Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenz

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4 Illiquidität als Zahlungsunfähigkeit

Rz. 4 Nach § 17 Abs. 1 InsO ist die Zahlungsunfähigkeit allgemeiner Eröffnungsgrund für das Insolvenzverfahren. Ist die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens gegeben, muss innerhalb der 3-Wochen-Frist nach § 15a Abs. 1 Satz 1 InsO ein Insolvenzantrag gestellt werden. Eine entsprechende Legaldefinition zur Zahlungsunfähigkeit enthält § 17 Abs. 2 Satz 1 InsO. Danach ist ein Sch...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 3 Illiquidität als drohende Zahlungsunfähigkeit

Rz. 3 Beantragt der Schuldner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, so ist nach § 18 Abs. 1 InsO auch die drohende Zahlungsunfähigkeit Eröffnungsgrund, es besteht in diesem Zusammenhang keine Antragspflicht. Der Tatbestand einer drohenden Zahlungsunfähigkeit ergibt sich aus § 18 Abs. 2 InsO. Ein Schuldner droht danach zahlungsunfähig zu werden, wenn er voraussichtlich nicht...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 5 Ausschnitt der Rechtsfolgen bei einer eingetretenen Zahlungsunfähigkeit

Rz. 24 Die Kenntnis und Bewertung einer eingetretenen Zahlungsunfähigkeit stellt eine zentrale Voraussetzung für die präzise Bestimmung der daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen dar, welche im Folgenden exemplarisch dargestellt werden. 5.1 Bankrotthandlungen Rz. 25 Das Insolvenzstrafrecht umschreibt in den §§ 283 ff. StGB einzelne Bankrotthandlungen. Dazu gehören nach...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 5.5 Eingehungsbetrug wegen Zahlungsunfähigkeit

Rz. 31 Ein Unternehmer bzw. Geschäftsführer ist insbesondere dann gefährdet, sich wegen Eingehungsbetrugs (§ 263 StGB) strafbar zu machen, wenn sich das Unternehmen in einem Krisenstadium (verstanden als Überschuldung oder drohende bzw. eingetretene Zahlungsunfähigkeit) befindet. Bestellt ein Unternehmer z. B. Ware, obwohl er im Zeitpunkt der Bestellung nicht ernsthaft anneh...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.2.2 Betriebswirtschaftliche Methode als prospektiver Ansatz

4.2.2.1 Liquiditätsbilanz/Liquiditätsstatus Rz. 18 Im Rahmen der BGH-Entscheidung vom 24.5.2005[1] wird im Anwendungsbereich der betriebswirtschaftlichen Methodik eine Herangehensweise herausgestellt, die zunächst auf einem Liquiditätsstatus aufbaut. So führt der IX. Senat in seiner Entscheidung aus: "Demgemäß wird verbreitet davon ausgegangen, zahlungsunfähig sei ein Schuldn...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.1.2.2 Strafrechtliche Perspektive als vorwiegend retrospektiver Ansatz

Rz. 12 Für die strafrechtliche Perspektive ist der BGH-Beschluss vom 23.5.2007 zu berücksichtigen. Hier wird vom 1. Strafsenat einschlägig ausgeführt: "Nach § 17 Abs. 2 InsO ist der Schuldner zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Auf die Merkmale der ‚Dauer‘ und der ‚Wesentlichkeit‘ hat der Gesetzgeber der Insolvenzordnun...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.2.1 Wirtschaftskriminalistische Feststellungsmethode

Rz. 15 Im Rahmen der wirtschaftskriminalistischen Methodik werden letztendlich Anzeichen gesucht, die einen sicheren Rückschluss auf die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners erlauben. Ein Anwendungsbereich für diese Methodik ergibt sich insbesondere dann, wenn die Geschäftsunterlagen des Unternehmens unvollständig oder fragwürdig bzw. erst gar nicht zu erhalten sind. In diesen...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.1 Einzelne Problemaspekte

4.1.1 Fälligkeit der Verbindlichkeiten Rz. 5 Fälligkeit wird zivilrechtlich als der Zeitpunkt bezeichnet, von dem ab der Gläubiger die Leistung verlangen kann.[1] Zur Problematik der (insolvenzrechtlichen) Fälligkeit der bestehenden Verbindlichkeiten sind u. a. die Ausführungen des BGH im Beschluss vom 19.7.2007[2] zu berücksichtigen: "Im allgemeinen Zivilrecht wird mit ‚Fäll...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.1.2 Umfang der Verbindlichkeitenerfüllung

