Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenz

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 5.3 Drohende Zahlungsunfähigkeit

Nur bei Schuldnern Eröffnungsgrund – aber nur für den Schuldner! – ist dessen drohende Zahlungsunfähigkeit. Sie ist gegeben, wenn der Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen. In aller Regel ist ein Prognosezeitraum von 24 Monaten zugrunde zu legen (§ 18 Abs. 2 InsO). Durch eine solche Vor...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1 Gesetzliche Regelungen

Pleite – was nun? Gerade im Zusammenhang mit Grundbesitz und Grundstücksgeschäften muss immer wieder mit der Zahlungsunfähigkeit, oft auch mit der Insolvenz eines der Beteiligten gerechnet werden.[1] Schon eine "normale" Bauträgerinsolvenz vermag die Existenz eines Häuslebauers oder kleineren Handwerksbetriebs zu gefährden. Auch im Rahmen einfacher Grundstücksgeschäfte kann ...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 5 Insolvenzgründe

Mehrere Gründe Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt voraus, dass ein Eröffnungsgrund gegeben ist (§ 16 InsO). Als solcher kommt in Betracht: Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), Überschuldung ( § 19 InsO), drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO). 5.1 Zahlungsunfähigkeit Hauptgrund Allgemeiner Eröffnungsgrund ist die Zahlungsunfähigkeit, also das Unvermögen des Schuldners, die fä...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 4 Eröffnungsantrag

4.1 Form und Antragsrecht Formlos Das Insolvenzverfahren wird nur auf schriftlichen Antrag eröffnet.[1] Praxis-Tipp Vordrucke verwenden Antragsrecht Dieser Antrag ist zwar formlos möglich. Allerdings sollte man hierfür spezielle Vordrucke verwenden, die bei Gericht und im Internet erhältlich sind. Von der Ermächtigung des Bundesjustizministeriums, nach § 13 Abs. 4 InsO besondere (...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 4.6 Insolvenz des Arbeitgebers

Wird der Arbeitgeber insolvent, wird der Betrieb aber fortgeführt, hat der Insolvenzverwalter das Recht, die Einhaltung des Wettbewerbsverbots zu fordern oder aber dies abzulehnen mit der Folge, dass das Wettbewerbsverbot und die Entschädigungspflicht entfallen.[1]mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 5.1.2 Zahlungseinstellung

Abgrenzung zur Zahlungsstockung Die Zahlungseinstellung ist das stärkste und gesetzlich ausdrücklich genannte Indiz für Zahlungsunfähigkeit.[1] Monatelanges Schweigen des Schuldners auf Rechnungen und vielfältige Mahnungen begründen schon für sich genommen ein Indiz für eine Zahlungseinstellung.[2] Begleicht der Schuldner einen maßgeblichen Teil seiner fälligen Verbindlichkeite...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: Verfahren bis zur Eröffnung

Zusammenfassung Überblick Nicht nur die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist in letzter Zeit wieder angestiegen. Auch deutlich mehr Verbraucher als in den Vorjahren haben einen Antrag auf Privatinsolvenz gestellt. Hier hilft das Insolvenzverfahren, das Vermögen des zahlungsunfähigen Schuldners gemeinschaftlich auf die Gläubiger zu verteilen und gegebenenfalls eine Sanierung h...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 4.2.2 Glaubhaftmachung

Anforderungen Glaubhaft gemacht ist eine behauptete Tatsache bereits dann, wenn ihr Vorliegen überwiegend wahrscheinlich ist. Hierfür kann auch eine Versicherung an Eides statt genügen. Eine einfache Forderungsaufstellung oder ein bloßer Kontoauszug des Gläubigers ist nicht ausreichend.[1] In der Regel genügt der Gläubiger seiner Darlegungslast durch die Vorlage des rechtskrä...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 5.1.1 Fälligkeit der Forderung

