Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenz

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Übertragung einer Pensionszusage zugunsten des beherrschenden Gesellschafters einer KapG auf einen Pensionsfonds

Allein die Übertragung der Pensionsverpflichtung zugunsten eines (beherrschenden) Gesellschafter-Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft (KapG) auf einen Pensionsfonds kann nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) führen, wenn die Bildung der Rückstellung rechtmäßig und eine außerbilanzielle Korrektur nicht geboten war. Geht die Übertragung der Pensionsverpflicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vermietung und Verpachtung / 1.6.3 Nachträgliche Werbungskosten

Vorbemerkungen Nach Beendigung der Einkunftserzielung, z. B. nach Verkauf des Hauses oder bei begonnener Eigennutzung angefallene Aufwendungen, können nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen als nachträgliche Werbungskosten abziehbar sein.[1] Lediglich bei noch auf die Vermietungszeit entfallenden Aufwendungen ist dabei typisierend anzunehmen, dass sie der Einkünfteerzielun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Business Performance Manage... / 1 Einleitung

Mit dem Jahresende 2024 haben zahlreiche, teilweise sehr prominente Unternehmen negative Prognosen, Planverfehlungen und damit einhergehende weitere Nachrichten zu notwendigen Anpassungen an der Kostenstruktur in den Medien vermeldet. Für 2025 zeigen Prognosen eine steigende Zahl an Insolvenzen und Unternehmenskrisen sowie rückläufige Ergebniszahlen. Geprägt ist dies maßgebl...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.2 Dem Progressionsvorbehalt unterliegende Ersatzleistungen

Rz. 16 In den Progressionsvorbehalt werden nach der aktuellen Gesetzeslage folgende Lohnersatzleistungen einbezogen: Nach § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. a) EStG [1] Arbeitslosengeld (§§ 136ff. SGB III): Es beträgt 60 %, bei Vorhandensein von Kindern 67 % des um die gesetzlichen Abzüge, die bei Arbeitnehmern gewöhnlich anfallen, verminderten Arbeitsentgelts (§ 149 SGB III). Als...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskosten – Definition... / 2 Umlage auf den Mieter

Vereinbarung im Mietvertrag Achtung Vertragliche Vereinbarung notwendig Der Mieter ist zur Zahlung von Betriebskosten bzw. zur Leistung einer Vorauszahlung auf die Betriebskosten nur verpflichtet, wenn und soweit dies vertraglich ausdrücklich vereinbart wurde (§ 556 Abs. 1 BGB). Hinweis CO2-Preis: Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter Vermieter müssen sich ab 1.1.2023 an der ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Koalitionsvertrag 2025 aus Immobiliensicht

Überblick Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD steht. Von Mietpreisbremse über Wohnungsbauturbo bis Elementarschadenversicherung – die wichtigsten Immobilienthemen für die kommende Legislaturperiode. Union und SPD haben sich am 9.4.2025 auf einen Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode geeinigt. Damit ist der Weg frei für die Bildung einer schwarz-roten Bundesr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Beiträge des Trägers der Insolvenzsicherung (Satz 1 Buchst. a)

Rz. 1 Ansprüche aus betrieblichen Versorgungszusagen (Pensionszusage, Unterstützungskasse, abgetretene/beliehene Direktversicherung) sind aufgrund des Betriebsrentengesetzes beim Träger der Insolvenzsicherung (Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, PSVaG; § 14 BetrAVG) gegen Insolvenz des zusagenden Unternehmens abzusichern. Beiträge an eine Pens...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.5 Insolvenz des Vermieters

1.5.1 Mietverhältnis Schutz des Mieters Auch in der Insolvenz des Vermieters besteht das Mietverhältnis zum Schutz des Mieters fort. Doch anders als im Fall der Mieterinsolvenz hat der Insolvenzverwalter des Vermieters kein Sonderkündigungsrecht. Sonderfall: Veräußerung Eingeschränkt wird der Schutz des Mieters bei einer Veräußerung des Mietobjekts durch den Insolvenzverwalter. ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.8.2 Insolvenz des Käufers

