Fachbeiträge & Kommentare zu IFRS

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 1 Grundlagen

1.1 Begriff der Zinsen Rz. 1 Zinsen sind das Entgelt für die Überlassung von Kapital. Der BFH definiert Zinsen als laufzeitabhängige Nutzungsvergütungen für Kapitalüberlassungen.[1] Von den Zinsen sind die Tilgungen abzugrenzen, die eine (teilweise) Rückzahlung des überlassenen Kapitals darstellen. Rz. 2 Die Ausgestaltung von Zinsen ist nicht gesetzlich normiert. Folglich ist ...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 2 Zinsaufwendungen in der HGB-Rechnungslegung

2.1 Aktivierung von Zinsaufwendungen 2.1.1 Zinsen als Anschaffungskosten Rz. 5 Nachstehend ist sich der Frage zu widmen, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen Zinsen als Bestandteil der Anschaffungskosten gem. § 255 Abs. 1 HGB zu klassifizieren sind. Laut Satz 1 dieser Rechtsvorschrift bilden "Anschaffungskosten […] die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgeg...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3 Zinsaufwendungen in der EStG-/KStG-Rechnungslegung

3.1 Einordnung Rz. 26 Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinnermittlung von Kaufleuten ist § 5 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz EStG. Demgemäß ist zur Ermittlung des Gewinns für den Schluss eines Wirtschaftsjahrs das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) auszuweisende Betriebsvermögen anzusetzen. Anwendung findet diese Norm auf Gewerbetreibende, ...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.2 Aktivierung von Zinsaufwendungen

3.2.1 Zinsen als Anschaffungskosten Rz. 27 Durch den Verweis von H 6.2 EStR 2012 (Stichwort "Anschaffungskosten") auf § 255 Abs. 1 HGB hinsichtlich Begriff und Umfang der Anschaffungskosten resultiert eine begriffliche Übereinstimmung des Anschaffungskostenbegriffs in Handelsbilanz und steuerlicher Gewinnermittlung.[1] Deswegen verkörpern auch Zinsaufwendungen im Steuerrecht ...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 2.1 Aktivierung von Zinsaufwendungen

2.1.1 Zinsen als Anschaffungskosten Rz. 5 Nachstehend ist sich der Frage zu widmen, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen Zinsen als Bestandteil der Anschaffungskosten gem. § 255 Abs. 1 HGB zu klassifizieren sind. Laut Satz 1 dieser Rechtsvorschrift bilden "Anschaffungskosten […] die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3 Erfassung von Zinsen als Aufwendungen/Betriebsausgaben

3.3.1 Aufzinsung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten Rz. 32 Auch im Zuge der steuerlichen Gewinnermittlung führt die Aufzinsung von Rückstellungen zu Zinsaufwendungen und eine entsprechende (zeitlich vorgelagerte) Abzinsung dementsprechend zu Zinserträgen, welche es aus steuerlichen Gründen zu vermeiden gilt. § 6 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 3a Buchstabe e EStG postulieren ein g...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.2 Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs (Zinsschranke/Überentnahmen)

3.3.2.1 Einordnung Rz. 34 Zinsen sind als Betriebsausgaben grundsätzlich sofort abziehbar, wenn sie betrieblich veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Dazu müssen sie auf Schulden beruhen, die zum Betriebsvermögen gehören. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Schulden mit dem Betrieb in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen oder zu dem Zweck übernommen wurden, dem Betrieb Mit...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 2.2 Erfassung von Zinsen als Aufwendungen

Rz. 20 Eine Erfassung von Zinsaufwendungen als Aufwand kommt insbesondere dann in Betracht, wenn entweder ein Aktivierungsverbot besteht (z. B. im Zuge der Anschaffungskostenermittlung, aufgrund mangelnden sachlichen und/oder zeitlichen Bezugs hinsichtlich § 255 Abs. 3 HGB oder aufgrund von § 248 Abs. 2 Satz 2 HGB) oder das gesetzlich eingeräumte Aktivierungswahlrecht im Rah...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 1.2 Begriff der Aufwendungen

