Fachbeiträge & Kommentare zu IFRS

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Überblick

Tz. 67 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Die Folgebewertung des Nutzungsrechts richtet sich methodisch nach den in IAS 16/IAS 40 verankerten Folgebewertungsmodellen für das (Sach-)Anlagevermögen (vgl. Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, Haufe IFRS-Kommentar, 21. Aufl., § 15a, Tz. 213; ähnlich auch Tettenborn/Orth, IRZ 2019, S. 252). Folglich stellt IFRS 16.29 für die Folgebewertung des Nut...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Wahlmöglichkeit

Tz. 35 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Grundsätzlich besteht für die Folgebewertung die Wahl zwischen der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und der Bewertung zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten (IAS 40.30). Allerdings ist auch bei Wahl der zweiten Bewertungsmethode der beizulegende Zeitwert zu ermitteln, da er gem. IAS 40.79 (e) im Anhang anzugeben ist (vgl. ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / F. Abgänge

Tz. 67 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Eine Finanzinvestition darf nicht mehr in der Bilanz angesetzt werden, wenn sie abgeht oder wenn sie dauerhaft nicht mehr genutzt wird und keine künftigen wirtschaftlichen Vorteile bei ihrem Abgang erwartet werden (IAS 40.66). Tz. 68 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Wird ein Teil einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie ersetzt, ist der korre...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Angabepflichten unabhängig von der Art der Folgebewertung

Tz. 72 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Die Angabepflichten ergänzen diejenigen nach IFRS 16. Gem. IFRS 16 berichtet der Eigentümer einer Finanzinvestition in Immobilien als Leasinggeber bei einem Operating-Leasingverhältnis. Ein Leasingnehmer, der eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie in Form eines Nutzungsrechts hält, veröffentlicht die für Leasingnehmer obligatorischen ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Latente Steuern

Tz. 58 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Insbesondere bei der Bilanzierung von Immobilien zum beizulegenden Zeitwert entstehen regelmäßig zu versteuernde temporäre Differenzen zwischen dem IFRS-Buchwert der Immobilie und dem korrespondierenden Steuerwert. Grund hierfür ist, dass steuerlich zumeist zu (fortgeführten) Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet wird und unrealisier...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / ee. Spezialleasing

Tz. 125 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Ein wirtschaftliches Eigentumsverhältnis kann nach IFRS 16.63 (e) zudem angenommen werden, wenn das Leasingobjekt von einer so speziellen Beschaffenheit (specialised nature) ist, dass es ohne wesentliche Veränderungen (without major modifications) nur vom Leasingnehmer genutzt werden kann. In diesen Fällen besteht keine wirtschaftlich sinnvo...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Herstellungskosten

Tz. 27 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Die Herstellungskosten einer selbsterstellten Finanzinvestition in Immobilien entsprechen den Kosten zum Fertigstellungszeitpunkt. Vor diesem Zeitpunkt ist IAS 16 anzuwenden. Erst ab Fertigstellung handelt es sich um eine Finanzinvestition in Immobilien und IAS 40 ist anzuwenden. Herstellungskosten können auch nachträglich, dh. nach Herstellu...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Fixe Zahlungen

Tz. 58a Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Die für die Gewährung des Nutzungsrechts vereinbarten fixen Zahlungen (fixed payments) bilden regelmäßig den Ausgangspunkt bei der Ermittlung der insgesamt vom Leasingnehmer zu leistenden Zahlungen, die bei der Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit zu berücksichtigen sind. Sieht die Leasingvereinbarung fixe Kompensationszahlungen des Leas...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Weitere Angabepflichten bei Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Tz. 74 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Zusätzlich zu den bereits genannten Angabepflichten hat ein Unternehmen, das Finanzinvestitionen zum beizulegenden Zeitwert bewertet, eine Überleitung des Buchwertes der Finanzinvestitionen zu Beginn des Geschäftsjahrs auf den Buchwert am Ende des Geschäftsjahrs (ohne Vergleichswerte) mit folgenden Bestandteilen vorzunehmen (IAS 40.76):mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / H. Übergangsvorschriften

