Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenz

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Insolvenzverwalter

Rz. 15 [Autor/Zitation] Im Fall der Insolvenz hat der Insolvenzverwalter gem. § 155 Abs. 1 InsO die handels- und steuerrechtlichen Pflichten des Insolvenzschuldners zu erfüllen. Dennoch ist er zumindest nach der überwiegenden Auffassung in der Literatur kein Adressat von § 355, so dass auch im Fall eines Unterlassens kein Ordnungsgeld gegen ihn angedroht oder festgesetzt werd...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Weiteranwendung des § 21 UmwStG aF (§ 27 Abs 3 S 1 Nr 2 UmwStG idF des JStG 2024)

Tz. 15 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die bisherige Nr 3 des § 27 Abs 3 UmwStG ist aufgr der Neufassung des § 27 Abs 3 UmwStG durch das JStG 2024 zu dessen Nr 2 geworden. Nach § 27 Abs 3 S 1 Nr 2 S 1 UmwStG nF ist § 21 UmwStG aF letztmals für solche einbringungsgeborenen Anteile weiter anzuwenden, die auf einer unter das UmwStG aF fallenden Einbringung beruhen und das die Besteue...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Modalitäten der Einsichtnahme

Rz. 11 [Autor/Zitation] Das Recht auf Einsichtnahme schließt das Recht ein, Aufzeichnungen über den Inhalt der Berichte anzufertigen und Kopien anzufertigen bzw. anfertigen zu lassen; ein Anspruch auf Versand der Unterlagen besteht jedoch nicht (C.A. Weber in Großkomm. HGB6, § 321a Rz. 10). Hierdurch entstehende Kosten sind durch den Anspruchsberechtigten zu tragen. Gleiches ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / s) Pensionssicherungsverein, Beitrag

Rn. 1295 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Beiträge an den Pensionssicherungsverein sind nach BMF BStBl I 1987, 365 u BFH BStBl II 1992, 336 auch dann nicht zurückzustellen, wenn künftige Beiträge zur Erfüllung von Anwartschaften erforderlich sind, die als Verpflichtung dem Pensionssicherungsverein durch bis zum Bilanzstichtag eingetretene Insolvenzen entstanden sind. Dieses BFH-Urt...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Anspruchsgegner (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 24 [Autor/Zitation] Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlauf richtet sich der Anspruch gegen jeden, der die Prüfungsberichte, in die Einsicht begehrt wird, in Besitz hat. Die Formulierung ist bewusst offen und weit gewählt (Begr.RegE BT-Drucks. 15/3419, 43; C.A. Weber in Großkomm. HGB6, § 321a Rz. 6). Das Gesetz differenziert nicht nach der Art des Besitzes, so dass der Ansp...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeines

Rz. 178 [Autor/Zitation] Die Dritthaftung adressiert die Haftung des Abschlussprüfers gegenüber Personen, die nicht in § 323 als Anspruchsberechtigte genannt sind (Justenhoven/Feldmüller in Beck BilKomm.14, § 323 HGB Rz. 134; Grigoleit, ZIP 2024, 1293, 1303). Zu denken ist bspw. an Gläubiger, Kreditgeber, Gesellschafter und zukünftige Gesellschafter der prüfpflichtigen Gesell...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Anwendung bei freiwilligen Abschlussprüfungen

Rz. 10 [Autor/Zitation] Nach dem Gesetzeswortlaut werden nur Berichte über aufgrund gesetzlicher Vorschriften durchzuführende Prüfungen (s. § 316 Rz. 28) erfasst (Mylich in HKMS3, § 321a HGB Rz. 10). Allerdings wird auch bei sog. freiwilligen (dh. nicht gesetzlich zwingenden) Prüfungen (s. § 316 Rz. 154) häufig vereinbart, eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Prüf...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Gesellschafter

Rz. 13 [Autor/Zitation] Die Stellung als Gesellschafter ergibt sich idR aus einer Eintragung im Handelsregister (OHG, KG) oder in der Gesellschafterliste (GmbH) oder – im Falle von Namensaktien – einem Aktienregister. Wer geltend macht, zu Unrecht nicht eingetragen und tatsächlich Gesellschafter zu sein, hat dies unter Vorlage geeigneter Unterlagen substantiiert darzulegen. I...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Personenhandelsgesellschaften

