Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Leistungen eines nicht von der Körperschaftsteuer befreiten Betriebs gewerblicher Art mit oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit sowie eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs einer von der Körperschaftsteuer befreiten Körperschaft (§ 20 Abs 1 Nr 10 EStG)

Tz. 194 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Zur Sicherstellung der angestrebten Ertrag-St-Belastung im Halb bzw Teil-Eink-Verfahren regelt § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG für Leistungen eines nicht von der KSt befreiten BgA mit eigener Rechtspersönlichkeit (zB Sparkassen), die zu mit GA iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG vergleichbaren Einnahmen führen, einen besonderen Einnahmetatbestand für di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Auflösung einer Körperschaft oder Personenvereinigung

Tz. 172 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Durch die Auflösung bzw Liquidation einer (bis VZ 2006: unbeschr stpfl, ab VZ 2007: auch einer beschr stpfl) Kap-Ges (§§ 262 ff, 278 AktG, §§ 60 ff GmbHG) ändert sich der gesellschaftsrechtliche Zweck vom satzungsmäßigen Zweck hin zur Abwicklung. Wegen der stlichen Behandlung von während des Abwicklungszeitraums vorgenommenen (vorher beschlos...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.2 Tausch von Anteilen an einer Körperschaft, Vermögensmasse oder Perso nenvereinigung auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage

Tz. 297a Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Der Anwendungsbereich des § 20 Abs 4a S 1 EStG bezieht sich auf Maßnahmen auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage, dh, die entspr Vorgänge müssen auf Maßnahmen beruhen, die von den beteiligten Unternehmen ausgehen. Damit sind Tauschvorgänge, die ausschl von den Gesellschaftern ausgehen, zB zwischen zwei Privatanlegern, nicht von dem Anwendun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Allgemeines

Tz. 184 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 § 20 Abs 1 Nr 9 EStG erfasst nur Leistungen einer nicht von der KSt befreiten Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse iSd § 1 Abs 1 Nr 3 bis 5 KStG, soweit sie nicht bereits zu den Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG gehören. MaW: § 20 Abs 1 Nr 9 EStG ist subsidiär zu § 20 Abs 1 Nr 1 EStG . Wegen der Frage, welche Bezüge von § 20 Abs 1 Nr 1 E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Kirchhain, Stiftungsbezüge als Kap-Eink? BB 2006, 2387; Wassermeyer, Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 9 EStG auf Auskehrungen von Stiftungen, DStR 2006, 1733; Haas, Die Besteuerung der Destinatäre der Familienstiftung, DStR 2010, 1011; Jahn/Oppel, Destinatszahlungen einer Familienstiftung stellen Eink aus KapV dar, DB 2011, 1187; Blumers, Zurechnung des Einkommens von ausl Familienst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Herzig, Die Liquidation von Kap-Ges im kstlichen Anrechnungsverfahren, FR 1979, 289; Herzig, KStliche Zweifachbelastung von Liquidationsraten auf der Gesellschaftsebene, DB 1979, 1007; Dötsch, Kap-Erhöhung und Kap-Herabsetzung – Auswirkungen auf Einkommensermittlung und EK-Gliederung, DB 1981, 1994; Boochs, Stliche Probleme bei der Liquidation inl Kö sowie ausl BetrSt und TG in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Vereinfachte Kapitalherabsetzung; Erwerb und Einziehung eigener Anteile

Tz. 178 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Wird das Nenn-Kap nicht zum Zweck der Auskehrung an die AE, sondern zum Ausgleich eines Verlusts verwendet (vereinfachte Kap-Herabsetzung, s §§ 229–236 AktG, § 58 GmbHG), ändern sich beim AE der Bw bzw die AK der Beteiligung nicht. Wird der Kap-Herabsetzungsbetrag anteilig zur Verlustabdeckung verwendet und im Übrigen an die AE ausgezahlt, v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines, Rechtsentwicklung

