Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenz

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Grundbesitz und Insolvenz: Verfahren nach der Eröffnung

Zusammenfassung Überblick Von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an gelten strenge Regeln. Insbesondere ist nunmehr die Vollstreckung durch einzelne Gläubiger untersagt. Die Gläubiger melden ihre Forderungen und hoffen auf eine möglichst hohe Verteilungsquote. In geeigneten Fällen können die Verwertung und die Verteilung der Insolvenzmasse aufgrund eines Insolvenzplans dur...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.1.1 Was gehört zur Insolvenzmasse?

Abgrenzung Da auch der Neuerwerb von der Insolvenz erfasst wird, fallen ein im laufenden Insolvenzverfahren erworbener Lottogewinn [1] oder Pflichtteilsanspruch [2] grundsätzlich in vollem Umfang in die Insolvenzmasse. Nicht zur Insolvenzmasse gehören unpfändbare Gegenstände (z. B. nach § 811 ZPO) sowie geringerwertige Hausratsgegenstände (§ 36 Abs. 1 und 3; Ausnahmen in § 36 Ab...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / Zusammenfassung

Überblick Von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an gelten strenge Regeln. Insbesondere ist nunmehr die Vollstreckung durch einzelne Gläubiger untersagt. Die Gläubiger melden ihre Forderungen und hoffen auf eine möglichst hohe Verteilungsquote. In geeigneten Fällen können die Verwertung und die Verteilung der Insolvenzmasse aufgrund eines Insolvenzplans durchgeführt werde...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 6.2 Einstellung des Verfahrens

Einstellung Das Insolvenzverfahren kann aber auch vorzeitig eingestellt werden. Auch dies führt zu dessen Aufhebung. Damit endet die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Verwalters. Soweit noch Vermögen des Schuldners vorhanden ist, wird es dem Vollstreckungszugriff der Gläubiger wieder zugänglich gemacht.[1] Für eine solche Verfahrenseinstellung gibt es unterschiedliche Gr...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 6.2.3 Sonstige Gründe

Weitere Möglich­keiten Darüber hinaus kann das Verfahren eingestellt werden wegen Wegfalls des Eröffnungsgrunds, wenn gewährleistet ist, dass nach der Einstellung beim Schuldner weder (drohende) Zahlungsunfähigkeit noch Überschuldung vorliegt (§ 212 InsO). Schließlich ist eine Verfahrenseinstellung auf Antrag des Schuldners mit Zustimmung der Gläubiger möglich (§ 213 InsO). To...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 5 Verteilungsverfahren

Stufenweise Verteilung Die nach Begleichung der Verfahrenskosten und der sonstigen Masseverbindlichkeiten verbleibende Insolvenzmasse (Nettomasse) hat der Verwalter an die Insolvenzgläubiger entsprechend den Regeln der §§ 188-195 InsO auszuschütten.[1] Hiermit kann erst nach dem allgemeinen Prüfungstermin begonnen werden. Verteilungen an die Insolvenzgläubiger können stattfi...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 7.1 Alternative Lösung

Plan-Wirtschaft In Abweichung von der etwas starren gesetzlichen Regelung besteht die Möglichkeit, die Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse aufgrund eines Insolvenzplans durchzuführen (§§ 217 ff. InsO).[1] So soll das Schuldnervermögen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls in wirtschaftlich möglichst effektiver Weise eingesetzt werden. Meist wird dabei ...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.1 Beschlagnahme und Verfügungsverbot

Beschränkung des Schuldners Der Erlass des Eröffnungsbeschlusses ist eine wichtige Zäsur: Es tritt automatisch eine Beschlagnahme des Schuldnervermögens ein. Hiervon erfasst wird das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zu diesem Zeitpunkt gehört und das er während des Verfahrens erlangt (= Insolvenzmasse, § 35 InsO). Die Rechtsverhältnisse des Schuldners werden also gewisserm...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.4.2 Wirkung der Freigabe

Erklärt der Verwalter die Freigabe [1] eines vom Schuldner rechtshängig gemachten Anspruchs, wird dadurch der Insolvenzbeschlag aufgehoben mit der Folge, dass die Unterbrechung des Verfahrens endet.[2] Entfällt der Massebezug während des Insolvenzverfahrens, ohne dass der Insolvenzverwalter die Freigabe erklärt, ist die Unterbrechung des Rechtsstreits nicht automatisch beende...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 6.1 Aufhebung des Verfahrens

