Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenz

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ausfallbürgschaft.

Rn 72 Der Ausfallbürge haftet stets nur ›für den Ausfall‹ (die Einrede der Vorausklage aus § 771 wird quasi schon im Bürgschaftsvertrag erhoben). Sie ist das Gegenteil der selbstschuldnerischen Bürgschaft (BGH NJW 98, 2138, 2141). Der Ausfallbürge haftet nur, soweit der Gläubiger trotz Anwendung gehöriger Sorgfalt – insb durch Geltendmachung seines Anspruchs gg den Hauptschu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Dritte.

Rn 6 Klagebefugt sind ferner der Insolvenz- (LG Düsseldorf ZWE 12, 337; AG Charlottenburg ZMR 10, 644) – solange das Wohnungseigentum nicht freigegeben ist –, der Zwangs- (BayObLG NJW-RR 91, 723 f; KG WuM 90, 324; LG Berlin ZMR 09, 474f) oder der Nachlassverwalter. Ob die Klagebefugnis dieser Dritten die der WEigtümer des verwalteten Wohnungseigentums verdrängt, ist str (ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einziehung.

Rn 2 Die Norm gibt dem Nießbraucher eine gesetzliche Einziehungsermächtigung. Er verlangt Leistung an sich, dh Vornahme der Leistungshandlung ihm ggü. Der Leistungserfolg tritt aber in der Person des Gläubigers ein, sofern nicht verbrauchbare Sachen geschuldet werden, § 1075. Rn 3 Prozessual folgt aus der Ermächtigung eine gesetzliche Prozessstandschaft (Rosenberg/Schwab/Gott...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bedingte Rechtsgeschäfte im Prozess und während des Insolvenzverfahrens.

Rn 26 Ein aufschiebend bedingter Anspruch kann nur unter den Voraussetzungen von § 259 ZPO eingeklagt werden. Die aufschiebend bedingte Veräußerung vor dem Prozess führt nicht zum Verlust der Prozessführungsbefugnis. Gleiches gilt nach § 265 II ZPO , wenn die Bedingung während des Prozesses eintritt. Die Rechtskraft des Urteils wirkt nach § 325 ZPO grds auch für und gg den Er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Untergang und Vermögenslosigkeit des Hauptschuldners.

Rn 10 Geht der Hauptschuldner als juristische Person unter – dies ist nicht beim Formwechsel der Fall, s Rn 9 –, erlischt grds auch die Bürgschaft (vgl RGZ 153, 338, 343; da eine entschädigungslose Enteignung keinen Untergang des Hauptschuldners darstellt, bestehen Hauptschuld und Bürgschaft in einem solchen Fall fort: BGHZ 31, 168, 171). Geht der Hauptschuldner infolge Verm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Wohnungsmietverhältnis.

Rn 74 Handelt es sich um ein Wohnungsmietverhältnis, kann der Verwalter/Treuhänder die Masse gem § 109 I 2 InsO enthaften (BGH NJW 15, 3087; 14, 2585 Rz 9). Die Enthaftungserklärung ggü dem Vermieter bewirkt, dass der Mieter die alleinige Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis zurückerhält (BGH NJW 15, 3087; 14, 1954 [BGH 09.04.2014 - VIII ZR 107/13] Rz 13). Das Verwaltungsrech...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sonstige Ansprüche.

Rn 21 Sind sowohl das schuldrechtliche (Verpflichtungs-) als auch das dingliche (Verfügungsgeschäft) Rechtsgeschäft nichtig (zB Fehleridentität), so kann der Eigentümer bei Veräußerung und Übergabe der Sache diese sowohl nach § 985 als auch § 812 I 1 (Besitzkondiktion) herausverlangen. In diesem Fall stärkt das Recht aus § 985 die Stellung des Eigentümers nicht nur hinsichtl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. ›Erlangte‹.

Rn 3 Aus der Geschäftsbesorgung erlangt ist jeder Vorteil, den der Beauftragte aufgrund eines inneren Zusammenhangs mit dem geführten Geschäft erhalten hat (BGH NJW-RR 92, 560 [BGH 17.10.1991 - III ZR 352/89]; MüKo/Schäfer § 667 Rz 12; Staud/Martinek/Omlor § 667 Rz 7). Vorteil kann nicht nur ein Vermögenswert (Sachen und Rechte sowie Nutzungen einschl Surrogaten: BGHZ 143, 3...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Einzelfälle.

