Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenz

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Überschuldung: Status, Prüf... / 3 Zeitpunkt der Überschuldungsprüfung

Rz. 4 Ein in der Praxis der Unternehmensführung erhebliches Problem stellt die Frage nach dem Zeitpunkt respektive nach dem Turnus einer Überschuldungsprüfung dar. Zu diesem Problemaspekt stellt Schmidt heraus: "Das praktische Schwergewicht lag nach dieser Methode (gemeint ist die vorstehend skizzierte zweistufige Überschuldungsprüfung nach der Insolvenzrechtsreform 1999, N....mehr

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Wertorientierte Unternehmen... / 4.1.3 Eigenkapitalkosten

Die Ermittlung der Eigenkapitalkosten ist zumindest für kleine Unternehmen schwieriger. Zum einen wissen Inhaber oft gar nicht, dass sie auch ihr Eigenkapital gegen Entgelt „arbeiten“ lassen müssen. Hinzu kommt, dass oft nicht bekannt ist, wie sich die Kosten für das Eigenkapital überhaupt berechnen lassen. Um diese näherungsweise bestimmen zu können, werden folgende Größen ...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.3.4 Liquiditätsanalyse

Rz. 161 Sowohl bei der Kapital- als auch bei der Vermögensanalyse werden die jeweiligen Seiten der Bilanz einzeln betrachtet. Mit der Betrachtung von (lang- und kurzfristigen) Deckungsrelationen besteht dagegen die Möglichkeit, die Mittelherkunft (Kapital) und die Mittelverwendung (Vermögen) gegenüberzustellen. Es wird ein Zusammenhang zwischen Investition und Finanzierung h...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.5.1.2 Saldierungsgebot

Rz. 64 Das Saldierungsgebot gilt für Pensionsverpflichtungen und "… vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen …" Unter bestimmten, im Gesetz erläuterten, Voraussetzungen ist eine Saldierung von Vermögensgegenständen und Schulden (Pensionsrückstellung) zwingend erforderlich. Es handelt sich somit um ein Saldierungsgebot und nicht um ein Wahlrecht. Rz. 65 Das Gesetz e...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 5.3.3.1 Beschreibung und Definition

Rz. 127 In den IFRS wird Planvermögen (plan assets) in IAS 19.8 definiert. Darüber hinaus enthält eine Stellungnahme des IDW vom 14.10.2004[1] nähere Hinweise zu Bedingungen und Anforderungen an die Anerkennung von plan assets durch Wirtschaftsprüfer in Deutschland. Rz. 128 Anforderungen Gem. IAS 19.8 handelt es sich bei plan assets um Vermögen, das langfristig aus dem Unterne...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 6.2.1 Handelsrechtlicher Abschluss

Rz. 156 Seit der Einführung des BilMoG bieten sich im HGB 2 Gestaltungsformen zur Reduzierung der bilanziell ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen an. Denkbar ist einerseits die Nutzung des Saldierungsgebots gemäß § 246 Abs. 2 HGB durch die Generierung von Deckungsvermögen oder andererseits der Wechsel des Durchführungswegs, verbunden mit einem buchhalterischen Abgang der ko...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 6.2.3 IFRS

Rz. 172 Die IFRS differenzieren Pensionsverpflichtungen – unabhängig vom Durchführungsweg – nach 2 Kategorien. Gem. IAS 19.8 handelt es sich um beitragsorientierte Pläne (Defined Contribution), "… bei denen ein Unternehmen festgelegte Beiträge an eine eigenständige Einheit (einen Fonds) entrichtet und weder rechtlich noch faktisch zur Zahlung darüber hinausgehender Beiträge v...mehr

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Sommer, SGB V § 169 Haftung... / 2.1 Umfang und Rückgriff (Abs. 1)

Rz. 10 Die Haftung des GKV-Spitzenverbandes setzt voraus, dass das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird (Insolvenzfall; Satz 1). Die Haftungsverpflichtung trifft den GKV-Spitzenverband unmittelbar, der dann nachfolgend ein Rückgriffsrecht auf alle anderen Krankenkassen hat. Die Haftung für Altersversorgungsleistungen und Altersteilzeitaufwendungen we...mehr

