Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalertrag

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Kapitalertragsteuer bei Betrieben gewerblicher Art

Kommentar Bei der Besteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) hat die Kapitalertragsteuer eine besondere Bedeutung. Resultieren die Leistungen aus einem Betrieb gewerblicher Art (BgA) beträgt die Kapitalertragsteuer 15 % und hat zugleich eine abgeltende Wirkung. Die Finanzverwaltung hat sich zum gesamten Themenbereich nun umfassend geäußert. Bereits durc...mehr

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Einkünftequalifikation für Zinseinnahmen.

Leitsatz Maßgebende Kriterien für die Zuordnung von Zinserträgen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen oder Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Sachverhalt Ein geschlossener Immobilienfonds erzielte als vermögensverwaltende Personengesellschaft Zinseinnahmen. Mit dem Finanzamt entstand Streit, ob die Zinserträge zu den Kapitalerträgen nach § 20 EStG oder zu den Vermiet...mehr

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AGS 1/2015, Verfahrenskoste... / 1 Sachverhalt

Der Antragsgegner begehrt die Verfahrenskostenhilfe für die Rechtsverteidigung gegen einen Stufenantrag seiner getrennt lebenden Ehefrau auf Auskunft und gegebenenfalls Kindesunterhalt. Der 59-jährige Antragsgegner ist derzeit ohne Beschäftigung und bezieht Hartz IV-Leistungen, nachdem sein letztes (Probe-)Arbeitsverhältnis gekündigt wurde. Die Antragstellerin trägt vor, dass ...mehr

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§ 16 Steuer-Rechtsschutz vo... / B. Der Versicherungsumfang des Steuer-Rechtsschutzes vor Gerichten nach § 2e ARB 2010

Rz. 27 Versicherungsschutz besteht im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten nach § 2e ARB 2010 für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgabenrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten. Rz. 28 Diese Leistungsart wurde in die ARB 94 erstmalig eingeführt. Bis 1984 war die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Steuer- und sonstigem ...mehr

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Abgeltungsteuer: Neues BMF-Schreiben

Kommentar Seit dem Jahr 2009 gilt die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge. Im Zusammenhang mit dieser Systemumstellung gab es eine Vielzahl von Fragen, welche die Finanzverwaltung mit Schreiben vom 20.12.2009 beantwortete. Hierbei ging es insbesondere um die Auslegung des damals neu definierten § 20 EStG (Einkünfte aus Kapitalvermögen) und auch um die Vorschriften der §§ 43 ff...mehr

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Abgeltungsteuer: § 20 Abs. 9 EStG findet bei Günstigerprüfung Anwendung

Leitsatz 1. Das Werbungskostenabzugsverbot des § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG findet auch dann Anwendung, wenn Ausgaben, die nach dem 31.12.2008 getätigt wurden, mit Kapitalerträgen zusammenhängen, die bereits vor dem 1.1.2009 zugeflossen sind. 2. Auch bei der sog. "Günstigerprüfung" nach § 32d Abs. 6 Satz 1 EStG findet § 20 Abs. 9 EStG Anwendung. Normenkette § 20 Abs. 9, § 32d Abs. ...mehr

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Kapitalvermögen, Zufluss bei einem beherrschenden Gesellschafter

Leitsatz 1. Ausschüttungen an den beherrschenden Gesellschafter einer zahlungsfähigen GmbH fließen diesem in der Regel auch dann zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Gewinnverwendung i.S. d. § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG zu, wenn die Gesellschafterversammlung eine spätere Fälligkeit des Auszahlungsanspruchs beschlossen hat (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. Die Zahlungsfäh...mehr

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Analoge Anwendung der Härteausgleichsregelungen in § 46 Abs. 3 und 5 EStG 2009 bei in der Schweiz beschäftigtem Grenzgänger

Leitsatz Die Härteausgleichsregelungen in § 46 Abs. 3 und 5 EStG 2009 sind aus Gleichbehandlungsgründen analog bei solchen Arbeitnehmern anzuwenden, die mit ihrem von einem ausländischen Arbeitgeber bezogenen Arbeitslohn im Inland unbeschränkt steuerpflichtig sind und mangels Vornahme eines LSt-Abzugs nicht gemäß § 46 EStG 2009, sondern nach der Grundnorm des § 25 Abs. 1 ESt...mehr