Kaufpreisrückzahlung? Probleme können auftauchen, wenn der Käufer bereits den Grundstückskaufpreis geleistet hat. Zur Veranschaulichung ein vom BGH [1] (noch zur Konkursordnung) entschiedener Fall: Praxis-Beispiel Rückzahlung des Kaufpreises Die Schuldnerin, eine Wohnungsbaugesellschaft, hatte von dem Verkäufer ein Grundstück für 890.000 DM gekauft. Der Kaufpreis war mithilfe ei...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.4 Insolvenz des Mieters

1.4.1 Mietverhältnis Vertrag wird fortgesetzt Miet- und Pachtverhältnisse des Schuldners über unbewegliche Gegenstände oder Räume bestehen grundsätzlich mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort (§ 108 InsO).[1] Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Mietsache im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens dem Mieter bereits überlassen worden ist. Anderenfalls kann der Inso...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.8 Insolvenz und Grundstückskaufvertrag

1.8.1 Insolvenz des Verkäufers Insolvenzfeste Vormerkung Regelmäßig ist zugunsten des Grundstückskäufers eine Auflassungsvormerkung eingetragen, die ihm im Fall der Insolvenz des Verkäufers eine sichere Position verleiht: Gemäß § 106 Abs. 1 Satz 1 InsO kann der Insolvenzverwalter das durch die Vormerkung gesicherte Recht (hier: Anspruch auf Grundstücksübereignung) nicht dadurc...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.11 Insolvenz und Zwangshypothek

1.11.1 Rückschlagsperre Wirkungen Wird infolge der Rückschlagsperre nach § 88 InsO eine Zwangshypothek unwirksam, entsteht keine Eigentümergrundschuld. Erhält der Schuldner nach Freigabe durch den Insolvenzverwalter die Verfügungsbefugnis zurück, kann die Zwangshypothek grundsätzlich ohne Neueintragung mit entsprechend verändertem Rang wirksam werden.[1] Löschungsvoraussetzunge...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.8.1 Insolvenz des Verkäufers

Insolvenzfeste Vormerkung Regelmäßig ist zugunsten des Grundstückskäufers eine Auflassungsvormerkung eingetragen, die ihm im Fall der Insolvenz des Verkäufers eine sichere Position verleiht: Gemäß § 106 Abs. 1 Satz 1 InsO kann der Insolvenzverwalter das durch die Vormerkung gesicherte Recht (hier: Anspruch auf Grundstücksübereignung) nicht dadurch vereiteln, dass er die Erfül...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.1 Insolvenz des Bauträgers

Problem des steckengebliebenen Baus Hat der Bauträger ein Bauvorhaben noch nicht abgeschlossen, so kann seine Insolvenz sowohl die Hauserwerber wie auch die Bauhandwerker in Bedrängnis bringen.[1] Deshalb sieht die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) [2] besondere Sicherungspflichten für Bauträger vor. Dazu gehört insbesondere, dass der Erwerber die vom Baufortschritt abhä...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.6 Insolvenz des Wohnungseigentümers

Hausgeld­ansprüche Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat für die in § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG genannten Hausgeldansprüche ein Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück, das im Insolvenzverfahren im Wege der abgesonderten Befriedigung verfolgt werden kann, ohne dass eine Beschlagnahme des Wohnungseigentums vor Insolvenzeröffnung erforderlich ist. Dies entschied der BGH in folgend...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.3 Insolvenz des Bauherrn

Sicherheit ist (fast) alles Hier ist es für den Bauunternehmer (Bauhandwerker) wichtig, bereits im Vorfeld für hinreichende Sicherheiten gesorgt zu haben. Denn der Eigentumsvorbehalt bezüglich der Baumaterialien ist meist durch erfolgten Einbau wirkungslos geworden. Erfolg versprechender können die Sicherungsmittel nach §§ 650e, 650f BGB (Sicherungshypothek des Bauunternehmer...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.9 Insolvenz und Altlastenhaftung

