Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenz

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Insolvenzrechnungslegung nach Insolvenz-, Handels- und Steuerrecht

Zusammenfassung Im Juli 2021 ist es durch Starkregen und Hochwasser 2021 bei vielen Unternehmen zu erheblichen Schäden und dadurch bedingte Betriebsunterbrechungen gekommen. Damit stehen bei einer Vielzahl von Betrieben eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit und die damit verbundene Insolvenzantragspflicht im Raum. Der Gesetzgeber hat darauf mit dem Gesetz zur vorübergeh...mehr

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B. AVB D&O / IV. Insolvenz der Versicherungsnehmerin und die Auswirkungen auf den Vertrag und die Eintrittspflicht (A-5.4 AVB D&O)

1. Einführung Rz. 21 In der Praxis werden Organhaftungsansprüche häufig vom Insolvenzverwalter geltend gemacht. Dies kann bereits ursprünglich von der Gesellschaft geltend gemachte Ansprüche betreffen, wo der Verwalter nur die Durchsetzung weiterverfolgt, sich aber auch auf die erstmalige Geltendmachung von Haftungsansprüchen aus der Innenhaftung beziehen. Daher ist es für di...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / VI. Haftung für Zahlungen an Anteilseigner soweit diese zur Zahlungsunfähigkeit der juristischen Person führen mussten

Rz. 30 Einen eigenen Haftungstatbestand enthält § 15b Abs. 5 Satz 1 InsO. Danach haften die Geschäftsleiter soweit sie Zahlungen an Anteilseigner vornehmen, die zur Zahlungsunfähigkeit der juristischen Personen führen mussten. Rz. 31 Praxis-Beispiel Darlehen für Ware[1] Die Gesellschafterin Martina Maus (M) gewährt ihrer GmbH, die mit Leiterplatten handelt, ein Darlehen über 1...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Mit Inkrafttreten der neuen Insolvenzordnung (InsO) am 1.1.1999, die die Konkurs- und Vergleichsordnung in den alten Bundesländern sowie die Gesamtvollstreckungsordnung der neuen Bundesländer ablöste, wurden auch die Rechnungslegungspflichten in der Insolvenz neu geregelt. Ein Bedürfnis für eine Reform des Insolvenzrechts bestand insbesondere, da das bis dahin geltende...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / Zusammenfassung

Im Juli 2021 ist es durch Starkregen und Hochwasser 2021 bei vielen Unternehmen zu erheblichen Schäden und dadurch bedingte Betriebsunterbrechungen gekommen. Damit stehen bei einer Vielzahl von Betrieben eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit und die damit verbundene Insolvenzantragspflicht im Raum. Der Gesetzgeber hat darauf mit dem Gesetz zur vorübergehenden Aussetzun...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 3. Zahlungsunfähigkeit

Rz. 9 Die Insolvenzordnung legt in §§ 15a, 17 InsO fest, dass bei Zahlungsunfähigkeit unverzüglich, spätestens binnen drei Wochen Insolvenzantrag zu stellen ist. Der Schuldner ist nach § 17 Abs. 2 InsO zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen...mehr

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B. AVB D&O / V. Insolvenz des Versicherten und Insolvenzklauseln (A-5.5 AVB D&O)

Rz. 49 Der D&O-Versicherungsvertrag endet nicht durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufseiten des Versicherten. Der Geschädigte kann grundsätzlich direkt gegen den D&O-Versicherer vorgehen und wegen des Freistellungsanspruchs des in Insolvenz gefallenen Versicherten abgesonderte Befriedigung verlangen (§ 110 VVG). Das heißt, sofern der Freistellungsanspruch besteht, ...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 1.1.2 § 64 GmbHG Haftung für Zahlungen nach Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung

"Die Geschäftsführer sind der Gesellschaft zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleistet werden. Dies gilt nicht von Zahlungen, die auch nach diesem Zeitpunkt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar sind. Die gleiche Verpflichtung trifft die Geschäfts...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 1.4.1 15b InsO Zahlungen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung; Verjährung

(1) Die in § 15a Absatz 1 Satz 1 genannten Mitglieder des Vertretungsorgans und Abwickler einer juristischen Person dürfen nach dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung der juristischen Person keine Zahlungen mehr für diese vornehmen. Dies gilt nicht für Zahlungen, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters vereinbar sind. (...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 3.1.4 Konzernabschluss für jedes während des Verfahrens endende Geschäftsjahr