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Sommer, SGB V § 169 Haftung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG) v. 22.3.2020 (BGBl. I S. 604) mit Wirkung zum 1.4.2020 eingeführt worden. Die Norm gehört zum neugestalteten Haftungssystem, mit dem historisch entstandene Verwerfungen im Wettbewerb der Krankenkassen bes...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Aufstockungsbetrag zum Tran... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Die nach der Insolvenz des bisherigen Arbeitgebers von einer zur Abwicklung eingeschalteten Transfergesellschaft gezahlten Aufstockungsbeträge...mehr

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Sommer, SGB V § 169 Haftung... / 2.5 Darlehensaufnahme (Abs. 5)

Rz. 36 Die Forderungen der Leistungserbringer und der Versicherten werden durch den GKV-Spitzenverband erfüllt. Dies wurde aus Gründen der Vereinfachung so geregelt (BT-Drs. 16/9559 S. 22). Den GKV-Spitzenverband trifft keine eigene Haftung. Er hat lediglich organisatorische Aufgaben wahrzunehmen und diese Forderungen primär bei den übrigen Krankenkassen der betroffenen Kass...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / g) Insolvenz des geprüften Unternehmens

Rz. 260 [Autor/Zitation] Pflichtprüfungsaufträgen, die im Insolvenzfall noch in Arbeit sind, bleiben durch die Insolvenz unberührt. Gemäß § 155 Abs. 3 Satz 2 InsO wird die Wirksamkeit der Bestellung durch die Verfahrenseröffnung nicht berührt. Daher erlischt der Prüfungsauftrag auch nicht gem. § 116 iVm. § 115 InsO, es besteht auch kein Wahlrecht nach § 103 InsO, wonach der I...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Erweiterter Anspruch auf Zugang zu Prüfungsberichten in der Insolvenz (Abs. 1)

I. Inhalt und Modalitäten des Anspruchs, Anspruchsberechtigte und Anspruchsvoraussetzungen (Abs. 1 Satz 1) 1. Inhalt und Modalitäten des Anspruchs a) Prüfungsberichte der letzten drei Geschäftsjahre bei durchgeführter gesetzlicher Abschlussprüfung Rz. 7 [Autor/Zitation] Der besondere Informationsanspruch des § 321a ist auf den Prüfungsbericht gem. § 321 gerichtet, in dem das Erg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Insolvenz eines Ehegatten

Rn. 51 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Wird über das Vermögen eines Ehegatten das Insolvenzverfahren eröffnet, so berührt das die materiell-rechtlichen Grundlagen der Zusammenveranlagung nicht. Es sind insb auch Verluste des Gemeinschuldners im gesetzlichen Rahmen ausgleichs- und nach § 10d EStG abzugsfähig, selbst wenn sich diese auf positive Einkünfte ausschließlich des anderen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Insolvenz

Rz. 50 [Autor/Zitation] Im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahren über das Vermögen der KapGes. ist zu differenzieren. Soweit Unternehmensabschlüsse für vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgeschlossene Geschäftsjahre noch nicht offengelegt wurden, bleiben die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs weiter verpflichtet; dem stehen auch nicht die §§ 80, 155 Ins...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Bestandsgefährdende Entwicklungen und frühes Erkennen

Rz. 916 [Autor/Zitation] Nach § 91 Abs. 2 AktG hat der Vorstand geeignete Maßnahmen zu treffen, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden. Gemäß Gesetzesbegründung zum KonTraG gehören zu den Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, insbes. risikobehaftete Geschäfte, Unrichtigkeiten der Rechnungslegung und Verstö...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Wertaufhellung u Wertbegründung

Rn. 487 Stand: EL 80 – ET: 08/2008 Zur Erläuterung folgende Sachverhaltsalternativen: Beispiele:mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Gläubiger