Rz. 104 [Autor/Zitation] Zwar verweist § 5 Abs. 1 Satz 2 nicht explizit auf die Sonderregelungen des § 264c HGB für haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften iSd. § 264a HGB. Es entspricht indes der allgemeinen Auffassung, dass die in § 264c Abs. 2 HGB geforderte Gliederung des Eigenkapitals ein GoB darstellt und damit von allen Personenhandelsgesellschaften anzuwende...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 331 im zweiten Abschnitt, sechster Unterabschnitt des dritten Buches über Handelsbücher des HGB ist die zentrale Strafrechtsnorm im Recht der Rechnungslegung (Altenhain in HKMS3/4, § 331 HGB Rz. 1 [9/2024]). Straftatbestände des Rechnungslegungsrechts werden umgangssprachlich und verkürzend auch als "Bilanzstrafrecht" bezeichnet, obwohl sie neben der ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verbot der unbefugten Verwertung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 70 [Autor/Zitation] Neben der Verschwiegenheitspflicht unterliegen Abschlussprüfer, ihre Gehilfen und bei der Prüfung mitwirkende gesetzliche Vertreter einem mit diesem eng verbundenen Verwertungsverbot (Ebke in MünchKomm. HGB5, § 323 Rz. 74). Die unbefugte Verwertung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen ist ihnen untersagt (§ 323 Abs. 1 Satz 2). Sie müssen also nicht ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Übergreifende Bewertungsregeln

Rz. 71 [Autor/Zitation] Gemäß § 341b Abs. 2 Satz 1 sind Aktien einschließlich der eigenen Anteile, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen sowie sonstige festverzinsliche und nicht festverzinsliche Wertpapiere entsprechend den für das Umlaufvermögen geltenden § 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 und 5 und § 256 nach dem strengen Niederstwertprinzip zu bewerten, sofern sie nicht dazu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Antragsberechtigter Personenkreis

Rz. 415 [Autor/Zitation] Den Antrag nach § 318 Abs. 4 können gesetzliche Vertreter oder der AR der Gesellschaft stellen (§ 318 Abs. 4 Satz 1). Zuständig ist jeweils das Gesamtorgan, so dass der Antrag nur aufgrund einer Beschlussfassung dieser Organe gestellt werden kann (vgl. Rz. 342; ebenso Baetge/Thiele/Klönne in HdR-E, § 318 HGB Rz. 123 [12/2024]; Müller in Kölner Komm. R...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Rechnungslegungskriminalität als empirisches Phänomen

Rz. 43 [Autor/Zitation] In der Literatur wird den Tatbeständen des § 331 aufgrund geringer Fallzahlen idR nur eine "untergeordnete Bedeutung" zugesprochen (Eidam in Park, Kapitalmarktstrafrecht5, § 331 HGB Rz. 6; Waßmer in BeckOGK HGB, § 331 Rz. 96 [9/2023]; Waßmer, ZIS 2011, 648; Ransiek in Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht5, 8.1 Rz. 27). So wurden in ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Berichterstattung im Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk

Rz. 26 [Autor/Zitation] § 321 HGB regelt die Inhalte des vom Abschlussprüfer zu erstattenden Prüfungsberichts. Bei der sinngemäßen Anwendung der Vorschrift können sich inhaltliche Besonderheiten vor allem abhängig vom Prüfungsgegenstand ergeben (vgl. Rz. 13 ff.). Umfasst dieser keinen Lagebericht, entfallen die darauf bezogenen Ausführungen im Prüfungsbericht gem. § 321 Abs. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Schmölder, Überprüfte Regelung der aktienrechtlichen Pflichtrevision im Entwurf einer Novelle zum Versicherungsaufsichtsgesetz, JW 1930, 3687; Schlegelberger/Quassowski/Schmölder, Verordnung über Aktienrecht vom 19. September 1931 nebst den Durchführungsbestimmungen, 1932; Klausing, Gesetz über Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien (Aktien-Gesetz) nebst...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Wertpapiere des Anlagevermögens