Enger Begriff Der Begriff der Fälligkeit ist hier abweichend vom allgemeinen zivilrechtlichen Fälligkeitsbegriff auszulegen. Nach Ansicht des BGH [1] ist eine Forderung in der Regel dann i. S. v. § 17 Abs. 2 InsO fällig, wenn eine Gläubigerhandlung feststeht, aus der sich der Wille, vom Schuldner Erfüllung zu verlangen, im Allgemeinen ergibt. In diesem Sinne muss der Gläubiger ...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 9 Eröffnungsbeschluss

Abschluss der Vorprüfung Wenn die Eröffnungsvoraussetzungen gegeben sind und eine die Verfahrenskosten deckende Masse vorhanden ist, eröffnet das Gericht das Insolvenzverfahren durch entsprechenden Beschluss und ernennt einen Insolvenzverwalter (§ 27 Abs. 1 InsO). 9.1 Inhalt Inhalt Der Eröffnungsbeschluss enthält: Name und Anschrift des Schuldners und des Insolvenzverwalters, Stun...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 4.3 Antrag des Schuldners

Eigenantrag Der Schuldner ist gehalten, seinem Antrag ein Verzeichnis der Gläubiger und ihrer Forderungen beizufügen.[1] Die Forderungshöhe braucht er nicht anzugeben. Hat der Schuldner bei seinem Eröffnungsantrag einen Eröffnungsgrund nicht ausreichend vorgetragen, muss ihn das Gericht hierauf hinweisen und ihm eine Frist zur Behebung der Mängel setzen.[2] Lässt der Schuldne...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 9.3 Insolvenzvermerk

Eintragung im Grundbuch Falls Grundbesitz vorhanden, ist die Eröffnung im Grundbuch zu vermerken (Insolvenzvermerk, § 32 InsO). Auf diese Weise soll ein gutgläubiger Erwerb des Grundstücks[1] durch die Eintragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in das Grundbuch verhindert und die Insolvenzmasse geschützt werden.[2] Dementsprechend kann im Insolvenzeröffnungsverfahren ei...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 4.1 Form und Antragsrecht

Formlos Das Insolvenzverfahren wird nur auf schriftlichen Antrag eröffnet.[1] Praxis-Tipp Vordrucke verwenden Antragsrecht Dieser Antrag ist zwar formlos möglich. Allerdings sollte man hierfür spezielle Vordrucke verwenden, die bei Gericht und im Internet erhältlich sind. Von der Ermächtigung des Bundesjustizministeriums, nach § 13 Abs. 4 InsO besondere (zwingend zu verwendende) ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 5.2 Überschuldung

Nur bei juristischen Personen Bei juristischen Personen ist auch die Überschuldung Eröffnungsgrund. Diese liegt gemäß § 19 Abs. 2 InsO vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Dies gilt nicht, wenn die Fortführung des Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist. Eine solche positi...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / Zusammenfassung

Überblick Nicht nur die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist in letzter Zeit wieder angestiegen. Auch deutlich mehr Verbraucher als in den Vorjahren haben einen Antrag auf Privatinsolvenz gestellt. Hier hilft das Insolvenzverfahren, das Vermögen des zahlungsunfähigen Schuldners gemeinschaftlich auf die Gläubiger zu verteilen und gegebenenfalls eine Sanierung herbeizuführen. ...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 3 Insolvenzfähigkeit des Schuldners

Jedes Insolvenzverfahren setzt voraus, dass der Schuldner, über dessen Vermögen ein Verfahren eröffnet werden soll, überhaupt insolvenzfähig ist. Insbesondere kann über das Vermögen jeder natürlichen Person ein Insolvenzverfahren eröffnet werden. Auf die Kaufmanns- oder Unternehmereigenschaft des Schuldners kommt es nicht an, allenfalls für die Verfahrensart (Regel- oder Ver...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 9.4 Rechtsmittel

Aufhebung möglich Gegen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen kann sich der Schuldner mit dem Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde wehren.[1] Die Einlegung der Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.[2] Fehlende Bestandskraft des Eröffnungsbeschlusses ändert deshalb nichts daran, dass der Schuldner die sachlichrechtliche Verfügungsbefugnis und demzufol...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 4.2 Antrag des Gläubigers