4.1.2.1 Zivilrechtliche Perspektive als prospektiver Ansatz Rz. 9 Hinsichtlich des Umfangs der Verbindlichkeitenerfüllung war der BGH in seiner Entscheidung vom 24.5.2005[1] bemüht, handhabbare Feststellungskriterien zu entwickeln. Im Hinblick auf eine Feststellung der Wesentlichkeit steht dabei eine 10 %-Grenze im Mittelpunkt der Betrachtung (vgl. Rz. 2). Diese Quantifizierun...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 5.2 Untreue als existenzvernichtender Eingriff

Rz. 26 Der Untreuetatbestand des § 266 StGB ist durch 2 Untreuevarianten gekennzeichnet. Es ist demnach zwischen der Missbrauchsuntreue und der Treubruchsuntreue zu unterscheiden. Bei der Missbrauchsuntreue handelt der Täter aufgrund einer nach außen wirksamen Verfügungs- und Verpflichtungsbefugnis und verletzt dabei eine im Innenverhältnis bestehende Vermögensbetreuungspfli...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zahlungseinstellung

1 Betriebswirtschaftliches Verständnis der Liquidität Rz. 1 Unter dem Begriff der Liquidität sind die Fähigkeit und Bereitschaft eines Unternehmens zu verstehen, seinen bestehenden Zahlungsverpflichtungen termingerecht und betragsgenau nachzukommen. Die Sicherung der Liquidität besteht in der Aufgabe, Geld und liquidierbare Vermögensgegenstände zum Zweck der zeitpunktgerechte...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 5.1 Bankrotthandlungen

Rz. 25 Das Insolvenzstrafrecht umschreibt in den §§ 283 ff. StGB einzelne Bankrotthandlungen. Dazu gehören nach § 283 Abs. 1 StGB beispielhaft: Beiseiteschaffen, Verheimlichen und Beschädigen von Vermögensbestandteilen Eingehen von Risikogeschäften und Verbrauch übermäßiger Beträge Schleuderverkauf kreditierter Waren und Wertpapiere Vortäuschung fremder Rechte Unterlassene und ma...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.1.2.1 Zivilrechtliche Perspektive als prospektiver Ansatz

Rz. 9 Hinsichtlich des Umfangs der Verbindlichkeitenerfüllung war der BGH in seiner Entscheidung vom 24.5.2005[1] bemüht, handhabbare Feststellungskriterien zu entwickeln. Im Hinblick auf eine Feststellung der Wesentlichkeit steht dabei eine 10 %-Grenze im Mittelpunkt der Betrachtung (vgl. Rz. 2). Diese Quantifizierung will der BGH jedoch nicht als starre Grenze verstanden wi...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.1.3 Dauer der Liquiditätslücke

Rz. 14 Nach der Entscheidung des BGH vom 24.5.2005[1] wird zur Dauer einer Liquiditätslücke im Rahmen der Feststellung einer möglichen Zahlungsunfähigkeit Folgendes ausgeführt: "(…) Der Gesetzgeber der Insolvenzordnung wollte diesen Zeitraum (gemeint ist der Zeitraum zur Abgrenzung zwischen einer bloßen Zahlungsstockung und einer eingetretenen Zahlungsunfähigkeit, Anmerkung ...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 5.4 Insolvenzverschleppung nach § 15a Abs. 4 und Abs. 5 InsO

Rz. 30 Die Antragspflicht nach § 15a InsO ist rechtsformunabhängig ausgestaltet, d. h. auf alle juristischen Personen anzuwenden. Des Weiteren regelt § 15a Abs. 3 InsO die Insolvenzantragspflicht im Falle der Führungslosigkeit der Gesellschaft. Hat die GmbH bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung keinen Geschäftsführer, so ist gem. § 15a Abs. 3 InsO auch jede...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.1.1 Fälligkeit der Verbindlichkeiten

Rz. 5 Fälligkeit wird zivilrechtlich als der Zeitpunkt bezeichnet, von dem ab der Gläubiger die Leistung verlangen kann.[1] Zur Problematik der (insolvenzrechtlichen) Fälligkeit der bestehenden Verbindlichkeiten sind u. a. die Ausführungen des BGH im Beschluss vom 19.7.2007[2] zu berücksichtigen: "Im allgemeinen Zivilrecht wird mit ‚Fälligkeit‘ derjenige Zeitpunkt bezeichnet...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.2.2.2 Liquiditätsplan/Finanzplan