Rz. 12 [Autor/Zitation] In Abgrenzung zum Gesellschafter ist Gläubiger jeder, dem ein schuldrechtlicher Anspruch auf eine Geld- oder Sachleistung gegen die Gesellschaft zusteht. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Geltendmachung des Informationsanspruchs (Mylich in HKMS3, § 321a HGB Rz. 18). Es ist zunächst einmal ausreichend, das Bestehen eines solchen Anspruchs gegenüber dem B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Gross/Möller, Auf dem Weg zu einem problemorientierten Prüfungsbericht, WPg 2004, 317; Pfitzer/Oser/Orth, Offene Fragen und Systemwidrigkeiten des Bilanzrechtsreformgesetzes (BilReG), DB 2004, 2593; Forster/Gelhausen/Möller, Das Einsichtsrecht nach § 321a HGB in Prüfungsberichte des gesetzlichen Abschlussprüfers, WPg 2007, 191; Ebke, Unternehmensinsolvenz und Abschlussprüfun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Besonderheiten im Insolvenzverfahren

Rz. 136 [Autor/Zitation] Nach § 155 Abs. 3 Satz 1 InsO wird der Abschlussprüfer im Insolvenzverfahren ausschließlich durch das Gericht auf Antrag des Verwalters bestellt; für eine Mitwirkung der regulären Wahlorgane bleibt danach kein Raum. Wenn für das GJ vor Eröffnung des Verfahrens bereits ein Abschlussprüfer bestellt ist, wird die Wirksamkeit dieser Bestellung durch die E...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Accountancy Europe, Dynamics Influencing Auditor Choice in the Public Interest Entity Market, 2023 (https://www.accountancyeurope.eu/wp-content/uploads/220608_Dynamics-influencing-auditor-choice-in-the-PIE-market_publication.pdf; Klebba, Unabhängige Bilanzprüfung, Die Arbeit 1932, 376; Adler, Bestellung des Bilanzprüfers nach der Durchführung der Pflichtprüfung, WT 1936, 66;...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Anspruchsvoraussetzungen

a) Eröffnetes Insolvenzverfahren oder abgelehnte Insolvenzeröffnung Rz. 18 [Autor/Zitation] Als "besondere Fälle", in denen Einblick in den Prüfungsbericht auch von sonst nicht berechtigten Gläubigern und Gesellschaftern verlangt werden kann, bestimmt die Norm das eröffnete Insolvenzverfahren und die Ablehnung der Insolvenzeröffnung mangels Masse. Beides sind aufgrund gerichtl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Eröffnetes Insolvenzverfahren oder abgelehnte Insolvenzeröffnung

Rz. 18 [Autor/Zitation] Als "besondere Fälle", in denen Einblick in den Prüfungsbericht auch von sonst nicht berechtigten Gläubigern und Gesellschaftern verlangt werden kann, bestimmt die Norm das eröffnete Insolvenzverfahren und die Ablehnung der Insolvenzeröffnung mangels Masse. Beides sind aufgrund gerichtlicher Entscheidung eindeutig und rechtssicher feststellbare Zeitpun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Inhalt und Modalitäten des Anspruchs, Anspruchsberechtigte und Anspruchsvoraussetzungen (Abs. 1 Satz 1)

1. Inhalt und Modalitäten des Anspruchs a) Prüfungsberichte der letzten drei Geschäftsjahre bei durchgeführter gesetzlicher Abschlussprüfung Rz. 7 [Autor/Zitation] Der besondere Informationsanspruch des § 321a ist auf den Prüfungsbericht gem. § 321 gerichtet, in dem das Ergebnis der gesetzlichen vorgeschriebenen Abschlussprüfung dokumentiert wird und der unternehmensextern nich...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Inhalt und Modalitäten des Anspruchs

a) Prüfungsberichte der letzten drei Geschäftsjahre bei durchgeführter gesetzlicher Abschlussprüfung Rz. 7 [Autor/Zitation] Der besondere Informationsanspruch des § 321a ist auf den Prüfungsbericht gem. § 321 gerichtet, in dem das Ergebnis der gesetzlichen vorgeschriebenen Abschlussprüfung dokumentiert wird und der unternehmensextern nicht ohne Weiteres zugänglich ist (vgl. § ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Anspruchsberechtigte

a) Gläubiger Rz. 12 [Autor/Zitation] In Abgrenzung zum Gesellschafter ist Gläubiger jeder, dem ein schuldrechtlicher Anspruch auf eine Geld- oder Sachleistung gegen die Gesellschaft zusteht. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Geltendmachung des Informationsanspruchs (Mylich in HKMS3, § 321a HGB Rz. 18). Es ist zunächst einmal ausreichend, das Bestehen eines solchen Anspruchs geg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Zeitpunkt- o zeitraumbezogene "Ereignisse"