Rz. 3 Für Zwecke der Rechnungslegung wird Aufwand als betrieblich bedingter Wertverzehr einer Abrechnungsperiode definiert. Als buchhalterischer Geschäftsvorfall führt der Wertverzehr zu einer Verminderung des Nettovermögens (Reinvermögens, Eigenkapitals). Der Wertverzehr kann in einer Umformung von Werten bestehen (z. B. Verbrauch von Rohstoffen zur Erstellung von Fabrikaten...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 1.1 Begriff der Zinsen

Rz. 1 Zinsen sind das Entgelt für die Überlassung von Kapital. Der BFH definiert Zinsen als laufzeitabhängige Nutzungsvergütungen für Kapitalüberlassungen.[1] Von den Zinsen sind die Tilgungen abzugrenzen, die eine (teilweise) Rückzahlung des überlassenen Kapitals darstellen. Rz. 2 Die Ausgestaltung von Zinsen ist nicht gesetzlich normiert. Folglich ist eine Vielzahl von Ausp...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 1.3 Begriff der Zinsaufwendungen

Rz. 4 Der Begriff der Zinsaufwendungen vereint die Charakteristika der Begriffe "Zinsen" und "Aufwendungen": Zinsaufwendungen sind betrieblich bedingter Wertverzehr als Entgelt für die zeitlich befristete Überlassung von Kapital. Zu den Zinsaufwendungen und ähnlichen Aufwendungen gehören:[1] Zinsen für geschuldete Kredite (z. B. für Bankkredite, Hypotheken, Schuldverschreibung...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.2.1 Zinsen als Anschaffungskosten

Rz. 27 Durch den Verweis von H 6.2 EStR 2012 (Stichwort "Anschaffungskosten") auf § 255 Abs. 1 HGB hinsichtlich Begriff und Umfang der Anschaffungskosten resultiert eine begriffliche Übereinstimmung des Anschaffungskostenbegriffs in Handelsbilanz und steuerlicher Gewinnermittlung.[1] Deswegen verkörpern auch Zinsaufwendungen im Steuerrecht grundsätzlich keine Anschaffungs(ne...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.1 Einordnung

Rz. 26 Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinnermittlung von Kaufleuten ist § 5 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz EStG. Demgemäß ist zur Ermittlung des Gewinns für den Schluss eines Wirtschaftsjahrs das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) auszuweisende Betriebsvermögen anzusetzen. Anwendung findet diese Norm auf Gewerbetreibende, die aufgrund g...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.2.2 Beschränkung durch die Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG)

Rz. 36 Die Zinsschranke wurde im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 als eine Gegenfinanzierungsmaßnahme eingeführt, um den steuerlichen Zinsabzug auf Ebene des Zinsschuldners unter bestimmten Voraussetzungen zu begrenzen.[1] Mittlerweile verkörpert die Zinsschranke nicht nur auf nationaler, sondern auch auf internationaler Ebene ein Instrument zur Abwehr von Steuermissbr...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 2.1.1 Zinsen als Anschaffungskosten

Rz. 5 Nachstehend ist sich der Frage zu widmen, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen Zinsen als Bestandteil der Anschaffungskosten gem. § 255 Abs. 1 HGB zu klassifizieren sind. Laut Satz 1 dieser Rechtsvorschrift bilden "Anschaffungskosten […] die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu verset...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 2.2.2 Zinsen als "sonstige betriebliche Aufwendungen"

Rz. 24 Gem. § 275 Abs. 2 Nr. 8 HGB (Gesamtkostenverfahren) bzw. gem. § 275 Abs. 3 Nr. 7 HGB (Umsatzkostenverfahren) sind in der Gewinn- und Verlustrechnung "sonstige betriebliche Aufwendungen" gesondert zu erfassen.[1] Dieser Posten verkörpert einerseits einen Auffangposten und erfährt im HGB keine explizite Definition. Andererseits gehen in den Posten "sonstige betriebliche...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.1 Aufzinsung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Rz. 32 Auch im Zuge der steuerlichen Gewinnermittlung führt die Aufzinsung von Rückstellungen zu Zinsaufwendungen und eine entsprechende (zeitlich vorgelagerte) Abzinsung dementsprechend zu Zinserträgen, welche es aus steuerlichen Gründen zu vermeiden gilt. § 6 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 3a Buchstabe e EStG postulieren ein generelles Abzinsungsgebot von unverzinslichen Verbindlich...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.2.2 Zinsen als Herstellungskosten

