Fachbeiträge & Kommentare zu IT

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Weltrechtsprinzip (§ 370 Abs. 7 AO)

Rz. 560 [Autor/Stand] Insbesondere die Ausweitung des Schutzbereichs des § 370 AO durch dessen Abs. 6 wird ergänzt durch die Anordnung der Geltung des Weltrechtsprinzips [2] in § 370 Abs. 7 AO. Danach gilt § 370 Abs. 1–6 AO unabhängig vom Recht des Tatorts auch für Taten, die außerhalb des Geltungsbereichs der AO begangen werden. Damit ist unerheblich, wo Täter oder Teilnehme... mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.3.2 ESRS G1-1 – Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung

Rz. 18 Nach ESRS G1.7 haben Unternehmen ihre Konzepte in Bezug auf Aspekte der Unternehmensführung anzugeben sowie zu erläutern, wie es ihre Unternehmenskultur fördert. Mit "Konzepte" wird in der aktuellen Übersetzung "policies" übersetzt, was zunächst "Strategie" hieß. Nach dem Glossar bezeichnet ein Konzept eine "Reihe oder ein Rahmen von allgemeinen Zielen und Management... mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.4.1 ESRS G1-4 – Korruptions- oder Bestechungsfälle

Rz. 47 Die Angabepflicht ESRS G1-4 umfasst – sofern wesentlich – Informationen hinsichtlich Fällen von Korruption oder Bestechung während des Berichtszeitraums (ESRS G1.22). ESRS G1-4 stellt somit u. a. ein quantitatives Ergänzungsstück zu den in ESRS G1-3 dargelegten Informationen zu Verfahren der Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung dar. Die Angabepfli... mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.4.2 ESRS G1-5 – Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten

Rz. 54 Die Angabepflicht ESRS G1-5 umfasst Informationen über die Tätigkeiten und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der politischen Einflussnahme, einschl. der Lobbytätigkeiten in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens (ESRS G1.27). Die Angabepflicht bezieht sich somit auf den durch die CSRD neu hinzugefügten Art. 29b Abs. 2 Buchst. c) (i... mehr

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Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.4 IT-Dienstleistungen für andere Bundesbehörden

Rz. 12c Abs. 2 ermächtigt u. a. die Bundesagentur für Arbeit (BA), IT-Dienstleistungen mit Zustimmung des Verwaltungsrates der BA gegen Kostenerstattung ohne Beeinträchtigung der originären Aufgabenerledigung zu erbringen. Die Dienstleistungen dürfen den Rahmen nicht verlassen, der durch den Rat der IT-Beauftragten festgelegt wird. Rz. 12d Die BA und die Deutsche Rentenversic... mehr

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Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.7 IT-Anbindung der zugelassenen kommunalen Träger (Abs. 2c)

Rz. 12w Abs. 2c liegt die übergreifende Überlegung zugrunde, Grundlagen für den Datenaustausch zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den anderen Sozialleistungsträgern zu schaffen und damit die digitale Zusammenarbeit erheblich zu verbessern, die Digitalisierung voranzutreiben und die Digitalisierungsstrategie des Bundes zu unterstützen und im Regelungsbereich zu realisi... mehr

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Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.5 IT-System zur Unterstützung der örtlichen rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit zur Integration junger Menschen

Rz. 12f Abs. 2a schafft eine Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit mehrerer Träger, z. B. in den Jugendberufsagenturen. Damit sollen insbesondere Bedenken in Bezug auf die zulässige Datenübermittlung ausgeräumt werden. Die in der Gesetzesbegründung genannten Jugendberufsagenturen stellen keine abschließende Benennung dar, es ist vielmehr davon auszugehen, dass alle Bündniss... mehr

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Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) mit Wirkung zum 1.1.2004 in das SGB III eingefügt. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt mit Wirkung zum 1.7.2026 durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.4.2026 (BGBl. I Nr. 107).... mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 9 Weitere Änderungen des SGB III in den Jahren 2011 und 2012