Voraus­setzungen Der Antrag eines Gläubigers ist zulässig, wenn er ein rechtliches Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat und er seine Forderung und den Eröffnungsgrund glaubhaft macht.[1] Wichtig Weichenstellung Bei der Gläubigerberatung ist sorgfältig zu prüfen, ob ein Anspruch als Insolvenzforderung nach § 38 InsO geltend zu machen ist oder er eine Masseverbind...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 9.2 Bekanntmachung

Wichtige Information Der Eröffnungsbeschluss ist den Gläubigern, dem Schuldner sowie den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldner) zuzustellen (§§ 9, 30 InsO), ferner dem Handelsregister mitzuteilen. Er ist zudem öffentlich bekannt zu machen; dies ist auch im Internet möglich.[1] Von dieser Möglichkeit der Kenntnisnahme sollten Gläubiger und auch Drittschuldner durchaus Gebra...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2 Das Verfahren im Überblick

Antrag Das Insolvenzverfahren wird nur auf Antrag eröffnet; antragsberechtigt sind der Schuldner und die Gläubiger. Das Insolvenzgericht ermittelt zunächst, ob ein Eröffnungsgrund gegeben ist und ob die Verfahrenskosten durch das Schuldnervermögen gedeckt sind. Bereits jetzt kann das Gericht alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um eine den Gläubigern nachteilige Veränderung...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 4.2.1 Gläubigerforderung

Forderung Die Forderung des Gläubigers muss durchsetzbar und auf Zahlung aus dem allgemeinen Vermögen des Schuldners gerichtet sein. Ein auf Duldung der Zwangsvollstreckung in ein bestimmtes Grundstück gerichteter Titel ist nicht ausreichend.[1] Ist die Forderung des Gläubigers tituliert, muss der Schuldner Einwendungen gegen die Vollstreckbarkeit in dem dafür vorgesehenen Ve...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 4.4 Rücknahme des Antrags

Wer ist berechtigt? Bis zur Verfahrenseröffnung oder rechtskräftigen Abweisung des Antrags kann dieser zurückgenommen werden (§ 13 Abs. 2 InsO). Allerdings hat der Antragsteller dann die Kosten zu tragen.[1] Praxis-Tipp Kostenlast vermeiden Der Antragsteller kann seinen Antrag nach § 4 i. V. m. § 91a ZPO für in der Hauptsache erledigt erklären, wenn dieser erst nach Einreichung...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 9.1 Inhalt

Inhalt Der Eröffnungsbeschluss enthält: Name und Anschrift des Schuldners und des Insolvenzverwalters, Stunde der Eröffnung, Aufforderung an die Gläubiger, ihre Forderungen innerhalb einer bestimmten Frist beim Insolvenzverwalter anzumelden und ihre Sicherungsrechte mitzuteilen (§ 28 Abs. 1 und 2 InsO), Aufforderung an die Drittschuldner, nur noch an den Verwalter zu leisten (§ 2...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 8 Abweisung mangels Masse

Keine Kostendeckung Wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die Kosten des Verfahrens [1] zu decken, weist das Gericht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab. Der Schuldner wird dann in das für jedes Bundesland bei einem zentralen Vollstreckungsgericht geführte Schuldnerverzeichnis gemäß § 882b ZPO eingetragen (§ 26 Abs. 1 und 2 ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 4.2.3 Rechtliches Interesse

Regelmäßig gegeben In der Regel ist das rechtliche Interesse durch die Glaubhaftmachung der Forderung und des Insolvenzgrundes indiziert. Ausnahmsweise kann ein rechtliches Interesse dann fehlen, wenn eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht geeignet ist, dem Gläubiger die Durchsetzung seines Rechts zu erleichtern, der Insolvenzantrag missbräuchlich zu verfahrensfremden Zwec...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 6 Sicherungsmaßnahmen