Rz. 104 Im Rahmen der nach § 155 Abs. 1 InsO weiter geltenden handelsrechtlichen Rechnungslegungspflichten besteht auch die Verpflichtung der Muttergesellschaft zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach §§ 290 ff. HGB [1] fort.[2] Rz. 105 Ist die Going-Concern-Prämisse bei einem Mutterunternehmen weggefallen, bedeutet dies nicht, dass der gesamte Konzernabschluss unter Abk...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 3.1.5 Schlussbilanz für das Geschäftsjahr der Verfahrensbeendigung oder Betriebseinstellung

Rz. 107 Mit Beendigung des Insolvenzverfahrens durch Aufhebung[1] gemäß § 200 oder § 258 InsO oder Einstellung[2] gemäß § 207 ff. InsO schließt das letzte Geschäftsjahr in der Insolvenz ab. Die InsO verlangt nicht ausdrücklich die Erstellung einer Schlussbilanz bei Beendigung des Insolvenzverfahrens. In entsprechender Anwendung des § 155 Abs. 2 Satz 1 InsO, wonach mit der Er...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.1 Rechnungslegung bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rz. 11 In diesem Verfahrensabschnitt geht es zum einen darum, den jeweils vorgebrachten Insolvenzgrund (eingetretene Zahlungsunfähigkeit gemäß § 17 InsO, drohende Zahlungsunfähigkeit gemäß § 18 InsO oder Überschuldung gemäß § 19 InsO) nachzuweisen, und zum anderen darum, zu klären, ob eventuell eine Abweisung des Eröffnungsantrages in Betracht kommt. 2.1.1 Rechnungen zum Nach...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.3.2 Schlussrechnung

Rz. 81 Nach § 66 Abs. 1 InsO hat der Insolvenzverwalter bei der Beendigung seines Amtes Rechnung zu legen (sog. Schlussrechnung). Diese Rechenschaftspflicht besteht gegenüber der Gläubigerversammlung. Dennoch hat der Insolvenzverwalter die Schlussrechnung nach § 66 Abs. 2 Satz 1 InsO zunächst dem Insolvenzgericht vorzulegen. Dieses leitet sie nach eigener Prüfung an den Gläu...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.1.1 Rechnungen zum Nachweis des Insolvenzgrundes

Rz. 12 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt nach § 16 InsO voraus, dass ein Eröffnungsgrund vorliegt. Rz. 13 Als allgemeiner Eröffnungsgrund kommt dabei zunächst die eingetretene Zahlungsunfähigkeit [1] gem. § 17 Abs. 1 InsO in Betracht. Nach der Legaldefinition des § 17 Abs. 2 Satz 1 InsO ist der Schuldner zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Za...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.3 Rechnungslegung zum Abschluss des Insolvenzverfahrens

2.3.1 Verteilungsverzeichnis Rz. 79 Vor einer Verteilung hat der Insolvenzverwalter nach § 188 Satz 1 InsO ein Verzeichnis der Forderungen aufzustellen, die bei der Verteilung zu berücksichtigen sind (sog. Verteilungsverzeichnis). Zweck der Aufnahme der Forderung in das Verteilungsverzeichnis ist es zum einen, die Voraussetzungen für die rechnerische Ermittlung des Forderungs...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2 Rechnungslegung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

2.2.1 Verzeichnis der Massegegenstände (Masseverzeichnis) Rz. 19 Gemäß § 151 Abs. 1 Satz 1 InsO hat der Insolvenzverwalter ein Verzeichnis der einzelnen Gegenstände der Insolvenzmasse aufzustellen. Es dient dazu, die Masse festzustellen, eine Kontrolle des Verwalters zu ermöglichen und eine Vorstufe der weiteren Berichterstattung zu bilden.[1] Die Bestandsaufnahme durch den In...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 3.1.2 Eröffnungsbilanz für das erste Geschäftsjahr nach Verfahrenseröffnung

Rz. 98 Die letzte handelsrechtliche Schlussbilanz und die handelsrechtliche Eröffnungsbilanz (§ 71 Abs. 1 GmbHG analog) sind grundsätzlich nur durch eine logische (juristische) Sekunde voneinander getrennt. Daraus ergibt sich, dass dieselben wirtschaftlichen Verhältnisse zugrunde zu legen sind. Beide Bilanzen sind somit wegen des Grundsatzes des Bilanzzusammenhangs[1] inhalt...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.1 Verzeichnis der Massegegenstände (Masseverzeichnis)