Rn 4 Bloße Schikane liegt vor beim Herausgabeverlangen bzgl wegen Insolvenz wertloser Aktien bestimmter Nummerierung statt angebotener gleichwertiger (RGZ 96, 184, 186); Betretungsverbot für das Grundstück, auf dem das Grab der Mutter liegt (RGZ 72, 251, 254; zutr anders AG Grevenbroich NJW 98, 2063 f [AG Grevenbroich 15.12.1997 - 11 C 335/97] zum Verbot, Blumen auf dem Grab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Funktion, Inhalt.

Rn 75 Die Bürgschaft auf erstes Anfordern hat im Banken- und internationalen Handelsverkehr das früher übliche ›Bardepot‹ abgelöst (BGH NJW 84, 923; LG Kleve ZIP 98, 1632, 1633). Sie soll dem Gläubiger schnell Liquidität verschaffen (BGHZ 151, 236, 241f). Zu diesem Zweck verpflichtet sich der Bürge selbstschuldnerisch bei Auflockerung des Akzessorietätsprinzips (BGHZ 147, 99...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB J

Jagd Verkehrspflichten § 823 BGB 164 Jagdrecht § 249 BGB 45 Jastrowche Klausel § 2177 BGB 1 Jobcenter Erfüllungsgehilfe § 278 BGB 17 Job-Sharing § 611 BGB 106 Jubiläumszuwendungen § 611 BGB 42, 73 Jugendamt Bestellung zum Vormund § 1774 BGB 3 Führung der Vormundschaft § 1774 BGB 5 Juristische Person § 166 BGB 22; § 626 BGB 14 Abgrenzung Vor §§ 21 ff BGB 4 als Nacherbe § 2101 BGB 8; § 210...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtsnatur und Inhalt des Pfandrechts.

Rn 1 Das Pfandrecht an einer Sache ist ein beschränkt dingliches, streng akzessorisches Recht mit dem Inhalt, die Sache bei Pfandreife (§ 1228 II) zu verwerten u sich aus dem Erlös wegen der gesicherten Forderung zu befriedigen (§ 1204 I). Es ist in Entstehung (§ 1204 I), Fortbestand (§ 1252), Umfang (§ 1210) u Durchsetzbarkeit (§ 1211) von der gesicherten Forderung abhängig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Ausschlagung der Erbschaft durch den Nacherben.

Rn 1 Die Vorschrift regelt diese dahin, dass sie schon zwischen Erbfall und Nacherbfall möglich ist. Dies gilt auch dann, wenn der Nacherbe nur unter einer weiteren Bedingung oder Befristung eingesetzt ist. Der Nacherbe ist aber nicht gezwungen, die Ausschlagung schon in diesem Stadium zu erklären. Es kann vielmehr bis zur Kenntnis vom Eintritt des Nacherbfalls warten, mit d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die durch §§ 946–950 angeordneten dinglichen Rechtsänderungen sollen aus praktischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht rückgängig gemacht werden. Dies macht einen schuldrechtlichen Ausgleich erforderlich, da die gesetzlichen Erwerbstatbestände keinen Rechtsgrund für den Vermögenszuwachs in sich tragen (BGHZ 55, 178). Zu diesem Zwecke sieht § 951 einen Rechtsgrundverwe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1416 BGB – Gesamtgut.

Gesetzestext (1) 1Das jeweilige Vermögen der Ehegatten wird durch die Gütergemeinschaft gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten (Gesamtgut). 2Zu dem Gesamtgut gehört auch das Vermögen, das einer der Ehegatten während der Gütergemeinschaft erwirbt. (2) Die einzelnen Gegenstände werden gemeinschaftlich; sie brauchen nicht durch Rechtsgeschäft übertragen zu werden. (3) 1Wir...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1212 BGB – Erstreckung auf getrennte Erzeugnisse.

Gesetzestext Das Pfandrecht erstreckt sich auf die Erzeugnisse, die von dem Pfande getrennt werden. Rn 1 Erzeugnisse (§ 99 I) werden, dinglich nicht abdingbar, unabhängig von Eigentum u Besitz anders als beim Nutzungspfandrecht nach § 1213 vom Pfandrecht auch nach Trennung von der Pfandsache erfasst, soweit nicht §§ 936, 945, 949, 954 oder 956 eingreifen. Auf Zivilfrüchte (§...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Sonstige Erlöschensgründe.