Tz. 77 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Die Übergangsvorschriften des IAS 40 waren grundsätzlich nur für diejenigen Unternehmen einschlägig, die bereits nach IAS 40 (2000) bilanziert haben. Im Rahmen des Übergangs auf IAS 40 wurde diesen Unternehmen ua. die Möglichkeit eingeräumt, einige oder alle im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen gemieteten Immobilien als Finanzinvestit...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Bewertung zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Tz. 59 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Ein Unternehmen, das sich nach erstmaligem Ansatz für die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten entschließt, muss mit Ausnahme der in IAS 40.32A genannten sowie der in IFRS 5 geregelten Fälle all seine Finanzinvestitionen in Immobilien gem. IAS 16.30 bewerten (IAS 40.56). An dieser Stelle sei daher auf die Ausführun...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Erhaltene Leasinganreize

Tz. 63 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Erhält der Leasingnehmer vor oder zum Bereitstellungsdatum Zahlungen iSv. Leasinganreizen (zur Definition vgl. Tz. 58m), so sind diese – spiegelbildlich zu Leasingzahlungen, die vor oder zu diesem Zeitpunkt an den Leasinggeber entrichtet wurden – bei der Bestimmung des erstmaligen Wertansatzes des Nutzungsrechts wertmindernd zu berücksichtige...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Verlustübernahme im Kündigungsfall

Tz. 127 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Mit Verweis auf IFRS 16.64 (a) deutet es auf ein Finance-Leasingverhältnis hin, wenn dem Leasingnehmer zwar grundsätzlich die Möglichkeit zur Kündigung vertraglich eingeräumt wird, dieser indes sodann für die daraus resultierenden Verluste des Leasinggebers iSe. Kündigungsentschädigung einstehen muss, sodass faktisch die Investitionsrisiken ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Weitere Angabepflichten bei Bewertung zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Tz. 76 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Zusätzlich zu den bereits genannten Angabepflichten (vgl. Tz. 73) hat ein Unternehmen, das Finanzinvestitionen zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, folgende Angaben zu machen (IAS 40.79):mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Eigentümergenutzte Immobilien

Tz. 8 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Eine eigentümergenutzte Immobilie ist eine vom Eigentümer oder vom Leasingnehmer als Nutzungsrecht zur Produktion oder dem Angebot von Gütern und Dienstleistungen oder für Verwaltungszwecke gehaltene Immobilie (IAS 40.5). Tz. 9 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Der Unterschied zwischen Finanzinvestitionen in Immobilien und eigentümergenutzten Immobilie...mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 1.5 Aktivierungsfähigkeit in Handels- und Steuerbilanz

Rz. 14 Ein Vermögensgegenstand bzw. ein Wirtschaftsgut ist nur dann konkret aktivierungsfähig, wenn er bzw. es nicht mehr Gegenstand eines schwebenden Geschäftes ist. Dieses Prinzip des Nichtausweises schwebender Geschäfte wird durch das BilMoG im Rahmen der Neufassung des § 340e HGB und der damit verbundenen Verankerung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten des Handelsbes...mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 3.3 Abgrenzung im Bereich immaterieller Güter

Rz. 36 Die Bedeutung dessen, wie die Begriffe "Vermögensgegenstand" und "Wirtschaftsgut" definiert werden, zeigt sich insbesondere im Bereich des immateriellen Vermögens.[1] Während bezüglich der Abgrenzung zum Geschäfts- oder Firmenwert und zu den geleisteten Anzahlungen und verlorenen Zuschüssen auf die entsprechenden Ausführungen an anderer Stelle verwiesen wird,[2] ist a...mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 1 Positives (aktives) Wirtschaftsgut, Vermögensgegenstand und Aktivierungsfähigkeit

1.1 Begriff des Vermögensgegenstandes Rz. 1 Der Begriff des Vermögens ist zwar nicht allgemein gültig definiert, in der Betriebswirtschaftslehre wird er aber grundsätzlich als Gesamtheit von wirtschaftlichen Gütern, die zu einem Betrieb gehören, interpretiert.[1] Die Zugehörigkeit wirtschaftlicher Güter zu einem Betrieb ist daran gebunden, dass der Betrieb über sie verfügen ...mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 3.2 Vorliegen von Bilanzierungshilfen bzw. von Sonderposten

