Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 18 EuZVO – Zustellung durch Postdienste.

Gesetzestext Gerichtliche Schriftstücke können Personen mit Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat unmittelbar durch Postdienste per Einschreiben mit Empfangsbestätigung oder mittels eines gleichwertigen Nachweises zugestellt werden. Rn 1 Die direkte Zustellung per Post ist in alle Mitgliedstaaten unterschiedslos zulässig, was für die Praxis einen großen Fortschritt darst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 56 Brüssel IIb-VO – Aussetzung und Versagung.

Gesetzestext (1) Die für die Vollstreckung zuständige Behörde oder das Gericht des Vollstreckungsmitgliedstaats setzt von Amts wegen oder auf Antrag der Person, gegen die die Vollstreckung erwirkt werden soll, oder, falls im nationalen Recht vorgesehen, auf Antrag des betroffenen Kindes das Vollstreckungsverfahren aus, wenn die Vollstreckbarkeit der Entscheidung im Ursprung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 181 GVG – [Beschwerde gegen Ordnungsmittel].

Gesetzestext (1) Ist in den Fällen der §§ 178, 180 ein Ordnungsmittel festgesetzt, so kann gegen die Entscheidung binnen der Frist von einer Woche nach ihrer Bekanntmachung Beschwerde eingelegt werden, sofern sie nicht von dem Bundesgerichtshof oder einem Oberlandesgericht getroffen ist. (2) Die Beschwerde hat in dem Falle des § 178 keine aufschiebende Wirkung, in dem Falle ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 171b GVG – [Ausschluss der Öffentlichkeit zum Schutz der Privatsphäre].

Gesetzestext (1) 1Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, soweit Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich eines Prozessbeteiligten, eines Zeugen oder eines durch eine rechtswidrige Tat (§ 11 Abs. 1 Nr. 5 des Strafgesetzbuches) Verletzten zur Sprache kommen, deren öffentliche Erörterung schutzwürdige Interessen verletzen würde. 2Das gilt nicht, soweit das Interesse...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32003R2201 Art. 64 Brüssel IIa-VO – Übergangsvorschriften.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung gilt nur für gerichtliche Verfahren, öffentliche Urkunden und Vereinbarungen zwischen den Parteien, die nach Beginn der Anwendung dieser Verordnung gem Artikel 72 eingeleitet, aufgenommen oder getroffen wurden. (2) Entscheidungen, die nach Beginn der Anwendung dieser Verordnung in Verfahren ergangen sind, die vor Beginn der Anwendung dieser ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO I

ICSID-Schiedsspruch 1061 ZPO 11 Identität 750 ZPO 4 geschuldete mit der angebotenen Sache 756 ZPO 8 Identitätsformel 5 ZPO 25 immaterielle Nachteile 198 GVG 8 Immissionen selbstständiges Beweisverfahren 485 ZPO 21 Immunität Ausnahme 21 GVG 1 Ausreise 18 GVG 9 Besatzungsmächte 20 GVG 8 Botschaftsgebäude 18 GVG 3 Botschaftsgrundstück 18 GVG 3 Bußgeldverfahren 18 GVG 5, 15 Delegationsliste 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG Vorbemerkung vor § 98 FamFG

Rn 1 Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte ist iRd Zulässigkeit zu prüfen u richtet sich grds nach der lex fori. Die Prüfung erfolgt vAw in jeder Lage des Verfahrens (BGH FamRZ 09, 677, 678; BGHZ 160, 332, 334). Grds wird darüber mit der Sache entschieden, im Zweifel ist auch eine selbstständig anfechtbare Zwischenentscheidung möglich (Stuttg IPRax 15, 251 [OLG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 193 GVG – [Anwesenheit von auszubildenden Personen].

Gesetzestext (1) Bei der Beratung und Abstimmung dürfen außer den zur Entscheidung berufenen Richtern nur die bei demselben Gericht zu ihrer juristischen Ausbildung beschäftigten Personen und die dort beschäftigten wissenschaftlichen Hilfskräfte zugegen sein, soweit der Vorsitzende deren Anwesenheit gestattet. (2) 1Ausländische Berufsrichter, Staatsanwälte und Anwälte, die e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1115 ZPO – Versagung der Anerkennung oder der Vollstreckung.

Gesetzestext (1) Für Anträge auf Versagung der Anerkennung oder der Vollstreckung (Artikel 45 Absatz 4 und Artikel 47 Absatz 1 der Verordnung [EU] Nr. 1215/2012) ist das Landgericht ausschließlich zuständig. (2) 1Örtlich zuständig ist ausschließlich das Landgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen Wohnsitz hat. 2Hat der Schuldner im Inland keinen Wohnsitz, ist ausschli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 11 EuZVO – Zustellung von Schriftstücken.