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Austrittsleistungen eines Grenzgängers aus einer schweizerischen Pensionskasse und Anlagestiftung

Leitsatz Bezieht eine zuvor bei einem schweizerischen Unternehmen beschäftigte Grenzgängerin aufgrund ihrer Kündigung des Arbeitsverhältnisses von der Pensionskasse und der Anlagestiftung des Unternehmens nach mehr als zwölfjähriger Mitgliedschaft Austrittsleistungen wegen des endgültigen Verlassens der Schweiz, so sind diese gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 und Satz 5 EStG (i...mehr

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Nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

Leitsatz 1. Schuldzinsen für die Anschaffung einer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligung, die auf Zeiträume nach der Veräußerung der Beteiligung entfallen, können ab dem Veranlagungszeitraum 2009 gemäß § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG nicht als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden. § 52a Abs. 10 Satz 10 EStG 2009 steht d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.4.2 Kapitalertragssteuer

Rn 45 Die Bank muss zu Lasten des Treuhandkontos den Steuerabzug für Kapitalerträge vornehmen (§ 15 Abs. 1 Nr. 2, § 20 Abs. 1 Nr. 7, §§ 43 ff. EStG). Nicht nur bei der Ermächtigungstreuhand, sondern auch bei der Vollrechtstreuhand ist der Insolvenzschuldner Steuerschuldner; bei letzterer ist er wirtschaftlicher Eigentümer des Kontoguthabens.[58] Der Insolvenzverwalter kann d...mehr

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Investmentbesteuerung: Umsetzung des EuGH-Urteils "van Caster"

Kommentar Das BMF hat zum wiederholten Male zu § 6 Investmentsteuergesetz im Zusammenhang mit dem Verfahren bis zu einer gesetzlichen Umsetzung des EuGH-Urteils v. 9.10.2014 (C-326/12, "van Caster") Stellung genommen. Insgesamt sind seit dem EuGH-Urteil nun 3 Schreiben der Finanzverwaltung ergangen. Durch dieses Schreiben der Finanzverwaltung vom 23.5.2015 wurde das bis dato ...mehr

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Kein Zufluss steuerbarer Einnahmen aus Kapitalvermögen bei Verzicht auf Teilauszahlungen im Rahmen einer Lebensversicherung gegen Einmalzahlung

Leitsatz Bei einer Lebensversicherung gegen Einmalzahlung ist ein vor dem Laufzeitende erklärter Verzicht des Versicherungsnehmers auf vertraglich vereinbarte Teilauszahlungsansprüche allenfalls eine Stundung, nicht aber eine Schuldumschaffung (Novation) der Ansprüche, sodass kein Zufluss von Einnahmen in Höhe dieser Ansprüche nach § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG gegeben ist. Normen...mehr

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Abgeltungsteuer: Schuldzinsen als Werbungskosten

Leitsatz 1. Im Zusammenhang mit einer teilweise kreditfinanzierten Festgeldanlage im Veranlagungszeitraum 2008 angefallene Schuldzinsen können in vollem Umfang als Werbungskosten abgezogen werden, auch wenn die Zinsen aus dem Festgeld erst im Veranlagungszeitraum 2009 zufließen. 2. § 20 Abs. 9 Satz 1 2. Halbsatz EStG i.d.F. des UntStRefG 2008 ist erstmalig ab dem Veranlagungs...mehr

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Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Irrtum über materiell rechtliche Rechtslage

Leitsatz Der Antrag auf Besteuerung von Kapitalerträgen nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG ist spätestens zusammen mit der Einkommensteuererklärung zu stellen. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt beim Versäumen der Frist regelmäßig nicht in Betracht. Sachverhalt Dem Kläger ist zu 40 % an der A-GmbH beteiligt. Am 30.11.2010 floss ihm eine Gewinnausschüttung in Höhe von 18.00...mehr

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FoVo 8/9 2014, Pfändungssch... / 2 II. Die Entscheidung

Pfändungsfreies Vermögen ist zu bestimmen Nach § 35 Abs. 1 InsO fällt in die Insolvenzmasse das gesamte Vermögen des Schuldners, das ihm zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehört und das er im Laufe des Verfahrens erlangt. Nicht in die Insolvenzmasse gehören gemäß § 36 Abs. 1 InsO die Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen. § 36 Abs. 1 Satz 2 I...mehr

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Nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nach Veräußerung einer Beteiligung