Rz. 19 Gemäß § 151 Abs. 1 Satz 1 InsO hat der Insolvenzverwalter ein Verzeichnis der einzelnen Gegenstände der Insolvenzmasse aufzustellen. Es dient dazu, die Masse festzustellen, eine Kontrolle des Verwalters zu ermöglichen und eine Vorstufe der weiteren Berichterstattung zu bilden.[1] Die Bestandsaufnahme durch den Insolvenzverwalter dient der Sichtung der Insolvenzmasse, i...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 3.1.3 Jahresabschluss für jedes während des Verfahrens endende Geschäftsjahr

Rz. 101 Für den Fall eines mehrjährigen Verfahrens ist nach Ablauf von 12 Monaten jeweils ein handelsrechtlicher Jahresabschluss und ggf. auch ein Lagebericht aufzustellen, da gem. § 155 Abs. 1 Satz 1 InsO i. V. m. §§ 238 ff. HGB die allgemeinen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften für das gesamte Insolvenzverfahren weitergelten.[1] Solange keine Betriebseinstellu...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.4 Verwalterbericht

Rz. 42 Als Beiwerk zu den soeben dargestellten Rechenwerken der Verfahrenseröffnung hat der Insolvenzverwalter gem. § 156 Abs. 1 InsO im ersten Berichtstermin einen mündlichen Bericht vor der Gläubigerversammlung abzugeben (sog. Verwalterbericht). Darin hat er nach § 156 Abs. 1 Satz 1 InsO über die wirtschaftliche Lage des Schuldners und ihre Ursachen zu berichten. Er hat na...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.5 Insolvenzplan

Rz. 46 Nach § 217 InsO können die Befriedigung der absonderungsberechtigten Gläubiger und der Insolvenzgläubiger, die Verwertung der Insolvenzmasse und deren Verteilung an die Beteiligten sowie die Haftung des Schuldners nach der Beendigung des Insolvenzverfahrens in einem Insolvenzplan abweichend von den Vorschriften des Gesetzes geregelt werden. Rz. 47 Der Insolvenzplan wir...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.8 Rechnungen zum Nachweis der vorzeitigen Verfahrenseinstellung

Rz. 72 Im Laufe des Verfahrens können zahllose Umstände eintreten, die eine Weiterführung des Verfahrens sinnlos werden lassen. Es kommt dann zur Einstellung des Verfahrens. Unter der Einstellung versteht das Gesetz die vorzeitige Beendigung des Verfahrens. Die InsO nennt 4 Einstellungsgründe: Rz. 73 Einstellung wegen mangelnder Deckung der Verfahrenskosten [1] Nach § 207 Abs. 1...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 3 Handels- und steuerrechtliche Rechnungslegung

Rz. 92 Die Vorschriften der Insolvenzordnung regeln neben der internen, insolvenzrechtlichen Rechnungslegung auch die externe, handels- und steuerrechtliche Rechnungslegung. § 155 Abs. 1 Satz 1 InsO erklärt die handels- und steuerrechtlichen Pflichten des Schuldners zur Buchführung und zur Rechnungslegung für anwendbar.[1] Zudem bestimmt § 155 Abs. 1 Satz 2 InsO, dass der In...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 3.1 Handelsrechtliche Rechnungslegung

Rz. 93 Nach § 155 Abs. 2 Satz 1 InsO beginnt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein neues Geschäftsjahr. Entsprechend § 155 Abs. 2 Satz 1 InsO bewirkt die Beendigung des Insolvenzverfahrens dann das Ende des Geschäftsjahres.[1] Aufgrund dieser Regelung in § 155 Abs. 2 Satz 1 InsO ergeben sich regelmäßig Rumpfgeschäftsjahre.[2] Die Rumpfgeschäftsjahre sind mit einer Sc...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.7 Forderungstabelle

Rz. 68 Nach § 174 Abs. 1 Satz 1 InsO haben die Insolvenzgläubiger ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. Für deren Nachweis haben sie nach § 174 Abs. 1 Satz 2 InsO die Urkunden, aus denen sich das Bestehen der Forderung ergibt (z. B. Rechnungen, Lieferscheine, Verträge etc.), in Kopie beizufügen. Bei der Anmeldung sind zudem nach § 174 Abs. 2 InsO d...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.3.1 Verteilungsverzeichnis