Haftet der Verwalter? Über die Verantwortlichkeit für Umweltlasten in der Insolvenz und deren finanzielle Folgen wird seit Langem gestritten, und zwar höchstrichterlich. Die Schwierigkeiten ergeben sich vor allem daraus, dass 3 unterschiedliche Rechtsgebiete ineinander greifen, nämlich das Insolvenzrecht, das Gesellschaftsrecht sowie das Ordnungs- und Umweltrecht. Fraglich is...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.4.2 Insolvenzanfechtung

Anfechtbare Miete Gelegentlich geht es um die Frage, inwieweit Mietzahlungen nach § 133 InsO [1] angefochten werden können. Eine gegenwärtige Zahlungsunfähigkeit (hier: einer Insolvenzschuldnerin als Mieterin) spricht für den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz, wenn sie ein Ausmaß angenommen hat, das eine vollständige Befriedigung der übrigen Gläubiger auch in Zukunft nicht erwa...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.5.2 Mietkaution

Separate Geldanlage? Im Falle der Insolvenz des Vermieters [1] geht es häufig um das Schicksal der Mietkaution, insbesondere um die Frage: Kann der Wohnungsmieter die Kaution auch dann herausverlangen, wenn der Vermieter sie nicht von seinem Vermögen getrennt angelegt hat? Hier hat der BGH [2] inzwischen für Klarheit gesorgt: Der Wohnungsmieter kann eine gestellte Mietkaution i...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.7 Insolvenz und Ehewohnung

Streit um Nutzungsentschädigung Nutzt der Ehegatte des Insolvenzschuldners eine im Alleineigentum des Schuldners stehende Immobilie im Rahmen der ehelichen Gemeinschaft, fragt es sich, ob der Verwalter von dem Ehegatten eine Nutzungsentschädigung verlangen kann. Praxis-Beispiel Nutzung der Ehewohnung Über das Vermögen eines Ehegatten war das Insolvenzverfahren eröffnet worden. ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.11.2 Restschuldbefreiung

Keine Löschung Eine Restschuldbefreiung begründet für den Schuldner keinen Anspruch auf Erteilung einer Löschungsbewilligung für eine vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingetragene Zwangshypothek.[1] Der Gläubiger kann also trotz der Restschuldbefreiung auf die Zwangshypothek zugreifen.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.5.1 Mietverhältnis

Schutz des Mieters Auch in der Insolvenz des Vermieters besteht das Mietverhältnis zum Schutz des Mieters fort. Doch anders als im Fall der Mieterinsolvenz hat der Insolvenzverwalter des Vermieters kein Sonderkündigungsrecht. Sonderfall: Veräußerung Eingeschränkt wird der Schutz des Mieters bei einer Veräußerung des Mietobjekts durch den Insolvenzverwalter. Zwar rückt der Erwer...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.4.3 Räumung

Rückgabe und Räumung Ist das Mietverhältnis beendet, ob durch Kündigung des Vermieters oder des Mieters, schließt sich die Rückgabe und Räumung der Mieträume an. Die Rückgabe der Mietsache kann der Vermieter im Wege der Aussonderung (§ 47 InsO) stets aus der Masse verlangen. Der darüber hinausgehende Räumungsanspruch, d. h. die Verpflichtung zur Herausgabe in vertragsgemäßem ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.10 Insolvenz und Zwangsversteigerung

Stellung des Schuldners Im Zwangsversteigerungsverfahren ist der Schuldner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht mehr Beteiligter i. S. d. § 9 ZVG; er hat seine prozessuale Handlungsfähigkeit verloren.[1] Antrag der Gläubiger Gläubiger können das Zwangsversteigerungsverfahren grundsätzlich nur fortsetzen, wenn der Anordnungsbeschluss der Zwangsversteigerung oder Zwangs...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1 Typische Konstellationen

