Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenz

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5 Insolvenz

Rz. 35 Nach einer Entscheidung des BAG kommt es für die Qualifizierung eines Abfindungsanspruchs nach den §§ 9, 10 KSchG nicht darauf an, ob die Kündigung, in deren Rahmen der Auflösungsantrag gestellt wurde, noch vor Insolvenzeröffnung von dem Insolvenzschuldner oder vom Insolvenzverwalter erklärt worden ist.[1] Auch nicht allein ausschlaggebend ist bei einem Antrag der Arb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 201 Sc... / 2.1.4 Teilnehmer der Schlussbesprechung

Rz. 8 Das Gesetz trifft keine Bestimmungen darüber, wer zur Teilnahme an der Schlussbesprechung berechtigt oder verpflichtet ist. Die Entscheidung über die Person der Teilnehmer liegt daher im Ermessen der Finanzverwaltung bzw. des Stpfl. Aus dem Begriff der Schlussbesprechung ergibt sich allerdings, dass beide Seiten anwesend oder vertreten sein müssen. Des Weiteren setzt e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 6.5.1 Übermittlung der Kontenverbindung (Abs. 10)

Rz. 15 Bei der Einspielung der Kontendaten differenziert das Gesetz seit der Änderung durch das Jahressteuergesetz 2024[1] nicht länger danach, ob der Inhaber der IDNr das 18. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 behandelt den Regelfall und legt fest, dass der Inhaber der IDNr – gleich welchen Alters – die Übermittlung anstoßen muss und diese nicht automatisch abgelegt wird. Hie...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.6.2.5 Sozialplan

Rz. 111 Will der Arbeitgeber auch die älteren Arbeitnehmer, die sich mit den Leistungen aus dem bestehenden Sozialplan nicht begnügen wollen, zu einem einvernehmlichen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bewegen, so verstößt er nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn er zusätzliche Leistungen nur den Arbeitnehmern verspricht, die sich nicht schon zuvor mit einem A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Abtretung und ... / 2.1.2 Anzahlungsversteuerung bei zukünftigen Forderungen?

Ein weiteres Problem kann sich in der Praxis aus einer möglichen Vorauszahlungsbesteuerung ergeben. So könnte man bei der Abtretung von künftigen Forderungen davon ausgehen, dass die Vereinnahmung des für die Abtretung gezahlten Entgelts, also des Forderungskaufpreises, zugleich als Vereinnahmung des Entgelts für die der Forderung zugrunde liegende Leistung anzusehen ist. Di...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Allgemeines

Rz. 7 Die in § 58 BetrVG getroffene Zuständigkeitsabgrenzung ist bewusst derjenigen zwischen Gesamtbetriebsrat und Betriebsrat nachgebildet mit der Folge, dass die zu § 50 Abs. 1 BetrVG entwickelten Grundsätze entsprechende Anwendung finden.[1] Allerdings ist die Notwendigkeit einer einheitlichen Regelung den Konzern betreffend in deutlich geringerem Umfang gegeben als inner...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschaftsgeld / 3.3.2 Insolvenzverfahren

Kann der Arbeitgeber seine Verpflichtung zur Zahlung des Zuschusses für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach rechtskräftiger Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse bis zur zulässigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses wegen Zahlungsunfähigkeit nicht erfüllen, erhält die Frau den Zuschuss durch die Krankenkasse.[1] Gleic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Abtretung und ... / 2.1.1 Berichtigung nach § 17 UStG bei Forderungsausfall

Eine andere Beurteilung kann sich jedoch ergeben, wenn später nur Teile der Forderung vom Forderungskäufer beigetrieben werden (können). Dieser Fall ist von dem bloßen Verkauf unter Nennwert abzugrenzen, denn hierbei wirkt sich nicht der Verkauf der Forderung selbst aus, sondern z. B. eine Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Wird der Forderungsbetrag nur teilweise vereinnahmt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der neue Umwandlungssteuere... / d) Negative Anschaffungskosten bei steuerlich rückwirkenden Einbringungen nach § 20 UmwStG