Gesetzestext (1) Die Zustellung des Schriftstücks wird von der Empfangsstelle bewirkt oder veranlasst, entweder nach dem Recht des Empfangsmitgliedstaats oder in einem von der Übermittlungsstelle gewünschten besonderen Verfahren, sofern dieses Verfahren mit dem Recht des Empfangsmitgliedstaats vereinbar ist. (2) Die Empfangsstelle unternimmt alle erforderlichen Schritte, um ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 32 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 32 Brüssel Ia-VO(1) Für die Zwecke dieses Abschnitts gilt ein Gericht als angerufen:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 347 ZPO – Verfahren bei Widerklage und Zwischenstreit.

Gesetzestext (1) Die Vorschriften dieses Titels gelten für das Verfahren, das eine Widerklage oder die Bestimmung des Betrages eines dem Grunde nach bereits festgestellten Anspruchs zum Gegenstand hat, entsprechend. (2) 1War ein Termin lediglich zur Verhandlung über einen Zwischenstreit bestimmt, so beschränkt sich das Versäumnisverfahren und das Versäumnisurteil auf die Erl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32003R2201 Art. 61 Brüssel IIa-VO – Verhältnis zum Haager Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern.

Gesetzestext Im Verhältnis zum Haager Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern ist diese Verordnung anwendbar,mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Vorbemerkung vor §§ 91 ff ZPO

Rn 1 Nach § 308 II hat das Gericht über die Verpflichtung, die Prozesskosten zu tragen, grds vAw, also auch ohne Antrag zu entscheiden. Mit welchem Inhalt diese Kostenentscheidung zu treffen ist, regeln die Vorschriften der §§ 91 ff. Ergänzend finden sich noch weitere Vorschriften für die Kostenentscheidung, zB bei Klagerücknahme – § 269 III (entsprechend anzuwenden bei Rückn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 15 Brüssel IIb-VO – Einstweilige Maßnahmen, einschließlich Schutzmaßnahmen, in dringenden Fällen.

Gesetzestext (1) Selbst wenn das Gericht eines anderen Mitgliedstaats für die Entscheidung in der Hauptsache zuständig ist, sind in dringenden Fällen die Gerichte eines Mitgliedstaats für die einstweiligen Maßnahmen einschließlich Schutzmaßnahmen zuständig, die nach dem Recht dieses Mitgliedstaats vorgesehen sind fürmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1076 ZPO – Anwendbare Vorschriften.

Gesetzestext Für die grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe innerhalb der Europäischen Union nach der Richtlinie 2003/8/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Verbesserung des Zugangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug durch Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften für die Prozesskostenhilfe in derartigen Streitsachen (ABl. EG Nr. L 26 S. 41, ABl. E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 64 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 64 Brüssel Ia-VO0 Unbeschadet günstigerer innerstaatlicher Vorschriften können Personen, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats haben und die vor den Strafgerichten eines anderen Mitgliedstaats, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, wegen einer fahrlässig begangenen Straftat verfolgt werden, sich von hierzu befugten Personen v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 119 FamFG – Einstweilige Anordnung und Arrest.

Gesetzestext (1) In Familienstreitsachen sind die Vorschriften dieses Gesetzes über die einstweilige Anordnung anzuwenden. In Familienstreitsachen nach § 112 Nr. 2 und 3 gilt § 945 der Zivilprozessordnung entsprechend. (2) Das Gericht kann in Familienstreitsachen den Arrest anordnen. Die §§ 916 bis 934 und die §§ 943 bis 945 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend. Rn 1 G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 170 GVG – [Nichtöffentliche Verhandlung in Familiensachen sowie in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit].

Gesetzestext (1) 1Verhandlungen, Erörterungen und Anhörungen in Familiensachen sowie in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind nicht öffentlich. 2Das Gericht kann die Öffentlichkeit zulassen, jedoch nicht gegen den Willen eines Beteiligten. 3In Betreuungs- und Unterbringungssachen ist auf Verlangen des Betroffenen einer Person seines Vertrauens die Anwesenhei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1086 ZPO – Vollstreckungsabwehrklage.

Gesetzestext (1) 1Für Klagen nach § 767 ist das Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Schuldner seinen Wohnsitz hat, oder, wenn er im Inland keinen Wohnsitz hat, das Gericht, in dessen Bezirk die Zwangsvollstreckung stattfinden soll oder stattgefunden hat. 2Der Sitz von Gesellschaften oder juristischen Personen steht dem Wohnsitz gleich. (2) § 767 Ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 55 Brüssel IIb-VO – Zustellung von Bescheinigungen und Entscheidungen.