Rz. 52 Mit Wirkung zum 3.5.2011 wurde der Bundesfreiwilligendienst als Nachfolge des Zivildienstes durch das Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes v. 28.4.2011 (BGBl. I S. 687) den Tatbeständen hinzugefügt, deren Zeiten bei der Ermittlung des Bemessungszeitraumes außer Betracht bleiben. Rz. 53 Durch das Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicher... mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 13 Die Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2026

Rz. 108i Durch das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 371) wurde § 421d geändert. Die Sonderregelung über Krankentage von Kindern (je 15 Tage, insgesamt 35 Tage, für Alleinerziehende doppelte Anzahl) wurde für 2026 fortgeschrieben. Betroffene Vorschrift: § 421d. Rz. 108j Ab dem 1.1.2026 beträgt der gesetzliche Mindes... mehr

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Sauer, SGB III § 31a Inform... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Regelung findet ihren Ausgangspunkt in den Jugendberufsagenturen, in denen bereits seit Jahren Sozialleistungsträger rechtskreisübergreifend zusammenarbeiten, vgl. nunmehr § 9a. Rz. 4 Kontaktaufnahme und Angebotsinformation sind Pflichtleistungen der Agentur für Arbeit, es sei denn, der betroffene junge Mensch nutzt bereits die Angebote, ist also schon Kunde der Age... mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.7 Zielvereinbarung (Abs. 3)

Rz. 87 Abs. 3 trägt den Entwicklungen nach der Neuordnung der Führungsstruktur in der Zentrale der Bundesagentur Rechnung. Der im April 2002 neu gebildete Vorstand, der zwischenzeitlich auf 4 Mitglieder erhöht wurde, verfolgt – teilweise gemeinsam mit dem Verwaltungsrat – eine Geschäftspolitik auch gegenüber der Bundesregierung und dem BMAS, die ihr Handlungsvollmacht sicher... mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 11 Die weitere Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2018

Rz. 85 Zum 1.1.2018 traten Regelungen aus dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) in Kraft. Betroffen sind insbesondere versicherungsrechtliche und förderungsrechtliche Vorschriften, häufig werden aber auch nur Verweisungen, insbesondere auf das SGB IX angepasst. Rel... mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1998 mit dem Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) in Kraft getreten. Seither wurde sie mehrfach geändert und zuletzt durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2917) mit Wirkung zum 1.1.2009 neu gefasst. Rz. 2 Die Vorschrift enthält die grundlegenden Ziel... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 64a Unterst... / 2.2 Maßnahmen zur Bekämpfung des organisierten Leistungsmissbrauchs (Abs. 1)

Rz. 7 Als Maßnahmen zur Bekämpfung des organisierten Leistungsmissbrauchs werden in Abs. 1 präventive, analytische und koordinierende Maßnahmen genannt. Der Katalog der möglichen Maßnahmen ist auf diese 3 Maßnahmen beschränkt. Die überörtliche Aufgabenwahrnehmung ermöglicht im SGB II und SGB III eine Unterstützung der zuständigen Stellen vor Ort, insbesondere durch strukturi... mehr

Beitrag aus Personal Office Premium Wissen und Weiterbildung
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Vergütungsformen: Möglichke... / 1 Hybride Arbeitsformen: Mit Freiheit binden

Von hybridem Arbeiten sprechen wir, wenn Mitarbeitende von verschiedenen Orten aus und zu verschiedenen Zeiten sowohl mobil als auch in Präsenz vor Ort im Unternehmen zusammen arbeiten können. Ort und Zeit sind bestenfalls völlig unabhängig von der zu erbringenden Tätigkeit Ganz konkret geht es hier um die Erweiterung des Arbeitsortes und der Flexibilisierung von Arbeitszeit... mehr

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Sauer, SGB III § 368a Bekäm... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.4.2026 (BGBl. I Nr. 107) mit Wirkung zum 1.7.2026 in das SGB III eingefügt worden. Rz. 2 Die Vorschrift betrifft die Bekämpfung von organisiertem Leistungsmissbrauch. Dieser ist seit einigen Jahren im Zusammenhang mit Grundsicherungs- und Arbeitsförd... mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.2 Bekämpfung von Arbeitslosigkeit (Abs. 1 Satz 1, 2)