Rn 4 Die Einwilligung kann auch aus anderen Gründen erlöschen, etwa wenn sie bedingt (§ 158) oder befristet (§ 163) erteilt wurde. Wenn der Erteilung der Einwilligung ein Rechtsverhältnis zugrunde lag (Geschäftsbesorgungsvertrag, Ablösevereinbarung), gilt § 168 1 entspr, dh mit der Beendigung dieses Rechtsverhältnisses erlischt im Zweifel auch die Einwilligung (BeckOKBGB/Bub...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anwendbare Normen und Pflichten.

Rn 8 Die anwendbaren Normen und Pflichten lassen sich bei der Vielzahl an Erscheinungsformen der entgeltlichen Geschäftsbesorgung nur ganz abstrakt beschreiben. Ferner sind die Regelungen in § 675 I dispositiv und werden in speziellen Bereichen von Sonderregelungen (§§ 84 ff; 383 ff HGB) verdrängt. Generelle Anwendung finden die Regeln über den Vertragsschluss und die Verbra...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Herausgabeanspruch (Abs 2).

Rn 13 II regelt ausdrücklich, dass der Verkäufer wegen des Besitzrechts des Käufers (Rn 15) den Vindikationsanspruch (§ 985) ausschl nach Rücktritt vom Kaufvertrag (§§ 323, 324) geltend machen kann (Schulze/Kienle NJW 02, 2842 f [BGH 20.11.2001 - IV ZR 77/00]; zum Rücktritt in der Insolvenz M. Huber NZI 04, 57 ff). Zum weitgehenden Ausschluss der Abdingbarkeit s Rn 5. §§ 216...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verfahren.

Rn 3 Um die Vermutung des I auszulösen, muss der Gläubiger die Voraussetzungen der Norm darlegen und beweisen, während es dem jeweils anderen Ehegatten obliegt, den vollen Nachweis seines Eigentums zu führen. Dieser Nachweis ist nicht durch Vorlage des Kfz-Briefes geführt (BGH NJW 70, 1002). Rn 4 Besondere Bedeutung erlangt die Norm im Fall der Zwangsvollstreckung, in der sie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Praktische Bedeutung.

Rn 2 Praktisch relevant ist die Abgrenzung ua für die einseitige Ausschlagung nach dem Erbfall, die nur beim Vermächtnis (§§ 2176, 2180) möglich ist, während beim Pflichtteil insoweit nur Erlass, vor dem Erbfall aber Verzicht (§ 2346 II; zum Vermächtnis s § 2352) möglich ist, bei der Pfändung, die beim Pflichtteil nach § 852 ZPO erfolgt (NK/Bock Rz 5), für die Insolvenz (§ 3...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Zwangsvollstreckung.

Rn 76 Vollstrecken Gläubiger des Sicherungsnehmers in das Sicherungsgut bzw die sicherungshalber abgetretene Forderung (BGH NJW 59, 1223, 1224), so steht dem Sicherungsgeber die Drittwiderspruchsklage zu (§ 771 ZPO; BGHZ 12, 232, 234; 55, 20, 26; 72, 141, 146; 80, 296, 299; 100, 95, 104; 118, 201, 206 f; NJW 87, 1880). Das Widerspruchsrecht des Sicherungsgebers entfällt mit ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Kündigung ›wegen‹ Betriebsübergangs.

Rn 34 IV 1 verbietet Kündigungen des Arbeitsverhältnisses ›wegen‹ des Betriebs(teil)übergangs, dh wenn der Betriebs(teil)übergang tragender Grund und nicht nur äußerer Anlass für die Kündigung ist (BAG NZA 06, 672 [BAG 27.10.2005 - 8 AZR 568/04] mwN). Das Kündigungsverbot gilt unabhängig von der Anwendbarkeit des KSchG (§ 13 III KSchG), somit auch in der Wartezeit (§ 1 KSchG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Der Sicherheitenpool.

Rn 31 Mehrere Verkäufer können sich ebenso wie Kreditgeber durch eine eigenständige Poolvereinbarung in der Weise zusammenschließen, dass die beteiligten Gläubiger (in der Form einer GbR) ihre jeweiligen Forderungen und Sicherungsrechte in den Pool einbringen und damit übertragen. Sie können damit Beweisschwierigkeiten ausschalten und durch gemeinsames Vorgehen kostengünstig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechtswirkungen.