Gesetzestext (1) Soll eine in einem anderen Mitgliedstaat ergangene Entscheidung vollstreckt werden, so wird die entsprechende, gemäß Artikel 36 oder 47 ausgestellte Bescheinigung der Person, gegen die die Vollstreckung erwirkt werden soll, vor der ersten Vollstreckungsmaßnahme zugestellt. Wurde die Entscheidung dieser Person noch nicht zugestellt, so wird sie der Bescheini...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 30 VSBG – Zuständigkeit und Verfahren der Universalschlichtungsstelle des Bundes.

Gesetzestext (1) 1Die Universalschlichtungsstelle des Bundes führt auf Antrag eines Verbrauchers Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung folgender Streitigkeiten durch:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Bearbeiterverzeichnis

Dr. Brunhilde Ackermann Rechtsanwältin beim Bundesgerichtshof Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Ahrens Professor an der Universität Göttingen Dr. Monika Anders Präsidentin des Landgerichts Essen a.D. Dr. Marcel Barth LL.M. (Columbia), Rechtsanwalt und Notar, Hannover Hans-Josef Beumers Richter am Oberlandesgericht Köln Robert Bey Ministerialdirigent, Sächsisches Staatsministerium der Justiz un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGGVG § 22 EGGVG – [Gerichtliche Überprüfung].

Gesetzestext (1) 1Ist die Rechtsgrundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten nicht in den Vorschriften enthalten, die das Verfahren der übermittelnden Stelle regeln, sind für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Übermittlung die §§ 23 bis 30 nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 anzuwenden. 2Hat der Empfänger auf Grund der übermittelten Daten eine Entscheidung oder a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 3 EuVTVO – Vollstreckungstitel, die als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt werden.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung gilt für Entscheidungen, gerichtliche Vergleiche und öffentliche Urkunden über unbestrittene Forderungen. Eine Forderung gilt als ›unbestritten‹, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 13 Brüssel IIb-VO – Ersuchen um Übertragung der Zuständigkeit durch ein Gericht eines nicht zuständigen Mitgliedstaats.

Gesetzestext (1) Vertritt ein Gericht eines Mitgliedstaats, der nach dieser Verordnung nicht zuständig ist, zu dem das Kind jedoch eine besondere Bindung gemäß Artikel 12 Absatz 4 besitzt, die Auffassung, dass es das Kindeswohl in dem Einzelfall besser beurteilen kann, so kann es unter außergewöhnlichen Umständen vorbehaltlich des Artikels 9 um Übertragung der Zuständigkeit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1092a ZPO – Rechtsbehelf bei Nichtzustellung oder bei nicht ordnungsgemäßer Zustellung des Europäischen Zahlungsbefehls.

Gesetzestext (1) 1Der Antragsgegner kann die Aufhebung des Europäischen Zahlungsbefehls beantragen, wenn ihm der Europäische Zahlungsbefehl 2Der Antrag muss innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt gestellt werden, zu dem de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 186 GVG – [Hör- oder sprachbehinderte Personen].

Gesetzestext (1) 1Die Verständigung mit einer hör- oder sprachbehinderten Person erfolgt nach ihrer Wahl mündlich, schriftlich oder mit Hilfe einer die Verständigung ermöglichenden Person, die vom Gericht hinzuzuziehen ist. 2Für die mündliche und schriftliche Verständigung hat das Gericht die geeigneten technischen Hilfsmittel bereitzustellen. 3Die hör- oder sprachbehindert...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 8 EuGFVO – Mündliche Verhandlung.

Gesetzestext (1) Wird gemäß Artikel 5 Absatz 1a eine mündliche Verhandlung für erforderlich gehalten, so werden hierfür dem Gericht zur Verfügung stehende geeignete Mittel der Fernkommunikationstechnologie wie etwa die Video- oder Telekonferenz genutzt, es sei denn, deren Verwendung ist in Anbetracht der besonderen Umstände des Falles für den fairen Ablauf des Verfahrens ni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32003R2201 Art. 7 Brüssel IIa-VO – Restzuständigkeit.

Gesetzestext (1) Soweit sich aus den Artikeln 3, 4 und 5 keine Zuständigkeit eines Gerichts eines Mitgliedstaats ergibt, bestimmt sich die Zuständigkeit in jedem Mitgliedstaat nach dem Recht dieses Staates. (2) Jeder Staatsangehörige eines Mitgliedstaats, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats hat, kann die in diesem Staat geltenden ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Voraussetzungen.