1.1 Insolvenz des Bauträgers Problem des steckengebliebenen Baus Hat der Bauträger ein Bauvorhaben noch nicht abgeschlossen, so kann seine Insolvenz sowohl die Hauserwerber wie auch die Bauhandwerker in Bedrängnis bringen.[1] Deshalb sieht die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) [2] besondere Sicherungspflichten für Bauträger vor. Dazu gehört insbesondere, dass der Erwerber...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.2 Insolvenz des Bauunternehmers

Bauleistungen bereits erbracht? Erbrachte der Unternehmer seine Bauarbeiten bei Insolvenzeröffnung noch nicht in vollem Umfang, so hat der Insolvenzverwalter grundsätzlich das Wahlrecht nach § 103 InsO.[1] Allerdings steht dem Besteller vor Insolvenzeröffnung das Kündigungsrecht nach § 8 Abs. 2 VOB/B [2] zu.[3] Macht er hiervon Gebrauch, geht das Erfüllungsverlangen des Verwal...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3 Tätigkeit bei Insolvenzen

Die Tätigkeit des Steuerberaters als Insolvenzverwalter ist ihm nach § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG, § 15 Nr. 9 BOStB grundsätzlich erlaubt.[1] Die Beratungstätigkeit im Zusammenhang mit einer Krise fällt unter die erlaubte Sanierungsberatung, weil dies im Wesentlichen wirtschaftliche Beratungsanteile betrifft.[2] Soweit rechtliche Fragen zu klären sind, gilt § 5 Abs. 1 RDG: Erlaub...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: Praxisfälle - "Stille" Zwangsverwaltung

Zusammenfassung Überblick Im Folgenden werden Probleme insolvenzrechtlicher Fallgestaltungen erläutert, die im Zusammenhang mit Immobilien von praktischer Bedeutung sein können. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Das Verfahren ist in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. 1 Typische Konstellationen 1.1 Insolvenz des Bauträgers Problem des steckengebliebenen Baus Hat der Bautr...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.11.1 Rückschlagsperre

Wirkungen Wird infolge der Rückschlagsperre nach § 88 InsO eine Zwangshypothek unwirksam, entsteht keine Eigentümergrundschuld. Erhält der Schuldner nach Freigabe durch den Insolvenzverwalter die Verfügungsbefugnis zurück, kann die Zwangshypothek grundsätzlich ohne Neueintragung mit entsprechend verändertem Rang wirksam werden.[1] Löschungsvoraussetzungen Ist eine von der insol...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / Zusammenfassung

Überblick Im Folgenden werden Probleme insolvenzrechtlicher Fallgestaltungen erläutert, die im Zusammenhang mit Immobilien von praktischer Bedeutung sein können. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Das Verfahren ist in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.4.1 Mietverhältnis

Vertrag wird fortgesetzt Miet- und Pachtverhältnisse des Schuldners über unbewegliche Gegenstände oder Räume bestehen grundsätzlich mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort (§ 108 InsO).[1] Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Mietsache im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens dem Mieter bereits überlassen worden ist. Anderenfalls kann der Insolvenzverwalter nach ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2 "Stille" Zwangsverwaltung durch Insolvenzverwalter

Vereinbarung mit Grundpfandgläubigern Bei der sogenannten "stillen" (oder auch: kalten) Zwangsverwaltung vereinbaren der Insolvenzverwalter des Eigentümers und die Grundpfandrechtsgläubiger als Absonderungsberechtigte die Verwaltung durch den Insolvenzverwalter gegen Abführung der Mieteinnahmen an die Grundpfandrechtsgläubiger. Hierdurch soll die "echte" Zwangsverwaltung (§ 1...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1 Insolvenzberatung beim Mandanten

Mit Insolvenz ist der Steuerberater konfrontiert bei Überschuldung und drohender Zahlungsunfähigkeit des eigenen Mandanten. Hier kann der Steuerberater den Mandanten beraten, wie die Krise u. U. überwunden werden kann. Achtung Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz seit dem 1.1.2021 Im Rahmen des Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetzes (SanInsFoG...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3 Tätigkeit für den Insolvenzverwalter