Rn. 492 Stand: EL 80 – ET: 08/2008 Insgesamt führt das Hantieren mit dem objektiv vorhandenen Wissen oder dem subjektiv bei ordentlicher Sorgfalt Gewussten oder objektiv Wissbaren, sei dies nun am Bilanzstichtag oder -erstellungstag, zu keinem logisch stringenten Ergebnis. Dazu nochmals ein Bsp. Beispiel: Bilanzstichtag 31.12.00. Der Kaufmann hat eine überfällige Forderung geg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bg) Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going concern)

Rn. 403 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Gemäß § 252 Abs 1 Nr 2 HGB ist bei der Bewertung von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, nicht von Zerschlagung auszugehen (Going concern-Prämisse), sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Dies gilt gemäß § 5 Abs 1 S 1 EStG auch im Steuerrecht (BFH v 27.06.2001, I R 45/97, BStBl II 2003, 121; BFH v...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen

Rz. 90 [Autor/Zitation] Berichtspflichtig sind Tatsachen, die den Bestand des Unternehmens gefährden oder seine Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können. Es muss sich somit um Tatsachen handeln, die von erheblichem Gewicht sind. Rz. 91 [Autor/Zitation] Eine Gefährdung des Bestands liegt vor, wenn ernsthaft damit zu rechnen ist, dass das Unternehmen in absehbarer Zeit seine...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Modalitäten der Einsichtnahme

Rz. 11 [Autor/Zitation] Das Recht auf Einsichtnahme schließt das Recht ein, Aufzeichnungen über den Inhalt der Berichte anzufertigen und Kopien anzufertigen bzw. anfertigen zu lassen; ein Anspruch auf Versand der Unterlagen besteht jedoch nicht (C.A. Weber in Großkomm. HGB6, § 321a Rz. 10). Hierdurch entstehende Kosten sind durch den Anspruchsberechtigten zu tragen. Gleiches ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Anspruchsgegner (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 24 [Autor/Zitation] Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlauf richtet sich der Anspruch gegen jeden, der die Prüfungsberichte, in die Einsicht begehrt wird, in Besitz hat. Die Formulierung ist bewusst offen und weit gewählt (Begr.RegE BT-Drucks. 15/3419, 43; C.A. Weber in Großkomm. HGB6, § 321a Rz. 6). Das Gesetz differenziert nicht nach der Art des Besitzes, so dass der Ansp...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeines

Rz. 178 [Autor/Zitation] Die Dritthaftung adressiert die Haftung des Abschlussprüfers gegenüber Personen, die nicht in § 323 als Anspruchsberechtigte genannt sind (Justenhoven/Feldmüller in Beck BilKomm.14, § 323 HGB Rz. 134; Grigoleit, ZIP 2024, 1293, 1303). Zu denken ist bspw. an Gläubiger, Kreditgeber, Gesellschafter und zukünftige Gesellschafter der prüfpflichtigen Gesell...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / s) Pensionssicherungsverein, Beitrag

Rn. 1295 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Beiträge an den Pensionssicherungsverein sind nach BMF BStBl I 1987, 365 u BFH BStBl II 1992, 336 auch dann nicht zurückzustellen, wenn künftige Beiträge zur Erfüllung von Anwartschaften erforderlich sind, die als Verpflichtung dem Pensionssicherungsverein durch bis zum Bilanzstichtag eingetretene Insolvenzen entstanden sind. Dieses BFH-Urt...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Anwendung bei freiwilligen Abschlussprüfungen

Rz. 10 [Autor/Zitation] Nach dem Gesetzeswortlaut werden nur Berichte über aufgrund gesetzlicher Vorschriften durchzuführende Prüfungen (s. § 316 Rz. 28) erfasst (Mylich in HKMS3, § 321a HGB Rz. 10). Allerdings wird auch bei sog. freiwilligen (dh. nicht gesetzlich zwingenden) Prüfungen (s. § 316 Rz. 154) häufig vereinbart, eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Prüf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Gesellschafter