Rz. 79 Vor einer Verteilung hat der Insolvenzverwalter nach § 188 Satz 1 InsO ein Verzeichnis der Forderungen aufzustellen, die bei der Verteilung zu berücksichtigen sind (sog. Verteilungsverzeichnis). Zweck der Aufnahme der Forderung in das Verteilungsverzeichnis ist es zum einen, die Voraussetzungen für die rechnerische Ermittlung des Forderungsbestandes für Zwecke der Abs...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.1.2 Rechnungen zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag

Rz. 18 Nach § 26 Abs. 1 Satz 1 InsO weist das Insolvenzgericht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab, wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die Kosten des Verfahrens zu decken.[1] Die Prüfung dieser Frage der Masselosigkeit bzw. Massekostendeckung erfolgt von Amts wegen. Liegt ein zulässiger Insolvenzantrag vor, hat das Inso...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.6 Zwischenrechnung

Rz. 66 Nach § 66 Abs. 3 Satz 1 InsO kann die Gläubigerversammlung dem Insolvenzverwalter aufgeben, zu bestimmten Zeitpunkten während des Verfahrens Zwischenrechnung zu legen. Eine Verpflichtung zu periodischer Rechnungslegung besteht hingegen nicht.[1] Zusätzlich können das Insolvenzgericht, der Gläubigerausschuss oder die Gläubigerversammlung nach § 58 Abs. 1 Satz 2 bzw. § ...mehr

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B. AVB D&O / 3. Klauseln zur Beendigung des Versicherungsvertrags bzw. Anzeigeobliegenheit

Rz. 27 In den AVB zur D&O-Versicherung finden sich teils Anzeigeobliegenheiten, wonach die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. Stellung des Insolvenzantrags ggf. als Gefahrerhöhung oder sonst als gefahrerheblicher Umstand anzuzeigen ist. Solche vertraglichen Obliegenheiten müssen sich im Rahmen von § 28 VVG halten. Sie sind grundsätzlich statthaft. Rz. 28 Stattdessen oder ...mehr

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B. AVB D&O / 2. Auswirkungen von Insolvenzantrag und Eröffnung auf den D&O-Versicherungsvertrag

Rz. 24 Die Stellung des Insolvenzantrags oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens haben auf den Bestand des D&O-Versicherungsvertrags keine direkten Auswirkungen, also der Versicherungsvertrag oder der Versicherungsschutz enden nicht per se durch diese Ereignisse. Allerdings wäre zu prüfen, ob in den D&O-Versicherungsbedingungen Klauseln vereinbart sind, die eine Beendigun...mehr

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Literaturverzeichnis

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B. AVB D&O / 1. Einführung

Rz. 21 In der Praxis werden Organhaftungsansprüche häufig vom Insolvenzverwalter geltend gemacht. Dies kann bereits ursprünglich von der Gesellschaft geltend gemachte Ansprüche betreffen, wo der Verwalter nur die Durchsetzung weiterverfolgt, sich aber auch auf die erstmalige Geltendmachung von Haftungsansprüchen aus der Innenhaftung beziehen. Daher ist es für die versicherte...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.3 Vermögensübersicht

Rz. 36 Nach § 153 Abs. 1 Satz 1 InsO hat der Insolvenzverwalter auf den Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine geordnete Übersicht aufzustellen, in der die Gegenstände der Insolvenzmasse und die Verbindlichkeiten des Schuldners aufgeführt und einander gegenübergestellt werden. Hinsichtlich der Frist zur Anfertigung der Vermögensübersicht kann auf die entspreche...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 3.2 Steuerrechtliche Rechnungslegung

Rz. 109 Gemäß § 155 Abs. 1 InsO i. V. m. §§ 140 ff. AO ist der Insolvenzverwalter auch zur steuerrechtlichen Buchführung und Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet. Infolge seines Verwaltungs- und Verfügungsrechts ist der Insolvenzverwalter Vermögensverwalter i. S. d. § 34 Abs. 3 AO oder Verfügungsberechtigter nach § 35 AO und hat deshalb alle steuerlichen Pflichten im Ra...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2 Insolvenzrechtliche Rechnungslegung