Häufig benötigen Rechtsanwälte, die zum Insolvenzverwalter bestellt worden sind, die Mithilfe eines Steuerberaters bei der Erstellung der Insolvenzunterlagen, insbesondere der Jahresabschlüsse des Schuldners. War der Schuldner vor der Insolvenz Mandant des Steuerberaters, wird sich der Steuerberater u. U. dem Risiko ausgesetzt sehen, dass der Insolvenzverwalter nach Vorlage d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.2.2 Besonderheiten

Wichtig Interessenkollision droht Berufsrechtlich ist dem Steuerberater die Tätigkeit untersagt – Gefahr der Interessenkollision – wenn er die Gesellschaft in steuerlichen Angelegenheiten vertritt. Zu beachten ist auch nach §§ 114, 113 AktG, dass Beratungsverträge zwischen einer AG und einem Unternehmer, der Mitglied des Aufsichtsrats ist, nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2 Tätigkeit als Insolvenzverwalter

Als Insolvenzverwalter werden üblicherweise Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer eingesetzt. Der Insolvenzverwalter hat das Vermögen im Fall des Insolvenzverfahrens in Besitz zu nehmen und es für den Gläubiger zu sichern. Der Insolvenzverwalter muss prüfen, ob das Unternehmen in Teilen oder in unveränderter Struktur oder Organisation weitergeführt werden kann. Ist dies nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vertretung in der Eigentüme... / 1 Grundsätze

Teilnahmeberechtigte Personen Die Eigentümerversammlung ist eine private, nicht öffentliche Veranstaltung. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die Inhaber eines Stimmrechts sind, unabhängig davon, ob sie an deren Ausübung gehindert sind oder nicht. Hierzu gehören neben allen Wohnungseigentümern auch diverse andere Personen wie Testamentsvollstrecker, Insolvenz-, Zwangs- u...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.2.3 Haftungsfallen

Der Steuerberater als Aufsichtsrat haftet aus Vertrag i. V. m. §§ 111, 116 AktG, und aus Gesetz gem. §§ 48 und 117 AktG sowie u. U. aus unerlaubter Handlung nach §§ 823 ff. BGB. Ansprüche gegen den Aufsichtsrat bestehen nicht, wenn dieser Pflichten verletzt hat, ihm jedoch kein kausaler Schaden nachgewiesen werden kann, weil die Insolvenz der Gesellschaft nicht auf das Verha...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Anwartschaftsversicherung (... / 3 Positive und negative Aspekte der Anwartschaftsversicherung PKV

Ist eine Rückkehr in die private Krankenversicherung geplant, kann durch den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung also eine erneute Gesundheitsprüfung umgangen werden. Bei einer großen Anwartschaft ist ein zusätzlicher Vorteil, dass höhere Beiträge (aufgrund des Alters) vermieden werden. Auch Wartezeiten können mit einer Anwartschaftsversicherung vermieden werden. Denno...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.6.3 Haftungsfallen

Die Aufgaben eines Nachlassverwalters sind sehr haftungsträchtig. Der Steuerberater sollte das Amt also nur übernehmen, wenn er ausreichend Zeit und erforderliche wirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse hat. Im Zweifel sollte er sich auf eigene Kosten während der Amtsinhaberschaft Rechtsrat einholen. Sogleich nach seiner Bestellung muss der Steuerberater als Nachlassverwalt...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.4 Auswirkungen auf laufende Prozesse

1.4.1 Unterbrechung Fortsetzung folgt? Nach § 240 ZPO wird im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein bereits rechtshängiger Rechtsstreit, der die Insolvenzmasse betrifft, unterbrochen.[1] Denn der Schuldner verliert mit dem Übergang des Verwaltungs- und Verfügungsrechts gemäß § 80 Abs. 1 InsO auch die Prozessführungsbefugnis an den Insolvenzverwalter. Dies gilt auch, ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1 Wirkungen der Verfahrenseröffnung

