Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenz

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Mietverhältnis in der K... / 6.5 Forderungen des Vermieters in der Insolvenz

6.5.1 Miete Das Schicksal von Mietzahlungsansprüchen des Vermieters hängt davon ab, wann sie entstanden sind. 6.5.1.1 Zahlungsansprüche vor Stellung des Insolvenzantrags Alle Vermieteransprüche wegen rückständiger Zahlungen gegen den Mieter stellen bis zur Stellung des Insolvenzantrags einfache Insolvenzforderungen dar. Dies bedeutet, dass der Vermieter lediglich aus der – in a...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Auflösung und Abwicklung (L... / 3.3 Zahlungsverbot bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung

Rz. 1025 Die nach § 15a Abs. 1 Satz 1 InsO antragspflichtigen Mitglieder des Vertretungsorgans und Abwickler einer juristischen Person dürfen nach dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung der juristischen Person keine Zahlungen mehr für diese vornehmen. Dies gilt nicht für Zahlungen, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleite...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Auflösung und Abwicklung (L... / 3.4 Zahlungsverbot nach Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung

Rz. 1085 Das GmbH-Gesetz enthält mit § 64 eine wichtige Vorschrift zum Schutz der Gläubiger. Sie dient dem Zweck der Masseerhaltung (§ 64 Satz 1 GmbHG) und der Sicherung der Vorrangstellung der Gläubiger (§ 64 Satz 3 GmbHG).[1] Rz. 1086 Nach § 64 Satz 1 GmbHG sind die Geschäftsführer der Gesellschaft zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet, die nach Eintritt der Zahlungsunfähig...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Auflösung und Abwicklung (L... / 3.2 Antragspflicht auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rz. 1023 Wird eine juristische Person zahlungsunfähig oder ist sie überschuldet, haben die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung, einen Eröffnungsantrag zu stellen (§ 15a Abs. 1 Satz 1 InsO).[1] Die Regelung des § 15a Abs....mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Auflösung und Abwicklung (L... / 3.1 Insolvenzgründe

Rz. 1021 § 101 GenG schreibt vor, dass die Genossenschaft durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst wird.[1] Grundsätzlich findet die Insolvenzordnung auch im Fall der Insolvenz einer Genossenschaft Anwendung. Besondere Regelungen sieht daneben aber das Genossenschaftsgesetz vor (§§ 98 bis 118 GenG). Rz. 1022 Neben der Zahlungsunfähigkeit und der drohenden Zahlungsunfä...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Auflösung und Abwicklung (L... / 3.1 Insolvenzgründe

Rz. 1058 § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG schreibt vor, dass die Gesellschaft durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst wird.[1] Rz. 1059 Gründe für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens einer GmbH sind Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO), Überschuldung (§ 19 InsO). Rz. 1060 Zahlungsunfähigkeit Der allgemeine Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigk...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 7.1 Nachschusspflicht und Haftsumme

Rz. 397 Im Fall der Insolvenz der Genossenschaft sind die Mitglieder grundsätzlich verpflichtet, über den oder die übernommenen Geschäftsanteile hinaus sog. Nachschüsse zu leisten, um die Ansprüche der Gläubiger gegenüber der Genossenschaft auszugleichen. Die Einzelheiten dazu sind im Genossenschaftsgesetz geregelt.[1] Die Nachschusspflicht erhöht deshalb die Kreditwürdigkei...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 4.3.4.2 Ratenzahlung

Rz. 344 Der Pflichtanteil ist, sofern nichts anderes geregelt ist, sofort fällig. Allerdings lässt das Gesetz eine Ratenzahlung zu. Hierfür gilt, sofern nicht eine Volleinzahlungspflicht grundsätzlich in der Satzung geregelt ist (siehe oben Rn. 343), dass ein Zehntel der Summe je Geschäftsanteil nach den in der Satzung festgelegten Fälligkeitsbestimmungen zu zahlen ist (vgl....mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Mietverhältnis in der K... / 6.5.1 Miete

