Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalertrag

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 52a (weggefallen)

§ 52a EStG "Anwendungsvorschriften zur Einführung einer Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne", durch das UntStRefG 2008 v 14.08.2007, BGBl I 2007, 1912 eingefügt, enthielt die Anwendungsvorschriften zur Einführung einer AbgSt auf KapErtr und Veräußerungsgewinne. Nachdem durch das G zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur ...mehr

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Begriff "wirtschaftlicher Zusammenhang" in § 34c Abs. 1 Satz 4 EstG

Leitsatz 1. Ob Betriebsausgaben und Betriebsvermögensminderungen mit den ausländischen Einkünften zugrunde liegenden Einnahmen i.S.d. § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, bestimmt sich nach dem Veranlassungsprinzip (§ 4 Abs. 4 EStG). 2. Weisen die Aufwendungen sowohl mit ausländischen Einkünften i.S.d. § 34d EStG als auch mit inländischen Einkünft...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 7 [Leistungen nach Entschädigungsgesetzen]

Rz. 1 Steuerfrei sind insbesondere Leistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz, dem Flüchtlingshilfegesetz, dem Reparationsschädengesetz und dem Bundesvertriebenengesetz . Außerdem werden Leistungen, die denen nach anderen Kriegsfolgegesetzen entsprechen, ausdrücklich steuerfrei gestellt. Die Befreiungsvorschrift hat infolge Zeitablaufs nur noch geringe praktische Bedeutung. R...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / I. Auszug aus den Einkommensteuerrichtlinien und -hinweisen 2014 zu § 34 c EStG

R 34c (1–2) Anrechnung und Abzug ausländischer Steuern Umrechnung ausländischer Steuern (1) [1]Die nach § 34 c Abs. 1 und Abs. 6 EStG auf die deutsche Einkommensteuer anzurechnende oder nach § 34 c Abs. 2, 3 und 6 EStG bei der Ermittlung der Einkünfte abzuziehende ausländische Steuer ist auf der Grundlage der von der Europäischen Zentralbank täglich veröffentlichten Euro-Ref...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. OFD Frankfurt aM, Vfg. v. 15.1.1998 – S 2293 A - 73 - St II 2a, RIW 1998, 657 = juris (Zuordnung von Betriebsausgaben zu Einnahmen aus ausländischen Quellen)

Ausländische Einkünfte sind grundsätzlich nach den allgemeinen einkommenssteuerlichen Vorschriften zu ermitteln. Unterliegen ausländische Einkünfte der deutschen Besteuerung, ist eine im Ausland erhobene Quellensteuer idR auf die deutsche ESt anzurechnen. Die Steueranrechnung richtet sich nach der Vorschrift des § 34 c EStG, die sowohl in den Fällen Anwendung findet, in denen...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 13. OFD Frankfurt aM, Vfg. v. 24.8.1998 – S 2293 A - 55 - St II 2a/25, StEK EStG § 34 c Nr. 194 = RIW 1999, 313 (Zur Anrechnung ausländischer Steuern)

Bei Prüfungen der Rechnungshöfe sowie bei Ressortprüfungen wird häufig festgestellt, dass die Vorschriften über die Steuerermäßigungen bei ausländischen Einkünften unzutreffend angewendet werden. Es wird deshalb gebeten, insbesondere folgendes zu beachten: 1. Allgemeines 1.1 Persönlicher Geltungsbereich Die Vorschrift des § 34 c EStG gilt grundsätzlich nur für unbeschränkt St...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 15. OFD Erfurt, Vfg. v. 16.8.1999 – S 1300 A - 45 - St 01, StEK EStG § 34 c Nr. 196 = DB 1999, 2443 (Fiktive Steueranrechnung – § 34 c Abs. 6 Satz 2 EStG)

