahme s.o. Rn 4). Das Gericht hat sie den Parteien mitzuteilen, auch wenn eine entsprechende ausdrückliche Anordnung – insb nicht durch förmlichen Beschluss – im Gesetz n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

I. Gericht. Rn 12 Urteilsgebühren fallen nicht an. Die Verfahrensgebühr ist im ersten Rechtszug von 3,0 auf 1,0 Gebühren ermäßigt (KV 1211 Nr 2), von 4,0 auf 2,0 in der Berufungsinstanz (KV 1222), von 5,0 auf 3,0 in dritter Instanz (KV 1232). Geschäftsgebühr nach VV 2300, soweit nicht nach VV Vorbem 3 IV angerechnet (dazu BGH FamRZ 08, 2196: auch Anrechnung auf ermäßigte Verf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fakultatives Anerkennungsverfahren.

1. Isolierte Anerkennung. Rn 8 Zur Klärung der Anerkennung u zur Vermeidung hinkender Rechtsverhältnisse gestatten II 1, III nunmehr ein freiwilliges isoliertes Anerkennungsverfahren bei Entscheidungen nicht vermögensrechtlichen Inhalts, jedenfalls Sorgerechts-, Umgangsrechts- u Kindesherausgabeentscheidungen, Volljährigenadoption, Vormundschaft u freiheitsentziehende Unterbr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Gegenstand und Umfang der Beweiskraft.

I. Funktion. Rn 1 Die gesetzliche Beweisregel erfasst das Sitzungsprotokoll unter Einbeziehung einer eventuellen Berichtigung und entfaltet Beweiskraft für alle Förmlichkeiten der Verhandlung (worunter auch die Güteverhandlung zählt). Daneben erfüllt das ordnungsgemäß errichtete Protokoll die Voraussetzungen einer öffentlichen Urkunde, weshalb die Beweiskraft des § 165 von de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Streitgegenstand und Urteil.

I. Streitgegenstand. Rn 3 Im Wechselprozess ist Streitgegenstand allein der wechselrechtliche Anspruch. Dieser kann nicht zugleich (hilfsweise) im Urkundenprozess oder im ordentlichen Verfahren eingeklagt werden. Wohl aber kann der Anspruch aus dem Grundgeschäft im Urkunden- oder im ordentlichen Verfahren auch neben dem Wechselprozess geltend gemacht werden. II. Wechsel der Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Inhalt der einstweiligen Verfügung.

I. Allgemeine Grundsätze. Rn 3 Der Antragsteller muss nur sein Rechtschutzziel angeben; es ist nicht erforderlich, aber empfehlenswert, eine konkrete Maßnahme zu beantragen (Stuttg GRUR-RR 14, 454; Musielak/Voit/Huber Rz 3; Schuschke/Walker/Schuschke Rz 3). Ausnahmen gelten für die Leistungsverfügung. Hier muss der Antragsteller die Leistung, die er anstrebt, genau bezeichnen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren.

I. Geltendmachung der beschränkten Erbenhaftung. Rn 9 Im Erkenntnisverfahren wird die beschränkte Erbenhaftung auf Einrede des Erben hin berücksichtigt (BGH WM 83, 661, 663); eines förmlichen Antrags bedarf es nicht (BGHZ 122, 297, 305); auch muss die Einrede nicht begründet werden (BGH NJW 64, 2298, 2300; WM 83, 661, 663). Die Prüfung der Voraussetzungen für die Beschränkung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Ist ein Zwischenstreit zur Entscheidung reif, so kann die Entscheidung durch Zwischenurteil ergehen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Abs 2.

I. Beglaubigungsbefugnis. Rn 2 Die Geschäftsstelle hat die Beglaubigungsbefugnis für die bei der Zustellung zu übergebende beglaubigte Abschrift des zuzustellenden Schriftstücks. Vom Anwalt eingereichte Schriftstücke kann gem S 2 auch dieser beglaubigen. Darüber hinaus hat der Rechtsanwalt keine Beglaubigungsbefugnis (BGHZ 92, 76, 79 = NJW 84, 2890). Der GV ist bei der Partei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Antrag.