Rz. 28 Die "Zinsen für Fremdkapital" i. S. v. § 255 Abs. 3 HGB erlangen über den Verweis in R 6.3 Abs. 5 EStR 2012 für steuerliche Zwecke sowohl im oben[1] bereits beschriebenen sachlichen als auch im zeitlichen Umfang Geltung, sodass eine begriffliche Deckungsgleichheit zu konstatieren ist. Wurde das Aktivierungswahlrecht für Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB ...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.2.1 Einordnung

Rz. 34 Zinsen sind als Betriebsausgaben grundsätzlich sofort abziehbar, wenn sie betrieblich veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Dazu müssen sie auf Schulden beruhen, die zum Betriebsvermögen gehören. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Schulden mit dem Betrieb in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen oder zu dem Zweck übernommen wurden, dem Betrieb Mittel zuzuführen (be...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.2.3 Beschränkung bei Überentnahmen (§ 4 Abs. 4a EStG)

Rz. 45a Nach § 4 Abs. 4a Satz 1 EStG sind Schuldzinsen unter den Voraussetzungen der Sätze 2-6 steuerlich nicht abzugsfähig, wenn Überentnahmen getätigt werden, d. h. wenn die Entnahmen die Summe aus Gewinn und Einlagen übersteigen (sog. Eigenkapitalmodell).[1] Liegt keine Überentnahme vor, sind die Zinsen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig. Diese Regelung folgt dem Grun...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 2.2.1 Zinsen als "Zinsen und ähnliche Aufwendungen"

Rz. 21 Gem. § 275 Abs. 2 Nr. 13 HGB (Gesamtkostenverfahren) bzw. gem. § 275 Abs. 3 Nr. 12 HGB (Umsatzkostenverfahren) sind in der Gewinn- und Verlustrechnung "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" gesondert auszuweisen.[1] Dieser Posten enthält sämtliche Beträge, die für aufgenommenes Fremdkapital zu entrichten sind, seien es Aufwendungen für die Beschaffung, für die Rückzahlung...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 2.2.3 Aufzinsung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Rz. 25 Die Aufzinsung von Rückstellungen ruft Zinsaufwendungen hervor, eine entsprechende (zeitlich vorgelagerte) Abzinsung führt zu Zinserträgen. Ausschließlich die Abzinsung von Rückstellungen, welche nach Maßgabe ihres nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags zu bewerten sind (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB), was die Berücksichtigung zum Stichta...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 2.1.2 Zinsen als Herstellungskosten

Rz. 11 Die Aktivierung von Zinsen für Fremdkapital im Rahmen der Ermittlung des Umfangs der Herstellungskosten ist in § 255 Abs. 3 HGB geregelt. Nach dessen Satz 1 gehören Zinsen für Fremdkapital nicht zu den Herstellungskosten. Eine Relativierung offenbart Satz 2, wonach ein Aktivierungswahlrecht für Zinsen besteht, die zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegens...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.3 Exkurs: Gewerbesteuerliche Beschränkungen durch Hinzurechnungsvorschriften

Rz. 46 Generell mindern Zinsaufwendungen auch den Gewinn aus Gewerbebetrieb (§ 7 Satz 1 GewStG), welcher die Ausgangsgröße zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer bildet. Jener ist insbesondere um 25 % der Summe der hinzurechnungsfähigen Bestandteile i. S. v. § 8 Nr. 1 GewStG zu erhöhen, falls die besagte Summe einen Freibetrag von 200.000 EUR überschreitet....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 34 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Im Normengefüge der IFRS existieren keine zu § 267 vergleichbaren Regelungen. Gleichwohl wird auch im weiteren Kontext der IFRS von kleinen und mittelgroßen UN gesprochen, die indes nicht in Abhängigkeit von Größenkriterien definiert werden, sondern ausschließlich über deren Beziehung zum Kap.-Markt. Als kleine bis mittelgroße UN (= KMU) gelt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Wesentliche Abweichungen nach IFRS (Rn. 444–456 kommentiert von Knop, W./Küting, P./Knop, N.)