Werden Betriebe, Teilbetriebe oder Mitunternehmeranteile unter dem gemeinen Wert mit steuerlicher Rückwirkung nach § 20 UmwStG in eine Kapitalgesellschaft eingebracht, entsprechen die steuerlichen Anschaffungskosten (AK) für die als Gegenleistung gewährten Anteile dem Wert, mit dem die Sacheinlage in der Steuerbilanz der übernehmenden Kapitalgesellschaft zu aktivieren ist (v...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verwendung einer ausländisc... / 3.5 Insolvenz

Die im Inland ansässige ausländische GmbH unterliegt dem deutschen Insolvenzrecht, da für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Gerichte des Mitgliedstaates zuständig sind, in dessen Gebiet der Schuldner den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen hat (Anknüpfung an das sog. Kriterium COMI = Center of main Interest).[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Haftung des GmbH-Gesellschafters

Begriff Der GmbH-Gesellschafter haftet nach dem "gesetzlichen Normalstatut" gerade nicht gegenüber den Gläubigern der GmbH. Er ist nach der Konzeption des Gesetzes Kapitalanleger, allerdings mit sehr weitgehenden Rechten, jedenfalls dann, wenn er die Mehrheit in der Gesellschafterversammlung hat. So kann die Gesellschafterversammlung dem Geschäftsführer Weisungen erteilen. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verwendung einer ausländisc... / 1.3 Unklare Rechtslage: gefährlich für Geschäftsführer und Gesellschafter

Auch für die Geschäftsführer ist es bei Geltung der Sitztheorie sehr gefährlich, einer ausländischen Kapitalgesellschaft jedenfalls außerhalb der EU vorzustehen, der im Inland die Rechtsfähigkeit unter Hinweis darauf abgesprochen wurde, dass sie im Ausland lediglich als Briefkastengesellschaft gegründet worden sei. Der Geschäftsführer tritt dadurch für eine nichtexistente ju...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
E-Mobilität: Antriebstechniken / 7 Batterieentwicklung

Der große Nachteil des Elektro- gegenüber dem Verbrennungsmotor beim Einsatz in Kraftfahrzeugen war aber über Jahrzehnte hinweg die Energiespeicherung, um eine akzeptable Reichweite zu erzielen. Die Popularität und Nutzbarkeit des E-Automobils ist daher eng mit der Entwicklung der Batterie bzw. des Akkus und den Speicherkapazitäten verbunden. Die wichtigsten Anforderungen an...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Kapitalerhöhung / 3 Arten der Kapitalerhöhung

Die in der Praxis bevorzugte Form ist die Kapitalerhöhung durch Zuführung neuer Barmittel. Daneben bzw. stattdessen kann eine Kapitalerhöhung durch Sachkapitalerhöhung oder als Mischform durch Zuführung sowohl von Barmitteln als auch von Sacheinlagen erfolgen. Für alle der hier genannten Formen der Kapitalerhöhung gilt, dass die Mittelzuführung entweder durch die Altgesellsc...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsübergang: Unterrich... / 2.2.3 Die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für den Arbeitnehmer

Nach der Gesetzesbegründung und Rechtsprechung ergeben sich die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Betriebsübergangs vor allem aus den unverändert weitergeltenden Regelungen des § 613a Abs. 1–4 BGB. Dieser Punkt stellt daher den Kern der Unterrichtungspflicht dar. Fraglich ist jedoch, wie weit die Unterrichtung über diese Gesichtspunkte gehen muss. Nicht au...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Stammkapital / 2 Höhe und Einzahlung des Stammkapitals

Das Stammkapital kann im Rahmen der Gründung, im Rahmen einer effektiven Kapitalerhöhung oder durch Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zugeführt werden. Achtung Grundsätze der Kapitalaufbringung beachten Erst wenn auf jede Geldeinlage mindestens ein Viertel eingezahlt ist (zwingende Vorschrift) und der Gesamtbetrag der eingezahlten Geldeinlagen mindestens 12.500 EUR beträgt...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vor-GmbH / 5 Auflösung der Vor-GmbH