Tz. 1 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 § 3c Abs 1 EStG ergänzt die Regelungen über die St-Befreiung von Einnahmen und schränkt die in § 4 Abs 4 und in § 9 EStG angeordnete Abzugsfähigkeit von BA und WK ein. Ausgaben dürfen nicht als BA oder WK abgezogen werden, soweit sie mit stfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtsch Zusammenhang stehen. Dazu s Tz 15 ff. Tz. 2 Stand: EL 84 – ET: 0...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und nachfolgende Kapitalherabsetzung innerhalb von fünf Jahren bei ausländischen Kapitalgesellschaften (§ 7 KapErhStG)

Tz. 177a Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach § 7 Abs 1 KapErhStG ist dessen § 1 auf den Wert neuer Anteilsrechte an ausl Gesellschaften anzuwenden, dh der Wert der neuen Anteile gehört bei den AE nicht zu den Eink iSd § 2 Abs 1 EStG, wennmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4 Leistungen einer Stiftung; Verhältnis zwischen § 20 Abs 1 Nr 9 und § 22 Nr 1 S 2 EStG

Tz. 191 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Zur Beantwortung der Frage, ob Leistungen einer Stiftung bei den Destinatären Kap-Erträge iSd § 20 Abs 1 Nr 9 EStG sind, ist zunächst die Vorfrage zu beantworten, ob die Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 9 EStG nur da gerechtfertigt ist, wo die Erträge auf Seiten der Kö mit 15% (bis 2007: mit 25%) vorbelastet sind. Dies ist uE zu verneinen. Bei ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und bei der AE-Besteuerung, DB 34/2000, Beil 10; Eilers/Wienands, StSenkG: Besteuerung der Dividendeneinnahmen von Kö nach der Neufassung von § 8b Abs 1 KStG, GmbHR 2000, 957; Jakobs/Wittmann, StSenkG: Besteuerung von Anteilserwerben, GmbHR 2000, 1015; Köster, StSenkG: Befreiung innerkonzernlicher Beteiligungserträge – Dividenden...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Grundsätzliches

Tz. 170 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Zu den Eink aus KapV gehören gem § 20 Abs 1 Nr 2 EStGmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Allgemeines

Tz. 182 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach § 20 Abs 1 Nr 9 EStG gehören zu den Eink aus KapV Einnahmen aus Leistungen einer nicht von der KSt befreiten Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse iSd § 1 Abs 1 Nr 3–5 KStG (dazu s Tz 187), vorausgesetzt, die Leistungen sind GA iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG wirtsch vergleichbar und sie gehören nicht bereits zu den Einnahmen iSd § 20 Abs 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Leistungen, die einer Gewinnausschüttung iSd § 20 Abs 1 Nr 1 KStG wirtschaftlich vergleichbar sind

Tz. 189 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Leistungen einer nicht von der KSt befreiten Kö iSd § 1 Abs 1 Nr 3 bis 5 KStG werden nur dann von § 20 Abs 1 Nr 9 EStG erfasst, wenn sie einer GA iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG wirtsch vergleichbar sind (s Urt des BFH v 03.11.2010, BStBl II 2011, 417 und s FG SchlH, rkr Urt v 07.05.2009, EFG 2009, 1558). Der Leistungsbegriff ist uE weit auszulegen...mehr

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Zurechnung von Aktien bei einer Wertpapierleihe

Leitsatz Das wirtschaftliche Eigentum an Aktien, die im Rahmen einer sog. Wertpapierleihe an den Entleiher zivilrechtlich übereignet wurden, kann ausnahmsweise beim Verleiher verbleiben, wenn die Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles ergibt, dass dem Entleiher lediglich eine formale zivilrechtliche Rechtsposition verschafft werden sollte. § 8b KStG 2002 i.d.F. des Un...mehr

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Sommer, SGB V § 168a Verein... / 2.3 Rechtsfolgen der Vereinigung

Rz. 30 Mit dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vereinigung sind die bisherigen Ersatzkassen geschlossen. Eines besonderen Schließungsaktes bedarf es nicht. Zugleich entsteht eine neue Ersatzkasse als Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Gesamtrechtsnachfolge der bisherigen Ersatzkassen antritt (zur Gesamtrechtsnachfolge vgl. BSG, Urteil v. 2.12.2004, B 12 KR 23/04,...mehr

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Sommer, SGB V § 168a Verein... / 2.2.5 Zustimmung des Bundesrates