Rz. 46 Abs. 1 entspricht inhaltlich weitgehend der bis zum 31.12.2008 gültigen Fassung. Verändert wurde einerseits die Gewichtung der einzelnen Ziele der Arbeitsförderung. Außerdem wurde die Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit neu in Abs. 1 aufgenommen. Beschäftigungsstand und Beschäftigungsstruktur sowie die Einpassung in die Regierungspolitik sind weiterhin wichtige Zi... mehr

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Sauer, SGB III § 368a Bekäm... / 2 Rechtspraxis

Rz. 8 Mit der Einfügung der Vorschrift reagiert der Gesetzgeber (endlich) auf die seit Jahren vermuteten und auch aufgedeckten Fälle von organisiertem Leistungsmissbrauch bei der Grundsicherung nach dem SGB II und der Arbeitsförderung. Es ist seit jeher Aufgabe der Leistungsträger, Leistungsmissbrauch konsequent und in jedem Einzelfall vorzubeugen und aufzudecken. Im Zuge de... mehr

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Sauer, SGB III § 31a Inform... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (7. SGB IV-ÄndG) v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) mit Wirkung zum 1.7.2020 in das SGB III eingefügt. Seither wurde sie durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.4.2026 (BGBl. I Nr. 107) mit Wirkung ... mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 109 Adamy, Die Achillesferse der Arbeitsmarktpolitik ist und bleibt die Spaltung in zwei Rechtskreise, SoSich 2016, 284. Axer, Der verfassungsrechtliche Schutz der Sozialversicherung in Organisation und Finanzen, SGb 2022, 453. Bernau, Die Rechtsprechung des BGH zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, NJW 2017, 2001. Brussig/Kirsch/Schilling, Der Einsatz von Maßnahmen zu... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / B. Allgemeine Zugangskontrolle (Abs. 1)

Rz. 11 Abs. 1 verpflichtet den Notar, für eine effektive Sicherung des Zugangs zu allen informationstechnischen Systemen zu sorgen, mit denen elektronische Aufzeichnungen verarbeitet werden; das Verarbeiten schließt auch die bloße Speicherung (etwa für Zwecke der Datensicherung oder Archivierung) mit ein. Rz. 12 Die Regelung erfasst zwar nach Wortlaut und Systematik Hilfsmitt... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / D. Umsetzung und Kontrolle der Maßnahmen

Rz. 25 Die Maßnahmen sind durch organisatorische Anweisungen an und Unterweisungen der Nutzenden zu flankieren und sollten regelmäßig auf ihre Einhaltung und Aktualität geprüft werden. Außerdem sollte der Datenschutzbeauftragte in die Gestaltung einbezogen werden. Rz. 26 Die Gestaltung und Umsetzung der Maßnahmen dürften ohne professionelle Unterstützung durch einen IT-Dienst... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüster/Prof. Dr. Christian Gomille/Prof. Dr. Nicola Preuß/Jan-Herbert Wentzel, BeurkG mit NotAktVV und DONot, BeurkG § 13b Technische Rahmenbedingungen für elektronische Niederschriften

Gesetzestext (1) Elektronische Niederschriften sollen mittels eines Signatursystems signiert werden, das durch oder im Auftrag einer staatlichen Stelle oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts bereitgestellt wird. (2) 1Die in Absatz 1 genannte Stelle oder Person hat die Vertraulichkeit der durch das Signatursystem verarbeiteten elektronischen Niederschrift zu g... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / C. Funktions- und Sicherheitskonzept (Abs. 2)

Rz. 11 Jeder, der IT mit der notwendigen Ernsthaftigkeit betreibt, weiß, dass er ohne eine IT-Konzeption bzw. auch Analyse der vorhandenen Systeme etc. im täglichen Betrieb und erst recht im Ernstfall einer Gefahrenlage hilflos ist.[10] Demgemäß erwartet der Gesetzgeber von der Urkundenarchivbehörde die Niederlegung der technischen Architektur, der Datenformate, der Schnitts... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / B. Tatbestand