Leitsatz 1. Schuldzinsen für die Anschaffung einer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligung, die auf Zeiträume nach der Veräußerung der Beteiligung entfallen, können ab dem Veranlagungszeitraum 2009 nicht als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden. Der Werbungskostenabzug ist gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG i.d.F. des U...mehr

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Verluste aus dem Verfall von Optionsscheinen sind auch nach neuem Recht steuermindernd zu berücksichtigen

Leitsatz Erlangt der Inhaber eines Optionsscheins deshalb keinen Differenzausgleich, weil der Optionsschein wertlos verfällt, sind die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten des Optionsscheins entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung auch nach neuem Recht steuermindernd zu berücksichtigen. Sachverhalt Der Kläger erwarb im Jahr 2010 Verkaufsoptionen, deren Laufzeit noch...mehr

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Überhöhte Gesellschaftervergütung an den Lebensgefährten ist der Gesellschafterin bei Zufluss zuzurechnen

Leitsatz Besteht kein steuerlich anzuerkennendes Treuhandverhältnis, sind überhöhte Vergütungen an den Lebensgefährten der Gesellschafterin dieser als verdeckte Gewinnausschüttung zuzurechnen. Bei Zufluss der Gesamtvergütung in mehreren Jahren liegen Kapitalerträge erst bei Zufluss vor. Eine quotale Zurechnung ist unzulässig. Sachverhalt Im Streitfall hatte der Lebensgefährte...mehr

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Abgeltungswirkung bei Tonnagesteuer

Leitsatz Gewinne aus Aktienverkäufen können von der Abgeltungswirkung der sog. Tonnagesteuer erfasst werden. Sachverhalt Die Klägerin war eine Schifffahrtsgesellschaft, die Eigentümerin eines Containerschiffs war. Die Gewinnermittlung erfolgte nach § 5a EStG. In 2007 vercharterte die Gesellschaft das Schiff längerfristig an eine ausländische Linienreederei. Diese geriet ab 20...mehr

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Abgeltungsteuersatz bei Darlehen an GmbH durch eine dem Anteilseigner ­nahestehende Person

Leitsatz 1. Der gesonderte Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 32d Abs. 1 EStG ist bei einer Darlehensgewährung an eine GmbH nicht schon deshalb nach § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b Satz 2 EStG ausgeschlossen, weil der Gläubiger der Kapitalerträge ein Angehöriger der zu mehr als 10 % an der Schuldnerin beteiligten Anteilseigner ist. 2. Ist das Klagebegehr...mehr

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Abgeltungsteuersatz bei Kapitalerträgen aus Darlehen zwischen Angehörigen i.S.d.§ 15 AO (1)

Leitsatz 1. Die Privilegierung der Einkünfte aus Kapitalvermögen, die nach § 32d Abs. 1 EStG in Höhe von 25 % besteuert werden, gegenüber anderen progressiv besteuerten Einkunftsarten ist verfassungsgemäß. 2. Die Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 32d Abs. 1 EStG ist nicht schon deshalb nach § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG...mehr

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Abgeltungsteuersatz bei Kapitalerträgen aus einer Stundungsvereinbarung zwischen Angehörigen i.S.d. § 15 AO

Leitsatz Die Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 32d Abs. 1 EStG auf Kapitalerträge, die aus der Stundung einer Kaufpreisforderung erzielt werden, ist nicht nach § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG ausgeschlossen, wenn Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge zwar Angehörige i.S.d. § 15 AO sind, für eine missbräuchliche Gest...mehr

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Abgeltungsteuersatz bei Kapitalerträgen aus Darlehen zwischen Angehörigen i.S.d.§ 15 AO (2)

Leitsatz 1. Die Privilegierung der Einkünfte aus Kapitalvermögen, die nach § 32d Abs. 1 EStG in Höhe von 25 % besteuert werden, gegenüber anderen progressiv besteuerten Einkunftsarten ist verfassungsgemäß. 2. Die Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 32d Abs. 1 EStG ist nicht schon deshalb nach § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG...mehr

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Keine Anwendung des Abgeltungsteuersatzes bei Gesellschafterfremdfinanzierung

Leitsatz 1. Der gesonderte Steuertarif für Kapitaleinkünfte gem. § 32d Abs. 1 EStG gilt nach dem eindeutigen Wortlaut des § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG nicht für Kapitalerträge i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG, die von einer Kapitalgesellschaft an einen Anteilseigner gezahlt werden, der zu mindestens 10 % an der Gesellschaft beteiligt ist. 2. Der Ausschluss des Abgelt...mehr