1.1 Beschlagnahme und Verfügungsverbot Beschränkung des Schuldners Der Erlass des Eröffnungsbeschlusses ist eine wichtige Zäsur: Es tritt automatisch eine Beschlagnahme des Schuldnervermögens ein. Hiervon erfasst wird das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zu diesem Zeitpunkt gehört und das er während des Verfahrens erlangt (= Insolvenzmasse, § 35 InsO). Die Rechtsverhältniss...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.3 Vollstreckungsverbot

1.3.1 Grundsatz Schutz der Gläubiger Um die gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger zu erreichen, besteht für die einzelnen Insolvenzgläubiger ein Vollstreckungsverbot während der Dauer des Insolvenzverfahrens ( § 89 InsO).[1] Dabei ist unerheblich, ob der jeweilige Insolvenzgläubiger überhaupt am Insolvenzverfahren teilnimmt und seine Forderungen gemäß § 174 InsO zur Tabe...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 6 Beendigung des Verfahrens

6.1 Aufhebung des Verfahrens Aufhebung Das Insolvenzverfahren kann zum einen beendet werden durch Aufhebung des Verfahrens nach Beendigung der Schlussverteilung aufgrund eines entsprechenden Beschlusses des Insolvenzgerichts (§ 200 InsO). Mit der Aufhebung erlangt der Schuldner die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis zurück. Die Insolvenzgläubiger können von dann an ihre restli...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 4 Feststellungsverfahren

4.1 Anmeldung der Forderungen Forderungs­anmeldung Damit ermittelt werden kann, welche Gläubiger mit welcher Forderung aus der Insolvenzmasse zu befriedigen sind, haben die Insolvenzgläubiger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden (§ 174 InsO). Inhalt Die ordnungsgemäße Anmeldung einer Forderung im Insolvenzverfahren setzt die schlüssige Darlegung des Le...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 7 Insolvenzplan

7.1 Alternative Lösung Plan-Wirtschaft In Abweichung von der etwas starren gesetzlichen Regelung besteht die Möglichkeit, die Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse aufgrund eines Insolvenzplans durchzuführen (§§ 217 ff. InsO).[1] So soll das Schuldnervermögen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls in wirtschaftlich möglichst effektiver Weise eingesetzt wer...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.2 Abwicklung von laufenden Verträgen

Schwebende Verträge Vielfach sind zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Vertragsverhältnisse, an denen der Schuldner beteiligt ist, "schwebend", d. h. noch nicht oder nicht vollständig abgewickelt. Dies kann vor allem bei Dauerschuldverhältnissen (z. B. Mietvertrag) oder bei mehraktigen Rechtsgeschäften wie etwa beim Grundstückserwerb der Fall sein. Wahlrecht des...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 3 Vollstreckungsschutz

Schuldnerschutz Ein Vollstreckungsschutzantrag des Schuldners nach § 765a ZPO [1] ist auch in der Insolvenz zulässig.[2] Er kann nur dann erfolgreich sein, wenn die insoweit vorzunehmende Abwägung ergibt, dass die Härte der Vollstreckungsmaßnahme eindeutig und wesentlich stärker ist als das Interesse des Gläubigers an der berechtigten Durchsetzung seines Rechts.[3] Häufig geht ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 6.2.1 Einstellung mangels Masse

Häufigster Fall ist die Einstellung mangels Masse, wenn sich also nach Eröffnung des Verfahrens[1] herausstellt, dass die Insolvenzmasse nicht einmal zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht (§ 207 InsO). Kosten des Insolvenzverfahrens sind nach § 54 InsO die Gerichtskosten sowie die Vergütungen und Auslagen des oder der (vorläufigen) Insolvenzverwalter und der Mitglieder ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.3.1 Grundsatz

Schutz der Gläubiger Um die gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger zu erreichen, besteht für die einzelnen Insolvenzgläubiger ein Vollstreckungsverbot während der Dauer des Insolvenzverfahrens ( § 89 InsO).[1] Dabei ist unerheblich, ob der jeweilige Insolvenzgläubiger überhaupt am Insolvenzverfahren teilnimmt und seine Forderungen gemäß § 174 InsO zur Tabelle anmeldet od...mehr