Rz. 56 [Autor/Zitation] Zur voraussichtlich dauernden Wertminderung von Wertpapieren hat sich der Versicherungsfachausschuss des IDW mit IDW RS VFA 2 (vgl. VFA, FN-IDW 2002, 667; VFA, FN-IDW 2006, 96 f.) zur Bewertung von Kapitalanlagen (vgl. Scharpf/Schaber, Handbuch der Bankbilanz9, 111 ff.) geäußert. Ergänzend hat sich der VFA in Sitzungen (149., 159. und 176.) sowie einem...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Bedeutung und Entwicklung der Pflichtprüfung in Deutschland

Rz. 5 [Autor/Zitation] Mit § 316 ist die gesetzliche Pflicht zur Abschlussprüfung durch das BiRiLiG ( Bilanzrichtlinien-Gesetz v. 19.12.1985, BGBl. I 1985, 2355) für KapGes. rechtsformunabhängig in das Handelsrecht aufgenommen worden, was Verweisungen auf Spezialgesetze und Mehrfachnennungen vermeiden soll (vgl. Biener/Berneke, BiRiLiG, 1985, 396). Die gesetzliche Prüfungspfli...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Berufsgrundsätze deutscher Standardsetzer

Rz. 100 [Autor/Zitation] Als bedeutender deutscher Standardsetzer ist das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) zu nennen. Das IDW ist Gründungmitglied der IFAC (www.ifac.org/about-ifac/membership/members/institut-der-wirtschaftspr-fer [Abrufdatum 5.8.2025]). Gemäß Vereinssatzung (www.idw.de/IDW/UeberUns/Kurzportrait/Wichtige-Dokumente/Downloads/Down-Satzun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Antragsberechtigter Personenkreis

Rz. 340 [Autor/Zitation] Der Personenkreis, der einen Ersetzungsantrag nach § 318 Abs. 3 stellen kann, wird in § 318 Abs. 3 Satz 1 und 6 abschließend festgelegt. Auch wenn im Gesellschaftsvertrag einer GmbH ein besonderes Organ für die Wahl des Abschlussprüfers vorgesehen ist (§ 318 Abs. 1 Satz 2), sind dessen Mitglieder nicht befugt, einen Ersetzungsantrag nach § 318 Abs. 3 ...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 22.2 Pfändung während des Insolvenzverfahrens

Während der Dauer eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitnehmers sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie die Lohnpfändung nach § 89 Abs. 1 InsO im Interesse einer gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung unzulässig. Das Vollstreckungsverbot gilt umfassend für Insolvenzgläubiger.[1] Andere, insbesondere "neue" Gläubiger sowie aus- und absonderungsberechtigte Gläubige...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kottke, Wertpapier-Pensionsgeschäfte unter nahen Angehörigen zur Verlagerung von Einkunftsquellen? DB 1984, 159; Meyer-Sievers, Gewinnrealisierung bei Wertpapier-Pensionsgeschäften, WPg 1988, 291; Häuselmann/Wiesenbart, Die Bilanzierung und Besteuerung von Wertpapier-Leihgeschäften, DB 1990, 2129; Hinz, Bilanzierung von Pensionsgeschäften, BB 1991, 1153; von Treuberg/Scharpf, Pe...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Prüfungsberichte der letzten drei Geschäftsjahre bei durchgeführter gesetzlicher Abschlussprüfung

Rz. 7 [Autor/Zitation] Der besondere Informationsanspruch des § 321a ist auf den Prüfungsbericht gem. § 321 gerichtet, in dem das Ergebnis der gesetzlichen vorgeschriebenen Abschlussprüfung dokumentiert wird und der unternehmensextern nicht ohne Weiteres zugänglich ist (vgl. § 321 Rz. 28). Soweit es sich um ein Unternehmen öffentlichen Interesses iSd. § 316a handelt, umfasst ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. § 826 BGB (Expertenhaftung wegen Sittenverstoßes)