Aufhebung Das Insolvenzverfahren kann zum einen beendet werden durch Aufhebung des Verfahrens nach Beendigung der Schlussverteilung aufgrund eines entsprechenden Beschlusses des Insolvenzgerichts (§ 200 InsO). Mit der Aufhebung erlangt der Schuldner die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis zurück. Die Insolvenzgläubiger können von dann an ihre restlichen Forderungen uneingeschr...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 4.1 Anmeldung der Forderungen

Forderungs­anmeldung Damit ermittelt werden kann, welche Gläubiger mit welcher Forderung aus der Insolvenzmasse zu befriedigen sind, haben die Insolvenzgläubiger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden (§ 174 InsO). Inhalt Die ordnungsgemäße Anmeldung einer Forderung im Insolvenzverfahren setzt die schlüssige Darlegung des Lebenssachverhalts voraus, aus ...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.3.2 Ausnahmen

Bloße Vorbereitung Nicht dem Vollstreckungsverbot unterliegen allerdings Maßnahmen, die lediglich die Zwangsvollstreckung vorbereiten [1]: Dementsprechend kann nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Urteil noch für vorläufig vollstreckbar erklärt und eine Vollstreckungsklausel erteilt werden. Zustellungen sind dann nicht mehr zulässig, wenn sie unmittelbar die Vollstreckun...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.3.4 Rückschlagsperre

Rückwirkung Zudem sind Vollstreckungsmaßnahmen unwirksam, die bis einen Monat vor Beantragung des Insolvenzverfahrens zur Sicherung des Gläubigers erfolgt sind. Die Frist beträgt drei Monate, wenn ein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet wird (§ 88 InsO; sog. Rückschlagsperre). Diese Sicherungen sind gegenüber jedermann (schwebend) unwirksam. Sie leben mit der Freigabe oder...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 6.2.2 Masseunzulänglichkeit

Masseunzulänglichkeit Es kann aber sein, dass die Insolvenzmasse die Verfahrenskosten abdeckt, nicht jedoch ausreicht, um die fälligen sonstigen Masseverbindlichkeiten (§ 55 InsO) zu erfüllen. Hierzu zählen beispielsweise nach Insolvenzeröffnung über das Vermögen eines Wohnungseigentümers fällig werdende Wohngeldverpflichtungen.[1] Gleiches gilt für die von der Schuldnerin nac...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 4.2 Privilegierte Forderungen

"Deliktische Anmeldung" Vielfach ist es für bestimmte Gläubiger hilfreich, ihre Forderung nach § 38 InsO zusätzlich aus dem Rechtsgrund der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung (Delikt) anzumelden – wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.[1] Gleiches gilt für Verbindlichkeiten des Schuldners aus rückständigem gesetzlichen Unterhalt.[2] Solche Forderungen ...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.3.3 Abgrenzung zwischen Alt- und Neugläubigern

Wichtige Unterscheidung Das Vollstreckungsverbot nach § 89 Abs. 1 InsO betrifft grundsätzlich nur die Insolvenzgläubiger, deren Ansprüche vor Insolvenzeröffnung begründet wurden (auch Altgläubiger genannt).[1] Neugläubiger, die ihre Forderung gegen den Schuldner erst nach der Eröffnung erworben haben, sind von dem Vollstreckungsverbot grundsätzlich nicht betroffen – sofern es...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 4.3 Wirkung der Anmeldung

Eintragung in Insolvenztabelle Der Insolvenzverwalter trägt jede angemeldete Forderung nach Grund und Höhe in die Insolvenztabelle ein (§ 175 InsO). Die Anmeldung ersetzt eine klageweise Durchsetzung der Ansprüche und unterbricht die Verjährung der Forderung. Die Eintragung in die Insolvenztabelle wirkt für die festgestellten Forderungen ihrem Betrag und ihrem Rang nach wie e...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.1.2 Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis

Wichtig für Grundbesitz Mit der Eröffnung des Verfahrens geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Schuldners über sein Vermögen auf den Insolvenzverwalter über. Verfügungen des Schuldners sind dann in der Regel unwirksam (§§ 80, 81 InsO). Von diesem Grundsatz gibt es allerdings Ausnahmen, die gerade für Grundbesitzer bedeutsam sein können. So ist nach § 81 Abs. 1 Satz...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 7.2 Planverfahren