Rn 4 Die Vollstreckungsmaßnahmen sind im Nacherbfall grds unwirksam, soweit sie das Nacherbenrecht vereiteln oder beeinträchtigen würden. Sie sind auch unwirksam, soweit der Vorerbe befreit ist; eine Befreiung von § 2115 ist nicht möglich. Sie sind auch unwirksam, soweit der Vorerbe ohne Zustimmung des Nacherben verfügen könnte (MüKo/Lieder § 2115 Rz 2), da sonst die Rechte ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Liquidation, I 1.

Rn 2 Tritt für die Gesellschaft die Auflösung ein, regelt I 1 deren Folgen: Die GbR ist zu liquidieren (wenn nicht die Insolvenz eröffnet ist). Damit ist auf die §§ 736–739 verwiesen. Der Eintritt des Auflösungsgrundes bewirkt eine Zweckänderung. Liquidation bedeutet die Abwicklung und Bereinigung der Gesamtheit aller Aktiva und Passiva der GbR. Bis zur Vollbeendigung besteh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Einzuberufende.

Rn 3 Zu laden sind die Teilnahme- und Stimmberechtigten: die WEigtümer (Vor §§ 1–49 Rn 1), auch iSv § 8 III werdende (BGH ZMR 12, 711 = NJW 12, 2650 Rz 18; BGHZ 177, 53 = ZMR 08, 805), jeder Miteigentümer eines Wohnungseigentums (LG Frankfurt aM ZWE 14, 137), hingegen ohne jederzeit mögliche (BGH ZMR 15, 878 = NJW 15, 2877 Rz 20) Ermächtigung kein Zweiterwerber (s.a. § 25 Rn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 674 BGB – Fiktion des Fortbestehens.

Gesetzestext Erlischt der Auftrag in anderer Weise als durch Widerruf, so gilt er zugunsten des Beauftragten gleichwohl als fortbestehend, bis der Beauftragte von dem Erlöschen Kenntnis erlangt oder das Erlöschen kennen muss. Rn 1 Zum Schutz des Beauftragten wird der Fortbestand des Auftrags zu seinen Gunsten fingiert (§ 674), wenn er ohne Vorsatz oder Fahrlässigkeit (§ 122 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsfolgen.

Rn 19 Der Verstoß gg Nr 3 führt zur Gesamtnichtigkeit der Klausel (BGH NJW 85, 319 [BGH 16.10.1984 - X ZR 97/83]; NJW-RR 86, 1281). Gesetzliche Aufrechnungsverbote werden von der Unwirksamkeit der Klausel nicht beeinträchtigt (MüKo/Wurmnest § 309 Nr 3 Rz 9). Im Falle der Insolvenz des Kunden tritt das Aufrechnungsverbot im Wege der einschränkenden Auslegung zurück, wenn sons...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Einzelfälle.

Rn 11 (1) Forderungen. (a) Vertrag zwischen Kreditkartenunternehmen und Vertragspartner des Handels ist kein Forderungskauf, sondern Schuldversprechen (§ 780; zur aF BGHZ 150, 286, 290 ff; BGH NJW-RR 04, 481f). (b) Rechtsmängel sind alle Einwendungen, Einreden und Gegenrechte, die Dritte gg Realisierung und Höhe der Forderung endgültig oder zeitweise geltend machen können, z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 1 Unter Werkwohnung (vgl Drasdo ZMR 19, 105, Riecke WuM 03, 663) versteht man Räumlichkeiten, die im Zusammenhang mit einem Dienstverhältnis überlassen wurden; vertragsbezogene Qualifikation, keine sachbezogene Eigenschaft der Wohnung. Es genügt jedenfalls immer, wenn der Arbeitsvertrag Geschäftsgrundlage (§ 313) für den Abschluss des Mietvertrages geworden ist (Staud/Rol...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Arbeitsplatzwegfall.

Rn 75 Der Arbeitsplatz kann wegfallen durch außerbetriebliche (Auftragsrückgang, Rohstoffmangel, Liefersperren) oder innerbetriebliche Ursachen, typischerweise auf Basis einer Unternehmerentscheidung (Bader NZA-Beil 2/10, 85; Kleinebrinck DB 08, 1858; Gilberg NZA 03, 817), zB zur Stilllegung eines Betriebes oder Betriebsteils (BAG NJW 19, 2955), Einführung neuer Arbeits- bzw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck und Inhalt.