Rz. 32 Neben dem Vorliegen eines Rechnungsabgrenzungspostens konnte vor Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) auch dann ein bilanzierungsfähiger Sachverhalt ohne das Vorliegen eines Vermögensgegenstandes bzw. einer Schuld gegeben sein, wenn eine Bilanzierungshilfe gegeben war. Durch aktivische Bilanzierungshilfen wurde "die periodige Aufwandsverrechnung...mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 1.4 Positives (aktives) Wirtschaftsgut, Vermögensgegenstand und Aktivierungsfähigkeit – Zurechenbarkeit zum Bilanzvermögen

Rz. 10 Die Zugehörigkeit eines Gegenstandes zum Vermögen ist Voraussetzung für das Vorliegen eines Vermögensgegenstandes bzw. eines aktivierungsfähigen Wirtschaftsgutes. Die sachliche Zurechnung orientiert sich am Eigentum bzw. bei Forderungen an der Inhaberschaft, sofern nicht die tatsächliche Verfügungsgewalt (Verfügungsmacht; wirtschaftliches Eigentum) bei einem anderen l...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 1 IFRS-GuV-Rechnung und sonstiges Gesamtergebnis als Bestandteil des IFRS-Abschlusses

Rz. 1 In Deutschland ist die EU-Verordnung, welche die Anwendung der IAS/IFRS-Standards ab 2005 für kapitalmarktorientierte Konzerne grundsätzlich verpflichtend vorsieht,[1] durch das Gesetz zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung (sog. Bilanzrechtsreformgesetz – BilReG) umgesetzt worden. Neben der sich be...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.4 Ausweisvorschriften zur IFRS-GuV-Rechnung

Rz. 23 Die übrigen IAS/IFRS enthalten zumeist unter dem Abschnitt "Angaben" Offenlegungspflichten, welche auch für die GuV-Rechnung relevant sein können. Im Einzelfall hat die berichterstattende Einheit stets zu prüfen, ob die Offenlegung der nachstehend aufgelisteten Angaben zu einer nützlichen strukturierten Zusammenfassung der Aufwendungen und Erträge führt.[1] Zu diesen o...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.2 Gliederung der IFRS-GuV-Rechnung

Rz. 20 Im Unterschied zum Vorgängerstandard IAS 1 gibt IFRS 18 branchenübergreifend eine Struktur für die Untergliederung der GuV-Rechnung nach Kategorien vor. Nach IFRS 18.47 sind sämtliche in der IFRS-GuV-Rechnung abzubildenden Erträge und Aufwendungen in einer der folgenden 5 Kategorien zu erfassen: die operative bzw. betriebliche Kategorie, die investive Kategorie, die Fina...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 3 Ergänzende Prinzipien der GuV nach IFRS

Rz. 29 Entsprechend wie in der HGB-Rechnungslegung gelten für die IFRS-GuV-Rechnung die allgemeinen Grundsätze für die Erstellung von Abschlüssen, die im Wesentlichen im Conceptual Framework niedergelegt sind. Im Gegensatz zur HGB-Rechnungslegung enthalten die IFRS keine spezifischen Gliederungsvorschriften für Unternehmen, die in einer bestimmten Rechtsform geführt werden o...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.5 Erfolgsstrukturanalyse der IFRS-GuV

Rz. 24 Die Erfolgsstrukturanalyse will auf Basis der im Abschluss ausgewiesenen Daten Aussagen über das Zustandekommen des Jahresergebnisses, seiner Komponenten sowie deren Nachhaltigkeit generieren, um hierauf aufbauend Prognosen über das künftige Ergebnispotenzial durchzuführen.[1] Die Möglichkeiten der Erfolgsstrukturanalyse eines Abschlusses werden durch Gliederungs- und...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.3.1 Bewertungsergebnisse aus erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten bei Anwendung des IFRS 9

Rz. 136 Die Kategorie der "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte" des IFRS 9.Kapitel 4.1.2A zeichnet sich dadurch aus, dass in diese nur solche finanziellen Vermögenswerte klassifiziert werden, welche sowohl die entsprechende Geschäftsmodellbedingung (Ziele sind sowohl die Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch die V...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.2.4 Bewertungsergebnisse aus der durch die Veränderung des eigenen Kreditrisikos induzierten Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten bei Anwendung des IFRS 9