Das Schicksal von Mietzahlungsansprüchen des Vermieters hängt davon ab, wann sie entstanden sind. 6.5.1.1 Zahlungsansprüche vor Stellung des Insolvenzantrags Alle Vermieteransprüche wegen rückständiger Zahlungen gegen den Mieter stellen bis zur Stellung des Insolvenzantrags einfache Insolvenzforderungen dar. Dies bedeutet, dass der Vermieter lediglich aus der – in aller Regel ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Auflösung und Abwicklung (L... / 3.4 Folgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rz. 1028 Im Fall der Insolvenz geht die Befugnis, das Vermögen der Genossenschaft zu verwalten und darüber zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 Abs. 1 Satz 1 InsO). Der Insolvenzverwalter muss sofort das gesamte Vermögen der eG in Besitz und Verwaltung nehmen (§ 148 Abs. 1 InsO), um es für die Entscheidung über die Verwertung zu sichern. Rz. 1029 Auch während de...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 6.1.5 Verpfändung und Abtretung des Anspruchs auf das AGH im Fall der Verbraucherinsolvenz

Rz. 396 Die Verpfändung des Auseinandersetzungsguthabens hilft für den Fall der Verbraucherinsolvenz nicht (Gleiches gilt für die Sicherungsabtretung). Der entscheidende Punkt ist darin zu sehen, dass der Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens erst mit dem Ausscheiden aus der eG, und zwar mit Ablauf des entsprechenden Kalenderjahrs, wirksam entsteht. Zu Beg...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 3.2.4 Beseitigung einer Ungleichbehandlung

Rz. 253 Grundsätzlich kann die Genossenschaft nach einer Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes die bevorzugten Mitglieder den benachteiligten gleichstellen. Diese Möglichkeit wird in der Praxis jedoch schwer durchführbar sein. So wird in der Regel wohl der dem bevorzugten Mitglied verschaffte Vorteil wieder beseitigt werden, um eine Gleichstellung zu erreichen, oder di...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Mietverhältnis in der K... / 6.1 Grundsätze

Wird über das Vermögen des Mieters das Insolvenzverfahren eröffnet, verliert dieser die Befugnis, sein Vermögen zu verwalten und hierüber zu verfügen. Dieses Recht wird in der Folgezeit vom Insolvenzverwalter ausgeübt. Das Vermögen des Mieters dient als sog. "Insolvenzmasse" zur gemeinschaftlichen anteiligen Befriedigung aller persönlichen Gläubiger, die – zur Zeit der Insol...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 12.2.2 Beweislast

Rz. 807 Der GmbH kommt hinsichtlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Aufsichtsratsmitgliedern aufgrund des Verweises in § 52 Abs. 1 GmbHG die Beweiserleichterung des § 116 Satz 1 AktG i. V. m. § 93 Abs. 2 Satz 2 AktG zugute. Rz. 808 Das OLG Stuttgart[1] hat dementsprechend entschieden, dass in Fällen, in denen gegen ein Aufsichtsratsmitglied (hier: ei...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 7.2 Satzungsregelungen zur Nachschusspflicht

Rz. 400 Das Genossenschaftsgesetz schreibt vor, dass in der Satzung geregelt sein muss, ob die Mitglieder für den Fall der Insolvenz der Genossenschaft Nachschüsse zu leisten haben (beschränkt auf eine Haftsumme oder unbeschränkt) oder überhaupt nicht (§ 6 Nr. 3 GenG). Rz. 401 In der genossenschaftsrechtlichen Literatur[1] wird die Meinung vertreten, dass eine unbeschränkte N...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Mietverhältnis in der K... / 6.6.2 Kündigung nach Eröffnungsantrag

Der Vermieter kann nach Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr im Hinblick auf rückständige Mieten kündigen, die vor dem Antrag aufgelaufen sind. Dies gilt unabhängig davon, ob das Insolvenzverfahren sogleich eröffnet wird oder vorerst ruht.[1] Nach der Bestimmung des § 306 Abs. 1 InsO ruht das Verfahren über den Antrag auf Eröffnung eines (Verbraucher-)Inso...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Mietverhältnis in der K... / 6.5.1.1 Zahlungsansprüche vor Stellung des Insolvenzantrags