Rn 1 Zum Schutz des Pfandgläubigers bedürfen beeinträchtigende Änderungen (II, dazu für Zahlungsvergleich in der Insolvenz Ganter ZIP 14, 53, 54) u die rechtsgeschäftliche Aufhebung oder Kündigung (Hambg NJW-RR 22, 1086 Rz 20) des verpfändeten Rechts, nicht aber dessen Übertragung durch Abtretung (Hamm VersR 12, 975, 979) oder weitere Belastung seiner Zustimmung. Fehlt sie, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 12 Jeder WEigtümer (oder sein Vertreter) darf an jeder Versammlung – auch einer Teilversammlung, es sei denn, anderes ist vereinbart – teilnehmen (§ 24 Rn 2), dort Anträge stellen, reden und ggf – anders bei verdrängender Vertretung zB durch Insolvenzverwalter – abstimmen. Für WEigtümer besteht grds keine Pflicht, selbst oder durch Vertreter an Versammlungen teilzunehmen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Unterbrechung.

Rn 16 Die Regelungen zur Unterbrechung des Verfahrens durch Tod, Verlust der Prozessfähigkeit oder durch Insolvenzverfahren (§§ 239 ZPO ff) sind anzuwenden. Anlass für eine teleologische Reduktion gibt es grds nicht. Stirbt zB der klagende WEigtümer (LG München I NZM 13, 623) oder wird über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet (LG Düsseldorf ZWE 11, 375; AG Duisburg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Künftige Forderungen.

Rn 13 Auch die Abtretung künftiger Forderungen ist zulässig. Die Rechtsgrundlage für den Anspruch braucht noch nicht zu bestehen (BGH NJW 65, 2197 [BGH 22.09.1965 - VIII ZR 265/63]), der Schuldner muss ebenfalls noch nicht feststehen (BAG NJW 67, 751 [BAG 14.12.1966 - 5 AZR 168/66]). Es genügt vielmehr, dass das Entstehen der Forderung im Zeitpunkt der Abtretung möglich ersc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 87d BGB – Vermögensanfall und Liquidation. (zum 1.1.26)

Gesetzestext (1) Die Auflösung der Stiftung nach § 87 oder die Aufhebung der Stiftung nach § 87a und die Beendigung der Stiftung sind vom Vorstand zur Eintragung ins Stiftungsregister anzumelden, wenn keine Liquidation der Stiftung erforderlich ist. (2) Ist nach der Auflösung oder Aufhebung der Stiftung deren Liquidation erforderlich, haben die Liquidatoren die Auflösung ode...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Volle Erfüllung der Bürgschaftsschuld.

Rn 46 Befriedigt der Bürge den Gläubiger voll, so geht die Hauptforderung nach § 774 I 1 auf den Bürgen über. Nur er nimmt am Insolvenzverfahren teil. Hat der Gläubiger die Forderung bereits im Verfahren angemeldet, muss er sie zurücknehmen, während der Bürge sie neu anmelden kann; in der Praxis wird der Fall wie die Abtretung einer Forderung nach Insolvenzeröffnung durch Um...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unzumutbarkeit der Nacherfüllung.

Rn 9 Mit der letzten Alternative des § 636 hat der Gesetzgeber einen Auffangtatbestand für die verbleibenden Fälle geschaffen, in denen die Unzumutbarkeit der Nacherfüllung nicht bereits von den anderweitig normierten Entbehrlichkeitstatbeständen umfasst ist. Unzumutbar idS ist die Nacherfüllung für den Besteller, wenn sein Vertrauen in die Verlässlichkeit und Kompetenz des ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zwangsvollstreckung.

Rn 10 Im Falle der Pfändung der Hauptsache durch einen Gläubiger des Gestattenden kann der besitzende Erwerbsberechtigte nach §§ 766, 809 ZPO vorgehen (HP/Kindl § 956 Rz 9). Soweit die Hauptsache vorher beschlagnahmt wurde (§§ 20 I, 146 I ZVG), ist der Eigentumserwerb nach § 23 ZVG dem Vollstreckungsgläubiger ggü unwirksam und es kommt nach §§ 21 III, 152 II ZVG zum beschlag...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Leistung des Schuldners.

Rn 10 Die Vorschrift erfasst die Erfüllung durch Leistung (Rn 1). § 366 gilt für alle Fälle, in denen dieselbe objektiv zur Tilgung verschiedener Forderungen geeignet ist. Darunter fallen etwa auch Abschlagszahlungen (Zweibr OLGR 05, 26), Leistungen an Erfüllungs statt und erfüllungshalber sowie Erfüllungssurrogate (BGH-Report 04, 1140: Aufrechnung). § 366 I gilt aber nicht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Normzweck.