Folgende Anleihe-Methode ist bekannt geworden: Deutsche Investoren begeben Anleihen mit kurzer Laufzeit (ca. 3 Monate) an ausländische Banken. Die ausländischen Banken haben ihren Sitz in Staaten, mit denen Deutschland in Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vereinbart hat, dass bei Zinseinkünften, die in der Bundesrepublik ansässige Stpfl. aus den betroffenen Vertra...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 21. OFD Magdeburg, Vfg. v. 9.8.2005 – S 1300 - 77 - St 221, juris (Missbrauchsmodell zur Anrechnung fiktiver ausländischer Quellensteuer)

Zu Ihrer Unterrichtung möchte ich hiermit auf folgendes mir bekannt gewordene Anleihe-Modell hinweisen: Deutsche Investoren begeben Anleihen mit kurzer Laufzeit (ca. 3 Monate) an ausländische Banken. Die ausländischen Banken haben ihren Sitz in Staaten, mit denen die Bundesrepublik Deutschland ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vereinbart hat, dass bei Zinseink...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 12. OFD Frankfurt aM, Vfg. v. 16.7.1998 – S 2293 A - 81 - St 11 25, StEK EStG § 34 c Nr. 192 = IStR 1998, 610 (Verfügung betr. Dividendenstripping mit Auslandsaktien und Zinsstripping mit ausländischen festverzinslichen Wertpapieren; missbräuchliche Anrechnung ausländischer Quellensteuer)

Erzielt ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger ausländische Kapitalerträge, von denen im Ausland Quellensteuer einbehalten wurde, ist die ausländische Quellensteuer nach § 34 c EStG grundsätzlich auf die deutsche ESt anzurechnen. Dadurch wird eine Doppelbesteuerung von ausländischen Kapitalerträgen vermieden. Außerdem wird nach den von Deutschland abgeschlossenen DB...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 8. OFD Frankfurt aM, Vfg. v. 17.2.1997 – S 2293 A - 79 - St II 2a, StEK EStG § 34 c Nr. 186 (Erträgnisaufstellungen und Einzelabrechnungen inländischer depotführender Kreditinstitute über die Höhe ausländischer Einkünfte und Steuern sind als Nachweise im Sinne des § 68 b EStDV anzuerkennen)

Nach § 34 c Abs. 7 Nr. 2 EStG iVm. § 68 b EStDV hat der Steuerpflichtige den Nachweis über die Höhe der ausländischen Einkünfte und über die Festsetzung und Zahlung der ausländischen Steuern durch Vorlage entsprechender Urkunden (zB Steuerbescheid, Quittung über die Zahlung) zu führen. Solche Urkunden stehen bei einer ausländischen Abzugsteuer/Quellensteuer dem Steuerpflicht...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 37. OFD Frankfurt aM, Vfg. v. 6.6.2013 – S 2293 A - 113 - St 513, juris(Anrechnung ausländischer Steuern nach § 34 c Abs. 1 EStG; Verzeichnis ausländischer Steuern in Nicht-DBA-Staaten, die der deutschen Einkommensteuer entsprechen; Paraguay – impuesto a la renta del servicio de carácter personal)

An das BMF wurde die Frage herangetragen, ob die im Jahr 2012 in Paraguay eingeführte "impuesto a la renta del servicio de carácter personal" (IRP) mit der deutschen Einkommensteuer vergleichbar ist. Dazu teile ich Folgendes mit: Die in Paraguay seit 2006 geplante Einführung einer Einkommensteuer – impuesto a la renta del servicio de carácter personal – IRP – erfolgte nach me...mehr

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AEAO: Erneute Änderung des Anwendungserlasses zur AO

Kommentar Durch Schreiben des BMF vom 26.1.2016 wurde der Anwendungserlass zur AO (AEAO) das erste Mal im Jahr 2016 geändert. Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen dargestellt. Die Änderungen haben Schwerpunkte im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts sowie bei den Bestimmungen, die die Änderung von Steuerbescheiden regeln. Auch die Ausführungen zur Aussetzung der Vol...mehr

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Vereinbarkeit der Pauschalbesteuerung gemäß § 6 InvStG mit dem Unionsrecht