Rz. 5 Gemäß §§ 13 ff. InsO wird das Insolvenzverfahren auf schriftlichen Antrag seitens des Schuldners selbst oder einen Gläubiger eröffnet. Die zahlreichen insolvenzrechtlichen Rechnungslegungserfordernisse lassen sich drei zeitlichen Verfahrensabschnitten zuordnen: der Rechnungslegung bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens, der Rechnungslegung nach Eröffnung des Insolvenz...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 3.1.1 Schlussbilanz für das letzte Geschäftsjahr vor Verfahrenseröffnung

Rz. 94 Die Schlussbilanz der werbenden Gesellschaft erfasst das Rumpfgeschäftsjahr zwischen Beginn des letzten Geschäftsjahres und dem Tag vor dem Eröffnungsbeschluss. Als abschließende Rechnungslegung der werbenden Gesellschaft für den verkürzten Zeitraum zwischen dem Schluss des letzten regulären Geschäftsjahrs und dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung ist auf den Tag vor I...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.2 Gläubigerverzeichnis

Rz. 30 Gemäß § 152 Abs. 1 InsO hat der Insolvenzverwalter ein Verzeichnis aller Gläubiger des Schuldners aufzustellen, die ihm aus den Büchern und Geschäftspapieren des Schuldners, durch sonstige Angaben des Schuldners, durch die Anmeldung ihrer Forderungen oder auf andere Weise bekannt geworden sind. Hinsichtlich der Frist zur Anfertigung des Gläubigerverzeichnisses kann au...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / b. Ausnahmen: Rechtswidrige und existenzgefährdende Weisungen/Verstöße gegen die Kapitalerhaltung

Rz. 25 Keine Folgepflicht des Geschäftsführers besteht bei gesetzeswidrigen Weisungen. Dazu gehören z. B. Weisungen, die gegen gesetzliche Vorschriften aus dem Steuerrecht, dem Sozialversicherungsrecht oder gegen die Kapitalerhaltung verstoßen. Weisungen, die auf Handlungen gerichtet sind, die gegen § 30 Abs. 1 GmbHG verstoßen, also Auszahlungen aus dem Stammkapital, wirken ...mehr

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A. Einleitung / VI. Konstruktion der D&O-Versicherung, Direktanspruch, Schutzzweck und Eigenschadenversicherung

Rz. 29 Die D&O-Versicherung schützt die versicherten Organmitglieder (Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte) vor einer Inanspruchnahme wegen Schäden, die sie durch ihre Amtstätigkeit verursacht haben. Die Organpersonen sind die versicherten Personen, die Gesellschaft ist die Versicherungsnehmerin und Prämienzahlerin. Man spricht hier auch von einer gesellschaftsfinanzier...mehr

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B. AVB D&O / 4. Erfüllungswahlrecht des Insolvenzverwalters und Direktanspruch des Versicherten

Rz. 38 Grundsätzlich gilt für einen Versicherungsvertrag der im Insolvenzverfahren befindlichen Gesellschaft die Regelung des § 103 Abs. 1 InsO: Ist ein gegenseitiger Vertrag zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Schuldner und vom anderen Teil nicht oder nicht vollständig erfüllt, so kann der Insolvenzverwalter anstelle des Schuldners den Vertrag erfüllen und di...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / III. Verschulden

Rz. 22 Die Haftung wegen Masseschmälerung setzt ein Verschulden voraus. Das Verschulden muss sich auf sämtliche den Anspruch begründende Tatsachen beziehen.[1] Besonders wichtig ist hierbei das Verschulden bezüglich der Insolvenzreife. Das Verschulden wird bejaht, wenn die Insolvenzreife positiv bekannt oder erkennbar gewesen ist. Das heißt, der Geschäftsleiter handelt schul...mehr

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B. Allgemeiner Teil / II. Einzelfälle der Gefahrerhöhung

Rz. 3 Bei der D&O-Versicherung können Umstände von Dauer eine Gefahrerhöhung begründen, die die Gefahr steigern, dass Pflichtverletzungen der Organe begangen werden. Diese sind für jeden Einzelfall festzustellen, in Betracht kommen, z. B.: Fusion oder andere Umwandlungsmaßnahmen, Börsengang des Unternehmens Änderungen des Unternehmensgegenstandes, der Händler wird z. B. zum Prod...mehr

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D. Weitere Deckungen / IV. D&O-Deckungsklage-Rechtsschutzversicherung