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Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids hinsichtlich eines nicht enthaltenen Verlusts

Leitsatz 1. In die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO sind auch die Gewinne einzubeziehen, die ein Mitunternehmer aus der Veräußerung seines Anteils an einer freiberuflichen Mitunternehmerschaft erzielt. 2. Der Feststellungsbescheid entfaltet in positiver Hinsicht Bindungswirkung, als er einen Gewinn oder Verlust aus de...mehr

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Erlass einer KapESt-Festsetzung wegen widerstreitender Steuerfestsetzung

Leitsatz Hat der Schuldner der Kapitalerträge seiner Pflicht zur Steueranmeldung genügt, so steht dies ei­ner Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Diese Steuerfestsetzung kann – auch nach Eintritt der Bestandskraft und nach Aufhebung des Vorbehaltsvermerks – nach § 174 Abs. 4 AO wegen widerstreitender Festsetzung geändert werden. Die Voraussetzungen ...mehr

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zerb 4/2014, Der Sozialhilf... / 5.2 Die Einkommensschontatbestände des SGB XII

Die Suche nach Einkommensschontatbeständen hängt im SGB XII von der Art der bezogenen Leistungen ab. Hierzu ein Praxis-Beispiel Die schwerstpflegebedürftige Sozialhilfeempfängerin (Pflegestufe III) erhält Aus dem auf sie entfallenden Nachlass werden Kapitalerträge in ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / V. Einheitliche und gesonderte Feststellung gem. § 180 Abs. 1 Nr. 2 AO

Rn 12 Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit haben entgegen den juristischen Personen ihren Gewinn nicht als Gesellschaft zu versteuern. Der Gewinn wird den Gesellschaftern zugerechnet. Sie sind weder einkommensteuer- noch körperschaftsteuerpflichtig. Die Gesellschafter haben den ihnen zuzurechnenden Gewinnanteil im Rahmen der Einkommensteuer als Einkünfte aus Gewerbebetri...mehr

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Verluste aus der Kündigung von Sterbegeldversicherungen

Leitsatz Sterbegeldversicherungen mit einem Sparanteil i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 EStG können bei vorzeitigem Rückkauf zu negativen Einkünften aus § 20 EStG führen, wenn zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Absicht bestand, einen Überschuss der Versicherungsleistung über die eingezahlten Beträge hinaus zu erzielen. Sachverhalt Streitig war die Anerkennung von Verl...mehr

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zerb 11/2013, Steuerliche P... / II. Strafbefreiende Selbstanzeige

Eine Selbstanzeige ist möglich bei einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung gem. § 370 AO und bei einer leichtfertigen Steuerverkürzung gem. § 378 AO. Während Erstere als Straftat mit bis zu fünf Jahren Gefängnisstrafe bedroht ist, ist Letztere eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 EUR geahndet werden kann. Im Falle einer wirksamen Selbstanzeige entfal...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.9 Kapitalerträge iSd § 20 Abs 1 Nr 1 und 9 EStG (§ 3 Nr 40 S 1 Buchst d EStG)

5.9.1 Bezüge iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG Tz. 67 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 § 3 Nr 40 S 1 Buchst d EStG stellt die lfd Einnahmen aus einer Kö zu 40 %/zur Hälfte stfrei. Bezüge iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG sind insbes die Dividenden aus Kap-Beteiligungen, ohne dass danach unterschieden wird, ob die Dividenden von einer inl oder von einer ausl Kö stammen. Unter § 3 Nr 40 S 1 Buchst d EStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.9.4 Einschränkung der Anwendung des Teil-/Halbeinkünfteverfahrens (§ 3 Nr 40 S 1 Buchst d S 2 und 3 EStG)

5.9.4.1 Allgemeines Tz. 76 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Dem AE stand bis zum Inkrafttreten des JStG 2007 bei Vorliegen einer vGA das Halb-Eink-Verfahren auch dann zu, wenn auf der Ebene der Gesellschaft eine Hinzurechnung der vGA zu Recht oder zu Unrecht nicht erfolgt war. Zu Recht kann eine Einkommenskorrektur zB unterblieben sein, wenn die vGA von einer ausl TG stammt und das ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.9.4.4 Erstmalige Anwendung