Rz. 13 [Autor/Zitation] Die Stellung als Gesellschafter ergibt sich idR aus einer Eintragung im Handelsregister (OHG, KG) oder in der Gesellschafterliste (GmbH) oder – im Falle von Namensaktien – einem Aktienregister. Wer geltend macht, zu Unrecht nicht eingetragen und tatsächlich Gesellschafter zu sein, hat dies unter Vorlage geeigneter Unterlagen substantiiert darzulegen. I...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 6.1 Anspruch des Neugläubigers

Mit rechtswirksamer Abtretung tritt der Neugläubiger an die Stelle des Arbeitnehmers als Gläubiger der Forderung auf Zahlung des Arbeitseinkommens.[1] Er tritt aber nicht etwa in das Arbeitsverhältnis ein. Der Arbeitnehmer kann das Arbeits- oder Dienstverhältnis daher jederzeit kündigen oder (sonst) beenden. Wenn eine Forderung an den Arbeitgeber (pfändbar) nicht besteht, is...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Schwebender Insolvenzantrag und StaRUG-Verfahren

Rz. 22 [Autor/Zitation] Vorausgesetzt wird vom Gesetz eine bestimmte Entscheidung über einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, der also zuvor gestellt worden sein muss. Zur Antragstellung berechtigt sind nur Gläubiger und der Unternehmensträger selbst. Ein Insolvenzantragsrecht einer Behörde (abgesehen vom Fall der Gläubigerstellung bspw. eines Finanzamts oder ein...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Insolvenzverwalter

Rz. 15 [Autor/Zitation] Im Fall der Insolvenz hat der Insolvenzverwalter gem. § 155 Abs. 1 InsO die handels- und steuerrechtlichen Pflichten des Insolvenzschuldners zu erfüllen. Dennoch ist er zumindest nach der überwiegenden Auffassung in der Literatur kein Adressat von § 355, so dass auch im Fall eines Unterlassens kein Ordnungsgeld gegen ihn angedroht oder festgesetzt werd...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Weiteranwendung des § 21 UmwStG aF (§ 27 Abs 3 S 1 Nr 2 UmwStG idF des JStG 2024)

Tz. 15 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die bisherige Nr 3 des § 27 Abs 3 UmwStG ist aufgr der Neufassung des § 27 Abs 3 UmwStG durch das JStG 2024 zu dessen Nr 2 geworden. Nach § 27 Abs 3 S 1 Nr 2 S 1 UmwStG nF ist § 21 UmwStG aF letztmals für solche einbringungsgeborenen Anteile weiter anzuwenden, die auf einer unter das UmwStG aF fallenden Einbringung beruhen und das die Besteue...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zurechnungsrelevante Herrschaftsbefugnisse/Prüfformel

Rn. 187a Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Primäre Herrschaftsbefugnis auf Geld gerichteter unverzinslicher wie verzinslicher Forderungen ist die Befugnis, den auf den Nennwert bezogenen Zahlungsanspruch für sich geltend machen zu können. Voraussetzung der Entstehung des Anspruchs bei Forderungen aus Lieferungen und Leistung ist die Erbringung der geschuldeten Leistung. Bei Kapital...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Berufsgrundsätze deutscher Standardsetzer

Rz. 100 [Autor/Zitation] Als bedeutender deutscher Standardsetzer ist das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) zu nennen. Das IDW ist Gründungmitglied der IFAC (www.ifac.org/about-ifac/membership/members/institut-der-wirtschaftspr-fer [Abrufdatum 5.8.2025]). Gemäß Vereinssatzung (www.idw.de/IDW/UeberUns/Kurzportrait/Wichtige-Dokumente/Downloads/Down-Satzun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Antragsberechtigter Personenkreis

Rz. 340 [Autor/Zitation] Der Personenkreis, der einen Ersetzungsantrag nach § 318 Abs. 3 stellen kann, wird in § 318 Abs. 3 Satz 1 und 6 abschließend festgelegt. Auch wenn im Gesellschaftsvertrag einer GmbH ein besonderes Organ für die Wahl des Abschlussprüfers vorgesehen ist (§ 318 Abs. 1 Satz 2), sind dessen Mitglieder nicht befugt, einen Ersetzungsantrag nach § 318 Abs. 3 ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Prüfungsberichte der letzten drei Geschäftsjahre bei durchgeführter gesetzlicher Abschlussprüfung