So läuft das Verfahren Das Insolvenzplanverfahren gliedert sich in 4 Teile: die Planvorlage, die gerichtliche Vorprüfung, der Erörterungs- und Abstimmungstermin und die Durchführung der Abstimmung selbst. Vorlagerecht Zur Vorlage eines Insolvenzplans an das Insolvenzgericht sind der Insolvenzverwalter – aus eigenem Recht oder im Auftrag der Gläubigerversammlung – und der Schuld...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.4.1 Unterbrechung

Fortsetzung folgt? Nach § 240 ZPO wird im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein bereits rechtshängiger Rechtsstreit, der die Insolvenzmasse betrifft, unterbrochen.[1] Denn der Schuldner verliert mit dem Übergang des Verwaltungs- und Verfügungsrechts gemäß § 80 Abs. 1 InsO auch die Prozessführungsbefugnis an den Insolvenzverwalter. Dies gilt auch, wenn im Insolvenzer...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2 Freigabe aus der Insolvenzmasse

Wirkung Dem Insolvenzverwalter steht die Möglichkeit offen, Gegenstände aus der Insolvenzmasse freizugeben. Diese Freigabemöglichkeit ist nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt, wird aber in § 32 Abs. 3 InsO [1] vorausgesetzt. Mit der Freigabe wird der Gegenstand aus der Insolvenzmasse (§ 35 InsO) in das insolvenzfreie Vermögen überführt. Der Schuldner erlangt die freie Verfügu...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 4.4 Prüfungsverfahren

Prüfung Sodann werden die Forderungen im Prüfungstermin, einer vom Gericht einberufenen Gläubigerversammlung, geprüft. Dabei findet eine Erörterung der Forderung nur statt, falls diese vom Insolvenzverwalter oder von einem Insolvenzgläubiger bestritten wird. Ein Widerspruch des Schuldners steht der Feststellung der Forderung nicht entgegen. Ohne Widerspruch gilt die Forderung ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH-Beteiligungsverluste b... / b) BFH-Rechtsprechung

BA in Höhe des aufgezeichneten Buchwertes: Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist auch in solchen Fällen, wenn der Verlust des betreffenden WG betrieblich bzw. nicht privat veranlasst ist, eine BA in Höhe des aufgezeichneten Buchwertes (§ 4 Abs. 3 S. 5 EStG) zu berücksichtigen. Rechtsentwicklung: Ursprünglich hatte der BFH bereits im Jahr 1964 entschieden, dass Steue...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leasing / 3.1.1.5 Forfaitierung von Forderungen aus Leasingverträgen

Der Verkauf der Leasingraten, z. B. an ein Kreditinstitut (Forfaitierung), ist wie eine Mietvorauszahlung zu behandeln, soweit das Bonitätsrisiko auf den Käufer übergeht. Aufgrund der Forfaitierung gehen alle Rechte aus der For­derung, aber auch das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, auf den Forderungskäufer über. Der Forderungsverkäufer trägt bei einer Forfaitie...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
7 typische Fehler beim Eins... / 2 Schlechte Datenqualität

Bei der Datenqualität können wir es so halten, wie ein Koch in einem Restaurant: Ohne Eier wird Ihnen dieser kein Omelette zubereiten können. Natürlich analysiert die KI mehrere Quellen, aber nicht immer ist die 100 %-Antwort dabei. Überlegen Sie, wie viele sogenannte Experten auch schon falsche Entscheidungen getroffen haben. Sehen Sie sich größere Firmen an, die Insolvenz a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.7 Verlustabzug in der Insolvenz

Rz. 28 Der Schuldner bleibt auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Eigentümer der Insolvenzmasse. Er verliert lediglich die Befugnis, sein zur Insolvenzmasse gehörendes Vermögen zu verwalten und darüber zu verfügen (§ 80 InsO). Das Insolvenzverfahren berührt daher die persönliche Steuerpflicht des Schuldners nicht, d. h., es besteht nach wie vor Personenidentität, sodas...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Zukunftsfähigkeit und Resil... / 2 Krisenstadien und Vermeidung von Stakeholderkrisen in der Transformation