Rz. 29 Die RechtsVO des BMG bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Durch dieses Zustimmungserfordernis erhalten zwar die Länder Einfluss, sinnvoll erscheint eine solche Regelung jedoch nicht, zumal die meisten Ersatzkassen bundesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechts sind und die Länder insoweit nicht einmal Aufsichtsbefugnisse haben.mehr

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§ 7 Anhang / A. ErbVO

Rz. 1 VERORDNUNG (EU) Nr. 650/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Voll­streckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlass­zeugnisses DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN ...mehr

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Sommer, SGB V § 171a Kassen... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 30 Bieback, Fusionen öffentlich-rechtlicher Körperschaften und § 613a BGB, PersR 2000 S. 13. Eggert, Krankenkassen und Kartellamt – Fusionskontrolle zum Schutz des Wettbewerbs in der GKV?, VSSR 2007 S. 335. Gaßner/Ahrens, Anwendbarkeit der Regeln der Fusionskontrolle des GWB bei der Vereinigung gesetzlicher Krankenkassen, SGb 2007 S. 528. Hebeler, Die Vereinigung, Auflösung...mehr

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Jansen, SGB VI § 125 Träger... / 2.4 Doppelfunktion des Bundesträgers Deutsche Rentenversicherung Bund

Rz. 19 Als weiteres Organisationsziel wollte der Gesetzgeber eine starke Spitzenorganisation schaffen, mit der die Geschlossenheit der Rentenversicherung gestärkt wird. Dies wird dadurch erreicht, dass die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte als größter Rentenversicherungsträger mit dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger zur Deutschen Rentenversicherung Bund ...mehr

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FoVo 8-9/2015, Pfändbarkeit... / Leitsatz

1. Die Pfändung der angeblichen Ansprüche des Schuldners gegen die Drittschuldnerin auf Zahlung des gesamten gegenwärtigen und künftigen Arbeitseinkommens sowie auf Vergütungen aus Werk- und Dienstleistungsverträgen umfasst auch das Lotsengeld im Bremer Hafen. 2. Der Anspruch richtet sich gegen die die Lotsengelder verwaltende Drittschuldnerin als Körperschaft des öffentliche...mehr

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FoVo 8-9/2015, Pfändbarkeit... / 1 I. Der Fall

Vollstreckung gegen Hafenlotsen Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einer vollstreckbaren notariellen Urkunde. Der Schuldner ist Hafenlotse und als solcher Mitglied der als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisierten Drittschuldnerin. Die Hafenlotsen üben ihre Tätigkeit gemäß § 23 BremLotsO als freien, nicht gewerblichen Beruf aus. ...mehr

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FoVo 8-9/2015, Pfändbarkeit... / 2 II. Die Entscheidung

Richtiges Recht gepfändet? Die Drittschuldnerin macht geltend, der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) sei schon deshalb aufzuheben, weil nicht die zutreffenden Verfahrensvorschriften angewandt worden seien. Hier komme nur eine Zwangsvollstreckung in andere Vermögensrechte in Betracht. Dem einzelnen Hafenlotsen stehe an der Geldforderung aller Hafenlotsen gegen die Dr...mehr

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Jansen, SGB X § 30 Beglaubi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 30, der § 34 VwVfG entspricht, regelt die Befugnis der Verwaltungsbehörden zur amtlichen Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen unter Schriftstücken, die zur Vorlage bei einer Behörde in einem Verwaltungsverfahren oder in einem anderen Zusammenhang bzw. bei einer sonstigen Stelle benötigt werden, wobei im letzteren Fall die Vorlage durch eine Rechtsvorschrif...mehr

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Jansen, SGB X § 30 Beglaubi... / 2.1 Beglaubigungsbefugnis

Rz. 3 Im Gegensatz zu § 29 darf eine Behörde eine Unterschrift nur amtlich beglaubigen, wenn sie hierzu durch Rechtsverordnung der Bundesregierung bzw. nach Landesrecht ermächtigt ist. Ebenso wenig wie nach § 29 ist die Behörde hier verpflichtet, die Beglaubigung von Unterschriften vorzunehmen, dies steht vielmehr in ihrem pflichtgemäßen Ermessen. Nach der Verordnung über die...mehr