Rz. 132 Nach IFRS 9. Kapitel 5.7.1 c) i. V. m. 5.7.7 ist die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts, welche aus der Veränderung des eigenen Kreditrisikos resultiert, grundsätzlich nicht im Periodenergebnis zu erfassen, sondern als Bestandteil des sonstigen Gesamtergebnisses aus nie zu reklassifizierenden Posten [1] darzustellen. Ausnahmen bestehen nur für Finanzgarantien und...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1 Aufbauprinzipien nach IFRS

2.1.1 Staffelform Rz. 9 Die IFRS-Gesamtergebnisrechnung wird aufgrund der durch IFRS 18 vorgeschriebenen Kategorien und dem grundsätzlich auszuweisenden Zwischenergebnis "Ergebnis vor Finanzierung und Ertragsteuern"[1] ausschließlich in Staffelform aufgestellt, die jedoch auch zuvor üblich war.[2] Die Staffelform wird zudem durch Beispiel-Gesamtergebnis- bzw. Beispiel-GuV-Rec...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung und sonstiges Gesamtergebnis nach IFRS

1 IFRS-GuV-Rechnung und sonstiges Gesamtergebnis als Bestandteil des IFRS-Abschlusses Rz. 1 In Deutschland ist die EU-Verordnung, welche die Anwendung der IAS/IFRS-Standards ab 2005 für kapitalmarktorientierte Konzerne grundsätzlich verpflichtend vorsieht,[1] durch das Gesetz zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlus...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.5 Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen

Rz. 109 Das GuV-Gliederungsschema sieht für die Gesamtsumme des Ergebnisses aus aufgegebenen Geschäftsbereichen einen gesonderten Ausweis gemäß IFRS 18.75 a) (v) vor und verweist in Bezug auf den Inhalt auf IFRS 5; dieser umfasst sowohl das (laufende) Ergebnis der aufgegebenen Geschäftsbereichen (nach Steuern) als auch das Ergebnis, das bei der Bewertung mit dem Minimum aus ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2 Formaler Aufbau der IFRS-(Gesamt-)Ergebnisrechnung

2.1 Aufbauprinzipien nach IFRS 2.1.1 Staffelform Rz. 9 Die IFRS-Gesamtergebnisrechnung wird aufgrund der durch IFRS 18 vorgeschriebenen Kategorien und dem grundsätzlich auszuweisenden Zwischenergebnis "Ergebnis vor Finanzierung und Ertragsteuern"[1] ausschließlich in Staffelform aufgestellt, die jedoch auch zuvor üblich war.[2] Die Staffelform wird zudem durch Beispiel-Gesamte...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.1 Erlöse

Rz. 49 Ausgangsgröße der IFRS-GuV sind gemäß IFRS 18.75 a) die (Umsatz-)Erlöse. IFRS 15. Appendix A definiert Erlöse als Ertrag aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eines Unternehmens. Eine nähere Präzisierung des Begriffs der "gewöhnlichen Geschäftstätigkeit" oder Abgrenzung von den nicht zur gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zählenden Erträgen fehlt in IFRS 15. Zudem dürf...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4 Materieller Inhalt einzelner Posten der Gesamtergebnisrechnung nach IFRS

4.1 Abschlussposten der betrieblichen Kategorie 4.1.1 Gesamtkostenverfahren 4.1.1.1 Erlöse Rz. 49 Ausgangsgröße der IFRS-GuV sind gemäß IFRS 18.75 a) die (Umsatz-)Erlöse. IFRS 15. Appendix A definiert Erlöse als Ertrag aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eines Unternehmens. Eine nähere Präzisierung des Begriffs der "gewöhnlichen Geschäftstätigkeit" oder Abgrenzung von den n...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.6 Personalaufwand