Leitsatz 1. Die Regelung des § 6 InvStG unterfällt nicht der Stillhalteklausel des Art. 64 Abs. 1 AEUV. 2. Inländischen Anteilsscheininhabern eines Investmentfonds mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika steht zur Vermeidung der pauschalen Ermittlung der Kapitalerträge gemäß §§ 2, 6 InvStG die Möglichkeit zu, die Besteuerungsgrundlagen des ausländischen Investmentverm...mehr

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Zur hinreichenden Bestimmtheit eines Feststellungsbescheids nach § 15b Abs. 4 Satz 1 EStG

Leitsatz 1. Die gemäß § 15b Abs. 4 Satz 1 EStG vorgesehene gesonderte Feststellung des gemäß § 15b Abs. 1 EStG nicht ausgleichsfähigen Verlustes ist auch für Einzelinvestitionen durchzuführen. 2. Die gesonderte Feststellung des nicht ausgleichsfähigen Verlustes umfasst bei Einzelinvestitionen verschiedene Elemente. Ist dem Feststellungsbescheid nicht mit hinreichender Deutlic...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 13. Aussonderung von der Abgeltungsteuer unterliegenden Einkünften

Rz. 178.1 [Autor/Stand] Abgeltungsteuereinkünfte. § 34 c Abs. 1 Satz 1 letzter Halbs. schließt die Einrechnung von ausländischen Einkünften, die in Deutschland der Abgeltungsteuer unterliegen, in die länderspezifische Höchstbetragsberechnung aus. Damit übernimmt der Gesetzgeber auch für den Bereich der Steueranrechnung das Konzept der zwei Arten von Einkünften (tarifbesteuer...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 10. Auf die deutsche Einkommensteuer

Rz. 166 [Autor/Stand] Minderung der tariflichen Einkommensteuer. Die Anrechnung ausländischer Steuern ist Teil der Steuerfestsetzung als solcher. Dies folgt aus § 2 Abs. 6 Satz 1 EStG. Danach bedeutet die Anrechnung ausländischer Steuern die Minderung der tariflichen Einkommensteuer. Im Rahmen dieser Minderung ist der Betrag der ausländischen Steuer von der tariflichen deuts...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 17. Ermittlung inländischer Betriebseinkommen (Satz 4)

Rz. 197 [Autor/Stand] Sinn und Zweck von § 34 c Abs. 1 Satz 4. § 34 c Abs. 1 Satz 4 ist wie Satz 3 mit dem Steuervergünstigungsabbaugesetz v. 16.5.2003[2] ab dem VZ 2003 eingefügt worden (vgl. Anm. 21). Die Gesetzesänderung ist eine Reaktion des Gesetzgebers auf die BFH-Rspr.[3], wonach Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten den ausländischen Einkünften ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, EStG § 34c EStG Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater Prof. Dr. Jochen Lüdicke, Düsseldorf, Honorarprofessor an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Dipl.-Kfm., Steuerberater Dr. Hans Weggenmann, Nürnberg Literaturverzeichnis Allgemeine Literatur: Amann, Zur Systematik der Ermittlung ausländischer Einkünfte, DB 1997, 796; Baranow...mehr

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Berücksichtigung von Einkommensteuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten im Falle einer Steuerhinterziehung durch den Erblasser

Leitsatz Der Erbe kann eine vom Erblasser hinterzogene Einkommensteuer, die auch nach dem Eintritt des Erbfalls nicht festgesetzt wurde, selbst dann nicht als Nachlassverbindlichkeit abziehen, wenn er das für die Festsetzung der Einkommensteuer zuständige FA zeitnah über die Steuerangelegenheit unterrichtet hat. Normenkette § 10 Abs. 5 Nr. 1, § 11 ErbStG Sachverhalt Der Kläger...mehr

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§ 11 Vermögensbezogenes Ste... / a) Private Kapitalerträge

Rz. 18 Abgeltungsteuer (Quellensteuer) in Höhe von 25 % + SolZ (1,378 %) + KiSt unter Berücksichtigung des Sparerfreibetrages, jedoch individuell zu ermitteln (Verlustvorträge?).mehr