Schutz der Gläubiger Bis zur Entscheidung, ob das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet werden kann, vergeht oft einige Zeit wegen umfangreicher Ermittlungen. Deshalb hat das Insolvenzgericht nach seinem Ermessen von Amts wegen alle Maßnahmen zu treffen, die erforderlich erscheinen, um bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag eine den Gläubigern nachteilige Veränderung...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 7 Mitwirkungspflichten des Schuldners

Zwangs­maßnahmen möglich Die Durchführung des Insolvenzeröffnungsverfahrens ist praktisch nur mithilfe entsprechender Informationen durch den Schuldner möglich. Daher treffen den Schuldner ab Antragstellung verschiedene Auskunfts- und Mitwirkungspflichten hinsichtlich aller für das Eröffnungsverfahren maßgeblichen Tatsachen (§ 20 InsO).[1] Er hat Auskunft über alle das Verfah...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zinsschranke / 3.3.2 Factoring

Die Finanzverwaltung[1] äußert sich im revidierten Erlass nunmehr auch zum Thema Factoring. Demnach gilt die Abtretung einer Forderung zu einem Betrag unter dem Nennwert als eigenständige Überlassung von Fremdkapital im Sinne von § 4h Abs. 3 EStG, wenn die Abtretung nach allgemeinen Grundsätzen als Darlehensgewährung durch den Zessionar an den Zedenten zu beurteilen ist (sog...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 1.2 Vermeidung der Insolvenzanmeldung wegen Überschuldung

Neben der Vermeidung der Offenlegung wird eine Umwandlung in ein Personenunter­nehmen teilweise auch zur Haftungsreduzierung bzw. zur Vermeidung einer Insolvenz bei Überschuldung [1] oder Zahlungsunfähigkeit[2] oder drohender Zahlungsunfähigkeit.[3] Ist die Gesellschaft überschuldet oder zahlungsunfähig, dann ist der Geschäftsführer der GmbH (bzw. Vorstand einer AG) gemäß § 15...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 1 Gründe für die Umwandlung in ein Personenunternehmen

Die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in ein Personenunternehmen wird insbe­sondere vorgenommen zur Vermeidung der Offenlegung bzw. Hinterlegung, zur Vermeidung einer Insolvenz bei Überschuldung , zum Abzug von Verlusten und bei einem Unternehmenskauf. 1.1 Offenlegung von Jahresabschlüssen bei Kapitalgesellschaften Die Gestaltungsberatung ist häufig dadurch ge­prägt, dass viele...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / Zusammenfassung

Überblick Zur Vermeidung der Offenlegung, zur Vermeidung einer Insolvenz bei einer drohenden Überschuldung (§ 19 InsO), zum Abzug von Verlusten und bei einem Unternehmenskauf kann es sinnvoll sein, eine Kapitalgesellschaft künftig in der Rechtsform eines Einzel­unternehmens oder einer Personengesellschaft zu führen. Ohne Anwendung des UmwStG müssten hierfür alle stillen Reser...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 1.6 Umwandlung anstatt Liquidation

Soll der Betrieb der überschuldeten GmbH fortgeführt werden, ist eine Liquidation ausgeschlossen. In diesen Fällen bietet sich eine Sanierung der überschuldeten Gesellschaft z. B. durch eine Umwandlungsmaßnahme an. In Betracht kommen hierzu eine Verschmelzung auf eine bestehende Personenhandelsgesellschaft,[1] eine Verschmelzung auf den einzigen Gesellschafter,[2] ein Formwechs...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Formularmietvertrag – allge... / 1 Geltungsbereich der §§ 305 bis 310 BGB

Die Regelungen der §§ 305 bis 310 BGB gelten für die Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen. Hierzu zählen alle "für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen" (§ 305 Abs. 1 BGB). Wichtig AGBs von Dritten Verwenden die Parteien ein von einem Dritten entworfenes Vertragsmuster, sind die dort enthaltenen Kla...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Anfechtungsklage: Rechtsmis... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümerin K, eine KG, zahlt kein Hausgeld, sodass es zu einem erheblichen Liquiditätsmangel gekommen ist. Es ist nicht absehbar, ob und wann K eine Zahlung wieder aufnehmen kann. Um diese Liquiditätslücke bis zum Jahresende zu schließen, bestimmen die Wohnungseigentümer einen Vorschuss ohne Wirtschaftsplan (= eine Sonderumlage) i. H. v. 100.000 EUR. Diese ist zum ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: Kleines Insolvenz-ABC