I. Zulässigkeit, Rechtsschutzbedürfnis. Rn 18 Ein Rechtsschutzbedürfnis besteht, sobald die Zwangsvollstreckung begonnen hat; es fehlt idR, wenn die Zwangsvollstreckung beendet ist (BGH NJW-RR 10, 785; WM 17, 1109, 1110; zu Ausnahmen vgl Rn 19). Die Erinnerung kann auch bereits gegen eine unmittelbar bevorstehende Vollstreckungsmaßnahme eingelegt werden, so insb bei drohender...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verfahren.

1. Pfändung. Rn 8 Dem Gläubiger stehen zwei alternative Verfahrensweisen offen. Kennt er die Person des Drittberechtigten, kann er dessen Ansprüche gem Abs 1 S 1 pfänden. Dazu sind die Angaben aus Abs 1 S 2 erforderlich. Da der Dritte nicht Vollstreckungsschuldner ist, werden kein gegen ihn gerichteter Vollstreckungstitel, keine Umschreibung der Vollstreckungsklausel und kein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Regelung im Einzelnen.

I. Zustimmung zur Scheidung und Widerruf der Zustimmung, Abs 1 Alt 1, Abs 2. Rn 2 Sowohl die Zustimmung zur Scheidung als auch ihr Widerruf sind nach hM zugleich materiell-rechtliche Willenserklärung und Verfahrenshandlung (Prütting/Helms/Helms § 134 Rz 4; MüKoFamFG/Heiter § 134 Rz 8; Sternal/Weber § 134 Rz 2; ThoPu/Hüßtege § 134 Rz 2; Staud/Rauscher § 1566 Rn 32; BGH FamRZ 9...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Beweisantritt.

I. Verfügungsgewalt des Beweisführers, Verfügungsgewalt einer Behörde usw. Rn 3 Wie der Beweis durch Schriftvergleichung anzutreten ist, richtet sich danach, in wessen Händen sich die heranzuziehende Vergleichsurkunde befindet. Übt der Beweisführer selbst die Verfügungsgewalt aus, muss er die Vergleichsurkunde vorlegen (§ 441 II Alt 1). Befindet sich die Vergleichsurkunde in ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

I. Maßnahme der Zwangsvollstreckung. Rn 2 Die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung müssen erfüllt sein. Nicht erforderlich ist ein auf die Erkenntnisgewinnung nach § 806a gerichteter besonderer Antrag oder Auftrag des Gläubigers an den GV. Das Interesse des Gläubigers an der Mitteilung gem § 806a ergibt sich bereits daraus, dass die Zwangsvollstreckung in körpe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Zeitpunkt der Bewilligung.

1. PKH nur für laufendes Verfahren. Rn 18 PKH kann nur für ein laufendes Verfahren in der jeweiligen Instanz beantragt und bewilligt werden. Grds müssen sowohl der Antrag, die Vorlage der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse als auch die Bewilligung vor Abschluss der Instanz erfolgt sein. Die Vorlage der Erklärung über die persönlichen und wirtsch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fehler bei der Parteibezeichnung.

1. Irrtümliche Inanspruchnahme des falschen Beklagten. Rn 6 Für die Parteistellung ist allein ausschlaggebend, welche Person von dem Kl in der Klageschrift als Bekl benannt wird. Wegen des formellen Parteibegriffs ist es ohne Bedeutung, ob es sich bei dem Bekl tatsächlich um den materiell Verpflichteten handelt. Die von dem Kl – gleich ob infolge eines Versehens oder einer Un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Durchführung der Anschlusspfändung.

I. Zuständigkeit. Rn 4 Die Anschlusspfändung nimmt der GV vor. Hat ein anderer GV die Erstpfändung bewirkt, ist diesem eine Abschrift des Protokolls zuzustellen (Abs 2). Ein Verstoß hiergegen hindert die Wirksamkeit der Anschlusspfändung nicht (RGZ 13, 345, 346; MüKoZPO/Gruber Rz 7), kann aber ggf Amtshaftungsansprüche begründen. II. Herausgabebereitschaft des Dritten (§ 809)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Divergenzvorlage.

I. Abweichung. Rn 4 Abweichung liegt bei unterschiedlicher Auslegung einer gesetzlichen Bestimmung vor (Zö/Lückemann Rz 4). Darunter ist nicht nur die Auslegung derselben Gesetzesvorschrift zu verstehen; ausreichend ist der gleiche Rechtssatz, auch wenn er in verschiedenen Gesetzen, aber in vergleichbarer Weise bei weitgehender textlicher Identität seinen Ausdruck findet (BGH...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsanwalt.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Abgabeverfahren.