Neben der Unternehmenskultur ist gerade der Purpose eines Unternehmens für die Zukunftsfähigkeit von Bedeutung. Zusätzlich sind die Key-Stakeholder des Unternehmens – wie Kunden, Mitarbeitende, Lieferanten, Wirtschaftsprüfer – zu betrachten sowie die Auswirkungen der unternehmerischen Tätigkeit auf die Gesellschaft und Umwelt. Eine Stakeholderkrise bezeichnet eine Situation, ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Zukunftsfähigkeit und Resil... / 1.2 Robustheit und Resilienz

Eine nachhaltige Entwicklung ist nur dann als solche anzusehen, wenn sie langfristig beibehalten werden kann. Neben der Fähigkeit, negative Schocks zu überstehen, ist daher zusätzlich zu fordern, dass kein langfristiger negativer Trend besteht, der irgendwann die Existenz des Systems – eines Unternehmens – beendet (z. B. durch eine Insolvenz). Brunnermeier geht von einem enge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.3 Verfassungsmäßigkeit

Rz. 7 Die Regelung des § 10d EStG ist bis Vz 1998 verfassungsgemäß. Sie verstößt nicht gegen Art. 3 GG, der Ausfluss der Steuergerechtigkeit und damit des Prinzips der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist. Es besteht weder ein grundrechtlich geschützter Anspruch auf den Verlustabzug noch ein Vertrauensschutz für den Fortbestand der Regelung.[1] Die Re...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Leistungen bei Insolvenz (§ 3 Nr. 2 Buchst. b) EStG)

Rz. 8 Zu den nach § 3 Nr. 2 Buchst. b) EStG steuerfreien Leistungen gehören das Insolvenzgeld, Leistungen der in §§ 169, 175 Abs. 2 SGB III genannten Ansprüche sowie Zahlungen des Arbeitgebers an einen Sozialleistungsträger aufgrund des gesetzlichen Forderungsübergangs gem. § 115 Abs. 1 SGB X, wenn ein Insolvenzereignis (§ 165 Abs. 1 S. 2, 3 SGB III) vorliegt. Das Insolvenzg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verschmelzung von Kapitalge... / 1 Gründe für die Umwandlung

Gründe für eine Verschmelzung von Kapitalgesellschaften können sein: Schaffung von Synergien durch die Reduktion der Kosten, durch die bessere Auslastung der Ressourcen und durch das Teilen von Know-How unter den beteiligten Kapitalgesellschaften; Vermeidung von zwei Bilanzen, weil nach der Verschmelzung nur noch ein Unternehmen besteht; Verlustverrechnung von zwei Betrieben, d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 2.11 Steuerermäßigung nach § 34a EStG

Die Steuerbelastung des Einzelunternehmens könnte auch durch Antrag nach § 34a EStG der Besteuerung einer GmbH angeglichen werden.[1] Für thesaurierte Gewinne wird der Einkommensteuersatz auf 28,25 % abgesenkt. Die Steuerermäßigung des § 34a EStG wird jedoch in der Praxis nur selten in Anspruch genommen, weil eine Nachversteuerung nach § 34a Abs. 4 und Abs. 6 EStG u. a. auch ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 2.1.1 Vorteile der Einbringung durch Sacheinlage

Die Vermögensübertragung durch Einzelrechtsübertragung (Einbringung) bietet gegenüber den Übertragungen nach dem UmwG folgende Vorteile[1]: Die Verpflichtung zur Unterrichtung des Betriebsrats nach § 126 Abs. 3 UmwG entfällt im Gegensatz zur Sachgründung durch Ausgliederung. Eine Haftung für Verbindlichkeiten des übertragenden Personenunternehmens kann sich nur aufgrund gesond...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verschmelzung von Kapitalge... / Zusammenfassung

Überblick Zur Schaffung von Synergien, zur Vermeidung von zwei Bilanzen, zur Verlustverrechnung von mehreren Betrieben oder zur Vermeidung einer Liquidation bzw. einer Insolvenz kann es sinnvoll sein, zwei oder mehrere Kapitalgesellschaften zu verschmelzen. Ohne Anwendung des UmwStG müssten hierfür alle stille Reserven des Unternehmens aufgedeckt werden. Ggf. drohen steuerpfl...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 3.4 Kläger und Beklagter