Tz. 83 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Die durch das JStG 2007 eingeführte Regelung zum materiellen Korrespondenzprinzip bei vGA ist nach § 52 Abs 4d S 3 EStG erstmals auf vGA anzuwenden, die nach dem 18.12.2006 zufließen. Es kommt somit auf den Zeitpunkt des Zuflusses bei dem AE an, dh auf den Zeitpunkt, in dem der AE wirtsch über die vGA verfügen kann. Nicht entscheidend ist der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.9.3 Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 9 EStG

Tz. 75 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Das StSenkG hat mit § 20 Abs 1 Nr 9 EStG einen neuen Einnahmetatbestand eingeführt. Leistungen einer nicht von der KSt befreiten Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse iSd § 1 Abs 1 Nrn 3–5 KStG, das sind stellen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.9.4.1 Allgemeines

Tz. 76 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Dem AE stand bis zum Inkrafttreten des JStG 2007 bei Vorliegen einer vGA das Halb-Eink-Verfahren auch dann zu, wenn auf der Ebene der Gesellschaft eine Hinzurechnung der vGA zu Recht oder zu Unrecht nicht erfolgt war. Zu Recht kann eine Einkommenskorrektur zB unterblieben sein, wenn die vGA von einer ausl TG stammt und das ausl St-Recht diese...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.9.4.3 Gewährung des Teil-/Halbeinkünfteverfahrens, wenn die verdeckte Gewinnausschüttung das Einkommen einer nahe stehenden Person erhöht hat (§ 3 Nr 40 S 1 Buchst d S 3 EStG)

Tz. 81 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Nach § 3 Nr 40 S 1 Buchst d S 3 EStG ist § 3 Nr 40 S 1 Buchst d S 2 EStG nicht anzuwenden, soweit die vGA das Einkommen einer dem Stpfl nahe stehenden Person erhöht hat und § 32a KStG auf die Veranlagung dieser nahe stehenden Person nicht anzuwenden ist. Nach der in S 3 des § 3 Nr 40 S 1 Buchst d EStG geregelten Rückausnahme ist die 40%ige/häl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.9.2 Auskehrungen aus dem steuerlichen Einlagekonto

Tz. 74 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Ist der AE eine natürliche Person und hält ermehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.9.4.2 Vollbesteuerung der Bezüge, wenn das Einkommen der leistenden Körperschaft gemindert worden ist (§ 3 Nr 40 S 1 Buchst d S 2 EStG)

Tz. 77 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Nach § 3 Nr 40 S 1 Buchst d S 2 EStG ist die 40%ige/hälftige St-Freistellung für die Bezüge nur zu gewähren, soweit sie das Einkommen der leistenden Kö nicht gemindert haben. Somit ist die tw St-Freistellung nach der Änderung des § 3 Nr 40d S 1 Buchst 2 EStG durch das AmtshilfeRLUmsG bei allen Bezügen iSd § 3 Nr 40 S 1 Buchst d S 1 EStG von d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.9.1 Bezüge iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG

Tz. 67 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 § 3 Nr 40 S 1 Buchst d EStG stellt die lfd Einnahmen aus einer Kö zu 40 %/zur Hälfte stfrei. Bezüge iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG sind insbes die Dividenden aus Kap-Beteiligungen, ohne dass danach unterschieden wird, ob die Dividenden von einer inl oder von einer ausl Kö stammen. Unter § 3 Nr 40 S 1 Buchst d EStG fallen insbes oGA, zu denen auch die...mehr

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Kursverluste bei Hybridanleihen mit gestuften Zinsversprechen ohne Laufzeitbegrenzung und ohne Emissionsrendite

Leitsatz Kursverluste aus der Veräußerung von Hybridanleihen mit gestuften Zinsversprechen ohne Laufzeitbegrenzung, die keine Emissionsrendite aufweisen, sind nicht gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG steuerwirksam, da die Vorschrift auf Wertpapiere, bei denen keine Vermengung zwischen Ertrags- und Vermögensebene besteht und bei denen eine Unterscheidung zwischen Nutzu...mehr

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ZErb 10/2013, Steuerliche P... / (4) Folge der Berichtigung: Nachversteuerung der Einkünfte des Erblassers