Rz. 68 Unter dem Personalaufwand werden sämtliche Aufwendungen aus Leistungen an Arbeitnehmer ausgewiesen. Ausweispflichtig sind stets die geleisteten Bruttobeträge, d. h. vor Abzug von Steuern[1] und vor Abzug der von den Arbeitnehmern zu tragenden Sozialabgaben. Eine Verpflichtung zum getrennten Ausweis einzelner Komponenten (z. B. Sozialabgaben oder Aufwand für Altersvers...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.3 Aggregation von Erträgen und Aufwendungen zu in der GuV-Rechnung auszuweisenden Abschlussposten

Rz. 22a Ausführlich geht der IASB in IFRS 18.41 ff. auf die Grundsätze zur Aggregation und Disaggregation von Erträgen und Aufwendungen in den IFRS-Abschlussinstrumenten und damit auch in der IFRS-GuV ein. Eine Aggregation von Posten (z. B. Erträge und Aufwendungen) in einem Abschlussinstrument, u. a. der IFRS-GuV bzw. der IFRS-Gesamtergebnisrechnung, zu einem Abschlussposte...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1.2 Bruttoprinzip bzw. Saldierungsverbot

Rz. 10 Für die IFRS-Gesamtergebnisrechnung gilt grundsätzlich das Bruttoprinzip. Dieses ist in IFRS 18.44 verankert. Erträge und Aufwendungen dürfen nicht miteinander saldiert werden, soweit nicht die Saldierung von einem Standard (bzw. einer diesem gleichwertigen Interpretation) gefordert oder erlaubt wird. Allerdings wird das Bruttoprinzip sowohl im GuV-Abschnitt als auch ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.3.2 Bewertungsergebnisse aus Cashflow-Hedges

Rz. 140 Cashflow Hedges haben die Absicherung von Zahlungsstromänderungen zum Gegenstand. Die Risiken aus schwankenden Cashflows können aus folgenden Grundgeschäften herrühren: bereits bilanzierte Vermögenswerte und Schulden (z. B. die Absicherung variabel verzinslicher Forderungen und Verbindlichkeiten mittels eines Zinsswaps gegen Zinsänderungsrisiken) oder geplante Transakt...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.1 Equity-Ergebnis aus assoziierten Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und nicht konsolidierten Tochterunternehmen

Rz. 92 Wie unter Rz. 91 erwähnt, sind die Gewinne und Verluste aus den at Equity bewerteten Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (sowie Tochterunternehmen im separaten Einzelabschluss) immer unter der investiven Kategorie auszuweisen; dies gilt selbst dann, wenn das Investment in solche Beteiligungen eine Hauptgeschäftstätigkeit darstellt.[1...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.7 Abschreibungen

Rz. 70 Abschreibungen auf Vermögenswerte sind nach IFRS in unterschiedlichen GuV-Positionen auszuweisen:mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.4 Erträge und Aufwendungen aus sonstigen Vermögenswerten der investiven Kategorie

Rz. 96 Sofern es sich nicht um eine angegebene Hauptgeschäftstätigkeit handelt, zählen insbesondere die als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien, die zu fortgeführten Anschaffungskosten und die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten zu den sonstigen Vermögenswerten, die eigenständig und weitestgehend unabhängig von den anderen R...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.4 Steueraufwand

Rz. 106 Unter dem Steueraufwand nach IFRS 18.75 a) (iv) sind sowohl die Ertragsteueraufwendungen als auch die Ertragsteuererträge auszuweisen,[1] die nicht auf aufgegebene Geschäftsbereiche (m. a. W. auf das Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen) entfallen. Die Ertragsteuern umfassen dabei sowohl die effektiven, d. h. die tatsächlich zu leistenden, Ertragsteuern als...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1.3 Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren

Rz. 14 Die IFRS anwendenden Unternehmen haben bei der Überleitung von den Erlösen auf das Betriebsergebnis (Zwischenergebnis der in der betrieblichen Kategorie erfassten Erträge und Aufwendungen) in der GuV-Rechnung die grundsätzliche Wahlmöglichkeit zwischen dem Gesamtkostenverfahren und dem Umsatzkostenverfahren,[1] je nach dem, welche Darstellungsform zur nützlichsten str...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.3.3 Zeitwertänderungen von aus dem Sicherungsinstrument abgespaltenen Komponenten zur Verbesserung der Effektivität des Sicherungszusammenhangs