Rz. 21 Nach § 17 TzBfG obliegt das Recht zur Erhebung der Befristungskontrollklage dem Arbeitnehmer. Dies bedeutet, dass nur er selbst klageberechtigt sein kann. Nach § 613 BGB hat der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung persönlich zu erbringen und er soll deshalb selbst entscheiden können, ob er eine Befristung eines Arbeitsverhältnisses wegen ihrer (vermeintlichen) Unwirksamk...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufgabe / Betriebsv... / 6 Abgrenzung des Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinns vom laufenden Gewinn

Im Wirtschaftsjahr der Betriebsaufgabe bzw. -veräußerung muss der laufende Gewinn vom Betriebsaufgabe- bzw. -veräußerungsgewinn abgegrenzt werden, da nur letzterer begünstigt besteuert wird. Hierbei kommt es entscheidend darauf an, ob der jeweilige Geschäftsvorfall in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der laufenden Geschäftstätigkeit oder der Aufgabe bzw. Veräußerung steht.[...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 2.9.1 Problem der verschleierten Sachgründung bei Unternehmensverkauf

Wird eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage vereinbart und das zunächst in die Kapitalgesellschaft eingezahlte Geld anschließend für den Erwerb eines Betriebs verwendet, liegt nach § 19 Abs. 4 Satz 1 GmbHG eine sogenannte verdeckte Sacheinlage bzw. verschleierte Sachgründung vor.[1] Die Leistung der Bareinlage durch die Zahlung der Einlageverpflichtung hat bei Vorliegen einer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufgabe / Betriebsv... / 1 Betriebsaufgabe

Eine Betriebsaufgabe liegt vor, wenn[1] der Unternehmer sich dazu entschlossen hat, seinen Betrieb aufzugeben, die bisher in diesem Betrieb ausgeübte Tätigkeit endgültig eingestellt wird, alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen, zeitlich überschaubaren Vorgang in das Privatvermögen überführt oder veräußert werden und der Betrieb aufhört, als selbstständiger O...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 1.1 Zivilrechtliche Gründe für und gegen den Weg in die GmbH

Ein Wechsel vom Einzelunternehmen zur GmbH ist aus zivilrechtlicher Sicht stets geboten, wenn Haftungsprobleme reduziert werden sollen. Dieser Ansatz der völligen Enthaftung scheitert aber in der Praxis bei bestehenden oder künf­tigen Krediten, weil die Banken oftmals Sicherheiten oder Bürgschaften des Gesellschafters fordern. Sodann reduziert sich die Haftung auf die typisc...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wirtschaftskrise: Der Steue... / 3 Beratung im Falle drohender Insolvenz

Sie als Steuerberater erkennen aus den Posten der Finanzbuchhaltung oder bei der Vorbereitung des Jahresabschlusses für ihre Mandanten meist als erste eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Unternehmens. Ist diese bereits absehbar, tickt daher die Uhr, um letzte Maßnahmen zur Sanierung des Unternehmens einzuleiten. Wenn eine Insolvenz jedoch nicht mehr abzu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wirtschaftskrise: Der Steue... / 1 Geändertes Insolvenz- und Restrukturierungsrecht

StaRUG/SanInsFoG: Insolvenz- und Restrukturierungsrecht: Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) v. 22.12.2020 wurde das neue Gesetz über den Stabilisierungs- und Strukturierungsrahmen (StaRUG) eingeführt, das kriselnden Unternehmen seit 1.1.2021 eine zusätzliche Möglichkeit der außergerichtlichen, selbstverantwortlichen Sanierung g...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wirtschaftskrise: Der Steue... / Zusammenfassung

Überblick Die anhaltend schwache Konjunktur in Deutschland bedroht immer mehr Unternehmen, die Zahl der Insolvenzen steigt. Als Steuerberater mit Blick auf die Unternehmenszahlen sind Sie besonders gefordert, Schieflagen zu erkennen und zu vermeiden. Dazu stehen Ihnen in Ihrem Steuer Office zahlreiche Inhalte zur Verfügung. Die Seite gibt einen Überblick:mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wirtschaftskrise: Der Steue... / 2.3 Kostenmanagement in der Krise