I. Inhalt und Frist. Rn 6 Die Anwendung von § 510b erfolgt nur auf Antrag, nicht vAw. Der Antrag kann schriftlich oder mündlich, auch zu Protokoll der Geschäftsstelle (§ 496) gestellt werden, und zwar bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung 2. Instanz. Er hat das Begehren des Klägers und die Begründung hierfür (MüKoZPO/Deubner Rz 6; aA Anders/Gehle/Bünnigmann ZPO Rz 4) auf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

I. Kostenschuldner. Rn 4 Kostenschuldner nach § 96 kann nur die Partei sein, die im Rechtsstreit voll oder tw obsiegt hat. Dazu gehört zunächst einmal jeder Fall, in dem das Gericht der Klage durch streitige Entscheidung ganz oder tw stattgegeben oder die Klage ganz oder tw abgewiesen hat. Hierzu gehören aber auch die Fälle, in denen der Antrag letztlich anerkannt wird. Das A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestand.

I. Empfang der vollständigen Leistung. 1. Begriff und Prüfung der Vollständigkeit der Leistung. Rn 2 VAw darf der GV die vollstreckbare Ausfertigung dem Schuldner, ohne dass dazu die Zustimmung des Gläubigers erforderlich ist (MüKoZPO/Heßler § 757 Rz 4), nur dann aushändigen, wenn dieser vollständig geleistet hat. Eine vollständige Leistung liegt vor, wenn der Gläubiger wegen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausnahmen in Familiensachen.

1. Sonderregelung in § 63 II. Rn 3 Gem II ist die Beschwerde gg Entscheidungen im EA-Verfahren (Nr 1) u über die Genehmigung eines Rechtsgeschäfts (Nr 2) binnen zwei Wochen einzulegen. Keine Wiedereinsetzung bei fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung zu Nr 1, da zu Grundkenntnissen eines im Familienrecht tätigen RA auch ohne Fachanwaltstitel gehört (Bremen FamRZ 21, 1140; s.a. B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Der gerichtliche Sachverständige.

I. Zuziehung. Rn 3 Nach Abs 1 S 1 kann das Gericht nach seinem freien Ermessen einen oder mehrere Sachverständige zur Erstattung eines Gutachtens bestellen. Das Ermessen knüpft nicht an die Sachkunde des Sachverständigen an (Gramlich SchiedsVZ 19, 233, 237). Das Schiedsgericht ist befugt, die vom Sachverständigen zu bearbeitenden Fragen festzulegen. Diese Freiheit des Schieds...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Versorgungsausgleichssachen sind Verfahren, die den Versorgungsausgleich betreffen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prozessurteil.

1. Klageabweisung als unzulässig. Rn 61 Wird die Klage als unzulässig abgewiesen, so reicht die Rechtskraft dieser Entscheidung nur so weit, als eine Klage mit demselben Streitgegenstand, die an demselben prozessualen Mangel leidet, unzulässig ist (BGH NJW 85, 2535). Wird der konkrete Mangel behoben, kann eine Klage über denselben Streitgegenstand erhoben werden (BGHZ 143, 16...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Antrag des Kl.

a) Voraussetzung. Rn 24 Die Verweisung wg örtlicher oder sachlicher Unzuständigkeit setzt einen Antrag des Kl (Abs 1 S 1) voraus (außerhalb mündlicher Verhandlung kein Anwaltszwang, Abs 2 S 1). Rn 25 Der Antrag kann auch bei Säumnis des Bekl gestellt werden, sogar nach Erlass eines Teilanerkenntnisurteils (BGH NJW-RR 92, 1091), in der Rechtsmittelinstanz (BGHZ 16, 339), als Hi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vollstreckungstitel.

I. Allgemeines. Rn 3 Die Kostenfestsetzung erfordert einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel. Entspr geeignet sind solche Titel, die eine Pflicht zur Kostenerstattung (Kostengrundentscheidung) beinhalten. Weiter bedarf es einer wirksamen Zustellung des Titels; fehlt es hieran entfaltet ein dennoch erlassener Kfb von Beginn an keine rechtliche Wirkung und ist – deklarat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

Gesetz vom 17.12.08 (BGBl I S 2586, 2587); zuletzt geändert durch Art 12 des Gesetzes vom 16.12.22 (BGBl I, 2328)mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Inhalt.

1. Tenor. Rn 7 Das Gesuch wird bei fehlenden Sachentscheidungsvoraussetzungen als ›unzulässig verworfen‹. Ist es zulässig, aber nicht begründet, wird es ›als unbegründet zurückgewiesen‹; ist es begründet, wird es entspr § 547 Nr 3 ›für begründet erklärt‹. In allen Fällen ist zu empfehlen, im Tenor deutlich zu machen, wer der Ablehnende ist und wer abgelehnt wird: ›Das Gesuch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Abschluss einer Gerichtsstandsvereinbarung.