Rz. 7 [Autor/Zitation] Der besondere Informationsanspruch des § 321a ist auf den Prüfungsbericht gem. § 321 gerichtet, in dem das Ergebnis der gesetzlichen vorgeschriebenen Abschlussprüfung dokumentiert wird und der unternehmensextern nicht ohne Weiteres zugänglich ist (vgl. § 321 Rz. 28). Soweit es sich um ein Unternehmen öffentlichen Interesses iSd. § 316a handelt, umfasst ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. § 826 BGB (Expertenhaftung wegen Sittenverstoßes)

Rz. 195 [Autor/Zitation] Eine Haftung des Abschlussprüfers aufgrund von § 826 BGB setzt voraus, dass er mit dem Vorsatz, Dritte zu schädigen, sittenwidrig seine Prüfungs-, Berichts- oder Bestätigungspflichten verletzt (Ebke in MünchKomm. HGB5, § 323 Rz. 150; Justenhoven/Feldmüller in Beck BilKomm.14, § 323 HGB Rz. 154; Wagner in MünchKomm. BGB9, § 826 Rz. 28 f.). Die Rspr. le...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Besteuerung des Unterschiedsbetrages

Rn. 283 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die Auflösung des Unterschiedsbetrages rechnet zum Gewerbeertrag (BMF v 12.06.2002, BStBl I 2002, 614 Rz 38 und BMF v 10.07.2023, BStBl I 2023, 1486 Rz 37). Die entstehende GewSt mindert nicht den hinzuzurechnenden Unterschiedsbetrag. Die GewSt-Rückstellung ist nach herkömmlichen Grundsätzen der Bilanzierung in der StB als Passivposten auszu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Wahrnehmung des Informationsrechts durch Wirtschaftsprüfer

Rz. 16 [Autor/Zitation] Prüfungsberichte sind idR klar und verständlich abgefasst (vgl. § 321 Rz. 36 ff.); aber weniger geschäftserfahrene und auch durchaus selbst fachkompetente Gläubiger oder Gesellschafter haben häufig den Wunsch, sich durch Experten bei der Einsichtnahme und Auswertung der Prüfungsberichte unterstützen zu lassen. Gemäß Abs. 3 Satz 3 besteht hinsichtlich d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Neemann, Planungssicherheit für Reedereien 1998, Hansa-Schifffahrt-Schiffbau-Hafen 7/1997, 6; Bartholl, Offene Fragen zur Tonnagesteuer 1998, Hansa-Schifffahrt-Schiffbau-Hafen 10/1998, 14; Voss/Steinborn 1998, Besteuerung von Schifffahrtsgewinnen, Hansa-Schifffahrt-Schiffbau-Hafen 8/1998, 14; Kreutziger, Festlegung des Mittelpunktes der geschäftlichen Oberleitung eines Schifffa...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Schmölder, Überprüfte Regelung der aktienrechtlichen Pflichtrevision im Entwurf einer Novelle zum Versicherungsaufsichtsgesetz, JW 1930, 3687; Schlegelberger/Quassowski/Schmölder, Verordnung über Aktienrecht vom 19. September 1931 nebst den Durchführungsbestimmungen, 1932; Klausing, Gesetz über Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien (Aktien-Gesetz) nebst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kottke, Wertpapier-Pensionsgeschäfte unter nahen Angehörigen zur Verlagerung von Einkunftsquellen? DB 1984, 159; Meyer-Sievers, Gewinnrealisierung bei Wertpapier-Pensionsgeschäften, WPg 1988, 291; Häuselmann/Wiesenbart, Die Bilanzierung und Besteuerung von Wertpapier-Leihgeschäften, DB 1990, 2129; Hinz, Bilanzierung von Pensionsgeschäften, BB 1991, 1153; von Treuberg/Scharpf, Pe...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 22.2 Pfändung während des Insolvenzverfahrens

Während der Dauer eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitnehmers sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie die Lohnpfändung nach § 89 Abs. 1 InsO im Interesse einer gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung unzulässig. Das Vollstreckungsverbot gilt umfassend für Insolvenzgläubiger.[1] Andere, insbesondere "neue" Gläubiger sowie aus- und absonderungsberechtigte Gläubige...mehr