Für immer mehr Unternehmen ist es inzwischen überlebensnotwendig, finanziellen Spielraum auch durch Kosteneinsparungen zu schaffen. Dabei ist viel Fingerspitzengefühl gefragt, wenn es darum geht, diejenigen Kosten zu identifizieren, die in Zeiten eines Nachfrageeinbruchs unnötig sind. Folgende Inhalte unterstützen Sie dabei, Kostensenkungspotenziale Ihrer Mandanten schnell u...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wirtschaftskrise: Der Steue... / 2.1 Liquiditätssicherung und Insolvenzvermeidung

Aktuelle Liquiditäts- oder Finanzpläne gehören zur dominanten Zielsetzung, wenn es darum geht, eine Insolvenz abzuwenden. Wie Sie Ihre Mandanten mit fortlaufenden Liquiditätsprüfungen unterstützen können, lesen Sie in folgenden Inhalten Ihres Produkts: Erstberatungsbrief: Finanzierung und Finanzplanung im Unternehmen: Mit diesem Musterbrief können Sie sich direkt an Ihre Mand...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.1 Erfüllbares Dienst-/Arbeitsverhältnis

Rz. 5 § 615 BGB verlangt zunächst ein erfüllbares Dienstverhältnis, aufgrund dessen der Dienstverpflichtete zur Dienstleistung verpflichtet und der Dienstberechtigte zur Annahme berechtigt ist. Rz. 6 Wird der Arbeitnehmer aufgrund eines Weiterbeschäftigungsanspruchs tätig, ist zwischen dem allgemeinen und dem besonderen Weiterbeschäftigungsanspruch zu differenzieren. Im Hinbl...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wirtschaftskrise: Der Steue... / 2.2 Betriebliche Maßnahmen zur Liquiditätsverbesserung

Die grundsätzliche Strategie zur Verbesserung der Liquidität eines Unternehmens bedeutet: Einzahlungen erhöhen und/oder schneller erhalten, Auszahlungen mindern und/oder verschieben. Folgende Inhalte Ihres Produkts zeigen entsprechende Maßnahmen auf. Einige davon erhöhen sofort die Liquidität, andere benötigen etwas Zeit, bis die Liquiditätsauswirkung eintritt: Liquiditätsste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dga) Einperiodische Sicht

Rn. 725 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Zunächst zu den Besteuerungsfolgen bei Planung der Insolvenz. Hier ist die Besteuerungsebene der Gesellschaft ohne Relevanz, weil der dortige Verlustvortrag verlorengeht. Für den (bilanzierenden) Gesellschafter sind die Belastungseffekte der Insolvenz in Schema 1 und 2 dargestellt. Schema 1: Insolvenz der Tochter-KapGes in einem körperschafts...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Stichtagsprinzip, Wertaufhellung, Wertbegründung

Rn. 486 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Teilwertabschreibung und ihre möglicherweise später anstehende Rückgängigmachung durch Zuschreibung ist in besonderem Maße der Problematik des Spannungsverhältnisses zwischen Stichtagsprinzip und dem Wertaufhellungsgedanken ausgeliefert (s §§ 4,5 Rn 21 ff (Briesemeister)). Es gilt, dass werterhellende Erkenntnisse bis zum Zeitpunkt der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 04/2025, BGH klärt Str... / IV. Die Konsequenzen für die Praxis

Besser: Vollstreckungsandrohung vor der Vorpfändung Da die Vollstreckungsandrohung bereits die Gebühr nach Nr. 3309 VV RVG auslöst (Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, RVG, 26. Aufl. 2023, RVG VV 3309 Rn 432) und als solche dann auch erstattungsfähig ist (BGH v. 18.7.2003 – IXa ZB 146/03; Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, a.a.O., Rn 435), sollte im taktischen Vorgehen zunächst im...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Gschwendtner, DStR 1999 Beihefter zu Heft 32; Katterbe, Einkommensteuerrechtliche Beurteilung von Sanierungsmaßnahmen eines privat beteiligten GmbH-Gesellschafters, DB 2001, 2671 (Zusammenfassung der nachstehend skizzierten BFH-Rspr); Dorn, Wertverluste aus Gesellschafterdarlehen des PV, NWB 2015, 2150; Dorn, Nachträgliche AK iSd § 17 EStG durch Bürgschaftsinanspruchnahme?, NWB...mehr