Alle Vermieteransprüche wegen rückständiger Zahlungen gegen den Mieter stellen bis zur Stellung des Insolvenzantrags einfache Insolvenzforderungen dar. Dies bedeutet, dass der Vermieter lediglich aus der – in aller Regel geringen – Insolvenzquote befriedigt wird. Praxis-Beispiel Am 10. September 2019 beantragt ein Gläubiger des Mieters die Eröffnung des Insolvenzverfahrens üb...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Mietverhältnis in der K... / 6.5.1.3 Zahlungsansprüche im eröffneten Insolvenzverfahren

Vor Enthaftungserklärung Die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehenden Mietansprüche müssen gemäß § 108 Abs. 1 InsO durch den Insolvenzverwalter erfüllt werden. Die Forderungen des Vermieters stellen in derartigen Fällen Masseverbindlichkeiten dar.[1] Sie sind gemäß § 53 InsO bevorzugte Forderungen und werden aus der Insolvenzmasse vorweg berichtigt. Der Insolven...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Auflösung und Abwicklung (L... / 1 Gründe der Auflösung einer Wohnungsgenossenschaft

Rz. 1002 Im Genossenschaftsgesetz und in anderen Rechtsvorschriften findet sich eine Vielzahl von Gründen, die zur Auflösung einer Genossenschaft führen. Dazu gehören insbesondere[1]: Beschluss der Generalversammlung (§ 78 GenG) Zeitablauf (§ 79 GenG) gerichtliche Entscheidung (§§ 54a Abs. 2 Satz 1; 80 GenG) Antrag der obersten Landesbehörde (§ 81 GenG) Insolvenz (§ 81a GenG) Eröf...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Auflösung und Abwicklung (L... / 4.2 Verschmelzung durch Aufnahme

Rz. 1104 Der formelle Ablauf einer Verschmelzung im Wege der Aufnahme unter Beteiligung von zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung sieht wie folgt aus: Rz. 1105 Verschmelzungsvertrag oder Entwurf des Verschmelzungsvertrags Die Geschäftsführer beider Gesellschaften schließen einen Verschmelzungsvertrag (§ 4 Abs. 1 UmwG), der notariell beurkundet werden muss (§ 6 UmwG). Im...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufsichtsrat und Generalver... / 2.1 Teilnahmerecht in der Generalversammlung

Jedem Mitglied (jedem Vertreter) kommt in der Mitglieder- bzw. Vertreterversammlung ein unabdingbares Teilnahmerecht zu. Dies gilt selbst dann, wenn ein Mitglied oder ein Vertreter wegen eines Interessenkonflikts gemäß § 43 Abs. 6 GenG vom Stimmrecht ausgeschlossen ist.[1] Soweit sich ein Mitglied durch einen Bevollmächtigten vertreten lässt, ist auch dieser zur Teilnahme be...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Mietverhältnis in der K... / 6.5.2 Betriebskostennachforderung

Der Anspruch auf Zahlung der Betriebskostennachforderung für einen vor der Insolvenzeröffnung liegenden Zeitraum stellt auch dann eine einfache Insolvenzforderung dar, wenn die Abrechnung zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung noch nicht erstellt war. Dies gilt auch im Fall einer vom Insolvenzverwalter vor der Erstellung der Nebenkostenabrechnung abgegebenen Enthafungserklärun...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Mietverhältnis in der K... / 6.5.1.2 Zahlungsansprüche bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Im Stadium zwischen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der tatsächlichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters kommt es darauf an, ob das Insolvenzgericht einen sog. "starken" oder "schwachen" vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt hat. Aufgabe des vorläufig eingesetzten Insolvenzverwalters ist die Prüfung, ob sich die Eröffnung des...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 2.1.4 Nichtigkeit des Beitritts

Rz. 131 Abzugrenzen von den Fällen der Beendigung einer bestehenden Mitgliedschaft ist die Fallgruppe einer nichtigen Mitgliedschaft. Möglicherweise wird die Nichtigkeit erst später erkannt. War die Mitgliedschaft von Anfang an nichtig und somit unwirksam, dann ist eine Beendigung über die dargestellten Wege überflüssig. Etwaig eingezahltes Geld ist dann nach dem zivilrechtl...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 2.2.9.8 Abgrenzung zu Abtretung und Verpfändung des Auseinandersetzungsguthabens