Verweigert der D&O-Versicherer seine Eintrittspflicht, steht der Versicherte vor der Frage ob, er seine Abwehr erst einmal vorfinanziert und bei entsprechenden Erfolgsaussichten den D&O-Versicherer auf Deckung verklagt. Der Versicherte hat den Direktanspruch, weshalb er für eine Deckungsklage aktivlegitimiert wäre. Gerade bei der Außenhaftung, bei der ggf. die Gesellschaft i...mehr

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B. AVB D&O / I. Anspruchserhebungsprinzip (Claims-made-Prinzip)

Rz. 1 Die Bedingungen wählen für A-2 AVB D&O die Überschrift "Versicherungsfall (Claims-made-Prinzip)". Genau genommen handelt es sich allerdings nicht um die Definition des Versicherungsfalls. Diese Definition ist nämlich bereits in A-1 Abs. 1 AVB D&O enthalten. Danach gewährt der Versicherer Versicherungsschutz, "für den Fall, dass ein gegenwärtiges oder ehemaliges Mitglie...mehr

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B. AVB D&O / V. Rückgriffsansprüche der versicherten Personen

Rz. 36 A-8.2 AVB D&O ordnet an, dass Rückgriffsansprüche der versicherten Personen und deren Ansprüche auf Kostenersatz, auf Rückgabe hinterlegter und auf Rückerstattung bezahlter Beträge sowie auf Abtretung gem. § 255 BGB in Höhe der vom Versicherer geleisteten Zahlung ohne weiteres auf diesen übergehen. Der Versicherer kann die Ausstellung einer den Forderungsübergang nach...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / I. Überblick

Rz. 1 § 15b InsO ist am 1.1.2021 in Kraft getreten. Diese Norm löste die in den einzelnen Gesetzen verstreuten Vorschriften zum Verbot der von Auszahlungen während der Insolvenzreife ab (§ 64 GmbHG, § 92 Abs. 2 AktG, § 130a Abs. 1 ggf. i. V. m. § 177 Satz 1 HGB, § 99 GenG). Hierbei wurden allerdings im Vergleich zu den bisherigen Gesetzesfassungen Änderungen vorgenommen. § 1...mehr

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B. AVB D&O / 1. Nachmeldefrist

Rz. 16 A-5.3. AVB D&O und A-5.4. AVB D&O enthalten Regelungen zur Nachmeldefrist und die sog. Umstandsmeldung. Endet der Versicherungsvertrag, was auch dadurch geschehen kann, dass der Versicherer diesen nicht mehr verlängert, bestünde wegen des Anspruchserhebungsprinzips (Claims-made-Prinzip) nur Versicherungsschutz für bereits während der Vertragslaufzeit geltend gemachte ...mehr

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A. Einleitung / bb. Bei Vereinbarung einer D&O-Verschaffungsklausel

Rz. 41 Der sicherste Weg, dem Geschäftsführer ein Recht auf Verschaffung einer D&O-Versicherung einzuräumen, ist die Vereinbarung des Abschlusses einer D&O-Versicherung im Anstellungsvertrag mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung (sog. Verschaffungsklausel). Dann folgt aus dieser Vereinbarung ein Anspruch des Geschäftsführers. Beispiel:[1] Rz. 42 Formulierungsvorschlag D...mehr

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B. AVB D&O / VII. Serienschaden (A-6.6 AVB D&O)

Rz. 75 Die Serienschadenklausel in A-6.6 AVB D&O versucht die Leistungspflicht des Versicherers zu begrenzen. Es handelt sich um eine Risikobegrenzungsklausel.[1] Die Jahreshöchstleistung bzw. die Versicherungssumme können nicht verhindern, dass jedes Jahr eine Ausschöpfung stattfinden kann. Die Serienschadenklausel führt in der Rechtsfolge dazu, dass mehrere Ansprüche zu ei...mehr

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B. AVB D&O / 5. Anspruch des Versicherten auf eine Deckungsentscheidung

Rz. 10 In der Praxis wird der Versicherte häufig im Unklaren gelassen, ob er Versicherungsschutz erhält. Der Versicherer entscheidet sich nicht und wartet schlichtweg ab, ob der Versicherte am Ende verklagt wird. Der Versicherer kann bestrebt sein, die Frage der Eintrittspflicht bewusst offen zu lassen, da er vermutet, dass er bei weiterer Sachverhaltsaufklärung ggf. auf ein...mehr