Überblick Dieses kleine Lexikon erläutert Ihnen kurz und prägnant die wichtigsten Begriffe des Insolvenzrechts.[1] Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Das Verfahren ist in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Absonderung Recht auf bevorzugte ("abgesonderte") Befriedigung einer durch Pfandrecht gesicherten Insolvenzforderung. Aussonderung Gegenstände, die im Insolvenzverfah...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / Zusammenfassung

Überblick Das Insolvenzrecht sieht einige Sonderverfahren vor: Zur Abwicklung der Insolvenz einer natürlichen Person ist das Verbraucherinsolvenzverfahren als vereinfachtes Insolvenzverfahren geschaffen worden. Diese "Privatinsolvenz" bietet dem redlichen Schuldner die Möglichkeit der Restschuldbefreiung nach Ablauf einer nur noch 3-jährigen Wohlverhaltensphase. Von den beso...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: Verbraucherinsolvenz – Nachlassinsolvenz

Zusammenfassung Überblick Das Insolvenzrecht sieht einige Sonderverfahren vor: Zur Abwicklung der Insolvenz einer natürlichen Person ist das Verbraucherinsolvenzverfahren als vereinfachtes Insolvenzverfahren geschaffen worden. Diese "Privatinsolvenz" bietet dem redlichen Schuldner die Möglichkeit der Restschuldbefreiung nach Ablauf einer nur noch 3-jährigen Wohlverhaltensphas...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.2 Restschuldbefreiung

1.2.1 Antrag Antrag erforderlich Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens befindet das Gericht über den (möglichen) Antrag des Schuldners [1] auf Restschuldbefreiung.[2] Ein solcher Antrag ist bei Verbraucherinsolvenzen mit dem (Eigen-)Antrag [3] auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder unverzüglich danach zu stellen (§ 305 Abs. 1 Nr. 2 InsO); in den übrigen Fällen soll er mit d...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.1 Verbraucherinsolvenz

1.1.1 Vereinfachtes Verfahren Auch für Selbstständige möglich Für Privatpersonen und Kleingewerbetreibende sieht das Gesetz ein vereinfachtes Verbraucherinsolvenzverfahren vor (§§ 304 ff. InsO).[1] Dies gilt ferner für Schuldner, die eine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, wenn ihre Vermögensverhältnisse überschaubar sind (bei weniger als 20 Gläubigern)[2] und ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2 Nachlassinsolvenzverfahren

2.1 Haftungsbegrenzung Nachlass als Sondervermögen Von den im Gesetz geregelten besonderen Verfahrensarten ist vor allem das Nachlassinsolvenzverfahren (§§ 315 ff. InsO) zu erwähnen. Es wird über den Nachlass als abgegrenztes Sondervermögen eröffnet.[1] Auf diese Weise können die Erben ihre Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken (§ 1975 BGB); ihr E...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2 Insolvenzverwalter

2.1 Bestellung Auswahl­verfahren Zum Insolvenzverwalter bestellt das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen eine für den jeweiligen Einzelfall geeignete, insbesondere geschäftskundige und von den Gläubigern und dem Schuldner unabhängige natürliche Person,[1] die aus dem Kreis aller zur Übernahme von Insolvenzverwaltungen bereiten Personen auszuwählen ist (§ 56 InsO). Meist hande...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.3 Rechte und Pflichten