Läuft alles nach Plan wird durch die Eintragung im Handelsregister aus der Vor-GmbH die GmbH. Insoweit besteht Identität. Scheitert die Eintragung der Gesellschaft, wird die Vor-GmbH aufgelöst. Dies erfolgt nach den Regeln der Liquidation einer GmbH. Liquidatoren werden regelmäßig die Geschäftsführer sein. Der Auflösungsbeschluss bedarf einer satzungsändernden Mehrheit. Eine...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 2.4 Kündigung aus anderem Grund

Zulässig sind nach § 613a Abs. 4 Satz 2 BGB Kündigungen, die "aus anderem Grund" als dem Betriebsübergang erfolgen. Eine Kündigung erfolgt "aus anderem Grund", wenn es neben dem Betriebsübergang einen sachlichen Grund gibt, der "aus sich heraus" die Kündigung zu rechtfertigen vermag.[1] Betriebsbedingte Kündigungen, die im Vorfeld eines Betriebsübergangs oder nach erfolgtem Ü...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsregister / 4.1 Abteilung A

Die Abteilung A (HRA) betrifft im Wesentlichen eingetragene Kaufleute und Personengesellschaften (OHG und KG). Insoweit sind vor allem folgende Tatsachen eintragungspflichtig: die Firma, die Rechtsform, der Name des Inhabers bzw. Gesellschafters, der Ort der Niederlassung, der Betrag der Kommanditeinlage, die Erteilung der Prokura, die Eröffnung der Insolvenz sowie das Erlöschen der...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsregister / 4.2 Abteilung B

In der Abteilung B (HRB) werden Kapitalgesellschaften (GmbH und AG) eingetragen. Hier gibt es im Wesentlichen die folgenden eintragungspflichtigen Tatsachen: Firma, Rechtsform, Ort der Niederlassung, Geschäftsführer, Gestattung des Selbstkontrahierens (§ 181 BGB), Stamm- bzw. Grundkapital, Prokura, Gegenstand des Unternehmens, Liquidation, Eröffnung der Insolvenz sowie Löschung der Fir...mehr

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Betriebsübergang: Vorausset... / 3.1.2.2.5 Einzelfälle

In diesem Rahmen nimmt das BAG grundsätzlich eine Einzelfallprüfung vor. Das hat zur Folge, dass über die beschriebene "Grobdifferenzierung" hinaus generelle Richtlinien nicht bestehen. Anhaltspunkte können sich aus Einzelfallentscheidungen ergeben, z. B. Neuverpachtung einer Gaststätte [1] Die klagende Arbeitnehmerin war als Serviererin in einem Hotel- und Gaststättenbetrieb b...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.1.1 Grundlagen

Nach § 613a Abs. 1 BGB tritt der neue Inhaber des Betriebs oder Betriebsteils in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.[1] Er kann sie nach dem Übergang des Betriebs- oder Betriebsteils ggf. einzelvertraglich verschlechtern, wenn der bzw. die Arbeitnehmer eine entsprechende Vereinbarung treffen.[2] Der Übergang erfol...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 3 Die Nachhaftung des alten Betriebsinhabers

Gemäß § 613a Abs. 2 BGB haftet der bisherige Betriebsinhaber neben dem neuen Inhaber für Verpflichtungen aus dem übergegangenen Arbeitsverhältnis, soweit sie vor dem Zeitpunkt des Übergangs entstanden sind und vor Ablauf eines Jahres nach diesem Zeitpunkt fällig werden.[1] Werden solche Verpflichtungen nach dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs fällig, so haftet der bisherige ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.7.2.2.7 Formelle Voraussetzungen ordnungsmäßiger Beschlussfassung