Rz. 22 Im Anwendungsbereich der betriebswirtschaftlichen Methodik erfolgt die Beurteilung, ob eine Zahlungsunfähigkeit vorliegt oder nicht, damit auf der Grundlage eines Liquiditätsstatus (Finanzstatus) und eines darauf aufbauenden Liquiditätsplans (Finanzplans). Ein derartiger Liquiditäts- oder Finanzplan kommt allerdings nur zum Tragen, wenn keine bloße Zahlungsstockung (=...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 5.3 Geschäftsführerhaftung nach § 15b InsO

Rz. 29 § 15b InsO wurde durch das SanInsFoG (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz) vom 22.12.2020 eingeführt und trat am 1.1.2021 in Kraft. Die Regelung ersetzt § 64 GmbHG a. F. und entspricht in weiten Teilen dessen Inhalt.[1] § 15b InsO regelt die Haftung des Geschäftsführers einer juristischen Person (z. B. GmbH) bei Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzre...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 2 Illiquidität als Zahlungsstockung

Rz. 2 Nach § 17 Abs. 2 InsO ist der Schuldner zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Wobei Zahlungsunfähigkeit in der Regel anzunehmen ist, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat. Aus der (Grundsatz-)Entscheidung des BGH vom 24.5.2005 geht hervor, "dass eine Zahlungsunfähigkeit, die sich voraussichtlich innerhal...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.2.2.1 Liquiditätsbilanz/Liquiditätsstatus

Rz. 18 Im Rahmen der BGH-Entscheidung vom 24.5.2005[1] wird im Anwendungsbereich der betriebswirtschaftlichen Methodik eine Herangehensweise herausgestellt, die zunächst auf einem Liquiditätsstatus aufbaut. So führt der IX. Senat in seiner Entscheidung aus: "Demgemäß wird verbreitet davon ausgegangen, zahlungsunfähig sei ein Schuldner, wenn ihm die Erfüllung der fälligen Zah...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 1 Betriebswirtschaftliches Verständnis der Liquidität

Rz. 1 Unter dem Begriff der Liquidität sind die Fähigkeit und Bereitschaft eines Unternehmens zu verstehen, seinen bestehenden Zahlungsverpflichtungen termingerecht und betragsgenau nachzukommen. Die Sicherung der Liquidität besteht in der Aufgabe, Geld und liquidierbare Vermögensgegenstände zum Zweck der zeitpunktgerechten Kapitalbeschaffung bereitzustellen. Damit bezieht s...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.2.6 Besonderheiten

a) Ausfall von Rentenzahlungen Wird für eine von Todes wegen erworbene Leibrente nach § 23 Abs. 1 ErbStG die jährliche Besteuerung des Jahreswerts gewählt und fallen die Rentenzahlungen später wegen der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung des Verpflichteten aus, kann eine abweichende Festsetzung der Erbschaftsteuer für die Ablösung der Jahressteuer nach § 23 Abs. 2 ErbStG i...mehr

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Blockchain: Gekommen um zu ... / 1.2 Ursprung der Blockchain und somit des Bitcoins während der Finanzkrise

Der Ursprung der Kryptowährungen liegt im Jahr 2008, der Zeitpunkt, an dem die Weltwirtschaft mit den Folgen der Finanzkrise zu kämpfen hatte, die US-Investmentbank Lehman Brothers Inc. Insolvenz gem. des amerikanischen Chapter 11-Verfahrens beantragte und das Vertrauen in das globale Bankensystem verletzt war. Das digitale Zahlungssystem des Bitcoins, losgelöst von zentraler...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zahlungsunfähigkeit des Eigentümers

Zusammenfassung Begriff Die Zahlungsunfähigkeit eines Wohnungseigentümers stellt sich für die Verwaltung bzw. die Wohnungseigentümergemeinschaft oft erst heraus, wenn ein Hausgeldtitel vorliegt und sich als nicht vollstreckbar erweist. Die Gemeinschaft hat dann nicht nur das Problem, dass sie ihre Rückstände nicht realisieren kann, sondern sie muss für das Wohnungseigentum ih...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentümer

Überblick "Wohnungseigentümer" ist jede im Grundbuch als Eigentümerin eingetragene natürliche Person. Wohnungseigentümer können auch sein: eine Bruchteilsgemeinschaft (bei namentlicher Benennung der Miteigentümer), Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Handelsgesellschaft (OHG, KG, KGaA), juristische Person (u. a. AG, GmbH, Verein) und auch eine Wohnungseigentümergemeinschaft. §...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zahlungsunfähigkeit des Eig... / 2 Erfolgsaussichten weiterer Zwangsmaßnahmen

Aus den Hausgeldtiteln kann sowohl die Zwangsversteigerung des Wohnungseigentums als auch die Zwangsverwaltung eingeleitet werden. 2.1 Zwangsverwaltung Die Einleitung eines Zwangsverwaltungsverfahrens bringt den Vorteil, dass der Zwangsverwalter das Hausgeld an die Gemeinschaft zahlen muss. Kann der Zwangsverwalter diese Hausgeldzahlungen nicht durch Mieteinnahmen finanzieren,...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zahlungsunfähigkeit des Eig... / Zusammenfassung

Begriff Die Zahlungsunfähigkeit eines Wohnungseigentümers stellt sich für die Verwaltung bzw. die Wohnungseigentümergemeinschaft oft erst heraus, wenn ein Hausgeldtitel vorliegt und sich als nicht vollstreckbar erweist. Die Gemeinschaft hat dann nicht nur das Problem, dass sie ihre Rückstände nicht realisieren kann, sondern sie muss für das Wohnungseigentum ihres in Vermögen...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zahlungsunfähigkeit des Eig... / 2.2 Zwangsversteigerung

Seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) am 1.12.2020 existiert durch Aufhebung von § 10 Abs. 3 Satz 1 ZVG keine Mindestbetragshöhe mehr, sodass die Zwangsversteigerung aus jedem Zahlungstitel betrieben werden kann. Nach altem Recht musste der Hausgeldrückstand noch 3 % des Einheitswerts der Sondereigentumseinheit übersteigen. Grundsätzlich soll...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zahlungsunfähigkeit des Eig... / 1 Rechtliche Konsequenzen

Die Rückstände bleiben als Forderungen gegenüber dem zahlungsunfähigen Eigentümer bestehen. Soweit sie jedoch nicht durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen realisiert werden können, müssen sie auf die übrigen Eigentümer umgelegt werden. Praxis-Tipp Hausgeldforderungen umlegen Für die Verwaltung empfiehlt sich, rückständige Hausgeldforderungen jährlich auf die Miteigentümer umzuleg...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zahlungsunfähigkeit des Eig... / 2.3 Ruhen des Stimmrechts

Im Fall einer Interessenkollision sieht § 25 Abs. 4 WEG vor, dass das Stimmrecht des Wohnungseigentümers ruht. Ein Ruhen des Stimmrechts für den Fall, dass der Wohnungseigentümer in Zahlungsrückstand gerät, sieht das Gesetz nicht vor. Zwar ist § 25 Abs. 4 WEG nach herrschender Meinung abdingbar. Ein Wohnungseigentümer, der mit der Zahlung von Beiträgen in Verzug ist, kann de...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zahlungsunfähigkeit des Eig... / 2.1 Zwangsverwaltung

Die Einleitung eines Zwangsverwaltungsverfahrens bringt den Vorteil, dass der Zwangsverwalter das Hausgeld an die Gemeinschaft zahlen muss. Kann der Zwangsverwalter diese Hausgeldzahlungen nicht durch Mieteinnahmen finanzieren, muss der die Zwangsverwaltung betreibende Gläubiger Vorschüsse an den Zwangsverwalter leisten. Dieser zahlt in einem solchen Fall aus den Vorschüssen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.2.1 Kapitalkonten und Darlehenskonten der Gesellschafter

Rz. 46 Wie bei jeder Kommanditgesellschaft empfiehlt es sich auch bei der GmbH & Co. KG, die Kapitalkonten in Höhe der übernommenen Einlagen der Kommanditisten zu fixieren. Es ist gleichfalls zweckmäßig, auch das Komplementär-Kapital unverändert zu belassen, da – in der Regel – die Komplementär-GmbH mit ihrem gesamten Stammkapital an der GmbH & Co. KG beteiligt ist und somit...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.1.3 Eigenkapitalgliederung