Rz. 195 [Autor/Zitation] Eine Haftung des Abschlussprüfers aufgrund von § 826 BGB setzt voraus, dass er mit dem Vorsatz, Dritte zu schädigen, sittenwidrig seine Prüfungs-, Berichts- oder Bestätigungspflichten verletzt (Ebke in MünchKomm. HGB5, § 323 Rz. 150; Justenhoven/Feldmüller in Beck BilKomm.14, § 323 HGB Rz. 154; Wagner in MünchKomm. BGB9, § 826 Rz. 28 f.). Die Rspr. le...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sachverhaltsfragen

Rn. 532 Stand: EL 100 – ET: 08/2013 Auf der Grundlage dieses subjektiven Fehlerbegriffs (zu Sachverhaltsfragen) ist ein Bilanzansatz richtig, wenn er den Erkenntnismöglichkeiten entspricht, die den Unternehmer, der seine Sorgfaltspflichten erfüllte, zu dem gewählten Bilanzansatz führen mussten, mag die bilanzielle Darstellung die Gegebenheiten am Bilanzstichtag auch objektiv ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Wahrnehmung des Informationsrechts durch Wirtschaftsprüfer

Rz. 16 [Autor/Zitation] Prüfungsberichte sind idR klar und verständlich abgefasst (vgl. § 321 Rz. 36 ff.); aber weniger geschäftserfahrene und auch durchaus selbst fachkompetente Gläubiger oder Gesellschafter haben häufig den Wunsch, sich durch Experten bei der Einsichtnahme und Auswertung der Prüfungsberichte unterstützen zu lassen. Gemäß Abs. 3 Satz 3 besteht hinsichtlich d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Pfändung, Verpfändung und Abtretung des Erstattungsanspruchs gem § 42b EStG iVm § 46 AO

Rn. 61 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Der Erstattungsanspruch des ArbN, der ausschließlich auf öffentlich-rechtlichen Vorschriften beruht und sich gegen den Steuerfiskus als alleinigen Schuldner richtet (BFH v 04.12.1979, VII R 29/77, BStBl II 1980, 488; BFH v 29.01.2010, VII B 188/09, BFH/NV 2010, 1243), ist als öffentlich-rechtliche Geldforderung zu qualifizieren, Fissenewert...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Endemann, Das Bundesgesetz betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften, 1870; Baums, Preußische Gesetz über die Aktiengesellschaften von 1843, 1981; Reuter, Die Publizität der Kapitalgesellschaft nach neuem Bilanzrecht, in Havermann (Hrsg.), Bilanz- und Konzernrecht, FS Reinhard Goerdeler, 1987, 431; Kronstein, Die Publizität außerhalb der ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Rechtswidrigkeit und Schuld

Rz. 213 [Autor/Zitation] Eine rechtswidrige und damit strafbare Handlung liegt vor, wenn die objektiven und subjektiven Tatbestände in den unterschiedlichen Konstellationen von § 331 verwirklicht wurden. Weisungen oder Zustimmung zu den Tathandlungen durch Gesellschafter oder Mitglieder von Aufsichtsorganen sind "daher nach allgemeiner Meinung kein Rechtfertigungsgrund" (Klin...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Berichterstattung im Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk

Rz. 36 [Autor/Zitation] § 321 HGB regelt die Inhalte des vom Abschlussprüfer an die Auftraggeber zu erstattenden Prüfungsberichts. Bei der sinngemäßen Anwendung der Vorschrift können sich inhaltliche Besonderheiten vor allem abhängig vom Prüfungsgegenstand und vom Prüfungsurteil ergeben (vgl. Rz. 38). Ebenso können auch die Vorgaben für die Inhalte des Prüfungsberichts nach A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zurechnungsrelevante Herrschaftsbefugnisse/Prüfformel

Rn. 187a Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Primäre Herrschaftsbefugnis auf Geld gerichteter unverzinslicher wie verzinslicher Forderungen ist die Befugnis, den auf den Nennwert bezogenen Zahlungsanspruch für sich geltend machen zu können. Voraussetzung der Entstehung des Anspruchs bei Forderungen aus Lieferungen und Leistung ist die Erbringung der geschuldeten Leistung. Bei Kapital...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 7.3 Pfändungsschutz für Insolvenzgeld