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Jansen, SGB X § 29 Beglaubi... / 2.1 Beglaubigungsbefugnis

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 ist jede Behörde befugt, Abschriften von Urkunden, die sie selbst ausgestellt hat, zu beglaubigen. Dieses Recht der Behörden zur Beglaubigung von Abschriften ihrer eigenen Urkunden ergibt sich aus ihrer Befugnis, ihre Urkunden selbst auszustellen. Dagegen sollen fremde Urkunden von den durch Rechtsverordnung der Bundesregierung bestimmten Behörden be...mehr

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Jansen, SGB X § 10 Beteilig... / 2.2 Kreis der Verfahrensbeteiligten

Rz. 5 Die Fähigkeit, an einem Verwaltungsverfahren beteiligt zu sein, besitzen: Alle natürlichen Personen (Nr. 1), da sie Vollrechtsfähigkeit haben. Dies gilt für Inländer gleichermaßen wie für Ausländer und Staatenlose. Die Beteiligungsfähigkeit eines Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt (§ 1 BGB) und endet mit dem Tod. Soweit einzelne gesetzliche Bestimmungen der ...mehr

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Sauer, SGB III § 379 Vorsch... / 2.3 Vorschlagsberechtigung für die Gruppe der öffentlichen Körperschaften

Rz. 17 Abs. 2 bestimmt die Bundesregierung, den Bundesrat und die Spitzenvereinigungen der kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften als vorschlagsberechtigte Stellen für die Mitglieder der Gruppe der öffentlichen Körperschaften im Verwaltungsrat. Damit erhalten der Bund und die Länder jeweils 3 Sitze in der Gruppe und haben dieselbe Stärke, die Kommunen sind mit jeweils ei...mehr

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Sauer, SGB III § 379 Vorsch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, welche Stellen für die Gruppen der Arbeitnehmervertreter, Arbeitgebervertreter und Vertreter der öffentlichen Körperschaften vorschlagsberechtigt für die Berufung von Mitgliedern und Stellvertretern in den Selbstverwaltungsorganen sind. Nach Maßgabe des § 4 Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) sind für jeden Sitz jeweils ein Mann und eine Fr...mehr

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Sauer, SGB III § 379 Vorsch... / 2.1 Zusammensetzung der Selbstverwaltung aus 3 Gruppen

Rz. 7 Mit § 379 wird die Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit den Verbänden und Vereinigungen überlassen und dafür auf eine Wahl verzichtet. Der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände haben letztlich entscheidenden Einfluss auf die Zusammensetzung jedenfalls des Verwaltungsrats. Angesichts der drittelparitätischen Besetzung der ...mehr

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Zerb 7/2015, Erwerbe durch ... / 3. Ertragsteuerliche Vorteile

Die Übertragung von Vermögen auf die gemeinnützige Stiftung kann gegen Vorlage einer Zuwendungsbescheinigung als Sonderausgabe steuermindernd geltend gemacht werden (näheres siehe § 10 b EStG; § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG).[66] Damit lässt sich eine Minderung der Einkommen-/Körperschaft- und Gewerbesteuer erreichen.mehr

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Zerb 7/2015, Erwerbe durch ... / a) Befreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 16 b ErbStG

Erwerbe von inländischen steuerbegünstigten Stiftungen[54] sind erbschaft-/schenkungsteuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 b ErbStG).[55] Die Befreiung ist in der Höhe nicht begrenzt, d. h. es können nicht nur 10 EUR oder 100.000 EUR, sondern auch viele Millionen/Milliarden EUR Vermögen steuerfrei auf steuerbegünstigte Stiftungen übertragen und dort vom Prinzip her – nach einer Mind...mehr

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Zerb 7/2015, Erwerbe durch ... / II. Stiftungen: Rechtslage (ErbStG) im Überblick

Grundsätzlich sind Stiftungen und ähnliche Rechtsinstitute/Vermögensmassen (z. B. ausländischen Rechts) Körperschaften iSv § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG, von daher steuerrechtlich selbständige Steuerpflichtige. Aus erbschaft-/schenkungsteuerlicher Sicht bedeutet dies, dass sie auch Erwerber und Zuwendende/Schenker iSd ErbStG sein können. 1. Persönliche Steuerpflicht Die persönliche St...mehr