Rz. 223 Von der Übertragung des Geschäftsguthabens gemäß § 76 GenG muss die Abtretung des Auseinandersetzungsguthabens unterschieden werden. Es ist jedoch umstritten, ob die Abtretung des Auseinandersetzungsguthabens überhaupt möglich ist.[1] Hält man sie zu Recht für möglich, da kein Verstoß gegen § 22 Abs. 4 Satz 1 GenG mehr vorliegt, dann kann das Mitglied diesen Anspruch...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Auflösung und Abwicklung (L... / 3.5 Folgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rz. 1090 Im Fall der Insolvenz geht die Befugnis, das Vermögen der Gesellschaft zu verwalten und darüber zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 Abs. 1 Satz 1 InsO). Der Insolvenzverwalter muss sofort das gesamte Vermögen der GmbH in Besitz und Verwaltung nehmen (§ 148 Abs. 1 InsO), um es für die Entscheidung über die Verwertung zu sichern. Rz. 1091 Die Eröffnung d...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Auflösung und Abwicklung (L... / 3.2 Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rz. 1066 Für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens einer GmbH[1] ist zu unterscheiden zwischen der Antragspflicht insbesondere der Geschäftsführer, dem Antragsrecht der Geschäftsführer und der Abwickler, dem Antragsrecht der Gesellschafter bei Führungslosigkeit, dem Antragsrecht der Gläubiger. Rz. 1067 Antragspflicht Wird eine juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet, ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Mietverhältnis vor Gericht / 5.4 Klage auf zukünftige Leistung

Mit der "Klage auf zukünftige Leistung" gemäß § 259 ZPO erhält der Vermieter einen vollstreckbaren Titel auch für erst künftig fällig werdende Mieten bzw. die Nutzungsentschädigung nach § 546a BGB.[1] Eine derartige Klage ist zwar zunächst einmal teurer als eine solche, die auf bestehende Mietrückstände gerichtet ist. Da sich aber Gerichts- und Anwaltsgebühren degressiv und ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 2.2.8.4 Ausschlussgründe

Rz. 192 Das Genossenschaftsgesetz selbst sieht seit dem Jahr 2006 keinen normierten Grund mehr für ein Ausschließungsverfahren vor. Aber auch vorher regelte es hierzu nicht viel, sondern enthielt nur einen – zumindest für die Praxis der Wohnungsgenossenschaften völlig unbedeutenden – Grund: nämlich das Betreiben eines gleichartigen Geschäfts am selben Ort. Rz. 193 Daher kommt...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 3.5.4.2 Fallbeispiele genossenschaftlicher Kündigungsgründe

Rz. 284 Fallbeispiel: Kündigung des Nutzungsverhältnisses nach Beendigung der Mitgliedschaft Genossenschaftsrechtliche Nutzungsverhältnisse (und deren besondere Behandlung) stehen in besonderem Zusammenhang mit der Beendigung der Mitgliedschaft. Wegweisend für die Beurteilung ist ein Urteil des BGH.[1] In dem zugrunde liegenden Sachverhalt war ein Mitglied, das zudem Vertrete...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 1.3.2.4 Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung und Bewertung

Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält eine Vielzahl von Regelungen für die Bilanzierung und Bewertung sowie einige zu beachtende Grundsätze. In § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB ist das Stichtagsprinzip verankert, wonach grundsätzlich die Wertverhältnisse des Bilanzstichtags maßgeblich sind. Zu berücksichtigen sind aber auch werterhellende Ereignisse, die zum Stichtag begründet, aber dem ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Mietverhältnis vor Gericht / 6.1 Voraussetzungen für die Sicherungsanordnung

Die Sicherungsanordnung des § 283a ZPO kann nur unter den folgenden Voraussetzungen ergehen: Die Räumungsklage muss mit einer Zahlungsklage verbunden sein; die Klage muss aus einem Rechts-, also Mietverhältnis resultieren; die Geldforderung muss nach Rechtshängigkeit fällig geworden sein; die Klage muss hohe Aussicht auf Erfolg haben; die Sicherungsanordnung muss zur Abwendung be...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.6.3 IDW S 11: Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen (Stand: 13.12.2023)