Rz. 28 § 264c Abs. 2 HGB passt die Eigenkapitalgliederung an für eine GmbH & Co. KG geltende Regelung an: als Eigenkapital sind die folgenden Posten gesondert auszuweisen: Kapitalanteile Rücklagen Gewinnvortrag/Verlustvortrag Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Während die Kapitalanteile gesondert auszuweisen sind, sieht das HGB zu den übrigen Positionen "keinen getrennten Ausweis ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 5.2 Wahl der Zusammenveranlagung

Rz. 76 Die Wahl der Zusammenveranlagung setzt die übereinstimmende Ausübung des Wahlrechts durch die Ehegatten voraus.[1] Die einseitige Wahl der Einzelveranlagung kann allerdings rechtsmissbräuchlich und daher unwirksam sein (Rz. 73). Rz. 77 Eine steuerrechtliche Pflicht, der Zusammenveranlagung zuzustimmen, besteht nicht; die Zustimmung ist daher vom FA nicht erzwingbar.[2]...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 6.4 Ausscheiden des Kommanditisten bei negativem Kapitalkonto

Rz. 83 Scheidet ein Kommanditist aus der KG aus und übernehmen die Mitgesellschafter sein negatives Kapitalkonto, ohne dass der Kommanditist einen Ausgleich leistet, so entsteht für den ausscheidenden Kommanditisten in Höhe des negativen Kapitalkontos ein Gewinn, den er gemäß §§ 16 und 34 EStG zu versteuern hat. Der Kommanditist ist dann in Höhe des negativen Saldos von eine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 3.2 Rechtsnatur der Einkommensteuererklärung

Rz. 39 Die Steuererklärung ist eine formalisierte Auskunft des Stpfl. (bzw. seines Vertreters), die dem FA die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen und die Festsetzung der Steuer ermöglichen soll.[1] Sie ist primär eine Wissenserklärung, d. h. eine Aussage über der Erklärung zugrunde liegende Tatsachen und tatsächliche Verhältnisse.[2] Die Tatsachenerklärung ist regelmäßi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Einzelne Rückstellungen (Rn. 229 – 256 kommentiert von Mayer-Wegelin)

Rn. 229 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Rückstellungen kommen insbes. für folgende Fälle in Betracht:mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Vertragliche Ausgestaltung des Kreditereignisses

IDW RS BFA 1 (2015), Rn. 3, unterscheidet hinsichtlich der Frage, ob ein Kreditderivat als gestellte bzw. erhaltene Kreditsicherheit angesehen werden kann, zwischen Ausfall- und Bonitätsrisiko.mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Rückdeckungsversicherung bei unmittelbaren Versorgungszusagen

Rn. 665 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Rückdeckungsversicherungen sind (Lebens-)Versicherungen, die das UN bei unmittelbaren Versorgungszusagen als Versicherungsnehmer und Prämienzahler mit einem UN der Versicherungsbranche abschließt. Damit sollen die Risiken aus der Zusage durch die Leistungspflicht des Versicherers beim Eintritt eines Versorgungsfalls voll oder teilweise abged...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Buchungstechnik der Variation Margin (dargestellt am Beispiel des Handelsbestands von Banken)

Rn. 40 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Für den Ansatz und die Bewertung von Futures im Handelsbestand von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten (Instituten) gelten die Grundsätze des IDW RS BFA 2 (2010). Für Futures ergeben sich folgende Besonderheiten: Den Ausweisgrundsätzen der RechKredV folgend, sind gezahlte Initial Margins (Sicherheitsleistungen) nicht als "Handelsbestan...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Begriff der wertpapiergebundenen Versorgungszusagen

Rn. 764 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Gesetzgeber regelt in § 253 Abs. 1 Satz 3 die Bewertung von wertpapiergebundenen Versorgungszusagen. Er formuliert folgendermaßen: "Soweit sich die Höhe von Altersversorgungsverpflichtungen ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert von Wertpapieren im Sinn des § 266 Abs. 2 A. III. 5. bestimmt, sind Rückstellungen hierfür zum beizuleg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ccc) Auf den Zeitraum der Herstellung entfallender Werteverzehr