Rn 1 Schadensersatzansprüche wegen vom Mieter verursachter Schäden sowie trotz Fristsetzung nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen will § 551 sichern, wobei ein Ausgleich zwischen dem Sicherungsinteresse des Vermieters und dem Schutz des Mieters bezweckt ist (gesetzliche Begrenzung der Kautionshöhe). Die Kaution soll den Vermieter auch bei Streit über die Berechtigung vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 § 730 gilt für die (eingetragene oder nicht eingetragene) rechtsfähige GbR. Gibt es nur zwei Gesellschafter, von denen einer stirbt oder in Insolvenz fällt, ist vorrangig § 712a anzuwenden, wenn der andere bereit ist, das Gesellschaftsvermögen zu übernehmen, mit der Folge, dass liquidationslos die sofortige Vollbeendigung eintritt. Rn 2 Für die nicht rechtsfähige GbR ent...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 695 BGB – Rückforderungsrecht des Hinterlegers.

Gesetzestext 1Der Hinterleger kann die hinterlegte Sache jederzeit zurückfordern, auch wenn für die Aufbewahrung eine Zeit bestimmt ist. 2Die Verjährung des Anspruchs auf Rückgabe der Sache beginnt mit der Rückforderung. Rn 1 Das jederzeitige Rückforderungsrecht des Hinterlegers gilt für die entgeltliche (LG Ulm NJW-RR 04, 854: Pferdeeinstellung) und unentgeltliche Verwahrun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Schenkung ist die vertragliche unentgeltliche Zuwendung. Sie kann durch positives Tun oder, soweit nicht § 517 entgegensteht, durch Unterlassen, durch Rechtsgeschäft oder tatsächliches Handeln (zB § 946) erfolgen. Das Verpflichtungsgeschäft kann der Erfüllung vorausgehen und ist dann formbedürftig (§ 518 I). Es kann mit ihr als Rechtsgrundabrede zusammenfallen (sog Hand...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beschränkung auf das negative Interesse (Abs 2).

Rn 17 Kannte der Vertreter den Mangel der Vertretungsmacht nicht, haftet er dennoch auf das negative Interesse. Auf ein Verschulden des Vertreters kommt es nicht an (BGHZ 105, 283, 285). Unerheblich ist auch, ob der Mangel der Vertretungsmacht für ihn erkennbar war (s Rn 12). Der Vertragspartner ist so zu stellen, wie er stünde, wenn er mit dem Vertreter nie in Kontakt getre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Gewerberaummiete.

Rn 75 Der Insolvenzverwalter kann in der Gewerberaummiete das Mietverhältnis neben den allg Gründen auch nach § 109 I 1 Hs 1 InsO kündigen (s.a. BGH NJW 12, 1361 [BGH 09.02.2012 - IX ZR 75/11] Rz 10) – auch mit Wirkung für die Mitmieter (BGH NZM 13, 366 [BGH 13.03.2013 - XII ZR 34/12] Rz 17). Die Frist beträgt 3 Monate zum Monatsende, wenn nicht eine kürzere Frist maßgeblich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 200 Für Gewerberaummietverhältnisse (zur Unterscheidung, ob Wohn- oder Gewerberaummiete anzunehmen ist, s Rn 13) gelten ggü der Wohnraummiete eine Reihe von Besonderheiten. §§ 535–548 sind anwendbar. Von den §§ 549 ff sind nur §§ 550, 552 I, 555a I–III, 555b, 555c I–IV, 555d I–VI, 555e I, II, 555f, 562–562d, 566–567b, 569 II, 570 anwendbar – und nur entspr. Ferner sind §§...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Durch die Nachlassverwaltung bzw Insolvenz kommt es zur endgültigen Trennung von Nachlass und Eigenvermögen des Erben. Die Nachlassabsonderung führt zum Verlust der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Nachlassgegenstände, § 1984 I 1, §§ 22 I 1, 80 I InsO, mit der Folge, dass die nach § 1922 eingetretene Vermögensverschmelzung (ähnlich Konfusion oder Konsolidati...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 669 BGB – Vorschusspflicht.

Gesetzestext Für die zur Ausführung des Auftrags erforderlichen Aufwendungen hat der Auftraggeber dem Beauftragten auf Verlangen Vorschuss zu leisten. Rn 1 § 669 soll sicherstellen, dass der Beauftragte die Aufwendungen zur Ausführung des Auftrags nicht vorfinanzieren muss. Der auf Geld gerichtete Anspruch auf Vorschuss ist nach hM wegen des idR fehlenden eigenen Interesses ...mehr