Der Hauptfachausschuss des IDW (HFA) hat am 20.5.2024 den IDW Standard: Beurteilung von Insolvenzeröffnungsgründen (IDW S 11) billigend zur Kenntnis genommen. Damit wurden der IDW PS 800 (zur Prüfung eingetretener oder drohender Zahlungsunfähigkeit bei Unternehmen) i. d. F. vom 6.3.2009 sowie die IDW Stellungnahme des Fachausschusses Recht 1/1996: Empfehlungen zur Überschuldu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung des § 6 EFZG normiert seit Inkrafttreten des Entgeltfortzahlungsgesetzes am 1.6.1994 einheitlich für alle Arbeitnehmer einen gesetzlichen Übergang von Schadensersatzansprüchen des Arbeitnehmers gegenüber einem Dritten wegen Verdienstausfalls infolge eines schädigenden Ereignisses auf den Arbeitgeber. Die Vorläuferregelung des § 4 LFZG vom 22.7.1969 (BGBl I...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 2.2.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 7 Die außerbetriebliche Weiterbildungsförderung für Beschäftigte ist auf Arbeitnehmer beschränkt. In einem Unternehmen selbstständig tätige Personen, die z. B. ihre Arbeitszeit frei bestimmen können und mit eigenem Kapital auf eigenes Unternehmerrisiko handeln, können nicht gefördert werden. Förderungsfähig sind zunächst nur die Weiterbildungskosten (Abs. 1 und 2). Dafür...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veräußerung von GmbH-Anteilen / 6.1.2 Nachträgliche Aufwendungen

Im Zusammenhang mit der Veräußerung von GmbH-Anteilen stellt sich die Frage, wie mit Aufwendungen zu verfahren ist, die noch nach einer Veräußerung anfallen. In der Praxis ist insbesondere folgende Fallsituation anzutreffen: Die GmbH-Anteile werden veräußert, jedoch reicht der erzielte Veräußerungserlös nicht aus, um das Refinanzierungsdarlehen (vollständig) abzulösen; für d...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Schädlingsbekämpfer/Desinfe... / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 93 Gründun... / 2.3.1 Anspruch auf Arbeitslosengeld/Keine Vorbeschäftigungszeit

Rz. 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 fordert einen Anspruch auf Alg bzw. eine Vorbeschäftigungszeit des Arbeitnehmers bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit. Bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit muss ein enger zeitlicher Zusammenhang bestehen. Dieser Zusammenhang ist nur gegeben, wenn ein Zeitraum von nicht mehr als einem Monat zwischen dem Bezug von Arbeitslosengeld eine...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2 Erforderliche Grundlagen für die Beratung und wichtige Begriffe zur Insolvenz

Das Thema Insolvenz ist in der Insolvenzordnung abschließend geregelt. Insolvenzen haben 3 Eröffnungsgründe und gelten für Unternehmer[1] wie auch Verbraucher.[2] In bestimmten Fällen haben auch Gläubiger das Antragsrecht. Pflichten zur Antragstellung können sich aus dem GmbHG und dem HGB ergeben. Die Insolvenzordnung bietet eine gute Möglichkeit, dass bei rechtzeitigem Antr...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.2 Zahlungsunfähigkeit

§ 17 Abs. 2 InsO bezeichnet einen Schuldner als zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist i. d. R. anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat.[1] Keine Zahlungseinstellung liegt vor bei offenen, gestundeten Verbindlichkeiten.[2] Bei der Feststellung der Zahlungsunfähigkeit gem. § 17 ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 5.4 Gefahrenquelle "Gesellschafter-Darlehen" in der Insolvenz

In der Insolvenz ist der Gesellschafter nachrangiger Gläubiger bez. seines Darlehens gem. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO und wird i. d. R. mit seiner Forderung ausfallen. Wird ein Gesellschafter-Darlehen innerhalb eines Jahres vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens an den Gesellschafter zurückgezahlt, kann der Verwalter nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO die Rückgewährung der bis zu diesem ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle: Unternehmenskrise oder Insolvenz

Zusammenfassung In der Praxis zeigt sich oft, dass die Gefahren, die eine Insolvenzverschleppung beinhaltet, vom Berater und von den Unternehmern verkannt und nicht ernst genug genommen werden. Unabhängig davon, ob der Steuerberater als Sanierungs- oder Krisenberater tätig sein will, bzw. dieses Betätigungsfeld bewusst erweitern möchte, erläutert dieser Beitrag wichtige Begrif...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.1 Drohende Zahlungsunfähigkeit/Abgrenzung Zahlungsstockung