2.3.1 Rechte des Verwalters Auskunftsansprüche Um seiner Tätigkeit gerecht zu werden, benötigt der Insolvenzverwalter vielfältige Informationen, die jedoch oft nur mit Mühe zu erlangen sind. Wichtigste Quelle ist meist der Schuldner, der indes seiner Auskunftspflicht oft nicht oder nur unzureichend nachkommt. Zwar räumt § 97 InsO dem Insolvenzverwalter einen insolvenzverfahren...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1 Verbraucherinsolvenzverfahren und Restschuldbefreiung

1.1 Verbraucherinsolvenz 1.1.1 Vereinfachtes Verfahren Auch für Selbstständige möglich Für Privatpersonen und Kleingewerbetreibende sieht das Gesetz ein vereinfachtes Verbraucherinsolvenzverfahren vor (§§ 304 ff. InsO).[1] Dies gilt ferner für Schuldner, die eine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, wenn ihre Vermögensverhältnisse überschaubar sind (bei weniger al...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.7 Vergütung

2.7.1 Gesetzliche Regelung Was kostet die Verwaltung? Der Insolvenzverwalter hat Anspruch auf (vom Gericht festzusetzende) Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO). Die Höhe dieser Beträge ist von erheblicher Bedeutung, weil von ihr die Durchführbarkeit des Insolvenzverfahrens überhaupt abhängen kann (Einstellung mangels Masse, ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.1.5 Insolvenzplan

Neues Instrument Seit dem 1.7.2014 ist die Vorlage eines Insolvenzplans durch den Schuldner auch in Verbraucherinsolvenzverfahren zulässig. Hierdurch besteht die Möglichkeit, die Verfahrensdauer erheblich zu verkürzen und den Gläubigern eine gegenüber § 300 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 InsO flexible Quote anzubieten.[1]mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: Verfahrensbeteiligte und ihre Aufgaben

Zusammenfassung Überblick Das Zusammenwirken der Verfahrensbeteiligten entscheidet wesentlich über Erfolg oder Misserfolg des Insolvenzverfahrens. Hier ist es wichtig, ihre Rechte und Pflichten zu kennen. Das "Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen" (ESUG) stärkt u. a. die Rechte der Insolvenzgläubiger bei der Auswahl des (vorläufigen) Insolvenzverwal...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.2 Verfahren

Zuständigkeit Zuständig für die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens ist nicht das Nachlassgericht, sondern ausschließlich das Insolvenzgericht. Einleitung des Verfahrens Im Regelfall wird das Nachlassinsolvenzverfahren nach dem Tod des Erblassers beantragt. Es kommt aber auch dann zur Anwendung, wenn ein Schuldner im laufenden Insolvenz(antrags)verfahren verstirbt; das Ve...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.6 Haftung des Verwalters

Der Insolvenzverwalter – auch der vorläufige Verwalter[1] – haftet persönlich in 2 Konstellationen: gegenüber allen Beteiligten (§ 60 InsO) und speziell gegenüber Massegläubigern (§ 61 InsO). 2.6.1 Haftung gegenüber allen Beteiligten Pflichtver­letzung? Der Verwalter ist allen Beteiligten zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er schuldhaft die ihm nach dem Gesetz obliegenden P...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.3.2 Pflichten des Verwalters

Beispielsfälle Die Pflichten des Insolvenzverwalters sind gesetzlich unzureichend geregelt. Konturen ergeben sich insbesondere aus der umfangreichen Kasuistik. Praxis-Beispiel Mögliche Pflichten des Insolvenzverwalters Sind ein zur Insolvenzmasse gehörendes Grundstück und darauf stehende Gebäude Gegenstand einer bauaufsichtlichen Sicherheitsprüfung, ist (auch) der Insolvenzverw...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.1.3 Antrag

Meist Eigenantrag Der Antrag kann zwar auch von einem Gläubiger gestellt werden (§ 306 Abs. 3 InsO). In der Regel wird jedoch der Schuldner selbst den Antrag auf Eröffnung dieses vereinfachten Verfahrens stellen.[1] Ein solcher Eigenantrag des Schuldners ist in jedem Fall erforderlich, um die Restschuldbefreiung beantragen zu können.[2] Hinweispflicht des Gerichts Deshalb muss ...mehr