Rn. 226 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Voraussetzung des Zeitraumbezugs für eine Einbeziehung der GK betrifft im Gegensatz zur Regelung des § 255 Abs. 2 Satz 5 (a. F.) expressis verbis nur noch die Kosten der allg. Verwaltung ebenso wie die sozialer Leistungen. Jedoch hat diese Änderung, die sich i. R.d. Bilanzrechtsreform durch das BilMoG vollzogen hat, keine Auswirkung auf ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Käufer

Rn. 29 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Werden Zinsbegrenzungsvereinbarungen durch einen rechtlich wirksamen Aufhebungsvertrag aufgelöst und damit beendet, führt dies regelmäßig zur Vergütung der Differenz zum Marktwert und damit zur Leistung einer Zahlung. Aufgrund des Erlöschens des Vertrags sind nicht nur diese Zahlung, sondern alle bislang in der Bilanz erfolgswirksam oder erfo...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / O. Literaturverzeichnis

Rn. 924 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Adler, Hans/Düring, Walther/Schmaltz, Kurt (1995), Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart. Arbeitskreis Bilanzrecht der Hochschullehrer Rechtswissenschaft (2008), Stellungnahme zu dem Entwurf eines BilMoG: Einzelfragen zum materiellen Bilanzrecht, in: BB 2008, S. 209–216. Arbeitskreis Steuern und Revision im Bundesver...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.10 Auftraggeberhaftung für Nachunternehmer

Nach § 13 MiLoG gilt für die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns dieselbe Auftraggeberhaftung wie im Bereich des AEntG. § 13 MiLoG verweist schlicht auf § 14 AEntG, der lautet: "Ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, haftet für die Verpflichtungen dieses Unternehmers, eines Nachunternehmers oder eines...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Darlehensaufnahme in der WEG / Zusammenfassung

Begriff Als weitere Finanzierungsform neben der Erhebung einer Sonderumlage oder eines Zugriffs auf die Erhaltungsrücklage kann auch eine Darlehensaufnahme infrage kommen. Bereits der BGH[1] hat insoweit bestätigt, dass eine entsprechende Beschlusskompetenz besteht und die Aufnahme eines Darlehens durchaus unter bestimmten Voraussetzungen ordnungsmäßiger Verwaltung entsprech...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.6.2.5 Zahlungsverhinderung durch den Arbeitgeber (Insolvenz)

Rz. 123 Kann der Arbeitgeber wegen eines Insolvenzereignisses nach § 165 SGB III seinen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nicht zahlen, erhält die Frau den noch fehlenden Zuschuss von der Krankenkasse oder in den Fällen des § 19 Abs. 2 vom Bundesamt für Soziale Sicherung (§ 20 Abs. 3 Satz 2 MuSchG). Die versicherungsfremde Leistung wird den Krankenkassen pauschal im Rahmen des ...mehr

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Arbeitsvertrag und Tarifver... / 2.3 Verlängerte Tarifbindung nach § 3 Abs. 3 TVG

Die einmal entstandene Tarifbindung nach § 3 Abs. 1 TVG endet nicht bereits dann, wenn die beiderseitige Mitgliedschaft in den Tarifvertragsparteien endet (sog. verlängerte Tarifbindung). Nach § 3 Abs. 3 TVG gilt der Tarifvertrag bis zu seiner Beendigung unmittelbar und zwingend weiter. Die Vorschrift gilt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.[1] Wichtig Verlängerte...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.3 Frauen, deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst wurde

Rz. 20 Um auszuschließen, dass sich der Arbeitgeber seiner finanziellen Verpflichtungen wegen der Schwangerschaft/Entbindung entzieht, darf er das Arbeitsverhältnis einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung nicht kündigen. Gleiches gilt bei einer Fehlgeburt, die nach Ablauf der 12. Schwangerschaftswoche eintrat (§ 17 Abs. 1 M...mehr

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Arbeitsvertrag und Tarifver... / 2.1 Mitgliedschaft in einer Tarifvertragspartei

Die Wirkungen der Tarifbindung treten nur ein, wenn der Arbeitnehmer Mitglied in einer Tarifvertragspartei (Gewerkschaft) ist. Aufseiten des Arbeitgebers muss für eine Tarifbindung nur dann eine Mitgliedschaft in einer Arbeitgeberkoalition bestehen, wenn ein Verbandstarifvertrag abgeschlossen ist. Besteht ein Firmentarifvertrag, ist also der einzelne Arbeitgeber Partei des a...mehr