I. Zweck. Rn 5 Die Vorschrift regelt die Form der Gerichtsstandsvereinbarung, zielt aber darauf, durch diese Formvorschriften zugleich das Vorliegen eines hinreichenden Parteikonsenses (›einer echten Willensübereinstimmung‹) zu sichern (Jenard-Bericht BTDrs VI/1973, 82). Die Gerichtsstandsvereinbarung soll nicht unbemerkt getroffen werden. Deshalb folgt aus der Vorschrift mit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Anmeldung eines Anspruchs (Abs 2–4).

I. Zulässigkeit. Rn 3 Ist bereits Klage wegen eines Anspruchs erhoben worden, so ist eine Anmeldung dieses Anspruchs weder notwendig noch zulässig (Abs 2 S 2). Das gilt auch, wenn die Klage zurückgenommen wurde; der Gesetzgeber will so eine ›Flucht‹ in die Anspruchsanmeldung zur Vermeidung von Prozesskostenrisiken vermeiden (BTDrs 17/10160, 6). II. Zeitfenster. Rn 4 Die Anspruc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Einrichtung des Pfändungsschutzkontos.

I. Anwendungsbereich. 1. Sachlich. Rn 10 Der sachliche Anwendungsbereich der Norm erfasst allein Girokonten. Dies folgt aus Abs 7 und Abs 9 S 1. Erforderlich ist ein durch dienstvertragliche Elemente geprägtes Geschäftsbesorgungsverhältnis auf Grundlage eines Zahlungsdiensterahmenvertrags (LG Frankfurt ZVI 11, 32; Gottwald/Mock § 850k Rz 50). Das Konto muss mit Sichteinlagen g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Voraussetzungen.

I. Anforderungen an die Unterwerfung. 1. Unterwerfungserklärungen. Rn 3 Die Erklärung muss ausdrücklich und eindeutig ergeben, dass die Zwangsvollstreckung gegen den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks möglich sein soll (Schuschke/Walker/Walker Rz 2); andernfalls gilt lediglich die auf das Grundpfandrecht bezogene Unterwerfungserklärung mit der Maßgabe, dass diese nicht auch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verzicht auf die Immunität.

I. Grundsätze. Rn 10 Auf die Immunität kann durch den Entsendestaat im Wege ausdrücklicher Erklärung verzichtet werden (Art 31 I, II WÜD). Auch der Berechtigte selbst kann einen solchen Verzicht erklären und sich so freiwillig der deutschen Gerichtsbarkeit unterwerfen. Der Verzicht kann auch allg erfolgen (Kissel/Mayer § 18 Rz 23). Wegen des Grundsatzes in Art 32 I WÜD ist al...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / L. Internationales Zivilprozessrecht.

I. Begriff und Inhalt. Rn 68 Das internationale Zivilprozessrecht umfasst die Gesamtheit der verfahrensrechtlichen Normen, die eine Auslandsberührung aufweisen. Es stellen sich dabei also insb Fragen der Reichweite der deutschen Gerichtsbarkeit, der internationalen Zuständigkeit, der Rechtsstellung von Ausländern im inländischen Verfahren, ferner Fragen des Beweisrechts, des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Tatbestand.

I. Materieller. 1. Berechtigtes Interesse des Gläubigers an der Erteilung. Rn 5 Der Gläubiger muss, um eine weitere vollstreckbare Ausfertigung nach § 733 zu erhalten, hieran ein berechtigtes Interesse haben (München FamRZ 05, 1102, 1103). Es besteht in den Fällen des Verlusts der ursprünglichen Ausfertigung oder dann, wenn sich anhand der Akten nicht feststellen lässt, ob der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren nach § 926 I.

I. Zuständigkeit. Rn 3 Für die Anordnung der Fristsetzung ist das Gericht zuständig, das den Arrest erlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn die Sache in der Berufungsinstanz anhängig ist. Hat das Beschwerde- bzw das Berufungsgericht den Arrest erlassen, so ist gleichwohl hinsichtlich der Anordnung der Fristsetzung das erstinstanzliche Gericht zuständig (Schuschke/Walker/Walke...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

I. Begriff der weiteren vollstreckbaren Ausfertigung. Rn 2 Die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung setzt begrifflich voraus, dass im Hinblick auf ein und denselben Vollstreckungsanspruch oder eines betragsmäßigen Teils hiervon (BayObLG JurBüro 88, 1205) zur gleichen Zeit mehr als eine vollstreckbare Ausfertigung in Umlauf kommt (sog echte weitere Ausfertigun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Sachlicher Anwendungsbereich.