Die formellen Voraussetzungen einer ordnungsmäßigen Beschlussfassung hängen maßgeblich vom Wortlaut der vereinbarten Öffnungsklausel ab. Wesen einer Öffnungsklausel – egal, ob vereinbart oder gesetzlich – ist die Einräumung einer Beschlusskompetenz zur Änderung von Gesetz und Vereinbarung. In der Regel sind zwar bestimmte qualifizierte Mehrheiten ("qualifizierte" Öffnungskla...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Insolvenz von Verein

I. Insolvenz Tz. 1 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Ein Insolvenzverfahren wird gem. § 13 InsO nur auf Antrag eröffnet. Das Insolvenzgericht kann das Insolvenzverfahren nicht von Amts wegen einleiten. Der Antrag einer Behörde auf Einleitung des Insolvenzverfahren ist nur dann möglich bzw. zulässig, wenn die Behörde gleichzeitig Gläubigerin des Schuldners ist. Antragsberechtigt sind...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Zahlungsunfähigkeit, § 17 InsO

Tz. 6 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die Zahlungsunfähigkeit ist in § 17 Abs. 2 InsO legal definiert. Danach ist der Schuldner zahlungsunfähig, "wenn er nicht mehr in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen". Eine bloße Zahlungsstockung ist klar von der Zahlungsunfähigkeit zu unterscheiden. Im Falle einer Zahlungsstockung ist das Unternehmen lediglich temporär a...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Rechtsfähige Stiftung in der Insolvenz

Tz. 25 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Mit § 84 Abs. 5 BGB (Anhang 12a) hat der Gesetzgeber die Regelungen der §§ 30, 31 und 42 Abs. 2 BGB (Anhang 12a) für Stiftungen anwendbar erklärt. Das bedeutet insbesondere, dass der Stiftungsvorstand (bzw. das verantwortliche Organ denselben insolvenzrechtlichen Anforderungen bzw. Haftungsrisiken wie der Vereinsvorstand unterliegt. Insofern...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Verein in der Insolvenz

Tz. 14 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Das Insolvenzverfahren kann nur auf Antrag eröffnet werden, § 13 Abs. 1 InsO. Antragberechtigt ist jedes Mitglied des Vorstandes sowie jeder Insolvenzgläubiger. Der Verein wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst, § 42 Abs. 1 Satz 1 BGB (Anhang 12a). Erst mit Abschluss des Insolvenzverfahrens erlischt der Verein. Bis zum Er...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Insolvenz

Tz. 1 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Ein Insolvenzverfahren wird gem. § 13 InsO nur auf Antrag eröffnet. Das Insolvenzgericht kann das Insolvenzverfahren nicht von Amts wegen einleiten. Der Antrag einer Behörde auf Einleitung des Insolvenzverfahren ist nur dann möglich bzw. zulässig, wenn die Behörde gleichzeitig Gläubigerin des Schuldners ist. Antragsberechtigt sind demnach nur...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Non-Profit-Organisation (gGmbH, gemeinnützige Kapitalgesellschaft) in der Insolvenz

Tz. 29 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. mit Rechtskraft des Beschlusses, durch den das Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt worden ist, wird die gGmbH bzw. Stiftungs-gGmbH aufgelöst, § 60 Abs. 1 Nr. 4, Nr. 5 GmbHG. Die GmbH-Gesellschafter können den Fortbestand der Gesellschaft trotz Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschließen, we...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Insolvenzgründe

Tz. 5 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens setzt das Vorliegen eines der in der InsO genannten Gründe voraus. Diese sog. Insolvenzeröffnungsgründe sind: die Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), die drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) und die Überschuldung (§ 19 InsO). Bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung besteht für die verantwortliche Ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Rechtsfolgen einer unterlassenen Insolvenzantragstellung

2.1 Strafrechtliche Risiken Tz. 16 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 § 15a Abs. 7 InsO stellt klar, dass eine unterlassene Insolvenzantragsstellung für einen Vereinsvorstand nicht strafbar ist. Dies beruht auf einer bewussten Entscheidung des Gesetzgebers in Reaktion auf das Verhalten der Staatsanwaltschaften, welche auch Vereins- und Stiftungsvorstände wegen des Verdachts auf Insol...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Fortsetzung als nicht eingetragener Verein