Anspruch auf Insolvenzgeld haben Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers nach näherer Maßgabe der §§ 183 ff. SGB III (Arbeitsförderung). Gewährt wird Insolvenzgeld als Lohnersatzleistung nur auf rechtzeitigen Antrag des Berechtigten.[1] Ausbezahlt wird es von der Agentur für Arbeit. Eine Pfändung des Anspruchs auf Arbeitsentgelt, die vor Stellung des Antrags a...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / h) Strafgesetzbuch

Rz. 84 [Autor/Zitation] Nachfolgend wurden tabellarisch Vorschriften des StGB mit Bezug zur Rechnungslegung zusammengestellt (in Anlehnung an Grottel/Hoffmann in Beck BilKomm.14, § 331 HGB Rz. 85; vgl. auch Klinger in MünchKomm. HGB4, § 331 Rz. 120 ff.). Die Rechnungslegungsdelikte des § 331 können tateinheitlich oder tatmehrheitlich mit den Delikten des StGB begangen werden ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Strafgesetzbuch

Rz. 27 [Autor/Zitation] In der nachfolgenden Tabelle wurden Vorschriften des StGB mit Bezug zur Rechnungslegung zusammengestellt (in Anlehnung an Grottel/Hoffmann in Beck BilKomm.14, § 331 Rz. 85; vgl. auch Klinger in MünchKomm. HGB5, § 331 Rz. 112 ff.), die die vom PublG benannten Rechtsformen, zB Einzelkaufleute und reine Personenhandelsgesellschaften, betreffen. Die Rechnu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Tabellarische Übersichten zur BFH-Rspr

Rn. 546 Stand: EL 100 – ET: 08/2013 Bilanzierungsfehler mit Gewinnauswirkung in der Rsprmehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Prüfung der Einhaltung von § 5 Abs. 4 PublG bei Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleuten (Abs. 2)

Rz. 35 [Autor/Zitation] Nach § 6 Abs. 2 PublG hat sich die Prüfung bei Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleuten auch darauf zu erstrecken, ob das Gebot des § 5 Abs. 4 PublG, Privatvermögen und korrespondierende Aufwendungen und Erträge nicht in Bilanz und GuV zu erfassen, beachtet ist. Dieses Gebot ist zwingendes Recht und kann nicht abbedungen werden (vgl. § 5 Publ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Klauser, Steuerliche Berücksichtigung von Bürgschaftsverlusten, BB 1980, 1574; Koops, Bürgschaft des Gesellschafters für seine GmbH, DStR 1991, 533; Hahne, Auswirkungen der Options-Entscheidung des BFH auf die Bilanzierung von Bürgschaften und Kreditgarantien, BB 2005, 819; Lüdenbach/Freiberg, Strittige Fragen der IFRS-Bürgschaftsbilanzierung beim Garanten, BB 2007, 650; Rätke, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriff u Bedeutung des Bilanzenzusammenhangs

Rn. 506 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 § 4 Abs 1 EStG liegt für die einkommensteuerrechtliche Gewinnermittlung durch BV-Vergleich das Erfordernis des BV-Zusammenhanges o der BV-Identität zugrunde. Danach ist für den BV-Vergleich als Vermögen zu Beginn des Wj das BV am Schluss des vorangegangenen Wj anzusetzen. Es werden dadurch diejenigen Werte miteinander verglichen, die dassel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Versendungskauf (§ 447 BGB)

Rn. 423 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Abgrenzung: Bei einem Versendungskauf handelt es sich um einen Kaufvertrag über eine bewegliche Sache, bei der der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die Nebenpflicht übernommen hat, die Kaufsache vom Erfüllungsort aus an einen davon abweichenden anderen Ort zu versenden (§ 447 BGB). Die Nebenpflicht zur Versendung auf Verlangen des Käufer...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Grenzen der Verschwiegenheitspflicht

Rz. 54 [Autor/Zitation] Die Verschwiegenheitspflicht des Abschlussprüfers und seiner Gehilfen und gesetzlichen Vertreter ist weitreichend, aber nicht unbegrenzt (Poll in BeckOK HGB46, § 323 Rz. 20): Keine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht liegt bei einer entsprechenden Befugnis zur Mitteilung vor. Eine solche ist anzunehmen, soweit die Informationsweitergabe zur Erreich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