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FF 10/2015, Elternunterhalt... / 2. Bedürftigkeit

Unmittelbar mit dem Bedarf hängt die Bedürftigkeit zusammen. Denn je höher der Bedarf ist, umso schwerer fällt es, diesen aus eigenem Einkommen zu decken, umso schneller verbrauchen sich die Kapitalreserven des Pflegebedürftigen, umso früher setzt die Unterhaltspflicht ein und umso höher kann der Regressanspruch ausfallen. Die Fragen der Bedürftigkeit sind vielschichtig. Beim...mehr

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Zerb 09/2015, Zur grundrech... / Sachverhalt

I. Der Beschwerdeführer wendet sich mit der Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtberücksichtigung einer dem Erbfall nachfolgenden Einkommensteuerbelastung für Zinserträge bei der Heranziehung zur Erbschaftsteuer. 1. Der Beschwerdeführer ist Alleinerbe seines im Jahr 2001 verstorbenen Bruders. Der erbschaftsteuerliche Gesamtwert des Nachlasses aus Grund- und Kapitalvermögen be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4 Für Dividenden ist der Besteuerungsgegenstand ein anderer als für die übrigen Arten von Kapitalerträgen

Tz. 108 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Wenn Scholtz (DStZ 1990, 547) ausführt, dass für alle Arten von Kap-Erträgen der Besteuerungsgegenstand der gleiche ist, ist ihm darin bereits für die Zeit vor der Einfügung des § 20 Abs 2a (heute: Abs 5) EStG nicht zu folgen. Mit Leberfinger (DStR 1991, 1205) sehen wir einen Unterschied zwischen zeitablaufbedingten Nutzungsentgelten (insbes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Für Dividenden anderer Besteuerungsgegenstand als für die übrigen Arten von Kapitalerträgen

4.2.1 Vor der Einfügung des § 20 Abs 2a (heute: Abs 5) EStG unvollständige gesetzliche Regelung Tz. 103 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Aus § 38 AO folgt im Umkehrschluss, dass die Eink aus KapV demjenigen zuzurechnen sind, der den Tatbestand verwirklicht, an den das EStG die Entstehung von Eink aus KapV knüpft. Das führt zu der Frage, an welchen Tatbestand das EStG die Entstehung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 16 Zurechnung der Kapitalerträge zu anderen Einkunftsarten (§ 20 Abs 8 EStG)

Tz. 311 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Soweit Kap-Erträge der in der in § 20 Abs 1, 2 und 3 EStG bezeichneten Art zu den Eink aus L + F, Gew, selbst Arbeit oder V + V gehören, sind sie diesen Eink zuzurechnen (s § 20 Abs 8 EStG). Insoweit greift die ab dem VZ 2009 gültige AbgeltungSt nicht. Gleichwohl bleiben die betr Kap-Erträge ihrer Art nach (isoliert betrachtet) solche iSd § 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.8.6.1 Zur Einbehaltung von Kapitalertragsteuer bei Kapitalerträgen iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG

Tz. 258 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Vor seiner Änderung durch das EURLUmsG enthielt § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG keine Rechtsgrundlage für die Einbehaltung und Abführung von KapSt auf Kap-Erträge iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG. So bereits s Henninger (AG 1959, 223) und s Weber (StBp 1970, 33). Nach § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 S 2 EStG idF des EURLUmsG ist für Kap-Erträge iSd § 20 Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Gewinnverteilung abweichend vom Beteiligungsverhältnis

Ausgewählte Literaturhinweise Harle, Inkongruente GA und Schütt-aus-Hol-zurück, GmbHR 2000, 321; Paus, Inkongruente GA und Einlagen, FR 2000, 197; Schwedhelm/Binnewies, Inkongruente Einlagen und inkongruente Ausschüttungen, GmbH-StB 2000, 281; Blumers/Beinert/Witt, Individuell gesteuerter Gewinnfluss zur Gesellschafterebene bei Kap-Ges (Teil I und II), DStR 2002, 565 und 616; Ros...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Der Kapitalnutzungsgedanke als allgemeingültige Zuordnungsregel?