Rz. 3 Der Zugriff auf ein System zur Führung elektronischer Akten oder Verzeichnisse muss unmöglich sein. Rz. 4 Auch wenn der Wortlaut der Vorschrift sich nur auf die Verzeichnisführung bezieht, erfasst sie auch Systeme zur Führung von Akten.[2] Es dürfte sich bei der Einschränkung des Wortlauts um ein redaktionelles Versehen handeln. Der Verordnungsgeber ist jedenfalls von e... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 4. Vorlesen durch technische Vorrichtungen

Rz. 6 Ausgehend vom seinerzeitigen Stand der Technik wurde früher diskutiert, ob das Abspielen eines Tonbandes oder sonstigen Tonträgers als Vorlesen gewertet werden kann. Nach allgemeiner Meinung genügt dieses Vorgehen den beurkundungsrechtlichen Anforderungen nicht.[18] Die frühere Gegenansicht[19] wurde aufgegeben, nachdem der Gesetzgeber in Kenntnis dieser Frage zwar Bes... mehr

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Testamentsregister / I. Allgemeines

Rz. 6 Gemäß § 78c BNotO werden seit dem 1.1.2012 in das ZTR Verwahrangaben über alle erbfolgerelevanten Urkunden aufgenommen, die notariell beurkundet und/oder in amtliche Verwahrung genommen worden sind. Der Notar ist gem. § 34a Abs. 1 S. 1 BeurkG meldepflichtig für alle erbfolgerelevanten Urkunden, die er beurkundet. Die Registrierung ist zwingend, weder Erblasser noch Not... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / F. Sicherung des persönlichen Zugangs der Beschäftigten (Abs. 5)

Rz. 36 Angesichts der hohen Sicherheitsanforderungen an das EUA und den ENA gilt die 3-Faktor-Authentisierung auch für die beim Notar beschäftigten Personen (körperliches Zugangsmittel = Chipkarte, Wissensdatum = PIN, zusätzlich das Notarnetz). Auch über die persönliche Verantwortung des Notars für bestimmte Vorgänge (s. Abs. 3, 4) hinaus soll allgemein nachvollziehbar sein,... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 3. Auswirkungen auf die Geschäftsprüfung

Rz. 5 Die Landesjustizverwaltungen haben erkannt, dass es vor dem Hintergrund der Tatsache, dass einerseits allein der Notar nach § 78i BNotO den ausschließlichen Zugang zu den elektronisch geführten Akten und Verzeichnissen hat, anderseits aber deren Prüfung schon nach § 93 Abs. 1 BNotO zum Pflichtprogramm der Geschäftsprüfung gehört, Regelungen erforderlich sind, um auch k... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / VI. Abs. 6

Rz. 14 Die Vorschrift trägt dem Bedürfnis der Aufsichtsbehörden Rechnung, die elektronisch geführten Aufzeichnungen ebenfalls in digitaler Form zur Verfügung gestellt zu bekommen, und zwar in dem für die elektronische Urkundensammlung vorgeschriebenen Format auf einem allgemein gebräuchlichen Datenträger. Dabei dürfte insbesondere an einen USB-Stick zu denken sein, wobei der... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Konkrete Vorkehrungen

Rz. 24 Einige wichtige zur Sicherung der elektronischen Aufzeichnungen geeigneten (und in aller Regel erforderlichen) Vorkehrungen sind z.B. mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / E. Anforderungen an Notariatssoftware

Rz. 27 Ohne geeignete Notarfachsoftware wird die Umsetzung der Anforderungen der Abs. 1 und 2 dem Notar mangels vertiefter IT-Kenntnisse schon nicht selbst möglich sein, jedenfalls aber wäre dies unzweckmäßig. Besonders die geforderte jederzeitige Exportmöglichkeit des elektronischen Nebenakteninhalts in die nach Abs. 1 vorgeschriebene Datenstruktur dürfte weder mit "Bordmit... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / C. Übergabe elektronischer Aufzeichnungen (Abs. 2)