Rz. 145a Grundsätzlich darf ein Sicherungsinstrument nur vollständig in eine Sicherungsbeziehung einbezogen werden. Von diesem Grundsatz bestehen im IFRS 9 jedoch 3 Ausnahmen. Neben der hier nicht zu behandelten Möglichkeit der nur prozentualen Designation eines Sicherungsinstruments[1] enthalten die IFRS 9. Kap. 6.5.15 bzw. IFRS 9. Kap. 6.5.16 Ausnahmen, die bezwecken, dass...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.8 Übrige Aufwendungen der betrieblichen Kategorie

Rz. 75 In der betrieblichen Kategorie können neben den vorstehend aufgeführten Aufwendungen[1] weitere Aufwendungen zu erfassen sein, die bei Vorliegen gemeinsamer Eigenschaften zu einem oder mehreren weiteren GuV-Abschlussposten zu aggregieren sind. Maßstab für diese Aggregierung stellt dabei die Hervorbringung einer nützlichen strukturierten Zusammenfassung von Aufwendunge...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.1 Struktur

Rz. 119 Wie bereits unter Rz. 5 ausgeführt, ist seit den Amendments vom Juni 2011 der "sonstige Gesamtergebnis"-Abschnitt der GuV-Rechnung und des sonstigen Gesamtergebnisses in 2 Unterabschnitte bzw. Kategorien zu untergliedern: sonstiges Gesamtergebnis aus bei Eintritt bestimmter Bedingungen zu reklassifizierenden Posten und sonstiges Gesamtergebnis aus nie zu reklassifizier...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1.5 Ergebnisermittlungs- und Ergebnisverwendungsrechnung

Rz. 18 Die Ergebnisermittlungsfunktion wird sowohl in der IFRS-GuV-Rechnung als auch in der IFRS-GuV-Rechnung und sonstigem Gesamtergebnis strikt befolgt. Rz. 19 Sofern die berichtende Einheit einen Konzernabschluss aufstellt, an dem auch nicht beherrschende Anteilseigner beteiligt sind, besteht sowohl in der IFRS-GuV-Rechnung als auch in der IFRS-GuV-Rechnung und sonstigem G...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.3.2 Aufwendungen und Erträge aus nicht ausschließlich Finanzierungszwecken dienenden Schulden

Rz. 104 Gemeinsames Charakteristikum dieser – unabhängig von der angegebenen Hauptgeschäftstätigkeit hierunter zu subsumierenden – Schulden ist, dass es zum Zeitpunkt der Entstehung der Schuld nicht zu einem Zufluss von Zahlungsmitteln bzw. Tilgung anderer Verbindlichkeiten u. Ä. kommt.[1] IFRS 18. Appendix B 53 Satz 2 nennt folgende Beispiele für diese Arten von Schulden: Ver...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.2.1 Umsatzkosten

Rz. 81 Der konkrete Umfang der hierunter auszuweisenden Aufwendungen hängt entscheidend von den angegebenen Hauptgeschäftstätigkeiten ab, die sich in den Umsatzerlösen niederschlagen. Sofern weder die Bereitstellung von Finanzierungen an Kunden noch die Investition in bestimmte Vermögenswerte, die eigenständig und weitestgehend unabhängig von den anderen Ressourcen der beric...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.2 Ergebnisbeiträge aus sonstigen Beteiligungen

Rz. 95 Unter der Voraussetzung, dass das Investment in sonstige Beteiligungen (d. h. weder assoziierte Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen noch nicht konsolidierte Tochterunternehmen) keine Hauptgeschäftstätigkeit darstellt, erfolgt der Ausweis deren Ergebnisbeiträge in der investiven Kategorie.[1] Hierbei handelt es sich entweder um erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwe...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.4 Übrige Erträge der betrieblichen Kategorie

Rz. 61 In der betrieblichen Kategorie können neben den Erlösen weitere Erträge ausgewiesen werden, die aufgrund gemeinsamer Eigenschaften zu aggregieren sind. Die konkret hierunter auszuweisenden Erträge, hängen vor allem davon ab, welchen Hauptgeschäftstätigkeiten die berichterstattende Einheit nachgeht. Sofern weder die Bereitstellung von Finanzierungen an Kunden noch die ...mehr