I. Allgemeines. Rn 3 Nach S 1 kann ein Verfahren an ein anderes Gericht abgegeben werden, wenn darin der Bezug zu mutmaßlich betroffenen Personen im Vordergrund steht und es deshalb zweckmäßig erscheint, das Verfahren an ein Gericht abzugeben, in dessen Nähe sie sich befinden. Die Abgabe erfolgt vAw, kann jedoch von den Beteiligten angeregt werden. Eine Abgabe ist auch noch i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Öffentliche Zustellung.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Persönliche Eignung, Abs 2.

1. Gewissenhafte, unvoreingenommene und unabhängige Vertretung der Kindesinteressen, Abs 2 S 1. Rn 9 Gem Abs 2 S 1 kann von einer persönlichen Eignung der Person ausgegangen werden, wenn diese die Gewähr bietet, die Interessen des Kindes gewissenhaft, unvoreingenommen und unabhängig wahrzunehmen. Die gewissenhafte Vertretung der Kindesinteressen beinhaltet die Pflicht des Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Materiell-rechtliche Willenserklärungen.

1. Allgemeines. Rn 6 Verschiedene Prozesshandlungen wie Verzicht, Vergleich oder Prozessaufrechnung wirken über den Rechtsstreit hinaus und entfalten auch materiell-rechtliche Wirkungen. Deshalb umfasst die Prozessvollmacht auch solche Rechtshandlungen, soweit sie sich auf das Streitverhältnis zwischen den Streitparteien beziehen, die durch den Streitgegenstand gezogenen Gren...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Umfang des Beitritts.

1. Beitritt hinsichtlich des gesamten Streitgegenstands. Rn 18 Soweit sich die Nebenintervention auf den gesamten Streitgegenstand oder die gesamten Streitgegenstände erstreckt, sind die Kosten der Nebenintervention in der Höhe der Gegenpartei aufzuerlegen, in der sie die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. 2. Teilweiser Beitritt. Rn 19 Erstreckte sich die Nebenintervention...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

I. Tatsachenvortrag. Rn 12 Die Klage, mit welcher bei einem Prozessvergleich die Anpassung an veränderte Verhältnisse verlangt werden kann, wird zwar als Abänderungsklage bezeichnet. Die prozessuale Situation nach Erlass eines rechtskräftigen Urteils ist aber mit derjenigen nach Abschluss eines auf dem Willen der Parteien beruhenden Prozessvergleichs nicht vergleichbar. Die Ä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Sammlung des Prozessstoffes.

1. Begriff. Rn 27 Bei der Sammlung des Prozessstoffes einschl der Beweisführung ist danach zu trennen, ob es Aufgabe der Parteien ist, den Tatsachenstoff in den Prozess einzuführen, die Beweisbedürftigkeit von Behauptungen herbeizuführen und die Beweise beizubringen. Dies ist Gegenstand des Beibringungsgrundsatzes (früher regelmäßig auch Verhandlungsmaxime genannt). Den Gegen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Einstweilige Zulassung.

I. Vollmachtsmangel. Rn 2 Die Vorschrift erfasst alle Fälle einer fehlenden Vollmacht, unabhängig davon, ob dem Handelnden das Fehlen der Vollmacht bewusst ist (zB GoA), er dies offenlegt oder verschweigt oder ob er sich für berechtigt hält. Maßgebend ist allein, ob zu erwarten ist, dass der Vertreter den Mangel voraussichtlich wird beheben können (Musielak/Voit/Weth § 89 Rz ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahrenseinleitung und Verfahrensherrschaft.

1. Begriff. Rn 24 Soweit es allein die Sache der Parteien ist, ein Verfahren durch einen Antrag einzuleiten und über den Streitgegenstand zu verfügen (Bestimmung von Umfang und Grenzen des Prozesses, Bindung des Gerichts an den Antrag, Möglichkeit von Rücknahmen der Klage oder des Rechtsmittels, Verzicht, Anerkenntnis, Vergleich, Erledigungserklärung), spricht man von der Gel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Notkompetenz.

I. Voraussetzung. Rn 4 Fehlt die Beschlussfähigkeit und besteht Gefahr im Verzuge, so ermächtigt Abs 2 S 1 den Präsidenten oder Aufsicht führenden Richter, die Geschäftsverteilung im Rahmen seiner Notzuständigkeit vorzunehmen und verpflichtet ihn, die Anordnung und deren Gründe schriftlich niederzulegen und dem Präsidium nach Wiederherstellung der Beschlussfähigkeit vorzulege...mehr