Rn. 444 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Dem Normengefüge der IFRS mangelt es an einer allg.-gültigen AK-Definition (vgl. Coenenberg/Haller/Schultze (2021), S. 116). Neben den grds. Ausführungen im Rahmenkonzept (RK) sind vorrangig einzelfallbezogene Vorschriften in den verschiedenen IAS/IFRS zu finden. So stellen sich etwa nach IAS 16.6, IAS 38.8 und IAS 40.5 die AK als der zum Er...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / M. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

I. Definition von Derivaten Rn. 150 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Bilanzierung von Finanzinstrumenten richtet sich nach IFRS branchenübergreifend nach einheitlichen Regelungen. Bis zum 31.12.2017 waren hierbei die Vorschriften des IAS 39 anzuwenden. Seit dem 01.01.2018 kommt verpflichtend IFRS 9 zur Anwendung. Im Folgenden konzentrieren sich die Ausführungen auf die grds. Beh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / N. Wesentliche Abweichungen nach IFRS (Rn. 908–916 kommentiert von Kessler; Rn. 917–923 kommentiert von Höfer)

Rn. 901–907 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 vorläufig frei I. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste Rn. 908 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die IFRS enthalten in IAS 37 eine allg. Regelung zur Bilanzierung von Rückstellungen. Für Leistungen an AN finden sich ergänzende Ansatzregelungen in IAS 19. Diese betreffenmehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Bilanzierung eingebetteter Derivate in strukturierten Verträgen

Rn. 153 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Ein eingebettetes Derivat ist eine derivative Komponente eines sog. strukturierten Vertrags (hybrid contract), der auch einen Basisvertrag beinhaltet. Dies führt dazu, dass sich ein Teil der Zahlungsströme des kombinierten Vertrags wie die Zahlungsströme eines freistehenden Derivate-Kontrakts verändern (vgl. IFRS 9.4.3.1; IFRS 9.BC4.83; IDW ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Einsatz von Derivaten beim Hedge Accounting

Rn. 154 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Grundlegendes zum Hedge Accounting: Wie die branchenübergreifende Anwendung des § 254 zur Abbildung von Sicherungsbeziehungen (vgl. IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 1) erfolgt auch die Abbildung von Sicherungsbeziehungen nach IFRS branchenübergreifend nach den in IFRS 9 dargestellten Regeln zum Hedge Accounting (vgl. bezüglich der grundlegenden Unt...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Ausweis

Rn. 152 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Ausweisfragen in der Bilanz folgen den allg. Vorschriften nach IAS 1 bzw. künftig denen des IFRS 18. Angaben im Zusammenhang mit der Fair Value-Bewertung ergeben sich aus IFRS 13. Weitere anzugebende Informationen zu Finanzinstrumenten werden branchen­übergreifend in IFRS 7 geregelt. Bestimmte Angaben haben nach sachgerechten Klassen von Fin...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Definition von Derivaten

Rn. 150 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Bilanzierung von Finanzinstrumenten richtet sich nach IFRS branchenübergreifend nach einheitlichen Regelungen. Bis zum 31.12.2017 waren hierbei die Vorschriften des IAS 39 anzuwenden. Seit dem 01.01.2018 kommt verpflichtend IFRS 9 zur Anwendung. Im Folgenden konzentrieren sich die Ausführungen auf die grds. Behandlung von Derivaten nach ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Bewertung

Rn. 151 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Unabhängig von der Derivateigenschaft erfolgt der Erstansatz aller finanziellen Vermögenswerte oder finanziellen Verbindlichkeiten grds. zum Fair Value. Freistehende derivative Finanzinstrumente, wie etwa Optionen, Forwards und Swaps, sind grds. erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (fair value) zu bilanzieren, da diese immer eine Hebelw...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste

Rn. 908 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die IFRS enthalten in IAS 37 eine allg. Regelung zur Bilanzierung von Rückstellungen. Für Leistungen an AN finden sich ergänzende Ansatzregelungen in IAS 19. Diese betreffenmehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Notierte Preise auf einem aktiven Markt

Rn. 429 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Auf der ersten Stufe der Bewertungshierarchie ist zunächst festzustellen, inwiefern für das zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Objekt ein aktiver Markt vorliegt. Ist ein öffentlich notierter Marktpreis i. d. S. vorhanden, stellt er den bestmöglichen objektiven Hinweis für den beizulegenden Zeitwert dar. Der Marktpreis kann ausweislich ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Bewertung

Rn. 918 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 IAS 19 schreibt die sog. "projected unit credit method" (PUC) vor. Sie wird nach Inkrafttreten des BilMoG auch überwiegend in deutschen JA angewandt. Hierbei werden wahrscheinliche künftige Lohnsteigerungen sowie Rentenanpassungen bereits bei der Bewertung der Versorgungsverpflichtung einbezogen. Dies führt dazu, dass der Verpflichtungswert ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Überblick

Rn. 388 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 In der Abschaffung des Bilanzierungsverbots für selbst geschaffene immaterielle VG des AV gemäß § 248 Abs. 2 (a. F.) sah der Gesetzgeber eine "Anhebung des Informationsniveaus" (BT-Drs. 16/10067, S. 50). Ein Mehr an Informationen, die – angeblich – insbesondere von am Beginn der wirtschaftlichen Entwicklung stehenden UN dazu verwendet werden...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Zeitlicher Umfang

Rn. 396 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Bezüglich des zeitlichen Beginns der Aktivierung könnte aus dem Gesetzeswortlaut des § 255 Abs. 2a S. 1 die vollumfängliche Aktivierung der in der Entwicklungsphase angefallenen Aufwendungen zur Herstellung eines immateriellen VG abgeleitet werden. Der Wortlaut legt nahe, dass die während der Entwicklung anfallenden Aufwendungen zu aktiviere...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Bewertungshierarchie

Rn. 428 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 255 Abs. 4 gibt eine Bewertungshierarchie vor, welche (ähnlich der Regelungen nach IFRS 13.72ff.) für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts danach differenziert, inwiefern für das Bewertungsobjekt ein aktiver Markt existiert oder nicht:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Allgemein anerkannte Bewertungsmethoden

Rn. 438 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nur wenn ein Marktpreis nach § 255 Abs. 4 Satz 1 nicht ermittelt werden kann (d. h. kein aktiver Markt vorliegt), kommen allg. anerkannte Bewertungsmethoden i. S. d. § 255 Abs. 4 Satz 2 zum Einsatz. In der Begründung des RegE zum BilMoG wird erläutert, dass das Ziel der Anwendung von Bewertungsmethoden ist, den beizulegenden Zeitwert angemes...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Sachlicher Umfang

Rn. 390 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 HK eines selbst geschaffenen immateriellen VG des AV sind gemäß § 255 Abs. 2a Satz 1 die bei dessen Entwicklung anfallenden HK nach § 255 Abs. 2. Die Vorschrift bezieht sich ausdrücklich auf die immateriellen VG des AV. Immaterielle VG des UV unterliegen somit nicht explizit den Beschränkungen dieser Vorschrift. Für die Folgebewertung von se...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / O. Literaturverzeichnis

Rn. 924 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Adler, Hans/Düring, Walther/Schmaltz, Kurt (1995), Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart. Arbeitskreis Bilanzrecht der Hochschullehrer Rechtswissenschaft (2008), Stellungnahme zu dem Entwurf eines BilMoG: Einzelfragen zum materiellen Bilanzrecht, in: BB 2008, S. 209–216. Arbeitskreis Steuern und Revision im Bundesver...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / N. Literaturverzeichnis