Tz. 24 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Nach § 42 Abs. 1 Satz 3 HS 1 BGB kann durch Satzung bestimmt werden, dass der Verein im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens als nicht rechtsfähiger Verein fortbesteht. So besteht sowohl die Möglichkeit, den Verein durch Fortsetzungsbeschluss als auch durch statuarische Fortsetzungsklausel fortzusetzen.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2.2 Überschuldungsprüfung

Tz. 13 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Eine positive Fortbestehensprognose entbindet die Verantwortlichen einer NGO zur Durchführung der Überschuldungsprüfung. Die NGO ist nicht überschuldet. Fällt die Fortbestehensprognose negativ aus, ist die Überschuldungsprüfung vorzunehmen. Hierzu sind das Vermögen und die Schulden in einem stichtagsbezogenen Status gegenüberzustellen. Ein s...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Insolvenzantragspflicht des Vorstandes

Tz. 15 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Seit dem 01.05.2021 sind Vereine bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung wieder uneingeschränkt insolvenzantragspflichtig (§ 42 Abs. 2 Satz 2 BGB, Anhang 12a). Die Antragstellung obliegt dem Vorstand, wobei alle Vorstandsmitglieder unabhängig von ihrer Vertretungsbefugnis berechtigt sind. Eine Ausnahme gilt bei drohender Zahlungsunfähigke...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 2 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Auch steuerbegünstigte Körperschaften und Vermögensmassen wie Vereine, Stiftungen und andere (kapitalistisch organisierte) Non-Profit-Organisationen sind nicht immun gegen wirtschaftliche Herausforderungen. Zwar verfolgen sie gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke und stehen häufig unter dem Schutz einer breiten gesellschaftlichen A...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Zivilrechtliche Haftung gegenüber der NPO

Tz. 32 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 In der Krise der NPO können den Geschäftsleiter auch Haftungsansprüche der NPO im Innenverhältnis treffen. Zahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen, die der Geschäftsleiter nach Eintritt von Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit leistet, lösen die Erstattungspflicht des Geschäftsleiters aus. § 15b Abs. 4 Satz 1 InsO begründet einen eigenen A...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Verletzung der Insolvenzantragspflicht

Tz. 30 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Der Geschäftsleiter einer kapitalistisch organisierten NPO ist gem. § 15a Abs. 1 InsO insolvenzantragspflichtig. Der Antrag ist spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung zu stellen. Wird der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Ende der Gemeinnützigkeit

Tz. 33 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Nach Rechtsprechung des BFH endet die steuerliche Privilegierung aufgrund Gemeinnützigkeit mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens, vgl. BFH vom 16.05.2007, BStBl II 2007, 808. Unklar ist, ob die Insolvenzeröffnung als solche oder erst die (endgültige) Einstellung der steuerbegünstigten Tätigkeit zum Verlust der Steuerbegünstigung führt. Litera...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Zwangsversteigerung und Insolvenz

Rn. 1221 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Auch die Übertragung im Wege der Zwangsversteigerung (BFH v 10.12.1969, I R 43/67, BStBl II 1979, 310) oder auf der Grundlage eines (ausländischen) Insolvenzplans (BFH v 12.05.2015, IX R 57/13, BFH/NV 2015, 1364 Rz 15) ist als eine Veräußerung zu sehen. Rn. 1222 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 vorläufig frei Rn. 1223 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Ke...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2.1 Fortbestehensprognose

Tz. 10 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die Fortbestehensprognose ist auf einen bestimmten Stichtag zu erstellen. Dabei ist das an diesem Tag verfügbare Wissen auszuschöpfen und aus einer Ex-ante-Perspektive die Prognose zu entwickeln. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt die Fortbestehensprognose zwei zentrale Elemente voraus: den subjektiven Fortführungswil...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Fortsetzung als rechtsfähiger Verein