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Zerb 7/2015, Erwerbe durch ... / 2. Ausländische steuerbegünstigte Stiftungen

Allgemein gilt, dass Zuwendungen von Inländern an ausländische Institutionen, unabhängig von ihrer Eigenschaft als "steuerbegünstigt", bis zu einem steuerpflichtigen Wert von 20.000 EUR steuerfrei sind (§ 16 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG innerhalb von 10 Jahren gem. § 14 ErbStG). Zusätzlich könnten auch andere Befreiungen genutzt werden (z. B. § 13 Abs. 1 Nr. 2 und 3 ErbStG, ggf. §§ 1...mehr

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Zerb 7/2015, Erwerbe durch ... / 2. Steuerauslösender Erbschaftsteuertatbestand

Die Steuerbarkeit von Vermögensübertragungen auf und von Stiftungen setzt weiter unabdingbar voraus, dass dadurch ein steuerauslösender Tatbestand erfüllt wird. Als – die Erbschaft-/Schenkungsteuer – steuerauslösende Tatbestände kommen grds. alle im Gesetz genannten Erwerbe gem. den §§ 3, 7, 8 und/oder 1 Abs. 4 ErbStG. in Betracht (soweit sie auf Stiftungen "passen", z. B. k...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Körperschaft des öffentlichen Rechts

Stand: EL 106 – ET: 06/2015 > Juristische Person; außerdem > Aufwandsentschädigungen, > Beamte, > Behörden als Arbeitgeber, > Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten, > Öffentliche Kasse, > Religionsgemeinschaften, > Reisekostenvergütungen, > Spenden, > Umzugskosten.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kommunale Spitzenverbände

Stand: EL 106 – ET: 06/2015 Die Verbände sind öffentlich-rechtliche Körperschaften (> Juristische Person). > Aufwandsentschädigungen Rz 20 ff, Rz 63.mehr

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Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb erfordert keinen konkreten oder potenziellen Wettbewerb; Sport-Dachverband tätigt keine sportlichen Veranstaltungen i.S.v. § 67a AO

Leitsatz 1. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i.S.v. § 14 AO erfordert nicht das Bestehen eines konkreten oder potenziellen Wettbewerbs. 2. Unter sportlichen Veranstaltungen i.S.v. § 67a AO sind organisatorische Maßnahmen eines Sportvereins zu verstehen, die es aktiven Sportlern ermöglichen, Sport zu treiben. Die Tätigkeit eines Sport-Dachverbands gehört dazu nicht. 3. Ein...mehr

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / I. Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2008) – Stand 17.2.2014

Rz. 397 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Rz...mehr

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / II. Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015) – Stand: 19.5.2015

Rz. 399 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Rz...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer: Ersatzbemessungsgrundlage verfassungswidrig

Leitsatz Das BVerfG hat entschieden, dass die Regelung über die Ersatzbemessungsgrundlage im Grunderwerbsteuerrecht mit dem Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist, und den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens bis zum 30.6.2016 rückwirkend zum 1.1.2009 eine Neuregelung zu treffen. Bis zum 31.12.2008 ist die Vorschrift des § 8 Abs. 2 GrEStG weiter anwendbar. Sac...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 198 Vollstrec... / 2.2 Vollstreckung nach der ZPO

Rz. 11 Ist die Vollstreckung nach der ZPO eröffnet, so kann das gesamte Instrumentarium der Vollstreckung wegen Geldforderungen in das bewegliche wie unbewegliche Vermögen einschließlich des Verteilungsverfahrens genutzt werden (§§ 803 bis 882a ZPO). Auch die Regeln der Herausgabe- und Handlungsvollstreckung finden Anwendung (§§ 883 bis 898 ZPO). Rz. 12 Von besonderer Bedeutu...mehr

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zfs 6/2015, Ausgleich zwisc... / 2 Aus den Gründen:

[9] "… II. Diese Beurteilung hält der rechtlichen Überprüfung nicht stand, soweit das BG einen Gesamtschuldnerausgleich zwischen dem VN und der Bekl. nach § 426 Abs. 1 S. 1 BGB abgelehnt hat." [10] 1. Ohne Rechtsfehler hat das BG einen Schadensersatzanspruch gegen die Bekl. gem. § 280 Abs. 1 BGB verneint. Nach den Feststellungen des AG, von denen auch das BG ausgeht und die v...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28r Schade... / 2.1 Schadensersatzpflicht der Einzugsstelle

Rz. 2 Die Voraussetzungen der Schadensersatzpflicht der Einzugsstelle regelt Abs. 1. Eine schuldhafte Pflichtverletzung i. S. d. Abs. 1 liegt bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Handeln vor. Die Schadensersatzpflicht trifft unmittelbar die Krankenkasse als Einzugsstelle der Gesamtsozialversicherungsbeiträge und damit die Körperschaft des öffentlichen Rechts, auch wenn der Sc...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einkünfte aus US-amerikanischen S-Corporations sind im Ansässigkeitsstaat steuerpflichtig

Leitsatz Eine US-amerikanische S-Corporation ist eine Gesellschaft, die nach deutschem Recht als Kapitalgesellschaft anzusehen ist. Zugeflossene Gewinnanteile sind deshalb Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, für die Deutschland als Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht besitzt. Sachverhalt Der Kläger, ein US-amerikanischer Staatsbürger mit Wohnsi...mehr

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Sommer, SGB V § 137 Richtli... / 2.1 Richtlinien zur Qualitätssicherung (Abs. 1)

Rz. 4 Der Gesetzgeber überträgt dem G-BA in Abs. 1 der Vorschrift mit Wirkung zum 1.7.2008 die zuvor in unterschiedlichen Vorschriften geregelte Aufgabe, für die Qualitätssicherung in der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung (§ 73) und der Versorgung für zugelassene Krankenhäuser (§ 108) die Verpflichtungen nach § 135a Abs. 2, § 115b Abs. 1 Satz 3 und § 116b Abs. 3 Satz 3 dur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 49 Stimmen... / 2.3 Kommunale Körperschaften (Abs. 3)

Rz. 8 Die Regelung in Abs. 3 betrifft das Stimmrecht der kommunalen Körperschaften (Gemeinden, Landkreise, Bezirksverbände und Landschaftsverbände) in der gesetzlichen Unfallversicherung, deren Arbeitnehmer – nebst anderen Personenkreisen – in der Unfallversicherung bei bestimmten Trägern versichert sind. Abs. 3 enthält also eine spezielle Regelung für die Gruppe der Arbeitg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 49 Stimmen... / 2.4 Satzungsrecht (Abs. 4)

Rz. 9 Die Satzung der Versicherungsträger kann für die Arbeitgeber und die Regionalkörperschaften Abweichungen von den Vorschriften nach Abs. 2 und 3 festlegen, soweit es um Abstufung und Höchstzahl der Stimmen geht. In diesen Fällen muss jedoch als Bezugspunkt im Falle des Arbeitgeberstimmrechts (Abs. 2) von der Beschäftigtenzahl und im Falle des Stimmrechts der kommunalen Kö...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 49 Stimmen... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ergänzt die Regelungen der §§ 45 und 46. Sie legt fest, wie viele Stimmen die wahlberechtigten Personen und Institutionen bei der Wahl zur Vertreterversammlung und zum Verwaltungsrat haben. Die Regelung betrifft in Abs. 1 die Versicherten mit der Klarstellung, dass jeder Versicherte eine Stimme hat, in Abs. 2 die Arbeitgeber mit der Zuweisung einer nach de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 35 Sondervorschriften für Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet

Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Erläuterungen Tz. 1 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Im StSenkG hatte der Gesetzgeber zunächst irrtümlich den gesamten § 54a KStG 1999 mit neuer Bezeichnung als § 35 KStG übernommen. Tz. 2 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Die im UntStFG enthaltene Neufassung reduziert den Regelungsgehalt der Vorschrift auf den Einleitungssatz sowie die Nr 3 des § 54a KStG 1999. Tz....mehr