Rz. 12 Abs. 2 regelt die Übergabe elektronischer Akten und Verzeichnisse bei einem Übergang der Verwahrzuständigkeit. Die Vorschrift ist folglich anwendbar in den Fällen der §§ 51 Abs. 1 und 3, 45 Abs. 1 und 58 Abs. 1 BNotO. Im Fall des § 55 BNotO erfolgt gerade keine Amtsfortführung durch eine Notarvertretung oder einen Notariatsverwalter, so dass auch keine Übergabe elektro... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Speicherort

Rz. 8 Gemäß Abs. 2 S. 2 hat die Speicherung im elektronischen Urkundenarchiv zu erfolgen, wenn eine besondere Funktion durch die Bundesnotarkammer als Urkundenarchivbehörde vorgesehen ist. Dies ist für Jahresabschlüsse seit dem Jahr 2025 der Fall. Bis dato war eine lokale Speicherung im IT-System des Notars erforderlich, was auf jeden Fall als zusätzliche Möglichkeit auch we... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Anwesenheit des Notars

Rz. 83 Der Notar muss sowohl beim Vorlesen wie auch beim Genehmigen und Unterschreiben der Beteiligten zugegen sein. Verstöße treten nur auf, wenn Dritte die Niederschrift vorlesen (siehe oben Rdn 5). Auch wenn die Gegenwart des Notars bei der Verhandlung nicht ausdrücklich in der Niederschrift festgestellt sein sollte (das fordert Abs. 1 S. 2), bezeugt der Notar durch seine... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / B. Beschreibung durch strukturierten Datensatz (Abs. 1)

Rz. 9 Da elektronische Nebenakten nicht verkörpert sind, sind sie einer chronologischen oder sonstigen physischen Ordnung nicht in gleicher Weise zugänglich wie Papierakten (§ 42 NotAktVV Rdn 4 ff.), so dass zwischen elektronischen Aktenbestandteilen auf andere Weise ein logischer Zusammenhang hergestellt werden muss, der eine innere Struktur und Ordnung der Akte erkennen lä... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Außenwirtschaftsrecht

Rz. 9 Das Außenwirtschaftsrecht kann Beschränkungen für den Erwerb von Unternehmen beinhalten. Während bislang der Erwerb von Unternehmen, die bestimmte Sicherheitsinteressen Deutschlands berühren, beschränkt war, sieht das Gesetz seit seiner Novellierung im Jahr 2009 eine branchenunspezifische (sog. sektorübergreifende) Prüfung und Untersagung eines Unternehmenserwerbs vor.... mehr

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Vorbemerkungen zu §§ 1–21 D... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Exportfunktion, qeS

Rz. 6 Da die Speicherung der Daten im UVZ bei der Urkundenarchivbehörde erfolgt und die NSW insoweit nur ein Hilfsmittel bei der Vorbereitung der erforderlichen Exportdaten darstellt, liegt es nahe, dass diese Exportfunktion auch von der Urkundenarchivbehörde im Programm XNP bereitgestellt wird. Diese Funktion steht für Jahresabschlüsse ab dem Jahr 2025 für das Urkundenverze... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Übergabe von Datenträgern (Abs. 2 S. 1)

Rz. 13 Elektronische Akten und Verzeichnisse (und aufgrund des Verweises in § 48 S. 2 NotAktVV auch elektronische Hilfsmittel, s. dort) sind beim Übergang der Verwahrzuständigkeit der künftig zuständigen Verwahrstelle auf einem Datenträger zu übergeben. Es hat also eine physische Übergabe des Datenträgers zu erfolgen. Die Speicherung der Daten in einer Cloud und die Einräumu... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüster/Prof. Dr. Christian Gomille/Prof. Dr. Nicola Preuß/Jan-Herbert Wentzel, BeurkG mit NotAktVV und DONot, NotAktVV § 57 Sichere informationstechnische Netze