Aufgrund der Berichtigungsanzeige der Erben setzt das Finanzamt anhand der mitgeteilten (bislang nicht vom Erblasser versteuerten) Einkünfte die Steuern innerhalb der Festsetzungsfrist neu fest. Dieser festgesetzte Betrag ist von den Erben zuzüglich Zinsen nachzubezahlen. Die Pflicht zur Verzinsung folgt für Einkommensteuernachzahlungen aus § 233 a Abs. 1 AO. Der Zinslauf be...mehr

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Abgeltungsteuer: Automatisiertes Abzugsverfahren für Kirchensteuer kommt ab 2015

Kommentar Bislang mussten Banken die Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge nur dann einbehalten, wenn sie vom Anleger über dessen Religionszugehörigkeit informiert wurden. Ab 2015 werden die Daten nun automatisiert vom BZSt bereitgestellt. Ab dem 1.1.2015 müssen Anleger bei ihrer Bank keinen Antrag auf Einbehalt von Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapit...mehr

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Europarechtliche Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Besteuerung von Erträgen aus "schwarzen" Fonds nach dem AuslInvestmG

Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Steht die Kapitalverkehrsfreiheit des Art. 73b EGV (ab 1.5.1999 Art. 56 EG) einer nationalen Regelung (hier: § 18 Abs. 3 AuslInvestmG), wonach für inländische Beteiligte an ausländischen Investmentfonds unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zu den Ausschüttun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 52... / Abs. 55e

Rz. 174 Nach Abs. 55e S. 1 ist § 44 Abs. 1 S. 5 EStG, wonach bei Kapitalerträgen nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG die einbehaltene Steuer in dem Zeitpunkt abzuführen ist, in dem die Kapitalerträge dem Gläubiger zufließen, für Ausschüttungen anzuwenden ist, die nach dem 31.12.2004 erfolgen (§ 44 EStG Rz. 51). Rz. 175 Abs. 55e S. 2 bestimmt, dass § 44 Abs. 6 S. 2, 5 EStG in der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 52... / Abs. 55h

Rz. 178 Nach Abs. 55h ist die Neufassung des § 44b Abs. 1 S. 2 EStG hinsichtlich der dem Erstattungsantrag beizufügenden Unterlagen erstmals auf Kapitalerträge anzuwenden, die nach dem 31.12.2006 zufließen.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 52... / Abs. 57a

Rz. 185 Abs. 57a S. 1–4 bestimmt, dass die Regelungen über Einkünfte aus Kapitalvermögen im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht zusammen mit dem körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren außer Kraft treten (zu diesem Zeitpunkt Rz. 15). Rz. 186 Außerdem bestimmt Abs. 57a S. 5, dass die Änderungen in § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a und b EStG mit der Verweisung auf das neu ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 52... / Abs. 24a

Rz. 76 Die Nummerierung als Abs. 24a ist aufgrund eines Fehlers im Gesetzgebungsverfahren doppelt vorhanden. Rz. 77 Abs. 24a i. d. F. des Gesetzes v. 20.4.2009[1] regelt in S. 1, dass die KiSt auf Kapitalerträge, die der Abgeltungsteuer des § 32d EStG unterlegen haben, nicht abzugsfähig ist. Dies gilt erstmals ab Vz 2011 (§ 10 EStG Rz. 117); S. 2 die Erweiterung des Abzugs von ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 52... / Abs. 53

Rz. 165 Abs. 53 S. 1–4 regelt, dass die Vorschriften über die KapESt des EStG 1999 zusammen mit den Regelungen des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens außer Kraft treten[1]. Rz. 166 S. 5 bestimmt, dass die Ausdehnung der Regelung des § 44 Abs. 6 EStG auf wirtschaftliche Geschäftsbetriebe erstmals auf Kapitalerträge anzuwenden ist, für die das Anrechnungsverfahren n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 7/2013, Die Cash-Gesel... / 1. Steuerliche Nachteile der Kapitalanlage in einer GmbH gegenüber der Vermögensverwaltung im Privatvermögen

Im Falle der GmbH-Variante muss für einen ehrlichen Vergleich zusätzlich die Ausschüttungsbesteuerung von Gewinnen in die Kalkulation einbezogen werden. Auch wenn die ertragsteuerliche Situation bei Berücksichtigung der Ausschüttungsbelastung und der damit verbundenen Zwei-Stufen-Besteuerung von Kapitalerträgen in der GmbH gegenüber der Besteuerung bei Privatpersonen zunächs...mehr