I. Kapitalmarktdeliktsrecht (Abs 1 Nr 1). Rn 6 Die Vorschrift des Abs 1 Nr 1 ist unverändert geblieben und umfasst das Kapitalmarktdeliktsrecht (zum Begriff Hellgardt 2 ff), dh insbesondere Ansprüche aus Prospekthaftung sowie wegen unterlassener oder fehlerhafter ad-hoc-Informationen (vgl die Definition der öffentlichen Kapitalmarktinformationen in Abs 2). Auf die behauptete ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Tatbestandsvoraussetzungen iE.

I. Nr 1. 1. Unmittelbarer Vermögensnachteil. Rn 2 Ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht insoweit nur, als von einer wahrheitsgemäßen Aussage ein Nachteil für das Vermögen des Zeugen (oder eines Angehörigen) unmittelbar droht, etwa wenn hierdurch Tatsachen offenbart würden, die einen zivilrechtlichen Anspruch gegen den Zeugen begründen oder dessen Durchsetzung erleichtern könne...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Unbegründetheit (Abs 1).

I. Unbegründete Klage. Rn 4 Scheitert die (zulässige) Klage nicht an den Beweisbeschränkungen des Urkundenprozesses, sondern weil sie unschlüssig ist oder die Einwendungen des Bekl definitiv durchgreifen, so wird sie abgewiesen. Das kann auch bei einem Mangel der zur Klagebegründung vorgelegten Urkunde der Fall sein, wenn diese nicht nur als Beweismittel dient, sondern den An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Über das Ergebnis der Schriftvergleichung hat das Gericht nach freier Überzeugung, geeignetenfalls nach Anhörung von Sachverständigen, zu entscheiden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die richterliche Gewalt wird durch un abhängige, nur dem Gesetz unterworfene Gerichte ausgeübt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anerkennungsregeln.

I. Automatische Anerkennung. Rn 7 I normiert nunmehr ausdrücklich den Grundsatz der ipso-iure-Anerkennung ohne besonderes Verfahren. Die Stelle, für die die inländische Wirkung der ausl Entscheidung als (Vor-)Frage relevant wird, entscheidet inzident über die Anerkennung (Frankf BeckRS 21, 26646; Köln FamRZ 10, 1590; MüKo/Rauscher Rz 22f). II. Fakultatives Anerkennungsverfahre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wegfall des Sicherheitsanlasses.

1. Allgemeines. Rn 3 Die Frage des Wegfalles der Veranlassung ist nach dem jeweiligen Zweck der Sicherheit zu bestimmen, mit der ein Schwebezustand überbrückt werden soll. Dies kann etwa mit dem Erlöschen der Bürgschaft zusammenfallen, ist jedoch davon zu unterscheiden. Es genügt, wenn die Veranlassung nur für einen Teil des Streitgegenstandes oder des gesicherten Betrages en...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Norminhalt.

I. Einleitung des Verfahrens. Rn 2 Ein Antrag auf Erlass einer EA ist zwingende Voraussetzung, wenn ein entspr Hauptsacheverfahren nur auf Antrag eingeleitet werden kann. Das ist in allen Familienstreitsachen (§ 112) der Fall. Bei fG-Familiensachen ist hingegen zu differenzieren. Um reine Antragsverfahren handelt es sich, soweit für §§ 49 ff v Bedeutung, bei Ehewohnungs- u Ha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Mit der Bekanntmachung des Musterverfahrensantrags im Klageregister wird das Verfahren unterbrochen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Prozessvoraussetzungen.

I. Grundsatz. Rn 7 Das im Einzelfall angerufene Gericht wird stets die Frage trennen müssen, ob die erhobene Klage zulässig und ob sie begründet ist. Der Erlass eines Sachurteils und damit die Prüfung der Begründetheit setzt die Zulässigkeit einer Klage stets voraus. Andernfalls ist die Klage als unzulässig durch Prozessurteil abzuweisen. Das Gericht darf die Zulässigkeit der...mehr