Tz. 105 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach der früheren Rspr des VIII. Senats des BFH (insbes s Urt des BFH v 09.03.1982, BStBl II 1982, 540; v 29.11.1982, BStBl II 1983, 272, 274; v 22.05.1984, BStBl II 1984, 746; v 10.12.1985; BStBl II 1986, 342, 343; v 18.12.1986, BStBl II 1988, 521, 524; v 13.10.1987, BStBl II 1988, 252, 255; v 31.10.1989, BStBl II 1990, 532; v 24.04.1990, B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Harle, Inkongruente GA und Schütt-aus-Hol-zurück, GmbHR 2000, 321; Paus, Inkongruente GA und Einlagen, FR 2000, 197; Schwedhelm/Binnewies, Inkongruente Einlagen und inkongruente Ausschüttungen, GmbH-StB 2000, 281; Blumers/Beinert/Witt, Individuell gesteuerter Gewinnfluss zur Gesellschafterebene bei Kap-Ges (Teil I und II), DStR 2002, 565 und 616; Rose, Zur stlichen Beurteilung e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Vor der Einfügung des § 20 Abs 2a (heute: Abs 5) EStG unvollständige gesetzliche Regelung

Tz. 103 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Aus § 38 AO folgt im Umkehrschluss, dass die Eink aus KapV demjenigen zuzurechnen sind, der den Tatbestand verwirklicht, an den das EStG die Entstehung von Eink aus KapV knüpft. Das führt zu der Frage, an welchen Tatbestand das EStG die Entstehung von Eink aus KapV knüpft und wann dieser Tatbestand verwirklicht ist. Die weitere Frage ist, ob...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Verhältnis zu anderen Einkunftsarten und zu Sondervorschriften in anderen Gesetzen

Tz. 5 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 § 20 EStG ist im Verhältnis zu den §§ 13, 15, 17, 18 und 21 (Eink aus Gew, aus L + F, aus selbständiger Arbeit und aus V + V) subsidiär, dh wenn Kap-Erträge iSd § 20 Abs 1 oder 2 EStG zu diesen Eink gehören, sind sie gem § 20 Abs 8 (vorher: Abs: 3) EStG stlich auch dort zuzurechnen (s Tz 311). Tz. 6 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Im Verhältnis zu § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 Das Rechtsverhältnis, das der Kapitalüberlassung zu Grunde liegt, als Besteuerungsgegenstand

Tz. 106 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 In zwei Urt (s Urt des BFH v 21.05.1986, BStBl II 1986, 794 und v 21.05.1986, BStBl II 1986, 815) hat der I. Senat des BFH entschieden, dass bei dem Erwerb eines GmbH-Anteils vor dem Gewinnverteilungsbeschl die AK nicht auf das Stammrecht und ein daneben bestehendes WG "Gewinnbezugsrecht" aufgeteilt werden können. Im Urt-Fall war – abw von d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 109 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Bei Pers-Ges gelten hinsichtlich der stlichen Anerkennung einer disquotalen (inkongruenten) GA keine gesteigerten Anforderungen. Zu berücksichtigen ist jedoch die stliche Unzulässigkeit einer rückwirkenden Abänderung der urspr Gewinn- und Verlustverteilung. Ferner ist bei der Beteiligung von Familienangehörigen die sog "15%-Grenze" bei der F...mehr

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Fiktive unbeschränkte Einkommensteuerpflicht: Einbeziehung von der Abgeltungsteuer unterliegenden Kapitaleinkünften bei der Berechnung der Einkunftsgrenzen nach § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG

Leitsatz In die Prüfung der Einkunftsgrenzen nach § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG sind auch die der Abgeltungsteuer unterliegenden Kapitaleinkünfte einzubeziehen. Normenkette § 1 Abs. 3, § 1a Abs. 1 Nr. 2, § 2 Abs. 5b, § 32b Abs. 1, § 46 Abs. 2 Nr. 8, § 50 Abs. 2 Satz 2 Nrn. 2 und 4 EStG 2009 Sachverhalt Der verheirate Kläger wohnte im Streitjahr (2009) mit seiner Ehefrau in Belgien. B...mehr

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Einwendungen gegen den Kapitalertragsteuer-Abzug durch die Bank

Leitsatz Materiell-rechtliche Einwendungen gegen den von einem Kreditinstitut vorgenommenen Steuerabzug und können nicht gegen die Kapitalertragsteuer-Anmeldung der Bank geltend gemacht werden. Einwände sind im Rahmen der Veranlagung anzubringen. Sachverhalt Der Kläger K erhielt 2012 von seiner A-Bank die Mitteilung, dass seinem Depot Wertpapiere gutgeschrieben worden seien. ...mehr

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Antrag auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG

Leitsatz 1. Der Antrag auf Besteuerung der Kapitaleinkünfte aus einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft nach der tariflichen Einkommensteuer unter Anwendung des Teileinkünfteverfahrens gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG ist spätestens zusammen mit der Einkommensteuererklärung für den jeweiligen Veranlagungszeitraum zu stellen. Eine entsprechende konkludent...mehr

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Anwendungserlass zur AO: Erneute Änderungen

Kommentar Durch BMF-Schreiben vom 22.7.2015 wurde der Anwendungserlass zur AO (AEAO) erneut geändert. Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen dargestellt. Die Änderungen erfolgen erneut vor allem im Hinblick auf die Einfügung aktueller Urteile des BFH. AEAO zu § 30 AO In Nr. 5 zu § 30 AO sind verschiedene gesetzliche Bestimmungen aufgeführt, die eine Durchbrechung des S...mehr

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Ersetzung des Vorläufigkeitsvermerks durch einschränkenden Vorläufigkeitsvermerk in einem Änderungsbescheid

Leitsatz 1. Hat das FA die Steuer unter Bezugnahme auf Gründe i.S.d. § 165 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 AO vorläufig festgesetzt, so bleibt der Vorläufigkeitsvermerk bis zu seiner ausdrücklichen Aufhebung ­wirksam. Eine stillschweigende Aufhebung des Vorläufigkeitsvermerks durch eine Änderungsveranlagung, auch wenn sie auf eine (andere) Korrekturvorschrift gestützt ist, ist ausg...mehr

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Zerb 7/2015, Erwerbe durch ... / b) Ertragsteuer

Wiederkehrende Leistungen an Begünstigte sind dem Grund nach gem. § 22 Nr. 1 Satz 2 Halbs. 2 a EStG und der Höhe nach mit dem Ertragsanteil zu besteuern.[87] Liegen keine wiederkehrenden Leistungen iSd dieser Vorschrift vor, sind die Leistungen mangels einer entsprechenden Vorschrift nicht steuerbar. Wiederkehrende Leistungen können u. a. dadurch vermieden werden, dass die S...mehr

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Zerb 7/2015, Erwerbe durch ... / bb) Ausländische intransparente/transparente Stiftung

Bei ausländischen Stiftungen kann die Frage eine Rolle spielen, ob es sich um eine sog. intransparente oder um eine transparente Stiftung handelt. Je nach Eigenschaft hat dies erhebliche Auswirkungen auf das Erb- und Erbschaftsteuerrecht (aber auch auf das Ertragsteuer- und Strafrecht). Grundsätzlich geht mit der lebzeitigen Übertragung von Vermögen durch einen Stifter auf e...mehr

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§ 14 Berufsunfähigkeitsvers... / F. Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung – Stand: 6.8.2014

Rz. 16 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Allg...mehr

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§ 12 Lebensversicherung / J. Allgemeine Bedingungen für die kapitalbildende Lebensversicherung (KLV) – Stand: 1.10.2013