Der Schuldner droht zahlungsunfähig zu werden, wenn er voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, seine bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen. I. d. R. ist ein Prognosezeitraum von 24 Monaten zugrunde zu legen.[1] Wenn die Gesellschafter einer GmbH im Stadium der drohenden Zahlungsunfähigkeit die Stellung eines Insolvenzantrags durch den Ges...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1 Grundsätzliches zur Sanierung und Insolvenzverwaltung

Im Jahr 2023 haben in Deutschland 17.814 Unternehmen Insolvenz angemeldet – rd. 3.200 (+ 22,1 %) mehr als in 2022.[1] Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) im Oktober 2024 um 22,9 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Mit Ausnahme des Juni 2024 (+ 6,3 %) liegt die Zuwachsrate damit se...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.4 Beratung des Mandanten in der Krise

Ist die Krise erkannt, ist schnelles Handeln dringend erforderlich. Krise bedeutet, dass die Existenz des Unternehmens bedroht ist. Die Rechtsfolgen der Krise beginnen nicht erst mit der Insolvenzreife, sondern bereits vorher, insbesondere bei der GmbH. Indizien für die Krise sind fehlende Sicherheiten, fehlende stille Reserven, Verbrauch des Eigenkapitals, branchenbezogene schl...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.5 Insolvenzantragsrecht und Insolvenzantragspflicht

Ein Insolvenzverfahren wird nur auf Antrag eröffnet. Antragsberechtigt sind Gläubiger (§ 13 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 14 Abs. 1 Satz 1 InsO)[1] und der Schuldner.[2] Ein Antrag kann gem. § 13 Abs. 2 InsO so lange zurückgenommen werden, bis das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Antrag rechtskräftig abgewiesen ist.[3] Der Antrag eines Gläubigers ist zulässig, wenn dieser ein rec...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 5.2 Persönliche Durchgriffshaftung des GmbH-Geschäftsführers

Leistet der Geschäftsführer nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung noch Zahlungen an Dritte, hat er der GmbH nach § 64 Satz 1 GmbHG a. F. diese Beträge zu ersetzen. Sinn dieser Vorschrift ist es zu verhindern, dass der Geschäftsführer bestimmte Gläubiger zulasten der anderen bevorzugt befriedigt. Eine Zahlung i. S. v. § 64 GmbHG a. F. liegt auch vor, we...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 5.1 Besondere Pflichten des GmbH-Geschäftsführers und der Gesellschafter

Pflichten zur Vermeidung von Krisen Krisen sind immer schon dann vorhersehbar und wahrscheinlich, wenn Gesellschafter und Geschäftsführer nicht bereits bei der Gründung der GmbH über die sehr komplizierten Regelungen des GmbHG informiert werden. Der Geschäftsführer einer GmbH hat bei der Erfüllung seiner Pflichten "die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden"[1]...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 5.5 Spezielle Maßnahmen zur Beseitigung der "GmbH-Krise"

Kapitalerhöhung Die Kapitalerhöhung mittels Bareinlagen nach § 55 GmbHG ist die einzige wirklich seriöse Maßnahme, damit dem Unternehmen echtes Eigenkapital zugeführt wird. Gesellschafterdarlehen führen wegen der Verbuchung als Fremdkapital wieder zur Überschuldung. Gerade bei der Einpersonen-GmbH ist die Kapitalerhöhung sinnvoll, wenn das Unternehmen an sich Erfolg verspric...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 11 Bescheinigung des Steuerberaters im "Schutzschirmverfahren"

Das Schutzschirmverfahren ist in § 270d InsO geregelt (s. Tz. 1 am Ende).[1] Um die angestrebte Eigenverwaltung vom Insolvenzgericht genehmigt zu bekommen, muss der Schuldner einen Eigenantrag auf Insolvenz stellen gem. § 13 InsO und zudem mit dem Antrag auf Anordnung des Schutzschirmverfahrens eine Bescheinigung eines in Insolvenzsachen erfahrenen Steuerberaters, Wirtschaft...mehr