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Forderungen: Wie richtig ge... / 6 Abtretung einer Forderung und Umsatzsteuerhaftung

Forderungsabtretung bedeutet die Übertragung der Forderung durch einen Vertrag zwischen dem bisherigen Gläubiger (Zedent) und dem neuen Gläubiger (Zessionar). Die Abtretung ist eine abstrakte Verfügung über die Forderung. Mit der Abtretung geht die Forderung genauso auf den neuen Gläubiger über, wie sie bei diesem bestand.[1] Um Steuerausfällen bei der Umsatzsteuer entgegenzu...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Forderungen: Wie richtig ge... / 4.5 Uneinbringliche Forderungen: Wann Forderungen uneinbringlich sind und ausgebucht werden müssen

Uneinbringlich ist eine Forderung, wenn erkennbar davon auszugehen ist, dass die Forderung nicht mehr beglichen werden wird.[1] Die Aktivierung einer rechtlich entstandenen Forderung ist nicht nur dann nicht zulässig, wenn sie bereits am Bilanzstichtag bestritten war, sondern auch dann, wenn der Steuerpflichtige nach den Umständen des Falles schon am Bilanzstichtag damit rec...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Forderungen: Wie richtig ge... / 4.4 Russland-Krieg gegen die Ukraine

Der Krieg Russlands gegen die Ukraine hat weitreichende Folgen auch für deutsche Unternehmen, die Geschäfte mit Russland bzw. russischen Kunden getätigt haben oder noch in Russland tätigen wollen oder investieren. So hat die Bundesregierung die Bewilligungen der sog. Hermes-Bürgschaften ausgesetzt und erschwert damit deutschen Unternehmen Geschäfte mit Russland – und zwar una...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.1.2 Drohende Zahlungsunfähigkeit

Bei drohender Zahlungsunfähigkeit kann, muss aber nicht, Insolvenzantrag gestellt werden – also dann, wenn die GmbH voraussichtlich nicht in der Lage ist, Zahlungsverpflichtungen mit ihrer Fälligkeit zu erfüllen. So kann Vollstreckungen vorgebeugt werden.[1] Zur Feststellung der drohenden Zahlungsunfähigkeit erstellt der Geschäftsführer eine Zukunftsprognose. Die Insolvenzord...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.1.1 Zahlungsunfähigkeit

Eine Gesellschaft ist zahlungsunfähig, wenn sie voraussichtlich dauernd und nicht nur vorübergehend außer Stande ist, ihre fälligen Forderungen zu begleichen, also praktisch ihre Zahlungen eingestellt hat. Diese Definition hat der BGH in ständiger Rechtsprechung mit Leben gefüllt und bestimmt, dass von einer Zahlungsunfähigkeit auszugehen ist, wenn eine innerhalb von 3 Woche...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenz: So läuft das Ver... / 9 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.2 Wer den Antrag stellen muss

Den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens müssen der oder die vertretungsberechtigten Geschäftsführer stellen. Es ist zu empfehlen, dass alle Geschäftsführer gemeinsam den Antrag stellen. Sie können den Insolvenzantrag mithilfe eines Finanz- und Liquiditätsplans glaubhaft machen. Die Pflicht, den Antrag auf Insolvenz zu stellen, trifft alle Geschäftsführer, unabhängig...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 5.2 Der Verwalter übernimmt die Aufgaben des Geschäftsführers

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Befugnis, über das Vermögen der Gesellschaft zu verfügen, vollständig auf den Insolvenzverwalter über.[1] Er tritt in alle Rechte sowie Pflichten des Unternehmens ein und führt die Geschäfte. Wesentliche Aufgabe des Verwalters ist die optimale Verwertung der Masse und die anschließende Verteilung an die Gläubiger. Unter Umstände...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.4 Wenn der Gläubiger Insolvenzantrag stellt

Für den Insolvenzantrag eines Gläubigers (§ 14 InsO) ist erforderlich, dass ein rechtliches Interesse (eine Forderung) an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens dargelegt wird, dass eine (nicht völlig unbedeutende) fällige Forderung sowie der Eröffnungsgrund (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) glaubhaft gemacht werden. Der antragstellende Gläubiger muss Unterlagen zum Nachwe...mehr