Rz. 37 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Allg...mehr

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§ 14 Berufsunfähigkeitsvers... / G. Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zur BasisRente – Stand: 1.10.2013

Rz. 17 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Allg...mehr

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Verfassungsmäßigkeit des Werbungskostenabzugsverbots nach § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG

Leitsatz 1. Das Werbungskostenabzugsverbot des § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG findet auch dann Anwendung, wenn nach dem 31.12.2008 getätigte Ausgaben mit Kapitalerträgen zusammenhängen, die vor dem 1.1.2009 zugeflossen sind (Anschluss an BFH, Urteil vom 2.12.2014, VIII R 34/13, BFHE 248, 51, BStBl II 2015, 387). 2. Das Werbungskostenabzugsverbot des § 20 Abs. 9 EStG ist verfassungsg...mehr

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Antrag auf Anwendung der tariflichen Einkommensteuer (Günstigerprüfung) nach § 32d Abs. 6 EStG

Leitsatz 1. Der zeitlich unbefristete Antrag auf Günstigerprüfung gemäß § 32d Abs. 6 EStG kann nach der Un­anfechtbarkeit des Einkommensteuerbescheids nur dann zu einer Änderung der Einkommensteuerfestsetzung führen, wenn die Voraussetzungen einer Änderungsvorschrift erfüllt sind. 2. Führt die Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG insgesamt zu einer niedrigeren Einkommenste...mehr

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Ausländische Kapitaleinkünfte: Wie deutsche Anleger diese versteuern müssen

Kommentar Das Finanzministerium Hamburg erklärt mit aktuellem Erlass, welche Besteuerungsregeln für ausländische Kapitaleinkünfte von unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalanlegern gelten. Im Mittelpunkt der Weisung stehen Aussagen zur Steueranrechnung, zu Eintragungsgrundsätzen in der Einkommensteuererklärung und zu Mitwirkungspflichten. Kapitalanleger, die in Deutschland un...mehr

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Sondervergütungen als kapitalertragsteuerpflichtiger Teil des Gewinns eines Betriebs gewerblicher Art

Leitsatz Beteiligt sich eine juristische Person des öffentlichen Rechts an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft, wird hierdurch ein Betrieb gewerblicher Art begründet. Die im Rahmen der Beteiligung bezogenen Sondervergütungen unterliegen auf der Ebene des Betriebs gewerblicher Art der KSt und auf der Ebene der Trägerkörperschaft der KapESt (Bestätigung des BMF, Schr...mehr

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Steuerbarkeit von Überschüssen aus der Veräußerung von gegen Argentinien-­Anleihen eingetauschten "Par-Schuldverschreibungen"

Leitsatz 1. Ist bei der Emission von gegen Argentinien-Anleihen eingetauschten "Par-Schuldverschreibungen" die Höhe der Kapitalerträge auch von der ungewissen Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts der Republik Argentinien abhängig, haben die Schuldverschreibungen keine von vornherein bezifferbare Emissionsrendite i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG. 2. Eine Besteuerun...mehr

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Einlagekonto: kein Direktzugriff, Bindung der Steuerbescheinigung

Leitsatz 1. Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, dass ein Direktzugriff auf das steuerliche Einlagekonto, d.h. dessen Minderung vor Auskehrung der ausschüttbaren Gewinne nach § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG 2002 i.d.F. des SEStEG, auch dann nicht in Betracht kommt, wenn die Leistung der Kapitalgesellschaft auf die Auflösung von Kapitalrücklagen zurückgeht (Bestätigung ...mehr

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Ausschluss des Abgeltungsteuersatzes bei Kapitalerträgen aus Darlehen zwischen Ehegatten bei finanzieller Beherrschung

Leitsatz 1. Gewährt der Steuerpflichtige seinem Ehegatten ein Darlehen zur Anschaffung einer fremdvermieteten Immobilie und erzielt er hieraus Kapitalerträge, ist die Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 32d Abs. 1 EStG nach § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG ausgeschlossen, wenn der Steuerpflichtige auf den von ihm finanziel...mehr