Gesetzestext Das Elektronische Urkundenarchiv und der Elektronische Notariatsaktenspeicher sind nur über solche informationstechnischen Netze zugänglich, die durch eine staatliche Stelle oder im Auftrag einer staatlichen Stelle oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts betrieben werden und die mit dem Elektronischen Urkundenarchiv oder dem Elektronischen Notari... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / bb) Staatsvertragliche Regelungen

Rz. 49 Die Feststellung der Echtheit einer ausländischen Urkunde (siehe Rdn 43) erübrigt oder verbietet sich gar, wenn entsprechende staatsvertragliche Regelungen vorliegen. Bilaterale Staatsverträge, die den besonderen Echtheitsnachweis entfallen lassen, bestehen mit den nachfolgend (siehe Rdn 50 ff.) aufgeführten Staaten;[109] hinzu kommen einige multilaterale Abkommen (si... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Inkasso: Aufwendungen und E... / 8 Abrechnung des Inkassobüros

Die Abrechnungen von Inkassobüros sind nicht einheitlich. Teilweise ist es einfach, die Abrechnung nachzuvollziehen und teilweise ist es schwierig, die Abrechnungsmodalitäten nachzuvollziehen. Es wird nicht immer der Betrag überwiesen, der dem Forderungsbetrag des Unternehmers entspricht. Die Umsatzsteuer, die das Inkassounternehmen für seine Leistung in Rechnung stellt, kan... mehr

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Entgeltabrechnung: Prozesso... / 2.3 Schnittstellen

Eine Schnittstelle sorgt für einen sicheren Datenaustausch zwischen verschiedenen IT-Komponenten. Sie erledigt in Bruchteilen von Sekunden fehlerfreie Arbeiten, für die Menschen bei manueller Eingabe viel Zeit und hohe Konzentration bräuchten. Gut programmierte Schnittstellen sorgen folglich für eine hohe Effizienz und vermeiden riskante Medienbrüche. Deshalb lohnt sich ein ... mehr

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Entgelttransparenz: Neue Pf... / 7 Praxis-Roadmap und Checkliste

Praxis-Roadmap für HR & Legal: Phase 1 (Legal & Data Baseline) Check im Hinblick auf EntgTranspG und AGG (Auskunftspflichtigkeit, Betriebs-/Arbeitgeberbezug, Datenschutzschwellen) und Erstellung einer vollständigen Datengrundlage aller Entgeltbestandteile inklusive Benefits/Pensionen; Festlegung einer "Single Source of Truth" und eines verbindlichen Glossars. Phase 2 (Job & Pay... mehr

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Teil E: Register / 17 Bundeszentralregister, Internationaler Strafnachrichtenaustausch [Rdn 268]

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Entgelttransparenz: Neue Pf... / 4 Berichtspflichten zur Entgeltgleichheit (Art. 9 ETRL)

Unternehmen mit mehr als 100 Arbeitnehmern müssen künftig regelmäßig Berichte zum geschlechtsspezifischen Entgeltgefälle erstellen. Berichtszeitraum abhängig von der Anzahl der Arbeitnehmer (alle 1–3 Jahre): Für Unternehmen mit mindestens 250 Arbeitnehmern ab dem 7.6.2027, danach jährlich Für Unternehmen mit 150–249 Arbeitnehmern ab dem 7.6.2027, danach alle 3 Jahre Für Unterneh... mehr

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Entgelttransparenzrichtlini... / 7 Rollen und Verantwortlichkeiten

Zur Umsetzung der ETRL unter Sicherstellung deren Anforderungen bieten sich grundsätzlich folgende Rollen und Verantwortlichkeiten an: Die Geschäftsführung übernimmt das "Sponsorship" und entscheidet über Zielbild, Risikobereitschaft und Ressourcen; sie ist zudem in Validierungs- und Kommunikationsprozesse einzubinden. HR steuert End-to-End-Prozesse (Recruiting-Transparenz, Au... mehr

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Teil E: Register / 1 Bundeszentralregister, Allgemeines [Rdn 1]

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