Rn. 155 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 AFRAC (2023), Stellungnahme Nr. 15: Derivate und Sicherungsbeziehungen (UGB), URL: https://tinyurl.com/3eja488n (Stand: 17.01.2025). Auerbach/Klotzbach (2015), Bilanzierung von Kreditderivaten nach HGB, in: Burghof et al. (Hrsg.), Kreditderivate, 3. Aufl., Stuttgart, S. 389–412. BaFin (2024), Rundschreiben 06/2024 (BA) – Mindestanforderungen a...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Ausweis, Berichterstattung und Dokumentation

Rn. 403 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Für die GuV stellt sich die Frage, ob der Ausweis der FuE-Aufwendungen in einer gesonderten Position vorgenommen werden sollte. Da der Gesetzgeber der Bereitstellung von Informationen im Bereich der immateriellen VG durch den Bilanzierenden eine gesonderte Bedeutung zukommen lässt, erscheint eine solche Vorgehensweise gerechtfertigt (vgl. da...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste: Direktverbuchung gegen das Eigenkapital

Rn. 920 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 IAS 19 gestattete in seiner früheren Fassung neben einer sofortigen Aufwandserfassung noch eine Verteilung und somit Glättung des Versorgungsaufwands außerhalb der GuV (sog. Korridormethode). Alternativ konnte eine erfolgsneutrale Verbuchung von versicherungstechnischen Gewinnen und Verlusten gegen das EK erfolgen (vgl. zu den einzelnen Buch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Pensionsverpflichtungen und ähnliche Verpflichtungen als ungewisse Verbindlichkeiten (IAS 19)

1. Ansatz Rn. 917 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 IAS 19 verlangt ausnahmslos eine Passivierung ungedeckter Versorgungsverpflichtungen. Nur wenn sie nicht "materiell", mithin unbedeutend sind, dürfen sie unerfasst bleiben (vgl. Wollmert/Achleitner, WPg 1997, S. 209 (214f.)). Letztlich bedeutet dies, dass IAS 19 grds. die Passivierung ungedeckter Versorgungsverpflichtungen und ähnli...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Handelsrechtliche Rechnungslegung vor Umsetzung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes

Rn. 413a Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Bewertungskonzeption des beizulegenden Zeitwerts stellt in der RL in Deutschland kein Novum dar (vgl. zu den folgenden Ausführungen Böcking/Dreisbach/Gros, DK 2008, S. 207 (209f.), m. w. N.). Schon in der Vergangenheit fand sie in unterschiedlichem Ausmaß Eingang in die handels- und aktienrechtliche RL (vgl. zu einem historischen Überbl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeine Bewertungsgrundsätze

Rn. 426 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Aus dem Gesetzeswortlaut des § 255 Abs. 4 geht die Prämisse der UN-Fortführung nicht explizit hervor. Allerdings gilt das Going Concern-Prinzip des § 252 Abs. 1 Nr. 2, nach dem i. R.d. Bewertung von der Fortführung der UN-Tätigkeit auszugehen ist, sofern dieser Annahme nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen, auch für...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Internationale Tendenzen

Rn. 10 Stand: EL 05 – ET: 03/2010 Kapitalmarktorientierte UN haben für GJ ab 01.01.2005 nach Art. 4 der EG-VO Nr. 1606/2002 die IAS/IFRS in der jeweils übernommenen Fassung verb. anzuwenden (§ 315a HGB), allerdings nur für den KA. Der EA ist außer im Fall der Offenlegung nach § 325 Abs. 2a HGB nicht betroffen. Dies gilt (mit Ausnahme für Übergangsfälle) für MU, die Wertpapier...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Ansatz

Rn. 917 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 IAS 19 verlangt ausnahmslos eine Passivierung ungedeckter Versorgungsverpflichtungen. Nur wenn sie nicht "materiell", mithin unbedeutend sind, dürfen sie unerfasst bleiben (vgl. Wollmert/Achleitner, WPg 1997, S. 209 (214f.)). Letztlich bedeutet dies, dass IAS 19 grds. die Passivierung ungedeckter Versorgungsverpflichtungen und ähnlicher Verp...mehr