Tz. 23 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die Mitgliederversammlung kann die Fortsetzung des Vereins beschließen, wenn das Verfahren auf Antrag des Schuldners (wegen Fortfall des Insolvenzgrundes nach § 213 InsO) eingestellt oder nach der Bestätigung des Insolvenzplans (§ 258 InsO), der den Fortbestand des Vereins vorsieht, aufgehoben wird, § 42 Abs. 1 Satz 2 BGB (Anhang 12a). Der B...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Überschuldung, § 19 InsO

Tz. 8 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Der Insolvenzgrund Überschuldung wird in § 19 Abs. 2 InsO legal definiert: "Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich." Der Überschuldungstatbestand u...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Strafrechtliche Risiken

Tz. 16 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 § 15a Abs. 7 InsO stellt klar, dass eine unterlassene Insolvenzantragsstellung für einen Vereinsvorstand nicht strafbar ist. Dies beruht auf einer bewussten Entscheidung des Gesetzgebers in Reaktion auf das Verhalten der Staatsanwaltschaften, welche auch Vereins- und Stiftungsvorstände wegen des Verdachts auf Insolvenzverschleppung ins Visie...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Zivilrechtliche Risiken

Tz. 17 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die schuldhafte Verletzung der Insolvenzantragspflicht begründet eine Schadensersatzverpflichtung des Vorstandes, § 42 Abs. 2 Satz 2 BGB (Anhang 12a). Ausweislich des Gesetzeswortlauts haftet der Vorstand für die verzögerte Insolvenzantragstellung. Für Vereine legt § 42 Abs. 2 Satz 2 BGB (Anhang 12a) aber keine feste Höchstfrist für die Inso...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Steuerliche Risiken

Tz. 20 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Steuerliche Risiken für den Vereinsvorstand birgt insbesondere die sog. Vertreterhaftung. Die steuerliche Haftung des Vereinsvorstands ist im Rahmen der Vertreterhaftung nach den §§ 34 und 69 AO (Anhang 1b) geregelt. Während § 34 AO (Anhang 1b) die steuerlichen Pflichten eines gesetzlichen Vertreters definiert, regelt § 69 AO (Anhang 1b) die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Schuldzinsen als nachträgliche WK

Rn. 1700 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Schuldzinsen können auch als nachträgliche WK bei der Ermittlung der Einkünfte aus KapVerm zu berücksichtigen sein; wenn sie noch in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der bereits beendeten Einnahmeerzielung stehen. Das ist bei rückständigen Zinsen – Zinsen, für die die Zahlungsverpflichtung noch während der Zeit der Einnahmeerzielung begrü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Breyer/Najdecki Beck'sches Formularbuch GmbH-Recht 2., aktualisierte und erweiterte Auflage, 2024 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-66301-7, 159 EUR Die be...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Eigen- oder Fremdkapital?

Rz. 337 [Autor/Zitation] Beim Genussrechtsemittenten bestehen grds. drei Möglichkeiten der Bilanzierung des überlassenen Genussrechtskapitals (vgl. auch Reiner in MünchKomm. HGB5, § 266 Rz. 98; Schubert/Hargarten in Beck BilKomm.14, § 266 HGB Rz. 191; zu abweichenden Ansichten s. Rz. 346): Passivierung als Fremdkapital; erfolgsneutrale (unmittelbare) Einstellung ins Eigenkapita...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Contractual Trust Arrangement

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die gesetzliche Insolvenzsicherung einer Direktzusage (> Pensions-Sicherungs-Verein) deckt nur die zugesagten Mindestleistungen, nicht aber die für die ArbN angesammelten Überschussanteile ab. Diese Ansprüche können durch eine sog doppelseitige Treuhand (Contractual Trust Arrangement, kurz: CTA) für den Fall der Insolvenz privatrechtlich gesc...mehr